Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1294750.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
06.07.17, 12:00
Aktualisiert
19.08.18, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-04550
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Konzept zum verbesserten Baumschutz bei Bauvorhaben
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
23.08.2017
1. Lesung
1. Lesung
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
1.
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, sich an den Freistaat Sachsen zu
wenden, mit dem Ziel, dass der Baumschutz wieder einen höheren Stellenwert im
Sächsischen Naturschutzgesetz und daraus folgend in der Sächsischen Bauordnung
erhält.
2.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Konzept für einen verbesserten Baumschutz
bei Bauvorhaben zu erarbeiten und dieses Konzept dem Stadtrat bis Ende II. Quartal
2018 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Teil dieses neuen Konzeptes soll sein:
•
Kartierung und Wertermittlung vorhandenen Baumbestands auf Baugrundstücken,
•
verstärkter Schutz erhaltenswerter Bäume auf Baugrundstücken und erhaltenswerter
Randbäume auf Nachbargrundstücken,
•
besonderer Schutz von besonders wertvollen sowie straßenbildprägenden Bäumen,
•
vertiefte Prüfung von Umplanungen und von Entschädigungszahlungen bei
reduziertem Baurecht in oben genannten Fällen,
•
Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten zur Reduzierung des Baurechts in oben
genannten Fällen,
•
Ausnutzung aller planerischen Möglichkeiten zur Reduzierung des
Tiefgaragenumgriffs (Tiefgaragen unter Baukörpern, Duplex-Garagen, Ablösung
einzelner Stellplätze, etc.).
Sachverhalt:
In einer Großstadt mit weiter wachsender Einwohnerzahl und wachsendem Flächenbedarf
für öffentliche Infrastruktur und Wohnen ist es nötig, das natürliche Umfeld unter hohen
Schutz zu stellen. Bäume sind ein essentieller Faktor für Lebensqualität und Gesundheit,
zugleich sind sie ein wertvoller Lebensraum für viele natürliche Arten. Das Sächsische
Naturschutzgesetz war 2010 mit gravierenden Folgen für den Baumschutz geändert worden,
für Grundstückseigentümer wurden die Hürden bei Baumfällungsabsichten quasi entfernt.
Bäume werden u. a. auch für die Luftqualität benötigt, deswegen sind Baumfällungen eine
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Angelegenheit die die Allgemeinheit interessieren darf, selbst wenn sie im privaten Garten
sattfinden.
Viele Leipziger und Leipziger beklagen deswegen zunehmend den rücksichtslosen Umgang
mit wertvollem Baumbestand bei neuen Bauvorhaben oder bei Fällungen im Straßenraum
aus Verkehrssicherungsgründen. Ein sensiblerer Umgang mit wertvollem Baumbestand wird
gefordert.
Der Eindruck ist, dass die aktuelle Baugenehmigungspraxis hier regelmäßig anders reagiert.
Deshalb ist unsere Fraktion der Auffassung, dass es Zeit ist für eine neue politische und
gesellschaftliche Diskussion zum gesellschaftlichen Wert und verbesserten Schutz wertvoller
Bäume in unserer Stadt. Das Sächsische Naturschutzgesetz und die aktuelle Sächsische
Baumschutzverordnung reichen dazu definitiv nicht aus. Es sollte daher im Interesse der
Stadt Leipzig sein, beim Sächsischen Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft eine
Verschärfung des Baumschutzes durch eine umgehende Gesetzesänderung einzufordern.
Daraus folgend könnte die Leipziger Baumschutzordnung wieder ihre größere Schutzwirkung
entfalten.
Um zukünftig vorzubeugen, soll bei der Beurteilung der Bebauung größerer Grundstücke mit
wertvollem Baumbestand dessen Erhalt im Vordergrund stehen. Um diese Bäume schützen
zu können, soll auch die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens samt einer
Veränderungssperre erwogen werden.
Der Baumschutz und die Einschätzung der Wertigkeit des Baumbestands vor der Erteilung
der Baugenehmigung muss wieder eine Selbstverständlichkeit werden, wenn Leipzig den
Baumschutz ernst nehmen will. Berücksichtigt werden sollen alle Bäume, die durch die
Errichtung von Bauwerken beeinträchtigt werden, diese Betrachtung bezieht auch
Nachbargrundstücke ein. Das Konzept für den verbesserten Baumschutz soll Festlegungen
beinhalten, welche Abwägungen zum Erhalt von Bäumen stattgefunden haben und wie ein
festgestellter unabwendbarer Verlust von Bäumen ausgeglichen werden soll und wie dazu
der Nachweis von Erbauern zu bringen ist.
Anlagen:
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