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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1242581.pdf
Größe
927 kB
Erstellt
17.01.17, 12:00
Aktualisiert
01.06.18, 05:27

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03681 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Bewohnerparken und Bewohnerschutzzone Waldstraßenviertel Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Umwelt und Ordnung SBB Mitte Ratsversammlung 22.08.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Das Bewohnerparken im Waldstraßenviertel wird eingeführt. 1.1 Die Beschaffung und Montage von 78 Parkscheinautomaten für die Bewirtschaftung des Waldstraßenviertels wird bestätigt. 1.2 Die Gesamtkosten betragen 496.080 €. Der städtische Anteil beträgt 496.080 €. 1.3 Die Auszahlung ist im Haushaltsjahr 2018 im PSP-Element „Bewohnerparken Waldstraßenviertel“ (7.0001694.700) in Höhe von 330.000 € (Ermächtigung aus Vorjahr) geplant. 1.4 Die überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 i. H. v. 166.080 € im PSP-Element „Bewohnerparken Waldstraßenviertel“ (7.0001694.700) wird bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle unterjährige Finanzierung formale Deckung im Finanzhaushalt (1098720000). 1.5 Die Aufwendungen für die Beschilderung und Markierung sind im Innenauftrag „Bewohnerparken Waldstraßenviertel“ (106654600002/SK 4221 1000) im Haushaltsjahr 2017 i. H. v. 55.000 € planmäßig veranschlagt. 1.6 Für 2018 werden überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO i. H. v. 25.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung formale Deckung im Ergebnishaushalt“ (1098620000). 1.7 Die ab dem Jahr 2019 jährlich anfallenden Folgekosten i. H. v. ca. 132.700 € werden innerhalb des Budgets „Bereitstellung und Bewirtschaftung von Parkeinrichtungen“ des Verkehrs- und Tiefbauamtes gedeckt. 1/14 2. Um die Verkehrssituation bei Großveranstaltungen dauerhaft zu verbessern, ist bei Veranstaltungskonstellationen mit mehr als 20.000 Besuchern eine temporäre Bewohnerschutzzone einzurichten. 2.1 Die Gesamtkosten pro Jahr betragen 50.000 € vorbehaltlich einer finanziellen Beteiligung von RB Leipzig. 2.2 Die Auszahlung erfolgt ab dem Haushaltjahr 2017 aus dem Budget „Gefahrenabwehr“ des Ordnungsamtes (PSP-Element 1.100.12.2.1.01, Sachkonto 4271 1200) als jährlicher Höchstbetrag von 50.000 €. 3. Der Oberbürgermeister führt auf Grundlage des Ratsbeschlusses Nr. RBV-2101/14 vom 18.06.2014 und der jetzt vorgelegten Vorlage Verhandlungen mit RB Leipzig zur Finanzierungsbeteiligung an der regelmäßigen Einrichtung der Bewohnerschutzzone durch und schließt die vertraglichen Regelungen dazu ab. 4. Die Umrüstung der LSA am Westplatz im Jahr 2018 wird bestätigt. 4.1 Die Gesamtkosten betragen 175.000 €. Der städtische Anteil beträgt 175.000 €. 4.2 Die Auszahlung ist im Haushaltsjahr 2018 im PSP-Element „Bewohnerparken Waldstraßenviertel“ (7.0001694.700) in Höhe von 175.000 € geplant. 5. Die mit der Einführung des Bewohnerparkens im Waldstraßenviertel umzusetzenden flankierenden Maßnahmen gemäß Punkt 3.3. der Vorlage in Höhe von 295.000 € werden bestätigt. 5.1 Die Aufwendungen für flankierende Maßnahmen sind im Innenauftrag „Bewohnerparken Waldstraßenviertel“ (106654600002/SK 4221 1000) im Haushaltsjahr 2018 i. H. v. 75.000 € planmäßig veranschlagt. 5.2 Die überplanmäßige Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 i. H. v. 220.000 € im Innenauftrag „Bewohnerparken Waldstraßenviertel“ (106654600002/SK 4221 1000) wird bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung formale Deckung im Ergebnishaushalt“ (1098620000). 6. Die im Haushaltjahr 2018 in Höhe von 3.750 € und ab dem Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 11.250 € anfallenden Folgekosten werden zunächst innerhalb des Budgets des Fachamtes abgedeckt. 2/14 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2017 2018 375.000 IA 106654600002 SK 42211000 50.000 PSP 1.100.12.2.1.01 SK 4271 1200 671.080 7.0001694.700 SK 78512000 Erträge Aufwendungen ab 2017 Finanzhaushalt Einzahlungen 2018 Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand ab 2019 Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten 500.000 110.000 2018 Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 850 2.900 ab 2019 3/14 132.700 PSP 1.100.54.6.0.01 SK 3321 1000 PSP 1.100.12.2.1.08 SK 33110000 PSP 1.100.54.1.0.01.10 SK 42211000 PSP 1.100.54.1.0.01.01 SK 4221 1000 2.500 PSP 1.100.54.6.0.01.11 SK 4221 1000 PSP 1.100.54.1.0.01.10 SK 4221 1000 PSP 1.100.54.1.0.01.01 SK 4221 1000 8.750 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 4/14 Sachverhalt: 1. Ausgangssituation Das durch seine gründerzeitliche Bebauung geprägte Waldstraßenviertel weist aufgrund der hohen Wohndichte und der im öffentlichen Straßenraum sowie auf Privatflächen nur begrenzt zur Verfügung stehenden Stellplätze einen hohen Parkdruck auf. Dieser wird infolge der geringen Entfernungen zur Innenstadt als auch zum angrenzenden Sportforum zusätzlich durch Pendler, Kunden, Lieferanten und Veranstaltungsbesucher verschärft und führt zu erheblichen Konflikten mit den Bewohnern bei der Parkplatzsuche. Im Vorfeld von Großveranstaltungen sowie Veranstaltungsüberlagerungen mit mehr als 20.000 Besuchern äußert sich das vor allem in erhöhtem Parksuchverkehr im Wohnviertel, Durchgangsverkehr in den Anliegerstraßen sowie Behinderungen der Bewohner und anderer Verkehrsteilnehmer durch Fremd- und Falschparker. 2. Veranlassung Die mit Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-2101/14 vom 18.06.2014 umzusetzenden Maßnahmen des Verkehrskonzeptes Sportforum enthalten als wesentlichen Kernpunkt die Entlastung der an das Sportforum angrenzenden Wohnquartiere vom Veranstaltungsverkehr. Zur Lösung der verkehrlichen Fragestellungen, die sich aus der vorhandenen Situation und der zu erwartenden Entwicklung der Besucherzahlen ergeben, wurde eine Untersuchung zum Bewohnerschutz1 mit dem Ziel in Auftrag gegeben, das Wohnumfeld vom Fremd- und Veranstaltungsverkehr zu entlasten und damit die Chance der Bewohner auf einen Stellplatz in angemessener Entfernung zur Wohnung zu erhöhen. 2.1 Zusammenfassung der Ergebnisse des Bewohnerschutzkonzeptes Um die Situation des ruhenden Verkehrs im Viertel und damit das Parkverhalten der verschiedenen konkurrierenden Nutzergruppen objektiv beurteilen zu können, wurde eine detaillierte Erfassung des Parkraumangebotes und der Parkraumnachfrage im Untersuchungsgebiet, dessen Grenzen in Anlage 1 dargestellt sind, durchgeführt. Die zur Verfügung stehenden öffentlich zugänglichen Park- und Stellplätze wurden getrennt nach Bewirtschaftungsarten erfasst und können Anlage 2 entnommen werden. Zur Ermittlung des Parkverhaltens wurden Stellplatzbelegung und Parkdauer an einem repräsentativen Werktag ohne Veranstaltung, während eines Heimspiels von RB Leipzig und im Verlauf eines Konzertes in der Arena Leipzig ermittelt. Die Auswertung der Erhebungen zeigt, dass die zur Verfügung stehenden Stellplätze im Waldstraßenviertel an dem veranstaltungsfreien Werktag bereits tagsüber mit ca. 90 % ausgelastet sind. Zweifellos animiert der mit rd. 73 % hohe Anteil an unbewirtschafteten Stellplätzen im Gebiet vor allem Berufspendler und Besucher ihr Fahrzeug hier abzustellen. Der tagsüber mit rd. 50 % erfasste Anteil an gebietsfremden Fahrzeugen liegt um 21.00 Uhr immerhin noch bei ca. 13 %. Obwohl zu dieser Zeit die höchste Belegung im Waldstraßenviertel vorliegt, werden die Stellplätze des Stadionvorplatzes nur vergleichsweise gering genutzt. Die an Tagen mit Veranstaltungen ermittelte Stellplatzbelegung verdeutlicht, dass sich der Parkdruck im Gebiet infolge des Veranstaltungsverkehrs zusätzlich verschärft. Belegungen 1 IKS Ingenieurbüro für Stadt- und Mobilitätsplanung: Stadt Leipzig – Untersuchung Anwohnerschutz Waldstraßenviertel, Schlussbericht, Jan. 2016 5/14 von über 100 % äußern sich in einer Vielzahl illegaler Parkvorgänge, wie Parken in der zweiten Reihe und auf Gehwegen, sowie in 5 m-Bereichen von Kreuzungen und Einmündungen. Beispielhaft ist die Auslastung der Stellplätze während des Heimspiels von RB Leipzig in Anlage 3 dargestellt. Aufgrund fehlender Strukturen bzw. Gliederungselemente wird die Situation auf dem Stadionvorplatz insgesamt als unzureichend und wenig repräsentativ eingeschätzt. Ähnlich unstrukturiert zeigte sich das Parkverhalten auf dem „Liviaplatz“. 2.2 Zielsetzung Das Waldstraßenviertel ist ein belebtes Quartier, das durch die bestehende Nutzungsmischung, die Nähe zur Innenstadt und zum integrierten Sportforum viele positive Qualitätsmerkmale eines lebenswerten Wohnquartiers in sich vereint. Trotz guter ÖPNVAnbindung, Carsharing-Angeboten und einer vergleichsweise guten Radverkehrsinfrastruktur besteht im gesamten Tagesverlauf hoher Parkdruck. Zur Entlastung des Wohngebietes vom Fremd- und Veranstaltungsverkehr werden folgende Planungsziele verfolgt: - Verbesserung der Verkehrssituation für Bewohner an Werktagen und an Tagen mit Veranstaltungen in der RB Arena, auf der Festwiese sowie in der Arena Leipzig, - Heraushalten von gebietsfremden Verkehren aus den Wohnstraßen, - Vermeidung von Parksuchverkehr, - Schaffung von Parkmöglichkeiten für den Kundenverkehr in Geschäftsstraßen, - Gewährleistung des Lieferverkehrs, - Verlagerung von Fremdverkehren auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes. Die im Waldstraßenviertel bestehenden Konkurrenzen um den knappen Parkraum können nur durch eine mehrfache Nutzung der beschränkt zur Verfügung stehenden öffentlichen Stellplätze sinnvoll abgebaut werden. Da nicht von einer maßgebenden Erweiterung privater Stellplätze im Viertel ausgegangen werden kann, ist hier ein entsprechendes Parkraummanagement unumgänglich. Das Instrumentarium der Straßenverkehrsordnung bietet eine Vielzahl von Regelungen zum Abbau der spezifischen Nutzungskonflikte um den Parkraum. Ausgehend von den politischen Zielsetzungen werden im Ergebnis der Untersuchungen für die unterschiedlichen Situationen an Normaltagen und an Veranstaltungstagen zwei kombinierte übergeordnete Strategien empfohlen. So soll an Normaltagen die Einführung einer flächendeckenden Bewirtschaftung mit Bewohnerparken und zusätzlich an Veranstaltungstagen die Einrichtung einer temporären Bewohnerschutzzone mit Absperrung möglicher Zu- und Ausfahrten ins Gebiet erfolgen. 2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen – Voraussetzungen Verwaltungsvorschrift VwV-StVO nach StVO und Bewohnerparken Die mögliche Ausweisung von Sonderparkberechtigungen für Bewohner wird in der StVO § 45 Abs. 1b sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO), Abschnitt X. „Sonderparkberechtigung für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkvorrechte)“ geregelt. Die Anwendung der Bewohnerparkzone wurde anhand der darin aufgeführten relevanten Kriterien überprüft und deren Erfüllung für das Gebiet nachgewiesen. U. a.   erfolgte der Nachweis des „erheblichen Parkraummangels“ durch die o. g. Parkraumuntersuchung. erfolgte der Nachweis der Notwendigkeit und Angemessenheit der vorgeschlagenen 6/14 Maßnahmen. Für Parkflächen zur allgemeinen Nutzung wurde die Bewirtschaftung mit Parkscheibe und Parkscheinautomat empfohlen.  wurde durch die Einrichtung von 2 Gebieten die geforderte maximale Ausdehnung eines Bewohnerparkbereichs von 1000 m nicht überschritten.  wurden die vom Gesetzgeber getroffenen Einschränkungen zur Reservierung der Parkflächen für Bewohner (von 9.00 bis 18.00 Uhr nicht mehr als 50 %, in der übrigen Zeit max. 75 %) eingehalten. Bewohnerschutzzone Als Bewohnerschutzzone wird ein abgegrenzter Bereich im Umfeld eines Veranstaltungsortes bezeichnet, der bei Veranstaltungen temporär nicht vom Kraftfahrzeugverkehr befahren werden darf. Diese zeitlich befristeten Verkehrsverbote nach § 45 Abs. 1 StVO dienen dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen sowie zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit. Eine kontrollierte Einfahrt in die Bewohnerschutzzone für Bewohner, Taxen und Lieferverkehr erfolgt an zwei, durch gemeindliche Vollzugsbedienstete besetzte abgeschrankte Zufahrten. Innerhalb der Bewohnerschutzzone bleiben die Verkehrsregelungen unverändert. 3. Parkraumkonzept Waldstraßenviertel Ausgehend von vorgenannten Strategien, rechtlichen Rahmenbedingungen und den im Ergebnis der Parkraumuntersuchung vorgeschlagenen Varianten wird die Einführung nachfolgend erläuterter Maßnahmen im Waldstraßenviertel zur Umsetzung empfohlen. 3.1 Bewohnerparkregelung Gemäß der o. g. Kriterien der StVO und VwV-StVO werden zwei Bewohnerparkgebiete im Waldstraßenviertel mit einer deutlichen, nach außen gut kommunizierbaren Abgrenzung vorgesehen. Die Grenze zwischen beiden Gebieten verläuft westlich der Leibnizstraße und unterteilt das Viertel in das westlich davon liegende Bewohnerparkgebiet 1 und das östlich anschließende Bewohnerparkgebiet 2. Der Grenzverlauf sowie die vorgeschlagenen Bewirtschaftungsformen, die in enger Abstimmung mit dem Bürgerverein Waldstraßenviertel festgelegt wurden, können im Detail Anlage 4 entnommen werden. Sie werden nachfolgend kurz erläutert. Um gebietsfremden Veranstaltungsverkehr aus dem Viertel herauszuhalten, soll als Barriere westlich der Waldstraße ein „Riegel“ von Parkplätzen mit Reservierung für Bewohner eingerichtet werden. Darin eingeschlossen sind die auf dem Stadionvorplatz zu berücksichtigenden Stellplätze. Die Reservierung gilt für Pkw und ist zeitlich auf den Abendund Nachtbereich beschränkt. Die Freihaltung der Stellplätze sichert weiteren Nutzergruppen, wie Beschäftigten und Kunden der ansässigen Gewerbetreibenden und Praxen, auch tagsüber Stellplätze im Gebiet und soll damit zur Zufriedenheit im Viertel beitragen. Gewerbetreibende sowie niedergelassene Freiberufler (Rechtsanwälte, Architekten o. ä.) und deren Angestellte sind nicht Bewohner im o. g. Sinne. Das gesamte, östlich daran angrenzende Gebiet soll montags bis freitags zwischen 8.00 und 23.00 Uhr flächendeckend mit ca. 78 Parkscheinautomaten (PSA) bewirtschaftet werden. Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis sind von der Gebührenpflicht befreit. Samstags und sonntags werden die Gebühren ohne Zeitbeschränkung erhoben. Auch dann parken die Bewohner hier frei. Durch die flächendeckende Einführung der Gebührenpflicht soll ein Teil der Berufspendler bzw. Langzeitparker aus dem Gebiet verdrängt und damit die Situation für die Bewohner und Kunden verbessert werden. 7/14 Die Höchstparkdauer für Parken mit Parkschein ist auf 2 Stunden begrenzt. Damit sollen Veranstaltungsbesucher davon abgehalten werden, im Wohnviertel zu parken und vorrangig die am Sportforum angebotenen Stellplätze zu nutzen bzw. u. U. gänzlich auf den Pkw zu verzichten. Parken mit Parkscheibe begrenzt auf 1 Stunde Höchstparkdauer ist am nördlichen Fahrbahnrand der Jahnallee, ausgewählten Zufahrtsbereichen zur Jahnallee und Waldstraße sowie vor der Konsum-Filiale in der Goyastraße gemäß Anlage 4 vorgesehen. Aus der Bereitstellung dieser Kurzzeitparkplätze profitieren Gewerbetreibende und Kunden der Geschäfts-straßen gleichermaßen. Durch die flächige Ausweisung der Bewirtschaftungsformen werden die Parkmöglichkeiten insbesondere für parkplatzsuchende Dritte leichter erkennbar, was sich letztlich auf den Parksuchverkehr positiv auswirkt. Generell sind folgende Grundsätze der Bewohnerparkregelung zu beachten: Bewohnerparkausweise können nur von Personen beantragt werden, die tatsächlich mit Hauptwohnsitz im Gebiet wohnen, dort amtlich gemeldet sind, über ein eigenes Fahrzeug, aber keinen privaten Stellplatz verfügen. Der Parkausweis wird maximal für ein Jahr für eine Gebühr von 30,70 € erteilt und kann um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Mit dem Parkausweis ist keine Garantie oder Reservierung eines öffentlichen Stellplatzes verbunden. 3.2 Einrichtung einer temporären Bewohnerschutzzone Die geplante flächendeckende Parkraumbewirtschaftung des Waldstraßenviertels schließt Veranstaltungsparker im Wohngebiet nicht aus. Sie stellt für den Besucherverkehr nur ein geringes Hemmnis dar, in das Quartier einzufahren, zumal die für die Parkplätze am Sportforum erhobenen Gebühren (Sportveranstaltung 5 €, Konzerte 10 €) wesentlich über denen der Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum2 liegen. Um den Veranstaltungsverkehr aus dem Quartier herauszuhalten und die Bewohner an Veranstaltungstagen besser zu schützen, wird deshalb die Kombination der oben erläuterten Bewohnerparkregelung mit der Einrichtung einer temporären Bewohnerschutzzone als besonders wirkungsvoll eingeschätzt. Allerdings wird deren zusätzliche Einrichtung nur ab einer bestimmten Veranstaltungsgröße und bei geeigneter Veranstaltungskonstellation als sinnvoll erachtet. Die konkrete Gestaltung der Bewohnerschutzzone erfolgt unter Berücksichtigung der Gebiets- und Netzstruktur, um Absperrungen bzw. kontrollierte Zu- und Ausfahrten festzulegen und die Umfahrung des Gebietes sicher zu stellen. Die vorgesehene Zu- und Ausfahrtsregelung zur Bewohnerschutzzone und die abzusperrenden Querschnitte sind in Anlage 5 dargestellt. Danach ist die Einfahrt für Bewohner des Waldstraßenviertels nur von der Straße Am Sportforum über Goyastraße kommend als Rechtseinbieger in die Waldstraße sowie am Ostrand des Gebietes über den Verkehrsknoten Leibnizstraße/Hinrichsenstraße möglich. An diesen beiden Zufahrten dürfen während der Sperrzeiten neben den Bewohnern auch Lieferverkehr und Taxen in das Quartier einfahren. Alle weiteren, in das Quartier führenden Straßen werden während der Schutzzonenzeit gesperrt. D. h., dass hier weder in das Gebiet eingefahren noch aus dem Gebiet ausgefahren werden kann. Wie der Darstellung zu entnehmen ist, bestehen Ausfahrmöglichkeiten aus dem Gebiet lediglich über die nördliche Waldstraße am Knoten Zöllnerweg/Leutscher Allee und im Süden über Waldplatz und Friedrich-Ebert-Straße auf die Jahnallee. Als zeitliche Begrenzung wird eine Einrichtung der Bewohnerschutzzone für 3 Stunden vor bis ca. 30 Minuten nach Veranstaltungsbeginn umgesetzt. Mögliche Ausnahmen für das Ein- und Ausfahren von Hilfs- und Pflegediensten, Lieferverkehr, Besuchern der Bewohner sind prinzipiell zwischen den zuständigen Partnern abzustimmen und die Kontrollkräfte entsprechend einheitlich anzuweisen. 2 gem. Parkgebührenverordnung der Stadt Leipzig, Zone 2: 0,70 €/30 Min. Parkdauer 8/14 Die für eine Bewertung notwendigen Erfahrungen mit der Einrichtung einer temporären Bewohnerschutzzone wurden in der Vergangenheit nur für das kleinere Gebiet zwischen Waldstraße und Friedrich-Ebert-Straße gesammelt. Da diese in dem wesentlich größeren Gebiet in der praktischen Umsetzung erst noch gewonnen werden mussten, wurde beginnend mit der neuen Spielsaison der 1. Bundesliga im September 2016 ein sogenannter Sperrkreis im Testbetrieb eingerichtet. Die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen, wie die Installation der Gerätetechnik zur Schaltung der sog. Eventprogramme und die Montage von Wechselwegweisungstafeln für die Anzeige notwendiger Umleitungsführungen konnten im Vorfeld mit der Umsetzung eines Teilpaketes geschaffen werden. Trotz erheblicher organisatorischer und personeller Aufwendungen wurde der Sperrkreis bisher bei allen Bundesligaheimspielen von RB Leipzig umgesetzt und die dabei gewonnenen Erfahrungen im Zusammenspiel der Maßnahmen und Akteure unmittelbar nach den Veranstaltungen ausgewertet. Notwendige Änderungen konnten so durch Anpassung der Regelungen in Abstimmung der beteiligten Partner und unter Einbeziehung des Bürgervereins Waldstraßenviertel zeitnah umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang soll auch auf die im Vorfeld der Veranstaltungen erforderliche umfassende Kommunikation der geplanten Maßnahmen hingewiesen werden, die von wesentlicher Bedeutung für deren wirkungsvollen und konfliktfreien Betrieb ist. 3.3 Flankierende Maßnahmen Als flankierende Maßnahmen zum Bewohnerparken Bewohnerschutzzone sind vor allem zu nennen: und zur Einrichtung der  die Neuordnung auf dem Stadionvorplatz als Überlaufparkplatz für das Bewohnerparken mit Zuweisung der in die Bewohnerparkzone integrierten Stellplätze  die gerätetechnische Ausrüstung des Knotenpunktes Westplatz zur Implementierung von Eventprogrammen und Wechselwegweisungsprogrammen  bauliche und verkehrsorganisatorische Maßnahmen zur Vermeidung des Durchgangsverkehrs auf Anliegerstraßen und zur Verhinderung des Falschparkens auf Geh- und Radwegen und in der 2. Reihe  Ablösung der mobilen Beschilderung durch eine stationäre Klappbeschilderung in Abhängigkeit der für die Einrichtung der Bewohnerschutzzone zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel Der als Eingangsbereich zum Stadion wenig repräsentative Vorplatz wird seiner städtebaulichen Funktion derzeit kaum gerecht und wird vielmehr durch ungeordnetes Parken geprägt. Hinzu kommen Anforderungen aus dem Sicherheitskonzept des Stadions an erforderliche Fluchtwege und Verteilerflächen, die einer eindeutigen Zuordnung der Flächen für den Fußgänger- und Radverkehr als auch für den ruhenden Verkehr durch geeignete und übersichtliche Strukturierung des Platzes dringend bedürfen. Die gemäß vorliegender Planung zur Neuordnung des Platzes vorgesehenen Pkw-Stellplätze sind in die Bilanz des Bewohnerparkens eingeflossen und erfordern damit auch deren Umsetzung bzw. dieser Maßnahme insgesamt. Da gemäß RBIII-1563/2004 der alte Elsterarm bis 2027 auch im Bereich des Stadionvorplatzes offen gelegt werden soll, können hier nur solche Maßnahmen umgesetzt werden, die einen schnellen Rückbau ermöglichen. So beispielsweise der Einbau von Fahrradanlehnbügeln. Eine Reihe von Lichtsignalanlagen im Umfeld des Stadions worden bereits mit sogenannten Eventprogrammen (speziell für die Steuerung von Veranstaltungsverkehren entwickelte 9/14 Signalprogramme) ausgestattet. So erfolgte die für die Einrichtung der Bewohnerschutzzone erforderliche Ausrüstung am Knotenpunkt Waldstraße/Zöllnerweg/Leutzscher Allee mit Gerätetechnik und LED-Tafeln zur Wechselwegweisung und konnte mit Spielbeginn in der 1. Bundesliga in Betrieb gehen. Um die Jahnallee weiter zu entlasten, sollen die über die Friedrich-Ebert-Straße einfließenden Verkehrsströme bei Veranstaltungen mit mehr als 20.000 Besuchern unterbrochen und bereits am Westplatz abgeleitet werden. Im Rahmen einer Vorplanung erfolgen dazu derzeit entsprechende Untersuchungen. Da die vorhandene Gerätetechnik die Implementierung weiterer verkehrsabhängiger Programme ausschließt, ist eine Teilrekonstruktion der Lichtsignalanlage erforderlich. Durch angemessene bauliche und verkehrsorganisatorische Maßnahmen soll in Anliegerstraßen der Durchgangsverkehr vermieden werden. So soll beispielsweise durch eine der Zielstellung und den städtebaulichen Anforderungen angepasste Verkehrsraumgestaltung und Verkehrsführung der Schleichverkehr im Umfeld des Liviaplatzes unterbunden bzw. zumindest reduziert werden. Ebenso ist Falschparken bzw. Parken in der zweiten Reihe, vor allem auf der Waldstraße, und das damit im Zusammenhang stehende Überfahren der Geh- und Radwege dauerhaft zu unterbinden. 3.4 Kosten und Finanzierung 3.4.1 allgemein Mit der Haushaltsplanung 2017/2018 wurde in der Klausurtagung am 15./16.08.2016 folgende Mittel im Haushaltsplan eingestellt: Ergebnishaushalt Aufwendungen 2017 (einmalig) 2018 (einmalig) ab 2018 (jährl. Folgekosten) Erträge ab 2018 (jährlich) 300.000 € 75.000 € 105.205 € 500.000 € Investiv Auszahlungen 2017 (einmalig) 2018 (einmalig) 330.000 € 175.000 € Aufgrund zeitlicher Verschiebungen in der Vorbereitung kann eine Umsetzung von für 2017 planmäßig veranschlagten Maßnahmen nunmehr erst in 2018 begonnen bzw. zum Abschluss gebracht werden. Dies betrifft die folgenden Maßnahmen: - Beschaffung und Montage von 78 PSA 496.080 € Die zur Deckung der überplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2017 vorgesehenen Mehrerträge in Höhe von 166.080 € wurden im PSP-Element Gemeindestraße (1.100.54.1.0.01/SK 3487 0000) gesperrt. Um die Umsetzung auch in 2018 gewährleisten zu können, erfolgt die Deckung aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung formale Deckung im Finanzhaushalt“ (1098720000) - Neuordnung Stadionvorplatz - Fahrradbügel Waldstraße - Beschilderung Parkraumbewirtschaftung - Markierung Parkraumbewirtschaftung 175.000 € 45.000 € 15.000 € 10.000 € Die in 2017 veranschlagten nicht verbrauchten konsumtiven Mittel in Höhe von 245.000 € wurden im Innenauftrag „Bewohnerparken Waldstraßenviertel“ (106654600002/SK 4221 1000) gesperrt. Um die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen auch in 2018 10/14 gewährleisten zu können, erfolgt deren Finanzierung aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung formale Deckung im Ergebnishaushalt“ (1098620000). Die im Rahmen der Haushaltsplanung veranschlagten Folgekosten im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 105.250 € sind aufgrund der zeitlichen Verschiebung seitens der Stadtkämmerei zu sperren. Des Weiteren werden die bisher geplanten Erträge in Höhe von 500.000 € im Haushaltsjahr 2018 nicht erzielt. Maßnahme Aufwendungen/ Folgekosten Auszahlungen (pro Jahr) 2017 2018 Erträge 2018 2019 Investiv – 7.0001694.700 Beschaffung und Montage PSA *)1 496.080 Teilrekonstruktion LSA Westplatz 175.000 Summe Investitionskosten 671.080 Ergebnishaushalt – Verkehrs- und Tiefbauamt Wartung, Unterhaltung, Entleerung PSA*)1 128.700 Beschilderung Parkraumbewirtschaftung 35.000 15.000 2.500 Markierung Parkraumbewirtschaftung 20.000 10.000 1.500 Wartung LSA Westplatz 2.500 Umgestaltung Liviaplatz 75.000 Neuordnung Stadionvorplatz 175.000 Fahrradbügel Waldstraße 8.750 45.000 Parkraumbewirtschaftung *)1 Zwischensumme 500.000 55.000 320.000 143.950 500.000 Ergebnishaushalt – Ordnungsamt Einrichtung Bewohnerschutzzone *)2 50.000 50.000 50.000 Ausstellung Bewohnerparkausweise Summe Ergebnishaushalt 110.000 105.000 370.000 193.950 610.000 *) 1 Bestandteil des Parkscheinautomaten ist sowohl das Kartenlesegerät als auch die Münzeinrichtung für die Einnahme des Bargeldes. Die Erträge der Parkraumbewirtschaftung ergeben sich sowohl aus Bargeldeinnahmen und Einnahmen aus der Kartenzahlung. *) 2 Vorbehaltlich einer Finanzierungsbeteiligung durch RB Leipzig. Die ausgewiesenen Aufwendungen sind bereits im Planansatz des PSP-Elementes 1.100.12.2.1.01 „Allgemeine Gefahrenabwehr, Sicherheit/Ordnung“ enthalten 3.4.2. Bewohnerparken Investive Maßnahmen: Die Aufwendungen für die Beschaffung und Montage eines Parkscheinautomaten (PSA) betragen ca. 6.360,00 €. Daraus ergeben sich für 78 PSA einmalig im Jahr 2018 Investitionskosten in Höhe von 496.080,00 €. Konsumtive Maßnahmen: 11/14 Für die Umsetzung der für die Parkraumbewirtschaftung erforderlichen verkehrsorganisatorischen Maßnahmen sind insgesamt 80.000 € im Ergebnishaushalt 2017/2018 planmäßig eingestellt. Für die Beschilderung sind 50.000 € und die für die Markierungen sind 30.000 € vorgesehen. Durch die Ausstellung der Bewohnerparkausweise ergeben sich jährlich ab dem Doppelhaushalt 2019/2020 Mehrerträge in Höhe von ca. 110.000 € (1.100.12.2.1.08). Diese ergeben sich aus den Gebühren für den Erwerb eines Bewohnerparkausweises i. H. v. 30,70 € und den im Quartier erhobenen Bewohnerfahrzeugen. Folgekosten: Als Folgekosten für Wartung und Unterhaltung der PSA werden ab 2019 ganzjährig ca. 132.700 €notwendig. Diesen jährlichen Aufwendungen stehen Erträge aus der Erhebung der Parkgebühren ab 2019 ganzjährig i. H. v. ca. 500.000,00 € gegenüber. Zur Ermittlung der Einnahmen liegen Vergleichswerte eines ähnlich strukturierten Gebietes mit Bewohnerparkregelung und konkurrierenden Nutzungen analog zum Waldstraßenviertel vor. Unter Abzug der Folgekosten ergibt sich damit für den städtischen Haushalt bereits im zweiten Jahr der Umsetzung der Gesamtmaßnahme ein finanzieller Überschuss. 3.4.3. Bewohnerschutzzone Für die Einrichtung der temporären Bewohnerschutzzone ist jährlich von Kosten in Höhe von rd. 50.000 € auszugehen. Diese werden derzeit aus dem Budget Gefahrenabwehr des OA finanziert (1.100.12.2.1.01). Zur Finanzierungsbeteiligung von RB Leipzig werden Verhandlungen geführt, über deren Ergebnisse das Dez. Finanzen und der Stadtrat in geeigneter Form unterrichtet werden. Die für die Einrichtung der Bewohnerschutzzone angesetzten Kosten gehen von ca. 25 Veranstaltungsereignissen mit mehr als 20.000 Besuchern pro Jahr aus. Pro Veranstaltung werden Kosten in Höhe von ca. 2.000 € berechnet. 3.4.4 Flankierende Maßnahmen Investive Maßnahmen: Auszahlungen i. H. v. ca. 175.000 € werden für die Umrüstung der LSA am Westplatz notwendig, welche bereits mit der Haushaltsplanung für 2018 im PSP-Element „Bewohnerparken Waldstraßenviertel“ (7.0001694.700) bestätigt wurden. Diese Auszahlungen berücksichtigen neben dem erforderlichen Gerätetausch auch die im Vorfeld zwingend zu erbringenden Planungsleistungen sowie die Implementierung der Schaltprogramme. Konsumtive Maßnahmen: Für die darüber hinaus unter Punkt 3.3 genannten Vorhaben stehen im Innenauftrag „Bewohnerparken Waldstraßenviertel“ (106654600002) in 2017/2018 weitere planmäßige Aufwendungen in Höhe von 295.000 € zur Verfügung. Die Aufwendungen berücksichtigen i. V. m. der Einführung des Bewohnerparkens u.a. dringend erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen an Straßenbefestigungen, insbesondere als Voraussetzung für die Durchführung von Markierungsarbeiten. Weiterhin sind hier bauliche Maßnahmen zur Verhinderung des Falschparkens in 2. Reihe sowie auf Geh- und Radwegen zu nennen. Die zur Verhinderung bzw. Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf 12/14 Anliegerstraßen geplanten Maßnahmen werden in das aktualisierte Stufenkonzept Sportforum Leipzig übernommen. Die für die Neuordnung des Stadionvorplatzes geschätzten Kosten umfassen im Wesentlichen Aufwendungen zur Flickung der Platzfläche, zur Herstellung der Eckmarkierung der Stellplätzee, zur erforderlichen Erweiterung der Baumscheiben auf den aktuellen städtischen Standard inkl. nachzuführender Baumpflanzungen sowie den Einbau von Fahrradanlehnbügeln. Folgekosten: Als Folgekosten für die Wartung der LSA Waldplatz werden in 2018 850 € und ab 2019 ganzjährig ca. 2.500 € notwendig. Weiterhin werden zur Unterhaltung der Straßen in 2018 2.900 € und ab 2019 ganzjährig ca. 8.750 € erforderlich. 4. Bürgerbeteiligung/Informationen in Medien Mit Beginn der Untersuchungen zum Parkraumkonzept Waldstraßenviertel wurden die Vertreter des Bürgervereins Projekt begleitend in die Arbeiten eingebunden. So bestand einerseits die Möglichkeit, die Ideen, konkreten Hinweise und Forderungen der Arbeitsgruppe Verkehr und damit auch einer Vielzahl der Bewohner zeitnah in die Projektbearbeitung einzubringen und andererseits auf kurzem Wege aktuelle Informationen zurück zu geben. Im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung wurden die Bewohner des Waldstraßenviertels am 08.09.2016 umfassend über die geplanten neuen Regelungen des Bewohnerparkens und der Bewohnerschutzzone bzw. des vorläufig einzurichtenden Sperrkreises informiert. Im Nachgang zu dieser Veranstaltung wurde die vor Ort vorgestellte Präsentation auf die Internetseiten der Stadt hochgeladen. Allen Interessierten sollte damit die Möglichkeit gegeben werden, sich im Detail mit der Thematik zu beschäftigen, bei Bedarf nötige Rückfragen zu stellen, um so eine schnellere Akzeptanz der betroffenen Nutzergruppen zu erreichen. Der Effekt des Sperrkreises, wie die zukünftige Bewohnerschutzzone in der derzeitigen Testphase genannt wird, hängt maßgeblich von dessen erfolgreicher Kommunikation ab. Vor der ersten Einrichtung am 10.09.2016 wurden vom Ordnungsamt alle betroffenen Haushalte des Waldstraßenviertels schriftlich informiert. Ordnungsamt, Leipziger Verkehrsbetriebe, Polizei und RB Leipzig vermitteln diese temporäre Verkehrsregelung eng abgestimmt auch den Gastmannschaften und deren Fans. Ziel dieser intensiven Kommunikation ist es, sowohl Bewohner als auch Veranstaltungsbesucher frühzeitig auf die angeordnete situationsbezogene Verkehrsregelung hinzuweisen und damit ein Ausweichen auf alternative öffentliche Verkehrsmittel zu ermöglichen. Um ein umweltfreundliches Mobilitätsverhalten während der Schutzzeiten zu entwickeln, ist die Kontinuität der umzusetzenden Abläufe und Maßnahmen bei der Einrichtung der Bewohnerschutzzone von wesentlicher Bedeutung. Bei Fußballspielen werden für die Anreise mit Fanbussen oder -zügen darüber hinaus gesonderte Abstimmungen für die Anreise zum Stadion getroffen, damit diese in die konkrete Verkehrsregelung der Veranstaltung eingebunden werden. 5. Beteiligung Sowohl die Stadt Leipzig als auch die Red Bull GmbH und die Red Bull Arena Besitzgesellschaft mbH haben ein berechtigtes Interesse an der sicheren und geordneten Abwicklung der Veranstaltungsverkehre einerseits und dem effektiven Schutz der Bewohner des Waldstraßenviertels andererseits. Die bisherige Beteiligung von RB Leipzig mit personeller Unterstützung verkehrsorganisatorischer Maßnahmen wird mit der geplanten Erweiterung der Stadionkapazität neu festgelegt und mit einem derzeit zwischen den Partnern verhandelten städtebaulichen Vertrag geregelt. 13/14 6. Folgen bei Ablehnung der Maßnahmen Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung stehenden Stellplätze ohne Berücksichtigung der verschiedenen Nutzerinteressen und ohne Regulierung anzubieten. Die Folgen sind in den Punkten 1 und 2 hinreichend beschrieben, wobei zukünftig mit dem zu erwartenden erhöhten Besucheraufkommen im Bereich des Sportforums sowie einer zunehmenden Nutzerkonkurrenz auch an Normaltagen ohne Veranstaltung von einer weiteren Verschlechterung der Parkraumsituation der Bewohner und deren Wohn- und Aufenthaltsqualität durch Fremd- und Parksuchverkehr auszugehen ist. Durch die empfohlene Anordnung des Bewohnerparkens in Verbindung mit Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen kann in erheblichem Maße auf den Verkehrsablauf, die Verkehrsmittelwahl und auch auf einzelne Flächennutzungen Einfluss genommen werden. Um im Veranstaltungsfall Fremdverkehr aus dem Gebiet herauszuhalten, die Bewohner ausreichend zu schützen und deren Parkchancen zu erhöhen, sollte zusätzlich zum Bewohnerparken temporär die Bewohnerschutzzone eingerichtet werden. Alternativen bzw. ein Verzicht auf deren Einrichtung gibt es nicht. Nicht zuletzt zeigen das die in den vergangenen Jahren zu verzeichnenden Verkehrssituationen und im Vergleich dazu die mit Einführung des Sperrkreises beobachteten wesentlich entspannteren Verhältnisse. Anlagen: 1 Abgrenzung Untersuchungsgebiet Bewohnerschutz Waldstraßenviertel 2 Bestand an öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Zeitpunkt der Erhebung des ruhenden Verkehrs 3 Auslastung der öffentlichen Stellplätze beim Heimspiel RB Leipzig – 1. FC Kaiserslautern 4 Vorschlag für die Einrichtung der Bewohnerparkgebiete Waldstraßenviertel mit Darstellung der Bewirtschaftungsformen 5 Sperrkreis Waldstraßenviertel 14/14 Anlage 1 Abgrenzung Untersuchungsgebiet Bewohnerschutz Waldstraßenviertel Anlage 2 Bestand an öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Zeitpunkt der Erhebung des ruhenden Verkehrs Anlage 3 Auslastung der öffentlichen Stellplätze beim Heimspiel RB Leipzig – 1. FC Kaiserslautern Anlage 4 Vorschlag für die Einrichtung der Bewohnerparkgebiete Waldstraßenviertel mit Darstellung der Bewirtschaftungsformen Anlage 5