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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1289063.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
16.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:54

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-04488 Status: öffentlich Eingereicht von Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf Betreff: Nachhaltige Sicherung des Objektes Schkorlopper Straße 34, 04249 Leipzig als Vereinshaus Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung FA Allgemeine Verwaltung FA Stadtentwicklung und Bau FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Kultur 21.06.2017 08.08.2017 15.08.2017 17.08.2017 18.08.2017 Verweisung in die Gremien 1. Lesung 1. Lesung 1. Lesung 1. Lesung Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Leipzig veranlasst im Rahmen der Umsetzung der Eingemeindungsvereinbarung die nachhaltige Sicherung des Objektes Schkorlopper Straße 34, 04249 Leipzig (nur Anbau) als Vereinshaus für den ansässigen Kulturverein Knautnaundorf e.V. sowie andere Vereine und nichtkommerzielle Nutzer und erarbeitet bis zum Ende 1. Quartal 2018 einen Umsetzungsvorschlag. 2. Um die erforderlichen Baumaßnahmen und vertraglichen Vereinbarungen in Einklang mit einem zukunftsorientierten Nutzungskonzept zu bestimmen, wird der Ortschaftsrat zusammen mit dem Kulturverein ein entsprechendes Konzept erarbeiten und mit der Verwaltung bis Ende 2017 abstimmen. Begründung Das Grundstück in der Schkorlopper Straße 34 hat eine Größe von 2.909 qm und ist mit einem vollunterkellerten, zweigeschossigen Wohngebäude (ca. 300 qm Wohnfläche) im Landhausstil (Baujahr 1927) mit Mansardendach mit Fußwalm bebaut. An dieses Hautgebäude wurde vor ca. 30 Jahren ein Flachbau (ca. 215qm Nutzfläche) mit separatem Eingang angesetzt. Zudem finden sich noch 3 Reihengaragen auf dem Grundstück. _______________________________________________________ In der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts wurde das Objekt wohl als Herrenhaus des im Ort befindlichen Rittergutes Knautnaundorf erbaut. Über die Jahre erfuhr das Objekt eine 1/3 wechselnde Nutzung als Schule, Verwaltungsgebäude, Kindergarten und zuletzt als Gemeindeamt. Seit der Eingemeindung Knautnaundorfs (1999) zu Leipzig steht das Gebäude leer. Im Anbau wurde bis 2006 eine Gaststätte betrieben. Seit 1997 nutzt der Kulturverein Knautnaundorf e.V. den Anbau als Vereinsgebäude. Zusätzlich wird das Objekt auch für Familienfeiern, Bürgersprechstunden des Ortschaftsrates und als Wahllokal durch die Stadt Leipzig genutzt. _______________________________________________________ Momentan steht im Ortsteil Hartmannsdorf-Knautnaundorf (Ortschaften Hartmannsdorf, Knautnaundorf und Rehbach) kein weiteres öffentliches Gebäude zur Nutzung für den Ortschaftsrat, Vereine o.a. zur Verfügung. Nach der Wende hat sich der überalterte Ortsteil Knautnaundorf viele Jahre strukturell gar nicht oder teilweise sogar negativ entwickelt (Wegfall Kindergarten, Gaststätte, Bahnhaltepunkt etc.). Seit ca. 10 Jahren ist ein Zuzug junger Familien zu beobachten. Nach über 12 Jahren intensiven Ringens um einen Fahrradweg entlang der S75 konnte mit Unterstützung von Bürgern und dem Ortschaftsrat erstmalig eine Verbindung zwischen Knautnaundorf und dem übrigen Stadtgebiet Leipzigs für Fußgänger und Radfahrer hergestellt werden. Seit 2013 verfügt Knautnaundorf auch über einen Kinderspielplatz. Immer mehr Kinder werden in den kommenden Jahren das Teenageralter erreichen, was in Ermangelung eines geeigneten Treffpunktes für diese Zielgruppe eine Art „Jugendtreff“ erforderlich macht. Die geplante Zusammenlegung der FFW in Knautnaundorf, Rehbach und Hartmannsdorf könnte auch für den Feuerwehrverein in Knautnaundorf den Wegfall seines Vereinshauses bedeuten. _______________________________________________________ In der Eingemeindungsvereinbarung wurde unter §9 Punkt 10 formuliert: „Die Stadt Leipzig setzt sich für die Sicherung der Unterkunft des Kulturvereins Knautnaundorf e.V. ein.“ In der Anlage 3 Punkt 6. ist zudem formuliert: „Einsatz für die Sicherung des öffentlichen Gebäudes – Knautnaundorf, Leipziger Str. 34 als Vereinshaus mit Kulturraum und Gaststätte“ _______________________________________________________ Das Objekt befindet sich im Eigentum der Stadt Leipzig in der Verwaltung durch das Liegenschaftsamt und steht seit vielen Jahren zum Verkauf. Da zwischenzeitlich nicht in Sanierung und nur begrenzt in die notwendigen Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen investiert wurde, ist der bauliche Zustand des Hauptgebäudes als desolat zu bezeichnen. Der Anbau ist dagegen in einem verhältnismäßig guten Zustand, aber mit erheblichem Renovierungsbedarf. Der Kulturverein hat hier z.T. gemeinsam mit dem Liegenschaftsamt Kleinreparaturen und Renovierungsmaßnahmen durchgeführt. Gleichzeitig sorgt der Verein auch für die Pflege des Grundstückes. Elektroinstallationen, Sanitäranlagen und Küche sind sanierungsbedürftig. Die Heizungsanlage (Gas) des Anbaus ist im Keller des Hauptgebäudes installiert. _______________________________________________________ Fazit 2/3 Aus vorgenannten Gründen ist die Sicherung des Objektes für den Ortsteil von enormer Bedeutung. Dies ist auch in der Eingemeindungsvereinbarung festgehalten. Dieser Verpflichtung sollte nun konsequent nachgekommen werden, indem man auf Basis eines sinnvollen Nutzungsplanes alle gegenwärtigen und zukünftigen Gegebenheiten berücksichtigt und dies über geeignete bauliche Maßnahmen ermöglicht. Die Stadt übernimmt die Kosten für die Maßnahmen und schließt einen langfristigen Nutzungsvertrag mit dem Kulturverein, welcher ihm die entgeltfreie Nutzung als Vereinshaus sichert. Das Grundstück mit dem ungenutzten Hauptgebäude kann weiter im Eigentum der Stadt Leipzig verbleiben und könnte vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt als Reserve, z.B. für soziale Infrastruktur, dienen. Alternativ wäre auch ein Teilverkauf des Grundstückes denkbar, um mit den erzielten Einnahmen die entstehenden Kosten zu decken. 3/3