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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1299336.pdf
Größe
127 kB
Erstellt
10.08.17, 12:00
Aktualisiert
09.06.18, 13:25

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. VI-A-04658 Status: öffentlich Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff: Aufwertung des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung Zuständigkeit Verweisung in die Gremien Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtordnungsdienst als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit aufzuwerten. Zu den notwendigen Maßnahmen gehören insbesondere: *die Verwendung des Begriffes Polizeibehörde in der Außenwirkung (Dienstkleidung, Fahrzeuge usw.), so wie bereits in Dresden und Chemnitz praktiziert; *eine personelle Aufstockung, die eine Ausweitung der Einsatzzeiten bis in die Nachtstunden hinein und an Wochenenden ermöglicht; *eine wirksame Ausrüstung der Bediensteten zum Selbstschutz und zur Erfüllung der Vollzugsaufgaben ( z.B. Handfessel und Rettungsmehrzweckstock, wie in Chemnitz); *Ahndung von Verkehrsdelikten durch Radfahrer *die Entlastung der Bediensteten von zeitraubenden sachfremden Aufgaben wie Zeugendienste. 1/3 Begründung: Nach wie vor sind die Defizite bei der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit ein Thema, das die Leipziger bewegt. Die Bürgerumfrage „Sicherheit in Leipzig 2016“ belegt dies: das allgemeine Unsicherheitsgefühl ist vergleichsweise groß, ebenso die Verärgerung vieler Leipziger über ruhestörenden Lärm, Hundekot auf Gehwegen, Graffitischmiererei und so weiter. Im Rahmen der gesetzlichen Sicherheitsarchitektur trägt die Stadt Leipzig als örtliche Polizeibehörde genauso Verantwortung wie die Polizei des Freistaates Sachsen. Eine Schlüsselstellung hat hier der Stadtordnungsdienst als kommunaler Vollzugsdienst. Seit der Diskussion um den Antrag A-02158 „Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes erhöhen !“ hat sich wenig getan: im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017/18 konnte eine Stellenaufstockung für den Stadtordnungsdienst durchgesetzt werden, dessen praktische Umsetzung verläuft nach unserer Kenntnis jedoch schleppend. Gleichzeitig wächst die Stadt Leipzig weiter, mehr Einwohner auf gleichem Raum bedeuten höhere Einwohnerdichte, zunehmendes Konfliktpotenzial und höheres Risiko von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Ein politischer Handlungsauftrag an den Oberbürgermeister, die Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes zu erhöhen, ist vor diesem Hintergrund überfällig. Zu den einzelnen im Beschluss angesprochenen Maßnahmen: *Genau wie die kreisfreien Städte Chemnitz und Dresden ist die Stadt Leipzig die örtliche Polizeibehörde. Beide genannten Städte haben daraus die Schlussfolgerung gezogen, ihre kommunalen Vollzugsdienste als Polizeibehörde zu titulieren und Dienstfahrtzeuge sowie Dienstkleidung entsprechend zu beschriften. Wir meinen, dass der Begriff „Polizeibehörde“ weitaus respekteinflößender ist als der vergleichsweise harmlos erscheinende Begriff „Stadtordnungsdienst“. *Die fehlende nächtliche Präsenz des Stadtordnungsdienstes ist seit Jahren Diskussionsthema. Besonders problematisch ist dies bei nächtlichen Ruhestörungen, etwa durch Trinkergruppen in Wohngebieten oder durch illegale sogenannte Spontanpartys. Einziger Ansprechpartner für betroffene Bürger ist dann die Polizei, für die solche Sachverhalte logischerweise nachgeordnete Priorität hat. *Die ungenügende Ausrüstung der Bediensteten mit lediglich Pfefferspray wurde bereits im Antrag A-02158 thematisiert. Der Stadtrat Chemnitz hat im Juni 2016 einstimmig eine „Konzeption Stadtordnungsdienst“ beschlossen. Darin enthalten ist u.a. die Ergänzung der vorhandenen Ausrüstung Reizstoffsprühgerät und Handfessel um Rettungsmehrzweckstöcke, um zum Beispiel aggressive Hunde abwehren zu können. *Dass die Stadt Leipzig Verkehrsdelikte von Kraftfahrern wie z.B. Geschwindigkeitsübertretungen ahndet, nicht jedoch solche von Radfahrern wie z.B. Fahren in Fußgängerzonen, ist logisch nicht erklärbar. Nach unserer Kenntnis vertritt die Stadt Dresden hierzu eine andere Rechtsauffassung als die Stadt Leipzig.Wir sehen hier Klärungsund Lösungsbedarf. 2/3 *Nach Auskunft des zuständigen Amtsleiters wird die Arbeitszeit der Bediensteten im Stadtordnungsdienst in erheblichem Maß durch zeitaufwendige und eigentlich sachfremde Zeugendienste, etwa bei polizeilichen Durchsuchungen beansprucht. Hier sollte durch Heranziehung anderer städtischer Mitarbeiter eine Lösung gefunden werden, damit sich die Bediensteten des Stadtordnungsdienstes auf ihre Kernkompetenz, die Präsenz im öffentlichen Raum, konzentrieren können. Auch dieses Ziel wird in der o.g .„Konzeption Stadtordnungsdienst“ der Stadt Chemnitz thematisiert. 3/3