Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1405230.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
31.05.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05951
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Grundbekenntnis zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements in der Stadt Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.06.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Im Juni 2015 legte die Stadtverwaltung die Vorlage zum Grundbekenntnis zur Förderung
bürgerschaftlichen Engagements in der Stadt Leipzig DS-00794/14 vor, welche ab Juli 2015
ruhend gestellt wurde. Unsere Fraktion stellte im Mai 2017 schon eine Anfrage nach Verbleib
dieser Vorlage.
In der Antwort bemängelte Oberbürgermeister Jung, „es fehlt das Grundbekenntnis des
Stadtrats“. Allerdings steht im Beschlusspunkt 1 des fraktionsübergreifenden
Änderungsantrag DS-00794/14-ÄA-002 vom Oktober 2015: „Der Stadtrat und der
Oberbürgermeister würdigen die besondere Bedeutung des bürgerschaftlichen
Engagements als wesentliches Element der Teilhabe und Mitgestaltung unserer
Stadtgesellschaft.“ Dieser Änderungsantrag ist genau wie die Vorlage ruhend gestellt.
Ebenfalls ein Zitat aus der Antwort von Herrn Oberbürgermeister Jung: „Die
Engagementstrategie, die wir erarbeiten wollen, wird in eine Vorlage münden müssen“.
In der Antwort zur Anfrage von 2017 wurde auf das INSEK verwiesen, wo jedoch nur
allgemeine Aussagen wie „Ziel ist es, die Möglichkeiten für das bürgerschaftliche
Engagement, Bürgerbeteiligung und Kommunikation so zu stärken, dass die Leipzigerinnen
und Leipziger weiterhin aktiv die Entwicklung ihrer Stadt mittragen und gestalten können“
über die Bedeutung des Ehrenamts zu finden sind.
Da die Kritik des Stadtrats auch darauf gerichtet war, dass es keine Beteiligung des Stadtrats
oder der daran interessierten Öffentlichkeit aus Vereinen und Verbänden gab, warten wir
darauf, dass diese Beteiligung vor einer Neufassung der Vorlage nachgeholt wird.
Daher unsere erneute Anfrage:
1. Wann wird die Vorlage „Grundbekenntnis zur Förderung bürgerschaftlichen
Engagements“ vorgelegt werden?
2. Umfasst die Planung der Erarbeitung dieser neuen Vorlage auch ein
Beteiligungskonzept zur frühzeitigen Einbindung des Stadtrates und von Vereinen
und Verbänden? Wenn ja:
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a. Wann wird die Beteiligung begonnen und
b. Wie ist das Beteiligungskonzept ausgestaltet?
Anlagen:
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