Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1263329.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
28.03.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-04012
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
12.04.2017
Verweisung in die Gremien
FA Umwelt und Ordnung
18.04.2017
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Gemeinsame Mensch/Haustierbestattungen auf kommunalen Friedhöfen
ermöglichen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Friedhofssatzung der Stadt Leipzig wird bis zum IV. Quartal 2017 aufgrund der sich ändernden
Lebenswirklichkeit des Zusammenlebens von Menschen und Tieren in einer Großstadt dahingehend
angepasst, dass sich Haustierbesitzer*innen auf Wunsch auf städtischen Friedhöfen gemeinsam mit
der Asche ihres Haustieres bestatten lassen können.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Oftmals verbringen viele Menschen etliche Jahre mit ihren geliebten Haustieren, wie Katzen,
Hunden, Meerschweinchen, Hamstern oder Vögeln (z.B.Wellensittiche) und häufig sind es auch ihre
letzten Weggefährten. So hat sich z.B. die Zahl der Hunde seit den 1990er Jahren in Leipzig
verdreifacht. Bisher ist es in Leipzig nicht gestattet, auf kommunalen Friedhöfen Haustiere zu
bestatten bzw. sich gemeinsam mit seinem Haustier bestatten zu lassen.
In den letzten Jahren gab es jedoch eine andere Entwicklung in Deutschland. So ist z. B. in Essen
die Bestattung von Mensch und Tier in einem Gemeinschaftsgrab seit dem Jahr 2015 bereits
möglich.
So wurde im September 2016 in Aschersleben (Sachsen-Anhalt) ebenfalls die Friedhofssatzung
dahingehend angepasst, dass nun gemeinsame Mensch- und Haustierbestattungen in jeweils einer
Urne getrennt, auf dem städtischen Friedhof möglich sind.
Das Sächsische Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (Sächsisches
Bestattungsgesetz – SächsBestG) welches in diesem Jahr novelliert wurde, scheint dies zuzulassen.
Denn die Bewohner der Stadt Görlitz dürfen sich nun auch gemeinsam mit ihren Haustieren
bestatten lassen. Das geht aus der neuen Friedhofssatzung hervor, der der Stadtrat im Februar
diesen Jahres zugestimmt hat. Es entsteht auf dem Städtischen Friedhof Görlitz ein neuer Bereich,
auf dem nun gemeinsame Bestattungen von Mensch und Haustier möglich sein sollen.
Allerdings gibt es bei der Bestattung Vorgaben, die es zu beachten gilt: Lediglich die Asche des
Tieres darf nach deren Tod in einer speziellen Tierurne bestattet werden, es darf also nicht einfach
mit im Sarg oder der Urne für den Verstorbenen unterkommen. Dafür wurde auch vom Landkreis
Görlitz eine Amtstierärztliche Allgemeinverfügung erteilt.
Anlagen:
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