Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1065399.pdf
Größe
3,0 MB
Erstellt
09.06.16, 12:00
Aktualisiert
30.05.18, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-DS-02945
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Gehwegsanierungsprogramm - Umsetzung des Ratsbeschlusses VI-A-00968 vom
08.07.2015, hier: Punkt 2, Erarbeitung eines Fußwegesanierungsprogramms
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
22.08.2018
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Die Information zum Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses wird zur Kenntnis
genommen.
1/6
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/6
Sachverhalt:
1. Grundlagen
Der Oberbürgermeister wurde in der Ratsversammlung vom 08.07.2015 mit Beschluss des
Antrags Vorlage VI-A-00968 „Handlungsbedarf für den Fußgängerverkehr“ beauftragt, ein
Gehwegsanierungsprogramm erarbeiten zu lassen. Darin sollten eigenständig
Sanierungsmaßnahmen für Fußwege mit hoher Nutzerfrequenz und desolatem Bauzustand
definiert werden.
Um diesen Beschluss umzusetzen, wurde vom Verkehrs- und Tiefbauamt die aktuelle
Straßenzustandserfassung aus dem Jahr 2014, in der u. a. ca. 1.000 Gehwegabschnitte
entsprechend der Straßendatenbank mit schlechter Zustandsnote (Noten 4 und 5) erfasst
wurden, herangezogen.
2. Veranlassung
Wie oben bereits gesagt, ist der Zustand des Gehwegnetzes in der Stadt Leipzig in vielen
Abschnitten nicht zufriedenstellend. Teilweise müssen Gehwege in die Zustandsnote 5
eingeordnet werden.
Der laufende Instandsetzungsaufwand ist außerordentlich hoch. Unter Abwägung zwischen
laufendem Mitteleinsatz (Straßenunterhaltung/Ergebnishaushalt) und grundhaftem Ausbau
mit grundlegender Substanzverbesserung bzw. -erneuerung (Investitionshaushalt) ist
Letzteres anzustreben.
Entsprechend dem Ratsbeschluss wurde ein Gehwegsanierungsprogramm mit den
dringendsten Schwerpunktmaßnahmen aufgestellt. Dabei wurden 34 Maßnahmen mit den
Zustandsnoten 4 und 5 zuzüglich der Mockauer Straße (Zustandsnote 3) von Grunertstraße
bis Essener Straße/Kieler Straße (Mockauer Post) aus der o. g. Zustandserfassung
herausgefiltert. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgte nach den Kriterien des
Gehwegzustandes und einer hohen Bedeutung für die Nutzer sowie eines im Rahmen der
Straßenunterhaltung nicht realisierbaren Instandsetzungsaufwandes. Von den in der o. g.
Straßenzustandserfassung genannten Gehwegabschnitten werden zunächst ca. 90
Gehwegabschnitte (Straßendaten-bank) in der Prioritätenliste abgedeckt.
3. Zielstellung
Die Vorlage dient dazu, die Systematik der Herangehensweise zu erläutern, die Prioritätensetzung darzulegen und den finanziellen Gesamtbedarf für die in der Prioritätenliste
enthaltenen Maßnahmen abzuschätzen.
Die vorgeschlagene Prioritätenreihung richtet sich einerseits wesentlich nach den Qualitätsansprüchen des Fußverkehrs, welche auch Grundlage für die konzeptionelle Herangehensweise eines Fußgängerkonzeptes sind. Diese Qualitätsansprüche ergeben sich außerdem
aus den wesentlichen Faktoren „Zugang zu ÖPNV-Haltestellen“ sowie „Zugang zu sozialen
Einrichtungen“, welche auch ohne das Fußverkehrskonzept bekannt sind und berücksichtigt
werden.
4. Beteiligungsverfahren/weiteres Vorgehen
Es ist vorgesehen, eine Beteiligung der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte
durchzuführen.
3/6
Anschließend erfolgt eine Präzisierung der Prioritätenliste.
Die Umsetzung erfolgt in Abhängigkeit der Verfügbarkeit finanzieller Mittel im Investitionsund Ergebnishaushalt.
5. Prioritätenliste
Vor Aufstellung des Programmes wurde eine Begehung der hier benannten Maßnahmen
durchgeführt.
Im Ergebnis der Begehung und einer speziellen Bewertung wurde eine Prioritätenliste
erarbeitet.
Zur Bewertung wurden unabhängige Kriterien herangezogen um eine Priorisierung
vornehmen zu können.
Als erstes Kriterium wurde der bauliche Zustand der Gehwege angesetzt. Als zweites
Kriterium wurde die Verkehrsbedeutung für die Fußgänger betrachtet. Darunter wurden für
die entsprechenden Gehwegabschnitte die Anbindung an den ÖPNV, die Nähe zu sozialen
Einrichtungen (Kitas, Schulen, Pflegeheime...) sowie die sonstige Verbindungsfunktion für
die Fußgänger eingeschätzt.
Für die Kriterien wurden folgende Punktebewertungen zu Grunde gelegt.
Gehwegzustand:
Zustandsnote 3
3 Punkte
Zustandsnote 4
4 Punkte
Zustandsnote 5
5 Punkte
Verkehrsbedeutung für Fußgänger: Zugang zu ÖPNV-Haltestellen
3 Punkte
Zugang zu sozialen Einrichtungen
2 Punkte
Sonstige Verbindungsfunktion für Fußverkehr über Anliegerverkehr
hinausgehend
1 Punkt
Aus dieser Bewertung heraus ergibt sich die Priorisierung der Maßnahmen entsprechend der
Anlage 2.
6. Typisierung
Weiterhin wurde im Rahmen der Begehung festgestellt, dass unabhängig von der
Priorisierung 3 unterschiedliche wesentliche Schadensursachen
-
Wurzelauftrieb durch Straßenbäume
-
halbseitiges Parken auf den Gehwegen infolge enger Verkehrsräume in dichtbesiedelten
Wohngebieten
-
fehlende ausgebaute Gehwege
bestehen. Dafür mussten differenzierte Lösungsansätze herangezogen werden.
4/6
Gleichzeitig wurde bei der Begehung ersichtlich, dass in einzelnen Fällen eine
Gehwegverbesserung durch Reparaturen (Ergebnishaushalt) erreicht werden kann. In den
meisten Fällen ist jedoch ein grundhafter Ausbau (Investitionshaushalt) erforderlich. Auf
Grund der Gesamtsituation der jeweiligen Verkehrsanlage ist es teilweise sinnvoll, einige
Maßnahmen als Komplexmaßnahme mit einem Straßenausbau (Investitionshaushalt)
koordiniert mit den Versorgungsträgern zu realisieren. Beispiele dafür sind die GeorgSchwarz-Straße von Phi-lipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße, die Holzhäuser Straße
von Baumeyerstraße bis Gleisschleife und die Slevogtstraße von Blücherstraße bis
Diderotstraße, welche bereits um-gesetzt wurden bzw. in Umsetzung sind.
Die Maßnahmen des Ergebnis- bzw. Investitionshaushaltes unterscheiden sich im Ausbaugrad sowie im Umfang der Maßnahmen innerhalb einer Anlage (zwischen 2 Einmündungen).
Des Weiteren ist bei einigen Maßnahmen eine Vorplanung bzw. die Erarbeitung eines
verkehrlichen Konzeptes erforderlich, insbesondere dann, wenn das Parken von Kfz auf dem
Gehweg zu betrachten ist.
In Folge der aufgezeigten unterschiedlichsten Probleme wurde für die Maßnahmen eine
Typisierung vorgenommen. In der Anlage 4 ist für jeden einzelnen Typ je ein Beispiel zur
Verdeutlichung ausführlicher dargestellt. Die Typisierung aller Maßnahmen kann der Anlage
3 entnommen werden.
7. Finanzierung
7.1 Grundbedarf
Für die Maßnahmen wurden überschlägige Kosten ermittelt. Diese sind ebenfalls in der Anlage 3 ersichtlich. Auf Grund des Ausbaugrades und des Umfanges eine Untergliederung der
Maßnahmen in die entsprechenden Haushaltteile. Dabei wurden von den 35 Maßnahmen
der Prioritätenliste (Anlage 2) 23 Maßnahmen dem Investitionshaushalt und 13 Maßnahmen
dem Ergebnishaushalt zugeordnet. Die Differenz von einer Maßnahme ergibt sich daraus,
dass die Prager Straße in 2 Abschnitte geteilt wurde und diese jeweils einem anderen
Haushaltteil zugeordnet wurden.
Um die Maßnahmen der Prioritätenliste finanziell abzudecken, sind insgesamt im
Ergebnishaushalt:
ca.
Investitionshaushalt: ca.
1.000.000 €
3.155.000 €
notwendig.
Straßenausbaubeiträge:
In der Ratsversammlung vom 18.04.2018 wurde die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen. Somit können zum heutigen Zeitpunkt keine Aussagen in Bezug auf
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen getroffen werden.
7.2 Einordnung in den Haushaltsplan
Die im Haushaltsplan investiv enthaltene Position Erneuerung von Gehwegen (PSP-Element
7.0000589.700) ist 2017 mit 200 T€ und 2018 mit 400 T€ Finanzmitteln ausgestattet. Daraus
sollen 2018 die Maßnahmen Prager Straße von An der Tabaksmühle bis Friedhofseinfahrt,
Eilenburger Straße 2. BA von Gerichtsweg bis Josephinenstraße (südlicher Gehweg), KarlLiebknecht-Straße von Richard-Lehmann-Straße bis Kantstraße (westlicher Gehweg) mit
ergänzenden finanziellen Mitteln aus dem Ergebnishaushalt 2018 (siehe nächsten Absatz)
5/6
sowie 2018/2019 Grassistraße von Wächterstraße bis Karl-Tauchnitz-Straße realisiert
werden.
Zusätzlich sind mit dem vom Stadtrat beschlossenen Antrag A-133/17/18 Förderung
Fußverkehr für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 120 T€ im Ergebnishaushalt eingestellt
worden. Davon werden Gehweginstandsetzungen ohne notwendige Planungen sowie
Bordabsenkungen realisiert. Die in 2018 für die Maßnahme Karl-Liebknecht-Straße von
Richard-Lehmann-Straße bis Kantstraße (westlicher Gehweg) vorgesehenen finanziellen
Mittel werden in den Investitionshaushalt 2018 umgeschichtet.
Keine dieser Maßnahmen aus dem Gehwegsanierungsprogramm ist in anderen
Straßensanierungen (investiv) enthalten.
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 2 a
Anlage 3
Anlage 4
- Prüfkatalog Strategische Ziele des Gehwegsanierungsprogramm
- Prioritätenliste Gehwegsanierungsprogramm
- Definition Zustandsbewertung Gehwegsanierungsprogramm
- Typisierungsliste Gehwegsanierungsprogramm
- Tabelle Beispiele Gehwegsanierungsprogramm
6/6
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
1
Seite
1 Arbeitsplatzsituation
☐
☐
☐
☒
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☒
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☒
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch ☐ mittel
☐ niedrig
☐
☒
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
keine
Auswirkung
☐ ja
☐ ja
☒ ja
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1
☐ nein
☐ nein
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
☐ nein ☐
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit
Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☐
☐
☒
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☐
☐
☐
☒
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☒
☐
☐
☐
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☐
☐
☒
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☒
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
1
Vorlage Seite
Begründung in
1
Vorlage, Seite
Prioritätenliste, Stand 25.04.2018
lfd. PrioriNr. tät
Straße
Anlage 2
Bereich
Bewertung
Zustand
ÖPNV
SoziaVerle Ein- kehrsrich- bedeutung
tung
Summe
1
1
Karl-Liebknecht-Straße
von Richard-Lehmann-Straße bis Kantstraße
linksseitig
5
3
2
1
11
2
2
beidseitig
Karl-Heine-Straße
von König-Albert-Brücke bis Zschochersche
Straße
4
3
2
1
10
3
2
beidseitig
Knautnaundorfer Straße
von Wendelin-Hipler-Weg bis Weigandtweg
5
3
2
0
10
4
3
Grassistraße
von Wächterstraße bis Karl-Tauchnitz-Straße
beidseitig
4
3
2
0
9
5
3
Prager Straße
An der Tabaksmühle bis Beginn Straßenausbau
rechtsseitig,
stadtauswärts
4
3
2
0
9
a) Abschnitt von An der Tabaksmühle bis
Friedhofseinfahrt
b) Abschnitt von Friedhofseinfahrt bis Beginn Straßenausbau
6
4
Dr.-Hermann-Duncker-Straße
von Plautstraße bis Saalfelder Straße
beidseitig
4
3
0
1
8
7
4
Verbindungsweg
Dresdner Straße bis Geyerstraße/Kippenbergstraße
Geh-/Radweg
4
3
0
1
8
8
4
rechtsseitig,
Zweinaundorfer Straße
Obernaundorfer Straße bis Kantor-Schmidt- stadtauswärts
Weg
4
3
0
1
8
9
5
Arno-Nitzsche-Straße
von Frohburger Straße bis Einfahrt Stadtwerke
linksseitig,
Problem Bäume
5
0
2
0
7
10
5
Campestraße
von Luckaer Straße bis Sackgasse
beidseitig
5
0
2
0
7
11
5
Otto-Schmiedt-Straße
von Hans-Driesch-Straße bis Mathiesenstraße
Wölbung
durch Baumwurzeln
4
3
0
0
7
12
5
Windmühlenstraße
von Emilienstraße bis Grünewaldstraße
beidseitig
4
3
0
0
7
13
5
Windmühlenstraße
von Nürnberger Straße bis Emilienstraße
beidseitig
4
3
0
0
7
nördlicher Gehweg
südlicher Gehweg
14
5
Zuckelhausener Ring
Wegeführung um Teich
Pflegeheim
5
0
2
0
7
15
5
Zweinaundorfer Straße
Albrechtshainer Straße bis Thomas-Wagner-Straße
rechtsseitig,
stadtauswärts,
südlicher Gehweg
4
3
0
0
7
16
5
Zweinaundorfer Straße
Bahnübergang bis Paul-Klöpsch-Straße
linksseitig,
stadtauswärts,
nördlicher
Gehweg
4
3
0
0
7
1
Prioritätenliste, Stand 25.04.2018
lfd. PrioriNr. tät
Straße
Anlage 2
Bereich
Bewertung
Zustand
ÖPNV
SoziaVerle Ein- kehrsrich- bedeutung
tung
Summe
17
5
Mockauer Straße
von Grunertstraße bis Essener Straße/Kieler Straße (Mockauer Post)
beidseitig
3
3
0
1
7
18
6
Gletschersteinstraße
von Václav-Neumann-Straße bis Pösnaer
Straße
beidseitig,
stadtauswärts
4
0
2
0
6
19
6
rechtsseitig
Karl-Tauchnitz-Straße
von Friedrich-Ebert-Straße bis Kreisverkehr
4
0
2
0
6
20
6
Neumannstraße
von Stünzer Straße bis Gregor-Fuchs-Straße
linksseitig,
stadtauswärts
4
0
2
0
6
21
6
Oeserstraße
von Holbeinstraße bis Brockhausstraße
linksseitig
4
0
2
0
6
22
6
Teichgräberstraße
von Siegfriedstraße bis Ernst-Toller-Straße
rechtsseitig,
Denkmalbäume, Kindergarten
4
0
2
0
6
23
6
Windmühlenweg
östlicher Gehweg
4
0
2
0
6
24
7
Mannheimer Straße
Nr. 66 – 94, 38 – 64
Innenhöfe
4
0
0
1
5
25
7
Martinshöhe
von Nr. 16 bis Martinsbogen
Gehweg nicht
vorhanden
5
0
0
0
5
26
7
Pater-Gordian-Straße
von Tannenwaldstraße bis Weststraße
Wölbung
durch Baumwurzeln
5
0
0
0
5
27
7
Pitschkestraße
Wölbung
durch Baumwurzeln
5
0
0
0
5
28
8
Böttgerstraße
ab Döllingstraße
rechtsseitig,
stadtauswärts
4
0
0
0
4
29
8
Erhardstraße
von Pistorisstraße bis Beipertstraße
rechtsseitig
4
0
0
0
4
30
8
Fabrikstraße
von Südstraße bis Berufsschulzentrum
beidseitig
4
0
0
0
4
31
8
Falkensteinstraße
von Buttergasse bis Sackgasse
beidseitig
4
0
0
0
4
32
8
Kleiner Poetenweg
von Radefelder Weg bis Zum Kalten Born
beidseitig,
komplett
4
0
0
0
4
33
8
Permoserstraße
von Elisabeth-Schumacher-Straße bis An
den Theklafeldern
linksseitig,
stadtauswärts
4
0
0
0
4
34
8
Stünzer Straße
von Friedrich-Dittes-Straße bis Neumannstraße
linksseitig,
stadtauswärts
4
0
0
0
4
35
8
beidseitig
Südstraße
von Heinrich-Heine-Straße bis Sprikkenweg
4
0
0
0
4
2
Anlage 2a
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Zustandsbewertung
Note
1
Bezeichnung
sehr gut
2
gut
3
befriedigend
4
ausreichend
5
genügend
6
ungenügend
Beschreibung
neu gebaute Straße oder Straße, die keine Mängel aufweist, der Straßenkörper befindet sich noch in der
Gewährleistung des Herstellers
Straße weist keine Mängel auf, die Gewährleistung ist abgelaufen
Straßenkörper weist kleinere Mängel, deren Behebung ohne größere Probleme möglich ist (Bodenwellen, kleinere
Schäden an Pflaster oder Bitumen etc.), der Straßenzustand hat kaum Einfluss auf die Benutzbarkeit, Schad- und
Flickstellen bis 10 %
Straßenkörper weist Mängel in größerer Zahl auf, ihre Behebung kann mittelfristig erfolgen (Schlaglöcher, geflickte
Bereiche, beschädigte Borde etc.), Schad- und Flickstellen zwischen 10 % und 50 %
Straßenkörper weist Mängel ist sehr großer Zahl auf, eine Behebung der Schäden ist mit Mitteln der Unterhaltung
unwirtschaftlich (große Schlaglöcher, eventuell durchtretender alter Straßenbelag wie Pflaster, zerstörte Borde,
Bodenwellen), Benutzbarkeit der Straße stark eingeschränkt, Schad- und Flickstellen über 50 %
Straßenaufbau ist im eigentlichen Sinne nicht mehr vorhanden, der Straßenkörper ist so stark beschädigt, dass die
Sanierung unbedingt notwendig ist.
Hinweis:
Die allgemeinen Beschreibungen der Zustandsbewertung gelten sowohl für Fahrbahnen als auch für Gehwege.
Seite: 1
25.04.2018
Typisierungsliste, Stand 25.04.2018
lfd.
Nr.
Priorität
Anlage 3
Straße
Bereich
eA
W
V
K
N
R
P
Ergebnishaush.
Schätzkosten
Investitionsh.
Schätzkosten
€
€
100.000
1
1
Karl-Liebknecht-Straße
von Richard-Lehmann-Straße bis Kantstraße
linksseitig
x
100.000
2
2
Karl-Heine-Straße
von König-Albert-Brücke bis Zschochersche Straße
beidseitig
x
100.000
3
2
Knautnaundorfer Straße
von Wendelin-Hipler-Weg bis Weigandtweg
beidseitig
x
4
3
Grassistraße
von Wächterstraße bis Karl-Tauchnitz-Straße
beidseitig
x
5
3
Prager Straße
An der Tabaksmühle bis Beginn Straßenausbau
rechtsseitig, stadtauswärts
x
x
a) Abschnitt von An der Tabaksmühle bis Friedhofseinfahrt
b) Abschnitt von Friedhofseinfahrt bis Beginn Straßenausbau
x
Bemerkung
– Bordregulierung notwendig, damit Eingriff in geschädigte Fahrbahn, teilweise Fahrbahnausbau
–
–
–
–
Komplettneubau der Straße im Jahr Gehweg 1992/1993
kompletter Ausbau des Gehweges unverhältnismäßig
punktuelle Reparaturen der durch Kfz-Befahrung verursachten Schäden
Abpollerung sinnvoll
290.000
– Wurzelaufbrüche im Gehweg
– zurzeit in Vorplanung für Neubau
80.000
–
–
–
–
110.000
– hoher Handlungsbedarf durch Wurzelauftrieb
– Lösung schwierig und nicht nachhaltig
Wurzelauftrieb hauptsächlich Baumstreifen
Gehwegplattenband nur punktuell uneben
Baumscheibenvergrößerung
erheblicher Handlungsbedarf bei Bordregulierungen, dadurch Eingriff in
Fahrbahn
45.000
– kein dringender Handlungsbedarf
– Verkehrssicherheit vorhanden
400.000
– abschnittsweise Handlungsbedarf
– Diskussion „anderer Radweg“, wenn Pflasterfahrbahn nicht verändert
wird
– punktuelle Reparaturen sonst erheblicher Gesamtaufwand
– Teilabschnitt der 2 Inseln mit Mosaikpflaster einschließlich Vergrößerung
Baumscheiben
6
4
Dr.-Hermann-Duncker-Straße
von Plautstraße bis Saalfelder Straße
beidseitig
7
4
Verbindungsweg
Dresdner Straße bis Geyerstraße/Kippenbergstraße
Geh-/Radweg
x
8
4
Zweinaundorfer Straße
Obernaundorfer Straße bis Kantor-Schmidt-Weg
rechtsseitig, stadtauswärts
x
9
5
Arno-Nitzsche-Straße
von Frohburger Straße bis Einfahrt Stadtwerke
linksseitig,
Problem Bäume
x
10
5
Campestraße
von Luckaer Straße bis Sackgasse
beidseitig
11
5
Otto-Schmiedt-Straße
von Hans-Driesch-Straße bis Mathiesenstraße
Wölbung durch Baumwurzeln
12
5
Windmühlenstraße
von Emilienstraße bis Grünewaldstraße
beidseitig
x
x
s. Bemerkung
– Maßnahme als Komplexbaumaßnahme vorgesehen
– Reparaturmaßnahmen sind bereits erfolgt (März/April 2016), deshalb
keine Kosten ausgewiesen
13
5
Windmühlenstraße
von Nürnberger Straße bis Emilienstraße
beidseitig
x
x
s. Bemerkung
– Maßnahme als Komplexbaumaßnahme vorgesehen
– Reparaturmaßnahmen sind bereits erfolgt (März/April 2016), deshalb
keine Kosten ausgewiesen
14
5
Zuckelhausener Ring
Wegeführung um Teich
Pflegeheim
15
5
Zweinaundorfer Straße
Albrechtshainer Straße bis Thomas-Wagner-Straße
rechtsseitig, stadtauswärts, südlicher
Gehweg
x
x
x
x
x
35.000
– unebene Mosaikpflasterfläche in Asphalt
– Umbau Rampe
– Ausbau Anbindung an Geyerstraße/Kippenbergstraße
60.000
– Abschnitt fehlender Gehweg (vor Penny)
– keine Entwässerung
– westlicher Gehweg ortsüblich unbefestigt, Pflasterbefestigung möglich
125.000
– Wurzelauftrieb in Gehweg teilweise in Radweg
– Benutzungspflicht Radweg
– Baumscheibenvergrößerung
30.000
– zwei ungenutzte Gehwege, wobei nur rechtsseitige Gehwegnutzung
möglich
– Mischverkehrsfläche ist sinnvoll
→ d. h. Gesamtbaumaßnahme
120.000
– erheblicher Handlungsbedarf
– Ausbau der Gesamtstraße prüfen, eventuell nur Fahrbahndecke
– Ausbau einer Bushaltestelle notwendig
x
100.000
– Bau Mischverkehrsfläche vor Altenheim insgesamt
– Gehweg an Straße Zuckelhausener Ring ist ortsüblich ausgebaut
x
290.000
– Gehweg ungebunden ortsüblich
– zwischen Albrechtshainer Straße bis Fichtestraße nur Befestigung mit
Betonrechteckpflaster
1
Typisierungsliste, Stand 25.04.2018
lfd.
Nr.
Priorität
Anlage 3
Straße
Bereich
eA
W
V
K
N
R
P
Ergebnishaush.
Schätzkosten
Investitionsh.
Schätzkosten
€
€
Bemerkung
– zwischen Lindenthaler Straße und Thomas- Wagner-Straße Komplettausbau mit Fahrbahn (fehlende Entwässerung)
16
5
Zweinaundorfer Straße
Bahnübergang bis Paul-Klöpsch-Straße
linksseitig, stadtauswärts, nördlicher
Gehweg
x
x
230.000
17
5
Mockauer Straße
von Grunertstraße bis Essener Straße/Kieler Straße
(Mockauer Post)
beidseitig
18
6
Gletschersteinstraße
von Václav-Neumann-Straße bis Pösnaer Straße
beidseitig, stadtauswärts
19
6
Karl-Tauchnitz-Straße
von Friedrich-Ebert-Straße bis Kreisverkehr
rechtsseitig
20
6
Neumannstraße
von Stünzer Straße bis Gregor-Fuchs-Straße
linksseitig, stadtauswärts
x
21
6
Oeserstraße
von Holbeinstraße bis Brockhausstraße
linksseitig
x
22
6
Teichgräberstraße
von Siegfriedstraße bis Ernst-Toller-Straße
rechtsseitig, Denkmalbäume, Kindergarten
23
6
Windmühlenweg
östlicher Gehweg
24
7
Mannheimer Straße
Nr. 66 – 94, 38 – 64
25
7
26
27
x
100.000
x
grundsätzliche Verkehrssicherheit gegeben
Komplettausbau nicht verhältnismäßig
Ausbau in wesentlichen Abschnitten 1992/1993
wechselnde Befestigungsarten
stadtauswärts überwiegend Mosaikpflaster bzw. diagonal verlegte Betonplatten (Bau 1992/1993)
– stadteinwärts Betonplatten in Rechteckverlegung → Handlungsbedarf
zwischen Döringstraße und Friedrichshafner Straße, ansonsten örtliche
Reparatur
–
–
–
–
–
80.000
x
x
s. Bemerkung
x
x
– kein Gehweg ungebunden ortsüblich
– teilweise fehlender Gehweg
– Seitenentwässerung nicht vorhanden
– erheblicher Wurzelauftrieb
– rechtsseitiger (südöstlicher) Gehweg im gleichen Zustand
– Ausbau Gehweg innerhalb in der Gesamtbaumaßnahme 3. BA KarlTauchnitz-Straße enthalten, deshalb keine Kostenangabe
20.000
–
–
–
–
–
25.000
– etwas unebene Mosaikpflasterfläche
– teilweise Bedarf an Baumscheiben, durch Baumscheibenvergrößerungen gelöst
– kein vordringlicher Handlungsbedarf
– bei gesamter Fläche Entwässerungsproblem (fehlende Querneigung)
30.000
– Wurzelauftrieb
– Gehwegmindestbreite 1,50 m
– illegales Gehwegparken
x
110.000
– von Hallescher Straße bis Kita kein nutzbarer Gehweg vorhanden; Bau
Gehweg notwendig zu Lasten Fahrbahn
– fortführender Gehweg nördliche LVB-Trasse
Variante A: komplett neuer Gehweg einschließlich Bordregulierung
Variante B: Bord neu und Platten nur Reparatur
– Gehweg mit 1,20 m Mindestbreite (befestigte Fahrbahn 3,50 m, aber unbefestigter Streifen vorhanden)
Innenhöfe
x
250.000
–
–
–
–
Martinshöhe
von Nr. 16 bis Martinsbogen
Gehweg nicht vorhanden
x
45.000
– komplett fehlender Gehweg (erstmalige Herstellung)
– Problem ruhender Verkehr
7
Pater-Gordian-Straße
von Tannenwaldstraße bis Weststraße
Wölbung durch Baumwurzeln
x
x
7
Pitschkestraße
Wölbung durch Baumwurzeln
x
x
x
x
Gehweg teilweise (beidseitig) durch Parker geschädigt
Verkehrssicherheit vorhanden
nur punktuelle Reparaturen
keine Investition
Fahrbahn defekt
x
x
50.000
fehlende Straße zur Erschließung (Altlast)
Beschilderung Rad-/Gehweg Lieferverkehr frei
Komplexmaßnahme ASW/ASG sinnvoll
grundsätzliches verkehrsplanerisches Problem → d. h. Konzeption erforderlich (Umgang mit ruhendem Verkehr)
– Handlungsbedarf durch Wurzelauftrieb zwischen Koloniestraße und
Haus Nr. 54
– in anderen Abschnitten punktuelle Reparatur und Auspflastern leerer
Baumscheiben
– zwischen Tannwaldstraße und Jungmannstraße Wechsel der Oberflächenbefestigung möglich
– Straße zwischen Karl-Mannsfeld-Straße und Landhausstraße
120.000
–
–
–
–
unbefestigter südwestlicher Gehweg (nur 1 Baum)
schlechter Zustand; beparkt
mit Asphalt befestigte nordöstlicher Gehweg Wurzelauftrieb
Fahrbahn stark geschädigt → Komplexbaumaßnahme sinnvoll mit Vor-
2
Typisierungsliste, Stand 25.04.2018
lfd.
Nr.
Priorität
Anlage 3
Straße
Bereich
eA
W
V
K
N
R
P
Ergebnishaush.
Schätzkosten
Investitionsh.
Schätzkosten
€
€
Bemerkung
planung
28
8
Böttgerstraße
ab Döllingstraße
rechtsseitig, stadtauswärts
29
8
Erhardstraße
von Pistorisstraße bis Beipertstraße
rechtsseitig
30
8
Fabrikstraße
von Südstraße bis Berufsschulzentrum
31
8
32
x
70.000
– erheblicher Wurzelauftrieb auf westlichem Gehweg → hoher Handlungsbedarf
– östlicher Gehweg Reparatur möglich
x
100.000
– rechtsseitiger südlicher Gehweg Mosaikpflaster durch Parker teilweise
deformiert
- punktuelle Regulierung möglich
– Problem ist linksseitiger nördlich fehlender Gehweg
– hier Gesamtkonzeption einer Straßenraumgestaltung mit Fahrbahnbau
notwendig
beidseitig
x
340.000
–
–
–
–
Handlungsbedarf vorhanden
durch Bordregulierung Eingriff in Fahrbahn
auch Fahrbahn stark geschädigt
Komplexausbau Fahrbahn und Gehweg sinnvoll
Falkensteinstraße
von Buttergasse bis Sackgasse
beidseitig
x
250.000
–
–
–
–
–
–
abschnittsweise verstärkter Handlungsbedarf
fehlende Querneigung
Entwässerungsrinne nicht durchgängig
Bordregulierung, dadurch Fahrbahneingriff
desolate Fahrbahn
Gesamtbaumaßnahme sinnvoll am Besten gemeinsam mit KWL
8
Kleiner Poetenweg
von Radefelder Weg bis Zum Kalten Born
beidseitig, komplett
x
100.000
– Gehweg in Mosaikpflaster zu große Querneigungen mit kleinen Unebenheiten
– Bordregulierung notwendig → Eingriff in Fahrbahn
– Fahrbahn schlechter Zustand
– Komplexmaßnahme sinnvoll
– Kleiner Poetenweg - südlicher Stich (Sackgasse) kein Handlungsbedarf
– Kleiner Poetenweg – mittlere Umfahrung (von Charlottenweg aus) kein
Handlungsbedarf
33
8
linksseitig, stadtauswärts
Permoserstraße
von Elisabeth-Schumacher-Straße bis An den Theklafeldern
90.000
–
–
–
–
34
8
Stünzer Straße
von Friedrich-Dittes-Straße bis Neumannstraße
linksseitig, stadtauswärts
x
35
8
Südstraße
von Heinrich-Heine-Straße bis Sprikkenweg
beidseitig
x
x
x
Summe Schätzkosten
unbefestigter Gehwegabschnitt
einfache Realisierung
abhängig vom Gesamtkonzept Permoserstraße und Terminplanung
alte Entwurfsplanung vorhanden
10.000
– Gehweg nur teilweise geschädigt durch parkende Fahrzeuge, nur punktuelle Reparatur
– Verkehrssicherheit vorhanden
– keine Investition
– Fahrbahn geschädigt
150.000
–
–
–
–
1.000.000 €
abschnittsweise Handlungsbedarf
komplette Erneuerung Gehweg nicht verhältnismäßig
punktuelle Reparaturen
Verkehrssicherheit vorhanden
3.155.000 €
Legende:
eA
W
V
K
einfache Ausführung
Wurzelauftrieb
Vorplanung/Konzept
komplexer Bau
N
R
P
Neubau
Reparatur
defekt durch Parker
3
Einfache Ausführung (8 Maßnahmen)
Permoserstraße von Elisabeth-Schumacher-Straße bis An den Theklafeldern
(linksseitig, stadtauswärts)
-
unbefestigter Gehwegabschnitt
einfache Realisierung
abhängig vom Gesamtkonzept Permoserstraße und Terminplanung
alte Entwurfsplanung vorhanden
Anlage 4.1
Permoserstraße von Elisabeth-Schumacher-Straße bis An den Theklafeldern
(linksseitig, stadtauswärts)
Wurzelauftrieb (9 Maßnahmen)
Gletschersteinstraße von Václav-Neumann-Straße bis Pösnaer Straße
(beidseitig, stadtauswärts)
-
erheblicher Wurzelauftrieb
Rechtsseitiger (südöstlicher)
Gehweg im gleichen Zustand
Anlage 4.2
Gletschersteinstraße von Václav-Neumann-Straße bis Pösnaer Straße
(beidseitig, stadtauswärts)
Konzept/Vorplanung (5 Maßnahmen)
Mannheimer Straße Nr. 66-94, 38-64
(Innenhöfe)
-
fehlende Straße zur Erschließung aus dem komplexen Wohnungsbau der DDR
Beschilderung Rad-/Gehweg Lieferverkehr frei
Komplexmaßnahme ASW/ASG sinnvoll
grundsätzliches verkehrsplanerisches Problem
d.h. Konzeption erforderlich (Umgang mit ruhenden Verkehr)
Anlage 4.3
Mannheimer Straße Nr. 66-94, 38-64
(Innenhöfe)
Mannheimer Straße Nr. 66-94, 38-64
(Innenhöfe)
Komplexer Bau (12 Maßnahmen)
Falkensteinstraße von Buttergasse bis Sackgasse
(beidseitig)
-
abschnittsweise verstärkter Handlungsbedarf
fehlende Querneigungen
Entwässerungsrinne nicht durchgängig
Bordregulierung dadurch Fahrbahneingriff
geschädigte Fahrbahn
Gesamtbaumaßnahme sinnvoll am Besten gemeinsam mit KWL
Anlage 4.4
Falkensteinstraße von Buttergasse bis Sackgasse
(beidseitig)
Neubau (1 Maßnahme)
Martinshöhe von Nr. 16 bis Martinsbogen
(Gehweg nicht vorhanden)
-
komplett fehlender Gehweg (erstmalige Herstellung)
Problem ruhender Verkehr
Anlage 4.5
Martinshöhe von Nr. 16 bis Martinsbogen
(Gehweg nicht vorhanden)
Reparatur (11 Maßnahmen)
Karl-Heine-Straße von König-Albert-Brücke bis Zschochersche Straße
(beidseitig)
-
Komplettneubau der Straße einschließlich Gehwege im Jahr 1992/93
Kompletter Ausbau des Gehweges unverhältnismäßig
Punktuelle Reparaturen der durch Kfz-Befahrung verursachten Schädigungen
Abpollerung sinnvoll
Anlage 4.6
Karl-Heine-Straße von König-Albert-Brücke bis Zschochersche Straße
(beidseitig)
Karl-Heine-Straße von König-Albert-Brücke bis Zschochersche Straße
(beidseitig)
Defekt durch Parker (3 Maßnahmen)
Neumannstraße von Stünzer Straße bis Gregor-Fuchs-Straße
(linksseitig, stadtauswärts)
-
Gehweg teilweise (beidseitig) durch Parker geschädigt
Verkehrssicherheit vorhanden
nur punktuelle Reparaturen
keine Investition
Fahrbahn geschädigt
Anlage 4.7
Neumannstraße von Stünzer Straße bis Gregor-Fuchs-Straße
(linksseitig, stadtauswärts)