Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1366527.pdf
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541 kB
Erstellt
07.02.18, 12:00
Aktualisiert
11.06.18, 22:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05438
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Instandsetzung Hofer Brücke im
Zuge der Richard-Lehmann-Straße über die Gleise der DB AG
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Mitte
Verwaltungsausschuss
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Instandsetzung der Hofer Brücke soll im Jahr 2019 realisiert werden.
(Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 13 (7) in der zur Zeit gültigen Fassung)
2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau für die Instandsetzung der Hofer Brücke betragen
1.500.000,00 € brutto. Der städtische Anteil beträgt 440.000,00 € brutto.
3. Die Aufwendungen sind im Innenauftrag „Instandsetzung, Teil A RL-KStB (Brücken)“
(106654400001) in den Haushaltsjahren wie folgt geplant:
2019: 1.250.000,00 € brutto
2020: 250.000,00 € brutto
Die Einordnung der Aufwendungen für die Haushaltjahre 2019 und 2020 erfolgt im
Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 innerhalb des Budgets des Fachamtes.
4. Die Erträge sind im Innenauftrag „Instandsetzung, Teil A RL-KStB (Brücken)“
(106654400001) in den Haushaltsjahren wie folgt geplant:
2019: 1.000.000,00 € brutto
2020:
60.000,00 € brutto
Die Einordnung der Aufwendungen für die Haushaltjahre 2019 und 2020 erfolgt im
Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 innerhalb des Budgets des Fachamtes.
5. Zur Ausschreibung/Auftragsvergabe der Maßnahme in 2018 wird ein Vorgriff auf die
Haushaltsmittel in 2019 i. H. v. 1.250.000 € und 2020 i. H. v. 250.000 € bestätigt
(„konsumtive VE“).
6. Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der
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Haushaltssatzung für die jeweiligen Haushaltsjahre und der Bestätigung der Fördermittel.
2/7
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2019
2019
2020
2020
1.060.000,00 106654400001
1.500.000,00 106654400001
Einzahlungen
Auszahlungen
X
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
1. Grundlagen
Das Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig plant als Straßenbaulastträger die
Instandsetzung der Hofer Brücke.
Das Bauwerk befindet sich in der Richard-Lehmann-Straße in Leipzig und überquert die
Gleisanlagen der DB AG.
Die vorhandene einfeldrige Spannbeton-Hohlkastenbrücke wurde in den Jahren 1993 bis
1994 erbaut.
Die Richard-Lehmann-Straße ist als Bundesstraße B2 eingestuft und es herrscht somit ein
großes Verkehrsaufkommen. Um dieses Verkehrsaufkommen weiterhin aufnehmen zu
können ist eine Instandsetzung der Brücke zwingend erforderlich.
2. Begründete Zielstellung des Bauvorhabens
Das Bauwerk wurde als Spannbeton-Hohlkastenbrücke errichtet, es besitzt zwei getrennte
Überbauten auf durch Raumfugen getrennten Unterbauten und hat eine Länge von 72,00 m.
Das Brückenbauwerk ist in Brückenklasse 60/30 eingestuft.
Bei den in den letzten Jahren durchgeführten Bauwerksprüfungen wurden wiederholt
Schäden festgestellt, die für die Sicherung der Standsicherheit, Verkehrssicherheit und
Dauerhaftigkeit des Bauwerks eine Instandsetzung dringend notwendig werden lassen.
Die Kappenoberflächen und der auskragende E-Schutz weisen eine starke Rissbildung auf.
An der Fahrbahnübergangskonstruktion sind Verschleißerscheinungen (Undichtigkeiten,
Korrosion) feststellbar. Der Widerlagerbereich weist erste Durchfeuchtungen auf, die auf
Undichtigkeiten in der Abdichtung schließen lassen. Die Geländer weisen stellenweise
Schäden an der Beschichtung des Handlaufes und der Füllstäbe auf, erste Korrosion ist
feststellbar.
3. Beschreibung des beabsichtigten Bauvorhabens
Als Instandsetzungsmaßnahmen sind geplant, die Erneuerung der Außenkappen und des ESchutzes, die Erneuerung von Belag und Abdichtung, der Neubau der Geländer, die
Instandsetzung der Fahrbahnübergangskonstruktion, neue Fahrstreifenmarkierung, die
Erneuerung der Entwässerungsabläufe sowie Anpassungen im Böschungsbereich.
Kappenerneuerung
Für die Wiederherstellung der Außenkappen wurde eine Variantenuntersuchung
durchgeführt. Im Ergebnis dieser Variantenuntersuchung fiel die Entscheidung für die
Beseitigung der Kappenschäden auf die komplette Erneuerung der Außenkappen, da dies
die wirtschaftlichere Variante im Vergleich zur Kappeninstandsetzung ist.
Für die Erneuerung der Kappen sind zunächst die vorhandenen Außenkappen vollständig
zurückzubauen. An den Außenkappen befindet sich derzeit ein horizontaler, auskragender
Berührungsschutz, dieser wird ebenfalls vollständig zurückgebaut. Mittels
Kappenschalwagen erfolgt dann der fortlaufende Abbruch der einzelnen Kappenabschnitte.
Dabei ist die Kappenanschlussbewehrung zu erhalten. Nachlaufend erfolgen der Rückbau
von Belag und Abdichtung sowie die Erneuerung der Abdichtung, bevor ein zweiter
Kappenschalwagen für die Betonage der neuen Kappe eingesetzt wird.
Die Erneuerung der Kappen erfolgt unter Sperrung des betroffenen Überbaus und Umleitung
des Verkehrs auf den nebenliegenden Überbau, so dass die Kappen nacheinander erneuert
werden. Die Kappen erhalten eine gegenüber dem Bestand um 50 cm verringerte Breite von
3,85 m. Die derzeit noch auf außenliegenden Gesimsen befestigten Beleuchtungsmaste (je 2
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Stück je Überbau) werden mit der Kappenerneuerung auf die Innenseite des Geländers
umgesetzt. Entsprechend der BMV RiZ Ing Elt 2 und Abstimmungen mit der DB AG ist ein
Berührungsschutz im Kappenbereich nicht notwendig.
Erneuerung von Belag und Abdichtung
Belag und Abdichtung werden erneuert. Im Zuge des Rückbaus des Belages erfolgt auch der
vollständige Rückbau der im Bereich der Mittelkappen vorhandenen Gleise der LVB.
Als neue Abdichtung kommt eine Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff gem. RiZ Dicht 7
zum Einsatz. Im Bereich der zurückgebauten Gleise wird über der Abdichtung eine Schicht
aus Einkornbeton mit variabler Dicke zur Anpassung des Gefälles angeordnet. Darauf erfolgt
eine Pflasterung. Damit ist eine Befahrbarkeit für Rettungsfahrzeuge gegeben. Die Trennung
zum Asphalt des Straßenbereichs erfolgt mittels eines Betonrundbordes.
Im Zuge der Instandsetzung werden die Fahrbahnbreiten auf einheitlich jeweils 3,50 m in
beiden Richtungen angepasst und durch Markierungsstreifen vom nicht regulär zu
befahrenden Mittelbereich getrennt.
Instandsetzung der Geländer
Das bestehende Geländer hat eine Höhe von 1,10m, dieses wird aufgearbeitet, ergänzt und
wiederverwendet.
Die Geländer weisen Abwitterungen der Korrosionsschutzbeschichtung und stellenweise
beginnende Korrosion auf. Es erfolgt eine Teilerneuerung des Korrosionsschutzes der
Geländer. Die Geländer werden jeweils zu Beginn der Sperrpause abgebaut und zur
Instandsetzung des Korrosionsschutzes abgefahren. Im Bereich der Geländermitte sind 4
Geländerfelder neu zu ergänzen, da in diesem Bereich die ursprünglich angeordneten
Ortbetonblöcke zurückgebaut werden sollen.
Die Geländerverankerungen sind mittels neuer Fußplatten gemäß RiZ Gel 14, die an die
bestehenden Pfosten angeschweißt werden, auf der neu erstellten Kappe zu befestigen.
Instandsetzung der Fahrbahnübergangskonstruktion
Im Rahmen der Instandsetzung der Fahrbahnübergangskonstruktionen werden zunächst die
Dichtprofile ausgebaut. Danach erfolgt die Erneuerung des Korrosionsschutzes der
Stahlprofile. Die Strahlarbeiten am Profil der Längsfuge finden in den Sperrpausen statt.
Fahrstreifenmarkierung
Nach Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde ist für die Richard-Lehmann-Straße
durchgängig die Anordnung eines Parkstreifens sowie eines Radfahrstreifens im
Straßenbereich beabsichtigt. Diese Aufteilung soll auch im Bereich der Hofer Brücke
realisiert werden, so dass sich je Fahrtrichtung von außen nach innen folgende, neue
Aufteilung im Straßenbereich ergibt:
- 2,00 m Parkstreifen (Asphaltbefestigung)
- 0,50 m Schutzstreifen (Asphaltbefestigung)
- 1,85 m Radfahrstreifen (Asphaltbefestigung)
- 3,50 m Fahrstreifen (Asphaltbefestigung)
Erneuerung Entwässerungsabläufe
Im Bereich der zurückgebauten Gleise sind je Überbau 4 Stück Entwässerungsabläufe zu
erneuern. Die Abläufe im Straßenbereich sind aufzuarbeiten und wiedereinzusetzen. Auf
einen ordnungsgemäßen Fugenverguss um die Abläufe ist zu achten.
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Anpassung Böschungsbereich
An der nordöstlichen Böschung wurden Auswaschungen im Böschungsbereich festgestellt.
Diese sind mittels Rasengittersteinen und Rasenansaat zu befestigen.
4. Kostenzusammenstellung für den Brückenneubau
Für die Instandsetzung der Hofer Brücke betragen die geplanten Gesamtbaukosten nach
Kostenberechnung vom 04.01.2018 ca. 1.460.000 €.
Die finanziellen Mittel für die Baumaßnahme sind mit dem Haushaltsplanentwurf 2019/2020
im Ergebnishaushalt als Einzelförderung, Teil A unter der Maßnahme „Instandsetzung, Teil A
RL-KStB (Brücken)“ (Innenauftrag 106654400001) eingestellt.
4.1 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
Für die Einordnung in den Haushalt wird für die Instandsetzung der Hofer Brücke von einer
Gesamtausgabe für Bau und Planung in Höhe von 1.500.000 € im Innenauftrag
106654400001 ausgegangen.
Damit ergibt sich für das Vorhaben Instandsetzung der Hofer Brücke die folgende
Finanzierung:
2019
in € -
2020
Gesamt
1.500.000
1.250.000
250.000
Aufwendung
IA 106654400001
1.500.000
1.250.000
250.000
1.060.000
1.000.000
60.000
440.000
250.000
190.000
Ertrag (aus Fördermitteln)
90 %/95 %
Stadtanteil
Zur Ausschreibung/Auftragsvergabe der Maßnahme erfolgt in 2018 ein Vorgriff auf die
Haushaltsmittel in 2019 i. H. v. 1.250.000 € und 2020 i. H. v. 250.000 € („konsumtive VE“).
5. Bauzeiten und Ecktermine
geplante Baudurchführung
Veröffentlichung der Ausschreibung:
Angebotseröffnung:
Baubeginn:
Bauende:
Oktober 2018
Oktober 2018
Januar 2019
November 2019
Einige Instandsetzungsarbeiten am Brückenbauwerk können nur innerhalb von Sperrpausen
der DB AG ausgeführt werden. Diese notwendigen Sperrpausen sind mit der DB AG
abgestimmt und bereits beantragt. Der vorgesehene Bauablauf ist auf die Sperrpausen
zugeschnitten und zwingend einzuhalten.
6/7
6. Folgekosten
Nach erfolgter Brückeninstandsetzung entstehen keine zusätzlichen Folgekosten für Stadt
Leipzig.
7. Kinderfreundlichkeitsprüfung
Mit der Instandsetzung des Brückenbauwerkes wird auch den Belangen von Kindern
entsprochen.
Anlagen:
Übersichtsplan
7/7
Ba