Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1259715.pdf
Größe
132 kB
Erstellt
10.03.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-03939
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Migrantenbeirat
Bestätigung
Jugendbeirat
Bestätigung
Ratsversammlung
12.04.2017
Verweisung in die Gremien
Jugendhilfeausschuss
24.04.2017
1. Lesung
FA Stadtentwicklung und Bau
25.04.2017
1. Lesung
Jugendparlament
26.04.2017
1. Lesung
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
27.04.2017
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE
Stadtrat Karsten Albrecht (CDU-Fraktion)
Stadträtin Katharina Schenk (SPD-Fraktion)
Betreff
Projekt JugendWohnen realisieren
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt interne und externe Finanzierungsmöglichkeiten zu eruieren,
um das gemeinschaftliche Projekt JugendWohnen der LWB und des Jugendhaus Leipzig e.V. ab
Januar 2018 zu realisieren. Hierfür wird dem Stadtrat bis Ende 3. Quartal ein Umsetzungsvorschlag
unterbreitet.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Seite 1/4
Seite 2/4
Sachverhalt:
Der Verein Jugendhaus Leipzig e.V. hat sich gemeinsam mit der LWB für die Etablierung des
Projektes „Sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen nach SGB VIII 13 als Gemeinsames
Wohnen Jugendlicher, junger Flüchtlinge und junger Familien mit Hilfebedarf“ engagiert.
Dieses Projekt, welches im November 2016 im Jugendhilfeausschuss vorgestellt wurde, bietet für
seine Zielgruppe Chancen auf dem aktuellen Wohnungsmarkt – mit einer Wohnung steht und fällt
die Verselbständigung eines jungen Menschen. Ohne geeignete Unterstützung droht den
Betroffenen wieder oder neue Obdachlosigkeit, Schulden und oft auch Straffälligkeit. Das Projekt
bedient eine Angebotsnische, die wir bisher in Leipzig nicht ausfüllen konnten.
Das Jugendwohnen soll perspektivisch durch die LWB neben der Bereitstellung preiswerter
Wohnungen u.U. auch finanziell und inhaltlich gefördert werden und trägt zur sozial und
nutzungsstrukturell gemischten Stadt bei.
Der Träger Jugendhaus Leipzig e.V. hat für das Projekt eine Interessenbekundung für Bundesmittel
aus einem Innovationsfond des BMFSFJ eingeworben, welche nun tatsächlich auch beantragt
werden können. Die Stadt Leipzig würde also ein Projekt unterstützen, was sich aus
unterschiedlichen finanziellen Quellen tragen wird und selbst vom Bund als innovativ und
unterstützenswert angesehen wird. Der Anteil der Stadt Leipzig sollten die Personalkosten sein,
welche über die angegebenen Kofinanzierungsquellen nicht getragen werden können.
Mit dem Träger Jugendhaus bietet sich die einmalige Chance, langfristig ein Haus durch die LWB
zur Verfügung gestellt zu bekommen, welches:
über Wohnungsgrößen verfügt, die optimal für die Zielgruppe des Leipziger Jugendwohnens wären,
mit der Fertigstellung komplett angemietet werden könnten,
sowie eine Chance und Möglichkeit darstellt, auf dem sich deutlich verschärfenden Wohnungsmarkt,
für die betroffene Zielgruppe langfristig (mindestens 10 Jahre + Option) preiswerten Wohnraum
bereitzuhalten und mit dem Jugendwohnen notwendige sozialpädagogische Hilfe und Unterstützung
geben zu können.
Anlagen:
Seite 3/4