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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1262702.pdf
Größe
150 kB
Erstellt
23.03.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:16

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-03981 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 12.04.2017 Verweisung in die Gremien FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 13.04.2017 1. Lesung Jugendhilfeausschuss 24.04.2017 1. Lesung FA Finanzen 24.04.2017 1. Lesung Kinder- und Familienbeirat 09.06.2017 Vorberatung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Novellierung der Kitagebührenordnung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister erarbeitet einen Vorschlag, Kita- und Hortgebühren künftig nach Familieneinkommen gestaffelt, in mindestens 5 Stufen, zu erheben und legt diesen dem Stadtrat bis zum 4. Quartal 2017 vor. Ziel soll dabei eine angemessenere Berücksichtigung unterschiedlicher Einkommensgruppen sein. 2. Darüber hinaus soll künftig eine Kostenermäßigung der Kita- und Hortbetreuung ab dem zweiten Kind und eine Kostenfreiheit ab dem dritten Kind unabhängig vom Alter der minderjährigen Geschwisterkinder gewährt werden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Seite 2/3 Sachverhalt: Die bisher auf die Eltern umgelegten Kitagebühren orientieren sich an einer Einkommensgrenze, nach der es einen klaren Schnitt gibt. Wer darunter fällt, bekommt den Kita-/Hortplatz von der Kommune komplett finanziert, wer darüber liegt, muss den Platz zu 100% selbst finanzieren. Eine Berücksichtigung relativ niedriger wie hoher Einkommen findet hingegen nicht statt. Andere Kommunen wie beispielsweise München handhaben dies anders, indem wie in München 11 Einkommensgruppe gebildet werden. Ausschlaggebend für eine Belastung oder Befreiung mit Kitagebühren ist die Einkommenssituation der Familie des Vorvorjahres. In Leipzig ist es bislang zudem so, dass ab dem zweiten Kind eine Reduzierung der Gebühren erfolgen, ab dem dritten Kind eine Befreiung erfolgt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, sofern die relevanten Geschwisterkinder ebenfalls noch in einer Kindertagesbetreuung sind. Bekommt eine Familie demnach alle 4 oder 5 Jahre ein Kind, fällt eine Kostenfreiheit für das dritte Kind weitestgehend weg, da das erste Kind schon in der weiterführenden Schule ist, wenn das drittgeborene Kind in die Krippe kommt. Diese Ungleichbehandlung von Familien sollte durch eine Korrektur der Ermäßigungs- bzw. Gebührenbefreiungsregelung aufgelöst werden. Beispielrechnung: 2-Jahres-Abstand der Kindsgeburten Jahr Kind 1 ZwischenKind 2 summe Zwischen- Kind 3 summe Zwischen- Gesamtsumme summe 1 211,14 € 2.533,68 € 2.533,68 € 2 211,14 € 2.533,68 € 2.533,68 € 3 130,12 € 1.561,44 € 126,68 € 1.520,16 € 3.081,60 € 4 130,12 € 1.561,44 € 126,68 € 1.520,16 € 3.081,60 € 5 130,12 € 1.561,44 € 78,07 € 936,84 € 2.498,28 € 6 62,62 € 751,44 € 78,07 € 936,84 € 1.688,28 € 7 62,62 € 751,44 € 78,07 € 936,84 € 1.688,28 € 8 62,62 € 751,44 € 37,57 € 450,84 € 1.202,28 € 9 62,62 € 751,44 € 37,57 € 450,84 € 1.202,28 € 10 62,62 € 751,44 € 37,57 € 450,84 € 1.202,28 € 11 62,62 € 751,44 € 37,57 € 450,84 € 1.202,28 € 12 62,62 € 751,44 € 751,44 € 13 62,62 € 751,44 € 751,44 € Gesamtsumme 23.417,40 € 5-Jahres-Abstand der Kindsgeburten Jahr Kind 1 Zwischen- Kind 2 summe Zwischen- Kind 3 summe Zwischen- Gesamtsumme summe 1 211,14 € 2.533,68 € 2.533,68 € 2 211,14 € 2.533,68 € 2.533,68 € 3 130,12 € 1.561,44 € 1.561,44 € 1.561,44 € 4 130,12 € 1.561,44 € 1.561,44 € 1.561,44 € Seite 3/3 5 130,12 € 1.561,44 € 1.561,44 € 1.561,44 € 6 62,62 € 751,44 € 126,68 € 1.520,16 € 2.271,60 € 7 62,62 € 751,44 € 126,68 € 1.520,16 € 2.271,60 € 8 62,62 € 751,44 € 78,07 € 936,84 € 1.688,28 € 9 62,62 € 751,44 € 78,07 € 936,84 € 1.688,28 € 10 130,12 € 1.561,44 € 1.561,44 € 11 62,62 € 751,44 € 126,68 € 1.520,16 € 2.271,60 € 12 62,62 € 751,44 € 126,68 € 1.520,16 € 2.271,60 € 13 62,62 € 751,44 € 78,07 € 936,84 € 1.688,28 € 14 62,62 € 751,44 € 78,07 € 936,84 € 1.688,28 € 15 130,12 € 1.561,44 € 1.561,44 € 16 62,62 € 751,44 € 751,44 € 17 62,62 € 751,44 € 751,44 € 18 62,62 € 751,44 € 751,44 € 19 62,62 € 751,44 € 751,44 € Gesamtsumme 31.719,84 € Anlagen: Seite 4/3