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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1065399.pdf
Größe
3,0 MB
Erstellt
09.06.16, 12:00
Aktualisiert
30.05.18, 13:39

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Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. VI-DS-02945 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Gehwegsanierungsprogramm - Umsetzung des Ratsbeschlusses VI-A-00968 vom 08.07.2015, hier: Punkt 2, Erarbeitung eines Fußwegesanierungsprogramms Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 22.08.2018 Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Die Information zum Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses wird zur Kenntnis genommen. 1/6 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/6 Sachverhalt: 1. Grundlagen Der Oberbürgermeister wurde in der Ratsversammlung vom 08.07.2015 mit Beschluss des Antrags Vorlage VI-A-00968 „Handlungsbedarf für den Fußgängerverkehr“ beauftragt, ein Gehwegsanierungsprogramm erarbeiten zu lassen. Darin sollten eigenständig Sanierungsmaßnahmen für Fußwege mit hoher Nutzerfrequenz und desolatem Bauzustand definiert werden. Um diesen Beschluss umzusetzen, wurde vom Verkehrs- und Tiefbauamt die aktuelle Straßenzustandserfassung aus dem Jahr 2014, in der u. a. ca. 1.000 Gehwegabschnitte entsprechend der Straßendatenbank mit schlechter Zustandsnote (Noten 4 und 5) erfasst wurden, herangezogen. 2. Veranlassung Wie oben bereits gesagt, ist der Zustand des Gehwegnetzes in der Stadt Leipzig in vielen Abschnitten nicht zufriedenstellend. Teilweise müssen Gehwege in die Zustandsnote 5 eingeordnet werden. Der laufende Instandsetzungsaufwand ist außerordentlich hoch. Unter Abwägung zwischen laufendem Mitteleinsatz (Straßenunterhaltung/Ergebnishaushalt) und grundhaftem Ausbau mit grundlegender Substanzverbesserung bzw. -erneuerung (Investitionshaushalt) ist Letzteres anzustreben. Entsprechend dem Ratsbeschluss wurde ein Gehwegsanierungsprogramm mit den dringendsten Schwerpunktmaßnahmen aufgestellt. Dabei wurden 34 Maßnahmen mit den Zustandsnoten 4 und 5 zuzüglich der Mockauer Straße (Zustandsnote 3) von Grunertstraße bis Essener Straße/Kieler Straße (Mockauer Post) aus der o. g. Zustandserfassung herausgefiltert. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgte nach den Kriterien des Gehwegzustandes und einer hohen Bedeutung für die Nutzer sowie eines im Rahmen der Straßenunterhaltung nicht realisierbaren Instandsetzungsaufwandes. Von den in der o. g. Straßenzustandserfassung genannten Gehwegabschnitten werden zunächst ca. 90 Gehwegabschnitte (Straßendaten-bank) in der Prioritätenliste abgedeckt. 3. Zielstellung Die Vorlage dient dazu, die Systematik der Herangehensweise zu erläutern, die Prioritätensetzung darzulegen und den finanziellen Gesamtbedarf für die in der Prioritätenliste enthaltenen Maßnahmen abzuschätzen. Die vorgeschlagene Prioritätenreihung richtet sich einerseits wesentlich nach den Qualitätsansprüchen des Fußverkehrs, welche auch Grundlage für die konzeptionelle Herangehensweise eines Fußgängerkonzeptes sind. Diese Qualitätsansprüche ergeben sich außerdem aus den wesentlichen Faktoren „Zugang zu ÖPNV-Haltestellen“ sowie „Zugang zu sozialen Einrichtungen“, welche auch ohne das Fußverkehrskonzept bekannt sind und berücksichtigt werden. 4. Beteiligungsverfahren/weiteres Vorgehen Es ist vorgesehen, eine Beteiligung der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte durchzuführen. 3/6 Anschließend erfolgt eine Präzisierung der Prioritätenliste. Die Umsetzung erfolgt in Abhängigkeit der Verfügbarkeit finanzieller Mittel im Investitionsund Ergebnishaushalt. 5. Prioritätenliste Vor Aufstellung des Programmes wurde eine Begehung der hier benannten Maßnahmen durchgeführt. Im Ergebnis der Begehung und einer speziellen Bewertung wurde eine Prioritätenliste erarbeitet. Zur Bewertung wurden unabhängige Kriterien herangezogen um eine Priorisierung vornehmen zu können. Als erstes Kriterium wurde der bauliche Zustand der Gehwege angesetzt. Als zweites Kriterium wurde die Verkehrsbedeutung für die Fußgänger betrachtet. Darunter wurden für die entsprechenden Gehwegabschnitte die Anbindung an den ÖPNV, die Nähe zu sozialen Einrichtungen (Kitas, Schulen, Pflegeheime...) sowie die sonstige Verbindungsfunktion für die Fußgänger eingeschätzt. Für die Kriterien wurden folgende Punktebewertungen zu Grunde gelegt. Gehwegzustand: Zustandsnote 3 3 Punkte Zustandsnote 4 4 Punkte Zustandsnote 5 5 Punkte Verkehrsbedeutung für Fußgänger: Zugang zu ÖPNV-Haltestellen 3 Punkte Zugang zu sozialen Einrichtungen 2 Punkte Sonstige Verbindungsfunktion für Fußverkehr über Anliegerverkehr hinausgehend 1 Punkt Aus dieser Bewertung heraus ergibt sich die Priorisierung der Maßnahmen entsprechend der Anlage 2. 6. Typisierung Weiterhin wurde im Rahmen der Begehung festgestellt, dass unabhängig von der Priorisierung 3 unterschiedliche wesentliche Schadensursachen - Wurzelauftrieb durch Straßenbäume - halbseitiges Parken auf den Gehwegen infolge enger Verkehrsräume in dichtbesiedelten Wohngebieten - fehlende ausgebaute Gehwege bestehen. Dafür mussten differenzierte Lösungsansätze herangezogen werden. 4/6 Gleichzeitig wurde bei der Begehung ersichtlich, dass in einzelnen Fällen eine Gehwegverbesserung durch Reparaturen (Ergebnishaushalt) erreicht werden kann. In den meisten Fällen ist jedoch ein grundhafter Ausbau (Investitionshaushalt) erforderlich. Auf Grund der Gesamtsituation der jeweiligen Verkehrsanlage ist es teilweise sinnvoll, einige Maßnahmen als Komplexmaßnahme mit einem Straßenausbau (Investitionshaushalt) koordiniert mit den Versorgungsträgern zu realisieren. Beispiele dafür sind die GeorgSchwarz-Straße von Phi-lipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße, die Holzhäuser Straße von Baumeyerstraße bis Gleisschleife und die Slevogtstraße von Blücherstraße bis Diderotstraße, welche bereits um-gesetzt wurden bzw. in Umsetzung sind. Die Maßnahmen des Ergebnis- bzw. Investitionshaushaltes unterscheiden sich im Ausbaugrad sowie im Umfang der Maßnahmen innerhalb einer Anlage (zwischen 2 Einmündungen). Des Weiteren ist bei einigen Maßnahmen eine Vorplanung bzw. die Erarbeitung eines verkehrlichen Konzeptes erforderlich, insbesondere dann, wenn das Parken von Kfz auf dem Gehweg zu betrachten ist. In Folge der aufgezeigten unterschiedlichsten Probleme wurde für die Maßnahmen eine Typisierung vorgenommen. In der Anlage 4 ist für jeden einzelnen Typ je ein Beispiel zur Verdeutlichung ausführlicher dargestellt. Die Typisierung aller Maßnahmen kann der Anlage 3 entnommen werden. 7. Finanzierung 7.1 Grundbedarf Für die Maßnahmen wurden überschlägige Kosten ermittelt. Diese sind ebenfalls in der Anlage 3 ersichtlich. Auf Grund des Ausbaugrades und des Umfanges eine Untergliederung der Maßnahmen in die entsprechenden Haushaltteile. Dabei wurden von den 35 Maßnahmen der Prioritätenliste (Anlage 2) 23 Maßnahmen dem Investitionshaushalt und 13 Maßnahmen dem Ergebnishaushalt zugeordnet. Die Differenz von einer Maßnahme ergibt sich daraus, dass die Prager Straße in 2 Abschnitte geteilt wurde und diese jeweils einem anderen Haushaltteil zugeordnet wurden. Um die Maßnahmen der Prioritätenliste finanziell abzudecken, sind insgesamt im Ergebnishaushalt: ca. Investitionshaushalt: ca. 1.000.000 € 3.155.000 € notwendig. Straßenausbaubeiträge: In der Ratsversammlung vom 18.04.2018 wurde die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen. Somit können zum heutigen Zeitpunkt keine Aussagen in Bezug auf Erhebung von Straßenausbaubeiträgen getroffen werden. 7.2 Einordnung in den Haushaltsplan Die im Haushaltsplan investiv enthaltene Position Erneuerung von Gehwegen (PSP-Element 7.0000589.700) ist 2017 mit 200 T€ und 2018 mit 400 T€ Finanzmitteln ausgestattet. Daraus sollen 2018 die Maßnahmen Prager Straße von An der Tabaksmühle bis Friedhofseinfahrt, Eilenburger Straße 2. BA von Gerichtsweg bis Josephinenstraße (südlicher Gehweg), KarlLiebknecht-Straße von Richard-Lehmann-Straße bis Kantstraße (westlicher Gehweg) mit ergänzenden finanziellen Mitteln aus dem Ergebnishaushalt 2018 (siehe nächsten Absatz) 5/6 sowie 2018/2019 Grassistraße von Wächterstraße bis Karl-Tauchnitz-Straße realisiert werden. Zusätzlich sind mit dem vom Stadtrat beschlossenen Antrag A-133/17/18 Förderung Fußverkehr für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 120 T€ im Ergebnishaushalt eingestellt worden. Davon werden Gehweginstandsetzungen ohne notwendige Planungen sowie Bordabsenkungen realisiert. Die in 2018 für die Maßnahme Karl-Liebknecht-Straße von Richard-Lehmann-Straße bis Kantstraße (westlicher Gehweg) vorgesehenen finanziellen Mittel werden in den Investitionshaushalt 2018 umgeschichtet. Keine dieser Maßnahmen aus dem Gehwegsanierungsprogramm ist in anderen Straßensanierungen (investiv) enthalten. Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 2 a Anlage 3 Anlage 4 - Prüfkatalog Strategische Ziele des Gehwegsanierungsprogramm - Prioritätenliste Gehwegsanierungsprogramm - Definition Zustandsbewertung Gehwegsanierungsprogramm - Typisierungsliste Gehwegsanierungsprogramm - Tabelle Beispiele Gehwegsanierungsprogramm 6/6 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung 1 Seite 1 Arbeitsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Ausbildungsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☒ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☒ negative Auswirkung keine Auswirkung 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☐ mittel ☐ niedrig ☐ ☒ private Mittel Drittmittel/ Fördermittel finanzielle Folgewirkungen für die Stadt keine Auswirkung ☐ ja ☐ ja ☒ ja 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1 ☐ nein ☐ nein ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ☐ nein ☐ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☐ ☐ ☐ ☒ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☒ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☒ ☐ ☐ ☐ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☐ ☐ ☐ ☒ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☐ ☐ ☒ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☒ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in 1 Vorlage Seite Begründung in 1 Vorlage, Seite Prioritätenliste, Stand 25.04.2018 lfd. PrioriNr. tät Straße Anlage 2 Bereich Bewertung Zustand ÖPNV SoziaVerle Ein- kehrsrich- bedeutung tung Summe 1 1 Karl-Liebknecht-Straße von Richard-Lehmann-Straße bis Kantstraße linksseitig 5 3 2 1 11 2 2 beidseitig Karl-Heine-Straße von König-Albert-Brücke bis Zschochersche Straße 4 3 2 1 10 3 2 beidseitig Knautnaundorfer Straße von Wendelin-Hipler-Weg bis Weigandtweg 5 3 2 0 10 4 3 Grassistraße von Wächterstraße bis Karl-Tauchnitz-Straße beidseitig 4 3 2 0 9 5 3 Prager Straße An der Tabaksmühle bis Beginn Straßenausbau rechtsseitig, stadtauswärts 4 3 2 0 9 a) Abschnitt von An der Tabaksmühle bis Friedhofseinfahrt b) Abschnitt von Friedhofseinfahrt bis Beginn Straßenausbau 6 4 Dr.-Hermann-Duncker-Straße von Plautstraße bis Saalfelder Straße beidseitig 4 3 0 1 8 7 4 Verbindungsweg Dresdner Straße bis Geyerstraße/Kippenbergstraße Geh-/Radweg 4 3 0 1 8 8 4 rechtsseitig, Zweinaundorfer Straße Obernaundorfer Straße bis Kantor-Schmidt- stadtauswärts Weg 4 3 0 1 8 9 5 Arno-Nitzsche-Straße von Frohburger Straße bis Einfahrt Stadtwerke linksseitig, Problem Bäume 5 0 2 0 7 10 5 Campestraße von Luckaer Straße bis Sackgasse beidseitig 5 0 2 0 7 11 5 Otto-Schmiedt-Straße von Hans-Driesch-Straße bis Mathiesenstraße Wölbung durch Baumwurzeln 4 3 0 0 7 12 5 Windmühlenstraße von Emilienstraße bis Grünewaldstraße beidseitig 4 3 0 0 7 13 5 Windmühlenstraße von Nürnberger Straße bis Emilienstraße beidseitig 4 3 0 0 7 nördlicher Gehweg südlicher Gehweg 14 5 Zuckelhausener Ring Wegeführung um Teich Pflegeheim 5 0 2 0 7 15 5 Zweinaundorfer Straße Albrechtshainer Straße bis Thomas-Wagner-Straße rechtsseitig, stadtauswärts, südlicher Gehweg 4 3 0 0 7 16 5 Zweinaundorfer Straße Bahnübergang bis Paul-Klöpsch-Straße linksseitig, stadtauswärts, nördlicher Gehweg 4 3 0 0 7 1 Prioritätenliste, Stand 25.04.2018 lfd. PrioriNr. tät Straße Anlage 2 Bereich Bewertung Zustand ÖPNV SoziaVerle Ein- kehrsrich- bedeutung tung Summe 17 5 Mockauer Straße von Grunertstraße bis Essener Straße/Kieler Straße (Mockauer Post) beidseitig 3 3 0 1 7 18 6 Gletschersteinstraße von Václav-Neumann-Straße bis Pösnaer Straße beidseitig, stadtauswärts 4 0 2 0 6 19 6 rechtsseitig Karl-Tauchnitz-Straße von Friedrich-Ebert-Straße bis Kreisverkehr 4 0 2 0 6 20 6 Neumannstraße von Stünzer Straße bis Gregor-Fuchs-Straße linksseitig, stadtauswärts 4 0 2 0 6 21 6 Oeserstraße von Holbeinstraße bis Brockhausstraße linksseitig 4 0 2 0 6 22 6 Teichgräberstraße von Siegfriedstraße bis Ernst-Toller-Straße rechtsseitig, Denkmalbäume, Kindergarten 4 0 2 0 6 23 6 Windmühlenweg östlicher Gehweg 4 0 2 0 6 24 7 Mannheimer Straße Nr. 66 – 94, 38 – 64 Innenhöfe 4 0 0 1 5 25 7 Martinshöhe von Nr. 16 bis Martinsbogen Gehweg nicht vorhanden 5 0 0 0 5 26 7 Pater-Gordian-Straße von Tannenwaldstraße bis Weststraße Wölbung durch Baumwurzeln 5 0 0 0 5 27 7 Pitschkestraße Wölbung durch Baumwurzeln 5 0 0 0 5 28 8 Böttgerstraße ab Döllingstraße rechtsseitig, stadtauswärts 4 0 0 0 4 29 8 Erhardstraße von Pistorisstraße bis Beipertstraße rechtsseitig 4 0 0 0 4 30 8 Fabrikstraße von Südstraße bis Berufsschulzentrum beidseitig 4 0 0 0 4 31 8 Falkensteinstraße von Buttergasse bis Sackgasse beidseitig 4 0 0 0 4 32 8 Kleiner Poetenweg von Radefelder Weg bis Zum Kalten Born beidseitig, komplett 4 0 0 0 4 33 8 Permoserstraße von Elisabeth-Schumacher-Straße bis An den Theklafeldern linksseitig, stadtauswärts 4 0 0 0 4 34 8 Stünzer Straße von Friedrich-Dittes-Straße bis Neumannstraße linksseitig, stadtauswärts 4 0 0 0 4 35 8 beidseitig Südstraße von Heinrich-Heine-Straße bis Sprikkenweg 4 0 0 0 4 2 Anlage 2a Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Zustandsbewertung Note 1 Bezeichnung sehr gut 2 gut 3 befriedigend 4 ausreichend 5 genügend 6 ungenügend Beschreibung neu gebaute Straße oder Straße, die keine Mängel aufweist, der Straßenkörper befindet sich noch in der Gewährleistung des Herstellers Straße weist keine Mängel auf, die Gewährleistung ist abgelaufen Straßenkörper weist kleinere Mängel, deren Behebung ohne größere Probleme möglich ist (Bodenwellen, kleinere Schäden an Pflaster oder Bitumen etc.), der Straßenzustand hat kaum Einfluss auf die Benutzbarkeit, Schad- und Flickstellen bis 10 % Straßenkörper weist Mängel in größerer Zahl auf, ihre Behebung kann mittelfristig erfolgen (Schlaglöcher, geflickte Bereiche, beschädigte Borde etc.), Schad- und Flickstellen zwischen 10 % und 50 % Straßenkörper weist Mängel ist sehr großer Zahl auf, eine Behebung der Schäden ist mit Mitteln der Unterhaltung unwirtschaftlich (große Schlaglöcher, eventuell durchtretender alter Straßenbelag wie Pflaster, zerstörte Borde, Bodenwellen), Benutzbarkeit der Straße stark eingeschränkt, Schad- und Flickstellen über 50 % Straßenaufbau ist im eigentlichen Sinne nicht mehr vorhanden, der Straßenkörper ist so stark beschädigt, dass die Sanierung unbedingt notwendig ist. Hinweis: Die allgemeinen Beschreibungen der Zustandsbewertung gelten sowohl für Fahrbahnen als auch für Gehwege. Seite: 1 25.04.2018 Typisierungsliste, Stand 25.04.2018 lfd. Nr. Priorität Anlage 3 Straße Bereich eA W V K N R P Ergebnishaush. Schätzkosten Investitionsh. Schätzkosten € € 100.000 1 1 Karl-Liebknecht-Straße von Richard-Lehmann-Straße bis Kantstraße linksseitig x 100.000 2 2 Karl-Heine-Straße von König-Albert-Brücke bis Zschochersche Straße beidseitig x 100.000 3 2 Knautnaundorfer Straße von Wendelin-Hipler-Weg bis Weigandtweg beidseitig x 4 3 Grassistraße von Wächterstraße bis Karl-Tauchnitz-Straße beidseitig x 5 3 Prager Straße An der Tabaksmühle bis Beginn Straßenausbau rechtsseitig, stadtauswärts x x a) Abschnitt von An der Tabaksmühle bis Friedhofseinfahrt b) Abschnitt von Friedhofseinfahrt bis Beginn Straßenausbau x Bemerkung – Bordregulierung notwendig, damit Eingriff in geschädigte Fahrbahn, teilweise Fahrbahnausbau – – – – Komplettneubau der Straße im Jahr Gehweg 1992/1993 kompletter Ausbau des Gehweges unverhältnismäßig punktuelle Reparaturen der durch Kfz-Befahrung verursachten Schäden Abpollerung sinnvoll 290.000 – Wurzelaufbrüche im Gehweg – zurzeit in Vorplanung für Neubau 80.000 – – – – 110.000 – hoher Handlungsbedarf durch Wurzelauftrieb – Lösung schwierig und nicht nachhaltig Wurzelauftrieb hauptsächlich Baumstreifen Gehwegplattenband nur punktuell uneben Baumscheibenvergrößerung erheblicher Handlungsbedarf bei Bordregulierungen, dadurch Eingriff in Fahrbahn 45.000 – kein dringender Handlungsbedarf – Verkehrssicherheit vorhanden 400.000 – abschnittsweise Handlungsbedarf – Diskussion „anderer Radweg“, wenn Pflasterfahrbahn nicht verändert wird – punktuelle Reparaturen sonst erheblicher Gesamtaufwand – Teilabschnitt der 2 Inseln mit Mosaikpflaster einschließlich Vergrößerung Baumscheiben 6 4 Dr.-Hermann-Duncker-Straße von Plautstraße bis Saalfelder Straße beidseitig 7 4 Verbindungsweg Dresdner Straße bis Geyerstraße/Kippenbergstraße Geh-/Radweg x 8 4 Zweinaundorfer Straße Obernaundorfer Straße bis Kantor-Schmidt-Weg rechtsseitig, stadtauswärts x 9 5 Arno-Nitzsche-Straße von Frohburger Straße bis Einfahrt Stadtwerke linksseitig, Problem Bäume x 10 5 Campestraße von Luckaer Straße bis Sackgasse beidseitig 11 5 Otto-Schmiedt-Straße von Hans-Driesch-Straße bis Mathiesenstraße Wölbung durch Baumwurzeln 12 5 Windmühlenstraße von Emilienstraße bis Grünewaldstraße beidseitig x x s. Bemerkung – Maßnahme als Komplexbaumaßnahme vorgesehen – Reparaturmaßnahmen sind bereits erfolgt (März/April 2016), deshalb keine Kosten ausgewiesen 13 5 Windmühlenstraße von Nürnberger Straße bis Emilienstraße beidseitig x x s. Bemerkung – Maßnahme als Komplexbaumaßnahme vorgesehen – Reparaturmaßnahmen sind bereits erfolgt (März/April 2016), deshalb keine Kosten ausgewiesen 14 5 Zuckelhausener Ring Wegeführung um Teich Pflegeheim 15 5 Zweinaundorfer Straße Albrechtshainer Straße bis Thomas-Wagner-Straße rechtsseitig, stadtauswärts, südlicher Gehweg x x x x x 35.000 – unebene Mosaikpflasterfläche in Asphalt – Umbau Rampe – Ausbau Anbindung an Geyerstraße/Kippenbergstraße 60.000 – Abschnitt fehlender Gehweg (vor Penny) – keine Entwässerung – westlicher Gehweg ortsüblich unbefestigt, Pflasterbefestigung möglich 125.000 – Wurzelauftrieb in Gehweg teilweise in Radweg – Benutzungspflicht Radweg – Baumscheibenvergrößerung 30.000 – zwei ungenutzte Gehwege, wobei nur rechtsseitige Gehwegnutzung möglich – Mischverkehrsfläche ist sinnvoll → d. h. Gesamtbaumaßnahme 120.000 – erheblicher Handlungsbedarf – Ausbau der Gesamtstraße prüfen, eventuell nur Fahrbahndecke – Ausbau einer Bushaltestelle notwendig x 100.000 – Bau Mischverkehrsfläche vor Altenheim insgesamt – Gehweg an Straße Zuckelhausener Ring ist ortsüblich ausgebaut x 290.000 – Gehweg ungebunden ortsüblich – zwischen Albrechtshainer Straße bis Fichtestraße nur Befestigung mit Betonrechteckpflaster 1 Typisierungsliste, Stand 25.04.2018 lfd. Nr. Priorität Anlage 3 Straße Bereich eA W V K N R P Ergebnishaush. Schätzkosten Investitionsh. Schätzkosten € € Bemerkung – zwischen Lindenthaler Straße und Thomas- Wagner-Straße Komplettausbau mit Fahrbahn (fehlende Entwässerung) 16 5 Zweinaundorfer Straße Bahnübergang bis Paul-Klöpsch-Straße linksseitig, stadtauswärts, nördlicher Gehweg x x 230.000 17 5 Mockauer Straße von Grunertstraße bis Essener Straße/Kieler Straße (Mockauer Post) beidseitig 18 6 Gletschersteinstraße von Václav-Neumann-Straße bis Pösnaer Straße beidseitig, stadtauswärts 19 6 Karl-Tauchnitz-Straße von Friedrich-Ebert-Straße bis Kreisverkehr rechtsseitig 20 6 Neumannstraße von Stünzer Straße bis Gregor-Fuchs-Straße linksseitig, stadtauswärts x 21 6 Oeserstraße von Holbeinstraße bis Brockhausstraße linksseitig x 22 6 Teichgräberstraße von Siegfriedstraße bis Ernst-Toller-Straße rechtsseitig, Denkmalbäume, Kindergarten 23 6 Windmühlenweg östlicher Gehweg 24 7 Mannheimer Straße Nr. 66 – 94, 38 – 64 25 7 26 27 x 100.000 x grundsätzliche Verkehrssicherheit gegeben Komplettausbau nicht verhältnismäßig Ausbau in wesentlichen Abschnitten 1992/1993 wechselnde Befestigungsarten stadtauswärts überwiegend Mosaikpflaster bzw. diagonal verlegte Betonplatten (Bau 1992/1993) – stadteinwärts Betonplatten in Rechteckverlegung → Handlungsbedarf zwischen Döringstraße und Friedrichshafner Straße, ansonsten örtliche Reparatur – – – – – 80.000 x x s. Bemerkung x x – kein Gehweg ungebunden ortsüblich – teilweise fehlender Gehweg – Seitenentwässerung nicht vorhanden – erheblicher Wurzelauftrieb – rechtsseitiger (südöstlicher) Gehweg im gleichen Zustand – Ausbau Gehweg innerhalb in der Gesamtbaumaßnahme 3. BA KarlTauchnitz-Straße enthalten, deshalb keine Kostenangabe 20.000 – – – – – 25.000 – etwas unebene Mosaikpflasterfläche – teilweise Bedarf an Baumscheiben, durch Baumscheibenvergrößerungen gelöst – kein vordringlicher Handlungsbedarf – bei gesamter Fläche Entwässerungsproblem (fehlende Querneigung) 30.000 – Wurzelauftrieb – Gehwegmindestbreite 1,50 m – illegales Gehwegparken x 110.000 – von Hallescher Straße bis Kita kein nutzbarer Gehweg vorhanden; Bau Gehweg notwendig zu Lasten Fahrbahn – fortführender Gehweg nördliche LVB-Trasse Variante A: komplett neuer Gehweg einschließlich Bordregulierung Variante B: Bord neu und Platten nur Reparatur – Gehweg mit 1,20 m Mindestbreite (befestigte Fahrbahn 3,50 m, aber unbefestigter Streifen vorhanden) Innenhöfe x 250.000 – – – – Martinshöhe von Nr. 16 bis Martinsbogen Gehweg nicht vorhanden x 45.000 – komplett fehlender Gehweg (erstmalige Herstellung) – Problem ruhender Verkehr 7 Pater-Gordian-Straße von Tannenwaldstraße bis Weststraße Wölbung durch Baumwurzeln x x 7 Pitschkestraße Wölbung durch Baumwurzeln x x x x Gehweg teilweise (beidseitig) durch Parker geschädigt Verkehrssicherheit vorhanden nur punktuelle Reparaturen keine Investition Fahrbahn defekt x x 50.000 fehlende Straße zur Erschließung (Altlast) Beschilderung Rad-/Gehweg Lieferverkehr frei Komplexmaßnahme ASW/ASG sinnvoll grundsätzliches verkehrsplanerisches Problem → d. h. Konzeption erforderlich (Umgang mit ruhendem Verkehr) – Handlungsbedarf durch Wurzelauftrieb zwischen Koloniestraße und Haus Nr. 54 – in anderen Abschnitten punktuelle Reparatur und Auspflastern leerer Baumscheiben – zwischen Tannwaldstraße und Jungmannstraße Wechsel der Oberflächenbefestigung möglich – Straße zwischen Karl-Mannsfeld-Straße und Landhausstraße 120.000 – – – – unbefestigter südwestlicher Gehweg (nur 1 Baum) schlechter Zustand; beparkt mit Asphalt befestigte nordöstlicher Gehweg Wurzelauftrieb Fahrbahn stark geschädigt → Komplexbaumaßnahme sinnvoll mit Vor- 2 Typisierungsliste, Stand 25.04.2018 lfd. Nr. Priorität Anlage 3 Straße Bereich eA W V K N R P Ergebnishaush. Schätzkosten Investitionsh. Schätzkosten € € Bemerkung planung 28 8 Böttgerstraße ab Döllingstraße rechtsseitig, stadtauswärts 29 8 Erhardstraße von Pistorisstraße bis Beipertstraße rechtsseitig 30 8 Fabrikstraße von Südstraße bis Berufsschulzentrum 31 8 32 x 70.000 – erheblicher Wurzelauftrieb auf westlichem Gehweg → hoher Handlungsbedarf – östlicher Gehweg Reparatur möglich x 100.000 – rechtsseitiger südlicher Gehweg Mosaikpflaster durch Parker teilweise deformiert - punktuelle Regulierung möglich – Problem ist linksseitiger nördlich fehlender Gehweg – hier Gesamtkonzeption einer Straßenraumgestaltung mit Fahrbahnbau notwendig beidseitig x 340.000 – – – – Handlungsbedarf vorhanden durch Bordregulierung Eingriff in Fahrbahn auch Fahrbahn stark geschädigt Komplexausbau Fahrbahn und Gehweg sinnvoll Falkensteinstraße von Buttergasse bis Sackgasse beidseitig x 250.000 – – – – – – abschnittsweise verstärkter Handlungsbedarf fehlende Querneigung Entwässerungsrinne nicht durchgängig Bordregulierung, dadurch Fahrbahneingriff desolate Fahrbahn Gesamtbaumaßnahme sinnvoll am Besten gemeinsam mit KWL 8 Kleiner Poetenweg von Radefelder Weg bis Zum Kalten Born beidseitig, komplett x 100.000 – Gehweg in Mosaikpflaster zu große Querneigungen mit kleinen Unebenheiten – Bordregulierung notwendig → Eingriff in Fahrbahn – Fahrbahn schlechter Zustand – Komplexmaßnahme sinnvoll – Kleiner Poetenweg - südlicher Stich (Sackgasse) kein Handlungsbedarf – Kleiner Poetenweg – mittlere Umfahrung (von Charlottenweg aus) kein Handlungsbedarf 33 8 linksseitig, stadtauswärts Permoserstraße von Elisabeth-Schumacher-Straße bis An den Theklafeldern 90.000 – – – – 34 8 Stünzer Straße von Friedrich-Dittes-Straße bis Neumannstraße linksseitig, stadtauswärts x 35 8 Südstraße von Heinrich-Heine-Straße bis Sprikkenweg beidseitig x x x Summe Schätzkosten unbefestigter Gehwegabschnitt einfache Realisierung abhängig vom Gesamtkonzept Permoserstraße und Terminplanung alte Entwurfsplanung vorhanden 10.000 – Gehweg nur teilweise geschädigt durch parkende Fahrzeuge, nur punktuelle Reparatur – Verkehrssicherheit vorhanden – keine Investition – Fahrbahn geschädigt 150.000 – – – – 1.000.000 € abschnittsweise Handlungsbedarf komplette Erneuerung Gehweg nicht verhältnismäßig punktuelle Reparaturen Verkehrssicherheit vorhanden 3.155.000 € Legende: eA W V K einfache Ausführung Wurzelauftrieb Vorplanung/Konzept komplexer Bau N R P Neubau Reparatur defekt durch Parker 3 Einfache Ausführung (8 Maßnahmen) Permoserstraße von Elisabeth-Schumacher-Straße bis An den Theklafeldern (linksseitig, stadtauswärts) - unbefestigter Gehwegabschnitt einfache Realisierung abhängig vom Gesamtkonzept Permoserstraße und Terminplanung alte Entwurfsplanung vorhanden Anlage 4.1 Permoserstraße von Elisabeth-Schumacher-Straße bis An den Theklafeldern (linksseitig, stadtauswärts) Wurzelauftrieb (9 Maßnahmen) Gletschersteinstraße von Václav-Neumann-Straße bis Pösnaer Straße (beidseitig, stadtauswärts) - erheblicher Wurzelauftrieb Rechtsseitiger (südöstlicher) Gehweg im gleichen Zustand Anlage 4.2 Gletschersteinstraße von Václav-Neumann-Straße bis Pösnaer Straße (beidseitig, stadtauswärts) Konzept/Vorplanung (5 Maßnahmen) Mannheimer Straße Nr. 66-94, 38-64 (Innenhöfe) - fehlende Straße zur Erschließung aus dem komplexen Wohnungsbau der DDR Beschilderung Rad-/Gehweg Lieferverkehr frei Komplexmaßnahme ASW/ASG sinnvoll grundsätzliches verkehrsplanerisches Problem d.h. Konzeption erforderlich (Umgang mit ruhenden Verkehr) Anlage 4.3 Mannheimer Straße Nr. 66-94, 38-64 (Innenhöfe) Mannheimer Straße Nr. 66-94, 38-64 (Innenhöfe) Komplexer Bau (12 Maßnahmen) Falkensteinstraße von Buttergasse bis Sackgasse (beidseitig) - abschnittsweise verstärkter Handlungsbedarf fehlende Querneigungen Entwässerungsrinne nicht durchgängig Bordregulierung dadurch Fahrbahneingriff geschädigte Fahrbahn Gesamtbaumaßnahme sinnvoll am Besten gemeinsam mit KWL Anlage 4.4 Falkensteinstraße von Buttergasse bis Sackgasse (beidseitig) Neubau (1 Maßnahme) Martinshöhe von Nr. 16 bis Martinsbogen (Gehweg nicht vorhanden) - komplett fehlender Gehweg (erstmalige Herstellung) Problem ruhender Verkehr Anlage 4.5 Martinshöhe von Nr. 16 bis Martinsbogen (Gehweg nicht vorhanden) Reparatur (11 Maßnahmen) Karl-Heine-Straße von König-Albert-Brücke bis Zschochersche Straße (beidseitig) - Komplettneubau der Straße einschließlich Gehwege im Jahr 1992/93 Kompletter Ausbau des Gehweges unverhältnismäßig Punktuelle Reparaturen der durch Kfz-Befahrung verursachten Schädigungen Abpollerung sinnvoll Anlage 4.6 Karl-Heine-Straße von König-Albert-Brücke bis Zschochersche Straße (beidseitig) Karl-Heine-Straße von König-Albert-Brücke bis Zschochersche Straße (beidseitig) Defekt durch Parker (3 Maßnahmen) Neumannstraße von Stünzer Straße bis Gregor-Fuchs-Straße (linksseitig, stadtauswärts) - Gehweg teilweise (beidseitig) durch Parker geschädigt Verkehrssicherheit vorhanden nur punktuelle Reparaturen keine Investition Fahrbahn geschädigt Anlage 4.7 Neumannstraße von Stünzer Straße bis Gregor-Fuchs-Straße (linksseitig, stadtauswärts)