Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1288888.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
16.06.17, 12:00
Aktualisiert
19.06.18, 11:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-04482
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Hausboote für Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
21.06.2017
1. Lesung
1. Lesung
1. Lesung
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung prüft die rechtlichen Möglichkeiten der Zulassung von
Hausbooten im Sinne eines Wohnbootes oder Schwimmhauses (schwimmende
bauliche Anlagen ohne eigenen Antrieb) auf Leipzigs Seen, Flüssen und Gewässern
als Wohn- und Gewerbeflächen mit dem Ziel einer Ausweisung geeigneter Flächen.
Der Stand der Prüfung ist dem Stadtrat im Rahmen einer Informationsvorlage
vorzulegen. Im Falle eines sich abzeichnenden positiven Prüfergebnisses legt der
Oberbürgermeister dem Stadtrat eine entsprechende Beschlussvorlage, die auch die
Flächenausweisung beinhaltet, vor.
Sachverhalt:
Leipzigs Seen, Flüsse und Gewässer erfreuen sich bei Bürgern und Touristen
besonderer Beliebtheit. Die antriebslose Form der Hausboote - von umgebauten
Booten bis zu schwimmenden Häusern im Bauhaus-Stil - kann der Wasserstadt
Leipzig zu zusätzlichen positiven Impulsen verhelfen. Insbesondere die
schwimmenden Häuser erfüllen auch die gängigen energetischen Vorgaben.
Hausboote im Sinne eines Motorbootes und kombinierten Wohn- und
Transportmittels sind auszuschließen. Eine "Wasserstadt Leipzig“ sollte Hausbooten
gegenüber offen stehen, die Möglichkeiten und Chancen wohlwollend und
ergebnisoffen prüfen und entsprechende Flächen ausweisen. Verschiedene
Regionen Deutschlands (u.a. Bitterfeld, Berlin und Brandenburg) weisen längst
Hausboot-Reviere aus.
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Anlagen:
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