Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1398745.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
09.05.18, 12:00
Aktualisiert
30.05.18, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05731-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Bewusstsein schaffen, lieber zu früh als zu spät
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Ratsversammlung
07.06.2018
11.06.2018
20.06.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig richtet auf www.leipzig.de eine Unterseite ein, auf der Informationen
und Kontaktdaten zu bereits bestehenden öffentlichen und privaten Fördermöglichkeiten von Gedenkstättenfahrten bereitgestellt werden.
2. Die Stadt Leipzig informiert alle Schulen regelmäßig über bestehende Fördermöglichkeiten und berät interessierte Schulen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Begründung:
NS-Gedenkstätten sind als Lernorte unverzichtbare Bestandteile der historisch-politischen
Bildung in Deutschland und stellen vielfältige schulbezogene Angebote bereit. Aus Sicht der
Schulen bedarf eine Gedenkstättenfahrt einer besonders intensiven inhaltlichen Vor- und
Nachbereitung, z. B. im Rahmen eines größeren Schul- oder Klassenprojekts. Die personelle
und zeitliche Absicherung der Erarbeitung solcher schulspezifischen und lehrplanbezogenen
Ansätze - möglichst unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler - stellt für Schulen zur
Zeit die größte Herausforderung dar. Diese kann nicht von der Frage der Finanzierung solcher Gedenkstättenfahrten getrennt werden, denn die Erarbeitung eines pädagogischen
Konzepts und die langfristige Planung des Projekts sind die Voraussetzung für den Erhalt
von Fördermitteln.
Für Schulen gibt es schon jetzt eine Fülle von Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten. Diese reichen von den Gedenkstätten-Stiftungen der Länder, über die Bundes- und
Landeszentralen für politische Bildung, das Förderprogramm für die internationale Bildungskooperation, die bi- und trilateralen Einrichtungen des Jugendaustausches (z. B. DeutschPolnisches Jugendwerk, Deutsch-Französisches Jugendwerk) bis hin zu europäischen Förderprogrammen (Europa für Bürgerinnen und Bürger). Schulen können überdies in der Regel
niedrigschwellige Förderanträge bei Stiftungen stellen, die eine wichtige Funktion bei der
Stärkung eines kritischen Geschichtsbewusstseins spielen (z. B. Friedrich Christian Flick
Stiftung gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz).1 Bei allen diesen Geldgebern findet eine Anteilsfinanzierung statt, die stets einen Eigenanteil erfordert.
Angesichts dieser vielfältigen, über Jahrzehnte gewachsenen Förderlandschaft, in der vermittelnde und unterstützende Akteure wie die Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V.
eine wichtige Rolle spielen, ist die Schaffung spezieller kommunaler Förderfonds nicht die
vordringliche Priorität. Wichtiger sind eine Bündelung von Informationen und die Beratung
von Schulen zu den bestehenden Unterstützungs- und Kontaktmöglichkeiten.
Im Rahmen von "Leipzig. Ort der Vielfalt" besteht die Möglichkeit, Geschichtsprojekte auch in
Auseinandersetzungen mit konkreten Orten des NS-Verbrechens zu fördern. Dabei ist es
sinnvoll, den Fokus auf regionale und lokale Orte zu richten, die häufig weniger bekannt sind,
aber besonders geeignet sind, zum Ausgangspunkt historischer Lernprozesse gemacht zu
werden. So verweist etwa die Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig auf die Rolle von ca. 70
KZ-Außenlagern, die es nach 1933 allein in Sachsen gegeben hat.2 Auch das Projekt Stolpersteine Leipzig, die Ausstellungen und Workshops des Stadtgeschichtlichen Museums,
des Schulmuseums oder der Ephraim Carlebach Stiftung ermöglichen im unmittelbaren lokalen Umfeld die Beschäftigung mit konkreten Orten und Schicksalen der Verfolgung und des
Leidens.
Detaillierte Informationen und Praxistipps enthält ein Dossier der Bundeszentrale für politische Bildung unter
http://www.bpb.de/partner/akquisos/151159/sonderausgabe-foerdermoeglichkeiten-fuer-fahrten-zu-gedenkstaetten-fuer-die opfer-des-nationalsozialismus (letzter Zugriff 23.04.2018).
2 Hans Benner/Wolfgang Heidrich/Klaus-Dieter Müller u.a. (Hrsg.), NS-Terror und Verfolgung in Sachsen. Von den Frühen
Konzentrationslagern bis zu den Todesmärschen, Dresden 2018. Ausstellung und Katalog „Orte, die man kennen sollte“ der
Hochschule für Grafik und Buchkunst. https://www.hgb-leipzig.de/orte/ (letzter Zugriff 23.04.2018)
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