Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1266322.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
06.04.17, 12:00
Aktualisiert
19.06.18, 11:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-04054
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
FA Allgemeine Verwaltung
Vorberatung
Ratsversammlung
12.04.2017
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Bürgerentscheid zum 'Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal'
Beschlussvorschlag:
• Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage des § 24 (1) SächsGemO die Fragestellung
„Sind Sie dafür, dass in der Stadt Leipzig ein Freiheits- und Einheitsdenkmal errichtet wird?“
zur Abstimmung durch die Bürgerinnen und Bürger und die nach § 16 Abs. 1 (2) SächsGemO
Wahlberechtigten der Stadt Leipzig zu stellen und dazu einen Bürgerentscheid durchzuführen.
• Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit der
Bürgerentscheid gleichzeitig mit den Bundestagswahlen 2017 – am 24. September 2017 –
durchgeführt wird.
• Nach einem positiven Bescheid durch die Leipziger Bürgerinnen und Bürger nimmt der
Oberbürgermeister Verhandlungen mit Bund und Freistaat auf, um die Finanzierung eines Leipziger
Freiheits- und Einheitsdenkmals zu ermöglichen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Berliner Denkmalsentscheidung ergriff der Oberbürgermeister die
Initiative für einen Neustart zum Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal. “Wir tun gut daran, in
einem nächsten Schritte mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Idee eines Denkmals zu reden“,
wird Herr Jung in der LVZ vom 9.3.17 zitiert.
Dieses Vorhaben begrüßt die Linksfraktion. Aus unserer Sicht gehört dazu nicht nur eine
Entscheidung, wohin das Freiheits- und Einheitsdenkmal kommen und wie es aussehen sollte,
sondern vor allem, ob ein solches Denkmal von den Leipziger Bürgerinnen und Bürgern überhaupt
gewünscht wird. Bisherige Umfragen lassen daran zweifeln. Da es fraglich ist, inwieweit diese
Umfrageergebnisse repräsentativ sind, halten wir einen Bürgerentscheid zu dieser Frage für sinnvoll.
Die zeitliche Bindung an den Termin der Bundestagswahlen gibt allen Wählerinnen und Wählern
unkompliziert die Möglichkeit zu dieser Entscheidung. Gleichzeitig sind die organisatorischen,
personellen und finanziellen Aufwendungen für die Stadt so möglichst gering zu halten.
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