Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1375302.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
07.03.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05534-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Beteiligung der Stadt Leipzig am Dienstfahrrad-Konzept JobRad
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
12.06.2018
20.06.2018
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung Leipzig setzt sich auch weiterhin bei der Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände (VKA) für die Öffnung der Gehaltsumwandlung zur Einführung des JobRad-Modells ein. Für die mit dem Antrag angestrebte Einführung des JobRad-Modells besteht zurzeit keine tarifliche Grundlage.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Bei dem sog. JobRad-Modell stellen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen Fahrräder im Rahmen eines Leasingvertrages zur Verfügung. Im Gegenzug beteiligt sich d. Arbeitnehmer/-in in Form einer Gehaltsumwandlung an den Kosten. Das sog. JobRad-Modell wäre
durchaus ein interessanter Beitrag zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität und zur Stärkung des betrieblichen Gesundheitsmanagements für die Stadt Leipzig. Bei tarifgebundenen
Arbeitgebern sind jedoch die Regelungen des § 4 Abs. 3 und 4 Tarifvertragsgesetz (TVG) zu
beachten. Demnach ist Voraussetzung für eine Entgeltumwandlung von auf Tarifverträgen
beruhenden Entgeltleistungen, dass hierzu eine ausdrückliche Öffnungsklausel im jeweiligen
Tarifvertrag vereinbart ist.
Der TVöD-VKA, dessen Geltungsbereich die Stadt Leipzig unterliegt, sieht jedoch keine Öffnungsklausel zur Überlassung von Fahrrädern per Entgeltumwandlung vor. Sowohl der Arbeitgeberverband als auch die Gewerkschaft Verdi stehen der Vereinbarung einer solchen
Klausel ablehnend gegenüber. Es fehlt somit an der erforderlichen tariflichen Grundlage.
Die Stadtverwaltung Leipzig hat sich im Rahmen von Stellungnahmen an den Kommunalen
Arbeitgeberverband (KAV) Sachsen und an die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) bereits mehrfach für eine Öffnung der Entgeltumwandlung (z. B. zur Einführung des JobRad-Modells) ausgesprochen.
In den Ämtern der Stadtverwaltung gibt es derzeit über 100 Dienstfahrräder, davon 4 Pedelecs und 2 Lastenfahrräder.
Im Mobilitätsmanagementkonzept – Beschluss des OBM vom 06. Februar 2018 – sind als
vierte und fünfte Maßnahme die Bereitstellung und Nutzung von Dienstfahrräder, die private
Mitnutzung von personenbezogenen Dienstfahrrädern sowie die Unterstützung der dienstlichen Nutzung von privaten Fahrrädern vorgegeben.
Finanzielle Auswirkungen bei Einführung des JobRad-Modells
In der Stadt Leipzig werden nur in wenigen Einzelfällen außer- oder übertarifliche Gehaltsbestandteile gezahlt, so dass grundsätzlich nur die Gewährung von Zuschüssen in Frage
kommt.
Auf der Grundlage der Gewährung von Zuschüssen in Höhe der Leasingrate ergeben sich
folgende Mehraufwendungen für die Stadt Leipzig:
Anzahl Mitarbeiter
Monatl. Aufwendungen
(pro Mitarbeiter)
Monatl. Aufwendungen
(insgesamt)
Jährl. Aufwendungen
(insgesamt)
1.000
53,00 Euro
53.000,00 Euro
636.000,00 Euro
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Folgende fiktive Werte wurden bei der Berechnung der Aufwendungen zugrunde gelegt:
-
1.000 Mitarbeiter/-in, die das JobRad-Modell nutzen und
-
1.500 Euro als Anschaffungspreis für das Fahrrad.
Laut hier zugrunde gelegtem Anbieter LeaseRad GmbH muss der Anschaffungspreis
des Fahrrades mind. 749 Euro betragen. Erfahrungen zeigen, dass Mitarbeiter/-innen
das JobRad-Modell zur Finanzierung teurerer Fahrräder nutzen.
Daraus errechnet sich eine monatliche Leasingrate (inkl. Fahrradversicherung und Inspektion) in Höhe von ca. 50,00 Euro sowie ein geldwerter Vorteil in Höhe von 15,00
Euro. Der geldwerte Vorteil ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Stadt Leipzig hat einen Arbeitgeberanteil in Höhe von ca. 3 Euro zu tragen.
Je nach Anzahl der Mitarbeiter/-innen, die das JobRad-Modell nutzen, sowie der Höhe des
Anschaffungspreises des Fahrrades können die Aufwendungen für die Stadt Leipzig stark
von der Beispielrechnung abweichen.
Seitens des hier zugrunde gelegten Anbieters LeaseRad GmbH wird im Vorfeld des Vertragsabschlusses keine verbindliche Zusage gegeben, dass nach Ablauf der Laufzeit des
Leasingvertrages dem Bediensteten ein Angebot zum Kauf des Fahrrades gemacht wird.
Infolge dessen ist anzunehmen, dass d. Mitarbeiter/-in nach Ablauf der Vertragslaufzeit von
drei Jahren erneut ein Fahrrad leasen wird und weitere Aufwendungen für die Stadt Leipzig
entstehen.
In Anbetracht der angespannten städtischen Haushaltslage besteht keine Möglichkeit zur
Gewährung eines außertariflichen Zuschusses, um die Einführung des JobRad-Modells zu
ermöglichen.
Des Weiteren wäre bei Einführung der beschriebenen Förderung von Fahrrädern auch die
Bezuschussung anderer umweltfreundlicher Mobilität (z. B. Jobticket) zu erwägen, um eine
Ungleichbehandlung der verschiedenen Arten von umweltfreundlicher Mobilität entgegenzuwirken.
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