Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1392282.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
23.04.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 16:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-05761-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Radstreifen und Parkplätze auf der Karl-Liebknecht-Straße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Verweisung in die Gremien
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung lehnt den Vorschlag zum Umbau der Karl-Liebknecht-Straße 56 bis 86 ab.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Die Verkehrsregelung in der Karl-Liebknecht-Straße muss vielen Ansprüchen gerecht
werden: den Anforderungen der unmittelbaren Bewohner oder Eigentümer, Geschäfte und
Gaststätten müssen angeliefert werden, Kunden und Gästen müssen Parkmöglichkeiten
angeboten werden, Freisitze und Geschäftsauslagen sind gewünscht, es muss genügend
Platz für Fußgänger und Radfahrer bleiben und natürlich müssen auch Kraftfahrzeuge und
die Straßenbahn die Straße benutzen. Die vorhandene Gestaltung kann nur ein Kompromiss
sein, um alle Ansprüche zu erfüllen.
Die Karl-Liebknecht-Straße besitzt im angefragten Bereich einen besonderen Bahnkörper für
die Straßenbahn, pro Richtung einen Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr, sowie
beidseitig Radfahrstreifen und Längsstellplätze auf der Fahrbahn. Die markierten
Querschnittsbestandteile entsprechen dem gültigen Regelwerk und beinhalten auch den
erforderlichen Sicherheitsabstand zwischen Radfahrstreifen und Längsstellplätzen. Die
Längsstellplätze können auch für Andienungszwecke genutzt werden. Eine Andienung, wie
von glitzerkollektiv.de teilweise auf dem Gehweg gefordert, ist auf Grund der dann zu
geringen verbleibenden Gehwegbreite nicht möglich.
3/3