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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1370679.pdf
Größe
464 kB
Erstellt
22.02.18, 12:00
Aktualisiert
31.05.18, 22:43

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-05522 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Kleinteilige Ausschreibung der Speiseversorgung an Schulen und Kitas Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 28.02.2018 01.03.2018 Verweisung in die Gremien 1. Lesung Beschlussvorschlag: 1. 2. Bei der künftigen Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen und Kitas der Stadt Leipzig wird die Bildung kleiner Lose garantiert, um die Belange kleiner und mittelständischer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Die Schulkonferenz wird auch zukünftig in die Entscheidung über die Anbieterin des Schulessens an ihrer Schule einbezogen. Sachverhalt: Die europaweite Ausschreibung der Kita-Speisenversorgung verärgert viele Eltern. Die Stadt Leipzig hat erstmalig europaweit ausgeschrieben, obwohl in der Vergabe abschließend erklärt wird: "Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU. Erläuterung: Der Wert dieser Dienstleistungskonzession liegt unterhalb des EU-Schwellenwertes für die Vergabe von Konzessionen in Höhe von 5.225.000 EUR. Gleichwohl erfolgt eine freiwillige europaweite Bekanntmachung". Im Ergebnis des von uns von Anbeginn an kritisierten und von der Verwaltung vehement und unabweisbar vertretenen Verfahrens (Umsetzung von Bundesgesetzgebung) verblieben nur zwei Anbieterinnen, die sich nun die Speisenversorgung an allen städtischen Kindertagesstätten teilen. War zu Beginn des Verfahrens mit Information der Einrichtungen inkl. ihrer Elternvertretungen sowie 1/2 Testessen noch der Anschein von Wahlmöglichkeit und Einfluss auf die Lose (acht verschiedene Versorgungsarten) erweckt worden, muss schließlich konstatiert werden, dass weder Wahl noch Einfluss auf die Qualität oder den Preis genommen werden kann. Das Verfahren widerspricht darüber hinaus unserer Auffassung von regionalen, kleinteiligen Wirtschaftskreisläufen mit Wertschöpfung in der Region. Trotz des Vergabeergebnisses mit nur zwei verbliebenen Anbieterinnen wurde die Ausschreibung nicht aufgehoben. Um aus den Fehleinschätzungen der für die Kitas bereits abgeschlossenen Ausschreibung zu lernen, wollen wir mit diesem Antrag erreichen, dass die Konzessionsvergabe für die Speisenversorgung an Schulen unterbleibt, und für jede Schule einzeln ausgeschrieben wird, die Lose kleiner sind und somit regionale kleine Speisenversorgerinnen eine Chance bekommen und die regionale Wirtschaft beteiligt werden kann. Die Konzessionsvergabe greift in das Bestimmungsrecht der Eltern, die letztlich die Privatverträge mit der Essenanbieterin schließen, ein. Nur eine Entscheidung in der Schulkonferenz als mit dem Schulgesetz legitimiertem Gremium sichert den Eltern eine angemessene Beteiligung. Nach § 97 Abs. 3 GWG, des Kartellgesetzes, welches bei einer Ausschreibung auch berücksichtigt werden muss, müssen die Belange mittelständischer Unternehmen stärker berücksichtigt werden. Das bedeutet, man kann verlangen, dass kleine Lose gebildet werden, um so den kleineren Bietern bessere Möglichkeiten für die Gebotsabgabe einräumen zu können. So könnte man in der Losbildung bspw. nicht die gesamte kommunale Speisenversorgung einbeziehen, sondern nur jeweils einzelne Schulen und Kitas, damit sind die Lose kleiner und die Vielfalt an Bietern vermeintlich größer. Anlagen: 2/2 VI-P-05767 Einreicherin: Frau Maciejewski Petition zum Verfahren zur Vergabe von Essensaufträgen in Schulen und Kitas Seit dem vergangenen Jahr setzt die Stadt Leipzig die EU-Richtlinien RL2014/24EU und RL2014/23EU zur Vergabe von Aufträgen an Essensanbieter in den städtischen Kitas um. In der Praxis heißt das, dass nicht mehr die Einrichtungen selbst über den Essensanbieter entscheiden, sondern die Stadt per Los. Die Kriterien sind so eng gefasst, dass letztlich nur noch zwei Anbieter in Frage kommen. Eltern haben gar kein Mitspracherecht mehr, obwohl sie der Vertragspartner des Anbieters sind ? und nicht die Stadt. Künftig soll dieses Verfahren auch bei den Schulen eingeführt werden. Wir sagen NEIN und fordern, dass die Entscheidung, wer das Essen für die Kitas und Schulen liefert, weiterhin die Einrichtungen selbst treffen ? in den Schulen unter Einbeziehung der Schulkonferenz. Schließlich sind es am Ende die Eltern, Lehrer, Erzieher und Schüler, die das Essen zahlen und verzehren müssen. Weiterhin fordern wir die Stadt Leipzig auf, den Stadtratsbeschluss RBV-1660/13 umzusetzen, wonach ein Kriterienkatalog für die Speisenversorgung in Schulen und Kitas in Trägerschaft der Stadt Leipzig erstellt werden soll. VI-P-05824 Einreicher: Herr Röhr Schulessen Seit dem vergangenen Jahr setzt die Stadt Leipzig die EU-Richtlinien RL2014/24EU und RL2014/23EU zur Vergabe von Aufträgen an Essensanbieter in den städtischen Kitas um. In der Praxis heißt das, dass nicht mehr die Einrichtungen selbst über den Essensanbieter entscheiden, sondern die Stadt per Los. Die Kriterien sind so eng gefasst, dass letztlich nur noch zwei Anbieter in Frage kommen. Eltern haben gar kein Mitspracherecht mehr, obwohl sie der Vertragspartner des Anbieters sind und nicht die Stadt. Künftig soll dieses Verfahren auch bei den Schulen eingeführt werden. Wir sagen NEIN und fordern, dass die Entscheidung, wer das Essen für die Kitas und Schulen liefert, weiterhin die Einrichtungen selbst treffen in den Schulen unter Einbeziehung der Schulkonferenz. Schließlich sind es am Ende die Eltern, Lehrer, Erzieher und Schüler, die das Essen zahlen und verzehren müssen. Weiterhin fordern wir die Stadt Leipzig auf, den Stadtratsbeschluss RBV-1660/13 umzusetzen, wonach ein Kriterienkatalog für die Speisenversorgung in Schulen und Kitas in Trägerschaft der Stadt Leipzig erstellt werden soll.