Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1404794.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
30.05.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05941
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Sportfreiflächen an Schulen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.06.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig wächst und somit auch der Bedarf an Sportflächen, die durch Sportvereine
genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund ist einer Nichtnutzung von Sportfreiflächen,
die in erster Linie durch den Schulsport genutzt werden, in der Zeit nach dem Schulunterricht
wenig nachvollziehbar. Dieses Gemengelage nehmen wir zum Anlass für unsere Nachfrage:
1. Können generell „Sportfreiflächen an Schulen“ durch Sportvereine nach Abschluss des
Schulunterrichtes genutzt werden?
2. Wenn diese Sportfreiflächen genutzt werden können, wer ist für die Vergabe der
Nutzungszeiten verantwortlich?
3. Welche Kriterien müssen erfüllt sein (z. B. Nutzungsmöglichkeit von Toiletten und/oder
Umkleiden in angrenzenden Turnhallen), damit „Sportfreiflächen an Schulen“ seitens der
Stadt zur Nutzung an Sportvereine vergeben werden können?
4. Kann die Sportfreifläche an der Schule hinter der Sporthalle in der Stötteritzer Straße 43
durch den Vereinssport genutzt werden bzw. was muss veranlasst werden, damit dies
möglich ist?
5. Welche „Sportfreiflächen an Schulen“ in Leipzig werden aktuell nicht durch den
Vereinssport genutzt und was sind die Gründe dafür?
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