Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1402062.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
18.05.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05905
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Tauschboxen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
20.06.2018
Vorberatung
Vorberatung
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwiefern das Aufstellen von Tauschboxen an
verschiedenen Stellen im Stadtgebiet kostenlos ermöglicht werden kann. Im Falle eines positiven
Prüfergebnisses soll die Stadtverwaltung auch entsprechende Vorgaben zu Maximalgrößen der
Tauschboxen sowie baulichen Vorgaben machen und Regelungen treffen, was in diesen Boxen
hinterlegt werden darf, sodass sie sich vernünftig ins Stadtbild einfügen und nicht zur illegalen
Ablagerung von Sperrmüll genutzt werden.
Sachverhalt:
Tauschboxen gibt es bereits an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet, die von privaten Initiativen
getragen werden. Mediale Aufmerksamkeit wurde diesen Tauschboxen zu teil, als einerseits die
Tauschbox im Lene-Voigt-Park in der Silvesternacht dem Vandalismus zum Opfer fiel und
andererseits als berichtet wurde, dass die Tauschbox in Schleußig vor dem Aus steht, weil die
Stadtverwaltung Sondernutzungsgebühren dafür erheben möchte.
Tauschboxen sind von einem Nachhaltigkeitsgedanken geprägt, indem nicht mehr benötigte Dinge,
die weder verschlissen noch kaputt sind, anderen kostenlos zur Verfügung gestellt werden können,
statt diese wegzuwerfen. Die Stadt kann diese Initiativen durchaus unterstützen und deshalb soll
geprüft werden, inwiefern die Sondernutzungsgebühren dafür erlassen werden können. Da diese
Tauschboxen bisweilen nicht so recht zum Stadtbild passen wollen, soll die Stadt dann auch
Regelungen treffen, die Art und Größe dieser Boxen definieren sollen. Ferner soll geregelt werden,
was dort hinterlegt werden darf, um zu verhindern, dass die Boxen und deren Umfeld zur illegalen
Ablagerung von Sperrmüll einladen.
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Anlagen:
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