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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1401606.pdf
Größe
4,3 MB
Erstellt
17.05.18, 12:00
Aktualisiert
21.06.18, 17:16

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05899 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Dezernat Finanzen Betreff: Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO (Stand: 25.05.2018) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau Verwaltungsausschuss OR Böhlitz-Ehrenberg OR Lindenthal OR Wiederitzsch SBB Mitte SBB Ost SBB Südost SBB Süd SBB Südwest SBB West SBB Alt-West Ratsversammlung 20.06.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird zur kurzfristig notwendigen Kapazitätserweiterung an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2019/2020 ff. beauftragt, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, eine "4-zügige Oberschule am Barnet-Licht-Platz" vorzubereiten und alle dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen (Planungs- und Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18). 2. Der Oberbürgermeister wird zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten an weiterführenden Schulen ab dem Schuljahr 2020/2021 beauftragt, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, die Baumaßnahmen - Neubau 5-zügige Oberschule im Leipziger Norden Neubau 5-zügiges Gymnasium im Leipziger Norden Mannheimer Straße 128 (Komplexsanierung, 3- bis 4-zügiges Gymnasium) Schraderhaus (Komplexsanierung, 4-zügige Oberschule) Apollonia-von-Wiedebach-Schule (Anbau mit 6 allg. Unterrichtsräumen) Schule am Adler (Komplexsanierung und Erhöhung um 1 Zug) Hainbuchenstraße (Komplexsanierung, 3-zügige Oberschule) Georg-Schumann-Schule (Komplexmodernisierung und Erweiterung) Telemann-Gymnasium (Modularer Erweiterungsbau mit allg. Unterrichtsräumen) 1/4 vorzubereiten und alle dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen (Planungs- und Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18). 3. Der Oberbürgermeister wird zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten weiterführenden Schulen beauftragt, die Mietverträge für die Objekte - an Torgauer Straße 114 Eutritzscher Straße 17/19 zu verhandeln und abzuschließen. Die in der Anlage 6 genannten Konditionen gelten dabei als Obergrenze. 4. Der Oberbürgermeister wird zur Erweiterung von Schulkapazitäten an Grundschulen ab dem Schuljahr 2020/2021 beauftragt, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, die Baumaßnahmen - Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, Bauabschnitt 2.1 (Neubau Mensa mit Verlegung Kleinspielfeld) 91. Schule, Grundschule, Grünau (Erweiterungsbau mit 7 allg. Unterrichtsräumen, Mensa) Alfred-Kästner-Schule, Lindenthal (Erweiterungsbau mit allg. Unterrichtsräumen, Mensa) 172. Schule, Leutzsch (Erweiterungsbau mit 8 - 10 allg. Unterrichtsräumen, Mensa) vorzubereiten und alle dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen (Planungs- und Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18). Zur Umsetzung dieser Projekte wird die LESG als Projektsteuerer eingesetzt. 5. Der Oberbürgermeister wird für die Vorbereitung und Umsetzung vorgenannter Objekte ermächtigt, im Rahmen der im Haushaltsplan 2018 genehmigten Gesamtermächtigungen an Auszahlungen und Aufwendungen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO bis zu einer Höhe von in Summe 8 Mio. Euro sowie über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bis zu 31,9 Mio. € nach § 81 SächsGemO zu bestätigen (entsprechend Anlage 1). Die Haushaltsmittel zur weiteren Planung und Umsetzung der Projekte werden im Entwurf zum Haushaltsplan 2019/2020 ff. aufgenommen. 6. Mit Beschlussfassung zur vorliegenden Vorlage werden alle Maßnahmen bestätigt, um die Vorhaben schnellstmöglich umzusetzen. Hierzu zählen insbesondere die Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Beauftragung von Planungsleistungen, Gutachten, externen Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen, die Veröffentlichung von Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerben sowie der Abschluss aller notwendigen Verträge. 7. Die Fachausschüsse Finanzen, Jugend, Soziales Gesundheit und Schule sowie Stadtentwicklung und Bau werden quartalsweise über die Umsetzung der genannten Maßnahmen informiert. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Aufwendungen Finanzhaushalt wo veranschlagt 2018 2019ff 100.000 n.n. 2018 2019ff 7.890.000 145.400.000 X wenn ja, Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE Höhe in EUR Erträge nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan nein Beantragte Stellenerweiterung: X wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat nein 3/4 ja, Eilbedürftigkeitsbegründung Durch Veränderungen der Rahmenbedingungen entstehen in den weiterführenden Schulen Mehrbedarfe, welche in der bisherigen Planung nicht abgebildet werden konnten. Jährlich werden die zur Verfügung stehenden Kapazitäten gemeinsam mit dem Landesamt für Schule und Bildung analysiert und auf Grundlage der Anmeldungen (März des jeweiligen Jahres) hochgerechnet. Die diesjährige Analyse im April hatte das Ergebnis, dass die planmäßigen Baumaßnahmen zur Kapazitätserweiterung nicht ausreichend sind, um den Bedarf der nächsten Jahre zu decken. Da bereits 2019/20 mehr Kapazitäten benötigt werden, ist es erforderlich kurzfristig zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Sachverhalt: s. beigefügte Darstellung Anlagen: s. Anlagen zur beigefügten Sachverhaltsdarstellung Prüfkatalog 4/4 Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO Bild: Entwurf Schulzentrum Grünau, Grafik: agn Niederberghaus u. Partner GmbH, Halle/Saale Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Dezernat Finanzen Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO 1 Inhalt 1 Anlass der Vorlage 4 1.1 Ausgangssituation 4 1.2 In Umsetzung befindliche Maßnahmen 5 2 Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten ab dem Schuljahr 2019/2020 ff. an weiterführenden Schulen 6 2.1 Verdichtung von Kapazitäten in bestehenden Schulgebäuden 7 2.2 Errichtung von zusätzlichen modularen Raumsystemen auf städtischen Grundstücken Oberschule am Barnet-Licht-Platz Schulflächen im Leipziger Norden 8 8 9 Reaktivierung des Schulstandortes Mannheimer Straße 128 zur Nutzung als Gymnasium 9 2.2.1 2.2.2 2.3 2.4 Sanierung des Objektes Schraderhaus 10 2.5 Erweiterung von Kapazitäten an bestehenden Schulgebäuden 11 2.6 Anmietung des Objektes Torgauer Straße 114 und Umbau zur Oberschulnutzung 11 Umbau des ursprünglich für Asyl vorgesehenen Objektes Eutritzscher Straße 17-19 zur Nutzung als weiterführende Schule 13 2.8 Interimsstandort Goyastraße 15 3 Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten ab dem Schuljahr 2019/2020 ff. an Grundschulen 15 3.1 Ziel und inhaltliche Zusammenfassung 15 3.2 Begründung der Notwendigkeit 16 3.3 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.3.4 Investitionsaufwand / Zeitplan / Planer Erweiterungsbau 91. Grundschule, Grünau Erweiterungsbau Alfred-Kästner-Grundschule, Lindenthal Erweiterungsbau 172. Grundschule, Leutzsch Erweiterung Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, BA 2.2 16 16 17 17 18 3.4 Zusammenfassung 18 4 Weiteres Verfahren 18 5 Finanzielle Auswirkungen 18 6 Folgen bei Nichtbeschluss 19 2.7 Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO 2 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Übersicht Finanzmittelbedarf 2018 Erweiterungsbau 91. Grundschule, Grünau Erweiterungsbau Alfred-Kästner-Grundschule, Lindenthal Erweiterungsbau Apollonia-von-Wiedebach-Oberschule Erweiterungsbau 172. Grundschule Vorgehen Abschluss Mietverträge für Objekte Torgauer Straße 114 und Eutritzscher Straße 17/19 – nicht öffentlich – Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO 3 1 Anlass der Vorlage 1.1 Ausgangssituation Die Stadt Leipzig gehört zu den wachstumsdynamischsten Städten in Deutschland: Mit 590.337 Einwohnern zum Jahresende 2017 ist Leipzig die neuntgrößte Stadt Deutschlands. Steigende Geburtenzahlen und Zuzug, insbesondere von jungen Familien und der vorher nicht absehbare Zuzug Geflüchteter in den vergangenen Jahren, haben unmittelbarem Einfluss auf die vorzuhaltende Kapazität an Schulplätzen. So hat sich z. B. die Zahl der Einwohner im Alter zwischen 6 und 15 Jahren in den Jahren von 2007 bis 2017 von 26.952 auf 42.937 erhöht. Allein in den Jahren 2015 bis 2017 stieg die Zahl der Einwohner in dieser Alterskohorte um 5.620 Personen (Quelle: Melderegister der Stadt Leipzig). Im Herbst 2017 fand eine Begehung aller weiterführenden Schulen statt, um mögliche zusätzliche räumliche Ressourcen zu identifizieren. Diese werden bereits alle für die Klassenbildung des kommenden Schuljahres 2018/19 benötigt. Aufgrund der neuen Klassenbildungsverordnung des Freistaates Sachsen vom 01. August 2017, auf deren Grundlage erstmals zum Schuljahr 2018/19 Klassen gebildet werden, ist zur Integration von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit einer Absenkung des Klassenteilers zu kalkulieren. Dieser ist jetzt aufgrund des Systems der verbindlichen Wichtungen ggf. auf bis zu 23 Schülerinnen und Schüler abzusenken. Nach Auswertung der diesjährigen Schüleranmeldungen im April 2018 werden hierdurch ab dem Schuljahr 2018/19 jährlich sechs bis sieben zusätzliche Oberschulklassen benötigt. Zukünftig wird den Wichtungszuschlägen deshalb dadurch Rechnung getragen, dass bei der Planung der Klassenteiler von durchschnittlich 25 auf 23,5 Schüler gesenkt wird. Ein weiterer Faktor, der die bisherigen Planungen verändert, ist die Aufhebung der verbindlichen Bildungsempfehlung. Der Schulentwicklungsplan 2017 ging noch von einer Gymnasialquote von 51 % aus. Die Auswertung der diesjährigen Schüleranmeldungen hat ergeben, dass sie im kommenden Schuljahr auf über 55% steigen wird. Es ist anzunehmen, dass sich dieser Trend weiter fortsetzt. Für das kommende Schuljahr 2018/19 müssen deshalb anstelle der ursprünglich geplanten 78 kurzfristig 86 Gymnasialklassen gebildet werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die tatsächliche Entwicklung der Schülerzahl anhaltend die jeweilige Bevölkerungsvorausschau übertrifft. Mit Stichtag 31.12.2017 waren 83 Kinder im Alter von 10 Jahren mehr in Leipzig gemeldet, als 2016 prognostiziert und dementsprechend vom Schulentwicklungsplan 2017 ausgewiesen wurden. Dies bedeutet einen zusätzlichen Bedarf von mindestens drei fünften Klassen. Der Bedarf bei den DaZ-Klassen ist anhaltend hoch und sogar weiter gestiegen. Mit Stichtag 31.12.2016 wurden 799 DaZ-Schüler in 35 Klassen unterrichtet, davon 643 in 28 Klassen an Oberschulen und 156 Schüler in 7 Klassen an Gymnasien. Dieser Kapazitätsbedarf wurde auch in der Schulentwicklungsplanung 2017 so fortgeschrieben, trotz der rückläufigen Zahl geflüchteter Menschen. Bis heute ist der Bedarf entgegen der Prognosen jedoch auf 46 Klassen gestiegen, davon 36 an Oberschulen und 10 an Gymnasien. Daraus resultiert ein in den Planungen nicht abgebildeter zusätzlicher Bedarf von 11 Klassen. Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO 4 Die Integration der Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund aus den Vorbereitungsklassen Deutsch als Zweitsprache in der zweiten und dritten Phase in Regelklassen führt dazu, dass neue Klassen zu bilden sind, sobald der Klassenteiler im Zusammenhang mit der Vollintegration dieser Schülerinnen und Schüler erreicht wird. Insoweit wird die räumliche Kapazität in den bestehenden Schulen bis zur Grenze des maximal Möglichen ausgelastet. Vorbereitungsklassen und Klassen zur Vollintegration sind vorwiegend an Oberschulen angesiedelt. Für die Stadt Leipzig ergibt sich vor dem Hintergrund des ohnehin dynamischen Wachstums unter fortfolgender Berücksichtigung der genannten Effekte eine Situation, die vorhandene Kapazitäten mehrfach verknappt und kurzfristige Anstrengungen zur Sicherstellung der Schulpflicht erfordert. Die Umsetzung baulicher Maßnahmen im regulären Verfahren benötigt insgesamt mehr Zeit, als die Bedarfe derzeit entstehen. Deshalb entsteht ab dem Schuljahr 2019 ein Engpass – vor allem bei den Oberschulen und Gymnasien, welcher sich auch in den Folgejahren trotz laufender und geplanter Investitionsmaßnahmen nicht signifikant entspannt. Die Feststellungen, die in diese Vorlage münden, beruhen insbesondere auf den Erkenntnissen der Klassenbildung für das Schuljahr 2018/19, die auf Grundlage der Anmeldungen im März 2018 erfolgte und den daraus entstehenden Kapazitätsbedarfen. Jährlich werden die zur Verfügung stehenden Kapazitäten gemeinsam mit dem Landesamt für Schule und Bildung analysiert und auf Grundlage der Anmeldungen hochgerechnet. Daraufhin ist unter Berücksichtigung der eingangs genannten Effekte im Vergleich zu den Berechnungen des Vorjahres nunmehr mit einer weiteren Steigerung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen zu rechnen. So fehlen bereits im Schuljahr 2019/20 zehn Züge an weiterführenden Schulen. Neben diesen demografischen Aspekten wird die Umsetzung geplanter Schulbauvorhanden zur Kapazitätserweiterung oft durch externe Faktoren verzögert, welche zu einer nicht bedarfsgerechten Bereitstellung der erforderlichen Schulkapazitäten führt. Insbesondere der teilweise schwierige Erwerb von Grundstücken, Insolvenzen von Auftragnehmer, aber auch Klagen von beauftragten Planern oder Unternehmen oder eintretende, vorher nicht absehbare Risiken in der Sanierung von Gebäuden führen hier zu Verzögerungen. 1.2 In Umsetzung befindliche Maßnahmen Der aktuelle Schulentwicklungsplan (Fortschreibung 2017) sieht bereits erhebliche Kapazitätserweiterungen vor. Planungs- und Baubeschlüsse liegen für die folgenden Maßnahmen vor: Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO 5 Oberschulen Gymnasien Planungsbeschlüsse Neubau Oberschule Campus Dösner Weg Neubau Gymnasium Campus Dösner Weg Reaktivierung und Sanierung HainbuchenSanierung und Erweiterung Max-Klingerstraße als Oberschule Schule im Schulzentrum Grünau Neubau Oberschule Ihmelsstraße Neubau Gymnasium Ihmelsstraße Sanierung und Erweiterung GeorgErweiterung Robert-Schumann-Schule Schumann-Schule Sanierung und Erweiterung 94. Schule im Schulzentrum Grünau Erweiterung 35. Schule Erweiterung A.-v.-Wiedebach-Schule Erweiterung Oberschule Mölkau Baubeschlüsse Reaktivierung und Sanierung Ratzelstraße Reaktivierung Schulgebäude Karl-Heine(ehemalige 55. Schule) als Oberschule Straße als Gymnasium Neubau Sportoberschule Goyastraße Reaktivierung und Sanierung Höltystraße als Oberschule Reaktivierung und Sanierung Diderotstraße (ehem. 68. Schule) als Oberschule Erweiterung Schule Mölkau Erweiterung 20. Schule Die genannten Maßnahmen reichen auf Grundlage vorgenannter Rahmenbedingungen nicht aus, um die Schulversorgung ab dem Schuljahr 2019/20 sicherstellen zu können. Fazit: Mit den bisher ergriffenen Maßnahmen zur Planung und Umsetzung von Schulbauvorhaben kann trotz der – auch gemeinsam mit dem Stadtrat – ergriffenen Beschleunigungsmaßnahmen ein Defizit zwischen vorhandenen Kapazitäten und benötigten Schulplätzen nicht vermieden werden. Es sind zwingend und umgehend weitere Maßnahmen zu ergreifen, um zusätzliche Kapazitäten ans Netz zu bringen. 2 Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten ab dem Schuljahr 2019/2020 ff. an weiterführenden Schulen Um die Klassenbildung ab dem Schuljahr 2019/2020 im erforderlichen Umfang ermöglichen zu können, wurden verschiedene Lösungsansätze untersucht, welche parallel verfolgt wer- Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO 6 den müssen. Nur mit einem Maßnahmebündel kann die Bedarfsabdeckung als realistisch umsetzbar aufgezeigt werden. Notwendig sind sowohl Kapazitätserhöhungen durch Vorziehen von im Schulentwicklungsplan 2017 bereits benannten Maßnahmen als auch zusätzliche Projekte. Es muss berücksichtigt werden, dass nachfolgend aufgeführte Maßnahmen sich zum Teil in einem sehr frühen Vorbereitungsstadium befinden. Insofern ist es wichtig, alle nachfolgend aufgeführten Maßnahmen konsequent zu verfolgen – dies auch dann, wenn die Lösungsansätze unter „normalen“ Rahmenbedingungen auf Grund von Nachteilen (Wirtschaftlichkeit, suboptimaler Standort, Einschränkungen bei den Standards für Schüler und Lehrer) nicht umgesetzt werden würden. Vorgeschlagen werden folgende Lösungsansätze zur Kapazitätserhöhung und damit zur Deckung des Mehrbedarfes. 2.1 Verdichtung von Kapazitäten in bestehenden Schulgebäuden Oberschulen  Paul-Robeson-Schule – Erhöhung um 1 Zug zum Schuljahresbeginn 2020/21 mit Auszug der Grundschule in neuen Standort im Opferweg.  Gebäude Anhalter Str. (Vor-Interim OS Diderot-Str.) – Nach Fertigstellung von Oberschule Diderot-Str. Kapazität für 2 Züge von 2019/20 bis 2022/23, danach Erweiterung der bereits ansässigen 33. Schule (GS).  125. Schule – Mit Umbau der Hausmeister-Wohnung und anderer Räume Verfügbarkeit von 3 weiteren Allgemeinen Unterrichtsräumen zum Schuljahresbeginn 2019/20 und nach Auszug Grundschule in neuen Standort am Gerichtsweg, Erhöhung um 2 Züge zum Schuljahresbeginn 2022/23.  Ehemalige Sportoberschule (Interim 94. Schule) – Mit Auslagerung der 94. Schule ab Schuljahr 2018/19 in ehemalige Sportoberschule kann Kapazität aufgrund von Gebäudegröße um 1 Zug für die Dauer der Auslagerung bis voraussichtlich 2021/22 erhöht werden. Gymnasien  Humboldt-Schule – Nach Auszug des Medienpädagogischen Zentrums Erhöhung um 1 Zug zum Schuljahresbeginn 2020/21.  Reclam-Schule – Durch Nutzung freier Räume Erhöhung um 1 Zug zum Schuljahresbeginn 2019/20.  Neue Nikolaischule – Durch Brandschutzmaßnahme Erhöhung um 1 Zug zum Schuljahresbeginn 2018/2019. Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO 7  Gebäude Uhlandstraße – Nach Auszug Vor-Interim in Karl-Heine-Str. Nachnutzung als 3zügiges Gymnasium ab Schuljahr 2021/22 Für diese Maßnahmen sind keine Beschlüsse von Stadtratsgremien erforderlich, da die entsprechenden Wertgrenzen zur Bestätigung von Baubeschlüssen laut Hauptsatzung nicht erreicht werden. 2.2 Errichtung von zusätzlichen modularen Raumsystemen auf städtischen Grundstücken Mit über die vorgenannten Maßnahmen hinaus ist die Errichtung von zwei zusätzlichen Schulen in modularer Bauweise (je ein mindestens 4-zügiges Gymnasium und Oberschule) mit spätester Fertigstellung zum Schuljahresbeginn 2020 / 2021 zwingend erforderlich. Hieraus resultieren folgende Standortvoraussetzungen:    Grundstück steht im Eigentum der Stadt oder Erwerb des Grundstückes ist hinreichend sicher kurzfristig möglich. Schulbau ist planungsrechtlich zulässig. Es bestehen keine erkennbaren standortbezogenen Vollzugshemmnisse. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden diese Voraussetzungen bei folgenden Standorten erfüllt:   Barnet-Licht-Platz Schulneubau im Leipziger Norden Je Standort muss von Investitionskosten von ca. 20 Mio. € (ohne Sporthalle) ausgegangen werden – diese Schätzung ist unabhängig von Standorten und daher aktuell noch entsprechend ungenau. Unabhängig von der Standortfrage können die Kapazitäten nur rechtzeitig bereitgestellt werden, wenn die Ausschreibung als ein modulares Raumsystem an einen Generalübernehmer erfolgt. Eine Planung und anschließende Realisierung im Rahmen einer gewerkeweisen Vergabe führt zwangsläufig dazu, dass die Kapazitäten nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen und das grundgesetzlich verankerte Recht auf Bildung nicht erfüllt werden kann. 2.2.1 Oberschule am Barnet-Licht-Platz Am Standort Barnet-Licht-Platz ist die Errichtung einer 4-zügigen Oberschule vorgesehen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit für den Schulhausbau ergibt sich beim Standort BarnetLicht-Platz auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1 in Verbindung mit einzelnen Befreiungen. Um den Standort zu entwickeln, werden die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende abgebaut und deren Bereitstellung für andere soziale Zwecke (Sportvereine) bzw. die Veräußerung geprüft. Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO 8 Zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten wird die Inbetriebnahme zumindest von Teilen des Objektes am Barnet-Licht-Platz bereits zum Schuljahresbeginn 2019/2020 aktuell geprüft. Hinsichtlich einer realistischen Umsetzbarkeit zu diesem Termin muss jedoch deutlich darauf hingewiesen werden, dass dies wenn überhaupt nur gelingen kann, wenn sich alle den Ablauf bedingenden Rahmenbedingungen ideal gestalten – dies gilt auch für die seitens der Verwaltung nicht beeinflussbaren Faktoren (Vergaben, Schlechtwetterperioden, etc.). 2.2.2 Schulflächen im Leipziger Norden Der Neubau jeweils einer 5-zügigen Oberschule und eines 5-zügigen Gymnasiums soll auf Flächen erfolgen, die zeitnah seitens der Stadt erworben werden sollen (siehe dazu nichtöffentliche Drucksache VI-DS-05823). Die Verhandlungen mit den heutigen Eigentümern des Standortes sind inzwischen einvernehmlich abgeschlossen; der notwendige Stadtratsbeschluss zum Erwerb soll kurzfristig erfolgen. Für den Standort soll der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. E 139, 1. Änderung im August / September 2018 gefasst werden. In diesem Bebauungsplan ist der entsprechende Bereich explizit als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule/Kita/Sport festgesetzt. Im ersten Schritt ist am Standort die Errichtung eines 5-zügigen Gymnasiums mit Fertigstellungstermin Schuljahresbeginn 2020/2021 geplant. Die Errichtung einer 5-zügigen Oberschule ist dann mit Fertigstellung ein Jahr später vorgesehen. Ergänzend wird geprüft, ob die geplante Oberschule zeitgleich mit dem Gymnasium errichtet werden kann. Sofern dies möglich ist, stehen diese Schulkapazitäten gegenüber den bisherigen Planungen 1 bis 2 Jahre früher zur Verfügung. 2.3 Reaktivierung des Schulstandortes Mannheimer Straße 128 zur Nutzung als Gymnasium Der Standort auf dem Flurstück 1.487 der Gemarkung Schönau besteht aus zwei identischen Schulgebäuden vom Typ Ratio 74-720 Typ A in Stahlbeton-Plattenbauweise mit den Adressen Mannheimer Straße 128a und 128b. Das Schulgebäude Mannheimer Straße 128b wird vom Amt für Jugend, Familie und Bildung als Einlagerungsobjekt für Ausstattungsgegenstände genutzt. Das Schulgebäude Mannheimer Straße 128a steht nunmehr seit über 10 Jahren leer und ist prinzipiell für eine Schulnutzung geeignet. Für beide Gebäude existiert laut aktueller Fortschreibung der Schulentwicklungsplan eine planerisch bedeutsame Perspektive. In beiden Gebäudeteilen lässt sich jeweils maximal ein 2-zügiges Gymnasium unterbringen, wobei auch hierfür eine Erweiterung bzw. Containerstellung von ca. 250 m² Bruttogeschossfläche erforderlich wäre. Würde auf jeweils 2 Fachunterrichtsräume mit Nebenräumen (z.B. Informatik) verzichtet werden, könnte eine Containeraufstellung entfallen. Die Prüfung auf Unterbringung eines 4-zügigen Gymnasiums im Gesamtkomplex läuft derzeit. Die erforderlichen Sportfreiflächen und eine Sporthalle sind derzeit dem Amt für Sport zugeordnet. Die Pausenfreifläche in einer Größe von ca. 2.200 m² hinter dem Gebäude ist ausreichend. Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO 9 Das Schulgebäude befindet sich (auch wegen des langen Leerstandes) in einem baulich schlechten Zustand. Sämtliche Medienanschlüsse sind gekappt. Alle Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung müssen komplett neu errichtet werden. Die Wiederinbetriebnahme als Schulstandort mit den dafür erforderlichen Maßnahmen ist genehmigungsbedürftig, eine energetische Sanierung dringend erforderlich. Die Barrierefreiheit ist herzustellen. Aufgrund des Zustandes von Fenstern, Türen, Brandschutztüren etc. ist das Gebäude auf den Rohbau zurückzubauen und grundhaft zu sanieren (Komplexsanierung). Mannheimer Straße 128b Mannheimer Straße 128a Aus den oben genannten Rahmenbedingungen ergeben sich basierend auf Vergleichsobjekten Sanierungskosten in Höhe von ca. 16 Mio. Euro sowie eine regelhafte Planungs- und Bauzeit von ca. fünf Jahren. Zur Abdeckung der Kapazitäten an Oberschulen soll die Komplexsanierung beider Gebäude im Rahmen einer Generalunternehmer- oder auch Generalübernehmer-Ausschreibung erfolgen. Damit wird eine Fertigstellung des ersten Abschnittes zum Schuljahresbeginn 2020/2021, des zweiten Gebäudes ein Jahr Später angestrebt. 2.4 Sanierung des Objektes Schraderhaus Mit der Beschlussfassung zur Drucksache VI-DS-05406 wurde der Ankauf des Schraderhauses zum Zwecke der Umnutzung als Oberschulstandort beschlossen. Das Gebäude Täubchenweg 26 befindet sich bisher, bis auf das 4. Obergeschoss, in Privateigentum eines einzelnen Inhabers, welcher einen Teil der Flächen an unterschiedliche Mieter vermietet hat. Ca. die Hälfte der vermietbaren Fläche steht leer. Das unter Denkmalschutz stehende sechsgeschossige Gebäude wurde ab 1917 für die grafische Produktion errichtet und bis 1990 als Fabrikgebäude genutzt. Der Umbau und die Sanierung zur Büronutzung erfolgten ab 1991. Das Dachgeschoss wurde für Wohnzwecke umgebaut. Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO 10 Im Gebäude lässt sich eine 4-zügige Oberschule unterbringen. Die benötigte Pausenfreifläche kann am Standort teilweise im Bereich der Heinrichstraße zwischen den beiden Schulstandorten realisiert werden. Durch die Schaffung eines 3. Treppenhauses ist eine Zuwegung des Gebäudes über die Heinrichstraße möglich. Weitere Pausenfreiflächen lassen sich in Doppelnutzung der Pausenfreiflächen hinter der 125. Schule nachweisen. Die Zuwegung zu dieser Pausenfreifläche findet über öffentlichen Raum statt. Das Gebäudeinnere ist auf eine Art Rohbauzustand zurückzusetzen. Die Inbetriebnahme als Schulstandort mit den dafür erforderlichen Maßnahmen ist genehmigungsbedürftig. Die Barrierefreiheit ist herzustellen. Es werden umgehend alle Maßnahmen ergriffen, um die Planung des komplexen Sanierungsvorhabens voran zu treiben. Dazu gehören eine detaillierte Bestandsaufnahme und die Vorbereitung eines VgV-Verfahrens. Die Investitionskosten ohne Herrichtung der Freifläche werden derzeit auf ca. 12 Mio. € geschätzt. Die Maßnahme soll spätestens bis zum Schuljahresbeginn 2022/2023 realisiert werden. 2.5 Erweiterung von Kapazitäten an bestehenden Schulgebäuden Oberschulen  Apollonia-von-Wiedebach-Schule – Anbau mit 6 AUR mit Erhöhung um 1 Zug zum Schuljahresbeginn 2020/21. Gesamtkosten ca. 4,5 Mio. €.  Schule am Adler – Nach Auszug Grundschule in neuen Standort in der Baumannstraße Komplexsanierung und Erhöhung um 1 Zug zum Schuljahresbeginn 2021/22. Gesamtkosten ca. 8 Mio. €.  Hainbuchenstraße – Reaktivierung des Gebäudes als 3-zügige Oberschule zum Schuljahresbeginn 2022/23. Gesamtkosten ca. 9,5 Mio. €.  Georg-Schumann-Schule – Komplexmodernisierung und Erweiterung mit Erhöhung um 2,5 Züge zum Schuljahresbeginn 2023/24. Gesamtkosten ca. 13 Mio. €. Gymnasien  Telemann-Gymnasium – Modularer Erweiterungsbau mit 8 AUR zur Erhöhung um 1 Zug ab 2021/22. Gesamtkosten ca. 5 Mio. €.  Johannes-Kepler-Schule – Erweiterungsbau mit 12 AUR mit Erhöhung um 2 Züge zum Schuljahresbeginn 2019/20. Gesamtkosten ca. 5,5 Mio. € als Investorenprojekt (Hinweis: dazu ist separate Vorlage VI-DS-05885 parallel im Verfahren) 2.6 Anmietung des Objektes Torgauer Straße 114 und Umbau zur Oberschulnutzung Bei der Liegenschaft Torgauer Straße 114 handelt es sich in Teilen um einen Grundschulund Gymnasialstandort eines privaten Bildungsträgers. Mieter von Großteilen des GebäudeSammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO 11 komplexes und Teilbereichen der Außenanlagen ist die BIP Kreativitätsgrundschule Leipzig sowie das BIP Kreativitätsgymnasium. Pausenfreiflächen und Sportfreiflächen der BIPSchulen befinden sich auf dem Grundstück. Die zwei dazugehörigen Sporthallen sind in ca. 340 m Entfernung in ehemaligen Lagerhallen realisiert worden. In einem weiteren Gebäudeteil ist die Dussmann Service Deutschland GmbH eingemietet und betreibt eine Großküche u.a. mit Mensa und Cafeteria zur Speiseversorgung der BIP-Schulen. Vom Eigentümer wurden die freien Büroflächen und ein Hörsaal für eine potentielle Schulnutzung angeboten. Der Gebäudeteil verfügt über 4 Etagen und ist voll unterkellert. Ebenfalls im Angebot enthalten sind drei mögliche Freiflächen (FF1-FF3), auf welchen die Pausen-, die Sportfreiflächen und auch eine Sporthalle realisiert werden könnten. Am Standort lässt sich ungefähr das Raumprogramm für eine 2-zügige Oberschule realisieren (3 Klassenräume fehlen). Es lassen sich allgemeine Klassenräume von ca. 65 m² durch das Zusammenlegen von 4 Einzelbüros erzeugen. Die Abmessungen betragen ca. 4,5 m x 14,3 m. Eine lichte Raumhöhe von ca. 3,40 m im Bestand (1.-3.OG, EG 4,00 m) scheint ausreichend. Generell müssen gegenüber einem herkömmlichen Schulbauvorhaben bei der Umnutzung des Mietobjektes Einschränkungen hinsichtlich der Standards akzeptiert werden. Für die Umsetzung des Raumprogramms wurden teilweise Gruppenräume und Räume für Ganztagsangebote mit reduzierten Flächenannahme eingearbeitet, was aus schulpädagogischer Sicht jedoch akzeptabel ist. Für eine multifunktionale Nutzung scheint der angebotene Hörsaal im Nachbargebäude bedingt geeignet, da die Stuhlreihen dort stark ansteigend angeordnet sind und die Bestuhlung fest installiert ist. Trotz dieser deutlichen Einschränkungen soll das Objekt zur Nutzung als Oberschule verfolgt werden. Eine Realisierung bis zum Schuljahresbeginn 2020/2021 bei sofortigem Beginn der Vorbereitungsarbeiten scheint möglich. Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO 12 Im nächsten Schritt sollen folgende beiden Wege untersucht werden: - Refinanzierung der Investition über Miete Die zukünftige Miete setzt sich zusammen aus einer Kaltmiete für die anzumietenden Flächen und den Refinanzierungskosten für die durch den Investor zu tätigende Investition. Die Mietfläche beträgt ca. 3.100 m². Die in Anlage 6 genannten Konditionen gelten als Kostenobergrenze. - Mietzahlung und Refinanzierung der Investitionskosten über Einmal-Betrag Mit dem Vermieter wird zunächst ein Mietvertrag über die Flächen verhandelt, wie diese zum aktuellen Ist-Zustand angemietet werden könnten. Darüber hinaus wird die Refinanzierung der für den Umbau zur Schule zu tätigenden Investitionen über einen einmaligen Investitionszuschuss geregelt. In beiden Varianten wird eine Mietvertragsdauer von mindestens 10 – 20 Jahren angedacht. Der Vermieter muss zunächst unabhängig vom weiteren Verfahren den Umbau nach den Vorgaben der Stadt Leipzig planen, damit dann auf dieser Basis ein Mietvertrag abgeschlossen werden kann. Zur Absicherung des Vermieters hinsichtlich der vorzufinanzierenden Planungsleistungen wird seitens der Stadt gegenüber dem Vermieter eine Absichtserklärung abgegeben, in welcher ggf. auch die Übernahme von Planungskosten bei Nichtzustandekommen eines Mietvertrages erklärt werden muss. 2.7 Umbau des ursprünglich für Asyl vorgesehenen Objektes Eutritzscher Straße 17-19 zur Nutzung als weiterführende Schule Derzeit werden die denkmalgeschützten Gebäude Eutritzscher Straße 17-19 für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen genutzt. Die Liegenschaft befindet sich in Privatbesitz. Die Gebäude sind über einen Zeitraum von 10 Jahren angemietet. Für die derzeitige Nutzung wurden die Gebäude von Büronutzung zu einer Gemeinschaftsunterkunft umgebaut. Beide Gebäude sind im Inneren miteinander verbunden und nutzen denselben Eingang (Altbau). Der Mittelflur des Altbaus geht in den Mittelflur des Neubaus über. An der Schnittstelle zwischen den Bauten gibt es einen Höhenversatz wegen der unterschiedlichen Geschoßanzahl. Die Gebäude sind nicht barrierefrei erschlossen. Gebäude Eutritzscher Straße 17 Der denkmalgeschützte Altbau (Eckgebäude) Eutritzscher Straße 17 wurde in den 1950er Jahren aufgrund von Kriegsschäden als 4-geschossiges Verwaltungsgebäude wiederaufgebaut. Die Außenwände bis zum 2. Obergeschoss waren zum Teil erhalten, ebenso Teile der Kappengewölbe über den Kellern. Die Geschossdecken und Wände wurden in massiver Bauweise errichtet, das Dach als Holzkonstruktion. Die Gliederung der Geschosse erfolgt durch nicht-tragende und tragende, sowie aussteifende Wände. Ein Zusammenlegen von Räumen gestaltet sich somit schwierig und ist begrenzt. Räume in Klassenraumgröße laut Musterraumprogramm sind nicht realisierbar. Das Gebäude eignet sich nicht für den Schulbetrieb, da nur wenige Klassenräume untergebracht werden können und nur Nebennutzungen möglich wären. Aufgrund dessen sind die verfügbaren Flächen nicht für die SchulnutSammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO 13 zung geeignet, lediglich Nebenräume bzw. Speiseversorgung u. ä. Nutzungen lassen sich hier unterbringen. Teilflächen des Altbaus lassen sich zunächst keiner Nutzung zuordnen. Eutritzscher Straße 17 Eutritzscher Straße 19 Gebäude Eutritzscher Straße 19 Das Gebäude wurde in den 1970/80er Jahren als 5-geschossiges Bürogebäude errichte. Es handelt sich um einen Stahlbetonskelett-Bau, der ebenfalls unter Denkmalschutz steht. Die Stützenstellung des Tragwerkes erfolgte entlang des Mittelganges. Es gibt 4 tragende Wandscheiben (Querwände). Alle anderen Trennwände haben keine statische Funktion. Eine Untergliederung des Grundrisses in Unterrichtsräume ist durch das enge Stützenraster und die Lage der Stützen dennoch schwer möglich. Es können Räume mit Raumgrößen um 56 m² erreicht werden. Die Raumhöhen (ca. 2,80 m) sind für Unterrichtsräume nicht ideal. Das Gebäude ist für den Schulbetrieb bedingt geeignet. Mit dem Landesamt für Schule und Bildung ist abgestimmt, unter Zuhilfenahme versetzter Pausenzeiten die Freifläche des benachbarten Leibniz-Gymnasiums nutzen zu können. Es gibt starke bauliche Einschränkungen im Bestand durch die geringen Raumtiefen und statischen Erfordernisse. Unterrichtsräume würden flächenmäßig die Vorgaben des Musterraumprogramms nicht einhalten – hier ist eine geschickte Möblierung notwendig, beispielsweise Doppeltische in Reihe zu 6 Schülern. Auch bei diesem Objekt soll trotz nicht optimaler Bedingungen, wie sich diese bei einem Neubau realisieren ließen, das Objekt zur Nutzung als weiterführende Schule verfolgt werden. Eine Realisierung bis zum Schuljahresbeginn 2020/2021 bei sofortigem Beginn der Vorbereitungsarbeiten scheint möglich. In einer ersten groben Kostenschätzung wird beim Objekt Eutritzscher Straße von Investitionskosten in Höhe von 8 Mio. € ausgegangen. Hinsichtlich der Vertragsgestaltung zu einem Mietvertrag gelten die gleichen Aspekte und Varianten, wie beim Objekt Torgauer Straße 114 (siehe auch Anlage 6). Das weitere Vorgehen entscheidet sich lediglich dahingehend, dass für das Objekt bereits ein Mietvertrag zwischen Eigentümer und Stadt Leipzig besteht. Dieser Mietvertrag läuft bis 2026 (mit 2-maliger Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO 14 Verlängerungsoption um je 5 Jahre) und basiert auf einem Mietzins von 8,50 €/m² bei einer Mietfläche von 6.900 m²: 2.8 Interimsstandort Goyastraße Sofern sich im weiteren Verfahren zeigt, dass einzelne der vorgenannten Maßnahmen nicht rechtzeitig umgesetzt werden können, besteht die Möglichkeit, am Standort Goyastraße ein Interim mit 4 oder 8 allgemeinen Unterrichtsräumen in Modulbauweise zu errichten. Dieses Interim könnte als Außenstelle zur Sportoberschule geführt werden. Vor dem Hintergrund einer zukünftigen Freilegung der alten Weißen Elster würde es sich bei diesem Standort aber tatsächlich nur um ein Interim handeln. Sofern dieses Projekt weiter verfolgt werden muss, ist in Abhängigkeit der notwendigen Nutzungsdauer über eine Anmietung oder einen Kauf zu entscheiden. Bei 8 AUR ist von Investitionskosten von ca. 3 Mio. € auszugehen. Lageplan Standort Goyastraße 3 Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten ab dem Schuljahr 2019/2020 ff. an Grundschulen 3.1 Ziel und inhaltliche Zusammenfassung In diesem Abschnitt der Vorlage wird die Finanzierung der Fortführung der Planung bis zur Leistungsphase 6 im Haushaltsjahr 2018 für folgende Schulerweiterungsbauten zur Entscheidung gestellt: Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO 15     Grundschule Böhlitz-Ehrenberg Bauabschnitt 2.2 - Schulerweiterung 91. Grundschule, Grünau – Erweiterungsbau mit 7 AUR und Mensa Alfred-Kästner-Grundschule, Lindenthal – Erweiterungsbau mit 4 AUR und Mensa 172. Grundschule, Leutzsch – Erweiterungsbau mit 8 – 10 AUR und Mensa Mit dem Sammelplanungsbeschluss VI-DS-03932-NF-02 wurden für diese Vorhaben die Planungsmittel bis zur LP 3 bereitgestellt. Diese Planungsphase wurde für die Vorhaben abgeschlossen. Vor dem Hintergrund der im Doppelhaushalt 2017/2018 zur Verfügung stehenden Mittel ist eine Fortführung der Planung und bauliche Umsetzung auf Basis dieser Planungen erst möglich, wenn die notwendigen finanziellen Mittel frühestens im Rahmen der Planung für Haushaltsjahre 2019 fortfolgend eingeordnet und zur Verfügung gestellt werden würden. Die Aussetzung der weiteren Planung hätte eine erhebliche Verzögerung der Vorhaben von mind. 6 bis 8 Monaten zur Folge. Angesichts der folgend dargestellten Bedarfe sollen deshalb zur Fortführung der Planung und Vorbereitung der erforderlichen Bauausschreibungen im Rahmen dieses Beschlusses weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Erweiterungsneubauten inkl. Mensen und die damit verbundene Erhöhung der verfügbaren Klassenräume sichern die Bereitstellung der entsprechend Schulnetzplanung erforderlichen Kapazitäten an den jeweiligen Standorten. 3.2 Begründung der Notwendigkeit Nach Herstellung der Erweiterungsbauten werden an den Standorten folgende zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung stehen: 91. Grundschule Alfred-Kästner-Grundschule 172. Grundschule Grundschule Böhlitz-Ehrenberg BA 2.2 7 AUR + Mensa 4 AUR + Mensa 8 – 10 AUR + Mensa 9 AUR, 1 FUR, 1 GTA sowie div. Räume Diese zusätzlichen Kapazitäten sind erforderlich, um die sich entsprechend Schulnetzplan an den jeweiligen Standorten ergebenden Bedarfe sichern zu können. 3.3 3.3.1 Investitionsaufwand / Zeitplan / Planer Erweiterungsbau 91. Grundschule, Grünau Mit Sammelplanungsbeschlusses VI-DS-03932-NF-02 wurden für die Maßnahme Planungsmittel bis zur Leistungsphase 3 bei einem Kostenrahmen von 2,2 Mio. EUR für 7 allgemeine Unterrichtsräume zur Verfügung gestellt. Im Zug der Planung musste festgestellt werden, dass diese Schulerweiterung auch eine Erweiterung der Mensa bedingt. Vor diesem Hintergrund erhöhen sich die Projektkosten im Ergebnis der Leistungsphase 3 auf rund 4,5 Mio. EUR. Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO 16 Aufgrund des deutlich erweiterten Leistungsumfangs haben sich auch die Kosten der Planung bis zur Leistungsphase 3 entsprechend erhöht. Diese Mehrkosten sind durch den Sammelplanungsbeschluss nicht gedeckt. Um eine zügige Bereitstellung der zusätzlichen Unterrichtskapazitäten zu gewährleisten sind zum Abschluss der LP 3 sowie der Vorbereitung der weiteren Umsetzung im Jahr 2018 weitere Planungsmittel in Höhe von 450.000 EUR erforderlich. Eine Fertigstellung ist bis zum 1. Quartal 2020 geplant. 3.3.2 Erweiterungsbau Alfred-Kästner-Grundschule, Lindenthal Mit Sammelplanungsbeschlusses VI-DS-03932-NF-02 wurden für die Maßnahme Planungsmittel bis zur Leistungsphase 3 bei einem Kostenrahmen von 1,1 Mio. EUR für 4 allgemeine Unterrichtsräume zur Verfügung gestellt. Im Zug der Planung musste festgestellt werden, dass diese Schulerweiterung auch eine Erweiterung der Mensa bedingt. Vor diesem Hintergrund erhöhen sich die Projektkosten im Ergebnis der Leistungsphase 3 auf rund 3,5 Mio. EUR. Aufgrund des deutlich erweiterten Leistungsumfangs haben sich auch die Kosten der Planung bis zur Leistungsphase 3 entsprechend erhöht. Diese Mehrkosten sind durch den Sammelplanungsbeschluss nicht gedeckt. Um eine zügige Bereitstellung der zusätzlichen Unterrichtskapazitäten zu gewährleisten sind zum Abschluss der LP 3 sowie der Vorbereitung der weiteren Umsetzung im Jahr 2018 weitere Planungsmittel in Höhe von 700.000 EUR erforderlich. Eine Fertigstellung ist bis zum 1. Quartal 2020 geplant. 3.3.3 Erweiterungsbau 172. Grundschule, Leutzsch Mit Sammelplanungsbeschlusses VI-DS-03932-NF-02 wurden für die Maßnahme Planungsmittel bis zur Leistungsphase 3 bei einem Kostenrahmen von 2,2 Mio. EUR für 8 - 10 allgemeine Unterrichtsräume zur Verfügung gestellt. Im Zug der Planung musste festgestellt werden, dass diese Schulerweiterung auch eine Erweiterung der Mensa bedingt. Vor diesem Hintergrund erhöhen sich die Projektkosten im Ergebnis der Leistungsphase 2 auf rund 5,5 Mio. EUR. Aufgrund des deutlich erweiterten Leistungsumfangs haben sich auch die Kosten der Planung bis zur Leistungsphase 3 entsprechend erhöht. Diese Mehrkosten sind durch den Sammelplanungsbeschluss nicht gedeckt. Um eine zügige Bereitstellung der zusätzlichen Unterrichtskapazitäten zu gewährleisten sind zum Abschluss der LP 3 sowie der Vorbereitung der weiteren Umsetzung im Jahr 2018 weitere Planungsmittel in Höhe von 550.000 EUR erforderlich. Eine Fertigstellung ist bis zum 3. Quartal 2020 (Schuljahresbeginn 2020/21) geplant. Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO 17 3.3.4 Erweiterung Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, BA 2.2 Im Rahmen des Sammelplanungsbeschlusses VI-DS-03932-NF-02 wurden für die Maßnahme eine Entwurfsplanung erarbeitet. Die Kosten für die Schulerweiterung belaufen sich auf 5,9 Mio. EUR. Die Planung erfolgt durch das Büro Grunwald & Grunwald, die Projektsteuerung durch die LESG. Um eine Fertigstellung bis zum Jahresbeginn 2021 zu sichern sind zur Vorbereitung der Umsetzung für 2018 weitere Planungsmittel in Höhe von 590.000 EUR erforderlich. 3.4 Zusammenfassung In Summe sind damit 2018 zusätzliche Planungsmittel in Höhe von 2,29 Mo. EUR erforderlich um die Umsetzung der o.g. Maßnahmen in den für die Schulnetzplanung erforderlichen Zeithorizonten zu gewährleisten (siehe Anlage 1). Die Haushaltsmittel zur weiteren Planung und Umsetzung der Projekte werden im Entwurf zum Haushaltsplan 2019/2020 ff. aufgenommen. 4 Weiteres Verfahren Die Beschlusspunkte stellen eine Abweichung vom üblichen Verfahren und auch einen Eingriff in die Regelungen der Hauptsatzung dar. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Zwangssituation, in welcher sich die Stadt Leipzig aktuell befindet bzw. zur Vermeidung einer Notlage ist dieses Vorgehen zwingend erforderlich, weil nur mit einem Beschreiten dieses Weges die Einhaltung des Rechtsanspruches auf Bildung umgesetzt werden kann. Ziel im weiteren Verfahren muss es sein, dass insbesondere Verwaltung und Politik Wege begehen, welche unkonventionell aber konstruktiv und im gegenseitigen Vertrauen beschritten werden müssen. Mit Beschlussfassung zur vorliegenden Vorlage werden alle Maßnahmen bestätigt, um die Vorhaben schnellstmöglich umzusetzen. Hierzu zählen insbesondere die Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Beauftragung von Planungsleistungen, Gutachten, externen Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen, die Veröffentlichung von Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerben sowie der Abschluss von Verträgen für Bauleistungen. Die Verwaltung sichert gegenüber dem Stadtrat bei allen Schritten zur Umsetzung o.g. Maßnahmen höchste Transparenz zu. Eine Berichterstattung erfolgt quartalsweise in den Fachausschüssen Finanzen, Stadtentwicklung und Bau und Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule sowie im Stadtrat. 5 Finanzielle Auswirkungen Für den sofortigen Beginn der Vorbereitung und Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen sind bereits in 2018 Finanzbedarfe erforderlich. Diese Haushaltsmittel werden insbesondere Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO 18 für die Planung bzw. externe Begleitung von Vorhaben benötigt, darüber hinaus werden für die Ausschreibung der schnellstens zu errichtenden Neubau- und Sanierungsvorhaben bereits in 2018 Verpflichtungsermächtigungen benötigt. Diese Bedarfe an Haushaltsmitteln und VE sind in Anlage 1 dargestellt und sollen mit Beschlusspunkt 5 der Vorlage bestätigt werden. Demnach ergeben sich für das Jahr 2018 - überplanmäßige Auszahlungen von überplanmäßige Aufwendungen von überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen 7.890.000 € 100.000 € 31.900.000 € Die Umsetzung der genannten Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten wird aktuell mit einem Investitionsvolumen von ca. 145 Mio. € prognostiziert. Diese Mittel müssen in den nächsten Jahren zusätzlich zur Mittelfristplanung im Haushalt eingestellt werden, um die Bedarfe an Schulplätzen in der Stadt Leipzig abdecken zu können. Eine erste grobe Prognose geht entsprechend Anlage 1 von folgenden Jahresscheiben aus, eine Präzisierung erfolgt bei Erfordernis mit dem Haushaltsplanentwurf 2019/2020: 2019 2020 2021 2022 67,9 Mio. € 39,0 Mio. € 27,0 Mio. € 11,5 Mio. € Über das Verfahren der im Beschlusspunkt 6 festgelegten Berichterstattung wird der Stadtrat und die Fachausschüsse Finanzen, Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und Stadtentwicklung und Bau über die Ausschöpfung und Verwendung sowie die Deckungsquellen informiert. Die Haushaltsmittel zur weiteren Planung und Umsetzung der Projekte werden im Entwurf zum Haushaltsplan 2019/2020 ff. aufgenommen. 6 Folgen bei Nichtbeschluss Wenn die erforderlichen räumlichen Kapazitäten nicht fristgerecht zur Verfügung stehen, kann die Schulversorgung ab dem Schuljahr 2019/20 nicht mehr vollständig gesichert werden. Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO 19 Sammelplanungs- und baubeschluss sowie Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten Übersicht Finanzmittelbedarf 2018 Prognostizierten Maßnahmekosten Kapazitätserweiterungen Finanzmittelbedarf 2018 ErgHH FinHH VE weiterführende Schulen (entsprechend Beschlusspunkte 1 bis 3) 18.000.000 Barnet-Licht-Platz ext. Begleitung für Rechtsberatung, Ausschreibung - Projektsteuerung - 400.000 - Ausschreibung / Beauftragung in 2018 - 3.000.000 15.000.000 ext. Begleitung für Rechtsberatung, Ausschreibung - 100.000 - Projektsteuerung - 400.000 - Ausschreibung / Beauftragung in 2018 - - - - 100.000 - ext. Begleitung für Rechtsberatung, Ausschreibung - 100.000 - Ausschreibung / Beauftragung in 2018 - - 16.000.000 - 500.000 - Gutachten - 100.000 - Druchführung VgV-Verfahren - - 900.000 LESG-Maßnahme - 450.000 - Planung und Umsetzung Brandschutz am Bestand - 100.000 - - - - 13.000.000 - - - 5.000.000 - - - (5.500.000) - 250.000 - 100.000 - - ext. Begleitung für Rechtsberatung, Ausschreibung - (100.000) - Projektsteuerung - (400.000) - Ausschreibung / Beauftragung in 2018 - - - Schulbaufläche Leipziger Norden - Oberschule 100.000 - 20.000.000 Schulbaufläche Leipziger Norden - Gymnasium 20.000.000 ehem. Lichtenberg Gymnasium 16.000.000 Sonstiges 12.000.000 Schraderhaus / Heinrichstraße A.-v.-Wiedebach (Systemanbau, z.Z. bereits 4) 4.500.000 8.000.000 Schule am Adler (z.Z. 2,5) 9.500.000 Hainbuchenstraße Georg-Schumann-Schule Container Telemann 8 AUR Erweiterung Kepler Eutritzscher Straße 17/19 - Mietobjekt Torgauer Straße 114 - Mietobjekt (3.000.000) Goyastraße Grundschulen (entsprechend Beschlusspunkt 4) Grundschule Böhlitz-Ehrenberg 5.900.000 590.000 91. Schule, Grundschule, Grünau 4.500.000 450.000 Alfred-Kästner-Schule, Lindenthal 3.500.000 700.000 172. Schule, Leutzsch 5.500.000 550.000 SUMME 145.400.000 Jahresscheiben 145.400.000 100.000 2019 67.900.000 7.890.000 2020 39.000.000 31.900.000 2021 27.000.000 2022 11.500.000 Schulerweiterung 91. Grundschule Grünau Anlage 2 Lageplan Erweiterungsbau 91. Grundschule Grünau Grundrisse Erweiterungsbau 91. Grundschule Grünau Visualisierungen Erweiterungsbau 91. Grundschule Grünau Schulerweiterung Alfred-Kästner-Grundschule, Lindenthal Anlage 3 Lageplan Erweiterungsbau Alfred-Kästner-Grundschule, Lindenthal Erdgeschoss 1. und 2. Obergeschoss Grundrisse Erweiterungsbau Alfred-Kästner-Grundschule, Lindenthal Visualisierungen Erweiterungsbau Alfred-Kästner-Grundschule, Lindenthal Schulerweiterung Apollonia-von-Wiedebach-Oberschule, Connewitz Anlage 4 Lageplan Erweiterungsbau Apollonia-von-Wiedebach-Oberschule (Variante 2) Grundriss Erweiterungsbau Apollonia-von-Wiedebach-Oberschule Schulerweiterung 172. Grundschule, Leutzsch Anlage 5 Lageplan Erweiterungsbau 172 Grundschule, Leutzsch Visualisierung Erweiterungsbau 172 Grundschule, Leutzsch Grundrisse Erweiterungsbau 172 Grundschule, Leutzsch ANLAGE 5 - Erweiterung Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, Bauabschnitt 2.2 Lageplan Erweiterung Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, 2. BA Grundriss EG Erweiterung Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, 2. BA Grundriss 1. OG Erweiterung Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, 2. BA Grundriss 2. OG Erweiterung Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, 2. BA Ansichten Erweiterung Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, 2. BA Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert 1 Vorschulische Bildungs- verschlechtert keine Auswirkung x 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) x 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien x 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren x 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund x 7 Finanzielle Bedingungen von Familien x Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Begründung in 1 Vorlage Seite x und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen x ist nicht vorgesehen Begründung in 1 Vorlage, Seite