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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1402062.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
18.05.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 17:09

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-05905 Status: öffentlich Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff: Tauschboxen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium FA Stadtentwicklung und Bau FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 20.06.2018 Vorberatung Vorberatung Verweisung in die Gremien Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwiefern das Aufstellen von Tauschboxen an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet kostenlos ermöglicht werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses soll die Stadtverwaltung auch entsprechende Vorgaben zu Maximalgrößen der Tauschboxen sowie baulichen Vorgaben machen und Regelungen treffen, was in diesen Boxen hinterlegt werden darf, sodass sie sich vernünftig ins Stadtbild einfügen und nicht zur illegalen Ablagerung von Sperrmüll genutzt werden. Sachverhalt: Tauschboxen gibt es bereits an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet, die von privaten Initiativen getragen werden. Mediale Aufmerksamkeit wurde diesen Tauschboxen zu teil, als einerseits die Tauschbox im Lene-Voigt-Park in der Silvesternacht dem Vandalismus zum Opfer fiel und andererseits als berichtet wurde, dass die Tauschbox in Schleußig vor dem Aus steht, weil die Stadtverwaltung Sondernutzungsgebühren dafür erheben möchte. Tauschboxen sind von einem Nachhaltigkeitsgedanken geprägt, indem nicht mehr benötigte Dinge, die weder verschlissen noch kaputt sind, anderen kostenlos zur Verfügung gestellt werden können, statt diese wegzuwerfen. Die Stadt kann diese Initiativen durchaus unterstützen und deshalb soll geprüft werden, inwiefern die Sondernutzungsgebühren dafür erlassen werden können. Da diese Tauschboxen bisweilen nicht so recht zum Stadtbild passen wollen, soll die Stadt dann auch Regelungen treffen, die Art und Größe dieser Boxen definieren sollen. Ferner soll geregelt werden, was dort hinterlegt werden darf, um zu verhindern, dass die Boxen und deren Umfeld zur illegalen Ablagerung von Sperrmüll einladen. 1/2 Anlagen: 2/2