Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1268420.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
12.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-04069
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
17.05.2017
Verweisung in die Gremien
FA Stadtentwicklung und Bau
23.05.2017
1. Lesung
Eingereicht von
Jugendbeirat/Jugendparlament
Betreff
Erhöhte Zebrastreifen
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Leipzig richtet bis zum III. Quartal 2017 eine geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme
gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06.6.2 – Geschwindigkeitsbremsende
Maßnahmen) an einem Fußgängerüberweg als Pilotprojekt ein. Diese Maßnahme soll empririsch
begleitet werden. Dabei werden Lärmpegel, Feinstaubausstoß und Vekehrsaufkommen vor und
während des Projektes gemessen.
Sachverhalt:
Ein derartiges Pilotprojekt fand in der Stadt bereits in der 1990ern statt. Dieses wurde weder
empirisch begleitet noch liegen, auch auf Nachfrage hin, keine projektbegleitenden Dokumente
(Kostenerhebung, Planung, etc.) vor. Der Verkehr hat sich in den vergangenen 20 Jahren jedoch
drastisch gewandelt und auch wenn (erfreulicher Weise) die Anzahl der Verkehrstoten
Fußgänger*innen jährlich zurückgeht, steigt die Zahl der durch den Straßenverkehr geschädigten
Fußgänger*innen
(https://www.ace.de/presse/medien-service/grafiken/datei/studie-fussgaengerunfaelle.html).
Wir sehen in einer solchen Maßnahme keine Behinderung für Rettungsfahrzeuge, da auch diese
sich nach einigen juristischen Fassungen, an die StVO zu halten haben. Auch eine Gefährdung für
Radfahrer*innen sehen wir nicht gegeben, wobei diese auch, nach britischem Vorbild, durch
entsprechende Kennzeichnung endgültig eliminiert werden kann.