Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1375302.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
07.03.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:35

öffnen download melden Dateigröße: 119 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05534-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Beteiligung der Stadt Leipzig am Dienstfahrrad-Konzept JobRad Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung 12.06.2018 20.06.2018 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung Leipzig setzt sich auch weiterhin bei der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Öffnung der Gehaltsumwandlung zur Einführung des JobRad-Modells ein. Für die mit dem Antrag angestrebte Einführung des JobRad-Modells besteht zurzeit keine tarifliche Grundlage. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: Bei dem sog. JobRad-Modell stellen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen Fahrräder im Rahmen eines Leasingvertrages zur Verfügung. Im Gegenzug beteiligt sich d. Arbeitnehmer/-in in Form einer Gehaltsumwandlung an den Kosten. Das sog. JobRad-Modell wäre durchaus ein interessanter Beitrag zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität und zur Stärkung des betrieblichen Gesundheitsmanagements für die Stadt Leipzig. Bei tarifgebundenen Arbeitgebern sind jedoch die Regelungen des § 4 Abs. 3 und 4 Tarifvertragsgesetz (TVG) zu beachten. Demnach ist Voraussetzung für eine Entgeltumwandlung von auf Tarifverträgen beruhenden Entgeltleistungen, dass hierzu eine ausdrückliche Öffnungsklausel im jeweiligen Tarifvertrag vereinbart ist. Der TVöD-VKA, dessen Geltungsbereich die Stadt Leipzig unterliegt, sieht jedoch keine Öffnungsklausel zur Überlassung von Fahrrädern per Entgeltumwandlung vor. Sowohl der Arbeitgeberverband als auch die Gewerkschaft Verdi stehen der Vereinbarung einer solchen Klausel ablehnend gegenüber. Es fehlt somit an der erforderlichen tariflichen Grundlage. Die Stadtverwaltung Leipzig hat sich im Rahmen von Stellungnahmen an den Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Sachsen und an die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) bereits mehrfach für eine Öffnung der Entgeltumwandlung (z. B. zur Einführung des JobRad-Modells) ausgesprochen. In den Ämtern der Stadtverwaltung gibt es derzeit über 100 Dienstfahrräder, davon 4 Pedelecs und 2 Lastenfahrräder. Im Mobilitätsmanagementkonzept – Beschluss des OBM vom 06. Februar 2018 – sind als vierte und fünfte Maßnahme die Bereitstellung und Nutzung von Dienstfahrräder, die private Mitnutzung von personenbezogenen Dienstfahrrädern sowie die Unterstützung der dienstlichen Nutzung von privaten Fahrrädern vorgegeben. Finanzielle Auswirkungen bei Einführung des JobRad-Modells In der Stadt Leipzig werden nur in wenigen Einzelfällen außer- oder übertarifliche Gehaltsbestandteile gezahlt, so dass grundsätzlich nur die Gewährung von Zuschüssen in Frage kommt. Auf der Grundlage der Gewährung von Zuschüssen in Höhe der Leasingrate ergeben sich folgende Mehraufwendungen für die Stadt Leipzig: Anzahl Mitarbeiter Monatl. Aufwendungen (pro Mitarbeiter) Monatl. Aufwendungen (insgesamt) Jährl. Aufwendungen (insgesamt) 1.000 53,00 Euro 53.000,00 Euro 636.000,00 Euro 3/4 Folgende fiktive Werte wurden bei der Berechnung der Aufwendungen zugrunde gelegt: - 1.000 Mitarbeiter/-in, die das JobRad-Modell nutzen und - 1.500 Euro als Anschaffungspreis für das Fahrrad. Laut hier zugrunde gelegtem Anbieter LeaseRad GmbH muss der Anschaffungspreis des Fahrrades mind. 749 Euro betragen. Erfahrungen zeigen, dass Mitarbeiter/-innen das JobRad-Modell zur Finanzierung teurerer Fahrräder nutzen. Daraus errechnet sich eine monatliche Leasingrate (inkl. Fahrradversicherung und Inspektion) in Höhe von ca. 50,00 Euro sowie ein geldwerter Vorteil in Höhe von 15,00 Euro. Der geldwerte Vorteil ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Stadt Leipzig hat einen Arbeitgeberanteil in Höhe von ca. 3 Euro zu tragen. Je nach Anzahl der Mitarbeiter/-innen, die das JobRad-Modell nutzen, sowie der Höhe des Anschaffungspreises des Fahrrades können die Aufwendungen für die Stadt Leipzig stark von der Beispielrechnung abweichen. Seitens des hier zugrunde gelegten Anbieters LeaseRad GmbH wird im Vorfeld des Vertragsabschlusses keine verbindliche Zusage gegeben, dass nach Ablauf der Laufzeit des Leasingvertrages dem Bediensteten ein Angebot zum Kauf des Fahrrades gemacht wird. Infolge dessen ist anzunehmen, dass d. Mitarbeiter/-in nach Ablauf der Vertragslaufzeit von drei Jahren erneut ein Fahrrad leasen wird und weitere Aufwendungen für die Stadt Leipzig entstehen. In Anbetracht der angespannten städtischen Haushaltslage besteht keine Möglichkeit zur Gewährung eines außertariflichen Zuschusses, um die Einführung des JobRad-Modells zu ermöglichen. Des Weiteren wäre bei Einführung der beschriebenen Förderung von Fahrrädern auch die Bezuschussung anderer umweltfreundlicher Mobilität (z. B. Jobticket) zu erwägen, um eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Arten von umweltfreundlicher Mobilität entgegenzuwirken. 4/4