Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1385261.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
05.04.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05631-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff:
Auf- und Ausbau eines stadtweiten kostenlosen WLAN-Netzes weiter vorantreiben
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Wirtschaft und Arbeit
Verwaltungsausschuss
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
05.06.2018
06.06.2018
12.06.2018
20.06.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☒ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss der Vorlage VI-A-01846 „Öffentliches und freies City-WLAN-Netz für Leipzig“,
ein WLAN-Netz ohne städtischen Zuschuss zu errichten, wird weiter verfolgt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
x
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Rahmenbedingung kostenloses WLAN-Netz Leipzig
Der Beschluss der Vorlage VI-A-01846 „Öffentliches und freies City-WLAN-Netz für Leipzig“
mit dem Ziel, ein WLAN-Netz möglichst ohne städtischen Zuschuss zu errichten, wird
weiterhin verfolgt.
Sachstand kostenloses WLAN-Netz Leipzig
Mit der fortschreitenden Digitalisierung sind neben dem Breitbandausbau auch die
drahtlosen Netzwerke (WLAN) von besonderer Bedeutung.
Im Jahr 2016 errichtete die LVV mit Ihren Tochterunternehmen ein freies WLAN an
Haltestellen entlang des Innenstadtrings sowie auf dem Leipziger Markt. Dabei wurden die
Access Points in vorhandener städtischer Infrastruktur, etwa im Leistungsnetz und
Betriebsmitteln (Haltestellen, Stromkästen usw.) der Leipziger Gruppe, Straßenlaternen,
Stadtmöbeln und bei mitwirkenden Partnern installiert. Dieses Netz steht bis auf
weiteres zur kostenlosen Nutzung bereit. Die installierte Infrastruktur umfasst gegenwärtig
118 Hotspots. Die technische Betreuung dieser Infrastruktur erfolgt derzeit durch die HL
komm GmbH und LVB. Damit ist der Kernbereich Leipzigs mit freiem WLAN versorgt.
Im Rahmen der Erarbeitung einer WLAN‐Strategie für die öffentliche Nutzung, wurde die
Erweiterung des bestehenden WLAN‐Netzes entlang der Magistralen und im kompletten
Innenstadtbereich skizziert, erste Förderprogramme evaluiert sowie mögliche Partnerschafts‐
und Refinanzierungsmodelle erarbeitet. In Umsetzung von Beschlusspunkt 2 des
Beschlusses der Ratsversammlung vom 01.02.2017 zum Änderungsantrag ÄA-02 zum
Antrag A0066/17/18 wurden diese Aktivitäten zurückgestellt und aktuell nicht weiterverfolgt.
Laut der LVV ist absehbar, dass der Betrieb des bestehenden WLAN ‐ insbesondere aber
die Erweiterung ‐ ohne eine übergeordnete Strategie, Beteiligung weiterer Partnern, sowie
Einsatz von Fördermitteln nicht wirtschaftlich ist.
Das Amt für Wirtschaftsförderung wird Fördermöglichkeiten und Aktivitäten weiterverfolgen
und koordinieren.
Das von der EU geförderte Programm „WiFi4EU“ mit einer Fördersumme von max. 15.000 €
pro Kommune ist für das Ziel nicht ausreichend.
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