Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1404475.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
29.05.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05933
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
"Bürohunde" in der Verwaltung prüfen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
20.06.2018
1. Lesung
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Verfahrensvorschlag zu unterbreiten, unter
welchen Voraussetzungen die Mitnahme von Hunden durch Angestellte der
Verwaltung an den Arbeitsplatz, sowohl in geschlossenen Räumen, als auch im
Außenbereich, möglich ist.
Sachverhalt:
"Bürohunde" können zu einem besseren Betriebsklima sowie
Zusammengehörigkeitsgefühl führen und senken die Ausfälle durch Krankheit
aufgrund der stressreduzierenden Wirkung.
Die Prüfung beinhaltet die Abwägung von Vorteilen, Nachteilen sowie Aufwand, die
mit der Gestattung von Hunden am Arbeitsplatz verbunden sind. Zu berücksichtigen
sind ein erfolgreich abgeschlossener Wesenstest oder Hundeführerschein sowie
Umstände, die im konkreten Fall gegen ein Mitbringen des Hundes sprechen
(Tierhaarallergie von Kollegen etc.), aber auch diverse Arbeitsplatzverhältnisse
(Büro, Außendienst etc.).
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Als einer der größten Arbeitgeber in Leipzig kann die Stadtverwaltung hier innovativ
mit gutem Beispiel vorangehen und so auch andere Arbeitgeber dazu veranlassen,
ihren Mitarbeitern das Mitbringen von Hunden zu gestatten.
Positiv hervorzuheben ist der "Schulhund Lotte" an der Bebel-Grundschule.
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