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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1382039.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
26.03.18, 12:00
Aktualisiert
13.06.18, 14:51

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04678-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Transparenz in Leipzig: Themenstadtplan um Standorte der Videoüberwachung ergänzen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung FA Allgemeine Verwaltung FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 12.06.2018 12.06.2018 19.06.2018 20.06.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Standorte von durch die Kommune unterhaltenen Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen. 2. Ziffer 2 und 3 des Antrages werden abgelehnt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Standorte von Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen. Wie bereits in der Vorlage VI-F-05495 dargelegt wurde, ist aus technischer Sicht eine Veröffentlichung von Fachdaten (hier: Standorte von Überwachungseinrichtungen) im Online-Stadtplan möglich, wenn die entsprechenden Daten zur Verfügung gestellt werden. Gegen eine Veröffentlichung der geforderten Angaben ist datenschutzrechtlich nichts einzuwenden, soweit es sich um Videoüberwachungsmaßnahmen der Stadt Leipzig handelt. Bereits mit der Beantwortung der Anfrage VI-F-03985 wurden die durch die Stadt Leipzig betriebenen Videokamera-Standorte bekannt gemacht. Die Stadt Leipzig ist lediglich für die Veröffentlichung von kommunalen Kamerastandorten zuständig, es wird daher vorgeschlagen, die Veröffentlichung für kommunaler Kameras vorzunehmen. 2. Die horizontale Aufnahmeerrichtung ist kenntlich zu machen. Sofern die Kamera schwenkbar ist, ist der gesamte möglich horizontale Aufnahmebereich kenntlich zu machen. Dieser Punkt des Antrages wird abgelehnt, eine technisch sinnvolle Umsetzung ist nicht möglich. 3. Sofern seitens des Oberbürgermeisters rechtliche Bedenken zur Umsetzung bestehen, legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat bis zum 1. Januar 2018 die nötigen kommunal-rechtlichen Änderungen vor, so dass eine Umsetzung möglich ist. Die Stadt Leipzig ist für die Veröffentlichung von Kamerastandorten des Landes, des Bundes oder von Privatpersonen unzuständig. Die Zulässigkeit der Erhebung beruht hier auf verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen, die von Seiten der Stadt Leipzig nicht per Satzung verändert werden kann. Die Forderung einer Veröffentlichung sollte grundsätzlich an denjenigen gerichtet werden, der die Daten erhebt. Denn fachgesetzliche Regelungen erlauben dem jeweiligen Normadressaten zum Teil auch verdeckte Maßnahmen, deren Veröffentlichung dem Einrichtungszweck widersprechen kann. 3/3