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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1366527.pdf
Größe
541 kB
Erstellt
07.02.18, 12:00
Aktualisiert
11.06.18, 22:22

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05438 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Instandsetzung Hofer Brücke im Zuge der Richard-Lehmann-Straße über die Gleise der DB AG Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau SBB Mitte Verwaltungsausschuss Zuständigkeit Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Instandsetzung der Hofer Brücke soll im Jahr 2019 realisiert werden. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 13 (7) in der zur Zeit gültigen Fassung) 2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau für die Instandsetzung der Hofer Brücke betragen 1.500.000,00 € brutto. Der städtische Anteil beträgt 440.000,00 € brutto. 3. Die Aufwendungen sind im Innenauftrag „Instandsetzung, Teil A RL-KStB (Brücken)“ (106654400001) in den Haushaltsjahren wie folgt geplant: 2019: 1.250.000,00 € brutto 2020: 250.000,00 € brutto Die Einordnung der Aufwendungen für die Haushaltjahre 2019 und 2020 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 innerhalb des Budgets des Fachamtes. 4. Die Erträge sind im Innenauftrag „Instandsetzung, Teil A RL-KStB (Brücken)“ (106654400001) in den Haushaltsjahren wie folgt geplant: 2019: 1.000.000,00 € brutto 2020: 60.000,00 € brutto Die Einordnung der Aufwendungen für die Haushaltjahre 2019 und 2020 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 innerhalb des Budgets des Fachamtes. 5. Zur Ausschreibung/Auftragsvergabe der Maßnahme in 2018 wird ein Vorgriff auf die Haushaltsmittel in 2019 i. H. v. 1.250.000 € und 2020 i. H. v. 250.000 € bestätigt („konsumtive VE“). 6. Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der 1/7 Haushaltssatzung für die jeweiligen Haushaltsjahre und der Bestätigung der Fördermittel. 2/7 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung X Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2019 2019 2020 2020 1.060.000,00 106654400001 1.500.000,00 106654400001 Einzahlungen Auszahlungen X Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/7 Sachverhalt: 1. Grundlagen Das Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig plant als Straßenbaulastträger die Instandsetzung der Hofer Brücke. Das Bauwerk befindet sich in der Richard-Lehmann-Straße in Leipzig und überquert die Gleisanlagen der DB AG. Die vorhandene einfeldrige Spannbeton-Hohlkastenbrücke wurde in den Jahren 1993 bis 1994 erbaut. Die Richard-Lehmann-Straße ist als Bundesstraße B2 eingestuft und es herrscht somit ein großes Verkehrsaufkommen. Um dieses Verkehrsaufkommen weiterhin aufnehmen zu können ist eine Instandsetzung der Brücke zwingend erforderlich. 2. Begründete Zielstellung des Bauvorhabens Das Bauwerk wurde als Spannbeton-Hohlkastenbrücke errichtet, es besitzt zwei getrennte Überbauten auf durch Raumfugen getrennten Unterbauten und hat eine Länge von 72,00 m. Das Brückenbauwerk ist in Brückenklasse 60/30 eingestuft. Bei den in den letzten Jahren durchgeführten Bauwerksprüfungen wurden wiederholt Schäden festgestellt, die für die Sicherung der Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauwerks eine Instandsetzung dringend notwendig werden lassen. Die Kappenoberflächen und der auskragende E-Schutz weisen eine starke Rissbildung auf. An der Fahrbahnübergangskonstruktion sind Verschleißerscheinungen (Undichtigkeiten, Korrosion) feststellbar. Der Widerlagerbereich weist erste Durchfeuchtungen auf, die auf Undichtigkeiten in der Abdichtung schließen lassen. Die Geländer weisen stellenweise Schäden an der Beschichtung des Handlaufes und der Füllstäbe auf, erste Korrosion ist feststellbar. 3. Beschreibung des beabsichtigten Bauvorhabens Als Instandsetzungsmaßnahmen sind geplant, die Erneuerung der Außenkappen und des ESchutzes, die Erneuerung von Belag und Abdichtung, der Neubau der Geländer, die Instandsetzung der Fahrbahnübergangskonstruktion, neue Fahrstreifenmarkierung, die Erneuerung der Entwässerungsabläufe sowie Anpassungen im Böschungsbereich. Kappenerneuerung Für die Wiederherstellung der Außenkappen wurde eine Variantenuntersuchung durchgeführt. Im Ergebnis dieser Variantenuntersuchung fiel die Entscheidung für die Beseitigung der Kappenschäden auf die komplette Erneuerung der Außenkappen, da dies die wirtschaftlichere Variante im Vergleich zur Kappeninstandsetzung ist. Für die Erneuerung der Kappen sind zunächst die vorhandenen Außenkappen vollständig zurückzubauen. An den Außenkappen befindet sich derzeit ein horizontaler, auskragender Berührungsschutz, dieser wird ebenfalls vollständig zurückgebaut. Mittels Kappenschalwagen erfolgt dann der fortlaufende Abbruch der einzelnen Kappenabschnitte. Dabei ist die Kappenanschlussbewehrung zu erhalten. Nachlaufend erfolgen der Rückbau von Belag und Abdichtung sowie die Erneuerung der Abdichtung, bevor ein zweiter Kappenschalwagen für die Betonage der neuen Kappe eingesetzt wird. Die Erneuerung der Kappen erfolgt unter Sperrung des betroffenen Überbaus und Umleitung des Verkehrs auf den nebenliegenden Überbau, so dass die Kappen nacheinander erneuert werden. Die Kappen erhalten eine gegenüber dem Bestand um 50 cm verringerte Breite von 3,85 m. Die derzeit noch auf außenliegenden Gesimsen befestigten Beleuchtungsmaste (je 2 4/7 Stück je Überbau) werden mit der Kappenerneuerung auf die Innenseite des Geländers umgesetzt. Entsprechend der BMV RiZ Ing Elt 2 und Abstimmungen mit der DB AG ist ein Berührungsschutz im Kappenbereich nicht notwendig. Erneuerung von Belag und Abdichtung Belag und Abdichtung werden erneuert. Im Zuge des Rückbaus des Belages erfolgt auch der vollständige Rückbau der im Bereich der Mittelkappen vorhandenen Gleise der LVB. Als neue Abdichtung kommt eine Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff gem. RiZ Dicht 7 zum Einsatz. Im Bereich der zurückgebauten Gleise wird über der Abdichtung eine Schicht aus Einkornbeton mit variabler Dicke zur Anpassung des Gefälles angeordnet. Darauf erfolgt eine Pflasterung. Damit ist eine Befahrbarkeit für Rettungsfahrzeuge gegeben. Die Trennung zum Asphalt des Straßenbereichs erfolgt mittels eines Betonrundbordes. Im Zuge der Instandsetzung werden die Fahrbahnbreiten auf einheitlich jeweils 3,50 m in beiden Richtungen angepasst und durch Markierungsstreifen vom nicht regulär zu befahrenden Mittelbereich getrennt. Instandsetzung der Geländer Das bestehende Geländer hat eine Höhe von 1,10m, dieses wird aufgearbeitet, ergänzt und wiederverwendet. Die Geländer weisen Abwitterungen der Korrosionsschutzbeschichtung und stellenweise beginnende Korrosion auf. Es erfolgt eine Teilerneuerung des Korrosionsschutzes der Geländer. Die Geländer werden jeweils zu Beginn der Sperrpause abgebaut und zur Instandsetzung des Korrosionsschutzes abgefahren. Im Bereich der Geländermitte sind 4 Geländerfelder neu zu ergänzen, da in diesem Bereich die ursprünglich angeordneten Ortbetonblöcke zurückgebaut werden sollen. Die Geländerverankerungen sind mittels neuer Fußplatten gemäß RiZ Gel 14, die an die bestehenden Pfosten angeschweißt werden, auf der neu erstellten Kappe zu befestigen. Instandsetzung der Fahrbahnübergangskonstruktion Im Rahmen der Instandsetzung der Fahrbahnübergangskonstruktionen werden zunächst die Dichtprofile ausgebaut. Danach erfolgt die Erneuerung des Korrosionsschutzes der Stahlprofile. Die Strahlarbeiten am Profil der Längsfuge finden in den Sperrpausen statt. Fahrstreifenmarkierung Nach Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde ist für die Richard-Lehmann-Straße durchgängig die Anordnung eines Parkstreifens sowie eines Radfahrstreifens im Straßenbereich beabsichtigt. Diese Aufteilung soll auch im Bereich der Hofer Brücke realisiert werden, so dass sich je Fahrtrichtung von außen nach innen folgende, neue Aufteilung im Straßenbereich ergibt: - 2,00 m Parkstreifen (Asphaltbefestigung) - 0,50 m Schutzstreifen (Asphaltbefestigung) - 1,85 m Radfahrstreifen (Asphaltbefestigung) - 3,50 m Fahrstreifen (Asphaltbefestigung) Erneuerung Entwässerungsabläufe Im Bereich der zurückgebauten Gleise sind je Überbau 4 Stück Entwässerungsabläufe zu erneuern. Die Abläufe im Straßenbereich sind aufzuarbeiten und wiedereinzusetzen. Auf einen ordnungsgemäßen Fugenverguss um die Abläufe ist zu achten. 5/7 Anpassung Böschungsbereich An der nordöstlichen Böschung wurden Auswaschungen im Böschungsbereich festgestellt. Diese sind mittels Rasengittersteinen und Rasenansaat zu befestigen. 4. Kostenzusammenstellung für den Brückenneubau Für die Instandsetzung der Hofer Brücke betragen die geplanten Gesamtbaukosten nach Kostenberechnung vom 04.01.2018 ca. 1.460.000 €. Die finanziellen Mittel für die Baumaßnahme sind mit dem Haushaltsplanentwurf 2019/2020 im Ergebnishaushalt als Einzelförderung, Teil A unter der Maßnahme „Instandsetzung, Teil A RL-KStB (Brücken)“ (Innenauftrag 106654400001) eingestellt. 4.1 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung Für die Einordnung in den Haushalt wird für die Instandsetzung der Hofer Brücke von einer Gesamtausgabe für Bau und Planung in Höhe von 1.500.000 € im Innenauftrag 106654400001 ausgegangen. Damit ergibt sich für das Vorhaben Instandsetzung der Hofer Brücke die folgende Finanzierung: 2019 in € - 2020 Gesamt 1.500.000 1.250.000 250.000 Aufwendung IA 106654400001 1.500.000 1.250.000 250.000 1.060.000 1.000.000 60.000 440.000 250.000 190.000 Ertrag (aus Fördermitteln) 90 %/95 % Stadtanteil Zur Ausschreibung/Auftragsvergabe der Maßnahme erfolgt in 2018 ein Vorgriff auf die Haushaltsmittel in 2019 i. H. v. 1.250.000 € und 2020 i. H. v. 250.000 € („konsumtive VE“). 5. Bauzeiten und Ecktermine geplante Baudurchführung Veröffentlichung der Ausschreibung: Angebotseröffnung: Baubeginn: Bauende: Oktober 2018 Oktober 2018 Januar 2019 November 2019 Einige Instandsetzungsarbeiten am Brückenbauwerk können nur innerhalb von Sperrpausen der DB AG ausgeführt werden. Diese notwendigen Sperrpausen sind mit der DB AG abgestimmt und bereits beantragt. Der vorgesehene Bauablauf ist auf die Sperrpausen zugeschnitten und zwingend einzuhalten. 6/7 6. Folgekosten Nach erfolgter Brückeninstandsetzung entstehen keine zusätzlichen Folgekosten für Stadt Leipzig. 7. Kinderfreundlichkeitsprüfung Mit der Instandsetzung des Brückenbauwerkes wird auch den Belangen von Kindern entsprochen. Anlagen: Übersichtsplan 7/7 Ba