Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1403792.pdf
Größe
131 kB
Erstellt
25.05.18, 12:00
Aktualisiert
21.06.18, 17:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-05924
Status: öffentlich
Eingereicht von
Wählervereinigung Leipzig (WVL) e.V., Karsten Kietz
Betreff:
72 Mio. € Gewinnrücklagen der Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.06.2018
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
(0) In der Ratsversammlung vom 21.01.2015 stellten wir folgende Einwohneranfrage:
In welchen Unternehmen mit unmittelbarer bzw. mittelbarer Beteiligung der Stadt Leipzig (auch Tochter-, Enkel- und Urenkelunternehmen) ist außer der BBWL für bestimmte bzw. unbestimmte Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Gesellschaft vereinbart, dass
der ordentliche verfassungsrechtlich und gesetzlich vorgeschriebene Rechtsweg ausgeschlossen ist und Entscheidungen in diesen Auseinandersetzungen durch Schiedsgerichte getroffen werden sollen?
Unser Herr Oberbürgermeister antwortete:
„Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit seit Eingang der Anfrage 5. Januar (2015) bis heute könnten unter verwendbarem Aufwand als Beispiele für
Schiedsgerichtsregelungen in Unternehmensatzungen genannt werden: BBW, die
Diakonische Unternehungsdienste gGMH, eine hundertprozentige Tochterfirma
der bbwl, die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Leipzig GmbH Leipzig, ein
Unternehmen, an der die Stadt und die IHK beteiligt seien.“
Der Oberbürgermeister gestatte ausdrücklich die Nachfrage. Wir haben per
22.06.2015 mit Frist bis zum 06.07.2015 dazu nachgefragt:
Ist aufgrund der Kürze der Zeit die Teilfrage als beispielhaft beantwortet durch
Ihr Haus gewertet oder wird die von uns gestellte Anfrage bzgl. einer Aussage
nach allen Unternehmen der Stadtbeteiligung in allen Beteiligungsebenen noch
vollständig beantwortet?
Dazu ist bis zum heutigen Tag keine Antwort ergangen, wir betrachten die Antwort
auf diese Anfrage als offen! Ergeht eine solche noch?
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Unsere Einwohnanfragen zur Ratsversammlung am 20.06.2018:
(1) Unser Interesse nach dem in Gesellschaftsveträgen vereinbarten Ausschluß
der ordentlichen Gerichtsbarkeit (einer Säule der Demokratie) zur Ratsversammlung am 21.01.2015 wurde durch den Oberbürgermeister u.a. damit beantwortet, dass
„Hintergrund für derartige Klauseln sei häufig der bei Gründung formulierte Wille aller
Gesellschafter, etwaige Streitigkeiten oder Auslegungsfragen zur Satzung möglichst
kostengünstig einvernehmlich beizulegen.“
Mittlerweile hat u.a. das Münchner Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht
an der Universität der Bundeswehr (Kathrin Groh und Daniel-Erasmus Khan) eine
Expertise vorgelegt, die besagt, dass private Schiedsgerichte mit dem deutschen
Grundgesetz unvereinbar sind. Darin heißt es unter anderem:
„Wer sich vom Statt in seinen Rechten verletzt fühlt, muss selbstverständlich vor
einem Gericht klagen können, aber dies kann eben regelmäßig nur ein deutsches
Gericht sein.“
FRAGE 1: Wie hat die Stadt Leipzig auf die rechtswidrigen Vertragsregelungen in Gesellschaftsverträgen der Kommune in Ihren Beteiligunsgesellschaften (die bis zum heutigen Tage nicht vollständig bekanntgebeben werden konnten) reagiert? Sind hier angepasste Vertragsregelungen entstanden oder ist stillschweigende Anerkenntnis der Rechtsunwirksamkeit
einer Regelung zum Ausschluß der ordentlichen Gerichtsbarkeit (als Säule der Demokratie)
angenommen?
(2) Auf unsere Frage nach der Mittelverwendung der Gewinnrücklage der BBWL
gGmbH wurde u.a. geantwortet:
„Die Finanzanlagen würden je doch angabegemäß bei kirchlichen und privaten Banken gehalten.“
Mittlerweile ist eine Reform der Einlagensicherung von privaten Banken in Kraft
getreten. Darin ist die Einlagensicherung für Kommunen gestrichen.
FRAGE 2: Welche Maßnahmen hat die Stadt Leipzig aufgrund des Wegfalles Ihrer Einlagensicherung in Bezug auf die Gewinnrücklagen der BBWL gGmbH (und aller weiteren Geldanlagen der Stadt Leipzig) getroffen?
(3) In unserer Anfrage zur Ratsversamlung am 21.1.2015 fragten wir neben den
Kostenträgern der BBWL gGmbH die entsprechenden Vergabearten nach. Darauf
erfolgte leider keine Antwort. Wir gehen von der Direktvergabe mit direkter
Preisvereinbarung gem. der dazu geltenden Gesetzmäßigkeiten aus.
Mittlerweile (per Jahresabschluß zum 31.12.2016) ist die Gewinnrücklage der
BBWL, welche ausschließlich und „satzungsgemäß zweckgebunden für die Rehabilitation von hör- und sprachgeschädigten Menschen in Erstausbildung und in Berufsvorbereitung“ Verwendung findet, auf die Summe von 72.222.433,58€ (plus Zuweisung aus 2016) angewachsen.
Dabei wurden Im Geschäftsjahr 2016 durch die BBWL gGmbH folgende Aufwände
gebucht
2/3
Materialaufwand
Peronalaufwand
Soziale Abgaben
Abschreibungen
Sonst.Aufwand
in Summe
8.929.061,34
21.670.905,86
9.574.276,96
2.873.495,97
925.755,90
43.973.496,03
€
€
€
€
€
€
Die Gewinnrücklage entspricht dem 1,64fachen des Gesamtjahresaufwandes (am
Beispiel 2016) und stellt Erträge dar, die über dem tatsächlichen Aufwand für die
erbrachten Leistungen der BBWL gGmbH (auf Basis einer bisher nur angenommen Direktvergabe der Leistungen mit direkter Preisverhandlung) durch die Aufgabenträger („Bundesagentur für Arbeit, das Sächsische Staatsministerium für Kultus sowie die Stadt Leipzig“) gezahlt wurden.
FRAGE 3: Sind in der Planung und Leitung der gemeinnützigen Gesellschaft nach
nunmehr mehr als 3 Jahren (seit Ihrer letzten Antwort im Jahre 2015) neue Erkenntnisse gereift, für welche speziellen Aufgaben „der Rehabilitation von hörund
sprachgeschädigten Menschen in Erstausbildung und in Berufsvorbereitung“ der Betrag von über 72 Millionen€ Verwendung finden soll? Können Sie diese detailiert
benennen?
Wir bitten um schriftliche Beantwortung und bedanken uns für eine vollständige
und inhaltsgerechte Beantwortung unserer Fragen.
Zusätzlich bitten wir um die ausdrückliche Erlaubnis von weiteren Nachfragen im Rahmen der Einwohneranfrage.
3/3