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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1385334.pdf
Größe
123 kB
Erstellt
06.04.18, 12:00
Aktualisiert
02.06.18, 13:21

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05628-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Errichtung von Fledermaustürmen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beirat für Tierschutz FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 12.06.2018 20.06.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Alternativvorschlag: Die Stadt Leipzig prüft im Einzelfall geeignete Standorte zur Errichtung eines oder mehrerer Fledermaustürme sowie deren Umsetzung. Die Finanzierung und Errichtung wird im Rahmen von Vorhaben geprüft, bei denen Maßnahmen bezüglich des besonderen Artenschutzes (§ 44 ff BNatSchG) erforderlich werden. Die Finanzierung erfolgt durch den jeweiligen Vorhabenträger. Neben der naturschutzfachlichen Eignung wird im Rahmen der Erarbeitung des Artenschutzfachbeitrages auch geprüft, ob in Zusammenarbeit mit örtlichen Tier- und Naturschutzinitiativen deren Betreuung erfolgen kann. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat , 2/4 Begründung: Einführend wird darauf hingewiesen, dass die Errichtung von Fledermaustürmen nicht als Kompensationsmaßnahme im Sinne der Eingriffs-/Ausgleichsregelung nach §§ 14 ff BNatSchG geeignet ist (Beschlussvorschlag des Antragsstellers, Satz 2). Durch die Verwaltung wurde deshalb der Antrag nur hinsichtlich des Artenschutzes nach §§ 44 ff BNatSchG geprüft. Nach § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, Fledermäusen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten (Nr. 1) sowie ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Nr. 3). Darüber hinaus ist es verboten, Fledermäuse während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (Nr. 2). Die praktische Umsetzung der Regelungen aus dem BNatSchG erfolgt dabei immer auf den jeweiligen Einzelfall bezogen. Die im Antrag geforderte Prüfung von Standorten ohne konkreten Tatbeständen aus den Regelungen des BNatSchG erfolgt nicht. Alle in Leipzig vorkommenden Fledermäuse sind in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (sog. FFH-Richtlinie) aufgeführt, d. h. es handelt sich um streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Vier Arten sind zudem noch in Anhang II der FFH-Richtlinie enthalten. Für die Erhaltung dieser Arten müssen besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden. Neben dem allgemeinen Rückgang an Beuteinsekten und dem Verlust von Nahrungs- oder Jagdhabitaten durch Intensivierung der Landwirtschaft, durch Flächenversiegelung oder der Beseitigung von linearen Strukturen (z. B. Hecken) in der Landschaft sind Fledermäuse auch durchzunehmenden Verlust ihrer Quartiere bedroht. Da eine Besiedlung von Nisthilfen durch Fledermäuse in der Regel mehrere Jahre dauert, ist der Erhalt oder die Erweiterung bestehender Quartiere einer Neuerrichtung vorzuziehen Primäres Ziel sollte deshalb immer die Erhaltung entsprechender, bestehender Quartiere in Wäldern und Parks (z. B. höhlenreiche Altbäume) oder im Siedlungsbereich (Unterschlupf an und in Gebäuden, z. B. durch fledermausgerechte Haussanierung) sein. Bisher ist es möglich, vorhandene größere Quartiere in Höhlen, Stollen, Bunkern bzw. an oder in Gebäuden (z. B. Keller, Dachböden) aufzuwerten oder dort neue einzurichten. Bei Wegfall dieser Strukturen, durch Abbruch von Gebäuden, das Verfüllen von Stollen und Kellern oder auch bei der Entfernung alter Höhlenbäume, sind gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG im Rahmen von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen Ersatzquartiere zu schaffen, wenn ansonsten die ökologische Funktion der von einem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt ist. Für die spezifischen Ansprüche betroffener Fledermausarten sind derzeit verschiedene Modelle auf dem Markt. Insbesondere Fledermauskästen- und -höhlen zum Aufhängen an Bäumen und Gebäuden, welche vorwiegend als Sommerquartier oder in begrenztem Maße auch als Winterquartier dienen, werden angeboten. Verschiedene Fledermausflachkästen aus Holz können auch leicht und kostengünstig im Selbstbau gefertigt werden. Größere Ersatzquartiere, wie die von der TU Braunschweig entworfenen Fledermaustürme, sind in der Stadt Leipzig bisher nicht bekannt. Ein Prototyp, dessen Errichtung im Stadtgebiet von Braunschweig vorgesehen ist, befindet sich derzeit noch in der Herstellung. Seine Kosten werden, nach Auskunft der Entwickler der TU Braunschweig, bei maximal 20.000 € bis 25.000 € liegen. 3/4 In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass gegenwärtig weder Studien noch Untersuchungen zur Wirksamkeit der Fledermaustürme vorliegen. Anhand des derzeitigen Kenntnisstandes ist eine pauschale Prüfung fachlich geeigneter Standorte im Stadtgebiet kaum möglich. Im Einzelfall sollte ein Fledermausturm in seiner Ausgestaltung den örtlich vorkommenden Fledermausarten angepasst sein und in seinem Umfeld müssen geeignete Nahrungs- und Jagdhabitate für Fledermäuse zur Verfügung stehen. Künstliche Fledermausquartiere, wie die Fledermaustürme, sollten zudem jährlich auf Besatz kontrolliert und bei Bedarf gereinigt werden Sobald Praxiserfahrungen vorliegen, können gegebenenfalls Fledermaustürme als Ersatzquartiere im Stadtgebiet von Leipzig in Frage kommen. Wie diese ausgestaltet und aufgestellt werden, ist im Einzelfall zu klären und Bestandteil des Artenschutzfachbeitrages. Neben einem räumlich-funktionalen Bezug zum Eingriffsort, muss u. a. ausreichende Sicherheit bestehen, dass die Maßnahmen tatsächlich wirksam sind. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen müssen eine große, objektiv belegbare Erfolgsaussicht haben. Bis erste Praxiserfahrungen vorliegen, wird auf die bei bisherigen Maßnahmen erfolgreich errichteten Ersatzquartiere (Fledermauskästen) zurückgegriffen. Wenn bei positiver Bewertung die Fledermaustürme umgesetzt werden und diese artenschutzfachlich „dienlich“ sind, wird mit ehrenamtlichen und qualifizierten Initiativen über die Begleitung bzw. Betreuung gesprochen. 4/4