Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1370679.pdf
Größe
464 kB
Erstellt
22.02.18, 12:00
Aktualisiert
31.05.18, 22:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05522
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Kleinteilige Ausschreibung der Speiseversorgung an Schulen und Kitas
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
28.02.2018
01.03.2018
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
1.
2.
Bei der künftigen Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen und Kitas
der Stadt Leipzig wird die Bildung kleiner Lose garantiert, um die Belange
kleiner und mittelständischer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen.
Die Schulkonferenz wird auch zukünftig in die Entscheidung über die Anbieterin
des Schulessens an ihrer Schule einbezogen.
Sachverhalt:
Die europaweite Ausschreibung der Kita-Speisenversorgung verärgert viele Eltern.
Die Stadt Leipzig hat erstmalig europaweit ausgeschrieben, obwohl in der Vergabe
abschließend erklärt wird:
"Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Konzessionsvergaberichtlinie
2014/23/EU.
Erläuterung:
Der Wert dieser Dienstleistungskonzession liegt unterhalb des EU-Schwellenwertes
für die Vergabe von Konzessionen in Höhe von 5.225.000 EUR. Gleichwohl erfolgt
eine freiwillige europaweite Bekanntmachung".
Im Ergebnis des von uns von Anbeginn an kritisierten und von der Verwaltung
vehement und unabweisbar vertretenen Verfahrens (Umsetzung von
Bundesgesetzgebung) verblieben nur zwei Anbieterinnen, die sich nun die
Speisenversorgung an allen städtischen Kindertagesstätten teilen. War zu Beginn
des Verfahrens mit Information der Einrichtungen inkl. ihrer Elternvertretungen sowie
1/2
Testessen noch der Anschein von Wahlmöglichkeit und Einfluss auf die Lose (acht
verschiedene Versorgungsarten) erweckt worden, muss schließlich konstatiert
werden, dass weder Wahl noch Einfluss auf die Qualität oder den Preis genommen
werden kann. Das Verfahren widerspricht darüber hinaus unserer Auffassung von
regionalen, kleinteiligen Wirtschaftskreisläufen mit Wertschöpfung in der Region.
Trotz des Vergabeergebnisses mit nur zwei verbliebenen Anbieterinnen wurde die
Ausschreibung nicht aufgehoben.
Um aus den Fehleinschätzungen der für die Kitas bereits abgeschlossenen
Ausschreibung zu lernen, wollen wir mit diesem Antrag erreichen, dass die
Konzessionsvergabe für die Speisenversorgung an Schulen unterbleibt, und für jede
Schule einzeln ausgeschrieben wird, die Lose kleiner sind und somit regionale kleine
Speisenversorgerinnen eine Chance bekommen und die regionale Wirtschaft
beteiligt werden kann.
Die Konzessionsvergabe greift in das Bestimmungsrecht der Eltern, die letztlich die
Privatverträge mit der Essenanbieterin schließen, ein. Nur eine Entscheidung in der
Schulkonferenz als mit dem Schulgesetz legitimiertem Gremium sichert den Eltern
eine angemessene Beteiligung.
Nach § 97 Abs. 3 GWG, des Kartellgesetzes, welches bei einer Ausschreibung auch
berücksichtigt werden muss, müssen die Belange mittelständischer Unternehmen
stärker berücksichtigt werden. Das bedeutet, man kann verlangen, dass kleine Lose
gebildet werden, um so den kleineren Bietern bessere Möglichkeiten für die
Gebotsabgabe einräumen zu können. So könnte man in der Losbildung bspw. nicht
die gesamte kommunale Speisenversorgung einbeziehen, sondern nur jeweils
einzelne Schulen und Kitas, damit sind die Lose kleiner und die Vielfalt an Bietern
vermeintlich größer.
Anlagen:
2/2
VI-P-05767
Einreicherin: Frau Maciejewski
Petition zum Verfahren zur Vergabe von Essensaufträgen in Schulen und Kitas
Seit dem vergangenen Jahr setzt die Stadt Leipzig die EU-Richtlinien RL2014/24EU und
RL2014/23EU zur Vergabe von Aufträgen an Essensanbieter in den städtischen Kitas um. In
der Praxis heißt das, dass nicht mehr die Einrichtungen selbst über den Essensanbieter
entscheiden, sondern die Stadt per Los. Die Kriterien sind so eng gefasst, dass letztlich nur
noch zwei Anbieter in Frage kommen. Eltern haben gar kein Mitspracherecht mehr, obwohl
sie der Vertragspartner des Anbieters sind ? und nicht die Stadt. Künftig soll dieses
Verfahren auch bei den Schulen eingeführt werden.
Wir sagen NEIN und fordern, dass die Entscheidung, wer das Essen für die Kitas und
Schulen liefert, weiterhin die Einrichtungen selbst treffen ? in den Schulen unter
Einbeziehung der Schulkonferenz. Schließlich sind es am Ende die Eltern, Lehrer, Erzieher
und Schüler, die das Essen zahlen und verzehren müssen.
Weiterhin fordern wir die Stadt Leipzig auf, den Stadtratsbeschluss RBV-1660/13
umzusetzen, wonach ein Kriterienkatalog für die Speisenversorgung in Schulen und Kitas in
Trägerschaft der Stadt Leipzig erstellt werden soll.
VI-P-05824
Einreicher: Herr Röhr
Schulessen
Seit dem vergangenen Jahr setzt die Stadt Leipzig die EU-Richtlinien RL2014/24EU und
RL2014/23EU zur Vergabe von Aufträgen an Essensanbieter in den städtischen Kitas um.
In der Praxis heißt das, dass nicht mehr die Einrichtungen selbst über den Essensanbieter
entscheiden, sondern die Stadt per Los. Die Kriterien sind so eng gefasst, dass letztlich nur
noch zwei Anbieter in Frage kommen. Eltern haben gar kein Mitspracherecht mehr, obwohl
sie der Vertragspartner des Anbieters sind und nicht die Stadt. Künftig soll dieses Verfahren
auch bei den Schulen eingeführt werden.
Wir sagen NEIN und fordern, dass die Entscheidung, wer das Essen für die Kitas und
Schulen liefert, weiterhin die Einrichtungen selbst treffen in den Schulen unter Einbeziehung
der Schulkonferenz. Schließlich sind es am Ende die Eltern, Lehrer, Erzieher und Schüler,
die das Essen zahlen und verzehren müssen.
Weiterhin fordern wir die Stadt Leipzig auf, den Stadtratsbeschluss RBV-1660/13
umzusetzen, wonach ein Kriterienkatalog für die Speisenversorgung in Schulen und Kitas in
Trägerschaft der Stadt Leipzig erstellt werden soll.