Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1289063.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
16.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-04488
Status: öffentlich
Eingereicht von
Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf
Betreff:
Nachhaltige Sicherung des Objektes Schkorlopper Straße 34, 04249 Leipzig als
Vereinshaus
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
FA Allgemeine Verwaltung
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Kultur
21.06.2017
08.08.2017
15.08.2017
17.08.2017
18.08.2017
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
1. Lesung
1. Lesung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig veranlasst im Rahmen der Umsetzung der
Eingemeindungsvereinbarung die nachhaltige Sicherung des Objektes Schkorlopper Straße
34, 04249 Leipzig (nur Anbau) als Vereinshaus für den ansässigen Kulturverein
Knautnaundorf e.V. sowie andere Vereine und nichtkommerzielle Nutzer und erarbeitet bis
zum Ende 1. Quartal 2018 einen Umsetzungsvorschlag.
2. Um die erforderlichen Baumaßnahmen und vertraglichen Vereinbarungen in Einklang mit
einem zukunftsorientierten Nutzungskonzept zu bestimmen, wird der Ortschaftsrat
zusammen mit dem Kulturverein ein entsprechendes Konzept erarbeiten und mit der
Verwaltung bis Ende 2017 abstimmen.
Begründung
Das Grundstück in der Schkorlopper Straße 34 hat eine Größe von 2.909 qm und ist mit
einem vollunterkellerten, zweigeschossigen Wohngebäude (ca. 300 qm Wohnfläche) im
Landhausstil (Baujahr 1927) mit Mansardendach mit Fußwalm bebaut. An dieses
Hautgebäude wurde vor ca. 30 Jahren ein Flachbau (ca. 215qm Nutzfläche) mit separatem
Eingang angesetzt. Zudem finden sich noch 3 Reihengaragen auf dem Grundstück.
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In der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts wurde das Objekt wohl als Herrenhaus des im
Ort befindlichen Rittergutes Knautnaundorf erbaut. Über die Jahre erfuhr das Objekt eine
1/3
wechselnde Nutzung als Schule, Verwaltungsgebäude, Kindergarten und zuletzt als
Gemeindeamt.
Seit der Eingemeindung Knautnaundorfs (1999) zu Leipzig steht das Gebäude leer.
Im Anbau wurde bis 2006 eine Gaststätte betrieben. Seit 1997 nutzt der Kulturverein
Knautnaundorf e.V. den Anbau als Vereinsgebäude.
Zusätzlich wird das Objekt auch für Familienfeiern, Bürgersprechstunden des Ortschaftsrates
und als Wahllokal durch die Stadt Leipzig genutzt.
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Momentan steht im Ortsteil Hartmannsdorf-Knautnaundorf (Ortschaften Hartmannsdorf,
Knautnaundorf und Rehbach) kein weiteres öffentliches Gebäude zur Nutzung für den
Ortschaftsrat, Vereine o.a. zur Verfügung.
Nach der Wende hat sich der überalterte Ortsteil Knautnaundorf viele Jahre strukturell gar
nicht oder teilweise sogar negativ entwickelt (Wegfall Kindergarten, Gaststätte,
Bahnhaltepunkt etc.).
Seit ca. 10 Jahren ist ein Zuzug junger Familien zu beobachten.
Nach über 12 Jahren intensiven Ringens um einen Fahrradweg entlang der S75 konnte mit
Unterstützung von Bürgern und dem Ortschaftsrat erstmalig eine Verbindung zwischen
Knautnaundorf und dem übrigen Stadtgebiet Leipzigs für Fußgänger und Radfahrer
hergestellt werden. Seit 2013 verfügt Knautnaundorf auch über einen Kinderspielplatz.
Immer mehr Kinder werden in den kommenden Jahren das Teenageralter erreichen, was in
Ermangelung eines geeigneten Treffpunktes für diese Zielgruppe eine Art „Jugendtreff“
erforderlich macht.
Die geplante Zusammenlegung der FFW in Knautnaundorf, Rehbach und Hartmannsdorf
könnte auch für den Feuerwehrverein in Knautnaundorf den Wegfall seines Vereinshauses
bedeuten.
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In der Eingemeindungsvereinbarung wurde unter §9 Punkt 10 formuliert:
„Die Stadt Leipzig setzt sich für die Sicherung der Unterkunft des Kulturvereins
Knautnaundorf e.V. ein.“
In der Anlage 3 Punkt 6. ist zudem formuliert:
„Einsatz für die Sicherung des öffentlichen Gebäudes – Knautnaundorf, Leipziger Str. 34 als
Vereinshaus mit Kulturraum und Gaststätte“
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Das Objekt befindet sich im Eigentum der Stadt Leipzig in der Verwaltung durch das
Liegenschaftsamt und steht seit vielen Jahren zum Verkauf. Da zwischenzeitlich nicht in
Sanierung und nur begrenzt in die notwendigen Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen
investiert wurde, ist der bauliche Zustand des Hauptgebäudes als desolat zu bezeichnen.
Der Anbau ist dagegen in einem verhältnismäßig guten Zustand, aber mit erheblichem
Renovierungsbedarf. Der Kulturverein hat hier z.T. gemeinsam mit dem Liegenschaftsamt
Kleinreparaturen und Renovierungsmaßnahmen durchgeführt. Gleichzeitig sorgt der Verein
auch für die Pflege des Grundstückes.
Elektroinstallationen, Sanitäranlagen und Küche sind sanierungsbedürftig. Die
Heizungsanlage (Gas) des Anbaus ist im Keller des Hauptgebäudes installiert.
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Fazit
2/3
Aus vorgenannten Gründen ist die Sicherung des Objektes für den Ortsteil von enormer
Bedeutung. Dies ist auch in der Eingemeindungsvereinbarung festgehalten. Dieser
Verpflichtung sollte nun konsequent nachgekommen werden, indem man auf Basis eines
sinnvollen Nutzungsplanes alle gegenwärtigen und zukünftigen Gegebenheiten
berücksichtigt und dies über geeignete bauliche Maßnahmen ermöglicht. Die Stadt
übernimmt die Kosten für die Maßnahmen und schließt einen langfristigen Nutzungsvertrag
mit dem Kulturverein, welcher ihm die entgeltfreie Nutzung als Vereinshaus sichert.
Das Grundstück mit dem ungenutzten Hauptgebäude kann weiter im Eigentum der Stadt
Leipzig verbleiben und könnte vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt als Reserve, z.B.
für soziale Infrastruktur, dienen. Alternativ wäre auch ein Teilverkauf des Grundstückes
denkbar, um mit den erzielten Einnahmen die entstehenden Kosten zu decken.
3/3