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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1403792.pdf
Größe
131 kB
Erstellt
25.05.18, 12:00
Aktualisiert
21.06.18, 17:16

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Inhalt der Datei

Einwohneranfrage Nr. VI-EF-05924 Status: öffentlich Eingereicht von Wählervereinigung Leipzig (WVL) e.V., Karsten Kietz Betreff: 72 Mio. € Gewinnrücklagen der Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.06.2018 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: (0) In der Ratsversammlung vom 21.01.2015 stellten wir folgende Einwohneranfrage: In welchen Unternehmen mit unmittelbarer bzw. mittelbarer Beteiligung der Stadt Leipzig (auch Tochter-, Enkel- und Urenkelunternehmen) ist außer der BBWL für bestimmte bzw. unbestimmte Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Gesellschaft vereinbart, dass der ordentliche verfassungsrechtlich und gesetzlich vorgeschriebene Rechtsweg ausgeschlossen ist und Entscheidungen in diesen Auseinandersetzungen durch Schiedsgerichte getroffen werden sollen? Unser Herr Oberbürgermeister antwortete: „Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit seit Eingang der Anfrage 5. Januar (2015) bis heute könnten unter verwendbarem Aufwand als Beispiele für Schiedsgerichtsregelungen in Unternehmensatzungen genannt werden: BBW, die Diakonische Unternehungsdienste gGMH, eine hundertprozentige Tochterfirma der bbwl, die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Leipzig GmbH Leipzig, ein Unternehmen, an der die Stadt und die IHK beteiligt seien.“ Der Oberbürgermeister gestatte ausdrücklich die Nachfrage. Wir haben per 22.06.2015 mit Frist bis zum 06.07.2015 dazu nachgefragt: Ist aufgrund der Kürze der Zeit die Teilfrage als beispielhaft beantwortet durch Ihr Haus gewertet oder wird die von uns gestellte Anfrage bzgl. einer Aussage nach allen Unternehmen der Stadtbeteiligung in allen Beteiligungsebenen noch vollständig beantwortet? Dazu ist bis zum heutigen Tag keine Antwort ergangen, wir betrachten die Antwort auf diese Anfrage als offen! Ergeht eine solche noch? 1/3 Unsere Einwohnanfragen zur Ratsversammlung am 20.06.2018: (1) Unser Interesse nach dem in Gesellschaftsveträgen vereinbarten Ausschluß der ordentlichen Gerichtsbarkeit (einer Säule der Demokratie) zur Ratsversammlung am 21.01.2015 wurde durch den Oberbürgermeister u.a. damit beantwortet, dass „Hintergrund für derartige Klauseln sei häufig der bei Gründung formulierte Wille aller Gesellschafter, etwaige Streitigkeiten oder Auslegungsfragen zur Satzung möglichst kostengünstig einvernehmlich beizulegen.“ Mittlerweile hat u.a. das Münchner Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität der Bundeswehr (Kathrin Groh und Daniel-Erasmus Khan) eine Expertise vorgelegt, die besagt, dass private Schiedsgerichte mit dem deutschen Grundgesetz unvereinbar sind. Darin heißt es unter anderem: „Wer sich vom Statt in seinen Rechten verletzt fühlt, muss selbstverständlich vor einem Gericht klagen können, aber dies kann eben regelmäßig nur ein deutsches Gericht sein.“ FRAGE 1: Wie hat die Stadt Leipzig auf die rechtswidrigen Vertragsregelungen in Gesellschaftsverträgen der Kommune in Ihren Beteiligunsgesellschaften (die bis zum heutigen Tage nicht vollständig bekanntgebeben werden konnten) reagiert? Sind hier angepasste Vertragsregelungen entstanden oder ist stillschweigende Anerkenntnis der Rechtsunwirksamkeit einer Regelung zum Ausschluß der ordentlichen Gerichtsbarkeit (als Säule der Demokratie) angenommen? (2) Auf unsere Frage nach der Mittelverwendung der Gewinnrücklage der BBWL gGmbH wurde u.a. geantwortet: „Die Finanzanlagen würden je doch angabegemäß bei kirchlichen und privaten Banken gehalten.“ Mittlerweile ist eine Reform der Einlagensicherung von privaten Banken in Kraft getreten. Darin ist die Einlagensicherung für Kommunen gestrichen. FRAGE 2: Welche Maßnahmen hat die Stadt Leipzig aufgrund des Wegfalles Ihrer Einlagensicherung in Bezug auf die Gewinnrücklagen der BBWL gGmbH (und aller weiteren Geldanlagen der Stadt Leipzig) getroffen? (3) In unserer Anfrage zur Ratsversamlung am 21.1.2015 fragten wir neben den Kostenträgern der BBWL gGmbH die entsprechenden Vergabearten nach. Darauf erfolgte leider keine Antwort. Wir gehen von der Direktvergabe mit direkter Preisvereinbarung gem. der dazu geltenden Gesetzmäßigkeiten aus. Mittlerweile (per Jahresabschluß zum 31.12.2016) ist die Gewinnrücklage der BBWL, welche ausschließlich und „satzungsgemäß zweckgebunden für die Rehabilitation von hör- und sprachgeschädigten Menschen in Erstausbildung und in Berufsvorbereitung“ Verwendung findet, auf die Summe von 72.222.433,58€ (plus Zuweisung aus 2016) angewachsen. Dabei wurden Im Geschäftsjahr 2016 durch die BBWL gGmbH folgende Aufwände gebucht 2/3 Materialaufwand Peronalaufwand Soziale Abgaben Abschreibungen Sonst.Aufwand in Summe 8.929.061,34 21.670.905,86 9.574.276,96 2.873.495,97 925.755,90 43.973.496,03 € € € € € € Die Gewinnrücklage entspricht dem 1,64fachen des Gesamtjahresaufwandes (am Beispiel 2016) und stellt Erträge dar, die über dem tatsächlichen Aufwand für die erbrachten Leistungen der BBWL gGmbH (auf Basis einer bisher nur angenommen Direktvergabe der Leistungen mit direkter Preisverhandlung) durch die Aufgabenträger („Bundesagentur für Arbeit, das Sächsische Staatsministerium für Kultus sowie die Stadt Leipzig“) gezahlt wurden. FRAGE 3: Sind in der Planung und Leitung der gemeinnützigen Gesellschaft nach nunmehr mehr als 3 Jahren (seit Ihrer letzten Antwort im Jahre 2015) neue Erkenntnisse gereift, für welche speziellen Aufgaben „der Rehabilitation von hörund sprachgeschädigten Menschen in Erstausbildung und in Berufsvorbereitung“ der Betrag von über 72 Millionen€ Verwendung finden soll? Können Sie diese detailiert benennen? Wir bitten um schriftliche Beantwortung und bedanken uns für eine vollständige und inhaltsgerechte Beantwortung unserer Fragen. Zusätzlich bitten wir um die ausdrückliche Erlaubnis von weiteren Nachfragen im Rahmen der Einwohneranfrage. 3/3