Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1399222.pdf
Größe
5,4 MB
Erstellt
15.05.18, 12:00
Aktualisiert
15.06.18, 21:25
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05885
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Abschluss eines Mietvertrages mit der LESG für den Erweiterungsneubau der
Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Dieskaustraße 76 sowie
Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Grundstücksverkehrsausschuss
SBB Südwest
Ratsversammlung
20.06.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig beauftragt die LESG mit dem Neubau eines Erweiterungsbaus für
die Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Dieskaustraße 76,
04229 Leipzig im Umfang von 12 Allgemeinen Unterrichtsräumen nebst Mensa.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der LESG mbH einen
Erbbaurechtsvertrag für das im städtischen Eigentum befindliche Grundstück im
Umfang von 1.030 m², Flurstück 607 der Gemarkung Kleinzschocher mit einem
Erbbauzins von 4% des Verkehrswertes für Grund und Boden pro Jahr (mit
Indexierung) beurkunden zu lassen. Nach Ablauf der im Erbbaupachtvertrag
vereinbarten Laufzeit fällt die Liegenschaft nebst Gebäude an die Stadt zurück
Heimfall).
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Mietvertrag mit der LESG über einen
Zeitraum von 20 Jahren für den Erweiterungsbau ab dem 01.08.2019 abzuschließen.
4. Das Investorenvorhaben führt bei der Stadt Leipzig ab Inbetriebnahme zu
monatlichen Mietkosten in Höhe von 49.200 €; für das Haushaltsjahr 2019 anteilig
196.800 €, ab 2020 über die Laufzeit jährlich 590.400 €. Die Mietaufwendungen
werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 ff. entsprechend berücksichtigt. Nach
20 Jahren reduziert sich der Mietzins um den Refinanzierungsanteil.
5. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für die Planungsund Projeksteuerungskosten der LESG im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 €
werden im PSP-Element 1.100.21.7.1.01.06 bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem
Finanzhaushalt, PSP-Element 7.000.1090 „Kepler Gymnasium“, Kostenart 7851
1000. Der im Finanzhaushalt vorhandende Betrag wird gesperrt und im
1/4
Ergebnishaushalt aus der Kostenstelle formale Deckung Ergebnishaushalt
(109862000) außerplanmäßig bereitgestellt.
6. Die notwendigen finanziellen Mittel für die Ausstattung des Erweiterungsbaus in Höhe
von 91.500 € im Ergebnis- und 5.000 € im Finanzhaushalt werden im Rahmen der
Haushaltsplanung 2019 ff. berücksichtigt, ebenso die für 2019 veranschlagen
Projektsteuerungskosten der LESG.
7. Vor dem Hintergrund der Zeitplanung wird die Maßnahme ohne Fördermittel
durchgeführt.
8. Die Aufteilung der Mietanteile und der Nebenkosten zum jeweiligen Leistungsbereich
wird bestätigt.
9. Über eine zusätzliche Bereitstellung der Miet-, Neben- und Bewirtschaftungskosten
ab dem Haushaltsjahr 2019 ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 zu
entscheiden. Die Mittel werden entsprechend durch die Fachämter angemeldet.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2018
2019
2019
100.000
130.000
91.500
1.100.21.7.1.01.06
1.100.21.7.1.01.06
1.100.21.7.1.01.06
2019
5.000
7.0000330.710
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
bis
x
x
x
x
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
198.200
26.904
590.400
80.712
65_MP
65_EN
65_MP
65_EN
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
2019
2019
ab 2020
ab 2020
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/4
Eilbedürftigkeitsbegründung
Zur Sicherstellung der Schulraumkapazitäten an der Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium
der Stadt Leipzig, Dieskaustraße 76, 04229 Leipzig ist die Fertigstellung der
Erweiterungsbaumaßnahme (Kapazität 12 Unterrichtsräume und eine Schülermensa) bis
August 2019 erforderlich.
4/4
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
☐
☐
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☐
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☐
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
☐
☐
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch
☐ mittel
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1)
☐ niedrig
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
☐ ja
☐ ja
☐ nein
☐ nein
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
☐ ja ☐ nein
keine
Auswirkung
☐
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☒
☐
☐
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☒
☐
☐
☐
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☒
☐
☐
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☒
☐
☐
☐
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☒
☐
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
Vorlage Seite 1
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Beschlussfassung
für die Maßnahme
Abschluss eines Mietvertrages mit der LESG für den Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Dieskaustraße 76, 04229
Leipzig sowie Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung nach § 79 (1)
SächsGemO
Bauvorhaben:
Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule,
Gymnasium der Stadt Leipzig,
Dieskaustraße 76, 04229 Leipzig
Mieter:
Stadt Leipzig
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig
Investor / Vermieter
LESG
Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung,
Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH
Salomonstraße 21, 04103 Leipzig
Stand:
17.05.2018
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG
Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig,
Stand vom: 17.05.2018
Inhaltsverzeichnis
1
Grundlagen ................................................................................................................... 3
1.1
Ziel und inhaltliche Zusammenfassung ................................................................... 3
1.2
Begründung der Notwendigkeit ............................................................................... 3
1.2.1
Begründung ..................................................................................................... 3
1.2.2
Kapazitäten ...................................................................................................... 4
1.3
Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen ......................................................................... 4
1.4
Ist-Zustand .............................................................................................................. 4
1.5
Alternativlösungen ................................................................................................... 5
1.6
Folgen bei Nichtbeschlussfassung .......................................................................... 6
2
Investitionsaufwand ..................................................................................................... 6
3
Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen ..................................................... 7
4
Einordnung in den städtischen Haushalt ................................................................... 8
4.1
Folgekosten ............................................................................................................ 9
4.2
Aufwandsvergleiche ........................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
5
Zeitplan ......................................................................................................................... 9
6
Planungsbeteiligte ......................................................................................................10
7
Anlagen ........................................................................................................................10
7.1
Beschreibung des Vorhabens.................................................................................10
7.2
Projektzeichnungen ................................................................................................15
7.3
Weitere Anlagen .....................................................................................................15
Seite 2 von 15
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG
Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig,
Stand vom: 17.05.2018
1
1.1
Grundlagen
Ziel und inhaltliche Zusammenfassung
Die Vorlage stellt den Erweiterungsbau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt
Leipzig, Dieskaustraße 76, 04229 Leipzig zur Entscheidung.
Vor dem Hintergrund des Sammelplanungsbeschlusses VI-DS-03932-NF-02 sind Planungsmittel bis zur Leistungsphase 3 nach HOAI bereitgestellt worden, auf deren Grundlage die
LESG für insgesamt acht mögliche Kapazitätserweiterungen an bestehenden Schulen als
Projektsteuerin tätig geworden ist und die Planungen vorangetrieben hat. Im Ergebnis dessen liegen belastbare Entwurfsplanungen vor, auf deren Grundlage weitere Schritte erfolgen
könnten. Vor dem Hintergrund der im Doppelhaushalt 2017/2018 zur Verfügung stehenden
Mittel ist eine bauliche Umsetzung auf Basis dieser Entwurfsplanungen erst möglich, wenn
die notwendigen finanziellen Mittel frühestens im Rahmen der Planung für Haushaltsjahre
2019ff. eingeordnet werden würden. Vor dem Hintergrund der erheblichen finanziellen Anstrengungen, die seitens der Stadt Leipzig für die Umsetzung des Bauprogramms im Bereich
Schule und Kita notwendig sind, kann eine unmittelbar anschließende Umsetzung für die
notwendigen Kapazitätserweiterungen an bestehenden Schulen nicht sichergestellt werden.
Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, den Erweiterungsbau für die Johannes-KeplerSchule als Investorenvorhaben durch die städtische Tochtergesellschaft LESG umzusetzen.
Die Umsetzung erfolgt unter analogen Rahmenbedingungen wie das Projekt „Kinderhaus
Curiestraße“ (VI-DS-03974), bei dem die LESG ebenso als Investorin für ein kombiniertes
Schul- und Kitagebäude agiert. Hierfür bedarf es des Abschlusses eines Mietvertrages zwischen der Stadt Leipzig und der LESG, um die Refinanzierung des Projektes zu sichern. Der
Mietvertrag soll ebenso wie der von der LESG aufzunehmende Kredit mit einer Laufzeit von
20 Jahren, mit Verlängerungsoption, abgeschlossen werden.
Der Erweiterungsneubau soll auf einem ca. 950 m² großen, in der südwestlichen Grundstücksecke des Schulareals, befindlichen Parkplatz an der Luckaer Straße errichtet werden.
Das Grundstück soll seitens der Stadt Leipzig im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages mit
der Bindung zur Errichtung des Erweiterungsneubaus an die LESG übergeben werden.
Mit dem Ratsbeschluss VI-DS-03932-NF-02 vom 17.05.2017 wurden Planungsmittel bis zur
Leistungsphase 3 HOAI an 24 Schulstandorten beschlossen. Für die Johannes-KeplerSchule, Gymnasium der Stadt Leipzig, wurden Mittel zur Planung eines Raumsystems mit 8
Allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR) eingestellt. Mit dem Änderungsantrag VI-DS-03932NF-02-ÄA-01 vom 17.05.2017 wurde zusätzlich die Prüfung einer neuen Mensa für den
Schulstandort beschlossen.
Der Erweiterungsneubau und die damit verbundene Erhöhung der verfügbaren Klassenräume am Standort, ermöglicht die Auslagerung von Schulklassen aus dem Bestandsbau für
anschließende Sanierungsmaßnahmen (Barrierefreiheit und Brandschutz). Im Abstimmungsprozess mit dem AJFB wurde sich darauf verständigt, den Erweiterungsneubau mit 12
AUR und einer Mensa auszustatten. Der geplante Erweiterungsneubau soll mit Ausnahme
eines Informatikraumes nicht mit Fachkabinetten ausgestattet werden.
1.2
Begründung der Notwendigkeit
1.2.1 Begründung
Die Stadt Leipzig ist eine dynamisch wachsende Stadt. Die demographische Entwicklung
ergibt sich aus dem Zuzug junger Familien sowie einer seit Jahren kontinuierlich steigenden
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG
Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig,
Stand vom: 17.05.2018
Zahl an Geburten. Diese Entwicklung wurde von bisherigen Bevölkerungsprognosen unterschätzt. Das Wachstum er Stadt erfordert eine erhebliche und schnelle Kapazitätserweiterung der Leipziger Schulinfrastruktur. Dies bedeutet den zusätzlichen, kurzfristigen Neubau
von Grund- und Oberschulen, sowie Gymnasien weit über die in der mittelfristigen Haushaltsplanung bereits eingeplanten Neubauinvestitionen hinaus. Die Kapazitätssituation an
Gymnasien hat sich in deutlich verschärft: Während im Jahr 2005 10.705 Schülerinnen und
Schülern Leipziger Gymnasien besuchten, liegen die Zahlen 2017 bereits bei 12.011 und
werden nach Prognose bis zum nächsten Jahr auf 12.993 und bis 2020 sogar auf 14.608
anwachsen.
An der Johannes-Kepler-Schule sind dadurch steigende Schülerzahlen nach aktuellen
Schulentwicklungsplan zu erwarten, auf die kurzfristig mit Baulichen Ergänzungen reagiert
werden muss. Zusätzlich müssen am Schulstandort Sanierungsmaßnahmen (Umsetzung
über Amt für Gebäudemanagement) am Hauptgebäude der Schule erfolgen. In diesem Zusammenhang müssen Kapazitäten zur Auslagerung von Klassen geschaffen werden, um
einen Teil des Hauptgebäudes zu Sanierungszwecken frei zu räumen. Dafür wird der geplante Erweiterungsneubau nach seiner Fertigstellung zunächst genutzt.
1.2.2 Kapazitäten
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten werden dem Schulstandort 12 neue AUR im Erweiterungsneubau zur Verfügung stehen. Zusätzlich entstehen durch die neue Mensa im Erweiterungsbau weitere freie Räume (ca. 3 Räume) in der Bestandsschule, darüber hinaus wird
ein weiterer Fachunterrichtsraum errichtet.
1.3
Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen
Beschluss der Ratsversammlung vom 17.05.2017, VI-DS-03932 – Sammelplanungsbeschluss für Schulbauinvestitionen, Planungsmittel im Finanzhaushalt 2017/18 und Bestätigung von außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO.
1.4
Ist-Zustand
Das betreffende Grundstück befinden sich im Eigentum der Stadt Leipzig (Fachliegenschaft
des AJFB) und werden gegenwärtig als Parkplatz genutzt. Das Grundstück kann medientechnisch unabhängig vom Bestandsgebäude von der Luckaer Straße erschlossen werden.
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG
Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig,
Stand vom: 17.05.2018
Luftbild – Bestandsschule und Grundstück
1.5
Alternativlösungen
Die Liegenschaft ist ein städtisches Grundstück, ein Ankauf eines anderen Grundstückes ist
nicht vorgesehen. Die Stadt Leipzig schöpft bereits alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Bereitstellung von Schulplätzen aus. Angesichts der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und des Mangels an passenden Grundstücksflächen der Stadt Leipzig besteht
derzeit keine alternative Lösung.
Bei der an der Johannes-Kepler-Schule vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich im
Vergleich zu den übrigen planerisch forcierten Kapazitätserweiterungen um die einzige, die
auf einen isoliert zu betrachtenden Grundstück im kommunalen Eigentum realisiert werden
kann, sodass die Übertragung in Erbbaupacht (auch hier analog Curiestraße) möglich ist.
Unabhängig von der insgesamt vorgeschlagenen Lösungsvariante bestünde die Möglichkeit,
die Kapazitätserweiterung als städtische Eigenleistung umsetzen. Hierbei ist ins Kalkül zu
ziehen, dass eine Umsetzung nicht in annähernd zeitlich vergleichbarem Rahmen umsetzbar
ist. Als Investorin kann die LESG nach erfolgter Beschlussfassung das Projekt insoweit umsetzen, dass eine Innutzungnahme mit dem entsprechenden Kapazitätszuwachs zum Schuljahresbeginn 2019/2020 (August 2019) möglich ist. Unter den Rahmenbedingungen der Eigenrealisierung ist eine Inbetriebnahme frühestens zum darauffolgenden Schuljahr
(2020/2021), unter Einbeziehung von Fördermitteln womöglich noch später (2021/2022) realistisch.
Unter Berücksichtigung dieser Aspekte ergibt sich bei der Eigenrealisierung ein Barwertvorteil von 15 % gegenüber der Mietvariante (siehe Anlage Wirtschaftlichkeitsbetrachtung). Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass nur in der Mietvariante hierin bereits der
Risikozuschlag für höhere Baukosten (Wagnis und Gewinn) enthalten ist. Dieses KostenrisiSeite 5 von 15
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Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig,
Stand vom: 17.05.2018
ko besteht aber auch bei der Eigenrealisierung. Es ist somit festzustellen, dass die höheren
Kosten bei der Mietvariante auf Grund der höheren Darlehensfinanzierungskosten und der
höheren Kosten für das Property Management entstehen. Vor dem Hintergrund der Dringlichkeit der Maßnahme und insbesondere der fehlenden personellen Ressourcen auf städtischer Seite ist der geringfügige Wirtschaftlichkeitsnachteil bei der Mietvariante zu vertreten.
Eine Eigenrealisierung wäre darüber hinaus frühestens ab dem Jahr 2019 ff. umsetzbar, da
erst zu diesem Zeitpunkt entsprechende Haushaltsmittel für die Investitionskosten veranschlagt werden könnten.
1.6
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Bei Nichtbeschlussfassung stehen keine Auslagerungsmöglichkeiten zur Sanierung des
Hauptgebäudes zur Verfügung. Zudem müssen kurzfristig Kapazitätserweiterungen für gymnasiale Schulplätze geschaffen werden um die wachsenden Schülerzahlen bewältigen zu
können. Infolge schulnetzplanerischen Bedarfs wird das Bauprojekt als höchst prioritär angesehen.
2
Investitionsaufwand
Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR
Mehrwertsteuersatz: 19 %
Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung
KG-Nr.
Kostengruppe
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließen
80.210,00 €
300
Bauwerk - Baukonstruktion
3.381.540,00 €
400
Bauwerk – Technische Anlagen
1.169.820,00 €
500
Außenanlagen
277.945,00 €
600
Ausstattung und Kunstwerke
171.985,00 €
700
Baunebenkosten
893.500,00 €
760
Bauzeitfinanzierung
275.000,00 €
0,00 €
100 - 760 Summe Kostenberechnung
6.250.000,00 €
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
• KG 100: Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit 100 % Belastungsvollmacht zwischen Stadt Leipzig und LESG mbH (Keine Kostenangabe für diese Vorlage)
• KG 200: Neben der öffentlichen Erschließung sind hier die Kosten für Baufeldvorbereitung und Herrichtung des Baugrunds erfasst.
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Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig,
Stand vom: 17.05.2018
• KG 300 und 400: Der Neubau ist als mehrgeschossige Baukörper mit begrüntem
Flachdach geplant und soll in Massivbauweise errichtet werden. Die Gründung soll
als Bodenplatte ausgebildet werden.
• KG 500: Die Gestaltung der Freiflächen wird an die vorhandene Schulhofgestaltung
angearbeitet.
• KG 600: Hier sind Kosten für Feste Einbauten (Tafeln, etc.). Die Kosten für die übrige
Ausstattung (nicht mit dem Gebäude verbunden) werden über das AJFB getragen.
• KG 700: Planungskosten wurden anhand der HOAI 2013 sowie vorliegender Angebote geschätzt. Für Gutachten/Untersuchungen wurden Erfahrungswerte angesetzt.
3
Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen
Maßnahme
Gesamt (mit Lph 1-3)
Planung Lph 1-3
Kosten in €
6.650.000,00 €
bereits in 2017 im Ergebnishaushalt
Projektsteuerung LESG Lph 4-9
Kreditmittel durch LESG
Kreditnehmer Investor LESG
170.000,00 €
230.000,00 €
6.250.000,00 €
Für das Vorhaben wird seitens der Stadt Leipzig ein Baugrundstück, bestehend aus dem
separaten Flurstück 607 der Gemarkung Kleinzschocher, mittels eines langfristigen Erbbaurechtsvertrages bereitgestellt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt ausschließlich aus
Kreditmitteln, Kreditnehmer ist die LESG mbH. Die Beschlusspunkte sowie die nachfolgenden Berechnungen basieren auf einer Darstellung, der die Annahme unterstellt wird, dass
eine Vergabe nach öffentlicher Ausschreibung unter Einhaltung der planerischen Kostenschätzung auf dem Markt erzielt werden kann. Sollte das Ausschreibungsergebnis über der
hier zu Grunde liegenden Kostenberechnung (Lph 3) liegen, bedarf es einer Nachverhandlung zwischen der Stadt Leipzig und der LESG.
Die Ausreichung der Kreditmittel ist gebunden an die Bereitstellung von Sicherheiten. Als
Sicherheit für Kredit und Fördermittel dienen Grundschulden auf ein Grundstück mit Erbbaupachtvertrag mit 100 %-iger Belastungsvollmacht. Die allgemeine Zinsentwicklung auf dem
Kapitalmarkt für langfristige Kredite mit langfristiger Zinsbindung befindet sich derzeit wieder
auf einem steigenden Niveau, so dass die Maßnahme zeitnah seitens aller Gremien beschlossen werden sollte, um einen Kreditvertrag noch bei verhältnismäßig niedrigem Zinsniveaus für langfristige Kredite mit 20-jähriger Zinsfestschreibung abschließen zu können. Aus
Gründen der Planungssicherheit und Risikominimierung sind in den zu vereinbarenden Mietvertrag und Kreditvertrag mit Zinsbindung die Laufzeiten analog zueinander zu vereinbaren.
Die Laufzeit soll 20 Jahre betragen, wobei im Kreditvertrag 18 Monate tilgungsfreie Zeit für
die Bauphase vorangestellt werden. Der Erbbaurechtsvertrag soll nicht unter 30 Jahren
Laufzeit aufweisen. Mit Zeitablauf des Erbbaurechtsvertrages gehen Grundstück und aufstehende Gebäude unentgeltlich in das Eigentum der Stadt Leipzig zurück (Heimfall). Die Auflage im Erbbaurechtsvertrag, dass das Objekt dauerhaft in einem ordnungsgemäßen, gepflegten Zustand zu erhalten ist, bildet dem Grunde und der Höhe nach die Einstellung der Instandhaltungsrücklage.
Für die Refinanzierung von Kredittilgung mit Zinsen, Erbbaupachtzins, PropertyManagement, Instandhaltungsrücklage, jedoch ohne Betriebskosten, entstehen ab dem
Haushaltsjahr 2019 (September) monatliche Haushaltsaufwendungen von 49.200 €. Die Höhe der monatlichen Mietzahlung gewährleistet, das Vorhaben im Zeitrahmen von 20 Jahren
zu refinanzieren. Die Tilgung des Kredites beginnt analog mit der Nutzungsübergabe an die
Stadt Leipzig (Bauzeit ist tilgungsfreie Zeit). Bereitstellungs- und Bauzeitzinsen sowie sonstige Bauzeitaufwendungen werden auf die Kreditschuld aufgeschlagen (Kostengruppe 760).
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Stand vom: 17.05.2018
Gemäß der Baukostenkalkulation von bis zu 6,25 Mio. € incl. Bauzeitzinsen stellt sich die
Refinanzierung des Vorhabens unter der Bedingung einer langfristigen Vermietung wie folgt
dar:
Mietpreiszusammensetzung Planungsstand LP 3
Kredittilgung und Zinsen
Erbbaupacht
Property-Management
Instandhaltungsrücklage
36,5 T€
0,5 T€
2,9 T€
9,3 T€
Gesamtsumme mtl. Kaltmiete
49,2 T€
Die Refinanzierung der Investitions- und Folgekosten über 20 Jahre Kredit- und Mietvertragslaufzeit erfolgt über monatliche Mietentgelte der Stadt Leipzig an die LESG. Mit Abschluss der Refinanzierung nach 20 Jahren reduziert sich die Miete auf die Nutzung des Gebäudes. Nach Ablauf der im Erbbaupachtvertrag vereinbarten Laufzeit (Minimum 30 Jahre)
fällt das bebaute Grundstück an die Stadt Leipzig zurück (Heimfall).
4
Einordnung in den städtischen Haushalt
Jahr
2017
2018
2019
2020
2021-2039
Gesamt
Ergebnishaushalt in €
Planung Lph
1-3
170.000 €
Projektsteuerung LESG
170.000 €
100.000 €
Kaltmiete
130.000 €
230.000€
196.800 €
590.400 € 11.020.800 € 11.808.000 €
allg. Betriebskosten
26.904 €
Ausstattung
91.500 €
91.500 €
445.204 €
671.112 € 12.527.424 € 13.913.740 €
Gesamt
170.000 €
100.000 €
80.712 € 1.506.624 €
1.614.240 €
Finanzhaushalt in €
Ausstattung
Gesamt
5.000 €
170.000 €
100.000 €
450.204 €
671.112 € 12.527.424 €
1.918.740 €
Für das Jahr 2017 sind Aufwendungen in Höhe von 170.000 € für die Planung der Leistungsphasen 1 bis 3 im Haushalt gebunden (PSP-Element 7.0001747) und bereits teilweise
in Anspruch genommen. Für das Jahr 2018 und 2019 sind Kosten für die Projektsteuerung
der LESG in Höhe von insgesamt 230.000 € im Ergebnishaushalt bereitzustellen, da der
Erweiterungsbau durch LESG realisiert und im Vermögen dieser Gesellschaft bilanziert wird.
Ausstattung, die nicht unmittelbar mit dem Gebäude verbunden ist, ist im Rahmen der Planung für das Haushaltsjahr 2019 zu berücksichtigten. Infolge der Wertgrenzenänderung für
geringwertiger Wirtschaftsgüter von bisher 410 € auf nunmehr 810 € (ab Haushaltsjahr 2019)
muss die Ausstattung im vorliegenden Fall nicht mehr umfänglich in konsumtiv (Ergebnishaushalt) und investiv (Finanzhaushalt) unterschieden, da der Großteil der AusstattungsgeSeite 8 von 15
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Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig,
Stand vom: 17.05.2018
genstände vom Wertumfang her unter 810 € liegen (Ausnahme: Teile der Mensaausstattung,
wie bspw. Salat- und Getränkebuffet und Geschirrstapler).
Die Mittel des Ergebnishaushalts 2019 (ab September) bis 2039 i.H.v. zusammen 11.808 T€
für die Miete sind in den Haushaltsplanungen entsprechend einzuordnen.
4.1
Folgekosten
Die vorläufigen allgemeinen Betriebskosten aus dem Mietvertrag belaufen sich pro Monat
auf 6.726,00 € und werden nach den tatsächlich anfallenden Kosten jährlich angepasst.
4.2
Aufwandsvergleiche
Die Kostenaufstellung basiert auf vorliegenden aktuellen Angeboten und wurde im Rahmen
der Projektbearbeitung unter Mitwirkung diverser Fachplaner in Beachtung der abgestimmten Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung aktuell gültiger baulicher und technischer Standards zusammengestellt.
BKI Vergleich Kostenkennwerte (Kostengruppen 300+400 nach DIN 276)*:
BKI Mittelwert 2017 Schulen 1.590 € / m² BGF
BKI Mittelwert 2017 Mensen 2.090 € / m² BGF
Ist Gebäude 1.928 € / m² BGF
BKI Mittelwert 2017 Platzkosten 16.210 € / Platz
Ist Platzkosten (336 Schüler) 13.545 € / Platz
davon:
BKI Mittelwert 2017 Platzkosten Mensa 9.780 €/Sitzplatz
Ist Platzkosten Mensa (158 Sitzplätze) 7.600 €/Sitzplatz
*Stand 1. Quartal 2017 ohne Berücksichtigung des Regionalfaktors Leipzig Stadt
Das Gebäude ist im Bereich Schule pro m² BGF zwar teurer als der BKI-Vergleich, dafür im
Bereich Mensa etwas günstiger. Dies ist damit zu begründen, dass sich der BKIVergleichswert auf Schulen i.e.S., nicht aber auf Erweiterungsbauten bezieht. Es ist zu beachten, dass der geplante Erweiterungsbau durch seinen hoch effizienten Grundriss, mit
sehr geringen Verkehrsflächen, deutlich geringere Kosten pro Platz im Vergleich zu den BKIWerten aufweist. Durch die kompakte Bauweise sind die Ist-Platzkosten erheblich geringer
als die BKI-Vergleichswerte. Die allgemeine Baukostensteigerung zum aktuellen Jahr 2018
ist im BKI-Vergleich nicht berücksichtigt, beträgt jedoch nach Erfahrungen aus bisherigen
Projekten ca. 10 %.
5
Zeitplan
Der Gebäudekomplex soll mit Schuljahresbeginn September 2019 fertiggestellt und genutzt
werden können.
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Stand vom: 17.05.2018
17.05.2017
Sammelplanungsbeschluss
05/2017 bis 05/2018
Ämterabstimmung, Planung Leistungsphase 1 bis 3
06/2018 bis 08/2018
Baugenehmigungsverfahren
06/2018
Ausführungsbeschluss – zum Abschluss des Mietvertrages
07/2018 bis 08/2019
Vergabe und Baudurchführung
Schuljahresbeginn 2019/20
voraussichtlicher Nutzungsbeginn
6
Planungsbeteiligte
Projektsteuerung
LESG
Objektplanung nach § 33 HOAI
Woltereck Fitzner Architekten
Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI
Gruppevier
7
7.1
Anlagen
Beschreibung des Vorhabens
Die LESG mbH wird mit Bau und Finanzierung dieses Vorhaben als Investorin mit eigener
Projektsteuerung betraut. Über einen Mietvertrag mit 20 Jahren Laufzeit zwischen LESG und
Stadt Leipzig erfolgt eine Refinanzierung des Projektes. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Gebäudekomplexes ist für den Schuljahresbeginn 2019/20 geplant.
Städtebauliche Einordnung / Umwelt- und Rahmenbedingungen
Das zu bebauende Flurstück (607) befindet sich an der Luckaer Straße auf dem Gelände der
Johannes-Kepler-Schule in Leipzig-Kleinzschocher. Im Umfeld dominiert gründerzeitliche
Blockrandbebauung. Das bestehende dreizügige Johannes-Kepler-Gymnasium in der Dieskaustraße 76 in 04229 Leipzig wurde 1906 nach zweijähriger Bauzeit als Bezirksschule in
Nutzung genommen. Seit 1995 wird diese Schule als Gymnasium genutzt.
Resultierend aus der erhöhten Nachfrage an Schulplätzen in Leipzig wird auch an diesem
Gymnasium eine Kapazitätserweiterung erforderlich. Der Gebäudekomplex soll um einen
Neubau mit 13 weiteren Unterrichtsräumen sowie einer weiteren Mensa erweitert werden.
Das parallel zur Dieskaustraße verlaufende denkmalgeschützte Hauptgebäude wird beidseitig jeweils auf der Ost- und Westseite von zwei großzügig gestalteten Schulhöfen umrahmt.
Das Baufeld des projektierten Neubaus liegt am Rande des Schulgeländes und wird derzeit
als Parkfläche genutzt. Diese Fläche von etwa 1.300 m² soll nun für das neu zu errichtende
Gebäude vorgesehen und hergerichtet werden. Durch die Lage des Neubaus westlich des
bestehenden Hauptbaukörpers, bleibt die Hauptansicht des Eingangsbereichs ungestört,
gleichzeitig bietet die Lage innerhalb des Ensembles eine sehr gute Erreichbarkeit des Neubaus.
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Abbildung – Bestandsschule
Das Gebäudeensemble der Schule befindet sich direkt an der Hauptverkehrsstraße Dieskaustraße. Dieser Straßenbereich ist ein wichtiger Verkehrspunkt mit Straßenbahntrasse und
einer hohen Verkehrsdichte. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist dieser Standort aufgrund
der Straßenbahnhaltestellen in unmittelbarer Nähe sehr gut erschlossen.
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Stand vom: 17.05.2018
Abbildung – Bebauungskonzept Erweiterungsbau
Erläuterung Projektkonzept
Die Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH (LESG mbH) plant den Erweiterungsneubau der Johannes-Kepler-Schule, auf
einem vorhandenen, derzeit als Parkplatz genutzten Grundstück. Der Entwurf sieht folgende
Planung vor:
Architektur
Der Neubau kann unter Berücksichtigung des Bestandsgebäudes und der grundstücksspezifischen Gegebenheiten nur auf der Westseite des vorhandenen Schulgebäudes angeordnet
werden. In diesem Bereich ist der Neubau parallel zum Bestandsgebäude geplant. Der geplante Neubau passt sich höhenmäßig der umgebenden Bebauung an. Im Erdgeschoss des
Neubaus wird die Ausgabeküche mit Speiseraum und Bistro eingeordnet. In den übrigen
Etagen sind Klassenräume, Garderoben und Sanitärräume gemäß Raumkonzept angeordnet.
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Abbildung: Gesamtensemble
Die Fassadengestaltung sieht ein Wärmedämmverbundsystem vor. Bekleidet wird diese im
Sockelbereich mit einer Fassadenkeramikfliese und in den oberen Etagen mit einem Außenputz in Kratzstruktur. Das Flachdach wird mit extensiver Dachbegrünung versehen. Im Erdgeschossbereich sind Aluminumfenster vorgesehen. In den drei Obergeschossen werden
Kunststoffenster geplant. Die Innentüren werden als Holztüren mit Stahlzargen eingebaut. In
den Klassenräumen und Fluren sind Unterhangdecken vorgesehen, wobei raumakustische
Anforderungen berücksichtigt werden. Geplant wird ein kompakter 4-geschossiger Solitärbaukörper, der im Westen dem bestehenden 4-geschossigen Hauptgebäude des Gymnasiums, vorgelagert wird. Über eine Hoferweiterung werden die bestehenden Pausenflächen
an das Gebäude herangeführt und zu einem neuen gemeinsamen Ensemble ergänzt.
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Abbildung: Visualisierung Hofansicht
Raumprogramm
Das Raumprogramm ist kompakt auf den 4 Ebenen angeordnet. Diese Ebenen sind über
zwei giebelseitig gelegene, zweiläufige Treppen und über einen Aufzug barrierefrei miteinander verbunden. Auf der Erdgeschossebene befinden sich die Aufwärmküche, die Mensa mit
Bistrobereich, der Aufzug und kleinere Technikbereiche. Zentral im Erdgeschoss gelegen,
wird die Mensa direkt vom Eingang und Bestand aus erlebbar.
Im ersten Obergeschoss befinden sich 4 allgemeine Unterrichtsräume, die WC-Räume der
Mädchen mit integrierten behindertengerechten WC, ein Raum mit ca. 336 Schließfächern
und einem EDV-, sowie Abstellraum. Im zweiten Obergeschoss schließen drei weitere allgemeine Unterrichtsräume, die WC-Räume für die Jungen ebenfalls mit integriertem behindertengerechten WC, einem Informatikraum, sowie ein Lehrerzimmer an. Das dritte Obergeschoss bietet Flächen für 4 allgemeine Unterrichtsräume, ein Kursraum mit Abstellraum und
die Toilettenbereiche für Damen und Herren sowie ein Umkleidebereich für das Küchenpersonal.
Brandschutz
Für den Erweiterungsbau ist die Erstellung eines Brandschutznachweises vorgesehen. Die
notwendigen brandschutztechnischen Maßnahmen werden baulich umgesetzt.
Unfallschutz
Für die Planung von Schulgebäuden liegt die Unfallverhütungsvorschrift „Schulen“ GUV-V
S1 zugrunde und dient der vorliegenden Planung als Grundlage.
Barrierefreies Bauen
In §39 (5) werden Aufzüge mit einer Kabinengröße von min. 1,1 / 1,4 m zur Aufnahme von
Rollstühlen gefordert. Die Kabinengröße von mind. 1,1 x 1,4 m, als kleinster behindertengerechter Aufzug für Rollstuhlfahrer mit Begleitperson, wird eingehalten.
Technische Ausstattung - Lüftung
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Eine mechanische Lüftungsanlage in den Klassenräumen wird nicht vorgesehen. Es sind
keine erheblichen Lärmbelästigungen aus der Umgebung und hohe Luftverschmutzungen zu
erwarten, die den Einbau einer Lüftungsanlage rechtfertigen würden. Die Be- und Entlüftung
erfolgt über die manuell zu öffnenden Fenster. Damit eine ausreichende Erneuerung der
Raumluft erreicht wird, ist ein entsprechendes Lüftungsregime organisatorisch umzusetzen.
Die Empfehlungen des Bundesumweltministeriums im „Leitfaden für die Innenraumhygiene
in Schulgebäuden“ sind dabei zu beachten. Die Lüftung der Sanitärräume wird über eine
Abluftanlage und Zuluftzuführung sichergestellt. Lediglich im Erdgeschoss des Küchen- und
Mensabereiches ist der Einbau einer Lüftungsanlage erforderlich.
7.2
Projektzeichnungen
•
Planzusammenstellung:
• Grundrisspläne
• Gebäudeschnitt
• Ansichten
• Lageplan
•
Visualisierungen
7.3
Weitere Anlagen
•
Gesamtfinanzierung des Vorhabens
•
Mietvertrag
•
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
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Gesamtfinanzierung Vorhaben Schulerweiterungsbau Johannes-Kepler-Schule
Business-Plan
Stand : Mai 2018
bei 20 Jahren Laufzeit
Investition incl. Bauzeitkosten
6.250.000,00 €
Kredithöhe
6.250.000,00 €
Mietvertragsrefinanzierung 20 Jahre
Annuität / Refinanzierung der Investition
Bewirtschaftungskosten:
Erbbaupacht
Property Management
Instandhaltungsrücklage nach "Peters'sche Formel"
Wagnis / Gewinn
Monatliche Kaltmiete
monatlich
35.000,00 €
500,00 €
2.900,00 €
9.300,00 €
1.500,00 €
49.200,00 €
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
1/3
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
1
2
3
4
5
6
7
6.480.000,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
6.480.000,00
324.000,00
129.600,00
0,00
6.156.000,00
324.000,00
123.120,00
0,00
5.832.000,00
324.000,00
116.640,00
0,00
5.508.000,00
324.000,00
110.160,00
0,00
5.184.000,00
324.000,00
103.680,00
0,00
4.860.000,00
324.000,00
97.200,00
0,00
4.536.000,00
324.000,00
90.720,00
0,00
152.000,00 EUR
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
lt. Peterschen Formel
2.932,16 qm
85.338,00 EUR
100,0
7.037,18
85.338,00
102,0
7.177,93
87.044,76
104,0
7.321,49
88.785,66
106,1
7.467,92
90.561,37
108,2
7.617,27
92.372,60
110,4
7.769,62
94.220,05
112,6
7.925,01
96.104,45
6.480.000,00 EUR
129.600,00 EUR
Jahr
Kostenansatz Eigenrealisierung
Kostenermittlung nach DIN 276
100 Grundstückskosten
200 Herrichten und Erschließen
300 Bauwerk - Baukonstruktion
400 Bauwerk - Technische Anlagen
500 Außenanlagen
600 Ausstattung und Kunstwerke
700 Baunebenkosten
760 Bauzeitfinanzierung
Summe Kostenberechnung
Anzahl Plätze
Baukosten pro Platz
Zusatzkosten Projektsteuerung
Fördermittelquote
Eigenkapital
Grundstücksgröße ca.
Bodenrichtwert (GIS)
Bruttogrundfläche ca.
0,00 EUR
80.210,00 EUR
3.381.540,00 EUR
1.169.820,00 EUR
277.945,00 EUR
171.985,00 EUR
893.500,00 EUR
275.000,00 EUR
6.250.000,00 EUR
336
18.601,19 EUR
0%
ohne Fördermittel
950,00 qm
160,00 EUR/qm
2.932,16 qm
Kapitalkosten
Fremdkapital
Tilgung
Zins
Eigenkapital
5,00%
2,00% (30/5/20)
1,50%
Grundstückskosten
4,00% kalkulatorisch
Indexierung
Verwaltungskosten
Instandhaltungsrücklage
Abschreibung/Restwert
230.000,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
2,00%
2,40 EUR/qm
2,00%
Zwischensumme
Diskontierungssatz
Kapitalwert
2,00%
nach 20 Jahren
nach 30 Jahren
Kostenansatz Anmietung vom Investor
Indexierung
1,00%
Miete mtl.
49.200,00 EUR
ab Jahr 21
14.200,00 EUR
146,43 EUR/Platz
42,26 EUR/Platz
552.055,18
547.422,69
542.827,14
538.269,28
533.749,87
529.269,67
524.829,46
Barwerte
8.390.694,83 EUR
9.333.087,63 EUR
541.230,57
526.165,60
511.518,14
497.277,62
483.433,70
469.976,32
456.895,63
Festmiete über 20 Jahre
jährl.
100,0
590.400,00
101,0
590.400,00
102,0
590.400,00
103,0
590.400,00
104,1
590.400,00
105,1
590.400,00
106,2
590.400,00
578.823,53
567.474,05
556.347,11
545.438,34
534.743,47
524.258,30
513.978,73
Diskontierungssatz
Kapitalwert
2,00%
nach 20 Jahren
nach 30 Jahren
Barwerte
9.653.886,25 EUR
10.683.958,03 EUR
Vorteil Eigenrealisierung
nach 20 Jahren
nach 30 Jahren
15%
14%
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
2/3
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
4.212.000,00
324.000,00
84.240,00
0,00
3.888.000,00
324.000,00
77.760,00
0,00
3.564.000,00
324.000,00
71.280,00
0,00
3.240.000,00
324.000,00
64.800,00
0,00
2.916.000,00
324.000,00
58.320,00
0,00
2.592.000,00
324.000,00
51.840,00
0,00
2.268.000,00
324.000,00
45.360,00
0,00
1.944.000,00
324.000,00
38.880,00
0,00
1.620.000,00
324.000,00
32.400,00
0,00
1.296.000,00
324.000,00
25.920,00
0,00
972.000,00
324.000,00
19.440,00
0,00
648.000,00
324.000,00
12.960,00
0,00
324.000,00
324.000,00
6.480,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
114,9
8.083,51
98.026,54
117,2
8.245,18
99.987,07
119,5
8.410,09
101.986,81
121,9
8.578,29
104.026,55
124,3
8.749,85
106.107,08
126,8
8.924,85
108.229,22
129,4
9.103,35
110.393,80
131,9
9.285,41
112.601,68
134,6
9.471,12
114.853,71
137,3
9.660,55
117.150,79
140,0
9.853,76
119.493,80
142,8
10.050,83
121.883,68
145,7
10.251,85
124.321,35
148,6
10.456,89
126.807,78
3.888.000,00
520.430,05
516.072,25
511.756,90
507.484,83
503.256,93
499.074,07
494.937,15
490.847,09
486.804,84
482.811,33
478.867,56
474.974,51
471.133,20
143.344,66
444.182,04
431.826,17
419.818,90
408.151,29
396.814,66
385.800,49
375.100,51
364.706,62
354.610,94
344.805,78
335.283,61
326.037,11
317.059,14
94.575,34
107,2
590.400,00
108,3
590.400,00
109,4
590.400,00
110,5
590.400,00
111,6
590.400,00
112,7
590.400,00
113,8
590.400,00
114,9
590.400,00
116,1
590.400,00
117,3
590.400,00
118,4
590.400,00
119,6
590.400,00
120,8
590.400,00
122,0
170.400,00
503.900,72
494.020,31
484.333,64
474.836,90
465.526,37
456.398,40
447.449,41
438.675,90
430.074,41
421.641,58
413.374,09
405.268,72
397.322,28
112.425,80
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
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20
21
22
23
24
25
26
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30
31
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33
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40
41
42
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44
45
46
47
48
49
50
51
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