Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1260057.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
14.03.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-03945
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Bestätigung
Behindertenbeirat
Bestätigung
Ratsversammlung
Bestätigung
Eingereicht von
Seniorenbeirat Leipzig
Betreff
Fortschreibung des Altenhilfeplanes
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Altenhilfeplan für die Stadt Leipzig zu aktualisieren und
bis zum IV. Quartal 2018 vorzulegen. Der 4. Altenhilfeplan Leipzig umfasst dann einen Zeitraum von
2019 – 2023.
Sachverhalt:
Kommunen haben eine besondere Verantwortung für die Sicherung und Ausgestaltung der
Daseinsvorsorge. In diesem Kontext stellt die Altenhilfe nach § 71 SGB XII eine Pflichtaufgabe dar.
Mit den Folgen des demografischen Wandels, dem wachsenden Anteil älterer und hochbetagter
Menschen, gehen steigende Anforderungen an die Grundversorgung dieser Generation einher. Ziel
ist eine qualitative und quantitative Verbesserung von Rahmenbedingungen für entsprechend
nachhaltige Versorgungsstrukturen.
Der „3. Altenhilfeplan Leipzig 2012“ (mit Datengrundlage von 2010) war ein wichtiges Dokument auf
diesem Weg. Viele der Vorgaben und Ziele wurden Schritt für Schritt mit Erfolg abgearbeitet. Einige
Maßnahmen stellten ohnehin Verwaltungshandeln dar und werden fortgesetzt. Inzwischen
vorgelegte Arbeitsgrundlagen wie der 7. Altenbericht der Bundesregierung, die Ergebnisse der in
2017 abgeschlossenen Evaluierung der kommunalen Seniorenarbeit oder Erkenntnisse aus dem
Integrierten Stadtentwicklungskonzept müssen in einen neuen Altenhilfeplan mit
Orientierungsfunktion eingearbeitet werden bzw. Berücksichtigung finden. Wir verweisen in dem
Zusammenhang auch auf den – lt. Beschluss der Ratsversammlung vom 22.11.2012, Punkt 6 - bis
Ende 2013 zu erarbeitenden Fachplan für die offene Seniorenarbeit in der Stadt Leipzig. Diese
Aufgabe ist noch offen.
Der Altenhilfeplan soll gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit den beteiligten
Einrichtungen und Partnern, analog des Teilhabeplanes, erarbeitet werden. Die gesellschaftliche
Teilhabe im Alter verlangt ein Mitspracherecht der Älteren bei der Ausgestaltung der notwendigen
Rahmenbedingungen.