Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1273993.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
03.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:29

öffnen download melden Dateigröße: 78 kB

Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-04129 Status: öffentlich Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff: Städtische Liegenschaftspolitik anpassen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung FA Finanzen Verwaltungsausschuss Grundstücksverkehrsausschuss 17.05.2017 29.05.2017 07.06.2017 19.06.2017 Verweisung in die Gremien Vorberatung Vorberatung Vorberatung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für städtische unbebaute Grundstücke, auf denen Wohnungsbau rechtlich zulässig ist, zu prüfen, ob diese als Kapitaleinlage in die LWB eingebracht werden können. Sollte dies nicht möglich sein, ist der LWB für diese Grundstücke ein Vorkaufsrecht einzuräumen. 2. Der Oberbürgermeister setzt sich dafür ein, dass auch bei städtischen Beteiligungsgesellschaften Regelungen getroffen werden, dass Grundstücke, die veräußert werden sollen und auf denen Wohnungsbau rechtlich zulässig ist, zuerst der LWB zum Kauf angeboten werden. 1/4 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 3/4 Sachverhalt: Die LWB bekommt mit der Aktualisierung der Eigentümerziele den Auftrag, ihren Marktanteil zu halten und damit die Zahl der Wohneinheiten in den nächsten Jahren zu erhöhen. Dies kann durch Zukäufe von Wohngebäuden oder Neubau geschehen. Durch die LWB hat die Stadt Leipzig die Möglichkeit, eine steuernde Funktion auf dem Wohnungsmarkt einzunehmen. Allerdings muss die LWB auch städtischerseits in die Lage versetzt werden, diese Funktion wahrzunehmen. Aus unserer Sicht würde dies der LWB erleichtert, wenn die Stadt Leipzig ihrem Wohnungsbauunternehmen unbebaute Grundstücke, auf denen Wohnungsbau rechtlich zulässig ist oder wo die notwendigen Voraussetzungen dafür geschafften werden können, als Gesellschaftereinlage überträgt bzw., wenn das rechtlich nicht möglich ist, ein Vorkaufsrecht für diese Grundstücke einräumt. Ähnlich soll dies auch bei anderen kommunalen Unternehmen gehandhabt werden, die entsprechende Grundstücke veräußern wollen. Anlagen: 4/4