Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1257309.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
03.03.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-03912
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Vorberatung
Migrantenbeirat
Vorberatung
Ratsversammlung
08.03.2017
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Ausweitung der sozialen Betreuung auf in Gemeinschaftsunterkünften lebende
Geflüchtete im SGB II-Bezug
Beschlussvorschlag:
Der Personalschlüssel für die soziale Betreuung von in Gemeinschaftsunterkünften lebenden
Geflüchteten wird wie folgt differenziert:
•
•
•
1:50 für Geflüchtete im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes, die in den
Erstunterbringungseinrichtungen leben,
1:40 für Geflüchtete im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes, die in den
kleineren Gemeinschaftsunterkünften leben,
1:75 für anerkannte Geflüchtete im SGB II-Bezug, die weiter in den
Gemeinschaftsunterkünften leben.
Die Leistungsbeschreibungen mit den Trägern der sozialen Betreuung werden entsprechend
geändert.
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Sachverhalt:
Die Träger der sozialen Betreuung in den Asylunterkünften in Leipzig erhielten kürzlich Änderungen
ihrer Leistungsbeschreibungen. Demnach soll Geflüchteten, die sich bereits im SGB II-Bezug
befinden, aber trotzdem in den Gemeinschaftsunterkünften leben, keine Leistung der sozialen
Betreuung mehr zugute kommen. Die Zahl der SozialbetreuerInnen wird entsprechend reduziert.
Die Festsetzung des Personalschlüssels für die soziale Betreuung von Geflüchteten erfolgte mit dem
Konzept „Wohnen für Berechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz“ (Beschluss des Stadtrats vom
18.7.2012) und dessen Fortschreibung (Beschluss des Stadtrats vom 21.11.2013). Der
Berechtigtenkreis war und ist auf Geflüchtete im Bezug des Asylbewerberleistungsgesetzes
beschränkt. Mittlerweile ist die Zahl derer, die auch nach ihrer Anerkennung und den Wechsel in den
Rechtskreis des SGB II weiter in den Gemeinschaftsunterkünften leben, immens gewachsen und
liegt bei zirka 1.000 Personen. Die Gründe dafür liegen an der schnelleren Anerkennung bestimmter
Herkunftsgruppen sowie im Familiennachzug und deren schnelleren Wechsel in den Rechtskreis
des SGB II. Erhebliche Probleme stellen zudem der Mangel an bezahlbaren Wohnungen und
vielfältige Barrieren bei der Wohnungssuche dar. Im Juni 2016 beschloss der Stadtrat eine
Gebührensatzung für entsprechende Fälle.
Die Antragsstellerinnen sind der Meinung, dass sich die soziale Betreuung in den
Gemeinschaftsunterkünften weiter auf alle dort lebenden Menschen erstrecken sollte. Der
Betreuungsbedarf bricht nicht mit der Anerkennung als asylberechtigt/Flüchtling ab. Zudem entsteht
durch den Ausschluss dieses Personenkreises aus der sozialen Betreuung in den Unterkünften eine
Ungleichbehandlung, woraus Konfliktlagen entstehen können, auf die die SozialarbeiterInnen
reagieren müssen, egal welchem Rechtskreis die Geflüchteten angehören. Im Endeffekt könnte die
Situation zur Überlastung des Betreuungspersonals führen, die Unterstützungsbedürftige nicht
aufgrund ihres Status abweisen und für eine konfliktfreie Gesamtsituation sorgen müssen, wie es
auch in der Leistungsbeschreibung als Aufgabe definiert ist. Durch die fehlende Unterstützung durch
SozialarbeiterInnen würde der Auszug der in den Gemeinschaftsunterkünften lebenden anerkannten
Geflüchteten nicht zuletzt weiter erschwert werden, denn die damit verbundene Wohnungssuche,
Behördengänge, Vertragsabschlüsse etc. sind für Geflüchtete in der Regel nicht ohne Begleitung
machbar.
Durch die Reduktion der SozialbetreuerInnen drohen wichtige und in den Leistungsbeschreibungen
definierte Aufgaben wie die Organisation und Durchführung regelmäßiger sportlicher und kultureller
Veranstaltungen unter Einbeziehung möglichst aller Bewohner/innen sowie die Netzwerkarbeit im
Sozialraum nicht mehr erfüllt werden zu können.
Der Freistaat Sachsen hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs 6/7083 bekräftigt, dass die
Förderrichtlinie Soziale Betreuung auch für anerkannte Geflüchtete anwendbar ist. Die Stadt Leipzig
sollte diesem Verständnis folgen.
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