Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1381653.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
23.03.18, 12:00
Aktualisiert
02.06.18, 17:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-A-05416-NF-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren zur
Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig in Anlehnung an die
Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) so zu
gestalten, dass die Aufteilung der Lose die von den jeweiligen Schulkonferenzen
gewünschte Verpflegungsform berücksichtigt. Dabei sind die räumlichen
Gegebenheiten der einzelnen Schulen für die Verpflegungsformen Cook and
Chill, Freeflow und Abgabe/Ausgabe - Essen ebenfalls als Kriterium
heranzuziehen.
2.
Nach Ablauf der Laufzeit der 2018 geschlossenen Verträge zur
Speisenversorgung in Kindertagesstätten der Stadt Leipzig wird analog verfahren.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Mit Ablauf des Schuljahres 2018/2019 enden die aktuell laufenden Verträge zur
Speisenversorgung an den Schulen der Stadt Leipzig. Die Neuausschreibung der
Speisenversorgung an den kommunalen Schulen wird analog dem Vorgehen zur
Ausschreibung der Speisenversorgung an Kindertagesstätten der Stadt Leipzig in
Umsetzung der EU-Richtlinien RL 2014/24/EU und RL 2014/24/EU erfolgen.
Die neuen Verträge mit den Speisenversorgern an den Kindertagesstätten schließen die
Eltern aktuell beginnend ab März 2018. Angesichts des rückschrittlichen Vorgehens der
Verwaltung, die fehlende Beteiligung der Eltern an der Auswahl der Caterer, die
mangelnde Kommunikation gegenüber den Eltern, der Verlust der Qualität des Essens
durch die neuen Essensanbieter regt sich jedoch erheblicher Unmut unter den Eltern.
Diese Defizite im Zusammenhang mit der Ausschreibung sollen sich bei Schulen nicht
wiederholen.
Dem Beschluss des Stadtrates zur Stärkung des regionalen und biologischen
Lebensmittelmarktes und gesunder Ernährung in Leipzig aus Oktober 2017 folgend, sind
die Losgrößen bei der Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen entsprechend
anzupassen und für die nächste Ausschreibungsphase auch auf Kindertagesstätten
anzuwenden.
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