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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1398745.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
09.05.18, 12:00
Aktualisiert
30.05.18, 13:39

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05731-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Bewusstsein schaffen, lieber zu früh als zu spät Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Ratsversammlung 07.06.2018 11.06.2018 20.06.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Alternativvorschlag: 1. Die Stadt Leipzig richtet auf www.leipzig.de eine Unterseite ein, auf der Informationen und Kontaktdaten zu bereits bestehenden öffentlichen und privaten Fördermöglichkeiten von Gedenkstättenfahrten bereitgestellt werden. 2. Die Stadt Leipzig informiert alle Schulen regelmäßig über bestehende Fördermöglichkeiten und berät interessierte Schulen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Begründung: NS-Gedenkstätten sind als Lernorte unverzichtbare Bestandteile der historisch-politischen Bildung in Deutschland und stellen vielfältige schulbezogene Angebote bereit. Aus Sicht der Schulen bedarf eine Gedenkstättenfahrt einer besonders intensiven inhaltlichen Vor- und Nachbereitung, z. B. im Rahmen eines größeren Schul- oder Klassenprojekts. Die personelle und zeitliche Absicherung der Erarbeitung solcher schulspezifischen und lehrplanbezogenen Ansätze - möglichst unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler - stellt für Schulen zur Zeit die größte Herausforderung dar. Diese kann nicht von der Frage der Finanzierung solcher Gedenkstättenfahrten getrennt werden, denn die Erarbeitung eines pädagogischen Konzepts und die langfristige Planung des Projekts sind die Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln. Für Schulen gibt es schon jetzt eine Fülle von Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten. Diese reichen von den Gedenkstätten-Stiftungen der Länder, über die Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung, das Förderprogramm für die internationale Bildungskooperation, die bi- und trilateralen Einrichtungen des Jugendaustausches (z. B. DeutschPolnisches Jugendwerk, Deutsch-Französisches Jugendwerk) bis hin zu europäischen Förderprogrammen (Europa für Bürgerinnen und Bürger). Schulen können überdies in der Regel niedrigschwellige Förderanträge bei Stiftungen stellen, die eine wichtige Funktion bei der Stärkung eines kritischen Geschichtsbewusstseins spielen (z. B. Friedrich Christian Flick Stiftung gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz).1 Bei allen diesen Geldgebern findet eine Anteilsfinanzierung statt, die stets einen Eigenanteil erfordert. Angesichts dieser vielfältigen, über Jahrzehnte gewachsenen Förderlandschaft, in der vermittelnde und unterstützende Akteure wie die Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V. eine wichtige Rolle spielen, ist die Schaffung spezieller kommunaler Förderfonds nicht die vordringliche Priorität. Wichtiger sind eine Bündelung von Informationen und die Beratung von Schulen zu den bestehenden Unterstützungs- und Kontaktmöglichkeiten. Im Rahmen von "Leipzig. Ort der Vielfalt" besteht die Möglichkeit, Geschichtsprojekte auch in Auseinandersetzungen mit konkreten Orten des NS-Verbrechens zu fördern. Dabei ist es sinnvoll, den Fokus auf regionale und lokale Orte zu richten, die häufig weniger bekannt sind, aber besonders geeignet sind, zum Ausgangspunkt historischer Lernprozesse gemacht zu werden. So verweist etwa die Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig auf die Rolle von ca. 70 KZ-Außenlagern, die es nach 1933 allein in Sachsen gegeben hat.2 Auch das Projekt Stolpersteine Leipzig, die Ausstellungen und Workshops des Stadtgeschichtlichen Museums, des Schulmuseums oder der Ephraim Carlebach Stiftung ermöglichen im unmittelbaren lokalen Umfeld die Beschäftigung mit konkreten Orten und Schicksalen der Verfolgung und des Leidens. Detaillierte Informationen und Praxistipps enthält ein Dossier der Bundeszentrale für politische Bildung unter http://www.bpb.de/partner/akquisos/151159/sonderausgabe-foerdermoeglichkeiten-fuer-fahrten-zu-gedenkstaetten-fuer-die opfer-des-nationalsozialismus (letzter Zugriff 23.04.2018). 2 Hans Benner/Wolfgang Heidrich/Klaus-Dieter Müller u.a. (Hrsg.), NS-Terror und Verfolgung in Sachsen. Von den Frühen Konzentrationslagern bis zu den Todesmärschen, Dresden 2018. Ausstellung und Katalog „Orte, die man kennen sollte“ der Hochschule für Grafik und Buchkunst. https://www.hgb-leipzig.de/orte/ (letzter Zugriff 23.04.2018) 1 3/3