Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1354469.pdf
Größe
506 kB
Erstellt
05.01.18, 12:00
Aktualisiert
30.05.18, 07:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05276
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
22.08.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Das aktualisierte und fortgeschriebene Kapitel 3 „Instrumente und Maßnahmen“ des
Wohnungspolitischen Konzepts zur Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien
wird beschlossen.
2. Zur Umsetzung der wohnungspolitischen Instrumente und Maßnahmen werden bis
auf Weiteres jährlich Mittel in Höhe von 1.000.000,00 € in die Haushaltsplanung im
PSP-Element 1.100.52.2.0.01 (Wohnungsbauförderung), Innenauftrag
106452200001, Sachkonto 42711200 eingestellt. Der Stadtrat ermächtigt den
Oberbürgermeister, auch unter den Bedingungen einer vorläufigen Haushaltsführung,
zur Sicherung der Fortführung laufender Instrumente und Maßnahmen einen
Teilbetrag von 300.000 € vorfristig freizugeben. Der Oberbürgermeister informiert
jährlich über den geplanten Mitteleinsatz. Über die Bereitstellung weiterer Module
kommunaler Wohnungsbauförderung ist in den Haushaltsplanungen zu entscheiden.
3. Das Kapitel 3 „Instrumente und Maßnahmen“ des Wohnungspolitischen Konzepts
wird alle drei Jahre aktualisiert und fortgeschrieben.
1/9
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.2019
01.01.2020
31.12.2019
31.12.2020
1.000.000,00
1.000.000,00
PSP-Element 1.100.52.2.0.01
Innenauftrag 106452200001
Sachkonto 42711200
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/9
Sachverhalt:
1. Anlass der Fortschreibung des Instrumentensets
Mit dem Beschluss des Wohnungspolitischen Konzepts (VI-DS-1475-NF-002 vom
28.10.2015) erging der Auftrag, die Variante „starkes Wachstum“ nach Vorliegen der
Bevölkerungsvorausschätzung 2016 weiter zu untersetzen. Instrumente und Maßnahmen,
deren Prüfung bei stärkerem Wachstum bzw. klaren Anzeichen eines angespannten
Wohnungsmarktes vorgesehen sind, sollten vertieft und mit Vertreter/innen der
Wohnungsmarktakteure, Stadtgesellschaft und Politik diskutiert werden.
Zur Untersetzung der Variante „starkes Wachstum“ wurde auf Basis der
Bevölkerungsvorausschätzung 2016 eine Prognose der Wohnraumnachfrage erstellt und
ihre Ergebnisse im Monitoringbericht Wohnen 2016/2017 veröffentlicht. Eine Diskussion der
aktuellen Wohnungsmarktlage sowie der unter Vorbehalt des starken Wachstums bzw. der
Marktanspannung stehenden Instrumente und Maßnahmen fand im Akteurs- und
Expertenworkshop am 22.3.2017 statt (Dokumentation siehe Anlage 2).
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK) (VI-DS-04159-NF-01) greift
die Ergebnisse des Wohnungspolitischen Konzeptes auf. Im Strategischen Zielbild wird unter
"Leipzig schafft soziale Stabilität" der Handlungsschwerpunkt "Bezahlbares Wohnen"
definiert. Im Fachkonzept Wohnen erfolgt eine räumliche Schwerpunktsetzung für die
wohnungspolitischen Instrumente. Darüber hinaus gibt es zahlreiche
Wirkungszusammenhänge zu anderen Fachkonzepten und Querschnittsthemen.
Mit dieser Vorlage erfolgt die Fortschreibung des gesamten Sets an Instrumenten und
Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts (Kap. 3 des Wohnungspolitischen
Konzepts), das auf die Entwicklung des Wohnungsmarktes, veränderte
Rahmenbedingungen, daraus resultierende Handlungserfordernisse sowie die
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Leipzig 2030 reagiert. Das
fortgeschriebene Set an wohnungspolitischen Instrumenten und Maßnahmen zitiert
einerseits bereits vom Stadtrat gefasste Beschlüsse, andererseits enthält es neue bzw.
weiterentwickelte wohnungspolitische Instrumente und Maßnahmen.
2. Wesentliche Entwicklungen auf dem Leipziger Wohnungsmarkt und
künftiger Wohnungsbedarf
In der folgenden Übersicht sind die wesentlichen Merkmale und Entwicklungen des Leipziger
Wohnungsmarktes aufgeführt.
Entwicklung der Nachfrage
Aktuelle Tendenz *
Die Zahl der Einwohner ist weiter stark gewachsen. Ende 2016 betrug die
Einwohnerzahl (im Einwohnerregister)
579.530 Personen
Im Zuge der starken Flüchtlingszuwanderung belief sich das jährliche
Einwohnerwachstum 2015 auf fast 16.000 Personen. 2016 ging es zurück
auf
11.684 Personen
Der Einwohnerzuwachs beruht zum größten Teil auf einem
Wanderungsgewinn, insbesondere in den Altersgruppen der 18- bis unter
35-Jährigen. 2016 betrug er
13.193 Personen
Seit 2014 verzeichnet Leipzig Geburtenüberschüsse. 2016 überwog die
Zahl der Geburten die Zahl der Sterbefälle um
868 Personen
Darüber hinaus ist die Entwicklung der Einwohnerzahl zunehmend von
Registerbereinigungen, die vor allem nicht registrierte Fortzüge umfassen,
geprägt. Die Zahl der Registerbereinigungen stieg von wenigen Hundert bis
2014 im Jahr 2016 auf
2.377 Personen
3/9
Insgesamt stieg der Zahl der Haushalte - v.a. bei den
Einpersonenhaushalten und den Haushalten mit vier und mehr Personen –
bis Ende 2016 auf
ca. 331.000
Haushalte
Infolge der Wanderungsgewinne in den Altersgruppen der jungen
Erwachsenen sowie der gestiegenen Geburtenzahlen ist der
Altersdurchschnitt der Bevölkerung seit 2011 gesunken und lag 2016 bei
42,8 Jahre
Dabei bestehen stadträumlich große Unterschiede. Die Spanne vom
jüngsten Ortsteil Lindenau bis zum ältesten Ortsteil Grünau-Ost reicht von
34 Jahre bis 54
Jahre
Die Einkommenssituation der Leipzigerinnen und Leipziger zeigt einen
Aufwärtstrend: nachdem das durchschnittliche monatliche
Haushaltsnettoeinkommen bis 2011 auf einem Niveau um 1.400 € lag, ist
es bis 2016 angestiegen auf
ca. 1.700 €
Dabei ist der Anteil der Haushalte, die über ein monatliches Nettoeinkommen
von mehr als 2.300 € zur Verfügung haben, in den vergangenen Jahren
kontinuierlich auf insgesamt 31 % gestiegen. Der Anteil der Haushalte mit
einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1.100 € ist auf 24 %
zurückgegangen. Der Anteil der Haushalte mit einem monatlichen
Nettoeinkommen zwischen 1.100 und 2.300 € blieb stabil bei
46 %
Die Zahl der Transferleistungsempfänger sank trotz des starken
Einwohnerzuwachses zwischen 2011 und 2016 um rund 5.000 auf
ca. 69.000 Personen
Transferleistungen empfangende Bedarfsgemeinschaften zählen ebenso wie
Wohngeldempfänger und Haushalte mit niedrigen Erwerbseinkommen zu
den einkommensschwachen Haushalten. Ihre Zahl sank von ca. 69.000
Haushalten 2014 bis Ende 2016 auf
ca. 64.000 Haushalte
(=19 % aller
Haushalte)
Ende 2016 betrug der Wohnungsbestand
335.232 Wohnungen
Die im Stadtbild deutlich sichtbare erhöhte Bautätigkeit schlägt sich nur
teilweise bzw. verzögert in der amtlichen Statistik nieder. Nachdem sich die
Zahl der Baufertigstellungen 2015 auf 1.837 Wohnungen erhöhte,
stagnierte sie 2016 bei
1.736 Wohnungen
Dabei nahm vor allem der Bau neuer Mehrfamilienhäuser zu. In diesen
entstanden 2016
542 Wohnungen
Es ist von einem weiteren Anstieg der Bautätigkeit auszugehen. So stieg die
Zahl der Baugenehmigungen von ca. 1.400 Wohnungen im Jahr 2011 bis
2016 auf über
3.200 Wohnungen
Dies belegt auch die Recherche aktueller und in den kommenden Jahren
geplanter Wohnungsbauvorhaben in Neubau und durch Umnutzung.
Danach entstehen allein bei Vorhaben mit mind. 50 Wohnungen in den
nächsten Jahren
ca. 11.000
Wohnungen
Weiterhin werden leerstehende Altbauten durch umfassende Sanierungen
reaktiviert, wenngleich ihre Zahl rückläufig ist. Die Zahl reaktivierter
Wohnungen betrug 2016
ca. 1.000
Wohnungen
Der Wohnungsleerstand hat sich in den vergangenen Jahren deutlich
reduziert. Der Gesamtleerstand ging von ca. 39.500 Wohnungen im Jahr
2011 bis Ende 2016 zurück auf
ca.15.000
Wohnungen
Die Zahl der marktaktiven Leerstände reduzierte sich stark auf ca. 6.000
Wohnungen. Das entspricht einer (marktaktiven) Leerstandsquote von
ca. 2 %
Die Nettokaltmiete im Bestand (kommunale Bürgerumfrage) ist seit 2012
um etwa 5 % gestiegen und betrug 2016 im Mittel (Median)
5,39 €/m²
Deutlich stärker stiegen die Angebotsmieten (empirica-Preisdatenbank).
Diese nahm seit 2012 um 21 % zu auf
6,15 €/m²
Im längerfristigen Vergleich weist die Gesamtmietbelastung, die den Anteil
der Miete einschließlich der Heizungs- und sonstigen Mietkosten am
Haushaltsnettoeinkommen darstellt, einen leicht rückläufigen Trend aus.
2016 betrug sie trotz steigender Mieten aufgrund steigender
Haushaltsnettoeinkommen
30 %
Entwicklung des Angebots
Entwicklung der Mieten
4/9
Die Kaltmietbelastung, die den Anteil der Nettokaltmiete am
Haushaltsnettoeinkommen der Leipziger Haushalte darstellt, ist im
längerfristigen Vergleich ebenfalls stabil und betrug 2016
21 %
* bezieht sich auf die Entwicklung der vergangenen 3 bis 5 Jahre
Mit dem 2016 entwickelten Leipziger Wohnungsmarktindex ist eine Einschätzung der
Wohnungsmarktlage im Hinblick auf die Angespanntheit des Marktes möglich (vgl.
Monitoringbericht Wohnen 2016/2017). Mit einem marktaktiven Leerstand von ca. 2 % und
einem Miet- und Einkommensindex von 5,3 – das bedeutet, dass die Mieten, v.a.
Angebotsmieten, stärker stiegen als das Resteinkommen der Haushalte – ist der Leipziger
Wohnungsmarkt in die Phase der Marktanspannung getreten.
Abb.1: Leipziger Wohnungsmarktindex 2011 - 2016
MARKTAKTIVE
LEERSTANDSQUOTE
niedrig
MIET- UND
EINKOMMENSINDEX
niedrig -10
-8
-6
-4
-2
0
2
4
6
8
10 hoch
0
0,0
2
2,0
Wohnungsmarkt
angespannt
2016
4,0
zunehmende
Anspannung
2013
6
6,0
abnehmende
Entspannung
8
8,0
10
10,0
12
12,0
14
14,0
2015
4
2014
2012
2011
entspannt
hoch
Quelle: timourou, Stadtplanungsamt Leipzig
Der künftige Wohnungsbedarf wurde auf Basis der Bevölkerungsvorausschätzung 2016
ermittelt. Da die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung im ersten Prognosejahr 2016 deutlich
unter der Hauptvariante und unter der unteren Variante lag, wurde eine Abschätzung die
Wohnraumnachfrage für die untere Variante sowie die Hauptvariante vorgenommen. Je nach
Variante der Prognose entsteht zwischen 2016 und 2030 eine Nachfrage nach ca. 51.000
bzw. 78.000 Wohnungen. 7.800 bzw. 8.200 Wohneinheiten (WE) beträgt dabei die
Nachfrage nach Einfamilienhäusern. Deutlich größer ist die Nachfrage im
Geschosswohnungsbau. Diese kann durch Reaktivierung von nicht marktaktivem Leerstand,
durch Bautätigkeit im Bestand sowie durch Geschosswohnungsneubau gedeckt werden.
Ausgehend von einer Reaktivierung von ca. 7.100 leer stehenden Wohnungen und einer
weiteren Bautätigkeit im Bestand (ca. 3.400 WE) erfordert das prognostizierte Wachstum
Geschosswohnungsneubau von 33.000 bzw. 59.000 WE bis 2030.
Tab. 1: Wohnungsbedarf 2016 bis 2030 nach Segmenten in der Haupt- und unteren Variante
Hauptvariante
Untere Variante
Einfamilienhaus
Neubau
8.200 WE
7.800 WE
Geschosswohnungsbau
Reaktivierung von nicht marktaktivem
Leerstand
7.100 WE
7.100 WE
Bautätigkeit im Bestand
Neubau
Insgesamt
Quelle: timourou, Stadtplanungsamt Leipzig
5/9
3.400 WE
3.400 WE
59.100 WE
33.100 WE
77.800 WE
51.400 WE
3. Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen
Konzepts
Aus der Entwicklung des Wohnungsmarktes hin zu einem angespannten Wohnungsmarkt
und der Wohnungsbedarfsprognose sowie aus geänderten Rahmenbedingungen ergeben
sich Handlungserfordernisse zur Fortschreibung der wohnungspolitischen Instrumente und
Maßnahmen, um die weiterhin geltenden wohnungspolitischen Leitlinien zielgerichtet
umzusetzen.
Im Überblick ergeben sich folgende wesentlichen Änderungen der wohnungspolitischen
Instrumente und Maßnahmen:
Um eine Zunahme des Geschosswohnungsbaus in dem erforderlichen Umfang zu
ermöglichen, bedarf es stärkerer kommunaler Initiative v.a. in den Handlungsfeldern
Stadtplanung sowie Liegenschaftspolitik. Dementsprechend wurden neue
wohnungspolitische Maßnahmen wie z. B. Entwicklung kommunaler Flächen und
Regionale Kooperation zur Siedlungsflächenentwicklung ergänzt. Andere Instrumente
und Maßnahmen wie z. B. Bauleitplanung, Kooperative Baulandentwicklung,
Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH) wurden
weiterentwickelt.
Es erfolgt angesichts des Wachstums sowie der damit verbundenen Flächennachfrage
aktuell die Neuausrichtung des strategischen Liegenschaftsmanagement der Stadt
Leipzig von der vorrangigen Verwertung von Grundstücken hin zur Flächenbevorratung
und zum Bestandsmanagement.
Mit der Einführung einer sozialen Wohnungsbauförderung durch den Freistaat Sachsen
veränderten sich Rahmenbedingungen für die Schaffung mietpreis- und
belegungsgebundener Wohnungen. Daraus resultieren erweiterte Möglichkeiten durch
Konzeptveräußerung kommunaler Grundstücke und eine kooperative
Baulandentwicklung Einfluss auf die soziale Mischung zu nehmen und den Bestand an
mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum zur Versorgung
einkommensschwächerer Haushalte zu erhöhen. Ergänzend zur bestehenden
Wohnungsbauförderung des Freistaates Sachsen soll ein stadteigenes Förderprogramm
zur Schaffung und Anpassung von Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen erarbeitet
werden.
Angesichts der Wohnungsmarktlage setzt sich die Stadt Leipzig beim Freistaat Sachsen
für eine Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen ein und hat einen
entsprechenden Antrag an den Freistaat Sachsen gerichtet.
Der Einsatz verschiedener Instrumente des besonderen Städtebaurechts wie die soziale
Erhaltungssatzung wird mit Blick auf die Anwendbarkeit in Leipzig und die Betrachtung
von Aufwand und Nutzen geprüft und Grundsatzentscheidungen vorbereitet.
Das in Anlage 1 dieser Vorlage befindliche fortgeschriebene Kapitel „Instrumente und
Maßnahmen“ des Wohnungspolitischen Konzepts enthält 3 Typen vorgenommener
Änderungen und Ergänzungen.
(A) Für verschiedene Instrumente und Maßnahmen wurden bereits entsprechende
Beschlüsse durch den Stadtrat gefasst wie z.B. mit der Aktualisierung der
Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH. In der hier
vorliegenden Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen
Konzepts werden diese gefassten Beschlüsse zitiert und die weiteren Schritte der
Umsetzung entsprechend aktualisiert.
(B) Für einen Teil der in Umsetzung befindlichen wohnungspolitischen Instrumente und
Maßnahmen war es sinnvoll, die beschreibenden Ausführungen sowie die weiteren
Schritte zur Umsetzung zu aktualisieren. Die hier vorgenommenen Änderungen und
Ergänzungen folgen dem Beschluss des Wohnungspolitischen Konzepts 2015 und
6/9
dienen der Darstellung des aktuellen Sach- und Umsetzungsstand wie z.B. die
Ausführungen zur Veräußerung städtischer Grundstücke nach Konzept.
(C) Darüber hinaus wurden wohnungspolitische Instrumente und Maßnahmen
weiterentwickelt oder neu aufgenommen. Diese sollen mit der vorliegenden Vorlage
beschlossen werden.
Einen Überblick über die dargestellte Zuordnung der vorgenommenen Änderungen und
Ergänzungen bietet folgende Tabelle. Instrumente ohne Änderung wurden dem Typ B
zugeordnet:
Tab. 2: Zuordnung der vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen der wohnungspolitischen
Instrumente und Maßnahmen
Handlungsfeld
Stadtplanung
A
Kooperative Baulandentwicklung
(VI-A-03785)
B
Erweiterte Aufgaben für die
Bauleitplanung
Fortschreibung des
Wohnbauflächenkonzepts
Strategisches
Liegenschaftsmanage
ment
Entwicklung und Vermarktung
kommunaler Wohnbauflächen
(VI-A-02691, VI-DS-03757-NF-01,
VI-A-03581)
Veräußerung städtischer
Grundstücke nach Konzept
Soziale
Wohnraumversorgung
Leipziger Wohnungs- und
Baugesellschaft mbH (VI-DS03397-NF-05)
Kooperationsvereinbarungen mit
Wohnungsbaugenossenschaften
und privaten Marktakteuren
Kommunale Förderung der
Schaffung und Anpassung von
Wohnraum für besondere
Bedarfsgruppen (VI-DS-04497,
VI-HP-03706)
Bedarfe für Unterkunft und
Heizung für
Leistungsberechtigte nach SGB
II und XII
Beratung zu Wohnmöglichkeiten
für besondere Bedarfsgruppen
(VI-DS-04839)
Ausbau und Vernetzung der
Energieberatung insbesondere
für einkommensschwache
Haushalte
Beratung und
Betreuung
C
Regionale Kooperation zur
Siedlungsflächenentwicklung
(falls es dann schon einen
Beschluss gibt, dann A)
Strategischer Flächen- und
Gebäudeerwerb
Wohnungspolitischen Umgang
mit kommunalen Wohnungen
außerhalb der LWB prüfen
Entwicklung und Erprobung
besonderer Wohnformen für
Wohnungslose und von
Wohnungslosigkeit bedrohte
Menschen
Koordinierungsstelle
Migration/Integration in Grünau
und Paunsdorf
Netzwerk Leipziger Freiheit –
Initiative für kooperatives und
bezahlbares Wohnen
Bauberatung und
Digitalisierungsprojekte
Stadtteil- und
Projektentwicklung
Kooperation mit Eigentümern zur
Entwicklung von
Bestandsgebäuden und quartieren (VI-DS-04464)
Integrierte Stadtteilkonzepte und
energetische Quartierskonzepte
Einrichtung eines
Stadtentwicklungsfonds
Rechtsgrundlagen
und
Förderprogramme
Absenkung der Kappungsgrenze
(VI-DS-03790)
Anforderungen an die
Wohnungsbauförderung
Soziale Erhaltungssatzung
gemäß § 172 Abs.1 Satz 1
Nr.2 BauGB
Umfassende Nutzung der
integrierten
Stadterneuerungsprogramme
Umwandlungsverbot in
sozialen Erhaltungsgebieten
Zweckentfremdungsverbot
Städtebauliche
Sanierungsmaßnahmen
Überprüfung
kostentreibender Standards
im Bau einfordern
Monitoring und
transparente
Kontinuierliche
7/9
Marktdarstellung
Wohnungsmarktbeobachtung
Mietspiegel,
Betriebskostenbroschüre und
Heizspiegel
Kooperation und
Kommunikation
Kampagne und Bündnis für
kostengünstiges Bauen (VI-DS04464)
Kooperation zur Umsetzung der
wohnungspolitischen Leitlinien
Kooperation zu konkreten
Themen
Kommunikation und
Mediation bei EigentümerMieter-Konflikten
4. Finanzielle Auswirkungen
Bei einer Ablehnung der Vorlage können die mit dem Wohnungspolitischen Konzept (VI-DS1475-NF-002 vom 28.10.2015) beschlossenen Wohnungspolitischen Leitlinien nicht
umgesetzt werden.
Die Einstellung von jährlich 1 Mio. Euro in den Ergebnishaushalt zur Umsetzung des
Wohnungspolitischen Konzepts dient der Sicherung der Fortführung bestehender
wohnungspolitischer Instrumente und Maßnahmen sowie der Umsetzung der in dieser
Vorlage beschriebenen neuen Maßnahmen. Sie ermöglicht darüber hinaus, angesichts sich
wandelnder Rahmenbedingungen und Handlungserfordernisse kurz- und mittelfristig neue
wohnungspolitische Instrumente und Maßnahmen zu entwickeln.
Um eine kontinuierliche Umsetzung und Finanzierung wohnungspolitischer Instrumente und
Maßnahmen gewährleisten zu können (z.B. bei der Unterstützung besonderer
Bedarfsgruppen), wird der Stadtrat gebeten, den Oberbürgermeister zu ermächtigen, auch
unter den Bedingungen einer vorläufigen Haushaltsführung zur Sicherung von
Fortführungsmaßnahmen einen Teilbetrag von 300.000 € vorfristig freizugeben.
Für einen Überblick über den Mitteleinsatz zur Umsetzung von wohnungspolitischen
Instrumenten und Maßnahmen der Jahre 2016 – 2018 (geplant) sei an dieser Stelle auf die
Vorlagen VI-DS-02018 (Mittel 2016), VI-DS-03327, VI-DS-04005 und VI-DS-04464 (Mittel
2017/2018) verwiesen.
5. Ergebnis der Prüfung der unter Vorbehalt gestellten Maßnahmen
Wie mit Beschluss des Wohnungspolitischen Konzepts festgelegt, erfolgte nach Vorliegen
der Bevölkerungsvorausschätzung 2016 eine Prüfung und Diskussion der unter Vorbehalt
des starken Wachstums bzw. der Marktanspannung stehenden Instrumente und
Maßnahmen. Folgende unter Vorbehalt gestellte Instrumente und Maßnahmen wurden in
das Instrumentenset aufgenommen:
Regionale Kooperation zur Siedlungsflächenentwicklung
Soziale Erhaltungssatzungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB
Zweckentfremdungsverbot
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
Absenkung der Kappungsgrenze
Folgende Instrumente und Maßnahmen werden nicht eingeführt bzw. nicht weiter verfolgt:
Teilräumliches Baulandkataster (vgl. VI-F-03820-AW-01)
Baulandkataster sind in Zeiten der Stagnation auf dem Immobilienmarkt sinnvoll, um Flächen
aktiv anzubieten und den Verkauf auf diese Weise anzukurbeln. In Zeiten des angespannten
Bodenmarktes birgt hingegen ein öffentliches Baulandkataster das Risiko, zu einer weiteren
"Überhitzung“, dem Ankauf von Grundstücken zu Spekulationszwecken und damit zu
weiteren Bodenpreissteigerungen auf dem Immobilienmarkt zu führen.
Werden alle Reserveflächen für jedermann offen gelegt, verringert sich auch die Chance der
Stadtverwaltung, selber an dringend benötigte Flächen für soziale Infrastruktur, Grün- und
Kompensationsflächen o.ä. zu gelangen.
8/9
Die Laufendhaltung des Baulückenkatasters ist sehr aufwendig (z.B. durch die Bearbeitung
von Einsprüchen der Eigentümer); der Aufwand entspricht nicht dem Nutzen.
Beantragung der Mietpreisbremse:
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die durch Verordnung des Landes für eine
Dauer von 5 Jahren festgelegt werden können, darf beim Abschluss neuer
Mietvertragsverhältnisse die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen
Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent steigen. Von dieser Regelung ausgenommen sind
Wohnungen im Neubau sowie umfassend modernisierte Bestandswohnungen. Mit Hilfe der
Mietpreisbremse soll die Dynamik der Mietsteigerungen bei den Neuvermietungsmieten
gedrosselt werden.
Aufgrund der in verschiedenen Untersuchungen belegten sehr geringen Wirkung ergreift die
Stadt derzeit keine Initiative zur Einführung der Mietpreisbremse durch den Freistaat
Sachsen (vgl. auch Akteurs- und Expertenworkshop Anlage 3). Sollte sich aufgrund
gesetzlicher Veränderungen eine höhere Wirksamkeit auf die Mietentwicklung ergeben, wird
der Einsatz der Mietpreisbremse erneut geprüft.
Anlagen:
Anlage 1: Fortschreibung des Kap. 3 „Instrumente und Maßnahmen“ des
Wohnungspolitischen Konzepts
Anlage 2: Dokumentation des Akteurs- und Expertenworkshops am 22.03.2017
9/9
Kap.3 „Instrumente und Maßnahmen“ des Wohnungspolitischen Konzepts
08.05.2018
3. Instrumente und Maßnahmen
Zur Entwicklung des Wohnens als soziales und ökonomisches Gut braucht es eine gute Mischung
verschiedenster Instrumente und Maßnahmen. Diese können nur im Zusammenspiel die Umsetzung
der Leitlinien erwirken. Die nachstehende Abbildung gibt eine Übersicht über die für Leipzig
ausgewählten Instrumente und ihrer Zuordnung zu den Leitlinien. Es wird deutlich, dass ein
Instrument auch verschiedenen Leitlinien dienen kann.
Die Umsetzung der Instrumente und Maßnahmen erfolgt im Zusammenspiel und in der
Gesamtverantwortung aller relevanten Ämter, Dezernate und Akteure. Jene Instrumente und
Maßnahmen, die die Fachämter im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten und bestehenden Budgets
umsteuern können, werden nach Beschluss des Wohnungspolitischen Konzepts umgesetzt.
Instrumente und Maßnahmen, die eine grundsätzliche Umsteuerung des kommunalen Handelns oder
Mehraufwand verursachen, werden dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Die dazu geplanten
Vorlagen sind i.d.R. im Folgenden aufgeführt.
Für alle „Maßnahmen bei stärkerem Wachstum“ wird bei entsprechender Entwicklung grundsätzlich
zunächst ein Prüfauftrag ausgelöst. Es besteht kein Automatismus für den Einsatz dieser
Maßnahmen.
3.1 Stadtplanung
Erweiterte Aufgabenstellung für die Bauleitplanung
Bei anhaltend starkem Wachstum muss die Zahl der jährlich neu geschaffenen Wohnungen
mittelfristig deutlich erhöht werden. Dazu werden mehr und komplexere Bauleitplanverfahren
erforderlich sein, um über die Baulückenpotenziale hinaus größere Neubaustandorte planerisch
vorzubereiten. Es erfolgt eine Beobachtung der Baulandentwicklung und -inanspruchnahme, um ggf.
Prioritäten zu verändern bzw. Ressourcen anders einzusetzen.
Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung gelten hierbei folgende Grundsätze:
•
Neubaustandorte müssen mindestens eine günstige Flächeneignung entsprechend den
Bewertungskriterien des Teilplans Wohnungsbau besitzen (RB V-771/11).
• Die Wiedernutzung ehemals bebauter Flächen hat Priorität vor der Neuinanspruchnahme. Im
Interesse eines flächensparenden Bauens soll die Kombination verschiedener Nutzungen
angestrebt werden, wo sie sinnvoll möglich und umsetzbar ist.
• Im Interesse einer verkehrsvermeidenden Stadtentwicklung und einer wirtschaftlichen Betreibung
des öffentlichen Verkehrsnetzes sind für den Geschosswohnungsbau Flächen zu entwickeln, die
sich im fußläufigen Einzugsbereich der Haltestellen des schienengebundenen öffentlichen
Nahverkehrs befinden (Straßenbahn: 300 Meter, S-Bahn: 500 Meter).
• Die mögliche städtebauliche Dichte steigt in Abhängigkeit zur Erschließungsqualität
(Liniendichte/Taktfrequenz).
• Zur Gewährleistung einer großen Vielfalt an Wohnformen in der Stadt sind alle Neubaustandorte
auf einen potenziellen Anteil an Eigenheimen und eigenheimähnlichen Wohnformen zu prüfen.
• Zur Unterstützung besonderer Nachfragegruppen am Leipziger Wohnungsmarkt soll für die neuen
Wohngebiete eine Vielfältigkeit hinsichtlich Wohn- und Eigentumsformen sowie Preissegmenten
angestrebt werden. Hierfür ist ein besonderer Fokus auf familienfreundliche Angebote,
kooperative Wohnformen und barrierefreie Wohnungen zu legen.
Mit dem Wohnungspolitischen Konzept wird eine Priorisierung des Geschosswohnungsbaus an
infrastrukturell gut erschlossenen Standorten insbesondere im Einzugsbereich des
schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs beschlossen. Damit wurden die im derzeit gültigen
Wohnbauflächenkonzept (RB V-771/11 – Teilplan Wohnungsbau) formulierten Einschränkungen
bezüglich des Geschosswohnungsbaus aufgehoben.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
•
Bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen sind die veränderten
wohnungspolitischen Ziele, insbesondere die o.g. Grundsätze, zu berücksichtigen.
Die Schaffung von Planungsrecht für Wohnbauflächen wird erhöht.
1
Kap.3 „Instrumente und Maßnahmen“ des Wohnungspolitischen Konzepts
•
08.05.2018
Rechtskräftige, aber noch nicht umgesetzte Bebauungspläne wie z.B. B-Plan Nr. 25.1
„Wohngebiet Leipzig - Portitz Süd“ werden überprüft. Mit den Flächeneigentümern werden weitere
Gespräche hinsichtlich der Realisierung der Bebauungspläne geführt. Ggf. werden die Planungen
an aktuelle Bedarfe und Rahmenbedingungen angepasst.
Fortschreibung des Wohnbauflächenkonzepts (Teilplan Wohnungsbau):
Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans (STEP) Wohnungsbau
Im Teilplan Wohnungsbau (RBV-771/11), dem aktuellen Wohnbauflächenkonzept, erfolgt eine
kriterienbasierte Prüfung der Flächeneignung von Wohnbauflächen des Flächennutzungsplanes.
Daraus leitet sich unter Berücksichtigung eigentums- und verfahrensrechtlicher Kriterien eine
Priorisierung für die Flächenentwicklung und Bauleitplanung ab. Der Teilplan fokussiert aktuell auf den
Eigenheimbau und unterstützt damit die selbstgenutzte Wohneigentumsbildung.
Derzeit stehen ausreichend Wohnbauflächen und Lückenpotenziale zur Verfügung. Die Szenarien
zeigen mittelfristig jedoch den Bedarf einer steigenden Neubautätigkeit, insbesondere bei einem
starken Wachstum und nach Abschluss der Reaktivierung leerstehender Altbaubestände. Um
ausreichende Flächenpotenziale vorzuhalten und eine stadtökonomisch günstige und nachhaltige
Flächenentwicklung zu sichern, muss der Teilplan Wohnungsbau als neuer STEP Wohnungsbau
fortgeschrieben und dabei insbesondere die Kriterien für den Geschosswohnungsbau an aktuelle
Anforderungen angepasst werden. Um die Balance zwischen effektiver Infrastrukturauslastung und
stadtökologischen Belangen zu gewährleisten, werden in diesem Rahmen Dichteziele für einzelne
Stadtbereiche entwickelt.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Die Fortschreibung des Wohnbauflächenkonzepts (als STEP Wohnungsbau) erfolgt 2017/2018
mit entsprechender Akteursbeteiligung.
Kooperative Baulandentwicklung
In mehreren deutschen Städten gibt es Grundsatzbeschlüsse, dass bei Neuentwicklung von Flächen
ein bestimmter Anteil an preisgünstigem Wohnungsneubau zu erstellen ist. Dies erfolgt meist im
Zusammenhang mit vorhandenen Wohnungsbauförderungsmöglichkeiten. In vielen Städten werden
zudem Bauherren bei der Neuentwicklung von Flächen an den Folgekosten beteiligt, die für einen durch die Neuentwicklung erforderlich gewordenen - Ausbau der Infrastruktur entstehen. Die Höhe der
Kostenbeteiligung errechnet sich auf Grundlage des vorhabenbezogenen Bedarfs als Anteil der
Bodenwertsteigerung, die durch die Schaffung von Baurecht zu erwarten ist. Die Umsetzung dieser
kooperativen Baulandentwicklung erfolgt mittels städtebaulicher Verträge im Rahmen von
Bauleitplanverfahren.
Für die Stadt Leipzig wurde beschlossen, dass bei der Aufstellung von Bebauungsplänen durch
städtebauliche Verträge mit den Planungsbegünstigten sichergestellt werden soll, dass 30 % der
Bruttogeschossfläche, die für Wohnen im Geschosswohnungsbau vorgesehen sind als mietpreis- und
belegungsgebundener Wohnungsbau entsprechend der jeweils geltenden Richtlinie des Freistaates
Sachsen errichtet wird (VI-A-03785 vom 23.08.2017). Dies gilt für Bebauungspläne, in denen die
planungsrechtliche Zulässigkeit für mindestens 5.000 qm Bruttogeschossfläche für den
Geschosswohnungsbau begründet wird.
Darüber hinaus erfolgt bei großen Entwicklungsgebieten zur Mitfinanzierung des dort entstehenden
erheblichen Bedarfs an Kindertagesstätten- und Grundschulplätzen eine Kostenbeteiligung der
Planungsbegünstigten.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Die Untersuchungsergebnisse der Prüfung der Einführung eines kooperativen Baulandmodells,
Ausführungsregelungen und weitergehende Überlegungen zur kooperativen Baulandentwicklung
werden dem Stadtrat 2018 vorgelegt.
2
Kap.3 „Instrumente und Maßnahmen“ des Wohnungspolitischen Konzepts
08.05.2018
Regionale Kooperation zur Siedlungsflächenentwicklung
Angesichts des Einwohnerwachstums und den regionalen Wohnungsmarktverflechtungen sollen
zukünftig Formen gefunden werden, die eine in der Region abgestimmte, flächen- und
verkehrssparende Siedlungsflächenentwicklung ermöglicht.
Der derzeit in Fortschreibung befindliche Regionalplan Westsachsen schlägt die Erarbeitung eines
regionalen, „kooperativen Wohnbauflächen-Entwicklungskonzepts“ vor. Zudem gibt zwei
Forschungsprojekte „StadtLandNavi“ und „Interko2“, welche im Rahmen des BMBF-Förderprogramms
„StadtLandPlus“ im Zeitraum von 2018-2023, unter wissenschaftlicher Federführung der HafenCity
Universität Hamburg bzw. des Instituts für Länderkunde durchgeführt werden. Auf Ebene der Region
werden hierin Siedlungsflächenentwicklung, Flächenmanagement und mögliche Kooperationsformen
im Zusammenhang mit den Themen Kulturlandschaftsentwicklung, Verkehrs- und
Infrastrukturversorgung untersucht und Ansätze zur Umsetzung entwickelt. Dies wird durch einen
Diskussions- und Erarbeitungsprozess flankiert, an dem Vertreter des Regionalen Planungsverbands,
der Stadt Leipzig, der Landkreise und der Umlandgemeinden teilnehmen.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
•
Einbringen der Position Leipzigs im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Westsachsen
(2018).
Aktive Mitwirkung an den Projekten des BMBF-Förderprogramms „StadtLandPlus“ mit dem Ziel
der Entwicklung eines regionalen, kooperativen Wohnbauflächenkonzepts.
3.2 Strategisches Liegenschaftsmanagement
Strategischer Flächen- und Gebäudeerwerb
In Zeiten steigender Flächennachfrage gilt es, strategische Entwicklungsflächen durch Erwerb zu
sichern. Hierbei geht es einerseits um Flächen, die zur Weiterentwicklung der nutzungsgemischten
Stadt, z.B. durch die Ansiedlung kommunaler Infrastruktur, Gewerbe und Wohnen in räumlicher Nähe,
beitragen. Andererseits geht es um den strategischen Ankauf von Immobilien zur Umsetzung der
wohnungspolitischen Ziele, v.a. in den fachübergreifenden Schwerpunktgebieten der Stadtentwicklung
im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK).
Die Veräußerung von Immobilien erfolgt entsprechend festgelegter Kriterien (mittels
Konzeptveräußerung) z.B. für sozialen Wohnungsbau, an Projektträger kooperativer Wohnformen
oder Familien. Ziel ist es, Marktnachteile, z.B. durch zeitlichen Mehrbedarf zur Projektentwicklung (u.a.
für gemeinschaftliche Entscheidungsprozesse), zu dämpfen. Damit werden Freiräume für vielfältige,
bezahlbare Wohn- und Lebensformen erhalten.
Die Neuausrichtung des strategischen Liegenschaftsmanagements der Stadt Leipzig von der
vorrangigen Verwertung von Grundstücken hin zur Flächenbereitstellung zur Erfüllung kommunaler
Aufgaben und zum Bestandsmanagement (Vorlage VI-DS-04493 im Verfahren) trägt diesen Zielen
Rechnung und bildet die Grundlage für den vorausschauenden strategischen Immobilienerwerb, der
zur Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien notwendig ist.
Die Umsetzung erfolgt unter Einbeziehung bestehender städtischer Gesellschaften.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
•
•
Strategische Entwicklungsflächen sollen gezielt vorgehalten, aber auch schrittweise neu erworben
werden. Inhaltliche Priorität haben dabei Flächen für Schulen und Kindertagesstätten sowie für
größere gewerbliche Ansiedlungen.
Die in der Vorlage „Strategisches Liegenschaftsmanagement der Stadt Leipzig“ benannten
Aufgaben und Ziele des strategischen Liegenschaftsmanagements werden mit konkreten
Handlungsgrundsätzen, Maßnahmen und Instrumenten in einer Vorlage untersetzt (1.-2. Quartal
2018) und umgesetzt.
Pilothafter Ankauf von Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Rahmen der
Verbilligungsrichtlinie als auch zur Standortsicherung für soziale Infrastruktur.
3
Kap.3 „Instrumente und Maßnahmen“ des Wohnungspolitischen Konzepts
08.05.2018
Veräußerung städtischer Grundstücke nach Konzept
Durch die Veräußerung geeigneter städtischer Grundstücke und Gebäude (Vergabe von Erbbaurecht,
Verkauf) nach konzeptionellen Kriterien können Investitionen zur Umsetzung wohnungspolitischer
Zielsetzungen gesteuert werden. Sie kann dazu beitragen, in Wohngebieten eine Vielfältigkeit
hinsichtlich Wohn- und Eigentumsformen sowie Preissegmenten zu ermöglichen en. Dadurch sollen
besondere Nachfragegruppen unterstützt werden und ein Beitrag zum Erhalt bzw. zur Schaffung von
sozial und nutzungsstrukturell gemischten Stadtteilen geleistet werden. In diesem Sinne werden
insbesondere die Schaffung von Wohnraum für Familien, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit
Behinderungen und kooperative Wohnformen unterstützt. Zugleich soll mithilfe der Veräußerung
städtischer Grundstücke nach Konzept die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem
Wohnraum unterstützt werden, die zur Wohnraumversorgung von einkommensschwachen Haushalten
beiträgt.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
•
•
Beschluss zur Konzeptveräußerung der Stadt Leipzig zur Schaffung von mietpreis- und
belegungsgebundenen Wohnraums und Veräußerung der ersten 10 Grundstücke (2. Quartal
2018)
Beschluss zur Konzeptveräußerung der Stadt Leipzig für kooperatives bezahlbares Wohnen
(2. Quartal 2018)
Verstetigung der Konzeptveräußerung und Auswahl weiterer kommunaler Grundstücke.
Wohnungspolitischen Umgang mit kommunalen Wohnungen außerhalb der
LWB prüfen
Mit den Eigentümerzielen für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) wird die
Bestandsbewirtschaftung der meisten kommunalen Wohnungen im Sinne der wohnungspolitischen
und finanziellen Ziele der Stadt gesteuert. Der „Konzern Stadt“, insbesondere die Stadt Leipzig selbst
sowie die kommunalen Beteiligungsgesellschaften, verfügt jedoch über ca. 900 Wohnungen, die nicht
von der LWB bewirtschaftet werden. Diese befinden sich zum großen Teil in Ortsteilen, in denen die
LWB nicht vertreten ist. Für diese Bestände soll überprüft werden, ob bzw. wie diese die Umsetzung
des Wohnungspolitischen Konzepts unterstützen können (siehe auch Beschlüsse DS-131-NF-002DS-002, VI-A-01297 und A-00738/14).
Hierfür wurden die kommunalen Wohnungsbestände außerhalb der LWB hinsichtlich ihrer
wohnungspolitischen Bedeutung durch die Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig
mbH (bbvl) bewertet und die Zusammenführung bei der LWB unter rechtlichen und wirtschaftlichen
Kriterien geprüft.
Sollten kommunale Wohnungsbestände an Dritte außerhalb des „Konzerns Stadt“ veräußert werden,
sind bei Veräußerung wohnungspolitisch nicht erforderlicher, aber bewohnter Bestände mit mehr als 8
Wohneinheiten diese zunächst den Bewohnern zum Kauf anzubieten. Wenn dies nicht erfolgt, sind
beim Verkauf soziale Kriterien mit dem Eigentümer ggf. zu vereinbaren.
Im Rahmen der Aktualisierung der Eigentümerziele der LWB in 2017 (VI-DS-03397-NF-05) wurde
festgehalten, dass zur Finanzierung von Sanierungen von auf LWB zu übertragenden kommunalen
Wohnungen von o.g. grundsätzlicher Festlegung abgewichen werden kann und dass Bestände ohne
Veräußerungsbeschränkungen am Markt platziert werden können.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Die Umsetzung der Prüfergebnisse der bbvl werden derzeit vorbereitet.
Entwicklung und Vermarktung kommunaler Wohnbauflächen
Die Kommune und ihre Gesellschaften können durch eine verstärkte Entwicklung und Vermarktung
stadteigener Wohnbauflächen dazu beitragen, den Bedarf an Wohnbauland in verschiedenen
Segmenten zu decken. Zum einen sollen kurzfristig stadteigene Wohnbauflächen, für die bereits
Planungsrecht besteht, entwickelt, erschlossen und insbesondere im Einfamilienhaussegment
bauträgerfrei vermarktet werden. Zum anderen bedarf es der Entwicklung eines Verfahrens, um mittelbis langfristig bislang unbeplante stadteigene Erweiterungsstandorte umzusetzen.
4
Kap.3 „Instrumente und Maßnahmen“ des Wohnungspolitischen Konzepts
08.05.2018
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
•
Entwicklung der Baulandflächen in der Gemarkung Knauthain (B-Plan Nr.132.2 Rehbacher
Straße) durch die LESG (vgl. VI-A-02691, VI-DS-03757-NF-01).
Entwicklung eines Verfahrens zur Entwicklung, Erschließung und Vermarktung kommunaler
Flächen (vgl. VI-A-03581)
3.3 Soziale Wohnraumversorgung
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB)
Als kommunale Wohnungsgesellschaft mit einem Kernbestand, der dauerhaft mindestens 36.0000
Wohnungen umfasst und derzeit einem Marktanteil von 10,5 % entspricht, nimmt die LWB eine
wichtige Funktion am Leipziger Wohnungsmarkt ein. Sie ist damit ein wichtiges Instrument zur
praktischen Umsetzung sozial- und stadtentwicklungspolitischer Ziele, die unter Berücksichtigung der
betriebswirtschaftlichen Stabilität verfolgt werden. Im Fokus der vom Stadtrat am 12.04.2017
beschlossenen Eigentümerziele (VI-DS-03397-NF-05) liegen:
•
•
•
•
•
•
•
Wohnraumversorgung einkommensschwacher Haushalte, darunter auf Unterstützung
angewiesene Bedarfsgruppen sowie das Angebot eines Sozialmanagements,
Erhalt eines Marktanteils von 10,5 %, Sicherung eines Kernbestands an 36.000 Wohnungen und
Erweiterung des Kernbestands auf 40.000 Wohnungen bis 2026,
Schaffung von mind. 30 % sozialen Wohnungsbau im Rahmen des Neubauprogramms,
Erhalt, Schaffung und Anpassung von angemessenen, bedarfsgerechten Wohnungsangeboten,
welche zunehmend energieeffizienten Maßstäben entsprechen,
Unterstützung einer ausgewogenen Stadt- und Quartiersentwicklung, als Beitrag zur Dämpfung
von sozialräumlicher Segregation, insbesondere bei Modernisierungsmaßnahmen,
Neubaumaßnahmen oder Verkäufen,
Sozialverträgliche Veräußerung (vermieteter Gebäude) sowie Bestandssanierung untersetzt mit
einer Sozialcharta,
Durchführung von Modell- und Kooperationsprojekten im Rahmen der Bestandsentwicklung zur
Unterstützung der Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien.
Diese Ziele unterliegen dem Vorbehalt, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der LWB
sichergestellt wird.
Die Eigentümerziele und deren Umsetzung werden regelmäßig überprüft, um ggf. notwendige
Anpassungen vornehmen zu können.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
•
•
•
Die Eigentümerziele werden unter Beachtung des übergeordneten Ziels des Erhalts der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der LWB konsequent und in verstärkter Zusammenarbeit
zwischen dem Unternehmen und der Gesellschafterin (Stadt) umgesetzt.
Gemäß Beschluss im Aufsichtsrat am 14.09.2017 sowie Festlegung im Verwaltungsausschuss am
29.11.2017 verfolgt die LWB die in der strategischen Unternehmensplanung 2018 bis 2027
dargelegte Erweiterung des Wohnungsbestands auf rd. 38.000 Wohnungen bis 2027.
Hintergrund hierfür ist, dass eine darüber hinausgehende Bestandserweiterung unter
Berücksichtigung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Stabilität der LWB derzeit als nicht erreichbar
eingestuft wird.
Die Stadtverwaltung prüft Mittel und Wege, wie das Unternehmen in die Lage versetzt wird, das
Ziel von 40.000 Wohneinheiten zu erreichen (VI-DS-03397-NF-05).
Die nächste Evaluierung der Eigentümerziele der LWB erfolgt in Anlehnung an die Evaluierung
der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts im Jahr 2019.
5
Kap.3 „Instrumente und Maßnahmen“ des Wohnungspolitischen Konzepts
08.05.2018
Kooperationsvereinbarungen mit Wohnungsgenossenschaften und privaten
Marktakteuren
Gemeinden können Kooperationsvereinbarungen mit Eigentümern über Angelegenheiten der örtlichen
Wohnraumversorgung treffen. Damit kann in Leipzig die Wohnraumversorgung für Haushalte, die sich
am Markt nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können, breiter über das Stadtgebiet
abgesichert und Segregationstendenzen entgegengewirkt werden.
Da derzeit keine geeigneten Bundes-, Landes- oder kommunale Förderprogramme zur Verfügung
stehen, sind finanzielle Anreize als Grundlage der Vereinbarungen nicht gegeben. Vorteile für die
Vermieter sind jedoch eine gesteigerte Außenwirkung für das soziale Engagement des Unternehmens
und bei guter sozialer Mischung und sozialem Frieden eine höhere Wohnqualität in den Beständen
eines Quartiers.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Die Stadt führt Verhandlungen mit Leipziger Wohnungsgenossenschaften und anderen
Marktakteuren mit dem Ziel, Kooperationsvereinbarungen zur Unterstützung bei der sozialen
Wohnraumversorgung, z.B. zur Schaffung von Belegungsoptionen, stadtweit abzuschließen.
Kommunale Förderung der Schaffung und Anpassung von Wohnraum für
besondere Bedarfsgruppen
Ergänzend zur bestehenden Wohnungsbauförderung des Freistaates Sachsen unterstützt die Stadt
Leipzig mit eigenen Förderprogrammen gezielt die Schaffung und Anpassung von Wohnraum für
besondere einkommensschwache Bedarfsgruppen. Abhängig von den tatsächlichen Bedarfen werden
kommunale Förderrichtlinien erarbeitet. So wurde eine kommunale Förderung für senioren- und
behindertengerechte Wohnraumanpassung aufgelegt, die das neue sächsische Förderprogramm
ergänzt, in dem es für einkommensschwache Haushalte den Eigenanteil übernimmt. Des Weiteren
soll ab 2018 die Schaffung angemessenen Wohnraums für besondere Bedarfsgruppen (v.a. große
Haushalte) gefördert werden.
Zugleich formuliert die Stadt Leipzig Anforderungen an die sächsische Wohnungsbauförderung (vgl.
Kap. 3.6). Der kommunale Förderbedarf wird regelmäßig überprüft und die kommunale Förderung in
Abgleich mit der Wohnungsbauförderung des Freistaates Sachsen angepasst.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
•
Umsetzung der „Fachförderrichtlinie Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen
mit Mobilitätseinschränkungen“ (VI-DS-04497).
Prüfung kommunaler Fördermöglichkeiten zur Schaffung mietpreis- und belegungsgebundenen
Wohnraums für besondere Bedarfsgruppen (VI-HP-03706 vom 20.09.2017).
Bedarfe für Unterkunft und Heizung für Leistungsberechtigte nach SGB II und
XII
Um Leistungsberechtigten nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und SGB XII
(Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) das Wohnen unter angemessenen
Bedingungen zu ermöglichen, werden Unterkunftskosten (Bruttokaltmiete und Heizkosten) erstattet,
soweit sie angemessen sind und das eigene Einkommen zur Bedarfsdeckung nicht ausreicht. Da es
sich hier um soziale Mindestsicherung handelt, sind die Kommunen bei der Festsetzung der
Angemessenheitskriterien an die Vorgaben durch Gesetz und Rechtsprechung gebunden (aktuelle
Richtwerte s. DS-00687/14). Die Richtwerte werden jährlich überprüft und nach Vorliegen eines neuen
Mietspiegels bei entsprechender Notwendigkeit angepasst. Die Festsetzung ist kein
wohnungspolitisches Instrument, hat aber Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt. Bei der
Festsetzung sollen insbesondere berücksichtigt werden:
•
•
•
•
Vermeidung von Mietpreis erhöhenden Wirkungen,
Verfügbarkeit von Wohnungen des einfachen Standards (in ausreichender Menge für alle
einkommensschwachen Gruppen)
Berücksichtigung aller verschiedenen Anbietergruppen
Schaffung und Erhaltung sozial ausgeglichener Bewohnerstrukturen.
6
Kap.3 „Instrumente und Maßnahmen“ des Wohnungspolitischen Konzepts
08.05.2018
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Bei der regelmäßigen Überprüfung der Richtwerte der angemessenen Unterkunfts- und
Heizkosten werden die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt berücksichtigt.
Entwicklung und Erprobung besonderer Wohnformen für Wohnungslose und
von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen
Die Modellvorhaben richten sich an Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen,
deren Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt durch besondere soziale und/oder
gesundheitliche Schwierigkeiten verstärkt werden. Das sind z. B. psychisch kranke alleinstehende
Menschen, die u. a. auf Grund ihrer Erkrankung lange Zeit wohnungslos sind, und Haushalte mit
besonderen sozialen Schwierigkeiten. Ziel ist es, vorhandene Strukturen mit niedrigschwelligen
Angeboten zu erweitern, um ein längerfristiges Wohnen zu ermöglichen. Hierbei werden bewusst
keine reinen Notunterbringungen angestrebt, sondern vertraglich gesicherte Lösungen (Nutzungs-,
Beherbergungs-, Mietvertrag o. ä.) gesucht. Im Rahmen von Modellprojekten sollen besondere
Wohnformen für diese Zielgruppen entwickelt und erprobt werden.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Einstellung von finanziellen Mitteln im Haushalt der Stadt, bei gleichzeitiger Prüfung ob eine
Inanspruchnahme von Fördermitteln möglich ist.
3.4 Beratung und Betreuung
Beratung zu Wohnmöglichkeiten für besondere Bedarfsgruppen
Das Sozialamt bietet Beratung zu Wohnmöglichkeiten für besondere Bedarfsgruppen an. Dazu zählt
die Beratungsstelle Wohnen und Soziales, die Beratung zu baulichen Anpassungsmaßnahmen im
bisherigen Wohnraum, zu Eingliederungshilfen für behinderte Menschen, zu gemeinschaftlichen
Wohnformen im Alter und bei Behinderung anbietet sowie eine Musterausstellung. Die Beratung im
Rahmen der Wohnraumversorgung bietet Wohnungssuchenden Informationen zu bedarfsgerechtem
Wohnraum und vermittelt entsprechende Angebote. Zur effektiven Nutzung aller vorhandenen
Angebote sind die Beratungsinhalte auch mit Beratungsangeboten anderer Institutionen – Bauberater
des Behindertenverbandes Leipzig e. V., Netzwerk Leipzig Freiheit, Architektenkammer,
Beratungsangebote von Wohnungsgenossenschaften, Seniorenbüros, Handwerkskammer u. a. –
vernetzt.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Fortsetzung und Weiterentwicklung der vorhandenen Beratungsangebote und Erweiterung der
Musterausstellung.
Ausbau und Vernetzung der Energieberatung insbesondere für einkommensschwache Haushalte
Einsparungen bei der Haushaltsenergie führen nicht nur zu einem klimapolitisch wünschenswerten
geringeren Energieverbrauch, sondern verbessern die finanzielle Situation insbesondere
einkommensschwacher Haushalte.
In Leipzig gibt es aktuell zwei aus Bundesmitteln finanzierte Beratungsprojekte, die vermitteln, wie
durch verändertes Nutzerverhalten Energieverbrauch und Energiekosten in privaten Haushalten
gesenkt werden können: den Stromspar-Check des Caritasverbandes Leipzig e. V. und die EnergieChecks der Verbraucherzentrale Sachsen e. V.. Beide Projekte bieten eine kostenfreie
Energieberatung für einkommensschwache Haushalte an.
Durch die Installation der Koordinierungsstelle für die Energieberatung (KEB) im Jahr 2016 konnte
eine höhere Wirksamkeit der Beratungsangebote durch eine größere Anzahl beratener Haushalte
erreicht werden. Der Fokus der Beratung liegt derzeit auf Flüchtlingshaushalten, deren Umzug aus
einer Gemeinschaftsunterkünfte in eine eigene Wohnung bevorsteht.
7
Kap.3 „Instrumente und Maßnahmen“ des Wohnungspolitischen Konzepts
08.05.2018
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Die Verwaltung sucht gemeinsam mit der KEB nach Partnern, die das Projekt finanziell
unterstützen, bzw. nach zusätzlichen anderen Fördermöglichkeiten.
Koordinierungsstelle Migration/Integration in Grünau und Paunsdorf
Die Zahl der Migrantinnen, Migranten, Asylsuchenden und Flüchtlinge steigt und darunter auch der
Anteil von Personen, die noch nicht lange in Deutschland und in der Stadt Leipzig leben. Für die
Gestaltung eines friedlichen Miteinanders unterschiedlicher Kulturkreise in den Leipziger Stadtteilen
und um die Lebensqualität in der Stadt Leipzig für alle Bewohner/-innen zu sichern und zu erhalten,
soll eine stadtteilorientierte Migrantenarbeit aufgebaut werden.
In den Stadtteilen Grünau und Paunsdorf ist seit September 2016 die Koordinierungsstelle
Migration/Integration tätig. Aufgabe der Koordinierungsstelle ist es, Beratungs- Vernetzungs- sowie
Koordinierungsangebote für Asylsuchende und Migranten sowie einheimische Bewohner/innen in den
beiden Stadtteilen zu entwickeln. Dabei geht es u.a. um
•
Unterstützung beim bzw. der Vermittlung zu Beratungs- und Anlaufstellen für Migranten,
•
Weiterbildungen für Akteure und Institutionen (Bildungseinrichtungen, Wohnungsunternehmen
etc.) im Stadtteil,
•
Aufklärung und Ansprechpartner für einheimische Bürger und Migranten bei Themen des
(interkulturelle) Zusammenlebens in den Quartieren,
•
Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligung, Netzwerkarbeit,
•
Migrantische Schlüsselpersonen identifizieren und einbinden als Ansprechperson, Vermittler und
Moderator.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Weiterführung der Koordinierungsstelle Migration/Integration
Netzwerk Leipziger Freiheit – Initiative für kooperatives und bezahlbares
Wohnen
Die Stadt Leipzig hat 2016 gemeinsam mit Akteuren aus Zivilgesellschaft und Wohnungs- und
Bauwirtschaft das „Netzwerk Leipziger Freiheit – Initiative für kooperatives und bezahlbares Wohnen“
gegründet . Dieses Netzwerk bietet kompetente Beratung und Begleitung bei der Entwicklung eines
kooperativen Wohnprojekts. Im Netzwerk arbeiten zahlreichen Initiativen und Vereine zusammen, die
bereits umfangreiche Kompetenz und Erfahrung mit kooperativen bezahlbaren Wohn- und Bauformen
haben und stellen diese einem breiten Kreis an Interessenten zur Verfügung.
Zu diesen Wohn- und Bauformen zählen die kooperativen Wohnmodelle (Kleine Genossenschaften,
Mietshäuser-Syndikats, selbst organisierte Wohnprojekte), die Baugruppenmodelle für individuelle und
gemeinschaftliche Eigentumsbildung, Eigenleistungsmodelle (Ausbauhäuser,
Handwerkerwohnungen), aber auch Mehrgenerationenansätze oder Wohnformen für Menschen mit
Behinderungen.
Kooperative Wohnprojekte schaffen dauerhaft bezahlbaren Wohnraum in Leipzig, verbinden mehrere
Generationen, sind soziale Anker in den Quartieren und bringen Arbeit sowie Wohnen zusammen. Die
gemeinschaftliche Bau- und Wohnkultur ist ein wichtiger Teil der Leipziger Freiheit.
Die Stadt Leipzig hat daher eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die neben der Netzwerks- und
Öffentlichkeitsarbeit folgende Aufgabenschwerpunkte hat:
•
Management des Beratungsangebots: Kooperative Projektgruppen können für die ersten Schritte
ihrer Projektentwicklung eine unentgeltliche Beratung in Anspruch nehmen. Dazu steht das Pool
an Konzept- und Fachberatern des Netzwerkes zur Verfügung.
•
Entwicklung neuer Trägerstrukturen für kooperative Projekte: Das Netzwerk arbeitet am Aufbau
neuer kooperativer Dachstrukturen zur Bündelung von Bauherren- und
Selbstverwaltungsaufgaben, um das Angebot für breite Schichten der Bevölkerung zu öffnen.
Dazu gehören u.a. neue Trägermodelle für Wohnprojekte, wie eine Dachgenossenschaft oder ein
Stiftungsmodell mit hoher Selbstverwaltungsbeteiligung der Mieter.
8
Kap.3 „Instrumente und Maßnahmen“ des Wohnungspolitischen Konzepts
08.05.2018
•
Gemeinschaftliche Wohnformen im Alter und bei Behinderung: Des Weiteren baut das Netzwerk
seine Kompetenz zu gemeinschaftlichen Wohnformen im Alter und bei Behinderung aus und
verstärkt die Kooperation mit der Beratungsstelle „Wohnen und Soziales“ des Sozialamtes sowie
freien Trägern der Wohlfahrtspflege.
•
Unterstützung der Stadt bei Konzeptveräußerung und Projektentwicklung für kooperative
Baugruppen: Eine weitere Aufgabe der Koordinierungsstelle ist die Vorbereitung, Begleitung und
Auswertung des Verfahrens zur Konzeptveräußerung städtischer Grundstücke für kooperative
Baugruppen sowie perspektivisch die Unterstützung bei der Realisierung großer Neubauvorhaben
durch Baugruppen in B-Plan-Gebieten.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Fortsetzung der Arbeit des Netzwerks Leipziger Freiheit
Bauberatung und Digitalisierungsprojekte im Amt für Bauordnung und
Denkmalpflege
Die Stadtverwaltung Leipzig arbeitet an der Einrichtung eines medienbruchfreien elektronischen
Bauantragsverfahrens und der Anpassung der Bauberatung an die heutigen Standards digitaler
Dienstleistungserbringung. Die Grundlage hierfür bildet der Ratsbeschluss RBIV-1038/07. Eine
weitere Dimension der Verwaltungsdigitalisierung ist die Prozessorientierung und
Verfahrensoptimierung.
Mit diesen Digitalisierungsmaßnahmen werden zwei übergeordnete Zielstellungen verfolgt:
•
Optimierung des Serviceangebots für die bauinteressierten Bürger, Entwurfsverfasser und
Investoren:
o durch die Bündelung von Funktionen zur allgemeinen Beratung, Antragsannahme und vergabe, sowie zur Auskunftserteilung über den Verfahrensstand durch Einbeziehung
aller am Baugenehmigungsverfahren beteiligten Fachämter der Stadtverwaltung
o mit der Bereitstellung von umfangreichen Informationen, wie z. B. über die Bebaubarkeit
eines Grundstückes
•
Effektivierung der verwaltungsinternen Abläufe, wie z. B. die Beschleunigung der Abstimmungsund Beteiligungsprozesse innerhalb der Stadtverwaltung im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens.
Zur Realisierung der Digitalisierungsmaßnahmen wurden mit der Implementierung einer neuen
Fachanwendung und notwendiger Hardware die technischen Grundlagen für die Einführung eines
medienbruchfreien elektronischen Antragsverfahrens geschaffen und ein Konzept für eine Plattform
der elektronischen Ämterbeteiligung im Rahmen des Bauantragsverfahrens entwickelt.
2015 wurde im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege zur Bündelung der Bauberatung das
Technische Bürgerbüro eingerichtet. Die Weiterentwicklung von Serviceangebot und -zeiten soll in
einer zweiten Ausbaustufe 2018/19 erfolgen. Dazu werden verschiedene, teilweise bereits
vorhandene Dienstleistungen zum Thema „Bauen“ im Bürgerbüro „Bauberatung“ zusammengefasst
und um Services andere Fachbereiche ergänzt.
Weitere Schritte zur Umsetzung
•
•
Weiterentwicklung der technischen Grundlagen, z. B. erweitertes Informationsangebot im
LeipziGIS, digitales Antragsmanagement für Onlineanträge, Integrationsplattform für die
verwaltungsinterne Ämterbeteiligung, Onlineformularservice sowie Unterstützung der
Antragstellung durch virtuelle Gebäudedatenmodelle.
Abstimmung mit weiteren Ämtern zur Übernahme von Informations- und Beratungsangeboten
sowie Monitoring und Evaluation von Abläufen/Verfahren zur Prozessoptimierung.
9
Kap.3 „Instrumente und Maßnahmen“ des Wohnungspolitischen Konzepts
08.05.2018
3.5 Stadtteil- und Projektentwicklung
Kooperation mit Eigentümern zur Entwicklung von Bestandsgebäuden und quartieren
Um für die wachsende Wohnungsnachfrage schneller mehr Wohnraum zur Verfügung stellen zu
können, ist eine stärkere Reaktivierung von Leerstand erforderlich. Daher sollen Eigentümer von
unsanierten und leerstehenden Gebäuden gezielt aufgesucht und aktiviert werden. Dies ist in den
Schwerpunktgebieten der Stadtentwicklung Aufgabe der Gebiets- und Magistralenmanagements, die
Eigentümer bei der Reaktivierung und nachhaltigen Sanierung ihrer Bestandsgebäude unterstützen.
Darüber hinaus tragen die Angebote des Netzwerks Leipziger Freiheit, die Einrichtung eines
Stadtentwicklungsfonds, die konsequente Anwendung rechtlicher Möglichkeiten sowie der punktuelle
Ankauf von Gebäuden zur Reaktivierung von Bestandsgebäuden bei.
Es bedarf außerdem der nachfragegerechten Weiterentwicklung und behutsamen Nachverdichtung
bestehender Quartiere. Vor allem in den durch DDR-Wohnungsbau geprägten Gebiete gilt es in
Kooperation mit den Eigentümern die Angebotsvielfalt zu erhöhen, den Wohnungsbestand
generationenübergreifend zu entwickeln und zu ergänzen und die Quartiere an die Anforderungen
künftiger Bewohner anzupassen. Dies wird in den Schwerpunkträumen der integrierten
Stadtentwicklung bereits durchgeführt. Auch für weitere Gebiete wird die Stadt konzeptionelle Hilfe
hierfür leisten.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
•
•
Weiterführung der Arbeit der Gebiets- und Magistralenmanagements und der Eigentümerberatung
Leipziger Osten in Verknüpfung mit den o.g. Umsetzungsmöglichkeiten.
Überprüfung der Ausweitung der Eigentümerberatung im Leipziger Osten auf Alt-Paunsdorf,
Schönefeld und Mockau
Konzeptionelle Unterstützung der nachfragegerechten Weiterentwicklung und Ergänzung des
Wohnungsbestands und der Erweiterung/Qualifizierung der vorhandenen Infrastruktur.
Einrichtung eines Stadtentwicklungsfonds
Der Stadtentwicklungsfonds ist eine Finanzierungsalternative für innovative Projekte, die zwar mit
besonderen Risiken oder einer niedrigen Kapitalrendite verbunden sind, jedoch einen hohen Nutzen
für die Stadtteilentwicklung haben.
Der Stadtentwicklungsfonds kann wohnungspolitisch relevante Projekte, welche zur Schaffung von
bezahlbaren und vielfältigen Wohn- und Lebensformen beitragen, finanziell in Form von Darlehen,
Bürgschaften oder Beteiligungen unterstützen. So können Marktnachteile, wie z.B. geringere
finanzielle Ressourcen und/oder zeitlichen Mehrbedarf zur Projektentwicklung (z.B. für
gemeinschaftliche Entscheidungsprozesse) gedämpft werden.
Die Stadt Leipzig hat für die Entwicklung des Lindenauer Hafens einen JESSICA-Kredit aus dem
EFRE-Stadtentwicklungsfonds erhalten. Dieser ist ab 2018 an den Freistaat Sachsen (Sächsische
Aufbaubank) zurückzuzahlen. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen dafür ein, dass
diese Mittel wieder für die Stadt Leipzig zur Verfügung stehen. Da die Einrichtung eines eigenen
Leipziger Stadtentwicklungsfonds hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit als schwierig
realisierbar eingeschätzt wird, sollen die Verhandlungen mit dem Freistaat dahingehend geführt
werden, dass die Mittel aus dem JESSICA Fonds in einem geeigneten Nachfolgemodell des
Freistaates Sachsen für die Stadt Leipzig eingesetzt werden.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Die Stadt Leipzig intensiviert die Verhandlungen mit dem Sächsischen Staatsministerium des
Innern zum Wiedereinsatz der JESSICA-Mittel zugunsten wohnungspolitischer Zielstellungen.
Integrierte Stadtteilkonzepte und energetische Quartierskonzepte
Aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept wurden räumliche Handlungsschwerpunkte u.a. für
Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf abgeleitet, für die vertiefende, integrierte
Stadtteilkonzepte erarbeitet wurden. Diese wurden unter breiter Beteiligung der lokalen Akteure und
10
Kap.3 „Instrumente und Maßnahmen“ des Wohnungspolitischen Konzepts
08.05.2018
der Stadtteilbevölkerung als Grundlage für den Einsatz von städtebaulichen Förderprogrammen und
als handlungsleitend für private und kommunale Akteure erarbeitet. Da sie verschiedene Belange zum
Wohnen, Verkehr, Infrastruktur, Soziales, Grün usw. integrieren, leisten die Stadtteilkonzepte daher
einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung von sozial- und nutzungsstrukturell gemischten
Stadtteilen.
Daneben gibt es Stadtteilkonzepte mit einem thematischen Schwerpunkt, wie z.B. die energetischen
Quartierskonzepte, die auf die Steigerung der Energieeffizienz auf Quartiersebene abzielen.
Im Zuge der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts wurden die
Schwerpunkträume der Stadtentwicklung überprüft und der Bedarf an neuen bzw. der Fortschreibung
bestehender Stadtteilkonzepte abgeleitet.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Derzeit befindet sich das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Grünau im Beschlussverfahren
und das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Paunsdorf in Bearbeitung.
3.6 Rechtsgrundlagen und Förderprogramme
Soziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Um den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu unterstützen, kann eine soziale
Erhaltungssatzung erlassen und dadurch u.a. eine Genehmigungspflicht für Umbauten,
Modernisierungen etc. eingeführt sowie Einschränkungen für die Umwandlung von Miet- in
Eigentumswohnungen festlegt werden. Soziale Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Baugesetzbuch (BauGB) sollen negative städtebauliche Folgewirkungen von Aufwertungs- und
Verdrängungsprozessen vermindern. Negative Folgen durch eine Änderung der Zusammensetzung
der Wohnbevölkerung sind zu befürchten, wenn in einem aufwertungsverdächtigen Gebiet ein
größerer Anteil der Bevölkerung potenziell als verdrängungsgefährdet anzusehen ist.
Die Verwaltung prüft derzeit, welche Wirkungen soziale Erhaltungssatzungen erzielen können und
welchen Aufwand die Umsetzung der Satzung für die Verwaltung in der konkreten Leipziger Situation
bedeuten würde. Dazu erfolgt ein intensiver Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen, die soziale
Erhaltungssatzungen bereits anwenden. Im Ergebnis wird dem Stadtrat ein Entscheidungsvorschlag
vorgelegt. Für den Leipziger Osten wurde im 1. Halbjahr 2017 ein erstes Grobscreening zur Ermittlung
des Verdrängungspotenzials durchgeführt.
Weitere Schritte zur Umsetzung
•
•
Vorbereitung einer Grundsatzentscheidung zur Anwendung sozialer Erhaltungssatzungen
Bei Entscheidung für den Einsatz sozialer Erhaltungssatzungen: Durchführung vertiefender
Untersuchungen in potentiellen Verdachtsgebieten zur Begründung der Satzungen.
Umwandlungsverbot in sozialen Erhaltungsgebieten
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gehen häufig mit erheblichen Veränderungen der
Gebäude- und Wohnungssubstanz einher und können sich damit auch auf die Mieterstruktur im
umgewandelten Mietobjekt auswirken. Die Umwandlung von Mietwohnraum in Wohneigentum ist
daher mit einer verstärkten Gefahr der Verdrängung der angestammten Mieterschaft verbunden.
Die Landesregierungen sind gemäß § 172 Absatz 1 Satz 3 BauGB ermächtigt, eine sog.
Umwandlungsverbotsverordnung mit einer Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren zu erlassen, auf
deren Grundlage eine generelle Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in
Eigentumswohnungen in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung gilt. So ist die Begründung von
Wohnungseigentum u.a. nur dann zulässig, wenn sich die Eigentümerinnen und Eigentümer dazu
verpflichten, innerhalb der nächsten sieben Jahre nur an die Mieterinnen und Mieter zu veräußern.
Zum einen soll die Veräußerung an Bestandsmieterinnen und -mieter der Stabilisierung der
Bevölkerungsstruktur am Ort dienen. Zum anderen sollen Personen, die die Wohnung nur aus
Verwertungsinteressen erworben haben, nicht durch diese Regelung begünstigt werden.
11
Kap.3 „Instrumente und Maßnahmen“ des Wohnungspolitischen Konzepts
08.05.2018
Im Freistaat Sachsen gibt es derzeit keine landesrechtliche Verordnung zum Verbot von
Umwandlungen in Wohneigentum und somit keine Grundlage zur Anwendung dieses
Rechtsinstruments in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung.
Für Leipzig ist zu prüfen, in welchem Umfang Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen
stattfinden und inwieweit diese sich negativ auf die soziale Mischung von Wohnquartieren auswirken.
Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Prüfung der Einführung sozialer Erhaltungssatzung.
Sollten im Ergebnis die Anwendung sozialer Erhaltungssatzungen und Umwandlungsverbote als
zielführendes Instrument eingeschätzt werden, wird sich die Stadt Leipzig beim Freistaat Sachsen
dafür einsetzen, dass eine Landesverordnung zur Umwandlung erlassen wird.
Weitere Schritte zur Umsetzung
•
Im Zusammenhang mit der Prüfung der Einführung sozialer Erhaltungssatzung wird das
Umwandlungsgeschehen und -potenzial untersucht. Ggf. setzt sich die Stadt Leipzig beim
Freistaat Sachsen für die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen ein.
Zweckentfremdungsverbot
Die Länder können Städte und Gemeinden gesetzlich ermächtigen, kommunale Satzungen zum
Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (sog. Zweckentfremdungsverbote) aufzustellen. Mit
dem Erlass von Zweckentfremdungsverboten kann vorhandener Wohnraum vor der Umwandlung in
Gewerberaum, in Ferienwohnungen und vor Abriss und Leerstand durch eine Genehmigungspflicht
geschützt werden. Ziel solcher Verbote ist es, die anderweitige Nutzung von Wohnraum als zu
Wohnzwecken zu unterbinden und zu beseitigen sowie langfristigen (auch spekulativen) Leerstand zu
verhindern.
Aktuell ist in Leipzig zum größten Teil eine Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum zu beobachten.
Dies ist jedoch nicht Gegenstand eines Zweckentfremdungsverbots. Es gibt aber auch Anzeichen
dafür, dass zunehmend Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt und somit zweckentfremdet
werden. Dabei muss unterschieden werden zwischen Gelegenheits-Vermietern, die häufig über
Online-Portale ihre Wohnung vorübergehend zur Verfügung stellen (Home Sharing) und
professionellen Anbietern.
Es soll in Leipzig vertieft untersucht werden, in welchem Umfang die Nutzung von Wohnraum als
Ferienwohnung zu gewerblichen Zwecken oder die Zweckentfremdung durch spekulativen Leerstand
erfolgt. Zugleich setzt sich die Stadt Leipzig beim Freistaat Sachsen dafür ein, dass die gesetzlichen
Grundlagen dafür geschaffen werden, Zweckentfremdungsverbote zu erlassen.
Weitere Schritte zu Umsetzung
•
•
Die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Spekulation und als Ferienwohnung zu
gewerblichen Zwecken wird vertieft untersucht und beobachtet..
Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen für die Schaffung entsprechender
Rechtsgrundlagen ein. Bei Bedarf wird eine kommunale Satzung zum Verbot der
Zweckentfremdung von Wohnraum erlassen.
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten können bauliche Mindest- oder Höchststandards definiert
werden und somit bauliche Maßnahmen, die über den zeitgemäßen Standard hinausgehen, begrenzt
bzw. versagt werden. Daher können städtebauliche Sanierungsmaßnahmen gerade bei hoher
Investitionsdynamik und Aufwertungsdruck in einzelnen Quartieren ein wirksames Instrument zur
Erreichung städtebaulicher Zielstellungen sein.
In Leipzig gibt es aktuell 15 förmlich festgelegte Sanierungsgebiete, deren städtebauliche Erneuerung
in den vergangenen Jahren aus Mitteln der Städtebauförderung umfassend unterstützt wurde. Da die
Sanierungsziele erreicht und keine weitere Städtebauförderung eingesetzt werden kann, müssen die
Sanierungsgebiete bis zum Jahr 2020 aufgehoben werden.
Die weitere Entwicklung der ehemaligen Sanierungsgebiete wird beobachtet und bei Anzeichen von
erneuten bzw. zunehmenden städtebaulichen, funktionalen oder sozialen Missständen, muss der
Einsatz geeigneter Maßnahmen wie beispielsweise das soziale Erhaltungsrecht, geprüft werden.
12
Kap.3 „Instrumente und Maßnahmen“ des Wohnungspolitischen Konzepts
08.05.2018
Mittel- und langfristig ist auch die Neuausweisung von Sanierungsgebieten aufgrund städtebaulicher
Missstände zu prüfen.
Weitere Schritte zu Umsetzung
•
Nachsorge für entlassene Sanierungsgebiete durch Beobachtung der Entwicklung und im
Bedarfsfall Prüfung geeigneter Instrumente
Wohnungsbauförderung
Einsatz der aktuellen Wohnungsbauförderung
Die Wohnraumförderung des Freistaates Sachsen verfolgt aktuell drei Ziele: Förderung der Schaffung
von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum, Förderung der Schaffung von
selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern und Förderung der Anpassung von
Wohnraum an die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Die
Wohneigentumsförderung für Familien erfolgt über zinsverbilligte Kredite, während die Schaffung
mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums und die Wohnraumanpassung an die Belange
mobilitätseingeschränkter Menschen durch Zuschüsse gefördert werden.
Anforderungen an die künftige Wohnungsbauförderung
Aus der Perspektive Leipzigs bestehen folgende Anforderungen an die Wohnungsbauförderung des
Freistaates Sachsen:
•
•
•
•
Verstetigung der Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem
Mietwohnraum, um dem Bedarf an gefördertem Wohnraum in Leipzig gerecht zu werden und um
damit die soziale Mischung in Bestands- und Neubaugebieten zu unterstützen.
Die Anhebung der Einkommensgrenzen nach Wohnraumfördergesetz (WoFG) um 20 %, um mehr
Haushalten mit geringen Erwerbseinkommen den Zugang zu gefördert errichteten mietpreis- und
belegungsgebundenen Wohnungen zu ermöglichen.
Entwicklung spezieller Förderprogramme für kommunale Wohnungsbaugesellschaften und genossenschaften, die die Unternehmen in die Lage versetzen, ihre Wohnungsbestände
angesichts der Situation auf dem Wohnungsmarkt und in den Unternehmen zu entwickeln und
auszuweiten.
Die soziale Abfederung der Kosten, die bei der Schaffung von neuen Qualitäten (z.B. durch
energetische Sanierung oder altenfreundliche Wohnungsanpassungen) entstehen, so dass der
geförderte Wohnraum auch nach einer Sanierung für einkommensschwache Haushalte (weiterhin)
bezahlbar bleibt. Die Förderbedingungen der verschiedenen Förderprogramme sollten so
formuliert werden, dass sie unter Leipziger Marktbedingungen funktionieren und für
Einzeleigentümer attraktiv sind.
Auf verschiedenen Ebenen finden regelmäßig Gespräche mit dem Freistaat Sachsen zur
Ausgestaltung der künftigen Wohnungsbauförderung statt.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
•
•
Formulierung der Anforderungen an eine neue Wohnungsbauförderung (insb. attraktive
Förderbedingungen und Verstetigung der Förderung) gegenüber dem Freistaat Sachsen (in
Zusammenarbeit mit Wohnungsmarktakteuren),
Formulierung und Durchsetzung von Standards für die mietpreis- und belegungsgebundenen
Wohnungen in Bezug auf Flächenverbrauch und Ausstattung,
Entwicklung von Modellvorhaben mit Wohnungsmarktakteuren und Bewerbung um Fördermittel
für diese Modellprojekte.
Umfassende Nutzung der integrierten Stadterneuerungsprogramme
Mit den verschiedenen Programmen der integrierten Stadterneuerung sollen insbesondere
Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes zur Schaffung und den Erhalt von bezahlbarem
Wohnraum, zur Entwicklung sozial und nutzungsstrukturell gemischter Stadtteile sowie zur Steigerung
der Energieeffizienz unterstützt werden.
Dazu zählen die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung wie Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren, Soziale Stadt, Stadtumbau Ost, Städtebauliche Erneuerung und Städtebaulicher
Denkmalschutz. Förderfähig sind u.a. private und öffentliche Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie
13
Kap.3 „Instrumente und Maßnahmen“ des Wohnungspolitischen Konzepts
08.05.2018
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes – auch vor dem Hintergrund einer
alternsgerechten Quartiersentwicklung. Darüber hinaus sind andere Bundesprogramme sowie
Programme der EU zur integrierten Stadtentwicklung wie EFRE-Nachhaltige Stadtentwicklung oder
Programme des Europäischen Sozialfonds ESF von Bedeutung.
Die jeweiligen Fördergebiete werden aus den Prioritäten des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts
(INSEK) abgeleitet. Grundlage für die Verwendung der Fördermittel sind integrierte
Fördergebietskonzepte, die unter Beteiligung der lokalen Akteure und der Stadtteilbevölkerung
erarbeitet werden (siehe 3.5 Integrierte Stadtteilkonzepte und energetische Quartierskonzepte). Die
verschiedenen Stadterneuerungsprogramme sollen weiterhin gezielt und in großem Umfang in
Anspruch genommen und kombiniert werden.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
•
•
•
•
•
Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber Land, Bund und EU für eine aus wohnungspolitischer Sicht
bedarfsgerechte Ausrichtung künftiger Förderprogramme ein.
Zur aktivierenden Eigentümerberatung im Rahmen des Netzwerkes Leipziger Freiheit sollen
zusätzliche Fördermittel akquiriert werden.
In der aktuellen EFRE-Programmperiode sind im Leipziger Osten und Westen bis 2022
Maßnahmen in den Handlungsfeldern Energieeffizienz, Umwelt und Armutsbekämpfung auf der
Basis von gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepten in Umsetzung.
Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden bis 2020 Vorhaben zur nachhaltigen
sozialen Stadtentwicklung in den Fördergebieten Leipziger Westen und Schönefeld umgesetzt.
Zur Absicherung der Ziele einer integrierten Stadtteilentwicklung werden weitere ergänzende
Förderprogramme eingesetzt, z.B. BIWAQ (bis 2022), Horizon 2020: Triangulum Laborraum
Leipziger Westen (bis 2020), Nationale Stadtentwicklungspolitik (bis 2019) sowie Nationale
Projekte des Städtebaus (bis 2019).
In den Fördergebieten Kernbereich Leipziger Osten inkl. Parkbogen, Grünau und Paunsdorf des
Bund-Länder-Programms Soziale Stadt (SSP; Laufzeit 2016-2025) werden vor allem in den
Handlungsfeldern Wohnen, technische und soziale Infrastruktur sowie Nachhaltigkeit Maßnahmen
zur sozialen Integration umgesetzt.
Überprüfung kostentreibender Standards im Bau einfordern
Der Baukostenindex ist in Sachsen seit 2010 um 14 % und damit deutlich stärker als die
Lebenshaltungskosten (+6,7) gestiegen. Eine Ursache dafür sind kostentreibende Standards im Bau,
auf die die Stadt Leipzig nur eingeschränkt Einfluss nehmen kann. Im Rahmen des Bündnisses für
bezahlbares Wohnen und Bauen, das Bund, Länder, Kommunen und Verbände Mitte 2014
geschlossen haben, ist eine Baukostensenkungskommission eingesetzt worden, die
Veränderungsvorschläge erarbeiten soll. Aus Leipziger Sicht sollte angesichts der aktuellen
gesetzlichen Rahmenbedingungen geprüft werden, wie z.B. durch einen differenzierten Umgang mit
den dort definierten Standards, eine warmmietenneutrale Sanierung im Bestand ermöglicht werden
kann.
2016 wurde die Regelung zur Stellplatzpflicht in der Landesbauordnung durch eine kommunale
Satzungsermächtigung ersetzt, so dass mit dem Erlass einer kommunalen Stellplatzsatzung eine
Reduzierung der Anforderungen in Leipzig möglich ist. Darüber hinaus bedarf es einer Kongruenz der
Standards in verschiedenen Bau- und Fördervorschriften.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
•
•
Wohnungswirtschaft und Stadt Leipzig setzen sich bei EU, Bund und Land für eine Überprüfung
kostentreibender baulicher Standards ein.
In den kommunalen Planungsprozessen werden planungsinduzierte Kostenerhöhungen in die
Abwägung einbezogen, um Baukosten für Wohnungen nicht unnötig zu verteuern.
Erarbeitung einer kommunalen Stellplatzsatzung, die eine Reduzierung des Stellplatzschlüssels
beim Wohnungsbau und beim Bau sozialer Infrastruktur zum Ziel hat (1. Quartal 2018).
14
Kap.3 „Instrumente und Maßnahmen“ des Wohnungspolitischen Konzepts
08.05.2018
Absenkung der Kappungsgrenze
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt ist es möglich, die gesetzlich festgelegte Begrenzung
von Mieterhöhungen für bestehende Mietverträge, die innerhalb von 3 Jahren bis zur ortsüblichen
Vergleichsmiete zulässig sind, von 20 % auf 15 % zu reduzieren. Voraussetzung ist eine Verordnung
des Landes, die dies für ausgewiesene Gebiete für eine Dauer von 5 Jahren festlegen kann. Mit der
Absenkung der Kappungsgrenze wird dem einzelnen Mieter ein Instrument zur Dämpfung der
Mietpreissteigerung in die Hand gegeben.
Gemäß des angesichts der aktuellen Wohnungsmarktsituation gefassten Beschlusses (VI-A-03790
vom 17.05.2017) setzt sich die Stadt Leipzig beim Freistaat für den Erlass einer entsprechenden
Verordnung ein.
3.7 Monitoring und transparente Marktdarstellung
Kontinuierliche Wohnungsmarktbeobachtung
Im Rahmen des kleinräumigen Monitorings (RB III-423/00) werden die Entwicklungen auf dem
Leipziger Wohnungsmarkt (kleinräumig und gesamtstädtisch) beobachtet und im jährlich
erscheinenden Monitoringbericht Wohnen transparent dargestellt. Darüber hinaus wird regelmäßig
das Erreichen wohnungspolitischer Ziele überprüft. Zugleich soll es im Sinne eines „Frühwarnsystems“
helfen, Anspannungstendenzen auf dem Leipziger Wohnungsmarkt rechtzeitig zu erkennen, um den
Einsatz weiterer Maßnahmen zur Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien zu prüfen. Hierfür
werden relevante Indikatoren wie z.B. die Entwicklung von Wohnungsnachfrage, Wohnungsangebot,
Leerstand und Mieten, zu einem Indikatorenset zusammengestellt und miteinander verknüpft, um
damit den Prozess möglicher Marktanspannung abzubilden. Diese Entwicklungen werden - soweit
möglich - auch teilräumlich betrachtet. Gemeinsam mit den Wohnungsmarktakteuren wird regelmäßig
auf Basis dieser Erkenntnisse eine Bewertung der Wohnungsmarktlage vorgenommen und
Empfehlungen für die weitere Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts abgeleitet. In diesem
Rahmen wird auch über Instrumente und Maßnahmen diskutiert, deren Prüfung im Kap. 2 „unter
Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes“ benannt ist.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
Das vorhandene Monitoringsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt, insbesondere durch
•
•
•
die Anpassung der Indikatoren und Messgrößen bzw. Erweiterung des Indikatorensets zur
Überprüfung des Erreichens wohnungspolitischer Leitlinien (z.B. zum Thema altenfreundliche
Wohnangebote),
die Integration von Erkenntnissen aus dem Projekt „Gentrifizierung“ des Deutschen Instituts für
Urbanistik (Laufzeit Herbst 2014 bis Anfang 2016),
ggf. durch Wohnungsmarktakteure mitfinanzierte vertiefende Untersuchungen.
Mietspiegel, Betriebskostenbroschüre und Heizspiegel
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten
Wohnungsbau. Ziel ist die regelmäßige Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels nach § 558d BGB.
Der alle zwei Jahre erscheinende Mietspiegel der Stadt Leipzig wird in Zusammenarbeit mit den
Interessenvertretern der Mieter- und Vermieterverbände aufgestellt. Er trägt zur transparenten
Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei und hat hohe Bedeutung für die Durchsetzung
gerechtfertigter Mieterhöhungsverlangen. Daneben dient er als Grundlage für die Umsetzung der
Kappungsgrenze. Mietspiegel sind kein Instrument der Wohnungspolitik sondern der sozialen
Daseinsvorsorge.
Die Betriebskostenbroschüre wird ebenfalls alle zwei Jahre aktualisiert. Ihr können die Betriebs- und
Heizkosten für typische Leipziger Gebäudetypen entnommen werden. Damit bietet sie Mietern und
Vermietern Unterstützung beim Vergleich der eigenen Kosten.
Der in Zusammenarbeit mit co2online erstmals im Jahr 2015 veröffentlichte Heizspiegel liefert für das
Gebiet der Stadt Leipzig Vergleichswerte zum Heizenergieverbrauch mit Erdgas und Fernwärme und
zu den damit verbundenen Kosten. Mit seiner Hilfe kann ermittelt werden, ob der eigene
Heizenergieverbrauch niedrig, mittel, erhöht oder zu hoch ist. Gleichzeitig liefert die Broschüre
15
Kap.3 „Instrumente und Maßnahmen“ des Wohnungspolitischen Konzepts
08.05.2018
Hinweise zum richtigen Heizen und Energiespar-Tipps, mit denen die eigenen Kosten verringert und
die Umwelt geschont werden kann.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
regelmäßige Erstellung des qualifizierten Mietspiegels, des Betriebskostenspiegels und des
Heizkostenspiegels.
3.8 Kooperation und Kommunikation
Kooperation zur Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien
Aufgrund des im Vergleich zur Vergangenheit geringeren direkten Einflusses der Stadt beispielsweise durch die geringere Anzahl an kommunalen Wohnungsbeständen, auslaufenden
Belegungsrechten und -bindungen zur sozialen Wohnraumversorgung oder fehlende, passgenaue
öffentliche Fördermittel - liegt die Aufgabe der Kommune v.a. darin, einen adäquaten
Handlungsrahmen zu schaffen, der die Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien in die Wege
leitet und unterstützt. Dies kann sie z.B. über die Ausübung ihrer Planungshoheit, der Auswertung und
Veröffentlichung von verfügbaren Daten, über Koordination von und Kooperation mit Akteuren, dem
Anwerben von Fördermitteln etc. tun. Die Stadt ist jedoch darauf angewiesen, dass
Wohnungsmarktakteure die wohnungspolitischen Zielsetzungen weitestgehend auch für sich
annehmen und sich bereit erklären, diese durch ihr Handeln zu finanzieren und umzusetzen.
Für ein gemeinsames Agieren ist daher gegenseitiges Verständnis, Vertrauen und
Erfahrungsaustausch und vor allem kontinuierliche Kommunikation erforderlich. Vor diesem
Hintergrund soll die breite Akteursbeteiligung, welche im Rahmen des Prozesses zur Fortschreibung
des Wohnungspolitischen Konzepts begonnen wurde, fortgesetzt werden.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
•
•
Überprüfung der Marktentwicklungen auf Grundlage des Monitoringberichts sowie Diskussion
über Ableitung von Schlussfolgerungen für die weitere Verfolgung der wohnungspolitischen
Leitlinien (ca. 1 Workshop im Jahr, gesamter Teilnehmerkreis),
Vereinbarung von wesentlichen Fragestellungen, die im Rahmen der Zusammenarbeit weiter
bearbeitet werden sollen, sowie die Entwicklung von konkreten Kooperationsfeldern (wie z.B. ein
Bündnis für soziales Wohnen, Bündnis für kostengünstiges Bauen). (2-3 mal im Jahr, ggf.
kleinerer, themenbezogener Teilnehmerkreis),
Klärung, wie eine Einbindung der Öffentlichkeit auch im Rahmen der Umsetzung des
Wohnungspolitischen Konzepts sinnvoll erfolgen könnte.
Kooperation zu konkreten Themen
Um die generelle Kommunikation und Kooperation zu den wohnungspolitischen Leitlinien und deren
Umsetzung gezielt mit greifbaren Maßnahmen zu unterstützen wird eine Kooperation der Stadt mit
den Akteuren des Wohnungsmarktes im Rahmen von konkreten Projekten angestrebt. Die
kommunalen Unternehmen insbesondere die LWB prüfen in diesem Sinne ihre Möglichkeiten, sich
daran zu beteiligen. Thematische Schwerpunkte können sein:
•
•
•
•
•
•
•
Kooperationsvereinbarungen für die Versorgung von Haushalten, die sich nicht am Markt mit
angemessen Wohnraum versorgen können,
Entwicklung weiterer Formen zum Erhalt und Schaffung von preisgünstigen Wohnungen,
Fortsetzung des Dialogs zum Thema altenfreundlichen Wohnen,
Modellprojekte u.a. zu den Themen kooperative Wohnformen, Mehrgenerationenwohnen,
Behinderten-Wohngemeinschaften sowie Energieeffizienz steigernde Maßnahmen in Quartieren,
Quartiersstrategien für eine nachfragegerechte Weiterentwicklung und behutsame
Nachverdichtung,
Gemeinsame Positionierungen u.a. zur Wohnungsbauförderung oder Prüfung von baulichen
Standards,
Lösungsansätze für sozialverträgliche Bestandssanierungen z.B. bei energetischen Sanierungen
oder Anpassung von Wohnungen an aktuelle Anforderungen. Hierbei sollen überlagernde
Anforderungen, z.B. preisgünstig und altenfreundlich, Berücksichtigung finden,
16
Kap.3 „Instrumente und Maßnahmen“ des Wohnungspolitischen Konzepts
•
•
08.05.2018
Gemeinsame Lösungssuche bei Auftreten erheblicher Hindernisse im Rahmen von
Baugenehmigungsverfahren insbesondere bei großer Zunahme der Bautätigkeit,
Erschließung von Möglichkeiten der stadtteilorientierten Sozialarbeit im Umfeld des dezentralen
Wohnens für Asylsuchende.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
•
Bestehende Kontakte und Kooperationen werden fortgeführt und ggf. ausgebaut.
Der Akteurskreis wird entsprechend den Bedarfen und Interessierten erweitert und ausgebaut.
Kampagne und Bündnis für kostengünstiges Bauen
Durch den Aufbau einer Wissensplattform „Kostengünstiges Bauen“ soll eine Vernetzung und ein
Erfahrungsaustausch zu Möglichkeiten der Kostenreduzierung beim Neubau mit interessierten
Wohnungsmarktakteuren in Leipzig initiiert werden. Der Austausch ist praxisbezogen und erfolgt mit
unterschiedlichen, im Wohnungsbau aktiven Akteuren, die mit konkreten Projekten befasst sind und
über entsprechend praktische Erfahrungen verfügen. Daraus soll ein lokales Bündnis und ein
„Leipziger Weg“ des kostengünstigen Bauens entwickelt werden, das sich bspw. durch die
Anpassung/ Neuinterpretation der Bau-/ Wohnstandards, intelligente Planungsansätze im Sinne eines
Modulbaukastens sowie die Definition duplizierbarer Vorgehensweisen/ Instrumente zur
Kostenreduktion auszeichnet.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
•
Aufbau der Wissensplattform und einer damit verbundenen Veranstaltungsreihe Kampagne 2017
durch Ermittlung von Best-Practice-Beispielen und Kooperation mit Wohnungsmarktakteuren,
Vorbereitung konkreter Vorhaben zur Umsetzung ab 2018.
Kommunikation und Mediation bei Eigentümer-Mieter-Konflikten
Die zunehmende Nachfrage nach Wohnraum in der Stadt Leipzig spiegelt sich auch in der Zunahme
an Aufwertungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand wider. Dazu zählen insbesondere baurechtlich
relevante Maßnahmen wie umfangreiche Sanierungen von Bestandswohnungen - und damit
verbundene Mietererhöhungen - sowie Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen.
Diese Maßnahmen gehen einher mit einem verstärkten Informationsbedarf auf Seiten der betroffenen
Mieter sowie einem erhöhten Konfliktpotenzial zwischen Eigentümern und Mietern.
Ein Handlungsansatz des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig war die Mediation bei
Eigentümer-Mieter-Konflikten im Einzelfall. Dies erfolgte 2016/17 punktuell im Rahmen des
Modellprojekts „Eigentümerberatung und Moderation im Leipziger Osten“ sowie durch das Netzwerk
Leipziger Freiheit.
Der angedachte Ansatz, Standards für den Umgang der Konfliktparteien gemeinsam mit Vermieterund Mieterseite zu entwickeln, wurde nicht weiterverfolgt, weil sich die Konfliktlagen im Einzelfall sehr
unterscheiden und eine individuellen Fallberatung und -vermittlung vorrangig erforderlich ist.
Aufgrund des großen Informationsbedarfes soll ab 2018 das Angebot an Information und
Kommunikation bezüglich baurechtlich relevanter Maßnahmen an Mietwohnraum wie Sanierung,
Umwandlung und Verkauf ausgeweitet werden. Vorgesehen sind Informationsveranstaltungen in
Kooperation mit dem Mieterverein und weiteren Akteuren sowie das Angebot an Beratung und
Mediation im Einzelfall. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit Multiplikatoren in den Stadtteilen
weiterentwickelt werden.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Ausweitung des Angebots an Information und Beratung bei Eigentümer-Mieter-Konflikten im Falle
von Sanierung, Umwandlung und Verkauf von Mietwohnraum ab 2018.
17
Akteurs- und Expertenworkshop
Wohnungspolitisches Konzept der Stadt Leipzig
Am:
22.03.2017 von 15:00 bis 19:00 Uhr
Ort:
Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 – 6, 04109 Leipzig; Räume 257, 495, 421
Dokumentation
Auftraggeber
Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt
Abt. Stadtentwicklung
Martin-Luther-Ring 4 - 6
04109 Leipzig
Ansprechpartnerinnen:
Susanne Kranepuhl
Stefanie Komm
Auftragnehmer
WohnBund-Beratung Dessau
Humperdinckstr. 16
06844 Dessau-Roßlau
in Kooperation
raumscript
Schweder Str. 34a
10435 Berlin
Für die Dokumentation:
Birgit Schmidt
Monika Schulte
Susanne Kranepuhl
1
Inhalt
Begrüßung und Einführung.................................................................................................................................... 3
Sachstandsbericht zum Umsetzungsstand ............................................................................................................. 3
Information über die Wohnungsmarktsituation .................................................................................................... 4
Leipziger Wohnungsmarktindex ............................................................................................................................ 4
Wohnungsmarktprognose Leipzig ......................................................................................................................... 5
Rückfragen ................................................................................................................................................................ 5
Diskussion wohnungspolitischer Instrumente und Maßnahmen ........................................................................... 7
Mietpreisbremse und Kappungsgrenze ................................................................................................................. 7
Möglichkeiten rechtlicher Instrumente ................................................................................................................. 8
Kostengünstiges Bauen und Sanieren .................................................................................................................... 9
Bautätigkeit steigern ........................................................................................................................................... 11
Abschluss und Ausblick........................................................................................................................................ 11
2
Begrüßung und Einführung
Frau Dubrau, Bürgermeisterin Stadtentwicklung und Bau, begrüßt die Anwesenden zum Akteurs- und
Expertenworkshop zur Weiterentwicklung des wohnungspolitischen Konzeptes.
Sie erinnert an die ausführlichen Diskussionen, die den Erarbeitungs- und Umsetzungsprozess bisher
begleitet haben, und fügt an, dass die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarktweiter voran geschritten
seien. Die Bautätigkeit sei weiter spürbar angestiegen und der Leerstand verringert worden, jedoch sei
der Einwohnerzuwachs nach wie vor hoch und die Potentiale für Neubau und Sanierung würden genutzt. Für die genauen Zahlen verweist sie auf den Monitoringbericht Wohnen. Dieser sei am Morgen
der Öffentlichkeit in einer Pressekonferenz vorgestellt worden und Herr Heinig werde anschließend
Ausschnitte daraus vorstellen.
Für die Stadt liege ein Schwerpunkt im Erhalt von bezahlbarem Wohnraum für große Teile der Bevölkerung. Aufgrund dessen sei eine weitere Steigerung der Bautätigkeit wesentlich. Wie dies gewährleistet
werden könne und was dafür nötig sei, solle gemeinsam mit den Akteuren diskutiert werden. Da die
Mieten stärker gestiegen seien als die Einkommen, sollen Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Mietentwicklung näher untersucht und das WoPoKo dementsprechend weiterentwickelt werden. Die bisher
unter Vorbehalt genannten Instrumente für stärkeres Wachstum sollen nun überprüft und, falls erforderlich, hinzugefügt werden. Die Diskussion mit den Akteuren darüber in diesem Workshop solle eine
Grundlage für die Teilfortschreibung des Konzeptes sein, die für Mai 2017 vorgesehen ist.
Frau Schmidt, WohnBund-Beratung Dessau, und Herr Mehlin, raumscript Berlin, heißen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer willkommen und geben einen kurzen Überblick über die geplanten Themen
sowie den Ablauf des Workshops. Herr Mehlin verweist darauf, dass die Präsentationen mit der Dokumentation versendet werden.
Sachstandsbericht zum Umsetzungsstand
Herr Lunebach, Stadtplanungsamtsleiter, gibt einen Überblick über die Schwerpunkte in der Umsetzung des WoPoKos im letzten Jahr und stellt die geplanten Aktivitäten für 2017 vor. Er geht dabei auf
die Weiterentwicklung des Monitorings ein, das um ein Indikatorenset zur Darstellung möglicher
Marktanspannungstendenzen ergänzt wurde, nennt die Schaffung einer guten Datengrundlage durch
die Berechnung der Wohnungsbedarfsprognose sowie die Erfassung von Wohnungsbaupotentialen v.a.
auf Wohnbauflächen des FNP. Er führt die für 2017 geplante Erarbeitung des STEP Wohnbauflächen der
Stadt Leipzig an und geht auf die Umsetzung der Richtlinie für soziale Wohnungsbauförderung des Freistaats Sachsen ein.
Für die Einführung und Konkretisierung der Konzeptvergabe für kommunale Flächen würden derzeit die
Rahmenbedingungen geprüft. In diesem Zusammenhang werde in Kürze ein Workshop gemeinsam mit
dem Liegenschaftsamt und interessierten Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt. Mit der Initiative
Netzwerk Leipziger Freiheit sei eine Anlaufstelle für kooperatives und bezahlbares Wohnen geschaffen
worden.
Der Erarbeitungsprozess für die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK)
2030, sei in der Abschlussphase. Bevor das Konzept vom Stadtrat beschlossen werde, solle der Entwurf
nach der Sommerpause noch öffentlich diskutiert werden.
3
Die für das Szenario „starkes Wachstum“ relevanten Teile des WoPoKo sollen u.a. auf der Grundlage der
heutigen Diskussionen mit den Wohnungsmarktakteuren weiter entwickelt und dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden.
Information über die Wohnungsmarktsituation
Herr Heinig, Stadtplanungsamt, gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen auf dem Leipziger Wohnungsmarkt, welcher mit dem Monitoringbericht Wohnen 2016/17 jetzt auf der Internetseite
der Stadt Leipzig zur Verfügung stehe. (http://www.leipzig.de/bauen-undwohnen/stadtentwicklung/raumbeobachtung-und-monitoring/monitoring-wohnen/)
Zuerst geht Herr Heinig auf den Nachfragezuwachs ein und nennt Leipzigs neueste Bevölkerungszahl
von 580.000 EW, dann erläutert er Struktur und Veränderung der Wohnungshaushalte.
Auf der Angebotsseite geht er auf die Steigerung der Baufertigstellungen und die Entwicklung des Wohnungsbestandes ein, der sich im Jahr 2015 auf 333.562 WE belaufe.
Der geschätzte Leerstand habe sich von etwa 40.000 WE im Jahr 2011 auf ca. 19.000 WE im Jahr 2015
verringert. Die Leerstandsquote liege damit für den Gesamtleerstand bei etwa 6% und für den marktaktiven Leerstand bei 3%. Diese Zahlen würden sich auch in etwa mit denen der befragten Unternehmen
decken. Herr Heinig bedankt sich an dieser Stelle bei den Unternehmen für die Bereitstellung der Zahlen
und weist darauf hin, dass die Stadt in den nächsten Wochen erneut auf sie zukommen werde mit der
Bitte, aktuelle Daten zu Wohnungsbestand und -leerstand zu übermitteln.
Anschließend geht er auf die Entwicklung der aktuellen und geplanten Wohnungsbauvorhaben im Geschosswohnungsbau ein und erläutert, dass sich die aktuellen Bauvorhaben und der erwartete künftige
Neubau von Vorhaben mit mehr als 50 WE insgesamt auf ca. 11.000 Wohnungen summieren.
Danach stellt er die Entwicklung der Mieten auf der Grundlage der kommunalen Bürgerumfrage sowie
der Preisdatenbank von empirica dar und geht dann auf die künftige Nachfrageentwicklung ein, indem
er die Bevölkerungsprognosen der Stadt Leipzig und des Statistischen Landesamtes vorstellt. Im Jahr
2016 sei die Bevölkerungszahl nicht so stark gestiegen, wie angenommen. Sie habe mit 4.500 Personen
unter der Hauptvariante und mit 3.000 unter der unteren Variante gelegen, wobei die Vorausschätzungen der Stadt deutlich über denen des Landes liegen würden.
Abschließend verweist Herr Heinig nochmals auf den heute veröffentlichten Monitoringbericht Wohnen
2016/2017, der Informationen zu den Wohnungsmarktdaten, dem Leipziger Wohnungsmarktindex sowie der Wohnungsbedarfsprognose enthalte.
Anschließend leitet Frau Schmidt über zum Vortrag von Herrn Jacobs, der die Ergebnisse des Leipziger
Wohnungsmarktindexes vorstellt.
Leipziger Wohnungsmarktindex
Herr Jacobs, Timourou, weist darauf hin, dass die wesentlichen Grundzüge bereits beim letzten Workshop vorgestellt worden seien, die aktuellen Datengrundlagen nun eingearbeitet seien und er das aktuelle Ergebnis vorstellen könne. Mit der Entwicklung des Indexes solle die Frage geklärt werden, wie
Anspannungstendenzen auf dem Leipziger Wohnungsmarkt ermittelt werden können.
4
Er nennt als Ausgangsgröße den Leerstand und als dynamische Indikatoren die Bestands- und Angebotsmieten sowie das äquivalenzgewichtete Resteinkommen. Die Leerstandszahlen für Ende 2015 seien
in der Zwischenzeit ermittelt worden. Seit der letzten Leerstandszählung im Rahmen der GWZ 2011
würden die Daten rechnerisch fortgeschrieben. Dafür werde die Einwohnermeldedatei mit der Wohngebäudedatei abgeglichen. Demnach sei die Gesamtleerstands-Quote von 12,7% im Jahr 2011 auf 5,7%
im Jahr 2015 gesunken und der marktaktive Leerstand von 9% auf 3%. Die weitere Entwicklung könne
erst Mitte 2017 bewertet werden, wenn die Zahlen für 2016 zur Verfügung stünden.
Abschließend stellt er den Index vor, der aus dem Miet- und Einkommensindex sowie der marktaktiven
Leerstandsquote besteht, und interpretiert die Grafik. Im Jahr 2011 sei die Lage auf dem Wohnungsmarkt noch entspannt gewesen. Seit2014 seien die Mieten stärker als das Einkommen gestiegen und für
das Jahr 2015 sei eine zunehmende Anspannung zu erkennen. Der Indikator werde jedes Jahr neu berechnet und zur Beobachtung in das Monitoring mit aufgenommen.
Wohnungsmarktprognose Leipzig
Anschließend erläutert Herr Jacobs die Berechnung der Wohnungsmarktprognose. Die Prognose werde
nach den beiden Teilmarktsegmenten Ein- und Zweifamilienhäuser (EZFH) und Mehrfamilienhäuser
(MFH) unterschieden, da jeweils unterschiedliche Flächenansprüche bestünden, die eigens berechnet
werden müssten.
Ein Rückblick auf die bisherige Bautätigkeit zeige nach einer anfänglichen hohen Bautätigkeit aufgrund
der Nachholphase in den 1990er Jahren bei den EZFH eine relativ konstante Bautätigkeit, wohingegen
die der MFH eher schwankend sei.
Eine weitere Grundlage für die Prognose sei die zahlenmäßige Entwicklung bei den 30- bis 44-jährigen
Personen, da dieses die Lebensphase sei, in der hauptsächlich gebaut werde. Sinke diese Anzahl, so
schrumpfe auch die Nachfrage nach EZFH. Werde eine konstante Neubaurate wie im Durchschnitt der
Jahre 2013 bis 2015 zugrunde gelegt, zeige das im Ergebnis bei den EZFH für das Jahr 2030 keinen großen Unterschied zwischen der Hauptvariante (8.175 WE) und der unteren Variante (7.777 WE).
Bei den neu Hinzugezogenen konzentriere sich die Nachfrage eher auf den Mietwohnungsbau. Die
Nachfrage nach Geschosswohnungsbau (GWB) unterscheide sich in beiden Varianten deutlich: 59.000
WE in der Hauptvariante gegenüber 33.000 WE in der unteren Variante.
Vor allem die Zahlen für die benötigten GWB würden zeigen, dass Neubau weiterhin ein wichtiges Thema bleibe und die langfristige Flächenverfügbarkeit dafür geklärt werden müsse.
Herr Mehlin eröffnet den Raum für Rückfragen zu beiden Vorträgen.
Rückfragen
Wie ist es zu erklären, dass zwischen 2014 und 2015 die Mieten von 5,38 auf 5,29 €/m2 gesunken sind?
Die Zahlen seien den Ergebnissen der kommunalen Bürgerumfrage entnommen, deren Stichprobengröße sich jeweils ändere. Aufgrund der dadurch erzeugten Schwankungen in den jährlichen Angaben können nicht einzelne Jahre miteinander verglichen werden, sondern die Zahlen seien eher längerfristig in
der Entwicklung zu bewerten.
5
Wenn die Entwicklung so weitergeht, haben wir dann Ende 2016 2% marktaktiven Leerstand? Und gibt
es irgendwann ein Wohnungsdefizit?
In der Prognose seien mehr Haushalte dargestellt als real vorhanden sind. Dementsprechend bestehe
noch ein gewisser Spielraum, aber höchstwahrscheinlich werde der Wohnungsmarkt angespannt sein.
Über eine gesteigerte Bautätigkeit könnte eine Abfederung der Anspannungstendenzen erfolgen.
Ist die Betrachtung der Bautätigkeit unterteilt worden in „alte Stadt“ und die neu eingemeindeten Ortsteile?
Nach diesen Kriterien wurde nicht unterteilt. Die Bautätigkeit sei jedoch sinnvollerweise eher stadtstrukturell zu betrachten und nach verschiedenen Baualtersklassen und Baustrukturtypen zu unterscheiden.
Wie realistisch wird die Prognose der EZFH eingeschätzt? Bei städtischen Grundstücken übersteige jetzt
schon die Nachfrage das Angebot.
Zurzeit sei noch Potential in Baulücken und bestehenden B-Plangebieten vorhanden, das ausgeschöpft
werden könne und darüber hinaus wurde auf weitere Anbieter auf dem Markt verwiesen. Wenn das
Potential an Flächen ausgeschöpft sei, blieben den Bauwilligen zwei Möglichkeiten: Entweder sie blieben im Geschosswohnungsbau oder sie gehen ins Umland.
In diesem Zusammenhang wurde auf das Wohnbauflächenkonzept verwiesen, bei dessen Erarbeitung
auch das Potential an Wohnbauflächen untersucht und ausreichend Potenzial für die dargestellte Nachfrage gesichert werden solle.
Wurde auch die Entwicklung der Einkommensseite betrachtet?
Die Einkommenssituation sei von vielen Faktoren abhängig und könne daher nicht prognostiziert werden. Eine Mietpreisprognose sei ebenfalls nicht möglich, da die Mieten abhängig davon seien, wie viel
gebaut werde und ob damit eine Entspannung am Mietwohnungsmarkt herbeigeführt werden könne
oder nicht.
Was sind die Grundlagen für die Angebotsmieten?
Als Grundlage für die Angebotsmieten sei die empirica-Preisdatenbank verwendet worden, für die wiederum verschiedene Angebotsportale analysiert worden seien. Die festgestellte Auseinanderentwicklung von Bestands- und Angebotsmieten müsse weiter beobachtet und diskutiert werden.
Wurden die Baufertigstellungen komplett erfasst?
Das Bauordnungsamt melde Baufertigstellungen an das Statistische Landesamt, welches die Statistik
führe. Die Zahl der Baufertigstellungen sei daher relativ genau, jedoch könne es durch dieses Verfahren
zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Darüber hinaus seien gewisse Unschärfen, wie z.B. nicht gemeldete Baufertigstellungen nicht auszuschließen. Alle Zahlen seien nochmal überprüft worden und es seien die Genauesten, die aktuell vorliegen. Diese Situation sei in allen Städten etwa gleich.
6
Diskussion wohnungspolitischer Instrumente und Maßnahmen
Frau Schmidt leitet über zum nächsten Teil und nennt die Hauptthemen zur Weiterbearbeitung in den
Arbeitsgruppen: Möglichkeiten zur Beeinflussung der Mietentwicklung, zur Steigerung der Bautätigkeit
und zum Erhalt bzw. zur Schaffung von preiswertem und bezahlbarem Wohnraum.
Die Themen der Gruppen sind daher:
-
Absenkung der Kappungsgrenze und Mietpreisbremse
-
Rechtliche Instrumente
-
Kostengünstiges Bauen und Sanieren
-
Bautätigkeit steigern
Eingeleitet werden die Themen durch drei Inputreferate, die in den Arbeitsgruppen weiter diskutiert
werden sollen. Herr Mehlin erläutert die Themen, Ziele und Aufgaben, die anschließend in zwei Runden
in jeweils vier Gruppen diskutiert werden sollen. In der ersten Runde erfolgt die Zuordnung der Teilnehmenden auf die Themen durch Namensschilder. Nach 40 Minuten besteht die Möglichkeit, die
Gruppe zu wechseln. Die zweite Runde beginnt mit einer kurzen Zusammenfassung für die neu Hinzugekommenen. Die Diskussionen in den Gruppen sollen der Vorbereitung und Klärung der Instrumente
für starkes Wachstum dienen, die die Stadt Leipzig weiter entwickeln wird.
Für eine bessere Lesbarkeit des Protokolls werden die später berichteten wesentlichen Ergebnisse der
Arbeitsgruppen im Anschluss an den Inhalte der Referate dargestellt.
Mietpreisbremse und Kappungsgrenze
Nach einer kurzen Pause berichtet Herr Veser, IfS (Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik
GmbH), über die Möglichkeiten der Absenkung der Kappungsgrenze sowie die Einführung einer Mietpreisbremse als mietrechtliche Instrumente für angespannte Wohnungsmärkte. Beide Instrumente wirken auf unterschiedliche, sich nicht überlagernde, Bereiche. Während die Kappungsgrenze
ausschließlich bei der Erhöhung der Nettokaltmieten bei Bestandsmietverträgen wirksam werde, richte
sich die Mietpreisbremse ausschließlich auf Verträge bei Neuvermietung.
Voraussetzung für beide sei ein angespannter Wohnungsmarkt, wobei die Definition dafür umstritten
sei. Die Bundesländer seien ermächtigt, Verordnungen zu erlassen. Während in Dresden die Absenkung
der Kappungsgrenze eingeführt wurde, würde keines der beiden Instrumente derzeit für Leipzig gelten.
Herr Veser stellt die Ziele der Instrumente vor und erläutert deren Wirkungsweise anhand von Beispielen. Die Untersuchungen aus anderen Städten hätten bisher nur eine geringe Wirkung der Instrumente
gezeigt. Die Absenkung der Kappungsgrenze wirke sich maximal auf ein Fünftel des Wohnungsmarktes
aus und auch nur dort, wo die Mieten über 15% erhöht werden sollten. Die Mietpreisbremse setze sowohl bei hohen, als auch bei niedrigen Mieten an, jedoch seien die Hürden relativ hoch. Sowohl die
Vergleichsmiete als auch die vorherige Miete müssten bekannt sein und die Vermieter-Rüge als neues
Verfahren sei noch ungewohnt.
Sein Fazit zur Einführung beider Instrumente in Leipzig ist, dass ein wesentlicher Einfluss auf die Mietenentwicklung von keinem der Instrumente zu erwarten sei. Beide könnten jedoch eine Schutzwirkung
für Bestandsmieter und Wohnungssuchende haben. Die Sinnhaftigkeit der Einführung der Instrumente
7
in Leipzig lasse sich nicht wissenschaftlich herleiten. Vielmehr sei es eine politische Frage, die jetzt diskutiert werden solle.
Diskussion in der Arbeitsgruppe (Moderation Hr. Mehlin, Assistenz Fr. Jackisch-Tetzel)
Herr Mehlin berichtet von einer intensiven Diskussion über die Absenkung der Kappungsgrenze, ohne
dass es ein einheitliches Votum gebe. Kurzfristige Wirkungen des Instrumentes auf den Markt würden
nicht gesehen, eine mittelfristige Wirkung hingegen schon. Die Absenkung der Kappungsgrenze werde
mehrheitlich als ein sinnvolles Instrument für Leipzig eingeschätzt, weil einzelne Mieterinnen und Mieter auf Mietsteigerungen im Bestand reagieren könnten. Gleichwohl werde die Gefahr gesehen, dass es
kurz vor der Einführung des Instrumentes noch zu Mietsteigerungen in vollem Umfang kommen könnte.
Die Kappungsgrenze könne daher unter Umständen im Vorfeld zu starken Preissteigerungen führen.
Die Einführung einer Mietpreisbremse hingegen sei insgesamt eher kritisch betrachtet worden, da sie
eine hohe Hürde für die Mieterinnen und Mieter darstelle. Vor allem der Nachweis der vorherigen Miete sei als problematisch angesehen worden.
Die Mietpreisbremse habe keinen Einfluss auf die Tatsache, dass Umziehen in Leipzig immer schwieriger
werde, dies betreffe vor allem Familien. Wenn das Instrument eingeführt werden sollte, sollte es auf
jeden Fall von anderen wohnungspolitischen Maßnahmen wie z.B. der Schaffung von Belegungsrechten
flankiert werden.
Möglichkeiten rechtlicher Instrumente
Anschließend stellt Herr Schröder, LPG (Landesweite Planungsgesellschaft mbH, Berlin), Möglichkeiten
verschiedener rechtlicher Instrumente zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung dar.
Als Instrumente nennt er öffentlich geförderte Wohnungen, Sozialplanverfahren, öffentlich-rechtliche
Verträge, Umwandlungs- und Zweckentfremdungsverbot, Vorkaufsrecht und das Besondere Städtebaurecht.
Er stellt die Ziele und die städtebaulichen Gründe für die Festlegung von sozialen Erhaltungsgebieten
vor sowie den Einfluss der Erhaltungssatzung auf das Eigentum.
Die Einführung einer Erhaltungssatzung müsse sich aus der städtebaulichen Notwendigkeit des Gebietes
heraus begründen. Der Schutz vor „normalen“ Mietsteigerungen sei begrenzt, da kein individueller Mieterschutz bestehe, sondern es sich um ein Instrument des Besonderen Städtebaurechts handele.
Herr Schröder geht auf die möglichen Maßnahmen des sozialen Erhaltungsrechts ein, wie z.B. Umwandlungs-und Zweckentfremdungssatzungen, Genehmigungsvorbehalte oder Versagung von Maßnahmen
und Begrenzung von wohnwerterhöhenden Modernisierungen.
Er beschreibt die besondere Problematik der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Gerade
in sozial schwächeren Quartieren sei dies der Anlass der Modernisierung und Verdrängung. Er stellt dar,
dass „soziale Erhaltungsverordnungen ohne einen entsprechenden Genehmigungsvorbehalt für die
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen häufig ihr Ziel nicht erreichen.“
Als weiteres Mittel nennt er das Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB zur Sicherung der Erhaltungsziele und
schließt mit einem Vergleich der Instrumente.
8
Diskussion in der Arbeitsgruppe (Moderation Fr. Schmidt, Assistenz Fr. Pannike)
Frau Schmidt informiert über die intensive Diskussion zur sozialen Erhaltungssatzung. Die sozialen Erhaltungsgebiete dienen dem Schutz der sozialen Zusammensetzung der Bevölkerung sowie der Nutzungsmischung eines Gebiets. Die Infrastruktur sei auf die Bevölkerungs- und Wohnraumstruktur angepasst
und eine einseitige Veränderung, die zu hohen Folgekosten für die Kommune führen könne, sollte
dadurch vermieden werden.
Vor allem sei darüber diskutiert worden, welche Milieus in Leipzig eigentlich erhalten und geschützt
werden sollten, da diese meist sehr kleinteilig seien. In den vorbereitenden Untersuchungen werde
zwar die Zusammensetzung der Bevölkerung klar definiert, aber die Schwierigkeit bestehe darin, den
Zeitpunkt zu bestimmen, wann die (gewünschte) Aufwertung in eine Verdrängung übergehe und ein
Eingreifen erforderlich mache. Dies werde noch erschwert durch die Tatsache, dass zwischen der Untersuchung und der Einführung der Satzung einige Zeit vergehe und in der Zwischenzeit schon Veränderungen stattfinden können.
Die Teilnehmenden äußerten die Meinung, dass eine Milieuschutzsatzung gemeinsam mit anderen Instrumenten einen Anstieg der Mieten dämpfen könne. Da die Wirkung der Satzung nur bei Sanierung
und Veränderung eintritt, würden lediglich 10-15% der Wohnungen des Gebiets erreicht. Bei normalen
Modernisierungsmaßnahmen im Bestand würden die Instrumente nicht greifen. Darüber hinaus gehe
bei den Bestandsaufwertungen in Sanierungsgebieten in anderen Städten die stärkste Verdrängung
durch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen aus. In Leipzig sei die Situation, historisch
bedingt, jedoch eine andere.
Das Thema konnte in der Kürze der Zeit nicht abschließend diskutiert werden und es sollte geprüft werden, wie es weiter vertieft werden könne.
Abschließend seien die Möglichkeiten und Wirkungsweisen eines Zweckentfremdungsverbots für die
Umwandlung von Wohnraum in andere Nutzungen besprochen worden.
Kostengünstiges Bauen und Sanieren
Herr Dr. Lippert, BBU (Verband Berlin-Brandenburgische Wohnungsunternehmen e.V., Berlin), stellt in
seinem Vortrag anhand von Beispielen in Berlin und Brandenburg die Kosten des Wohnungsneubaus
sowie Vorschläge zu deren Optimierung dar. Nach einer kurzen Vorstellung des BBU beschreibt er die
Entwicklung der Bauwerkskosten auf der Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes, einer
Studie der ARGE e.V. (Arbeitsgemeinschaft für Zeitgenössisches Bauen e.V.) sowie von Erhebungen zu
Baukosten bei den Mitgliedsunternehmen.
Demnach sei der Baupreisindex für Wohngebäude in der Zeit von 2.000 bis 2014 um 27% gestiegen. Die
Herstellungskosten inklusive Grundstück seien im gleichen Zeitraum um 40% auf über 3.000 € /m2
Wohnfläche gestiegen.
Der BBU habe eine vergleichende Untersuchung für Berlin und Brandenburg, mit der Bezugsgröße
Quadratmeter ohne Grundstückskosten, durchgeführt.
Im Jahr 2014 habe der Neubau auf Grundstücksreserven der Unternehmen begonnen. Dabei würden
2
sich die Herstellungskosten ohne Grundstückskosten in Berlin im Schnitt mit 2.225 €/m Wohnfläche
nicht wesentlich von denen in Brandenburg unterscheiden (2.175 €/m2). Aus einer vertieften Untersu-
9
chung der Ursachen der zum Teil erheblichen Kostenunterschiede in Berlin seien Möglichkeiten der Optimierung abgeleitet worden.
Herr Lippert stellt die Auswirkungen der Kostensteigerungen auf die zur wirtschaftlichen Refinanzierung
der Investitionen rechnerisch notwendige Neubaumiete im Jahr 2015 im Vergleich zu 2009 dar. Die Gesamtrentabilität müsste bei 12 €/m2 liegen, wenn neben den gestiegenen Baulandpreisen noch den erhöhten Anforderungen aus allen Bereichen wie Schallschutz, Brandschutz, Barrierefreiheit und
energetischen Anforderungen nachgekommen werden müsse. Bei genauerer Betrachtung werde deutlich, dass die Schwierigkeiten nicht in den jeweiligen Bereichen an sich lägen, sondern in der Summe der
diversen Anforderungen.
Anschließend nennt er Beispiele für die Kostentreiber in den einzelnen Kostengruppen nach DIN 276
und unterbreitet Vorschläge sowohl für die funktionale und kostentechnische Optimierung des Wohnungsneubaus als auch für die Optimierung des Verwaltungshandelns und des Rechts- und Handlungsrahmens.
Um Planungs- und Umsetzungsverzögerungen zu vermeiden und Kosten zu senken, empfiehlt er, im
Vorfeld alle Themen offen und ehrlich zu diskutieren und gemeinsam nach kreativen Lösungen zu suchen. Wichtig sei vor allem die Klärung, welche Ansprüche unbedingt erfüllt werden müssten und wo
Abstriche möglich seien. Die Diskussion solle ohne Vorbehalte oder Tabus geführt werden.
Diskussion in der Arbeitsgruppe (Moderation Hr. Wallraf, Assistenz Fr. Komm)
Herr Wallraf informiert über eine sehr lebhafte und kontroverse Diskussion zum kostengünstigen Sanieren und Bauen. Neben der Frage, was die Öffentliche Hand selbst tun könne, um Kosten zu sparen, seien die Möglichkeiten der Einsparung, die im Bauen selbst liegen, erörtert worden.
Bei den Möglichkeiten der Öffentlichen Hand seien zunächst die Möglichkeiten im Rahmen der Stellplatzsatzung genannt worden. Welche Ober- und Untergrenzen seien notwendig, welche Qualitätsstandards und Möglichkeiten könnten gefunden werden? Eine Reduzierung auf das Minimum sei angeregt
worden.
Kontrovers seien die Kosteneinsparungen beim Bau nach § 34 BauGB gegenüber Bauen in B-PlanGebieten diskutiert worden. Das Bauen nach § 34 BauGB sei weniger zeitaufwändig und dadurch kostengünstiger, aber bei verbindlichen B-Plan-Verfahren könnten Konflikte im Vorfeld geregelt werden.
Durch private Investoren errichtete Erschließungsstraßen seien in der Regel günstiger als öffentlich gebaute Straßen. Auch hier sollte die Frage der Standards geprüft und diskutiert werden.
Ein Genehmigungsmanager könne zur Beschleunigung von Verfahren beitragen, insbesondere wenn
Konflikte auftauchen. Es sei darauf hingewiesen worden, dass in einigen Städten bereits autonome Mediatoren z.B. als Umbaumanager beauftragt worden seien.
Die Einführung von Leitlinien und Standards nicht nur beim Neubau, sondern auch bei Umbau und Modernisierung werde befürwortet, da es sonst zu Doppelstandards kommen könne: Für Reiche gut, für
Arme billig und schlecht.
Bauen im ländlichen Raum unterliege anderen Faktoren als in der kompakten Stadt, z.B. seien dort keine Tiefgaragen vorgesehen.
Als weitere Möglichkeit der Kostensenkung seien standardisierte Typenbauten besprochen worden oder andere Bautypologien, wie z.B. Laubenganghäuser.
10
Bei der Barrierefreiheit sei noch großes Potenzial vorhanden. Es sei vorgeschlagen worden, nach Möglichkeit barrierearm zu bauen, statt barrierefrei nach DIN-Norm. Barrierearme Wohnungen könnten
nach Bedarf auf DIN- Norm nachgerüstet werden.
Ein Erfahrungsaustausch mit anderen Städten und Ländern sei angeregt worden.
Weitere Vorschläge seien, neue Wohnformen und Kooperationen bekannter zu machen und die Spielräume besser zu kommunizieren, auch gegenüber Ämtern und Behörden.
Bautätigkeit steigern
Diskussion in der Arbeitsgruppe (Moderation Hr. Westermann, Assistenz Fr. Weinhold)
Herr Westermann berichtet, dass die Teilnehmenden der Gruppe zunächst das Ziel „Steigerung der Bautätigkeit“ hinterfragt hätten. Zwar werde Neubau als unerlässlich angesehen, jedoch sei es eine Frage
der Dimensionen und der Preise. Soll eine bewusst zurückhaltende Bautätigkeit der Wohnungswirtschaft dazu dienen, die Mieten zu erhöhen oder geht es um die Wahrung einer sensiblen Balance am
Markt? Es sei diskutiert worden, welche Möglichkeiten vor Ort gesehen werden, um die Bautätigkeit zu
steigern und ob dies überhaupt möglich sei?
Der Umgang mit sozialem Wohnungsbau müsse neu gelernt werden. Die Frage, ob es in Leipzig im Vergleich zu anderen Städten zu viele B-Plan-Verfahren und zu wenige Genehmigungen nach § 34 BauGB
gebe, sei ebenfalls diskutiert worden.
Die hohen Baukosten wurden als Hindernis für die Neubautätigkeit gesehen. In diesem Zusammenhang
sei über Möglichkeiten der Kostensenkung, z.B. durch Standardisierungen beraten worden.
Die unterschiedlichen politischen Anforderungen, wie z.B. Stellplatzverordnung, soziale Ziele stünden im
Widerspruch zur Wirtschaftlichkeit.
Am Ende bleibe die Frage, was wirtschaftlich möglich sei und welche Mieten noch bezahlt werden können.
Abschluss und Ausblick
Frau Schmidt und Herr Mehlin bedanken sich bei den Teilnehmenden und den anderen Moderatoren
und übergeben das Wort an Herrn Lunebach.
Herr Lunebach lässt die Inputs und Diskussionen des Workshops Revue passieren. Es habe sich gezeigt,
dass die Datenbasis für die Diskussionen hinreichend sei. Nun komme es darauf an, die Daten richtig zu
interpretieren.
Die Verwaltung werde jetzt die Ergebnisse des Workshops aufbereiten und daraus einen Vorschlag für
die Politik erarbeiten. Bis zum Sommer solle die Teilfortschreibung des WoPoKo für starkes Wachstum
formuliert sein. Damit sei aber die Diskussion nicht zu Ende, der Meinungsaustausch über die Entwicklungen in der wachsenden Stadt solle auf jeden Fall weitergeführt werden. Darüber hinaus bietet Herr
Lunebach den Teilnehmenden an, mit der Verwaltung ins Gespräch zu kommen, wenn es Vorschläge
gäbe, wie verwaltungstechnische Abläufe handwerklich verbessert werden könnten.
11
Es sei nun an der Verwaltung u.a. aufbauend auf die Ergebnisse des Workshops Vorschläge zu erarbeiten und der Politik zur Diskussion vorzulegen, welche dann - in der parlamentarischen Demokratie – die
Aufgabe habe entsprechende Entscheidungen zu treffen.
Abschließend bedankt er sich bei dem Moderatorenteam und allen Anwesenden für die Diskussion.
12