Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1299336.pdf
Größe
127 kB
Erstellt
10.08.17, 12:00
Aktualisiert
09.06.18, 13:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. VI-A-04658
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff:
Aufwertung des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der
öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Verweisung in die Gremien
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtordnungsdienst als Polizeibehörde zum
wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit aufzuwerten.
Zu den notwendigen Maßnahmen gehören insbesondere:
*die Verwendung des Begriffes Polizeibehörde in der Außenwirkung (Dienstkleidung,
Fahrzeuge usw.), so wie bereits in Dresden und Chemnitz praktiziert;
*eine personelle Aufstockung, die eine Ausweitung der Einsatzzeiten bis in die Nachtstunden
hinein und an Wochenenden ermöglicht;
*eine wirksame Ausrüstung der Bediensteten zum Selbstschutz und zur Erfüllung der
Vollzugsaufgaben ( z.B. Handfessel und Rettungsmehrzweckstock, wie in Chemnitz);
*Ahndung von Verkehrsdelikten durch Radfahrer
*die Entlastung der Bediensteten von zeitraubenden sachfremden Aufgaben wie
Zeugendienste.
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Begründung:
Nach wie vor sind die Defizite bei der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit ein
Thema, das die Leipziger bewegt. Die Bürgerumfrage „Sicherheit in Leipzig 2016“ belegt
dies: das allgemeine Unsicherheitsgefühl ist vergleichsweise groß, ebenso die Verärgerung
vieler Leipziger über ruhestörenden Lärm, Hundekot auf Gehwegen, Graffitischmiererei und
so weiter.
Im Rahmen der gesetzlichen Sicherheitsarchitektur trägt die Stadt Leipzig als örtliche
Polizeibehörde genauso Verantwortung wie die Polizei des Freistaates Sachsen. Eine
Schlüsselstellung hat hier der Stadtordnungsdienst als kommunaler Vollzugsdienst.
Seit der Diskussion um den Antrag A-02158 „Präsenz und Wirksamkeit des
Stadtordnungsdienstes erhöhen !“ hat sich wenig getan: im Rahmen der Haushaltsberatungen
2017/18 konnte eine Stellenaufstockung für den Stadtordnungsdienst durchgesetzt werden,
dessen praktische Umsetzung verläuft nach unserer Kenntnis jedoch schleppend.
Gleichzeitig wächst die Stadt Leipzig weiter, mehr Einwohner auf gleichem Raum bedeuten
höhere Einwohnerdichte, zunehmendes Konfliktpotenzial und höheres Risiko von
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Ein politischer Handlungsauftrag an den Oberbürgermeister, die Wirksamkeit des
Stadtordnungsdienstes zu erhöhen, ist vor diesem Hintergrund überfällig.
Zu den einzelnen im Beschluss angesprochenen Maßnahmen:
*Genau wie die kreisfreien Städte Chemnitz und Dresden ist die Stadt Leipzig die örtliche
Polizeibehörde. Beide genannten Städte haben daraus die Schlussfolgerung gezogen, ihre
kommunalen Vollzugsdienste als Polizeibehörde zu titulieren und Dienstfahrtzeuge sowie
Dienstkleidung entsprechend zu beschriften. Wir meinen, dass der Begriff „Polizeibehörde“
weitaus respekteinflößender ist als der vergleichsweise harmlos erscheinende Begriff
„Stadtordnungsdienst“.
*Die fehlende nächtliche Präsenz des Stadtordnungsdienstes ist seit Jahren Diskussionsthema.
Besonders problematisch ist dies bei nächtlichen Ruhestörungen, etwa durch Trinkergruppen
in Wohngebieten oder durch illegale sogenannte Spontanpartys. Einziger Ansprechpartner für
betroffene Bürger ist dann die Polizei, für die solche Sachverhalte logischerweise
nachgeordnete Priorität hat.
*Die ungenügende Ausrüstung der Bediensteten mit lediglich Pfefferspray wurde bereits im
Antrag A-02158 thematisiert. Der Stadtrat Chemnitz hat im Juni 2016 einstimmig eine
„Konzeption Stadtordnungsdienst“ beschlossen. Darin enthalten ist u.a. die Ergänzung der
vorhandenen Ausrüstung Reizstoffsprühgerät und Handfessel um Rettungsmehrzweckstöcke,
um zum Beispiel aggressive Hunde abwehren zu können.
*Dass die Stadt Leipzig Verkehrsdelikte von Kraftfahrern wie z.B.
Geschwindigkeitsübertretungen ahndet, nicht jedoch solche von Radfahrern wie z.B. Fahren
in Fußgängerzonen, ist logisch nicht erklärbar. Nach unserer Kenntnis vertritt die Stadt
Dresden hierzu eine andere Rechtsauffassung als die Stadt Leipzig.Wir sehen hier Klärungsund Lösungsbedarf.
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*Nach Auskunft des zuständigen Amtsleiters wird die Arbeitszeit der Bediensteten im
Stadtordnungsdienst in erheblichem Maß durch zeitaufwendige und eigentlich sachfremde
Zeugendienste, etwa bei polizeilichen Durchsuchungen beansprucht. Hier sollte durch
Heranziehung anderer städtischer Mitarbeiter eine Lösung gefunden werden, damit sich die
Bediensteten des Stadtordnungsdienstes auf ihre Kernkompetenz, die Präsenz im öffentlichen
Raum, konzentrieren können. Auch dieses Ziel wird in der o.g .„Konzeption
Stadtordnungsdienst“ der Stadt Chemnitz thematisiert.
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