Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1405998.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
04.06.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-05966
Status: öffentlich
Eingereicht von
Prof. Markus Tomas
Mario Süß
und weitere
Betreff:
Allgemeinverfügung vom 23.02.2018 zum Leit- und Schardeich AZ C46_L-8629/4/4
Amtsblatt vom 10.03.2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.06.2018
mündliche Beantwortung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
1. Stimmt der der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig dem im Betreff genannten Erlass
persönlich zu?
2. Hat die Stadt Leipzig die Allgemeinverfügung bzw. Erlass der Landesdirektion Sachsen angeregt? Wenn ja, warum?
3. Warum trägt die Stadt Leipzig die Kosten des Verfahrens?
4. Auf welcher ingenieurtechnischen Grundlage bzw. Einschätzung ist von Seiten der
Stadt Leipzig entschieden worden, dass es sich bei den beiden Deichen um keine öffentlichen Hochwasserschutzanlagen im Sinne des § 78 Abs. 1 SächsWG handelt?
5. Beabsichtigt die Stadt Leipzig, die bis jetzt durch die Deiche geschützten Siedlungsflächen auszudeichen und im Rahmen der Europäischen Hochwasserpolitik zur
Schaffung von neuen Retentionsräumen zukünftig als Überschwemmungsgebiet auszuweisen?
6. Die Entwidmung der bestehenden Deiche stellt versicherungsrechtlich eine erhebliche Risikoerhöhung aller von den Deichen geschützten Bauten und Grundstücken
dar. Bis zu welcher Höhe beteiligt sich die Stadt Leipzig dauerhaft an nachweisbaren
erhöhten Versicherungsprämien der betroffenen Eigentümer und Anwohner?
7. Sollten Regulierer/Versicherungen von Betroffenen einer Veränderungsleistung nicht
zustimmen, wie viel Budget hat die Stadt Leipzig geplant um die Bebauung und deren
Einwohner angemessen und zeitgemäß zu entschädigen?
Wir bitten um mündliche Beantwortung.
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