Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1405244.pdf
Größe
731 kB
Erstellt
31.05.18, 12:00
Aktualisiert
21.06.18, 17:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05952
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Wie bewertet die Stadtverwaltung die Flusswasserqualität in Leipzig?
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.06.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (WRRL) ist am 22.12.2000 in
Kraft getreten. Darin wurde für alle Mitgliedsländer das Ziel ausgegeben, dass bis zum Jahr
2015 die Gewässerqualität verbessert werden muss und sich dann in einem guten Zustand
befinden soll. Der ökologische Zustand eines Gewässers wird anhand der vorkommenden
Arten an Fauna (Fische und wirbellose Tiere wie Insektenlarven) sowie Flora (also Plankton
und Wasserpflanzen) ermittelt. Unterstützend zur Beurteilung werden die
Wasserbeschaffenheit, das Aussehen und der technische Zustand von Gewässerbett, Ufer
und Aue sowie allgemeine chemische und physikalisch-chemische Parameter
herangezogen. Entsprechende Maßnahmen sollten getroffen und bis 2015 umgesetzt
werden. Die EU-Mitgliedsstaaten haben dadurch erstmals eine grenzüberschreitende
Verantwortung für ihre Gewässer, das Grundwasser, die Seen und die Flüsse von der Quelle
bis zur Mündung übernommen. Dieser Entschluss wurde der elementaren Bedeutung
unserer Lebensgrundlage (Süß-)Wasser – das zugleich auch die Lebensgrundlage unserer
natürlichen Umwelt darstellt – gerecht.
Das Land Sachsen hat das Ziel generell nicht erreicht. Entsprechend der Auskunft des
sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, in der Antwort auf die
Anfrage von Wolfram Günther, MdL, sind die sächsischen Oberflächenwasser überwiegend
in einem unbefriedigenden oder schlechten ökologischen Zustand. In diesem Protokoll wird
auf die durchgehende Dünger-Belastung der sächsischen Gewässer hingewiesen. Die
Leipziger Gewässer können natürlich nicht losgelöst von den Oberläufen oder ihren
einspeisenden Gewässern betrachtet werden. Die Leipziger Fließgewässer, darunter die
natürlichen belassenen sowie die durch Menschen veränderten Flüsse und Bäche, befinden
sich alle auch in einem unbefriedigenden oder schlechten Zustand. (siehe Anlage). Hier ein
Ausschnitt der Gewässerbeurteilung:
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Wir fragen an:
1. Welche Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung über die Gründe für den
katastrophalen Gewässerzustand in Leipzig?
a) Inwiefern entstehen Verunreinigungen und Wasserbelastungen durch legale
oder illegale Einleitungen von Abwässern durch Anlieger im Stadtgebiet von
Leipzig?
b ) Entstehen nach Erkenntnis der Stadtverwaltung Dünger- und
Pestizidbelastungen für die schlechte Wasserqualität im Leipziger Bereich, die
durch konventionelle Landwirtschaft in die Fließ- und Standgewässer eingetragen
werden?
c) Wie stellt die Stadt Leipzig derartige Wasserverunreinigungen und deren
Ursache fest und welche Konsequenzen, wie z. B. Untersagung und Bußgelder,
wurden jeweils beauflagt? Welche Einnahmen hat die Stadt Leipzig dadurch?
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2. Welche Nutzer von Flusswasser, z. B. für Gartenbewässerungen, sind der
Stadtverwaltung bekannt? Ist die schlechte Wasserqualität ein Grund die
Flusswassernutzung zu untersagen, z. B. zum Gesundheitsschutz?
3. Gibt es Auswirkungen auf die ökologische Wasserqualität durch den touristischen
Freizeitbootsverkehr? Und wenn ja, welche?
Anlage: Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen Drs.-Nr.: 6/ 2749
Anlagen:
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