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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1385261.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
05.04.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:35

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05631-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff: Auf- und Ausbau eines stadtweiten kostenlosen WLAN-Netzes weiter vorantreiben Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Wirtschaft und Arbeit Verwaltungsausschuss FA Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung 05.06.2018 06.06.2018 12.06.2018 20.06.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☒ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Beschluss der Vorlage VI-A-01846 „Öffentliches und freies City-WLAN-Netz für Leipzig“, ein WLAN-Netz ohne städtischen Zuschuss zu errichten, wird weiter verfolgt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen x Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Rahmenbedingung kostenloses WLAN-Netz Leipzig Der Beschluss der Vorlage VI-A-01846 „Öffentliches und freies City-WLAN-Netz für Leipzig“ mit dem Ziel, ein WLAN-Netz möglichst ohne städtischen Zuschuss zu errichten, wird weiterhin verfolgt. Sachstand kostenloses WLAN-Netz Leipzig Mit der fortschreitenden Digitalisierung sind neben dem Breitbandausbau auch die drahtlosen Netzwerke (WLAN) von besonderer Bedeutung. Im Jahr 2016 errichtete die LVV mit Ihren Tochterunternehmen ein freies WLAN an Haltestellen entlang des Innenstadtrings sowie auf dem Leipziger Markt. Dabei wurden die Access Points in vorhandener städtischer Infrastruktur, etwa im Leistungsnetz und Betriebsmitteln (Haltestellen, Stromkästen usw.) der Leipziger Gruppe, Straßenlaternen, Stadtmöbeln und bei mitwirkenden Partnern installiert. Dieses Netz steht bis auf weiteres zur kostenlosen Nutzung bereit. Die installierte Infrastruktur umfasst gegenwärtig 118 Hotspots. Die technische Betreuung dieser Infrastruktur erfolgt derzeit durch die HL komm GmbH und LVB. Damit ist der Kernbereich Leipzigs mit freiem WLAN versorgt. Im Rahmen der Erarbeitung einer WLAN‐Strategie für die öffentliche Nutzung, wurde die Erweiterung des bestehenden WLAN‐Netzes entlang der Magistralen und im kompletten Innenstadtbereich skizziert, erste Förderprogramme evaluiert sowie mögliche Partnerschafts‐ und Refinanzierungsmodelle erarbeitet. In Umsetzung von Beschlusspunkt 2 des Beschlusses der Ratsversammlung vom 01.02.2017 zum Änderungsantrag ÄA-02 zum Antrag A0066/17/18 wurden diese Aktivitäten zurückgestellt und aktuell nicht weiterverfolgt. Laut der LVV ist absehbar, dass der Betrieb des bestehenden WLAN ‐ insbesondere aber die Erweiterung ‐ ohne eine übergeordnete Strategie, Beteiligung weiterer Partnern, sowie Einsatz von Fördermitteln nicht wirtschaftlich ist. Das Amt für Wirtschaftsförderung wird Fördermöglichkeiten und Aktivitäten weiterverfolgen und koordinieren. Das von der EU geförderte Programm „WiFi4EU“ mit einer Fördersumme von max. 15.000 € pro Kommune ist für das Ziel nicht ausreichend. 3/3