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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1294750.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
06.07.17, 12:00
Aktualisiert
19.08.18, 19:50

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-04550 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Konzept zum verbesserten Baumschutz bei Bauvorhaben Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 23.08.2017 1. Lesung 1. Lesung Verweisung in die Gremien Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, sich an den Freistaat Sachsen zu wenden, mit dem Ziel, dass der Baumschutz wieder einen höheren Stellenwert im Sächsischen Naturschutzgesetz und daraus folgend in der Sächsischen Bauordnung erhält. 2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Konzept für einen verbesserten Baumschutz bei Bauvorhaben zu erarbeiten und dieses Konzept dem Stadtrat bis Ende II. Quartal 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen. Teil dieses neuen Konzeptes soll sein: • Kartierung und Wertermittlung vorhandenen Baumbestands auf Baugrundstücken, • verstärkter Schutz erhaltenswerter Bäume auf Baugrundstücken und erhaltenswerter Randbäume auf Nachbargrundstücken, • besonderer Schutz von besonders wertvollen sowie straßenbildprägenden Bäumen, • vertiefte Prüfung von Umplanungen und von Entschädigungszahlungen bei reduziertem Baurecht in oben genannten Fällen, • Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten zur Reduzierung des Baurechts in oben genannten Fällen, • Ausnutzung aller planerischen Möglichkeiten zur Reduzierung des Tiefgaragenumgriffs (Tiefgaragen unter Baukörpern, Duplex-Garagen, Ablösung einzelner Stellplätze, etc.). Sachverhalt: In einer Großstadt mit weiter wachsender Einwohnerzahl und wachsendem Flächenbedarf für öffentliche Infrastruktur und Wohnen ist es nötig, das natürliche Umfeld unter hohen Schutz zu stellen. Bäume sind ein essentieller Faktor für Lebensqualität und Gesundheit, zugleich sind sie ein wertvoller Lebensraum für viele natürliche Arten. Das Sächsische Naturschutzgesetz war 2010 mit gravierenden Folgen für den Baumschutz geändert worden, für Grundstückseigentümer wurden die Hürden bei Baumfällungsabsichten quasi entfernt. Bäume werden u. a. auch für die Luftqualität benötigt, deswegen sind Baumfällungen eine 1/2 Angelegenheit die die Allgemeinheit interessieren darf, selbst wenn sie im privaten Garten sattfinden. Viele Leipziger und Leipziger beklagen deswegen zunehmend den rücksichtslosen Umgang mit wertvollem Baumbestand bei neuen Bauvorhaben oder bei Fällungen im Straßenraum aus Verkehrssicherungsgründen. Ein sensiblerer Umgang mit wertvollem Baumbestand wird gefordert. Der Eindruck ist, dass die aktuelle Baugenehmigungspraxis hier regelmäßig anders reagiert. Deshalb ist unsere Fraktion der Auffassung, dass es Zeit ist für eine neue politische und gesellschaftliche Diskussion zum gesellschaftlichen Wert und verbesserten Schutz wertvoller Bäume in unserer Stadt. Das Sächsische Naturschutzgesetz und die aktuelle Sächsische Baumschutzverordnung reichen dazu definitiv nicht aus. Es sollte daher im Interesse der Stadt Leipzig sein, beim Sächsischen Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft eine Verschärfung des Baumschutzes durch eine umgehende Gesetzesänderung einzufordern. Daraus folgend könnte die Leipziger Baumschutzordnung wieder ihre größere Schutzwirkung entfalten. Um zukünftig vorzubeugen, soll bei der Beurteilung der Bebauung größerer Grundstücke mit wertvollem Baumbestand dessen Erhalt im Vordergrund stehen. Um diese Bäume schützen zu können, soll auch die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens samt einer Veränderungssperre erwogen werden. Der Baumschutz und die Einschätzung der Wertigkeit des Baumbestands vor der Erteilung der Baugenehmigung muss wieder eine Selbstverständlichkeit werden, wenn Leipzig den Baumschutz ernst nehmen will. Berücksichtigt werden sollen alle Bäume, die durch die Errichtung von Bauwerken beeinträchtigt werden, diese Betrachtung bezieht auch Nachbargrundstücke ein. Das Konzept für den verbesserten Baumschutz soll Festlegungen beinhalten, welche Abwägungen zum Erhalt von Bäumen stattgefunden haben und wie ein festgestellter unabwendbarer Verlust von Bäumen ausgeglichen werden soll und wie dazu der Nachweis von Erbauern zu bringen ist. Anlagen: 2/2