Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1260057.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
14.03.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:13

öffnen download melden Dateigröße: 88 kB

Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-03945 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Bestätigung Behindertenbeirat Bestätigung Ratsversammlung Bestätigung Eingereicht von Seniorenbeirat Leipzig Betreff Fortschreibung des Altenhilfeplanes Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Altenhilfeplan für die Stadt Leipzig zu aktualisieren und bis zum IV. Quartal 2018 vorzulegen. Der 4. Altenhilfeplan Leipzig umfasst dann einen Zeitraum von 2019 – 2023. Sachverhalt: Kommunen haben eine besondere Verantwortung für die Sicherung und Ausgestaltung der Daseinsvorsorge. In diesem Kontext stellt die Altenhilfe nach § 71 SGB XII eine Pflichtaufgabe dar. Mit den Folgen des demografischen Wandels, dem wachsenden Anteil älterer und hochbetagter Menschen, gehen steigende Anforderungen an die Grundversorgung dieser Generation einher. Ziel ist eine qualitative und quantitative Verbesserung von Rahmenbedingungen für entsprechend nachhaltige Versorgungsstrukturen. Der „3. Altenhilfeplan Leipzig 2012“ (mit Datengrundlage von 2010) war ein wichtiges Dokument auf diesem Weg. Viele der Vorgaben und Ziele wurden Schritt für Schritt mit Erfolg abgearbeitet. Einige Maßnahmen stellten ohnehin Verwaltungshandeln dar und werden fortgesetzt. Inzwischen vorgelegte Arbeitsgrundlagen wie der 7. Altenbericht der Bundesregierung, die Ergebnisse der in 2017 abgeschlossenen Evaluierung der kommunalen Seniorenarbeit oder Erkenntnisse aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept müssen in einen neuen Altenhilfeplan mit Orientierungsfunktion eingearbeitet werden bzw. Berücksichtigung finden. Wir verweisen in dem Zusammenhang auch auf den – lt. Beschluss der Ratsversammlung vom 22.11.2012, Punkt 6 - bis Ende 2013 zu erarbeitenden Fachplan für die offene Seniorenarbeit in der Stadt Leipzig. Diese Aufgabe ist noch offen. Der Altenhilfeplan soll gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit den beteiligten Einrichtungen und Partnern, analog des Teilhabeplanes, erarbeitet werden. Die gesellschaftliche Teilhabe im Alter verlangt ein Mitspracherecht der Älteren bei der Ausgestaltung der notwendigen Rahmenbedingungen.