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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1268420.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
12.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:24

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-04069 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 17.05.2017 Verweisung in die Gremien FA Stadtentwicklung und Bau 23.05.2017 1. Lesung Eingereicht von Jugendbeirat/Jugendparlament Betreff Erhöhte Zebrastreifen Beschlussvorschlag: Die Stadt Leipzig richtet bis zum III. Quartal 2017 eine geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06.6.2 – Geschwindigkeitsbremsende Maßnahmen) an einem Fußgängerüberweg als Pilotprojekt ein. Diese Maßnahme soll empririsch begleitet werden. Dabei werden Lärmpegel, Feinstaubausstoß und Vekehrsaufkommen vor und während des Projektes gemessen. Sachverhalt: Ein derartiges Pilotprojekt fand in der Stadt bereits in der 1990ern statt. Dieses wurde weder empirisch begleitet noch liegen, auch auf Nachfrage hin, keine projektbegleitenden Dokumente (Kostenerhebung, Planung, etc.) vor. Der Verkehr hat sich in den vergangenen 20 Jahren jedoch drastisch gewandelt und auch wenn (erfreulicher Weise) die Anzahl der Verkehrstoten Fußgänger*innen jährlich zurückgeht, steigt die Zahl der durch den Straßenverkehr geschädigten Fußgänger*innen (https://www.ace.de/presse/medien-service/grafiken/datei/studie-fussgaengerunfaelle.html). Wir sehen in einer solchen Maßnahme keine Behinderung für Rettungsfahrzeuge, da auch diese sich nach einigen juristischen Fassungen, an die StVO zu halten haben. Auch eine Gefährdung für Radfahrer*innen sehen wir nicht gegeben, wobei diese auch, nach britischem Vorbild, durch entsprechende Kennzeichnung endgültig eliminiert werden kann.