Daten
Kommune
Leipzig
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1242581.pdf
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Erstellt
17.01.17, 12:00
Aktualisiert
01.06.18, 05:27
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03681
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Bewohnerparken und Bewohnerschutzzone Waldstraßenviertel
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Umwelt und Ordnung
SBB Mitte
Ratsversammlung
22.08.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Das Bewohnerparken im Waldstraßenviertel wird eingeführt.
1.1 Die Beschaffung und Montage von 78 Parkscheinautomaten für die Bewirtschaftung des
Waldstraßenviertels wird bestätigt.
1.2 Die Gesamtkosten betragen 496.080 €. Der städtische Anteil beträgt 496.080 €.
1.3 Die Auszahlung ist im Haushaltsjahr 2018 im PSP-Element „Bewohnerparken
Waldstraßenviertel“ (7.0001694.700) in Höhe von 330.000 € (Ermächtigung aus Vorjahr)
geplant.
1.4 Die überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018
i. H. v. 166.080 € im PSP-Element „Bewohnerparken
Waldstraßenviertel“ (7.0001694.700) wird bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der
Kostenstelle unterjährige Finanzierung formale Deckung im Finanzhaushalt
(1098720000).
1.5 Die Aufwendungen für die Beschilderung und Markierung sind im Innenauftrag
„Bewohnerparken Waldstraßenviertel“ (106654600002/SK 4221 1000) im Haushaltsjahr
2017 i. H. v. 55.000 € planmäßig veranschlagt.
1.6 Für 2018 werden überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO i. H. v.
25.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung
formale Deckung im Ergebnishaushalt“ (1098620000).
1.7 Die ab dem Jahr 2019 jährlich anfallenden Folgekosten i. H. v. ca. 132.700 € werden
innerhalb des Budgets „Bereitstellung und Bewirtschaftung von Parkeinrichtungen“ des
Verkehrs- und Tiefbauamtes gedeckt.
1/14
2.
Um die Verkehrssituation bei Großveranstaltungen dauerhaft zu verbessern, ist bei
Veranstaltungskonstellationen mit mehr als 20.000 Besuchern eine temporäre
Bewohnerschutzzone einzurichten.
2.1 Die Gesamtkosten pro Jahr betragen 50.000 € vorbehaltlich einer finanziellen
Beteiligung von RB Leipzig.
2.2 Die Auszahlung erfolgt ab dem Haushaltjahr 2017 aus dem Budget „Gefahrenabwehr“
des Ordnungsamtes (PSP-Element 1.100.12.2.1.01, Sachkonto 4271 1200) als
jährlicher Höchstbetrag von 50.000 €.
3.
Der Oberbürgermeister führt auf Grundlage des Ratsbeschlusses Nr. RBV-2101/14 vom
18.06.2014 und der jetzt vorgelegten Vorlage Verhandlungen mit RB Leipzig zur
Finanzierungsbeteiligung an der regelmäßigen Einrichtung der Bewohnerschutzzone
durch und schließt die vertraglichen Regelungen dazu ab.
4.
Die Umrüstung der LSA am Westplatz im Jahr 2018 wird bestätigt.
4.1 Die Gesamtkosten betragen 175.000 €. Der städtische Anteil beträgt 175.000 €.
4.2 Die Auszahlung ist im Haushaltsjahr 2018 im PSP-Element „Bewohnerparken
Waldstraßenviertel“ (7.0001694.700) in Höhe von 175.000 € geplant.
5.
Die mit der Einführung des Bewohnerparkens im Waldstraßenviertel umzusetzenden
flankierenden Maßnahmen gemäß Punkt 3.3. der Vorlage in Höhe von 295.000 €
werden bestätigt.
5.1 Die Aufwendungen für flankierende Maßnahmen sind im Innenauftrag „Bewohnerparken
Waldstraßenviertel“ (106654600002/SK 4221 1000) im Haushaltsjahr 2018 i. H. v.
75.000 € planmäßig veranschlagt.
5.2 Die überplanmäßige Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018
i. H. v. 220.000 € im Innenauftrag „Bewohnerparken Waldstraßenviertel“
(106654600002/SK 4221 1000) wird bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle
„unterjährige Finanzierung formale Deckung im Ergebnishaushalt“ (1098620000).
6.
Die im Haushaltjahr 2018 in Höhe von 3.750 € und ab dem Haushaltsjahr 2019 in Höhe
von 11.250 € anfallenden Folgekosten werden zunächst innerhalb des Budgets des
Fachamtes abgedeckt.
2/14
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017
2018
375.000
IA 106654600002
SK 42211000
50.000
PSP 1.100.12.2.1.01
SK 4271 1200
671.080
7.0001694.700
SK 78512000
Erträge
Aufwendungen
ab 2017
Finanzhaushalt
Einzahlungen
2018
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
ab 2019
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
500.000
110.000
2018
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
850
2.900
ab 2019
3/14
132.700
PSP 1.100.54.6.0.01
SK 3321 1000
PSP 1.100.12.2.1.08
SK 33110000
PSP
1.100.54.1.0.01.10
SK 42211000
PSP
1.100.54.1.0.01.01
SK 4221 1000
2.500
PSP
1.100.54.6.0.01.11
SK 4221 1000
PSP
1.100.54.1.0.01.10
SK 4221 1000
PSP
1.100.54.1.0.01.01
SK 4221 1000
8.750
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
4/14
Sachverhalt:
1. Ausgangssituation
Das durch seine gründerzeitliche Bebauung geprägte Waldstraßenviertel weist aufgrund der
hohen Wohndichte und der im öffentlichen Straßenraum sowie auf Privatflächen nur
begrenzt zur Verfügung stehenden Stellplätze einen hohen Parkdruck auf. Dieser wird
infolge der geringen Entfernungen zur Innenstadt als auch zum angrenzenden Sportforum
zusätzlich durch Pendler, Kunden, Lieferanten und Veranstaltungsbesucher verschärft und
führt zu erheblichen Konflikten mit den Bewohnern bei der Parkplatzsuche. Im Vorfeld von
Großveranstaltungen sowie Veranstaltungsüberlagerungen mit mehr als 20.000 Besuchern
äußert sich das vor allem in erhöhtem Parksuchverkehr im Wohnviertel, Durchgangsverkehr
in den Anliegerstraßen sowie Behinderungen der Bewohner und anderer Verkehrsteilnehmer
durch Fremd- und Falschparker.
2. Veranlassung
Die mit Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-2101/14 vom 18.06.2014 umzusetzenden
Maßnahmen des Verkehrskonzeptes Sportforum enthalten als wesentlichen Kernpunkt die
Entlastung der an das Sportforum angrenzenden Wohnquartiere vom Veranstaltungsverkehr.
Zur Lösung der verkehrlichen Fragestellungen, die sich aus der vorhandenen Situation und
der zu erwartenden Entwicklung der Besucherzahlen ergeben, wurde eine Untersuchung
zum Bewohnerschutz1 mit dem Ziel in Auftrag gegeben, das Wohnumfeld vom Fremd- und
Veranstaltungsverkehr zu entlasten und damit die Chance der Bewohner auf einen Stellplatz
in angemessener Entfernung zur Wohnung zu erhöhen.
2.1 Zusammenfassung der Ergebnisse des Bewohnerschutzkonzeptes
Um die Situation des ruhenden Verkehrs im Viertel und damit das Parkverhalten der
verschiedenen konkurrierenden Nutzergruppen objektiv beurteilen zu können, wurde eine
detaillierte Erfassung des Parkraumangebotes und der Parkraumnachfrage im
Untersuchungsgebiet, dessen Grenzen in Anlage 1 dargestellt sind, durchgeführt. Die zur
Verfügung stehenden öffentlich zugänglichen Park- und Stellplätze wurden getrennt nach
Bewirtschaftungsarten erfasst und können Anlage 2 entnommen werden. Zur Ermittlung des
Parkverhaltens wurden Stellplatzbelegung und Parkdauer an einem repräsentativen Werktag
ohne Veranstaltung, während eines Heimspiels von RB Leipzig und im Verlauf eines
Konzertes in der Arena Leipzig ermittelt.
Die Auswertung der Erhebungen zeigt, dass die zur Verfügung stehenden Stellplätze im
Waldstraßenviertel an dem veranstaltungsfreien Werktag bereits tagsüber mit ca. 90 %
ausgelastet sind. Zweifellos animiert der mit rd. 73 % hohe Anteil an unbewirtschafteten
Stellplätzen im Gebiet vor allem Berufspendler und Besucher ihr Fahrzeug hier abzustellen.
Der tagsüber mit rd. 50 % erfasste Anteil an gebietsfremden Fahrzeugen liegt um 21.00 Uhr
immerhin noch bei ca. 13 %. Obwohl zu dieser Zeit die höchste Belegung im
Waldstraßenviertel vorliegt, werden die Stellplätze des Stadionvorplatzes nur
vergleichsweise gering genutzt.
Die an Tagen mit Veranstaltungen ermittelte Stellplatzbelegung verdeutlicht, dass sich der
Parkdruck im Gebiet infolge des Veranstaltungsverkehrs zusätzlich verschärft. Belegungen
1
IKS Ingenieurbüro für Stadt- und Mobilitätsplanung: Stadt Leipzig – Untersuchung Anwohnerschutz
Waldstraßenviertel, Schlussbericht, Jan. 2016
5/14
von über 100 % äußern sich in einer Vielzahl illegaler Parkvorgänge, wie Parken in der
zweiten Reihe und auf Gehwegen, sowie in 5 m-Bereichen von Kreuzungen und
Einmündungen. Beispielhaft ist die Auslastung der Stellplätze während des Heimspiels von
RB Leipzig in Anlage 3 dargestellt.
Aufgrund fehlender Strukturen bzw. Gliederungselemente wird die Situation auf dem
Stadionvorplatz insgesamt als unzureichend und wenig repräsentativ eingeschätzt. Ähnlich
unstrukturiert zeigte sich das Parkverhalten auf dem „Liviaplatz“.
2.2 Zielsetzung
Das Waldstraßenviertel ist ein belebtes Quartier, das durch die bestehende
Nutzungsmischung, die Nähe zur Innenstadt und zum integrierten Sportforum viele positive
Qualitätsmerkmale eines lebenswerten Wohnquartiers in sich vereint. Trotz guter ÖPNVAnbindung, Carsharing-Angeboten und einer vergleichsweise guten Radverkehrsinfrastruktur
besteht im gesamten Tagesverlauf hoher Parkdruck.
Zur Entlastung des Wohngebietes vom Fremd- und Veranstaltungsverkehr werden folgende
Planungsziele verfolgt:
- Verbesserung der Verkehrssituation für Bewohner an Werktagen und an Tagen mit
Veranstaltungen in der RB Arena, auf der Festwiese sowie in der Arena Leipzig,
- Heraushalten von gebietsfremden Verkehren aus den Wohnstraßen,
- Vermeidung von Parksuchverkehr,
- Schaffung von Parkmöglichkeiten für den Kundenverkehr in Geschäftsstraßen,
- Gewährleistung des Lieferverkehrs,
- Verlagerung von Fremdverkehren auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes.
Die im Waldstraßenviertel bestehenden Konkurrenzen um den knappen Parkraum können
nur durch eine mehrfache Nutzung der beschränkt zur Verfügung stehenden öffentlichen
Stellplätze sinnvoll abgebaut werden. Da nicht von einer maßgebenden Erweiterung privater
Stellplätze im Viertel ausgegangen werden kann, ist hier ein entsprechendes
Parkraummanagement unumgänglich. Das Instrumentarium der Straßenverkehrsordnung
bietet eine Vielzahl von Regelungen zum Abbau der spezifischen Nutzungskonflikte um den
Parkraum. Ausgehend von den politischen Zielsetzungen werden im Ergebnis der
Untersuchungen für die unterschiedlichen Situationen an Normaltagen und an
Veranstaltungstagen zwei kombinierte übergeordnete Strategien empfohlen. So soll an
Normaltagen die Einführung einer flächendeckenden Bewirtschaftung mit Bewohnerparken
und
zusätzlich
an
Veranstaltungstagen
die
Einrichtung
einer
temporären
Bewohnerschutzzone mit Absperrung möglicher Zu- und Ausfahrten ins Gebiet erfolgen.
2.3
Rechtliche
Rahmenbedingungen – Voraussetzungen
Verwaltungsvorschrift VwV-StVO
nach
StVO
und
Bewohnerparken
Die mögliche Ausweisung von Sonderparkberechtigungen für Bewohner wird in der StVO
§ 45 Abs. 1b sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO),
Abschnitt X. „Sonderparkberechtigung für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem
Parkraummangel
(Bewohnerparkvorrechte)“
geregelt.
Die
Anwendung
der
Bewohnerparkzone wurde anhand der darin aufgeführten relevanten Kriterien überprüft und
deren Erfüllung für das Gebiet nachgewiesen.
U. a.
erfolgte der Nachweis des „erheblichen Parkraummangels“ durch die o. g.
Parkraumuntersuchung.
erfolgte der Nachweis der Notwendigkeit und Angemessenheit der vorgeschlagenen
6/14
Maßnahmen.
Für Parkflächen zur allgemeinen Nutzung wurde die Bewirtschaftung mit Parkscheibe
und Parkscheinautomat empfohlen.
wurde durch die Einrichtung von 2 Gebieten die geforderte maximale Ausdehnung
eines Bewohnerparkbereichs von 1000 m nicht überschritten.
wurden die vom Gesetzgeber getroffenen Einschränkungen zur Reservierung der
Parkflächen für Bewohner (von 9.00 bis 18.00 Uhr nicht mehr als 50 %, in der übrigen
Zeit max. 75 %) eingehalten.
Bewohnerschutzzone
Als Bewohnerschutzzone wird ein abgegrenzter Bereich im Umfeld eines
Veranstaltungsortes bezeichnet, der bei Veranstaltungen temporär nicht vom
Kraftfahrzeugverkehr befahren werden darf. Diese zeitlich befristeten Verkehrsverbote nach
§ 45 Abs. 1 StVO dienen dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen sowie zur
Erhaltung der öffentlichen Sicherheit. Eine kontrollierte Einfahrt in die Bewohnerschutzzone
für Bewohner, Taxen und Lieferverkehr erfolgt an zwei, durch gemeindliche
Vollzugsbedienstete besetzte abgeschrankte Zufahrten. Innerhalb der Bewohnerschutzzone
bleiben die Verkehrsregelungen unverändert.
3. Parkraumkonzept Waldstraßenviertel
Ausgehend von vorgenannten Strategien, rechtlichen Rahmenbedingungen und den im
Ergebnis der Parkraumuntersuchung vorgeschlagenen Varianten wird die Einführung
nachfolgend erläuterter Maßnahmen im Waldstraßenviertel zur Umsetzung empfohlen.
3.1 Bewohnerparkregelung
Gemäß der o. g. Kriterien der StVO und VwV-StVO werden zwei Bewohnerparkgebiete im
Waldstraßenviertel mit einer deutlichen, nach außen gut kommunizierbaren Abgrenzung
vorgesehen. Die Grenze zwischen beiden Gebieten verläuft westlich der Leibnizstraße und
unterteilt das Viertel in das westlich davon liegende Bewohnerparkgebiet 1 und das östlich
anschließende Bewohnerparkgebiet 2. Der Grenzverlauf sowie die vorgeschlagenen
Bewirtschaftungsformen, die in enger Abstimmung mit dem Bürgerverein Waldstraßenviertel
festgelegt wurden, können im Detail Anlage 4 entnommen werden. Sie werden nachfolgend
kurz erläutert.
Um gebietsfremden Veranstaltungsverkehr aus dem Viertel herauszuhalten, soll als Barriere
westlich der Waldstraße ein „Riegel“ von Parkplätzen mit Reservierung für Bewohner
eingerichtet werden. Darin eingeschlossen sind die auf dem Stadionvorplatz zu
berücksichtigenden Stellplätze. Die Reservierung gilt für Pkw und ist zeitlich auf den Abendund Nachtbereich beschränkt. Die Freihaltung der Stellplätze sichert weiteren
Nutzergruppen, wie Beschäftigten und Kunden der ansässigen Gewerbetreibenden und
Praxen, auch tagsüber Stellplätze im Gebiet und soll damit zur Zufriedenheit im Viertel
beitragen. Gewerbetreibende sowie niedergelassene Freiberufler (Rechtsanwälte,
Architekten o. ä.) und deren Angestellte sind nicht Bewohner im o. g. Sinne.
Das gesamte, östlich daran angrenzende Gebiet soll montags bis freitags zwischen 8.00 und
23.00 Uhr flächendeckend mit ca. 78 Parkscheinautomaten (PSA) bewirtschaftet werden.
Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis sind von der Gebührenpflicht befreit.
Samstags und sonntags werden die Gebühren ohne Zeitbeschränkung erhoben. Auch dann
parken die Bewohner hier frei. Durch die flächendeckende Einführung der Gebührenpflicht
soll ein Teil der Berufspendler bzw. Langzeitparker aus dem Gebiet verdrängt und damit die
Situation für die Bewohner und Kunden verbessert werden.
7/14
Die Höchstparkdauer für Parken mit Parkschein ist auf 2 Stunden begrenzt. Damit sollen
Veranstaltungsbesucher davon abgehalten werden, im Wohnviertel zu parken und vorrangig
die am Sportforum angebotenen Stellplätze zu nutzen bzw. u. U. gänzlich auf den Pkw zu
verzichten.
Parken mit Parkscheibe begrenzt auf 1 Stunde Höchstparkdauer ist am nördlichen
Fahrbahnrand der Jahnallee, ausgewählten Zufahrtsbereichen zur Jahnallee und Waldstraße
sowie vor der Konsum-Filiale in der Goyastraße gemäß Anlage 4 vorgesehen. Aus der
Bereitstellung dieser Kurzzeitparkplätze profitieren Gewerbetreibende und Kunden der
Geschäfts-straßen gleichermaßen.
Durch die flächige Ausweisung der Bewirtschaftungsformen werden die Parkmöglichkeiten
insbesondere für parkplatzsuchende Dritte leichter erkennbar, was sich letztlich auf den
Parksuchverkehr positiv auswirkt.
Generell sind folgende Grundsätze der Bewohnerparkregelung zu beachten:
Bewohnerparkausweise können nur von Personen beantragt werden, die tatsächlich mit
Hauptwohnsitz im Gebiet wohnen, dort amtlich gemeldet sind, über ein eigenes Fahrzeug,
aber keinen privaten Stellplatz verfügen. Der Parkausweis wird maximal für ein Jahr für eine
Gebühr von 30,70 € erteilt und kann um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Mit dem
Parkausweis ist keine Garantie oder Reservierung eines öffentlichen Stellplatzes verbunden.
3.2 Einrichtung einer temporären Bewohnerschutzzone
Die geplante flächendeckende Parkraumbewirtschaftung des Waldstraßenviertels schließt
Veranstaltungsparker im Wohngebiet nicht aus. Sie stellt für den Besucherverkehr nur ein
geringes Hemmnis dar, in das Quartier einzufahren, zumal die für die Parkplätze am
Sportforum erhobenen Gebühren (Sportveranstaltung 5 €, Konzerte 10 €) wesentlich über
denen der Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum2 liegen. Um den Veranstaltungsverkehr
aus dem Quartier herauszuhalten und die Bewohner an Veranstaltungstagen besser zu
schützen, wird deshalb die Kombination der oben erläuterten Bewohnerparkregelung mit der
Einrichtung einer temporären Bewohnerschutzzone als besonders wirkungsvoll eingeschätzt.
Allerdings wird deren zusätzliche Einrichtung nur ab einer bestimmten Veranstaltungsgröße
und bei geeigneter Veranstaltungskonstellation als sinnvoll erachtet.
Die konkrete Gestaltung der Bewohnerschutzzone erfolgt unter Berücksichtigung der
Gebiets- und Netzstruktur, um Absperrungen bzw. kontrollierte Zu- und Ausfahrten
festzulegen und die Umfahrung des Gebietes sicher zu stellen. Die vorgesehene Zu- und
Ausfahrtsregelung zur Bewohnerschutzzone und die abzusperrenden Querschnitte sind in
Anlage 5 dargestellt. Danach ist die Einfahrt für Bewohner des Waldstraßenviertels nur von
der Straße Am Sportforum über Goyastraße kommend als Rechtseinbieger in die
Waldstraße
sowie
am
Ostrand
des
Gebietes
über
den
Verkehrsknoten
Leibnizstraße/Hinrichsenstraße möglich. An diesen beiden Zufahrten dürfen während der
Sperrzeiten neben den Bewohnern auch Lieferverkehr und Taxen in das Quartier einfahren.
Alle weiteren, in das Quartier führenden Straßen werden während der Schutzzonenzeit
gesperrt. D. h., dass hier weder in das Gebiet eingefahren noch aus dem Gebiet
ausgefahren werden kann. Wie der Darstellung zu entnehmen ist, bestehen
Ausfahrmöglichkeiten aus dem Gebiet lediglich über die nördliche Waldstraße am Knoten
Zöllnerweg/Leutscher Allee und im Süden über Waldplatz und Friedrich-Ebert-Straße auf die
Jahnallee. Als zeitliche Begrenzung wird eine Einrichtung der Bewohnerschutzzone für 3
Stunden vor bis ca. 30 Minuten nach Veranstaltungsbeginn umgesetzt. Mögliche
Ausnahmen für das Ein- und Ausfahren von Hilfs- und Pflegediensten, Lieferverkehr,
Besuchern der Bewohner sind prinzipiell zwischen den zuständigen Partnern abzustimmen
und die Kontrollkräfte entsprechend einheitlich anzuweisen.
2
gem. Parkgebührenverordnung der Stadt Leipzig, Zone 2: 0,70 €/30 Min. Parkdauer
8/14
Die für eine Bewertung notwendigen Erfahrungen mit der Einrichtung einer temporären
Bewohnerschutzzone wurden in der Vergangenheit nur für das kleinere Gebiet zwischen
Waldstraße und Friedrich-Ebert-Straße gesammelt. Da diese in dem wesentlich größeren
Gebiet in der praktischen Umsetzung erst noch gewonnen werden mussten, wurde
beginnend mit der neuen Spielsaison der 1. Bundesliga im September 2016 ein sogenannter
Sperrkreis im Testbetrieb eingerichtet. Die dafür erforderlichen technischen
Voraussetzungen, wie die Installation der Gerätetechnik zur Schaltung der sog.
Eventprogramme und die Montage von Wechselwegweisungstafeln für die Anzeige
notwendiger Umleitungsführungen konnten im Vorfeld mit der Umsetzung eines Teilpaketes
geschaffen werden.
Trotz erheblicher organisatorischer und personeller Aufwendungen wurde der Sperrkreis
bisher bei allen Bundesligaheimspielen von RB Leipzig umgesetzt und die dabei
gewonnenen Erfahrungen im Zusammenspiel der Maßnahmen und Akteure unmittelbar nach
den Veranstaltungen ausgewertet. Notwendige Änderungen konnten so durch Anpassung
der Regelungen in Abstimmung der beteiligten Partner und unter Einbeziehung des
Bürgervereins Waldstraßenviertel zeitnah umgesetzt werden.
In diesem Zusammenhang soll auch auf die im Vorfeld der Veranstaltungen erforderliche
umfassende Kommunikation der geplanten Maßnahmen hingewiesen werden, die von
wesentlicher Bedeutung für deren wirkungsvollen und konfliktfreien Betrieb ist.
3.3 Flankierende Maßnahmen
Als flankierende Maßnahmen zum Bewohnerparken
Bewohnerschutzzone sind vor allem zu nennen:
und
zur
Einrichtung
der
die Neuordnung auf dem Stadionvorplatz als Überlaufparkplatz für das
Bewohnerparken mit Zuweisung der in die Bewohnerparkzone integrierten Stellplätze
die gerätetechnische Ausrüstung des Knotenpunktes Westplatz zur Implementierung
von Eventprogrammen und Wechselwegweisungsprogrammen
bauliche und verkehrsorganisatorische Maßnahmen zur Vermeidung des
Durchgangsverkehrs auf Anliegerstraßen und zur Verhinderung des Falschparkens
auf Geh- und Radwegen und in der 2. Reihe
Ablösung der mobilen Beschilderung durch eine stationäre Klappbeschilderung in
Abhängigkeit der für die Einrichtung der Bewohnerschutzzone zur Verfügung
stehenden finanziellen Mittel
Der als Eingangsbereich zum Stadion wenig repräsentative Vorplatz wird seiner
städtebaulichen Funktion derzeit kaum gerecht und wird vielmehr durch ungeordnetes
Parken geprägt. Hinzu kommen Anforderungen aus dem Sicherheitskonzept des Stadions
an erforderliche Fluchtwege und Verteilerflächen, die einer eindeutigen Zuordnung der
Flächen für den Fußgänger- und Radverkehr als auch für den ruhenden Verkehr durch
geeignete und übersichtliche Strukturierung des Platzes dringend bedürfen. Die gemäß
vorliegender Planung zur Neuordnung des Platzes vorgesehenen Pkw-Stellplätze sind in die
Bilanz des Bewohnerparkens eingeflossen und erfordern damit auch deren Umsetzung bzw.
dieser Maßnahme insgesamt.
Da gemäß RBIII-1563/2004 der alte Elsterarm bis 2027 auch im Bereich des
Stadionvorplatzes offen gelegt werden soll, können hier nur solche Maßnahmen umgesetzt
werden, die einen schnellen Rückbau ermöglichen. So beispielsweise der Einbau von
Fahrradanlehnbügeln.
Eine Reihe von Lichtsignalanlagen im Umfeld des Stadions worden bereits mit sogenannten
Eventprogrammen (speziell für die Steuerung von Veranstaltungsverkehren entwickelte
9/14
Signalprogramme) ausgestattet. So erfolgte die für die Einrichtung der Bewohnerschutzzone
erforderliche Ausrüstung am Knotenpunkt Waldstraße/Zöllnerweg/Leutzscher Allee mit
Gerätetechnik und LED-Tafeln zur Wechselwegweisung und konnte mit Spielbeginn in der 1.
Bundesliga in Betrieb gehen.
Um die Jahnallee weiter zu entlasten, sollen die über die Friedrich-Ebert-Straße
einfließenden Verkehrsströme bei Veranstaltungen mit mehr als 20.000 Besuchern
unterbrochen und bereits am Westplatz abgeleitet werden. Im Rahmen einer Vorplanung
erfolgen dazu derzeit entsprechende Untersuchungen. Da die vorhandene Gerätetechnik die
Implementierung
weiterer verkehrsabhängiger Programme ausschließt, ist eine
Teilrekonstruktion der Lichtsignalanlage erforderlich.
Durch angemessene bauliche und verkehrsorganisatorische Maßnahmen soll in
Anliegerstraßen der Durchgangsverkehr vermieden werden. So soll beispielsweise durch
eine
der
Zielstellung
und
den
städtebaulichen
Anforderungen
angepasste
Verkehrsraumgestaltung und Verkehrsführung der Schleichverkehr im Umfeld des
Liviaplatzes unterbunden bzw. zumindest reduziert werden. Ebenso ist Falschparken bzw.
Parken in der zweiten Reihe, vor allem auf der Waldstraße, und das damit im
Zusammenhang stehende Überfahren der Geh- und Radwege dauerhaft zu unterbinden.
3.4 Kosten und Finanzierung
3.4.1 allgemein
Mit der Haushaltsplanung 2017/2018 wurde in der Klausurtagung am 15./16.08.2016
folgende Mittel im Haushaltsplan eingestellt:
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
2017 (einmalig)
2018 (einmalig)
ab 2018 (jährl. Folgekosten)
Erträge
ab 2018 (jährlich)
300.000 €
75.000 €
105.205 €
500.000 €
Investiv
Auszahlungen
2017 (einmalig)
2018 (einmalig)
330.000 €
175.000 €
Aufgrund zeitlicher Verschiebungen in der Vorbereitung kann eine Umsetzung von für 2017
planmäßig veranschlagten Maßnahmen nunmehr erst in 2018 begonnen bzw. zum
Abschluss gebracht werden. Dies betrifft die folgenden Maßnahmen:
- Beschaffung und Montage von 78 PSA
496.080 €
Die zur Deckung der überplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2017 vorgesehenen
Mehrerträge in Höhe von 166.080 € wurden im PSP-Element Gemeindestraße
(1.100.54.1.0.01/SK 3487 0000) gesperrt. Um die Umsetzung auch in 2018 gewährleisten zu
können, erfolgt die Deckung aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung formale
Deckung im Finanzhaushalt“ (1098720000)
- Neuordnung Stadionvorplatz
- Fahrradbügel Waldstraße
- Beschilderung Parkraumbewirtschaftung
- Markierung Parkraumbewirtschaftung
175.000 €
45.000 €
15.000 €
10.000 €
Die in 2017 veranschlagten nicht verbrauchten konsumtiven Mittel in Höhe von 245.000 €
wurden im Innenauftrag „Bewohnerparken Waldstraßenviertel“ (106654600002/SK 4221
1000) gesperrt. Um die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen auch in 2018
10/14
gewährleisten zu können, erfolgt deren Finanzierung aus der Kostenstelle „Unterjährige
Finanzierung formale Deckung im Ergebnishaushalt“ (1098620000).
Die im Rahmen der Haushaltsplanung veranschlagten Folgekosten im Haushaltsjahr 2018 in
Höhe von 105.250 € sind aufgrund der zeitlichen Verschiebung seitens der Stadtkämmerei
zu sperren. Des Weiteren werden die bisher geplanten Erträge in Höhe von 500.000 € im
Haushaltsjahr 2018 nicht erzielt.
Maßnahme
Aufwendungen/ Folgekosten
Auszahlungen
(pro Jahr)
2017
2018
Erträge
2018
2019
Investiv – 7.0001694.700
Beschaffung und Montage PSA *)1
496.080
Teilrekonstruktion LSA Westplatz
175.000
Summe Investitionskosten
671.080
Ergebnishaushalt – Verkehrs- und Tiefbauamt
Wartung, Unterhaltung, Entleerung PSA*)1
128.700
Beschilderung Parkraumbewirtschaftung
35.000
15.000
2.500
Markierung Parkraumbewirtschaftung
20.000
10.000
1.500
Wartung LSA Westplatz
2.500
Umgestaltung Liviaplatz
75.000
Neuordnung Stadionvorplatz
175.000
Fahrradbügel Waldstraße
8.750
45.000
Parkraumbewirtschaftung *)1
Zwischensumme
500.000
55.000 320.000
143.950
500.000
Ergebnishaushalt – Ordnungsamt
Einrichtung Bewohnerschutzzone *)2
50.000
50.000
50.000
Ausstellung Bewohnerparkausweise
Summe Ergebnishaushalt
110.000
105.000 370.000
193.950
610.000
*) 1 Bestandteil des Parkscheinautomaten ist sowohl das Kartenlesegerät als auch die
Münzeinrichtung für die Einnahme des Bargeldes. Die Erträge der Parkraumbewirtschaftung
ergeben sich sowohl aus Bargeldeinnahmen und Einnahmen aus der Kartenzahlung.
*) 2 Vorbehaltlich einer Finanzierungsbeteiligung durch RB Leipzig. Die ausgewiesenen
Aufwendungen sind bereits im Planansatz des PSP-Elementes 1.100.12.2.1.01 „Allgemeine
Gefahrenabwehr, Sicherheit/Ordnung“ enthalten
3.4.2. Bewohnerparken
Investive Maßnahmen:
Die Aufwendungen für die Beschaffung und Montage eines Parkscheinautomaten (PSA)
betragen ca. 6.360,00 €. Daraus ergeben sich für 78 PSA einmalig im Jahr 2018
Investitionskosten in Höhe von 496.080,00 €.
Konsumtive Maßnahmen:
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Für die Umsetzung der für die Parkraumbewirtschaftung erforderlichen
verkehrsorganisatorischen Maßnahmen sind insgesamt 80.000 € im Ergebnishaushalt
2017/2018 planmäßig eingestellt. Für die Beschilderung sind 50.000 € und die für die
Markierungen sind 30.000 € vorgesehen.
Durch die Ausstellung der Bewohnerparkausweise ergeben sich jährlich ab dem
Doppelhaushalt 2019/2020 Mehrerträge in Höhe von ca. 110.000 € (1.100.12.2.1.08). Diese
ergeben sich aus den Gebühren für den Erwerb eines Bewohnerparkausweises i. H. v. 30,70
€ und den im Quartier erhobenen Bewohnerfahrzeugen.
Folgekosten:
Als Folgekosten für Wartung und Unterhaltung der PSA werden ab 2019 ganzjährig ca.
132.700 €notwendig.
Diesen jährlichen Aufwendungen stehen Erträge aus der Erhebung der Parkgebühren ab
2019 ganzjährig i. H. v. ca. 500.000,00 € gegenüber. Zur Ermittlung der Einnahmen liegen
Vergleichswerte eines ähnlich strukturierten Gebietes mit Bewohnerparkregelung und
konkurrierenden Nutzungen analog zum Waldstraßenviertel vor.
Unter Abzug der Folgekosten ergibt sich damit für den städtischen Haushalt bereits im
zweiten Jahr der Umsetzung der Gesamtmaßnahme ein finanzieller Überschuss.
3.4.3. Bewohnerschutzzone
Für die Einrichtung der temporären Bewohnerschutzzone ist jährlich von Kosten in Höhe von
rd. 50.000 € auszugehen. Diese werden derzeit aus dem Budget Gefahrenabwehr des OA
finanziert (1.100.12.2.1.01). Zur Finanzierungsbeteiligung von RB Leipzig werden
Verhandlungen geführt, über deren Ergebnisse das Dez. Finanzen und der Stadtrat in
geeigneter Form unterrichtet werden.
Die für die Einrichtung der Bewohnerschutzzone angesetzten Kosten gehen von ca. 25
Veranstaltungsereignissen mit mehr als 20.000 Besuchern pro Jahr aus. Pro Veranstaltung
werden Kosten in Höhe von ca. 2.000 € berechnet.
3.4.4 Flankierende Maßnahmen
Investive Maßnahmen:
Auszahlungen i. H. v. ca. 175.000 € werden für die Umrüstung der LSA am Westplatz
notwendig, welche bereits mit der Haushaltsplanung für 2018 im PSP-Element
„Bewohnerparken Waldstraßenviertel“ (7.0001694.700) bestätigt wurden. Diese
Auszahlungen berücksichtigen neben dem erforderlichen Gerätetausch auch die im Vorfeld
zwingend zu erbringenden Planungsleistungen sowie die Implementierung der
Schaltprogramme.
Konsumtive Maßnahmen:
Für die darüber hinaus unter Punkt 3.3 genannten Vorhaben stehen im Innenauftrag
„Bewohnerparken Waldstraßenviertel“ (106654600002) in 2017/2018 weitere planmäßige
Aufwendungen in Höhe von 295.000 € zur Verfügung.
Die Aufwendungen berücksichtigen i. V. m. der Einführung des Bewohnerparkens u.a.
dringend erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen an Straßenbefestigungen, insbesondere
als Voraussetzung für die Durchführung von Markierungsarbeiten. Weiterhin sind hier
bauliche Maßnahmen zur Verhinderung des Falschparkens in 2. Reihe sowie auf Geh- und
Radwegen zu nennen. Die zur Verhinderung bzw. Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf
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Anliegerstraßen geplanten Maßnahmen werden in das aktualisierte Stufenkonzept
Sportforum Leipzig übernommen.
Die für die Neuordnung des Stadionvorplatzes geschätzten Kosten umfassen im
Wesentlichen Aufwendungen zur Flickung der Platzfläche, zur Herstellung der
Eckmarkierung der Stellplätzee, zur erforderlichen Erweiterung der Baumscheiben auf den
aktuellen städtischen Standard inkl. nachzuführender Baumpflanzungen sowie den Einbau
von Fahrradanlehnbügeln.
Folgekosten:
Als Folgekosten für die Wartung der LSA Waldplatz werden in 2018 850 € und ab 2019
ganzjährig ca. 2.500 € notwendig. Weiterhin werden zur Unterhaltung der Straßen in 2018
2.900 € und ab 2019 ganzjährig ca. 8.750 € erforderlich.
4. Bürgerbeteiligung/Informationen in Medien
Mit Beginn der Untersuchungen zum Parkraumkonzept Waldstraßenviertel wurden die
Vertreter des Bürgervereins Projekt begleitend in die Arbeiten eingebunden. So bestand
einerseits die Möglichkeit, die Ideen, konkreten Hinweise und Forderungen der
Arbeitsgruppe Verkehr und damit auch einer Vielzahl der Bewohner zeitnah in die
Projektbearbeitung einzubringen und andererseits auf kurzem Wege aktuelle Informationen
zurück zu geben.
Im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung wurden die Bewohner des
Waldstraßenviertels am 08.09.2016 umfassend über die geplanten neuen Regelungen des
Bewohnerparkens und der Bewohnerschutzzone bzw. des vorläufig einzurichtenden
Sperrkreises informiert. Im Nachgang zu dieser Veranstaltung wurde die vor Ort vorgestellte
Präsentation auf die Internetseiten der Stadt hochgeladen. Allen Interessierten sollte damit
die Möglichkeit gegeben werden, sich im Detail mit der Thematik zu beschäftigen, bei Bedarf
nötige Rückfragen zu stellen, um so eine schnellere Akzeptanz der betroffenen
Nutzergruppen zu erreichen.
Der Effekt des Sperrkreises, wie die zukünftige Bewohnerschutzzone in der derzeitigen
Testphase genannt wird, hängt maßgeblich von dessen erfolgreicher Kommunikation ab. Vor
der ersten Einrichtung am 10.09.2016 wurden vom Ordnungsamt alle betroffenen Haushalte
des Waldstraßenviertels schriftlich informiert. Ordnungsamt, Leipziger Verkehrsbetriebe,
Polizei und RB Leipzig vermitteln diese temporäre Verkehrsregelung eng abgestimmt auch
den Gastmannschaften und deren Fans. Ziel dieser intensiven Kommunikation ist es, sowohl
Bewohner als auch Veranstaltungsbesucher frühzeitig auf die angeordnete
situationsbezogene Verkehrsregelung hinzuweisen und damit ein Ausweichen auf alternative
öffentliche Verkehrsmittel zu ermöglichen. Um ein umweltfreundliches Mobilitätsverhalten
während der Schutzzeiten zu entwickeln, ist die Kontinuität der umzusetzenden Abläufe und
Maßnahmen bei der Einrichtung der Bewohnerschutzzone von wesentlicher Bedeutung. Bei
Fußballspielen werden für die Anreise mit Fanbussen oder -zügen darüber hinaus
gesonderte Abstimmungen für die Anreise zum Stadion getroffen, damit diese in die konkrete
Verkehrsregelung der Veranstaltung eingebunden werden.
5. Beteiligung
Sowohl die Stadt Leipzig als auch die Red Bull GmbH und die Red Bull Arena
Besitzgesellschaft mbH haben ein berechtigtes Interesse an der sicheren und geordneten
Abwicklung der Veranstaltungsverkehre einerseits und dem effektiven Schutz der Bewohner
des Waldstraßenviertels andererseits. Die bisherige Beteiligung von RB Leipzig mit
personeller Unterstützung verkehrsorganisatorischer Maßnahmen wird mit der geplanten
Erweiterung der Stadionkapazität neu festgelegt und mit einem derzeit zwischen den
Partnern verhandelten städtebaulichen Vertrag geregelt.
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6. Folgen bei Ablehnung der Maßnahmen
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung
stehenden Stellplätze ohne Berücksichtigung der verschiedenen Nutzerinteressen und ohne
Regulierung anzubieten. Die Folgen sind in den Punkten 1 und 2 hinreichend beschrieben,
wobei zukünftig mit dem zu erwartenden erhöhten Besucheraufkommen im Bereich des
Sportforums sowie einer zunehmenden Nutzerkonkurrenz auch an Normaltagen ohne
Veranstaltung von einer weiteren Verschlechterung der Parkraumsituation der Bewohner und
deren Wohn- und Aufenthaltsqualität durch Fremd- und Parksuchverkehr auszugehen ist.
Durch die empfohlene Anordnung des Bewohnerparkens in Verbindung mit
Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen kann in erheblichem Maße auf den Verkehrsablauf,
die Verkehrsmittelwahl und auch auf einzelne Flächennutzungen Einfluss genommen
werden. Um im Veranstaltungsfall Fremdverkehr aus dem Gebiet herauszuhalten, die
Bewohner ausreichend zu schützen und deren Parkchancen zu erhöhen, sollte zusätzlich
zum Bewohnerparken temporär die Bewohnerschutzzone eingerichtet werden. Alternativen
bzw. ein Verzicht auf deren Einrichtung gibt es nicht. Nicht zuletzt zeigen das die in den
vergangenen Jahren zu verzeichnenden Verkehrssituationen und im Vergleich dazu die mit
Einführung des Sperrkreises beobachteten wesentlich entspannteren Verhältnisse.
Anlagen:
1 Abgrenzung Untersuchungsgebiet Bewohnerschutz Waldstraßenviertel
2 Bestand an öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Zeitpunkt der Erhebung des ruhenden
Verkehrs
3 Auslastung der öffentlichen Stellplätze beim Heimspiel RB Leipzig – 1. FC Kaiserslautern
4 Vorschlag für die Einrichtung der Bewohnerparkgebiete Waldstraßenviertel mit Darstellung
der Bewirtschaftungsformen
5 Sperrkreis Waldstraßenviertel
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Anlage 1
Abgrenzung Untersuchungsgebiet Bewohnerschutz Waldstraßenviertel
Anlage 2
Bestand an öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Zeitpunkt der Erhebung des ruhenden Verkehrs
Anlage 3
Auslastung der öffentlichen Stellplätze beim Heimspiel RB Leipzig – 1. FC Kaiserslautern
Anlage 4
Vorschlag für die Einrichtung der Bewohnerparkgebiete Waldstraßenviertel mit Darstellung der Bewirtschaftungsformen
Anlage 5