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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1405244.pdf
Größe
731 kB
Erstellt
31.05.18, 12:00
Aktualisiert
21.06.18, 17:16

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-05952 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Wie bewertet die Stadtverwaltung die Flusswasserqualität in Leipzig? Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.06.2018 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (WRRL) ist am 22.12.2000 in Kraft getreten. Darin wurde für alle Mitgliedsländer das Ziel ausgegeben, dass bis zum Jahr 2015 die Gewässerqualität verbessert werden muss und sich dann in einem guten Zustand befinden soll. Der ökologische Zustand eines Gewässers wird anhand der vorkommenden Arten an Fauna (Fische und wirbellose Tiere wie Insektenlarven) sowie Flora (also Plankton und Wasserpflanzen) ermittelt. Unterstützend zur Beurteilung werden die Wasserbeschaffenheit, das Aussehen und der technische Zustand von Gewässerbett, Ufer und Aue sowie allgemeine chemische und physikalisch-chemische Parameter herangezogen. Entsprechende Maßnahmen sollten getroffen und bis 2015 umgesetzt werden. Die EU-Mitgliedsstaaten haben dadurch erstmals eine grenzüberschreitende Verantwortung für ihre Gewässer, das Grundwasser, die Seen und die Flüsse von der Quelle bis zur Mündung übernommen. Dieser Entschluss wurde der elementaren Bedeutung unserer Lebensgrundlage (Süß-)Wasser – das zugleich auch die Lebensgrundlage unserer natürlichen Umwelt darstellt – gerecht. Das Land Sachsen hat das Ziel generell nicht erreicht. Entsprechend der Auskunft des sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, in der Antwort auf die Anfrage von Wolfram Günther, MdL, sind die sächsischen Oberflächenwasser überwiegend in einem unbefriedigenden oder schlechten ökologischen Zustand. In diesem Protokoll wird auf die durchgehende Dünger-Belastung der sächsischen Gewässer hingewiesen. Die Leipziger Gewässer können natürlich nicht losgelöst von den Oberläufen oder ihren einspeisenden Gewässern betrachtet werden. Die Leipziger Fließgewässer, darunter die natürlichen belassenen sowie die durch Menschen veränderten Flüsse und Bäche, befinden sich alle auch in einem unbefriedigenden oder schlechten Zustand. (siehe Anlage). Hier ein Ausschnitt der Gewässerbeurteilung: 1/3 Wir fragen an: 1. Welche Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung über die Gründe für den katastrophalen Gewässerzustand in Leipzig? a) Inwiefern entstehen Verunreinigungen und Wasserbelastungen durch legale oder illegale Einleitungen von Abwässern durch Anlieger im Stadtgebiet von Leipzig? b ) Entstehen nach Erkenntnis der Stadtverwaltung Dünger- und Pestizidbelastungen für die schlechte Wasserqualität im Leipziger Bereich, die durch konventionelle Landwirtschaft in die Fließ- und Standgewässer eingetragen werden? c) Wie stellt die Stadt Leipzig derartige Wasserverunreinigungen und deren Ursache fest und welche Konsequenzen, wie z. B. Untersagung und Bußgelder, wurden jeweils beauflagt? Welche Einnahmen hat die Stadt Leipzig dadurch? 2/3 2. Welche Nutzer von Flusswasser, z. B. für Gartenbewässerungen, sind der Stadtverwaltung bekannt? Ist die schlechte Wasserqualität ein Grund die Flusswassernutzung zu untersagen, z. B. zum Gesundheitsschutz? 3. Gibt es Auswirkungen auf die ökologische Wasserqualität durch den touristischen Freizeitbootsverkehr? Und wenn ja, welche? Anlage: Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs.-Nr.: 6/ 2749 Anlagen: 3/3