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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1404794.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
30.05.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:21

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-05941 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Sportfreiflächen an Schulen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.06.2018 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Die Stadt Leipzig wächst und somit auch der Bedarf an Sportflächen, die durch Sportvereine genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund ist einer Nichtnutzung von Sportfreiflächen, die in erster Linie durch den Schulsport genutzt werden, in der Zeit nach dem Schulunterricht wenig nachvollziehbar. Dieses Gemengelage nehmen wir zum Anlass für unsere Nachfrage: 1. Können generell „Sportfreiflächen an Schulen“ durch Sportvereine nach Abschluss des Schulunterrichtes genutzt werden? 2. Wenn diese Sportfreiflächen genutzt werden können, wer ist für die Vergabe der Nutzungszeiten verantwortlich? 3. Welche Kriterien müssen erfüllt sein (z. B. Nutzungsmöglichkeit von Toiletten und/oder Umkleiden in angrenzenden Turnhallen), damit „Sportfreiflächen an Schulen“ seitens der Stadt zur Nutzung an Sportvereine vergeben werden können? 4. Kann die Sportfreifläche an der Schule hinter der Sporthalle in der Stötteritzer Straße 43 durch den Vereinssport genutzt werden bzw. was muss veranlasst werden, damit dies möglich ist? 5. Welche „Sportfreiflächen an Schulen“ in Leipzig werden aktuell nicht durch den Vereinssport genutzt und was sind die Gründe dafür? 1/1