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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1263329.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
28.03.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:17

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-04012 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 12.04.2017 Verweisung in die Gremien FA Umwelt und Ordnung 18.04.2017 1. Lesung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Gemeinsame Mensch/Haustierbestattungen auf kommunalen Friedhöfen ermöglichen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Friedhofssatzung der Stadt Leipzig wird bis zum IV. Quartal 2017 aufgrund der sich ändernden Lebenswirklichkeit des Zusammenlebens von Menschen und Tieren in einer Großstadt dahingehend angepasst, dass sich Haustierbesitzer*innen auf Wunsch auf städtischen Friedhöfen gemeinsam mit der Asche ihres Haustieres bestatten lassen können. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Sachverhalt: Oftmals verbringen viele Menschen etliche Jahre mit ihren geliebten Haustieren, wie Katzen, Hunden, Meerschweinchen, Hamstern oder Vögeln (z.B.Wellensittiche) und häufig sind es auch ihre letzten Weggefährten. So hat sich z.B. die Zahl der Hunde seit den 1990er Jahren in Leipzig verdreifacht. Bisher ist es in Leipzig nicht gestattet, auf kommunalen Friedhöfen Haustiere zu bestatten bzw. sich gemeinsam mit seinem Haustier bestatten zu lassen. In den letzten Jahren gab es jedoch eine andere Entwicklung in Deutschland. So ist z. B. in Essen die Bestattung von Mensch und Tier in einem Gemeinschaftsgrab seit dem Jahr 2015 bereits möglich. So wurde im September 2016 in Aschersleben (Sachsen-Anhalt) ebenfalls die Friedhofssatzung dahingehend angepasst, dass nun gemeinsame Mensch- und Haustierbestattungen in jeweils einer Urne getrennt, auf dem städtischen Friedhof möglich sind. Das Sächsische Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (Sächsisches Bestattungsgesetz – SächsBestG) welches in diesem Jahr novelliert wurde, scheint dies zuzulassen. Denn die Bewohner der Stadt Görlitz dürfen sich nun auch gemeinsam mit ihren Haustieren bestatten lassen. Das geht aus der neuen Friedhofssatzung hervor, der der Stadtrat im Februar diesen Jahres zugestimmt hat. Es entsteht auf dem Städtischen Friedhof Görlitz ein neuer Bereich, auf dem nun gemeinsame Bestattungen von Mensch und Haustier möglich sein sollen. Allerdings gibt es bei der Bestattung Vorgaben, die es zu beachten gilt: Lediglich die Asche des Tieres darf nach deren Tod in einer speziellen Tierurne bestattet werden, es darf also nicht einfach mit im Sarg oder der Urne für den Verstorbenen unterkommen. Dafür wurde auch vom Landkreis Görlitz eine Amtstierärztliche Allgemeinverfügung erteilt. Anlagen: Seite 2/3