Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1403620.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
25.05.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05926
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Milieuschutz im Leipziger Osten umsetzen - Veränderungssperre erlassen,
Erhaltungssatzung voranbringen!
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
20.06.2018
1. Lesung
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
1.
Zum Erhalt der Zusammensetzung der gebietsansässigen Wohnbevölkerung wird
gemäß §§ 1 Abs. 6 Nr. 2, 172 BauGB für die aus der Vorplanung der
Landesweiten Planungsgesellschaft mbH empfohlenen Stadträume des Leipziger
Ostens die Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung beschlossen.
2.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend bzw. bis spätestens zum Ende
des I. Quartals 2019 dem Stadtrat eine soziale Erhaltungssatzung für das in Punkt
1. vorgesehene Milieuschutzgebiet als Beschlussvorlage vorzulegen.
3.
Bis zum Erlass der sozialen Erhaltungssatzung für das vorgesehene
Milieuschutzgebiet ist eine Veränderungssperre zu erlassen. Der FA
Stadtentwicklung und Bau wird über alle Bauvorhaben informiert. Bauherren
genehmigungspflichtiger Baugesuche sind bei der Planung und Umsetzung
geeigneter Maßnahmen, mit denen den Zielen der Erhaltungssatzung
entsprochen wird, zu beraten.
4.
Zur Vorbereitung und Festsetzung des Milieuschutzgebietes sind die Betroffenen
(Mieter*innen und Vermieter*innen) zu informieren. Dafür sind alle zur Verfügung
stehenden Mittel einzusetzen, beispielsweise Anschreiben, Informationsbroschüre
(mehrsprachig), Einwohnerversammlung. Darüber hinaus ist in dem Gebiet
während der Zeit des Milieuschutzes eine regelmäßige Mieterberatung
einzurichten, die den betroffenen Mieter*innen als Ansprechpartner zur Verfügung
steht.
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Sachverhalt:
Insbesondere zum Erhalt der Zusammensetzung der gebietsansässigen Wohnbevölkerung
werden aufgrund des geltenden Wohnungspolitischen Konzeptes derzeit für den Inneren
Leipziger Osten im Auftrag der Stadtverwaltung von der Landesweiten Planungsgesellschaft
mbH Voruntersuchungen durchgeführt.
Das vorgesehene Milieuschutzgebiet des Inneren Leipziger Osten umfasst die Quartiere
entlang der Eisenbahnstraße mit den Ortsteilen Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf
sowie Teilen von Sellerhausen-Stünz (Bülowviertel) und Teilen von Anger-Crottendorf.
In diesem Gebiet sind seit Verabschiedung des Wohnungspolitischen Konzeptes
(Fortschreibung) im Jahre 2015 gravierende Veränderungen auf dem Miet- und
Immobilienmarkt zu beobachten. (Weitere) erhebliche Mietsteigerungen infolge übermäßiger
Sanierungen sowie Verdrängung von bereits gebietsansässiger Wohnbevölkerung können
die Folge sein. Die ortsteiltypische Bevölkerungsstruktur des Inneren Leipziger Osten ist
deshalb massiv gefährdet. Auch liegt die Gesamtmietbelastungsquote bereits über der
kritischen Grenze von 30% des Haushaltsnettoeinkommens.
Zum Schutz der gebietsansässigen Wohnbevölkerung vor Verdrängung, spricht sich die
Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen für den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung
(Instrument des besonderen Städtebaurechts) in Bezug auf das vorgesehen und
festzusetzende Milieuschutzgebiet aus. Damit soll nicht nur eine langzeitliche Stabilität und
eine funktionierende Nachbarschaft in dem Quartier bzw. in den Quartieren, sondern auch
die Stadt soll im Weiteren vor nicht absehbaren sozialen und städtebaulichen Folgekosten
bewahrt werden.
Anlagen:
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