Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1403620.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
25.05.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:15

öffnen download melden Dateigröße: 92 kB

Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-05926 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Milieuschutz im Leipziger Osten umsetzen - Veränderungssperre erlassen, Erhaltungssatzung voranbringen! Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 20.06.2018 1. Lesung Verweisung in die Gremien Beschlussvorschlag: 1. Zum Erhalt der Zusammensetzung der gebietsansässigen Wohnbevölkerung wird gemäß §§ 1 Abs. 6 Nr. 2, 172 BauGB für die aus der Vorplanung der Landesweiten Planungsgesellschaft mbH empfohlenen Stadträume des Leipziger Ostens die Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung beschlossen. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend bzw. bis spätestens zum Ende des I. Quartals 2019 dem Stadtrat eine soziale Erhaltungssatzung für das in Punkt 1. vorgesehene Milieuschutzgebiet als Beschlussvorlage vorzulegen. 3. Bis zum Erlass der sozialen Erhaltungssatzung für das vorgesehene Milieuschutzgebiet ist eine Veränderungssperre zu erlassen. Der FA Stadtentwicklung und Bau wird über alle Bauvorhaben informiert. Bauherren genehmigungspflichtiger Baugesuche sind bei der Planung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen, mit denen den Zielen der Erhaltungssatzung entsprochen wird, zu beraten. 4. Zur Vorbereitung und Festsetzung des Milieuschutzgebietes sind die Betroffenen (Mieter*innen und Vermieter*innen) zu informieren. Dafür sind alle zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, beispielsweise Anschreiben, Informationsbroschüre (mehrsprachig), Einwohnerversammlung. Darüber hinaus ist in dem Gebiet während der Zeit des Milieuschutzes eine regelmäßige Mieterberatung einzurichten, die den betroffenen Mieter*innen als Ansprechpartner zur Verfügung steht. 1/2 Sachverhalt: Insbesondere zum Erhalt der Zusammensetzung der gebietsansässigen Wohnbevölkerung werden aufgrund des geltenden Wohnungspolitischen Konzeptes derzeit für den Inneren Leipziger Osten im Auftrag der Stadtverwaltung von der Landesweiten Planungsgesellschaft mbH Voruntersuchungen durchgeführt. Das vorgesehene Milieuschutzgebiet des Inneren Leipziger Osten umfasst die Quartiere entlang der Eisenbahnstraße mit den Ortsteilen Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf sowie Teilen von Sellerhausen-Stünz (Bülowviertel) und Teilen von Anger-Crottendorf. In diesem Gebiet sind seit Verabschiedung des Wohnungspolitischen Konzeptes (Fortschreibung) im Jahre 2015 gravierende Veränderungen auf dem Miet- und Immobilienmarkt zu beobachten. (Weitere) erhebliche Mietsteigerungen infolge übermäßiger Sanierungen sowie Verdrängung von bereits gebietsansässiger Wohnbevölkerung können die Folge sein. Die ortsteiltypische Bevölkerungsstruktur des Inneren Leipziger Osten ist deshalb massiv gefährdet. Auch liegt die Gesamtmietbelastungsquote bereits über der kritischen Grenze von 30% des Haushaltsnettoeinkommens. Zum Schutz der gebietsansässigen Wohnbevölkerung vor Verdrängung, spricht sich die Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen für den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung (Instrument des besonderen Städtebaurechts) in Bezug auf das vorgesehen und festzusetzende Milieuschutzgebiet aus. Damit soll nicht nur eine langzeitliche Stabilität und eine funktionierende Nachbarschaft in dem Quartier bzw. in den Quartieren, sondern auch die Stadt soll im Weiteren vor nicht absehbaren sozialen und städtebaulichen Folgekosten bewahrt werden. Anlagen: 2/2