Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1382039.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
26.03.18, 12:00
Aktualisiert
13.06.18, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04678-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Transparenz in Leipzig: Themenstadtplan um Standorte der Videoüberwachung
ergänzen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Allgemeine Verwaltung
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
12.06.2018
12.06.2018
19.06.2018
20.06.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Standorte von durch die Kommune
unterhaltenen Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den
Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen.
2. Ziffer 2 und 3 des Antrages werden abgelehnt.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
1.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Standorte von Kameras im öffentlichen
Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu
übernehmen.
Wie bereits in der Vorlage VI-F-05495 dargelegt wurde, ist aus technischer Sicht eine
Veröffentlichung von Fachdaten (hier: Standorte von Überwachungseinrichtungen) im
Online-Stadtplan möglich, wenn die entsprechenden Daten zur Verfügung gestellt werden.
Gegen eine Veröffentlichung der geforderten Angaben ist datenschutzrechtlich nichts
einzuwenden, soweit es sich um Videoüberwachungsmaßnahmen der Stadt Leipzig handelt.
Bereits mit der Beantwortung der Anfrage VI-F-03985 wurden die durch die Stadt Leipzig
betriebenen Videokamera-Standorte bekannt gemacht.
Die Stadt Leipzig ist lediglich für die Veröffentlichung von kommunalen Kamerastandorten
zuständig, es wird daher vorgeschlagen, die Veröffentlichung für kommunaler Kameras
vorzunehmen.
2.
Die horizontale Aufnahmeerrichtung ist kenntlich zu machen. Sofern die Kamera
schwenkbar ist, ist der gesamte möglich horizontale Aufnahmebereich kenntlich zu
machen.
Dieser Punkt des Antrages wird abgelehnt, eine technisch sinnvolle Umsetzung ist nicht
möglich.
3.
Sofern seitens des Oberbürgermeisters rechtliche Bedenken zur Umsetzung
bestehen, legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat bis zum 1. Januar 2018 die
nötigen kommunal-rechtlichen Änderungen vor, so dass eine Umsetzung möglich ist.
Die Stadt Leipzig ist für die Veröffentlichung von Kamerastandorten des Landes, des Bundes
oder von Privatpersonen unzuständig. Die Zulässigkeit der Erhebung beruht hier auf
verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen, die von Seiten der Stadt Leipzig nicht per
Satzung verändert werden kann.
Die Forderung einer Veröffentlichung sollte grundsätzlich an denjenigen gerichtet werden,
der die Daten erhebt. Denn fachgesetzliche Regelungen erlauben dem jeweiligen
Normadressaten zum Teil auch verdeckte Maßnahmen, deren Veröffentlichung dem
Einrichtungszweck widersprechen kann.
3/3