Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1404937.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
30.05.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-A-04816-NF-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Unbefristete Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Umwelt und Ordnung
FA Allgemeine Verwaltung
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
20.06.2018
2. Lesung
2. Lesung
2. Lesung
2. Lesung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Leipzig ermöglicht entsprechend der Verwaltungspraxis der Landeshauptstadt
Dresden die widerrufliche, d.h. zeitlich unbefristete, Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen für Freisitze und darüber hinaus für im Zusammenhang mit
Freisitzen stehende erlaubnispflichtige Sondernutzungen wie Heizstrahler, Blumenkübel,
Papierkörbe etc..
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Betreiber von Gaststätten und Bars gehen von einem auf Dauer angelegten Betreiben ihres
Gewerbes aus. Die Befristung einer Sondernutzung für Freisitze erscheint daher nicht
sinnvoll, zumal die Verlängerung vor Ablauf der Sondernutzungserlaubnis eine erneute
Antragstellung, wenn auch im vereinfachten Verfahren, erfordert.
Der Antrag dient daher einerseits dem Ziel einer bürger- und unternehmerfreundlichen
Verwaltung und andereseits einer Vereinfachung und Straffung von Verwaltungabläufen.
In der Landeshauptstadt Dresden gilt die widerrufliche Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen für Freisitze als gelebte Verwaltungspraxis. Die Ausweitung der
widerruflichen Erteilung auf erlaubnispflichtige Sondernutzungen im Zusammenhang mit
Freisitzen wäre nur konsequent.
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