Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1380179.pdf
Größe
5,7 MB
Erstellt
20.03.18, 12:00
Aktualisiert
02.06.18, 21:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05644
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Städtebaulicher Vertrag zur Planung und Herstellung der straßenseitigen
Erschließung sowie der Ausgleichsmaßnahmen der Vorhaben auf den Flurstücken
824/1 bis 824/5 sowie 783/53 der Gemarkung Großwiederitzsch im Bereich des
Außenrings im BP-Gebiet E 140 "Wohngebiet Martinshöhe"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
OR Wiederitzsch
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 22.05.2018:
1
Der beigefügte städtebauliche Vertrag zur Planung und Herstellung der
straßenseitigen Erschließung sowie der Ausgleichsmaßnahmen der Vorhaben auf
den Flurstücken 824/1 bis 824/5 sowie 783/53 der Gemarkung Großwiederitzsch im
Bereich des Außenrings im BP-Gebiet E 140 "Wohngebiet Martinshöhe“ zwischen
der SchwörerHaus GmbH Co. KG und der Stadt Leipzig wird seitens der Stadt
abgeschlossen.
2
Die ggf. ab dem Haushaltsjahr 2018 anfallenden Folgekosten in Höhe von ca.
2362,75 € werden innerhalb des Budgets des Verkehrs- und Tiefbauamtes finanziert.
Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 ff. zu
entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Verkehrs- und Tiefbauamt
anzumelden.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
öff.
Verkehrsfläche
ca. 649€/a
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
s. Sachverhalt
1.100.54.1.0.01
1.100.54.1.0.01
Oberflächenent
(Konto 42419150)
wässerung
ca. 523,75€/a
Beleuchtung
Unterhaltung
ca.700€/a
Beleuchtung
Strom
ca. 490 €/a
1.100.541.001.09
1.100.5410.01
(Konto 42711200)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Der Erschließungsträger beabsichtigt die Erschließung und Entwicklung seiner Grundstücke
im Bereich des B-Plangebietes Nr. E 140 „Wohngebiet Martinshöhe“ auf den Flurstücken
824/1 bis 824/5 sowie 783/53 der Gemarkung Großwiederitzsch im Bereich des Außenrings.
Auf seinen Grundstücken sollen 9 Einfamilienhäuser entstehen.
Die Grundstücke werden erschlossen durch die teilweise herzustellende öffentliche Straße
Außenring sowie einen daran anbindenden Wohnweg. An den Möckernschen Weg wird über
einen Gehweg angebunden und in diesem Anbindungsbereich entsteht eine Grünfläche.
Der Vertrag regelt weiterhin die Pflanz- und Erhaltungsverpflichtung zu den im
Bebauungsplan festgesetzten Baumpflanzungen im privaten Bereich.
Das Gesamtvolumen des Vertrages beträgt ca. 256.303,00 €. In dieser Höhe werden die
vertraglichen Verpflichtungen über eine Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung als
Wirksamkeitsvoraussetzung des städtebaulichen Vertrages abgesichert.
Folgekosten
Für die in Privateigentum verbleibenden Flächen entstehen für die Stadt keine Folgekosten.
Gemäß der Ergebnisse der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen beträgt
der Unterhaltungsbedarf für Anliegerstraßen ca. 1,10 €/m² pro Jahr. Hier entstehen ca. 590
m² öffentliche Straßenverkehrsfläche, damit ergibt sich ein Bedarf in Höhe von ca. 649 € pro
Jahr (PSP 1.100.54.1.0.01). Für die Oberflächenentwässerung entsteht ein Bedarf in Höhe
von ca. 523,75 € pro Jahr (PSP 1.100.54.1.0.01, Konto 42419150). Als Unterhaltungskosten
für die Beleuchtung (7 Leuchten) (700 €, PSP 1.100.54.1.0.01.09) und den erforderlichen
Strom (490 €, PSP 1.100.54.1.01, Konto 42711100) fallen ca. 1190 € pro Jahr an.
Die ggf. ab dem Haushaltsjahr 2018 anfallenden Folgekosten (in Abhängigkeit der
Zeitschienen, die sich durch die Vermarktung und Bautätigkeit des Erschließungsträgers und
der Bauherren ergeben) in Höhe von ca. 2362,75 € werden innerhalb des Budgets des
Verkehrs- und Tiefbauamtes finanziert. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen
der Haushaltsplanung 2019 ff. zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das
Verkehrs- und Tiefbauamt anzumelden.
Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Schaffung von Arbeitsplätzen
Der Vertragspartner sichert mit der Durchführung seines Vorhabens seinen eigenen
Tätigkeitsbereich, aber durch die Bauarbeiten und die Vermarktung der Häuser auch die
Tätigkeitsfelder anderer Unternehmen. Damit werden auch Effekte für andere Unternehmen
im Hinblick auf die Sicherung der Arbeitsplätze und Verbesserung der Arbeitsmarktsituation
erreicht.
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichene Altersstruktur - Das Handeln der
Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus
Das geplante Vorhaben trägt dazu bei, dass das Wohnangebot und die Infrastruktur der
Stadt ausgebaut werden. Damit kann insbesondere einer Abwanderung von Familien ins
Umland entgegengewirkt werden.
Anlagen:
Städtebaulicher Vertrag inklusive Anlage 1 bis 4
3/3
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
s. Anlage
Sachverhalt
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
s. Anlage
Sachverhalt
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
hoch
mittel
ja
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
1)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
5 Finanzierung
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
6/01
.12
verschlechtert
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
S.
Anlage
Sachver
halt
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
6/01
.12
-1Stand 02.05.2018
Städtebaulicher Vertrag
Die Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister,
dieser vertreten durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau,
- nachfolgend Stadt genannt und
die SchwörerHaus GmbH & Co. KG diese vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin „Schwörer Haus“ Verwaltungsgesellschaft mbH, diese
vertreten durch ihre Geschäftsführung, Hans-Schwörer-Straße 8, 72531 Hohenstein-Oberstetten
nachfolgend Erschließungsträger genannt -
schließen folgenden Vertrag gemäß § 11 BauGB:
Präambel
Der Erschließungsträger plant die Erschließung seiner Vorhaben im Bereich
des Bebauungsplanes Nr. E 140 „Wohngebiet Martinshöhe“ auf den Flurstücken 824/1 bis 824/5 sowie 783/53 der Gemarkung Großwiederitzsch im Bereich des Außenrings. Geplant ist die Bebauung von 9 Grundstücken mit Einfamilienhäusern. Das Flurstück 824/5 ist bereits bebaut.
Der Außenring wird in einem Teilbereich zwischen Rotbuchenweg Richtung
Möckernscher Weg hergestellt und die Grundstücke A1 und A2 auf Flurstück
824/1 sowie AA1 und AA2 auf Flurstück 783/53 werden über einen Wohnweg
erschlossen. An den Möckernschen Weg wird über einen Gehweg angebunden und im Anbindungsbereich entsteht eine Grünfläche. Weiterhin sind im
Bebauungsplan Baumpflanzungen festgesetzt im privaten Bereich, die gebietsprägenden Charakter haben.
§1
Gegenstand des Vertrages
(1) Die Stadt überträgt nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) die Erschließung
auf den Erschließungsträger. Die Umgrenzung des Erschließungsgebietes
ergibt sich aus dem als Anlage 1 Lageplan Entwurfs-/Genehmigungsplanung
(Stand 31.03.17) beigefügten Plan .
-2(2) Für die Art, den Umfang und die Ausführung der Erschließung sind maßgebend
a) der Bebauungsplan Nr. E 140 „Wohngebiet Martinshöhe“, 4. Änderung,
rechtswirksam seit dem 13.01.1998
b) die Erschließungsprojekte auf der Grundlage der Ausbauplanungen, für die
die Voraussetzungen des § 125 Abs. 2 BauGB vorliegen müssen, soweit zu
diesem Zeitpunkt noch kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt.
(3) Der Erschließungsträger verpflichtet sich zur Planung und Herstellung der
Erschließungsanlagen gem. §§ 2 und 3 dieses Vertrages.
(4) Die Stadt verpflichtet sich, die im öffentlich gewidmeten Bereich liegenden
Erschließungsanlagen bei Vorliegen der in § 8 dieses Vertrages genannten
Voraussetzungen in ihre Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht zu
übernehmen.
Eine eventuell erforderliche Übertragung von zukünftig öffentlichen Grundstücksflächen an die Stadt aufgrund eines noch abzuschließenden Notarvertrages hat kosten- und lastenfrei für die Stadt zu erfolgen. Die privat verbleibenden Flächen und Pflanzungen werden nicht von der Stadt übernommen
und diese trägt hierfür auch keine Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflichten.
(5) Leitungsgebundene Erschließungsanlagen (Abwasser, Wasser, Strom,
Gas, Telekommunikation) sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Hierüber
hat der Erschließungsträger mit den zuständigen Versorgungsträgern gesonderte Vereinbarungen abzuschließen. In Wiederitzsch ist ist der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land (ZVWALL)
zuständig.
(6) Im Bebauungsplan sind im privaten Bereich Baumpflanzungen festgesetzt, die auch gebietsprägenden Charakter haben.
Weiterhin sind die festgesetzten Baumpflanzungen Anteil der Ausgleichs/Kompensationsmaßnahmen nach § 1 a Abs. 3 BauGB i.V.m. der Eingriffsregelung des BNatschG für die durch die Umsetzung des Bebauungsplanes
bewirkte Minderung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 a BauGB bezeichneten Bestandteilen.
Bezüglich dieser Festsetzungen sind die Käufer in den Notarverträgen oder in
sonst geeigneter Weise auf die Einhaltung bezüglich der Pflanzverpflichtungen zu den auf den Grundstücken gemäß Bebauungsplan zu pflanzenden
Bäumen auf den privat verbleibenden Flächen wie nachfolgend beschrieben
hinzuweisen. Hiervon sind 46 Baumpflanzungen betroffen, die teilweise auch
städtebauliche Akzente straßenbegleitend setzen sollen.
-3Bei den Pflanzungen sind heimische, standortgerechte Gehölze bzw. bei
Straßenbegleitgrün Zierkirsche oder Zierapfel zu verwenden.
Für jeden Baum werden 1000,- € Sicherheitsleistung vereinbart und die Käufer sind in den Kaufverträgen oder in sonst geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass die Stadt oder von ihr beauftragte Dritte bei Nichteinhaltung der
Pflanzverpflichtung im Wege der Durchsetzung der Pflanzgebote die Grundstücke betreten dürfen, sowie dass die Stadt Leipzig bei Nichteinhaltung der
Festsetzungen des Bebauungsplanes die Grundstückseigentümer durch Bescheid verpflichten kann, das Grundstück innerhalb einer zu bestimmenden
Frist entsprechend zu bepflanzen und dass zur Durchsetzung der Verpflichtungen Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung in Betracht kommen, wie
z.B. Ersatzvornahme, Zwangsgeld (vgl. § 178 BauGB Pflanzgebot).
Die Regelungen in den Kaufverträgen oder die Schreiben mit den Hinweisen
inklusive der Bestätigung der Kenntnisnahme durch die Käufer sind diesbezüglich als Nachweis der Weitergabe dieser Verpflichtung der Stadt Leipzig
vorzulegen.
Über diese Verpflichtungen hinaus werden für das Straßenbegleitgrün und
den Gehölzstreifen folgende Regelungen getroffen, die nach weiterer Konkretisierung des Sachstandes und der Berücksichtigung bei der Reduzierung der
Sicherheitsleistung Berücksichtigung finden:
a) Straßenbegleitgrün
Die Festsetzungen des B-Plans sehen entlang des Außenrings und am Möckernschen Weg straßenbegleitende Gehölze vor. Es sind die Baumarten
Zier-Apfel Malus tschonoskii oder Zier-Kirsche Prunus serrulata `Kanzan` in
der Pflanzqualität „Hochstamm, 3-mal verpflanzt, Stammumfang 14-20“, im
Abstand von 2 - 3 m zur Straße zu pflanzen. Bestehende geeignete Bäume
am Außenring bzw. an der Anliegerstraße werden bei Erhalt anerkannt. Fehlende oder abgängige Bäume sind den Festsetzungen des B-Plans entsprechend zu ersetzen. Die Bäume sind dauerhaft zu erhalten und fachgerecht zu
pflegen.
b) Gehölzstreifen
Weiterhin ist an der südwestlichen Grenze des Erschließungsgebietes ein 10
m breiter Gehölzstreifen in Doppelreihe festgesetzt. Auf den einzelnen
Grundstücken werden bestehende Gehölze (Bäume und Großsträucher) innerhalb dieses Streifens als bebauungsplankonformer Gehölzbestand anerkannt. Fehlende oder abgängige Bäume sind durch einheimische Bäume oder Großsträucher gemäß der Liste einheimischer, standortgerechter Gehölze (Naturschutzbehörde, Stadt Leipzig) entsprechend den Festsetzungen
des B-Plans zu ergänzen. Die Bäume sind dauerhaft zu erhalten und fachgerecht zu pflegen.
Unabhängig von den Festsetzungen des B-Plans sind alle Baum- und
Strauchfällungen auf den einzelnen Baugrundstücken nach Baumschutzsatzung bei der Stadt Leipzig zu beantragen und entsprechender Ersatz zu leis-
-4ten. Ersatzpflanzungen auf den Grundstücken können auch in dem Gehölzstreifen umgesetzt werden, sofern dies unter Einhaltung fachgerechter
Pflanzabstände möglich ist.
(7) Die Schwörer Haus GmbH & Co. sowie der Gesamtvollstreckungsverwalter der Projektgesellschaft Martinshöhe i.L. für einzelne Gesellschafter haben
einzelne Vereinbarungen zu der Entwicklung dieses Plangebiets getroffen,
die nunmehr zwischen den Partnern im Streit sind. Die Vertragspartner gehen
davon aus, dass diese Streitigkeiten nicht unmittelbar dieses Vertragsgebiet
betreffen, da die Stadt hier bereits Eigentümerin der Straßenfläche Außenring
ist und daher die entsprechenden Befugnisse zum Abschluss dieses städtebaulichen Vertrages hat. Beide Vertragspartner sind sich einig, dass die Klärung von Fragen, die sich aus solchen ehemaligen Vereinbarungen ergeben,
nicht zu Lasten der Stadt gehen.
(8) Die beiden neu herzustellenden Straßenabschnitte werden nicht von Abfallsammelfahrzeugen befahren. Bereitstellplätze für Abfallsammelbehälter
sind vor Anmeldung mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig abzustimmen.
Diese Verpflichtung hat der Erschließungsträger an die Erwerber der Grundstücke über Regelungen in den Kaufverträgen oder falls dies nicht mehr möglich ist durch Schreiben an die Erwerber weiterzugeben und der Stadt gegenüber schriftlich nachzuweisen, dass die Erwerber hiervon Kenntnis genommen haben.
§2
Fertigstellung der Anlagen
(1) Der Erschließungsträger verpflichtet sich, die in den beigefügten Plänen
dargestellte Entwässerung sowie die Straßen- und Wegeflächen und die
Grünanlagen/Baumpflanzungen in dem Umfang fertigzustellen, der sich aus
der von der Stadt mit Schreiben vom 11.08.2017 genehmigten Entwurfsplanung (Anlage 1) und daraus zu entwickelnden Ausführungsplanung ergibt.
Die Erschließungsanlagen müssen zeitlich entsprechend den Erfordernissen
der Bebauung hergestellt, spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Hochbebauung benutzbar sein.
(2) Erfüllt der Erschließungsträger seine Verpflichtungen nicht oder fehlerhaft,
so ist die Stadt berechtigt, ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Ausführung der Arbeiten zu setzen. Erfüllt der Erschließungsträger bis zum Ablauf
dieser Frist die vertraglichen Verpflichtungen nicht, so ist die Stadt berechtigt,
die Arbeiten auf Kosten des Erschließungsträgers auszuführen, ausführen zu
lassen oder von diesem Vertrag zurückzutreten.
§3
Art und Umfang der Erschließungsanlagen
-5(1) Die Erschließung nach diesem Vertrag umfasst:
a) die Freilegung der öffentlichen und privaten Erschließungsflächen
b) die erstmalige Herstellung bzw. den Umbau der Straßen und Wege
einschließlich - Fahrbahn, Bankett
- Gehweg
- Straßenentwässerung
Straßenbegleitgrün
Baumpflanzungen auf den privaten Flächen
Straßenbeleuchtung
- Straßenverkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Straßennamensschilder
nach Maßgabe der von der Stadt mit Schreiben vom 11.08.2017 genehmigten Entwurfsplanung und daraus zu entwickelnden Ausführungsplanung.
Für alle Pflanzungen gelten die Standards der Stadt Leipzig für die Planung
und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün (Anlage 2).
Vor Baubeginn ist mit der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI) die
Baufreigabe bei der Stadt (Verkehrs- und Tiefbauamt) zu beantragen.
Bei den Straßennamensschildern hat eine Abstimmung mit dem Verkehrsund Tiefbauamt, Sachgebiet Verkehrsleiteinrichtungen zu erfolgen.
Für die Markierung und Beschilderung ist mindestens 6 Wochen vor Bauende
eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde auf
Grundlage eines einzureichenden Markierungs- und Beschilderungsplanes
einzureichen.
(2) Der Erschließungsträger hat notwendige bau-, wasserrechtliche, denkmalschutzrechtliche sowie sonstige Genehmigungen bzw. Zustimmungen vor
Baubeginn einzuholen und der Stadt vorzulegen.
(3) Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen und
Erschließungsanlagen im Erschließungsgebiet ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen. Seine Verbringung und Verwertung außerhalb des Erschließungsgebietes bedarf der Zustimmung der Stadt.
§4
Ausschreibungen, Vergabe und Bauleitung
(1) Mit der Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung der Erschließungsanlagen beauftragt der Erschließungsträger ein leistungsfähiges Ingenieurbüro,
das die Gewähr für die technisch beste und wirtschaftlichste Abwicklung der
Baumaßnahme bietet.
-6(2) Der Erschließungsträger verpflichtet sich, Bauleistungen nach Ausschreibung auf der Grundlage der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
ausführen zu lassen.
(3) Die erforderlichen Vermessungsarbeiten (wie Lageplanfertigung, Bauabsteckung, Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster, Bestandsvermessung) werden an einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in
Auftrag gegeben. Die Vermessungsarbeiten nach Satz 1 sind mit dem Amt für
Geoinformation und Bodenordnung vorher abzustimmen. Erste Vermessungsarbeiten sind bereits erfolgt (Flurstück 824/1 bis 824/5) durch Ing.- und
Vermessungsbüro Keller, Walter-Kühn-Straße 1 d, 04356 Leipzig.
§5
Baudurchführung
(1) Der Erschließungsträger hat durch Abstimmung mit Versorgungsträgern
und sonstigen Leitungsträgern sicherzustellen, dass die Versorgungseinrichtungen für das Erschließungsgebiet (z. B. Kabel für Telefon/ Internet- und Antennenanschluss, Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasserleitung) so rechtzeitig
in die Verkehrsflächen verlegt werden, dass die zügige Fertigstellung der Erschließungsanlagen nicht behindert und ein Aufbruch fertiggestellter Anlagen
ausgeschlossen wird. Das Gleiche gilt für die Herstellung jeglicher Hausanschlüsse. Die Verlegung von Kabeln muss unterirdisch erfolgen.
(2) Der Baubeginn ist der Stadt, Verkehrs- und Tiefbauamt vorher schriftlich
anzuzeigen. Die Stadt oder ein von ihr beauftragter Dritter ist berechtigt, die
ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu überwachen und die unverzügliche Beseitigung festgestellter Mängel zu verlangen.
Der Erschließungsträger hat vor Beginn der Baumaßnahmen gemeinsam mit
dem Verkehrs- und Tiefbauamt eine Beweissicherung des Zustands der vorhandenen Straßen um das Vertragsgebiet herum vorzunehmen.
(3) Bereits bei der Leitungskoordinierung sind die geplanten Baumpflanzungen als auch der Baumbestand zu berücksichtigen. Können die geforderten
Mindestabstände nicht eingehalten werden, sind Abstimmungen mit dem Amt
für
Stadtgrün
und
Gewässer
und
den
Leitungsträgern/Versorgungsunternehmen zu führen sowie ggf. Leitungsschutzmaßnahmen vorzusehen.
(4) Der Erschließungsträger hat im Einzelfall auf Verlangen der Stadt von den
für den Bau der Anlage verwendeten Materialien nach den hierfür geltenden
technischen Richtlinien Proben zu entnehmen und diese in einem von beiden
Vertragsparteien anerkannten Baustofflaboratorium untersuchen zu lassen
sowie die Untersuchungsbefunde der Stadt vorzulegen.
-7Der Erschließungsträger verpflichtet sich weiter, Stoffe oder Bauteile, die diesem Vertrag nicht entsprechen, innerhalb einer von der Stadt bestimmten
Frist zu entfernen.
(5) Vor Beginn der Hochbaumaßnahmen sind die Entwässerungsanlagen und
die vorgesehene Straße als Baustraße herzustellen. Schäden, einschließlich
der Straßenaufbrüche an der Baustraße sind vor Fertigstellung der Straße
fachgerecht durch den Erschließungsträger zu beseitigen. Mit der Fertigstellung der Erschließungsstraßen darf erst nach Beendigung der Hochbaumaßnahmen begonnen werden.
(6) Im Interesse der Vermeidung und Minimierung baubetrieblicher Bodenbelastungen sind bei den Bauarbeiten die DIN-Vorschriften 18300 – „Erdarbeiten“, 18915 – „Bodenarbeiten“, 18920 – „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und 19731 – „Verwertung
von Bodenmaterial“ einzuhalten.
Das im Verlauf der baulichen Maßnahme anfallende unbelastete Bodenmaterial ist zu verwerten. Die Verwertung hat Vorrang vor der Beseitigung (§ 7
Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24.02.2012).
Werden im Vorfeld oder im Verlauf von Baumaßnahmen altlasten- bzw. umweltrelevante Sachverhalte festgestellt, ist gemäß § 10 Abs. 2 des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) das Amt für
Umweltschutz umgehend zu informieren.
Kosten im Zuge einer erforderlichen Abfallentsorgung sind durch den Erschließungsträger zu tragen. Dies ergibt sich aus § 4 BBodSchG, § 12
SächsABG.
§6
Haftung und Verkehrssicherung
(1) Vom Tage des Beginns jeglicher Baumaßnahmen an übernimmt der Erschließungsträger im gesamten Erschließungsgebiet die Verkehrssicherungspflicht.
(2) Der Erschließungsträger haftet bis zur Übernahme der Anlagen für jeden
Schaden, der durch die Verletzung der bis dahin ihm obliegenden allgemeinen Verkehrssicherungspflicht entsteht und für solche Schäden, die infolge
der Erschließungsmaßnahmen an bereits verlegten Leitungen oder sonst wie
verursacht werden. Der Erschließungsträger stellt die Stadt insoweit von allen
Schadensersatzansprüchen frei. Diese Regelung gilt unbeschadet der Eigentumsverhältnisse. Vor Beginn der Baumaßnahmen ist das Bestehen einer
ausreichenden Haftpflichtversicherung des Erschließungsträgers nachzuweisen.
-8§7
Gewährleistung und Abnahme
(1) Der Erschließungsträger übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur
Zeit der Abnahme durch die Stadt die vertraglich vereinbarten Eigenschaften
hat, den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst entspricht und nicht
mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem
Vertrag vorausgesetzten Zweck aufheben oder mindern.
Für die privat verbleibenden Flächen/Baumpflanzungen findet keine Abnahme, sondern lediglich eine Feststellung der Fertigstellung statt.
Für die gemäß Bebauungsplan festgesetzten Baumpflanzungen gelten die
Regelungen bezüglich Abnahme unter § 7 Abs. 2 entsprechend, wobei anstatt der Abnahme eine Feststellung der Fertigstellung stattfindet.
(2) Die Gewährleistung richtet sich nach den Regeln der VOB. Die Frist für
die Gewährleistung wird auf 5 Jahre festgesetzt. Sie beginnt mit der Abnahme der einzelnen mangelfreien Erschließungsanlage durch die Stadt.
Besonders abgenommen werden folgende Teile der Leistung:
das Straßenbegleitgrün inklusive Baumpflanzungen,
- Technische Kontrollprüfung unmittelbar nach ihrer Herstellung/Pflanzung
als ordnungsgemäße Anlage,
- Abnahme (Anwuchs- und Austriebskontrolle) nach absolvierter Fertigstellungspflege ab 30. September einer Pflanzung, deren Herstellung
als ordnungsgemäße Anlage bis spätestens zum vorhergehenden 30.
April erfolgt ist (gemäß ZTV La StB 05)
- Schlussfestabnahme nach Beendigung der Entwicklungspflege (Dauer 2
Jahre).
Die Gewährleistungsfrist für das Straßenbegleitgrün beginnt mit der Abnahme
nach Ablauf der Fertigstellungspflege und beträgt 2 Jahre.
(3) Der Erschließungsträger zeigt der Stadt die vertragsgemäße Herstellung
der Anlagen schriftlich an. Die Stadt vereinbart einen Abnahmetermin innerhalb von vier Wochen nach der Anzeige.
Die Bauleistungen sind von der Stadt und dem Erschließungsträger gemeinsam abzunehmen. Das Ergebnis dieser Abnahme ist zu protokollieren und
von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. Werden bei der Abnahme
Mängel festgestellt, so sind diese innerhalb einer angemessenen Frist durch
den Erschließungsträger zu beseitigen. Im Falle des Verzuges ist die Stadt
berechtigt, die Mängel auf Kosten des Erschließungsträgers beseitigen zu
lassen. Wird die Abnahme wegen wesentlicher Mängel abgelehnt, kann für
jede weitere Abnahme ein Entgelt von 150,- EURO angefordert werden. Dies
gilt auch, wenn der Erschließungsträger beim Abnahmetermin nicht erscheint.
-9§8
Übernahme der Erschließungsanlagen
(1) Im Anschluss an die Abnahme der mangelfreien öffentlichen Erschließungsanlagen übernimmt die Stadt diese in ihre Baulast, wenn und soweit sie
Eigentümerin der öffentlichen Erschließungsflächen ist und der Erschließungsträger vorher
a) in zweifacher Ausfertigung die vom Ingenieurbüro sachlich, fachtechnisch
und rechnerisch richtig festgestellten Schlussrechnungen einschließlich der
Bestandspläne übergeben hat,
b) die Schlussvermessung durchgeführt und eine Bescheinigung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs über die Einhaltung der Grenzen
übergeben hat, aus der sich weiterhin ergibt, dass sämtliche Grenzzeichen
sichtbar sind sowie einen Bestandsplan (Topografie) zur Dokumentation der
öffentlichen/privaten Straßen und Erschließungsflächen in analoger und digitaler Form, abgestimmt auf das bei der Stadt vorhandene graphische Informationssystem und dessen Inhalt, übergeben hat. Der Erschließungsträger
trägt auch die Kosten, die der Stadt durch die Übernahme der gelieferten
Vermessungsdaten in die digitale Stadtkarte entstehen.
c) Nachweise erbracht hat über Untersuchungsbefunde der nach der Ausbauplanung geforderten Materialien.
Sollten die nach Abs. 1b) geforderten Unterlagen nicht in der abgestimmten
Form übergeben werden, sind die dem Amt für Geoinformation und Bodenordnung durch die Nachbearbeitung entstehenden Mehrkosten vom Erschließungsträger an die Stadt nach Aufforderung zu erstatten.
Die Vertragsparteien vereinbaren die Übergabe sämtlicher vorgenannten Unterlagen als Bestandteile im Rahmen der gemäß Anlage 4 der Stadt zu übergebenden Schlussdokumentation.
(2) Vorgelegte Unterlagen und Pläne werden Eigentum der Stadt.
(3) Die Stadt bestätigt die Übernahme der Erschließungsanlagen in ihre Verwaltung und Unterhaltung schriftlich.
§9
Sicherheitsleistungen
(1) Zur Sicherung aller sich aus diesem Vertrag für den Erschließungsträger
ergebenden Verpflichtungen leistet er Sicherheit in Höhe von 256.303,00
EURO (in Worten: zweihundertsechsundfünfzigtausenddreihundertunddrei
EURO) durch Übergabe einer unbefristeten selbstschuldnerischen Vertragserfüllungsbürgschaft einer
- 10 Bank/Sparkasse/Kreditversicherungsunternehmen bzw. durch Einzahlung des
entsprechenden Betrages auf das städtische Verwahrkonto (Vertragsgegenstand ...).
Die Sicherheitsleistung wird durch die Stadt entsprechend dem Baufortschritt
freigegeben unter Berücksichtigung des Erfüllungsstandes aller vertraglichen
Verpflichtungen. Bis zur Vorlage der Gewährleistungsbürgschaft erfolgen die
Freigaben höchstens bis zu 90 % der Sicherheitsleistungssumme nach Satz
1.
Für die Verpflichtungen zur Weitergabe der Pflanzverpflichtung nach § 1 Abs.
4 werden pro Baum 1000,- € einbehalten, solange nicht nachgewiesen ist,
dass die unter § 1 Abs. 4 benannten Pflanzverpflichtungen in notariellen
Kaufverträgen beurkundet wurden oder in sonstiger geeigneter Weise an die
Grundstückserwerber mit deren Bestätigung weitergegeben wurden.
Mit Nachweis der Regelungen im Notarvertrag oder Bestätigung des jeweiligen Grundstückserwerbers über die Kenntnisnahme und Nachweis der Pflanzung wird die Sicherheitsleistung für die Baumpflanzungen freigegeben unter
Einbehalt von 60,00 Euro Pflegekosten pro Jahr für die vereinbarte Pflegeleistung.
Im Übrigen sind die Regelungen aus § 1 Abs. 6 a) und b) zu berücksichtigen.
(2) Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Erschließungsträgers ist die Stadt
berechtigt, noch offenstehende Forderungen Dritter gegen den Erschließungsträger für Leistungen aus diesem Vertrag aus der Vertragserfüllungsbürgschaft bzw. dem Betrag auf dem Verwahrkonto zu befriedigen.
(3) Nach Abnahme der Maßnahme und Vorlage der Schlussrechnungen mit
Anlagen ist für die Dauer der Gewährleistungsfrist eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Baukosten vorzulegen. Nach Eingang wird die
verbliebene Vertragserfüllungssicherheit freigegeben.
Der Erschließungsträger kann diesbezüglich auch seine Gewährleistungsansprüche gegen das ausführende Unternehmen an die Stadt abtreten.
Die Gewährleistungsansprüche der Stadt gegen den Erschließungsträger
bleiben bestehen.
Eine Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Erschließungsträger erfolgt nach vorheriger Rückabtretung der vom Erschließungsträger abgetretenen Gewährleistungsansprüche durch die Stadt (vgl. Entwurf
Abtretungserklärung Anlage 3).
(4) Mehrere Vertragspartner der Stadt haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen.
- 11 § 10
Bestandteile des Vertrages
Bestandteile dieses Vertrages sind:
a) die mit Schreiben vom 11.08.2017 genehmigte Entwurfsplanung mit den
Baubeschreibungen (Anlage 1),
b) Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün (Anlage 2)
c) Entwurf einer Abtretungserklärung (Anlage 3)
d) Regelanforderungen für die Schlussdokumentation (Anlage 4)
§ 11
Schlussbestimmungen
(1) Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die Stadt und der Erschließungsträger erhalten je eine Ausfertigung.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der
übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen.
§ 12
Wirksamwerden
Der Vertrag tritt in Kraft, wenn der Vertrag durch beide Partner unterzeichnet
und die Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß § 9 dieses Vertrages hinterlegt
wurde bzw. der entsprechende Betrag auf dem Verwahrkonto der Stadt
Leipzig eingegangen ist.
Leipzig, den .................................... Hohenstein-Oberstetten, den..................
...................................................
Für die Stadt Leipzig
..........................................................
Für den Erschließungsträger
INFRA
T. Salomon
Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden
Stadt Leipzig
04158 Leipzig / Wiederitzsch
Tel.:(03 51) 8 85 89-0
Fax:(03 51) 8 85 89-19
Unterlage 2
Erschließung Wohngebiet „Martinshöhe“
in Leipzig/Wiederitzsch
ENTWURFS- UND GENEHMIGUNGSPLANUNG
ERLÄUTERUNGSBERICHT
Auftraggeber:
Planung:
SchwörerHaus KG
Hans-Schwörer-Str. 8
72531 Hohenstein-Oberstetten
INFRA
T. Salomon
Nöthnitzer Str. 3
01187 Dresden
Tel. 03 51/8 85 89-0
Bearbeiter:
Herr Salomon
Aufgestellt:
Dresden, den 31.03.2017
Erschließung Wohngebiet „Martinshöhe“ in Leipzig/Wiederitzsch
Seite 1
Projekt-Nr.: S_15012
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Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden
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Fax:(03 51) 8 85 89-19
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1
Situation und Aufgabenstellung
3
2
Grundlagen
3
2.1
Berichte / Planungen / Unterlagen
3
2.2
Literatur
4
3
Bestand
4
3.1
Lage, Topographie, Bebauung
4
3.2
Entwässerung
4
3.3
Leitungen / Medien
5
4
Straßenbau
5
4.1
Höhenlage / Trassierung
6
4.2
Querschnitt / Oberflächenbefestigung
4.2.1
Achse 1 (Außenring) und Achse 2 (Stichstraße)
4.2.2
Grünflächen
4.2.3
Gehwege
6
6
7
7
4.3
Beleuchtung
7
5
Regenwasser
7
6
Schmutzwasser
8
7
Versorgungsanlagen / Medien
9
7.1
Strom
9
7.2
Telekom
9
7.3
Trinkwasserversorgung
9
7.4
Vodafone Kabel Deutschland
9
8
Kosten
10
9
Durchführung der Baumaßnahme
11
Erschließung Wohngebiet „Martinshöhe“ in Leipzig/Wiederitzsch
Seite 2
Projekt-Nr.: S_15012
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Situation und Aufgabenstellung
Die SchwörerHaus GmbH & Co. KG plant die weiterführende Erschließung des
Wohngebietes „Martinshöhe“. Hierbei handelt es sich um eine Baugebietserschließung auf
Grundlage des Bebauungsplanes (B-Plan, Stand: August 1997) „Wohngebiet Martinshöhe“
zwischen Robinienweg und Möckernscher Weg. Das Baugebiet befindet sich nördlich der
Stadt Leipzig im Stadtteil Wiederitzsch.
Das Ingenieurbüro INFRA T. Salomon, Dresden, ist mit der Planung der bautechnischen
Erschließung von 9 Baugrundstücken durch die SchwörerHaus KG aus HohensteinOberstetten beauftragt.
Die vorliegende Planung beinhaltet die medientechnische Erschließung der Grundstücke
mit den notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen (Schmutzwasser- und
Regenwasserkanalisation, Trinkwasserversorgung und weiteren Versorgungsmedien,
öffentliche Beleuchtung) sowie die verkehrstechnische Erschließung von einer Planstraße
mit grundhaften Straßenausbau einschließlich Nebenflächen und einem Wohnweg.
Es ist vorgesehen, nach Fertigstellung der Erschließung die Erschließungsstraßen sowie
die Beleuchtung ins Eigentum der Stadt Leipzig zu übernehmen. Die Schmutz- und
Regenwasserkanalisation sowie Trinkwasserleitung werden nach Bauende durch die
Leipziger Wasserwerke übernommen.
2
2.1
Grundlagen
Berichte / Planungen / Unterlagen
[1] topografischer Bestandsplan des Vermessungsbüros Messmer Keller aus Leipzig,
Stand: Oktober 2015
[2] Bestandsunterlagen Gasversorgung der MITNETZ Gas GmbH, Stand 22.09.2015
[3] Bestandsunterlagen Stromversorgung der MITNETZ Strom GmbH, Stand 03.17.2016
[4] Bestandsunterlagen der Deutschen Telekom Technik GmbH Leipzig,
Stand 28.09.2015
[5] Bestandsunterlagen von Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH,
Stand 22.09.2015
[6] Bestandsunterlagen der Leipziger Wasserwerke, Stand 25.09.2015
[7] Bebauungsplan „Wohngebiet Martinshöhe“ der Gemeinde Wiederitzsch,
Stand August 1997
Erschließung Wohngebiet „Martinshöhe“ in Leipzig/Wiederitzsch
Seite 3
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2.2
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Literatur
[I] Richtlinie für die Anlagen von Stadtstraßen RASt 06, Ausgabe 2006, Stand 2008
[II] Sammlung Technischer Regelwerke und Amtlicher Bestimmungen für das Straßen- und
Verkehrswesen/ Straßenbau A-Z
[III] Schneider, Bautabellen für Ingenieure, 19. Auflage 2010
3
3.1
Bestand
Lage, Topographie, Bebauung
Der Stadtteil Wiederitzsch liegt im Norden der Stadt Leipzig (Bundesland Sachsen) und
gehört zum Stadtbezirk Nord. Begrenzt wird Wiederitzsch im Norden von der BAB 14, im
Osten von der Bundesstraße 2 und dem Gelände der Neuen Messe sowie im Süden von
Bundesstraße 6. Westlich schließt sich der Stadtteil Lindenthal an. Wiederitzsch wurde
1999 in die Stadt Leipzig eingemeindet und hat 8467 Einwohner (Stand 2014).
Der geplante Baubereich befindet sich innerhalb des Stadtteiles Leipzig-Grosswiederitzsch
im Zentrum des Wohngebiets „Martinshöhe“. Das Wohngebiet grenzt im Norden und Osten
an die bereits fertiggestellte Wohnbebauung mit Eigenheimen, Doppel- und Reihenhäusern
sowie Mehrfamilienhäusern. Im Südwesten liegt Bestandsbebauung und im Nordwesten
bildet der Möckernscher Weg den Abschluss.
Entlang des Außenringes, Rotbuchenweges und Platanenweges ist eine bestehende
Bebauung aus Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern sowie Mehrfamilienhäusern
vorhanden.
3.2
Entwässerung
Aus den Unterlagen der Leipziger Wasserwerke geht hervor, dass sich im Außenring,
Rotbuchenweg und Platanenweg Schmutz- und Regenwasserkanäle befinden.
Die Regenwasserkanalisation im Außenring wird südöstlich in Richtung Platanenweg mit
einem Durchmesser von DN 300 entwässert. Das anfallende Oberflächenwasser des
Außenrings wird auf der nördlichen Seite über Straßenabläufe in den Regenwasserkanal
entwässert.
Die Ableitung des Schmutzwassers der bestehenden Gebäude entlang des Außenrings
und Rotbuchenweges erfolgt über den vorhandenen Schmutzwasserkanal im Außenring.
Die bestehende Haltung des Schmutzwasserkanals besitzt einen Durchmesser von DN 200
und entwässert ebenfalls in Richtung Platanenweg. Dieser Schmutzwasserkanal stellt die
Entwässerung der Wohneinheiten sicher.
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Leitungen / Medien
Im Bereich des Außenringes und Rotbuchenweges sind erdverlegte Stromleitungen der
MITNETZ Strom GmbH, Versorgungsleitungen der Telekom, Trinkwasserleitungen der
Leipziger Wasserwerke sowie Gasleitungen der MITNETZ Gas GmbH zur Versorgung des
Baugebietes vorhanden.
Der Leitungsbestand der Medienträger wurde in den Leitungsbestandsplan übernommen.
4
Straßenbau
Zur Erschließung der Grundstücke F und G auf den Flurstücken 824/2 bzw. 3 ist es
notwendig, den Außenring vom Rotbuchenweg in Richtung Möckernscher Weg grundhaft
auszubauen. Eine Anbindung an Möckernscher Weg erfolgt über einen gemeinsamen Geh/
Radweg.
Die Grundstücke A1 und A2 auf Flurstück 824/1 sowie die Grundstücke 1 und 2 auf
Flurstück 783/53 werden mit einem Wohnweg (Stichstraße) verkehrstechnisch erschlossen.
Angesicht der zu erwartenden geringen Frequentierung durch Anwohnerverkehr und in
Abhängigkeit der Sichtverhältnisse werden folgende Straßenquerschnitte gewählt:
Der Außenring wird gemäß des Bestands ausgestattet.
Achse 1 – Außenring:
Achse 2 - Stichstraße:
5,50 m Fahrbahnbreite,
einseitig min. > 1,10 m Grünfläche und 1,60 m Gehweg
ab Station 0+040 gemeinsamer Geh/ und Radweg
min. > 3,00 m
4,00 m Fahrbahnbreite
Die geplante Wohnstraße
Oberflächenbefestigung. Die
Betonsteinpflaster hergestellt.
und der Wohnweg
Oberflächenbefestigung
erhalten eine
des Gehwegs
bituminöse
wird aus
Die Randeinfassungen werden mit Tiefbordsteinen und Rundbordsteinen aus Beton
hergestellt. Einseitig der Achse 1 ist eine zweizeilige Pflasterrinne aus Beton vorgesehen.
Um ein Überfahren der Grünfläche an der Einbindung zum Möckernschen Ring zu
verhindern wird die Wohnstraße am Ende mit einem Hochbordstein Anschlag 10 cm
begrenzt.
Die Bemessung des Fahrbahnaufbaus erfolgt gemäß RstO 12 (siehe Unterlage 11).
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Höhenlage / Trassierung
Grundlage der Trassierung sind die „Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen –
RASt 06“ [I].
Durch die Einordnung der Erschließungsstraßen in die Straßenkategorie ES V –
Wohnstraße bzw. Wohnweg ergaben sich die für die Auswahl der Entwurfselemente
maßgebenden Parameter in der Linienführung.
Die Achse 1 (Außenring) verläuft mit einer Längsneigung von 0,5 % bis 3,0 % in
nordwestliche Richtung und fällt zur angrenzenden Bestandsbebauung hin ab. Die in
südwestliche Richtung verlaufende Achse 2 (Stichstraße) zwischen Rotbuchenweg und
Platanenweg zur Erschließung der Grundstücke A1 und A2 sowie Flurstück 783/53 erhält
eine Längsneigung von 0,5 – 1,0 % und steigt zur angrenzenden Bestandsbebauung hin
an.
4.2
Querschnitt / Oberflächenbefestigung
Zur Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers erhalten die geplanten Straßen im
Baugebiet eine einseitige Querneigung von 2,5 %.
Der Fahrbahnaufbau wird gem. RstO 12 bemessen (siehe Unterlage 11).
Die Straßen erhalten einen bituminösen Fahrbahnaufbau und der Gehweg einen
Pflasterbelag aus Beton.
Die Grünfläche wird mit Rasen begrünt.
4.2.1 Wohnstraße Achse 1 (Außenring) und Wohnweg Achse 2 (Stichstraße)
Zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers erhalten die Achsen 1 und 2 eine
einseitige Querneigung von 2,5 %. Über angeordnete Straßenabläufe erfolgt die
Entwässerung der Achse 1 und Achse 2.
Die Straßenbreite beträgt:
●
●
Achse 1 (Außenring) – 5,50 m
Achse 2 (Stichstraße) – 4,00 m
Zur Ableitung des Oberflächenwassers werden die Randeinfassungen der Fahrbahnen als
überfahrbarer Rundbordsteinen aus Beton mit einem Anschlag von 4cm hergestellt.
Ausnahmen davon sind der rechten Fahrbahnrand (in Stationierungsrichtung) der Achse 1
und der linke Fahrbahnrand (in Stationierungsrichtung) der Achse 2. Diese werden als
Tiefbordstein aus Beton ohne Anschlag hergestellt.
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Des Weiteren erhält die Achse 1 eine
Regenwasserkanalisation angeschlossen wird.
einseitige
Drainage,
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welche
an
die
4.2.2 Grünflächen
Entlang des Außenrings wird zwischen Fahrbahn und Gehweg ein Grünstreifen der Breite
> 1,10 m angeordnet. Zwischen Möckernscher Weg und Außenring entsteht eine
Grünfläche. Beide Flächen werden mit Rasen begrünt.
4.2.3 Gehwege
Im Außenring wird einseitig hinter dem Grünstreifen ein Gehweg angeordnet. Dieser
verbindet den Außenring mit dem Möckernschen Weg. Die Gehwegbreite beträgt 1,60 m
(Maß ohne Bordstein / Einfassung). Ab Ende der Wohnstraße (Station 0+040) wird der
Gehweg erweitert und als gemeinsamer Geh-/ und Radweg ausgebaut. Die Breite beträgt
ca. 3,00 m. Zur Ableitung des Niederschlagswassers hat der Gehweg eine einseitige
Querneigung von 2,5 % bis 3,0 % und entwässert zum Grünstreifen hin.
Die Randeinfassung (außer im Bereich Flst. 63/180) erfolgt mit einem Tiefbordstein aus
Beton, der ohne Anschlag versetzt wird.
4.3
Beleuchtung
Der Anschluss der Beleuchtung erfolgt über den Möckernschen Weg. Der Bestandsmast
am Knotenpunkt Möckernscher Weg
/ Außenring wird versetzt. Zwischen dem
Knotenpunkt Rotbuchenweg / Mittelring und dem Knotenpunkt Platanenweg / Außenring
wird die Beleuchtung ergänzt. Entlang des Außenrings werden die Beleuchtungsanlagen im
Grünstreifen und im Rotbuchenweg im Gehweg angeordnet. Die Achse 2 (Stichstraße)
erhält in der Mitte (Station 0+021) der Straße eine Beleuchtung auf der rechten Seite (in
Stationierungsrichtung). Insgesamt werden 7 Beleuchtungen hergestellt sowie eine
vorhandene versetzt. Im koordinierten Leitungsplan sind Standorte für die Beleuchtung
eingetragen. Es sind Masten mit einer Lichtpunkthöhe von 5,00 m vorgesehen.
5
Regenwasser
Die bestehende Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Dabei wird das Regenwasser aus
den Dachflächen der Gebäude sowie das Oberflächenwasser aus den Verkehrsflächen
dem vorhanden Regenwasserkanal zugeführt.
Der bestehende Regenwasserkanal entlang des Außenrings wird ab dem Knotenpunkt
Rotbuchenweg/ Außenring um 40 m in Richtung Möckernscher Weg verlängert. Der
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Regenwasserkanal
wird
in
B
DN 300
hergestellt.
Zum
Anbinden
Grundstücksanschlussleitungen werden zwei Fertigteilschächte DN 1000 hergestellt.
der
In der Trasse der Stichstraße wird ein Regenwasserkanal in B DN 300 hergestellt und mit
einem herzustellenden Schachtbauwerk DN 1000 auf den Bestandskanal im Außenring
angebunden. Zum Anbinden der Grundstücksanschlussleitungen für die neu zu bildenden
Grundstücke 2 und A2 wird ein Fertigteilschacht DN 1000 hergestellt. Die neu zu bildenden
Grundstücke 1 und A1 werden auf Strecke angebunden.
Die neuparzellierten Grundstücke erhalten jeweils einen Grundstücksanschluss für
Regenwasser, welche an den neu herzustellenden bzw. die Bestandskanäle über
Anschlussleitungen DN 150 STZ abgebunden werden. Die Grundstücksanschlüsse werden
bis 1 m hinter die Grundstücksgrenze zu einem Grundstücksanschlussschacht verlegt.
Die Straßenabläufe werden mit STZ-Rohren DN 150 an die Regenwasserkanalisation
angeschlossen.
Als Kontrollschächte in den Erschließungsstraßen kommen runde Fertigteilschächte
DN 1000 nach DIN 4034-1 Typ 2 in Verbindung mit DIN EN 1917 zur Ausführung.
6
Schmutzwasser
Das anfallende Schmutzwasser innerhalb des Plangebietes wird ausgehend von
Grundstücksanschlussleitungen an die vorhandenen Schmutzwasserkanäle aufgebunden.
Im Außenring wird der bestehende Schmutzwasserkanal in Richtung Möckernscher Weg
um 40 m verlängert und in STZ DN 200 hergestellt. Zum Anbinden der
Grundstücksanschlussleitungen werden zwei Fertigteilschächte DN 1000 hergestellt.
In der Stichstraße wird ebenfalls eine Schmutzwasserkanal in STZ DN 200 hergestellt und
mit einem neu zu errichtenden Schachtbauwerk DN 1000 auf den Bestandskanal im
Außenring angebunden. Zum Anbinden der Grundstücksanschlussleitungen für die neu zu
bildenden Grundstücke 2 und A2 wird ein Fertigteilschacht DN 1000 hergestellt. Die neu zu
bildenden Grundstücke 1 und A1 werden auf Strecke angebunden.
Für die Grundstücksanschlussleitungen je geplantem Grundstück werden STZ-Rohre
DN 150 verwendet. Die Anschlussleitungen werden bis ca. 1 m hinter die
Grundstücksgrenze zu einem Grundstücksanschlussschacht verlegt und an bestehende
bzw. neu herzustellende Bestandskanäle angebunden.
Als Kontrollschächte in den Erschließungsstraßen sowie für die Grundstücksanschlüsse
kommen runde Fertigteilschächte DN 1000 nach DIN 4034-1 Typ 2 in Verbindung mit
DIN EN 1917 zur Ausführung.
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7.1
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Versorgungsanlagen / Medien
Strom
Jedes Grundstück erhält einen Hausanschluss. Der Anschluss erfolgt an das vorhandene
Netz.
7.2
Telekom
Die Leitungen werden parallel zu den vorhandenen Stromversorgungsleitungen verlegt.
Jedes Grundstück erhält einen Hausanschluss. Der Anschluss erfolgt an das vorhandene
Netz im Möckernschen Weg bzw. im Außenring. Die gepl. Trassen sind im koordinierten
Leitungsplan dargestellt.
Die Detailplanung der Telekommunikationsanlagen wird in Abstimmung mit dem weiteren
Planungsverfahren durch die Telekom ausgeführt.
7.3
Trinkwasserversorgung
Die Verlegung der Hauptleitung erfolgt im Straßenbereich parallel zur Schmutzwasserbzw. Regenwasserkanalisation. Die Leitungen werden in PE-HD 63x5,8 auf 10 cm
Sandbett ausgeführt. Die restliche Grabenverfüllung erfolgt mit Aushub. Jedes Grundstück
erhält eine Grundstücksanschlussleitung, die als Stichleitung durch die Leipziger
Wasserwerke selbst hergestellt wird. Die Hauptleitungen werden in DA 90,
Grundstücksleitungen in DA 63 ausgeführt. Der Anschluss erfolgt im Außenring. Die
geplanten Trassen in den Achsen 1 und 2 sind im koordinierten Leitungsplan dargestellt.
Die Detailplanung der Trinkwasserversorgung wird in Abstimmung mit dem weiteren
Planungsverfahren durch die Leipziger Wasserwerke ausgeführt.
7.4
Vodafone Kabel Deutschland
Sollten Leitungen der Vodafone Kabel Deutschland GmbH verlegt werden, dann parallel zu
den geplanten Telekom- und Stromleitungen. Jedes Grundstück erhält in diesem Falle
einen Grundstücksanschluss. Der Anschluss an den Bestand ist mit der
Vodafone Kabel Deutschland GmbH abzustimmen.
Die Detailplanung wird in Abstimmung mit dem weiteren Planungsverfahren durch die
Vodafone Kabel Deutschland GmbH ausgeführt.
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Landschaftsbau, Baumpflanzung
In den Grundstücken des Erschließungsträges und in Flurstück 824/5 werden
Baumpflanzungen gemäß des Bebauungsplanes durchgeführt. Als Baumart wird Zierkirsche
bzw. Zierapfel / Hochstamm / STU14-20cm vorgeschlagen. Die Einordnung der
Baumstandorte erfolgt unter Beachtung der Festlegungen des Bebauungsplanes, sowie
nachbarschaftsrechtlicher bzw. erschließungstechnischer Belange.
9
Kosten
Grundlage der Kostenermittlung bilden die Mittelpreise aus aktuellen Baumaßnahmen
sowie von Erfahrungswerten aus vergleichbaren Projekten.
Folgende Nebenkosten sind nicht berücksichtigt:
-
Planungskosten
-
Vermessung
-
Grunderwerb
-
Kosten für Schäden an Bauwerken
-
Kosten für Flurschäden (Entschädigungen)
-
Gebühren bei Behörden
-
Kosten für neue Leitungsrechte
-
Folgekosten für die Wartung, Reparatur und Reinigungsarbeiten
-
Kosten im Hinblick auf Arbeitsschutz (prov. Abstützungen etc.)
-
Lohn und Materialpreiserhöhungen.
-
Kosten für Gutachten (Beweissicherung etc.)
Die Gesamtkosten
Kostenberechnung
für
den
vorliegenden
Baustelleneinrichtung
grundhafter Straßenausbau
Herstellung RW/SW/TW/Beleuchtung/Medien
Baukosten
Mehrwertsteuer 19%
Gesamtbaukosten
Planungsabschnitt
betragen
nach
4.093,50 € netto
87.417,05 € netto
139.327,23 € netto
230.837,78 € netto
43.859,18 € MwSt.
274.696,96 € brutto
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10 Durchführung der Baumaßnahme
Seitens der SchwörerHaus KG ist eine zeitliche Umsetzung der Baumaßnahme ab 3.
Quartal 2017 geplant. Die Bauzeit ist mit 4 Monaten vorgesehen.
Zur grundhaften Herstellung des Außenrings und der Stichstraße ist die Zufahrt zu den
Grundstücken zu gewährleisten. Die Herstellung der Grundstücksanschlüsse sowie
Beleuchtung erfolgt unter Einschränkungen in der Fahrbahn und dem Gehweg.
Erschließung Wohngebiet „Martinshöhe“ in Leipzig/Wiederitzsch
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STRASSENAUFBAU
6
16 3
6
63
44
63
45
63
46
63
47
63
48
63
49
63
50
63
51
63
52
LEGENDE
72
10 2
Erschließung WG "Martinshöhe"
in Wiederitzsch
M 1 : 250
72
11 2
G
00
G
3
DN
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ch
gezeichnet
12.10.15
Bender
flä
ün
:
von
:
bis
geprüft
:
Zeichen
Datum
31.03.2017
Zeichen
bearbeitet
gezeichnet
31.03.2017
geprüft
31.03.2017
ZC
Salomon
geprüft
31.03.2017
Salomon
RB4
78
52 3
72
2 4
Art der Änderung
Telefon (0351) 8 85 89 - 0
Telefax (0351) 8 85 89 - 19
SA
T. Salomon
post@IG-INFRA.de
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Blatt Nr.
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Datum
H=150.00
T=1.85
f=0.01
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11.76m
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11.76m
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Erschließung Wohngebiet
"Martinshöhe" in Wiederitzsch
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e
0- 005
e
flä
2.98%
17.77m
F
bearbeitet
Gr
sse
Stra
1
00
R5.
e
Einfahrt
he
flä
c
ün
Gr
W
Fußweg
(Schotter)
0- 005
ha
lt
As
p
0.8%
H=150.00
T=0.20
f=0.00.98%
2
17.77m
RQ 01
6
16 3
4
Whs I
WD
3
2.5%
1.0%
2.5%
0G+rün000
0+ 022.77
ch
0.50
Asphalt
0+ 000
ANG
BAUANfteFr Ausbau
0+ 010
1.36 1.60
2.75
2.75
0.50
2.75
2.75
2.5%
ün
Gr
1.51 1.60
2.5%
e
ch
flä
1.3%
0+ 005
RQ 01
0+ 020
0+ 024.03
0+ 023.05
0+ 030
0+ 029.35
Whs I
SD
0+ 038
0+ 040
2.5%
HB Beton
Form HB
grundha
stand
ng an Be
Anbindu
Whs I
SD
6
0+ 005
o. A.
2.72%
5.00m
2.5%
e
BB
Rotb
6
18 3
1
2.34%
5.00m
ch
e
ch
Gr
ün
flä
eg
w
n
e
h
c
u
0- 005
R=450
6
18 3
2
6
16 3
5
78
22 3
nweg
Rotbuche
6
17 3
9
6
17 3
8
78
3
6
6
18 3
0
s
9.2
0+ 051.84
6
16 3
3
03
2.72%
5.00m
G
ton
Be
RB m RB
r
Fo
n
ga
n
u
d
bin
n
A
0+
o. A.
2.34%
5.00m
82
4
3
0
0+ 040.01
03
R=450
: Außenring
Station d. SDB
DHHN92
oo
h
0+
R=
ng
lic
02
zu
gä
RQ
un
0
82
4
2
02
3.02
0+
flä
0
Gr
ün
01
0+ 050
0+
Grünfläche
5%
5
BAUENDE
0+ 051.84
2.
00
Anbindung an Bestand
0+
0+ 051.76
.22
0
Betonsteinpflaster
039
00
Grünfläche
0+
0+
5
Höhensystem
.
.49
120 .45
120
Asphalt
: Großwiederitzsch
Straße
ETRS89_UTM33
o. A
A2
50
20. 0
=1 120.5
TS
.55
120 .55
120
82
: Stadt Leipzig
Gemarkung
61
TOR
flä
c
he
Maßstab: 1:250
ün
Whs I
PD
Maßstab: 1:250
3
40
25 3
Whs I
SD
11
40
Whs I
SD
Whs I
SD
13
Wi I
PD
34a
7
40
3
Zeichnung: R:\PROJEKTE\S_15012\01_Entwurfs- und Genehmigungsplanung\E_S_LP01.dwg
40
39 3
Anmerkung
Die geplanten Grundstücksgrenzen wurden aus dem Lageplan vom 26.02.2016 vom Ing. - und
Vermessungsbüro Hans-Peter Keller übernommen.
Gr
Wi I
SD
RW-Rinne TOR
Betonsteinpflaster
GF
63
6
Betonsteinpflaster
Gemeinde
2015-0746
02%
-1. 2m
2
12.
.59
nd
sta
Be
an
ung
ich
ng
n
gle
igu
An stelle gsne
her chun
s
Bö 1:1.5
bis
120
.58
120 .54
120
63
.64
120 .64
120
77
1
RB
.
120
Möckernscher Weg
027
rm
Fo
TB
Zeichen
Blatt.-Nr.
=
TS
er
0+
ton
orm
nF
tai
n
02
AA
AE
. 02%
o. A -1. 2m
2
12.
Be
to
Be
on
TP
Datum
Grundplan - Kataster + Grundriss
50%
-0. 0m
0
27.
RB
TB
an en
ll
ung
ich herste ung
gle
ig
An tand gsne
s
Be chun
s
Bö 1:1.5
bis
uc
Anlage
TB0
.65
120 .61
120
.66
120
ung
cht
leu en
Be rstell
he
Ba
RQ
tt
64
8
%
nke
0
.71
120 .71
121
65
4
%
1.6
0+ 780
Ba
e2
7
TS=122.0
TS=122.18
HP
0
0
0.5
TB0
Querneigung
Hochpunkt
Tiefpunkt
Ausrundungsanfang
Ausrundungsende
Ergänzungen:
Grundplan hergestellt: Vermessungsbüro Hans-Peter Keller
Reg.-Nr.
Detail A
0.5
4.0
ing
r
Außen
8cm Betonsteinpflaster
4cm Brechsand-Splitt-Gemisch-Gemisch (0/5)
38cm komb. Frostschutzschicht (0/45)
Kein amtlicher Lageplan. Die Grenzen sind nur zu Übersichtszwecken dargestellt!
Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Gefälle
(-) und Steigung (+) in Prozent, Länge der
Gefäll- (Steigungs-) Strecke und Halbmesser,
Tangentenlänge und Stich
2.5%
hs
Ac
tt
ahn
TB Beton
Form TB
64
9
. 50%
o. A -0. 0m
0
27.
.68
.70
120 .66
120
nke
Ba
inne
RW-Rpflaster)
(Beton
0
hrb
Fa
alt
0.70%
280.00m
4.75%
305.00m
.71
120
enrin
Asph
r)
TB Beton
Form TB
n
Bestand herstelle
Angleichung an
.5
1:1
bis
ng
igu
Böschungsne
120
.74
Bankett
.70
122.95
122.95
122.84
122.84
120
122.92
.96
.96
123.00
123.00
122.54
122.54
.92 122.91
.92 122.91
.0
R5
g
122.21
122.21
122.39
122.39
A3
.01
.01
Fahrstreifen
TS=122.32
H=7200.00
T=145.81
f=1.48
Aufbau Gehweg - überfahrbar (Zufahrt zu Flst. 63/180)
50cm Oberbau
TB0
.76
120 .76
120
TS=122.94
Grünstreifen
TS=122.95
122.88
.89
122.47
AE
AA 122.77
TS=122.85
.86 122.84
.74
122.93
AE
ung
ucht
Bele tellen
hers
Auß
122.18
AA
122.32
120
122.95
Fahrstreifen
Form RB
errinne
TB Beton 2-zeilige Pflast
Form TB aus Betonstein
16x16x14
.94
Form RB
Schotter
.00
R5
310.00
35cm Oberbau
Lagesystem
.78 .78
.87
Außenring
122.16
120
Achse 1
.88
.86
.82
.86
122.86
fl
Grün
Rabatte
122.15
1
6
Grünstreifen
TB Beton Form TB .87
122.86
Zufahrt
122.86
.82
122
RB Beton
Grünstreifen
122.75
122.74
122.70
.76
0.7
.88
.83 122.91
.83 122.81
.79 122.77
120
TB Beton
Form TB
äche
tung
Beleuch n
herstelle
A1
UA
BA
Ga I
FD
122.16
122.30
122.45
122.29
122.44
122.25
n
to
Be
122.40 RB
che
nflä
Grü
ung
cht
leu llen
e
B rste
he
=12
.90
Gehweg
122.90
.92
122.49
and
est
B
au
an
ng Ausb
u
d
r
G
bin fte
An ndha FAN
u
N
gr
Baugrenze
Flurstücksgrenzen
geplante Flurstücksgrenzen
Nummerierung geplante Parzellierung
geplante Kanalisation
bestehende Kanalisation
Straßenablauf mit Anschlussleitung
Planungshöhen
geplante Beleuchtung
geplanter Hydrant
663f
Au
sI
WhD
W
44
npflaste
g (Beto
Fußwe
che
Grünflä
(Zierkirsche bzw. Zierapfel / Hochstamm / STU 14-20cm)
n
ße
TS
Geh-/
Radweg
122.97 122.86
122.34
122.79
.92 122.95
.89
Beleuchtung
versetzen
Beleuchtung
herstellen
TOR
122.89
.99
TB Beton
Form TB
g
rin
8cm Betonsteinpflaster
4cm Brechsand-Splitt-Gemisch-Gemisch (0/5)
23cm komb. Frostschutzschicht (0/45)
Form RB 15/22 (4cm Anschlag)
Form HB 15/30 (10cm Anschlag)
Form TBB 10/25 (0cm Anschlag)
anzupflanzende Bäume
.85
Detail A
46 Hydrant
Rundbordstein Beton
Hochbord Beton
Tiefbordstein Beton
Absenkstein
120
ild
Feuerwehrsch
66
40
gemäß DIN
TB Beton
Form TB
Aufbau Gehweg und Geh-/Radweg
40 m
1.2
30
oo
20
R=
10
Bankett
Böschung
000
5
50 cm Oberbau
0+
0
Fahrbahn
6
16 3
8
6
16 3
9
chtung
Beleu llen
herste
Lageplan
Aufbau Fahrbahn Bk 0,3
4 cm Asphaltdeckschicht (AC 8 D N)
10 cm Asphalttragschicht (AC 22 T N)
36 cm komb. Frostschutzschicht (0/45)
Gehweg mit Verlegemuster (Betonsteinpflaster)
Grünstreifen
Entwässerungsrinne
Blattgröße: 1.135 m x 0.415 m = 0.471 m2
Zeichen
Ergänzungen:
Grundplan hergestellt: Vermessungsbüro Hans-Peter Keller
Erschließung Wohngebiet
"Martinshöhe" in Wiederitzsch
LEGENDE PLANUNG
M 1 : 250
0
Anlage
5
10
20
30
Neigungsbrechpunkt
mit Angabe von :
40 m
M 1 : 50
Höhenplan
Krümmungsband
rechter Fahrbahnrand
linker Fahrbahnrand
re. FBR
li. FBR
0
M 1 : 250
1
3
2
4
5
6
7
Hk =
T =
=
f
km =
hTS =
300.000 m
8.104 m
0.109 m
0+ 016.75
331.007 m
Ausrundungshalbmesser, Tangentenlänge,
Stichhöhe,
Bau-km,
Höhe Tangentenschnittpunkt
Zeichen
Gemeinde
: Stadt Leipzig
Gemarkung
: Großwiederitzsch
Datum
Zeichen
Datum
31.03.2017
Zeichen
bearbeitet
gezeichnet
31.03.2017
geprüft
31.03.2017
ZC
Salomon
geprüft
31.03.2017
Salomon
2015-0746
Reg.-Nr.
Gradiente
vorhandenes Gelände
Planum
Datum
Grundplan - Kataster + Grundriss
Blatt.-Nr.
ETRS89_UTM33
Lagesystem
Höhensystem
Straße
: Außenring
Station d. SDB
:
von
:
bis
:
DHHN92
bearbeitet
12.10.15
Leickenbach
gezeichnet
12.10.15
Bender
geprüft
8m
Auftrag
Abtrag
-2.50
%
11.63
m
Überhöhung = 5.0
Gradiententiefpunkt
Gradientenhochpunkt
-7
13 .90%
.2
5m
AA
AE
Gefälle (-) und Steigung (+) in Prozent, Länge
der Gefäll- (Steigungs-) Strecke
Ausrundungsanfang
Ausrundungsende
Das Straßenplanum ist mit einer Querneigung von 4% herzustellen.
Höhenplan Achse 1 - Außenring
Höhenplan Achse 2 - Stichstraße
Hw =
T =
=
f
km =
hTS =
Hk =
T =
=
f
km =
hTS =
150.000 m
0.197 m
0.000 m
0+ 005
122.320 m
150.000 m
1.845 m
0.011 m
0+ 022.77
122.850 m
Nr.
-0.50%
27.00m
Art der Änderung
-1.02%
12.22m
INFRA
0.07%
11.76m
0.52%
17.24m
Telefon (0351) 8 85 89 - 0
Telefax (0351) 8 85 89 - 19
post@IG-INFRA.de
120.63
120.50
2.72%
5.00m
AE
AA
122.85
SA
T. Salomon
120.76
2.98%
17.77m
2.34%
5.00m
Nöthnitzer Str. 3
01187 Dresden
122.95
122.94
SchwörerHaus KG
Hans-Schwörer-Str. 8
72531 Hohenstein-Oberstetten
AA AE
Unterlage
5
Blatt Nr.
1
Datum
122.07
122.32
Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Maßstab: 1:250
20.00
27.00
30.00
39.22
119.51
119.52
119.57
119.53
120.66
120.63
120.59
120.50
-1.15
-1.10
-1.02
-0.97
BAUENDE
Straßenbau
10.00
-0.00
-0.00
119.92
122.95
-0.08
120.71
122.87
122.94
122.94
-0.25
-0.25
-0.79
122.69
122.69
122.89
-0.02
5.00
122.86
122.86
-0.10
119.96
122.76
122.84
-0.14
[m ü. NHN]
120.74
122.70
122.79
-0.16
Geländehöhe über Gradiente
-0.78
50.00
122.64
122.77
-0.16
[m ü. NHN]
0.00 BAUANFANG
40.00
40.01
122.61
122.47
[m ü. NHN]
-0.11
Höhe Gradiente
120.76
30.00
122.36
122.31
122.32
122.33
Geländehöhe über Gradiente
-0.05
-0.05
-0.06
[m ü. NHN]
120.76
24.61
122.26
122.27
122.27
[m ü. NHN]
122.18
Höhe bestehendes Gelände
-0.00
22.77
122.19
Höhe Gradiente
0.00
51.76
51.84
20.92
122.08
[m]
122.94
122.94
20.00
[m ü. NHN]
Zeichnungsname: R:\PROJEKTE\S_15012\01_Entwurfs- und Genehmigungsplanung\E_S_LS01.dwg
Station Gradiente
122.95
122.95
10.00
Höhe bestehendes Gelände
4.80
5.00
5.20
[m]
-5.00
Station Gradiente
122.07
grundhafter
Ausbau
BAUENDE
Straßenbau
Achse 2
M = 1:250
Überhöhung = 5.0
118.00 m ü. NHN
0.01
0.00 BAUANFANG
122.18
Achse_1
M = 1:250
Überhöhung = 5.0
121.00 m ü. NHN
bearbeitet
gezeichnet
geprüpft
Erschließung Wohngebiet
"Martinshöhe" in Wiederitzsch
Höhenplan
Straßenbau
Maßstab: 1:250/50
Blattgröße: 0.950 m x 0.297 m = 0.282 m2
Zeichen
Unterbeton (Pflasterbett, Bordbettung, Rückenstütze)
ist als C25/30 XF1 C1 Dmax=32 auszuführen.
Detail Lichtmasten
15
Tiefbordstein Beton
DIN EN 1340 / DIN 483
Form TB
TB 100x250mm
15
15
Einordnung
Fundamente Lichtmasten
2-zeilige Pflasterrinne
aus Betonstein
160x160x140mm
10
8
15
5
5
30 10
22 10
45 15
3
5
4
6
14
8m
7
20
20
C25/30
C25/30
C25/30
C25/30
20
Verdichtungsgrad/Verformungsmodul: OK Planum EV2=45 MN/m²
OK Frostschutzschicht EV2=100 MN/m²
Regelquerschnitt 01
Achse 1 - Außenring Station 0+020
: Großwiederitzsch
Straße
: Außenring
Station d. SDB
:
bearbeitet
12.10.15
Leickenbach
gezeichnet
12.10.15
Bender
von
:
bis
:
Datum
Zeichen
Fundament
Lichtmasten
Straßenflurstück
20
: Stadt Leipzig
Gemarkung
DHHN92
geprüft
Bankett
Bord
8
2
Höhensystem
35
Gemeinde
ETRS89_UTM33
Lagesystem
(Draufsicht)
15
R5
M 1 : 50
Zeichen
0.60
15
Datum
2015-0746
Reg.-Nr.
Hochbordstein Beton
DIN EN 1340 / DIN 483
Form HB 150x300mm
30
Regelquerschnitte Straßenbau
Grundplan - Kataster + Grundriss
Blatt.-Nr.
30
1
Anlage
Details Einfassungen
Rundbordstein Beton
DIN EN 1340 / DIN483
Form RB 150x220mm
0
Ergänzungen:
Grundplan hergestellt: Vermessungsbüro Hans-Peter Keller
Erschließung Wohngebiet
"Martinshöhe" in Wiederitzsch
8,46
0.50 0.60
Sicherheitsraum
für Beleuchtung
5,50
0,75
Regelquerschnitt 02
Fahrbahn
0,50
Bankett
2,75
Fahrstreifen
Grundstücksgrenze
geplant
Sicherheitsraum
für Beleuchtung
Sicherheitsraum
für Beleuchtung
Achse 2 - Stichstraße Station 0+ 020
0,75
2,75
1,36 *
1,60
Fahrstreifen
Grünstreifen
Gehweg
0.75
0.50
(* variabel)
0,50
4,00
0,50
Fahrbahn
Nr.
geplante Flurstücksgrenze
Bankett
Zeichen
Rundbordstein Beton
DIN EN 1340 / DIN483
Form RB 15x22cm
Anschlag 4cm
INFRA
gezeichnet
31.03.2017
31.03.2017
Tiefbordstein Beton
DIN EN 1340 / DIN 483
Form TB 10x25cm
Anschlag 0cm
Tiefbordstein Beton
DIN EN 1340 / DIN 483
Form TB 10x25cm
Anschlag 0cm
±0
2.5%
-7 -3
var.
-2
+2
2.5%
Anbindung
an Bestand
15 cm Schotterrasen
Auffüllung mit
verdichtungsfähigem Material
6%
.5
1:1
4.0%
4.0%
30 cm Bodenaustausch
geprüft
31.03.2017
ZC
Salomon
geprüft
31.03.2017
Salomon
Rundbordstein Beton
DIN EN 1340 / DIN483
Form RB 15x22cm
Anschlag 4cm
-1 -5
2.5%
Tiefbordstein Beton
DIN EN 1340 / DIN 483
Form TB 10x25cm
Anschlag 0cm
±0
2.5%
SchwörerHaus KG
Hans-Schwörer-Str. 8
72531 Hohenstein-Oberstetten
Entwurf- und Genehmigungsplanung
15 cm Schotterrasen
+5
6%
Drainage
1:1
4.0%
1:1
.
Anbindung
an Bestand
Unterlage
6
Blatt Nr.
1
Datum
.5
8 cm Betonsteinpflaster
4 cm Brechsand-Splitt-Gemisch (0/5)
23 cm komb. Frostschutzschicht (0/45)
Bk 0,3
4 cm Asphaltdeckschicht
10 cm Asphalttragschicht
36 cm komb. Frostschutzschicht (0/45)
geplante
Flurstücksgrenze
2-zeilige Pflasterrinne
aus Beton
16x16x14cm
geplante
Flurstücksgrenze
2.5%
Telefon (0351) 8 85 89 - 0
Telefax (0351) 8 85 89 - 19
SA
post@IG-INFRA.de
20cm Oberbodenandeckung
+7
Nöthnitzer Str. 3
01187 Dresden
T. Salomon
geplante
Flurstücksgrenze
Tiefbordstein Beton
DIN EN 1340 / DIN 483
Form TB 10x25cm
Anschlag 0cm
Anbindung an
Bestand
0,25
Bankett
bearbeitet
15 cm Schotterrasen
Auffüllung mit
verdichtungsfähigem Material
6%
Art der Änderung
5
Anbindung
an Bestand
Zeichen
bearbeitet
gezeichnet
geprüpft
Erschließung Wohngebiet
"Martinshöhe" in Wiederitzsch
Regelquerschnitte
Straßenbau
Maßstab: 1:50
35 cm Oberbau
0,30
50 cm Oberbau
Bk 0,3
4 cm Asphaltdeckschicht
10 cm Asphalttragschicht
36 cm komb. Frostschutzschicht (0/45)
Detail Tiefbord
Auffüllung mit verdichtungsfähigem Material (Körnung 0/45)
lagenweise einbauen und verdichten
Verdichtungsgrad EV2=45 MN/m²
0.50 0.60
50 cm Oberbau
Detail Rundbord
Zeichnungsname: R:\PROJEKTE\S_15012\01_Entwurfs- und Genehmigungsplanung\E_S_RQ01.dwg
Blattgröße: 0.765 m x 0.297 m
G
DN
72
10 2
G
VW
0
10
72
11 2
P
STZ
150
STZ
150
G
G
G
00
Kein amtlicher Lageplan. Die Grenzen sind nur zu Übersichtszwecken dargestellt!
3
DN
GG
0G
25
DN
GG
0G
Gemeinde
: Stadt Leipzig
Gemarkung
: Großwiederitzsch
Straße
: Außenring
Station d. SDB
:
von
:
bis
:
Datum
Zeichen
Datum
31.03.2017
Zeichen
bearbeitet
gezeichnet
31.03.2017
geprüft
31.03.2017
ZC
Salomon
geprüft
31.03.2017
Salomon
ETRS89_UTM33
DHHN92
bearbeitet
12.10.15
Leickenbach
gezeichnet
12.10.15
Bender
VW
10
geprüft
1
VW
.0
W2 NHN
R
+
t
ach 540 m NHN W2.2 2
h
c
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+
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DH 18.83 N30 ->RW
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SH 18.83 DN15 ->A2
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0
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DN
118
KE 18.84
1
KE
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78
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VW 100 GGG
GG
0G
25
GG
0G
30
a.B.
a.B.
PE
63
72
2 4
Carport I
PD
Art der Änderung
2
WZ
Nr.
PE
INFRA
AW
61
Nöthnitzer Str. 3
01187 Dresden
Telefon (0351) 8 85 89 - 0
Telefax (0351) 8 85 89 - 19
est
SA
AW
59
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Whs I
SD
A
78
16 3
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Whs II
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a
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SchwörerHaus KG
Hans-Schwörer-Str. 8
72531 Hohenstein-Oberstetten
Unterlage
7
Blatt Nr.
1
Datum
Zeichen
bearbeitet
ch
flä
Gr
ün
78
48 3
78
45 3
gezeichnet
e
Grünfläche
82
5 4
Entwurf- und Genehmigungsplanung
geprüpft
Erschließung Wohngebiet
"Martinshöhe" in Wiederitzsch
e
Schp. I
PD
ch
e
FD
Whs I
SD
Whs I
SD
PE
25
Wi I
PD
11
PE
- Die 25
Trinkwasserleitungen
sind nur informativ dargestellt. Die Planung erfolgt durch die Leipziger Stadtwerke.
- Die Schmutz- und Regenwasserleitungen werden in Stz DN 150 ausgeführt.
ich
g
La
Maßstab: 1:250
3
Whs I
SD
34a
Anmerkungen zu den Hausanschlüssen
13
40
25 3
flä
ün
Gr
25 PE
40
39 3
7
ns
eu
Zeichnung: R:\PROJEKTE\S_15012\01_Entwurfs- und Genehmigungsplanung\E_L_LP01.dwg
Maßstab: 1:250
Die geplanten Grundstücksgrenzen wurden aus dem Lageplan vom
26.02.2016 vom Ing. - und Vermessungsbüro Hans-Peter Keller übernommen.
3
a
.34
Nr
AS
RW-Rinne TOR
Whs I
PD
er
GF
VW 80 GG
Betonsteinpflaster
63
6
Betonsteinpflaster
Wi I
SD
Anmerkung
Versorgungsleitungen dienen nur zur nachrichtlichen Information.
Der eingetragene Leitungsbestand ist den uns zur Verfügung
gestellten Unterlagen der Medienträger entnommen.
Die dargestellten Leitungsverläufe erheben aufgrund
der Qualität und des Umfanges der Unterlagen keine Gewähr auf
Lagegenauigkeit und Vollständigkeit!
25 PE
flä
ün
Gr
TOR
TOR
Koordinierter Leitungsplan
Schp. I
SD
ch
I
T
FDrafo
r
Zeichen
2015-0746
Reg.-Nr.
a.B.
G
Datum
Grundplan - Kataster + Grundriss
Blatt.-Nr.
post@IG-INFRA.de
N
UE
Wi I / FD
r
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ge
i
E
Anlage
Höhensystem
G
0G
10
Ergänzungen:
Grundplan hergestellt: Vermessungsbüro Hans-Peter Keller
Lagesystem
A2
A2
B
D
AW
and
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4
4
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4
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G
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2.0
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1
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DH 19.19 N20 ->SW A_A2
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H
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SH 19.19 DN15 ->SW
1
0
KA 19.20 DN15
1
0
KE 19.2
1
KE
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Gr
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4
2
Grünfläche
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Betonsteinpflaster
Grünfläche
82
5
Asphalt
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Möckernsche
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WZ
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T. Salomon
2
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TOR
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Flurstücksgrenzen / gepl. Parzellierung
VW
9.2
65
4
0
64
9
2
1
Schacht RW1.
+NHN
DH 122.509 m
+NHN
SH 120.800 m
33
300 ->259482
KA 120.80 DN
300 ->RW1.0
KE 120.80 DN
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N
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H
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0
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+NHN
DH 122.906 m
+NHN
SH 121.300 m
300 ->RW1.1
KA 121.30 DN
150 ->RWHA_F
KE 121.30 DN
150 ->RWHA_G
KE 121.30 DN
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mit Anbindung an Kanal
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+NHN
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+NHN
SH 120.250 m
32
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KE 120.25 DN
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+NHN
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150 ->SWHA_F
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150 ->SWHA_G
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Koordinierter Leitungsplan
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117
RQ
Erschließung WG "Martinshöhe"
in Wiederitzsch
Blattgröße: 1.135 m x 0.415 m = 0.471 m2
Ergänzungen:
Grundplan hergestellt: Vermessungsbüro Hans-Peter Keller
Erschließung Wohngebiet
"Martinshöhe" in Wiederitzsch
M 1 : 250
0
5
10
20
30
Die Angaben zur Stationierung beziehen sich
auf die Kanaltrasse und gehen nicht einher mit
der Stationierung des Straßenbaus.
40 m
LEGENDE
Anlage
Höhensystem
M 1 : 50
Längsschnitte - RW-Kanal
Regenwasserkanal geplant
3
2
4
5
6
7
8m
Gemeinde
: Stadt Leipzig
Gemarkung
: Großwiederitzsch
Straße
: Außenring
Station d. SDB
:
von
:
bis
:
Datum
Zeichen
Zeichen
gezeichnet
Datum
31.03.2017
31.03.2017
geprüft
31.03.2017
ZC
Salomon
geprüft
31.03.2017
Salomon
ETRS89_UTM33
Lagesystem
DHHN92
Höhen Straßenplanung
1
Zeichen
2015-0746
Reg.-Nr.
Gelände Bestand
0
Datum
Grundplan - Kataster + Grundriss
Blatt.-Nr.
bearbeitet
12.10.15
Leickenbach
gezeichnet
12.10.15
Bender
geprüft
Regenwasserkanal vorhanden
M 1 : 250
Überhöhung = 5.0
Stichstraße
Außenring
RW2.0
RW1.1
25948233
Anbindung Außenring
RW1.0
RW2.2
KP Rotbuchenweg / Außenring
Höhe Straßenplanung
Höhe Straßenplanung
Geländ
e
Bestand
Gelände Bestand
Nr.
Art der Änderung
bearbeitet
INFRA
Nöthnitzer Str. 3
01187 Dresden
Telefon (0351) 8 85 89 - 0
Telefax (0351) 8 85 89 - 19
SA
T. Salomon
[m]
120.800
120.130
120.800
120.330
19.97
18.97
18.95
17.95
DN 250 B
DN 300 B
25.041
26.361
35.371
26.195
159.3 - 2.3
158.8 - 2.2
Gebiet
Zeichnungsname: R:\PROJEKTE\S_15012\01_Entwurfs- und Genehmigungsplanung\E_L_LS01.dwg
Außenring
[m ü. NHN]
Schachtnummer
RW2.0
Kanaltiefe
[m]
Sohlhöhe Schacht
Sohlhöhe Haltung
Haltung
Länge
Rohr
Nennweite / Material
Haltung
Gefälle
Rohr
Qvoll Vvoll
Wasserspiegel
[m ü. NHN]
[m ü. NHN]
[m]
[mm]
[o/oo]
[l/s - m/s]
[m ü. NHN]
Stationierung
[m]
Gebiet
Ablauf = 25948238 DN 300
118.519m ü.NHN
Zulauf = 25948237 DN 300
118.539m ü.NHN
SE-A3
120.66 120.66 120.66
Höhe Schachtdeckel
120.54 119.59 120.54
[m ü. NHN]
Zulauf
HA DN 150 118.69m ü.NHN
HA DN 150 118.68m ü.NHN
Zulauf
HA DN 150 118.84m ü.NHN
HA DN 150 118.84m ü.NHN
SE - A2
Ablauf = 25948234 DN 300
120.123m ü.NHN
Zulauf
25948230 DN 300
120.330m ü.NHN
SE - A1
120.800
121.300
Höhe geplantes Gelände
RW2.2
2.13
Stationierung
121.300
[m ü. NHN]
118.830
118.531
118.826
SchwörerHaus KG
Hans-Schwörer-Str. 8
72531 Hohenstein-Oberstetten
Unterlage
8
Blatt Nr.
1
Datum
Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Zeichen
bearbeitet
gezeichnet
geprüpft
Erschließung Wohngebiet
"Martinshöhe" in Wiederitzsch
Längsschnitte
RW-Kanal
Maßstab: 1:250/50
118.531
36.25
35.25
DN 300 B
8.249
8.366
89.5 - 1.3
36.75
[m ü. NHN]
[m ü. NHN]
[m]
[mm]
[o/oo]
[l/s - m/s]
[m ü. NHN]
25948233
Höhe Bestandsgelände
1.71
Sohlhöhe Schacht
Sohlhöhe Haltung
Haltung
Länge
Rohr
Nennweite / Material
Haltung
Gefälle
Rohr
Qvoll Vvoll
Wasserspiegel
RW1.1
M = 1:250
Überhöhung = 5.0
116.00 m ü. NHN
0.50
[m]
122.04 122.04 122.04
Kanaltiefe
RW1.0
1.91
Schachtnummer
39.41
[m ü. NHN]
122.51 122.51 122.39
Höhe Schachtdeckel
1.71
[m ü. NHN]
20.47
Höhe geplantes Gelände
122.91 122.91 122.99
[m ü. NHN]
1.61
Höhe Bestandsgelände
0.50
M = 1:250
Überhöhung = 5.0
119.00 m ü. NHN
Zulauf
HA DN 150 121.81m ü.NHN
Zulauf
HA DN 150 121.30m ü.NHN,
HA DN 150 121.30m ü.NHN
post@IG-INFRA.de
(Stichstraße)
Blattgröße: 0.950 m x 0.297 m
Ergänzungen:
Grundplan hergestellt: Vermessungsbüro Hans-Peter Keller
Erschließung Wohngebiet
"Martinshöhe" in Wiederitzsch
M 1 : 250
0
5
10
20
30
Die Angaben zur Stationierung beziehen sich
auf die Kanaltrasse und gehen nicht einher mit
der Stationierung des Straßenbaus.
40 m
LEGENDE
Anlage
Höhensystem
M 1 : 50
Schmutzwasserkanal geplant
1
3
2
4
5
6
7
8m
Gemeinde
: Stadt Leipzig
Gemarkung
: Großwiederitzsch
Datum
Zeichen
Zeichen
gezeichnet
Datum
31.03.2017
31.03.2017
geprüft
31.03.2017
ZC
Salomon
geprüft
31.03.2017
Salomon
ETRS89_UTM33
Lagesystem
Straße
: Außenring
Station d. SDB
:
von
:
bis
:
DHHN92
Höhen Straßenplanung
0
Zeichen
2015-0746
Reg.-Nr.
Gelände Bestand
Längsschnitte - SW-Kanal
Datum
Grundplan - Kataster + Grundriss
Blatt.-Nr.
bearbeitet
12.10.15
Leickenbach
gezeichnet
12.10.15
Bender
geprüft
Schmutzwasserkanal vorhanden
M 1 : 250
Überhöhung = 5.0
Außenring
SW1.0
SW1.1
Stichstraße
25948232
Höhe Straßenplanung
Geländ
e Besta
nd
SW2.2
Anbindung Außenring
KP Rotbuchenweg / Außenring
SW2.0
Höhe Straßenplanung
Gelände Bestand
Nr.
Art der Änderung
bearbeitet
INFRA
Stationierung
[m]
120.690
120.250
120.690
120.250
119.840
120.250
119.840
20.79
19.79
19.03
18.03
DN 200 STZ
DN 200 STZ
21.167
22.236
21.551
22.747
49.8 - 1.6
50.3 - 1.6
Gebiet
Zeichnungsname: R:\PROJEKTE\S_15012\01_Entwurfs- und Genehmigungsplanung\E_L_LS01.dwg
Außenring
Kanaltiefe
[m]
Sohlhöhe Schacht
Sohlhöhe Haltung
Haltung
Länge
Rohr
Nennweite / Material
Haltung
Gefälle
Rohr
Qvoll Vvoll
Wasserspiegel
[m ü. NHN]
[m ü. NHN]
[m]
[mm]
[o/oo]
[l/s - m/s]
[m ü. NHN]
Stationierung
[m]
Gebiet
Ablauf = 25948239
DN 200 118.604m ü.NHN
120.65 120.65 120.65
Zulauf = 25948236
DN 200 118.634m ü.NHN
120.56 119.56 120.56
[m ü. NHN]
Zulauf
HA DN 150 118.99m ü.NHN
HA DN 150 118.99m ü.NHN
Zulauf
HA DN 150 119.20m ü.NHN
HA DN 150 119.20m ü.NHN
Ablauf = 25948235
DN 200 119.840m ü.NHN
0.00 122.00
Zulauf = 25948231
DN 200 119.880m ü.NHN
Schachtnummer
[m ü. NHN]
post@IG-INFRA.de
SW2.0
SW2.2
2.02
[m ü. NHN]
[m ü. NHN]
[m]
[mm]
[o/oo]
[l/s - m/s]
[m ü. NHN]
25948232
Höhe geplantes Gelände
119.196
SA
SchwörerHaus KG
Hans-Schwörer-Str. 8
72531 Hohenstein-Oberstetten
Unterlage
9
Blatt Nr.
1
Datum
Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Zeichen
bearbeitet
gezeichnet
geprüpft
Erschließung Wohngebiet
"Martinshöhe" in Wiederitzsch
Längsschnitte
SW-Kanal
Maßstab: 1:250/50
118.626
119.189
118.900
38.75
37.75
DN 200 STZ
14.711
7.647
29.1 - 0.9
39.25
Sohlhöhe Schacht
Sohlhöhe Haltung
Haltung
Länge
Rohr
Nennweite / Material
Haltung
Gefälle
Rohr
Qvoll Vvoll
Wasserspiegel
SW1.1
[m ü. NHN]
Telefon (0351) 8 85 89 - 0
Telefax (0351) 8 85 89 - 19
T. Salomon
1.36
[m]
SW1.0
Höhe Bestandsgelände
0.50
Kanaltiefe
122.00
Schachtnummer
Höhe Schachtdeckel
2.16
[m ü. NHN]
40.31
Höhe Schachtdeckel
122.44 122.44 122.39
[m ü. NHN]
2.19
Höhe geplantes Gelände
21.29
[m ü. NHN]
M = 1:250
Überhöhung = 5.0
116.00 m ü. NHN
122.86 122.86 122.98
Höhe Bestandsgelände
0.50
M = 1:250
Überhöhung = 5.0
118.00 m ü. NHN
2.17
Zulauf
HA DN 150 120.74m ü.NHN,
HA DN 150 120.74m ü.NHN
Zulauf
HA DN 150 120.30m ü.NHN
Bestandskanal
Regenwasser
DN 300
Nöthnitzer Str. 3
01187 Dresden
(Stichstraße)
Blattgröße: 0.950 m x 0.297 m
Tab.2 entspr. DIN EN 1610
Tab.1 entspr. DIN EN 1610
Erschließung Wohngebiet
"Martinshöhe" in Wiederitzsch
M 1 : 50
0
1
3
2
5
4
6
7
8m
Anlage
Mindestgrabenbreite (OD + x)
m
DN
Mindestgrabenbreite
m
Grabentiefe
m
verbauter Graben
Regelquerschnitte Leitungen
0,80
0,90
>225 bis -< 350
OD + 0,50
OD + 0,50
OD + 0,40
>4,00
1,00
>350 bis -< 700
OD + 0,70
OD + 0,70
OD + 0,40
>700 bis -< 1200
OD + 0,85
OD + 0,85
OD + 0,40
>1200
OD + 1,00
OD + 1,00
OD + 0,40
M 1 : 50
Regelquerschnitt 01
OD + 0,40
Gemeinde
: Stadt Leipzig
Gemarkung
: Großwiederitzsch
Datum
Zeichen
Zeichen
gezeichnet
Datum
31.03.2017
31.03.2017
geprüft
31.03.2017
ZC
Salomon
geprüft
31.03.2017
Salomon
ETRS89_UTM33
Lagesystem
Straße
: Außenring
Station d. SDB
:
von
:
bis
:
DHHN92
ß<
- 60°
> 1,00 < 1,75
>1,75 <
- 4,00
< 225
-
Zeichen
2015-0746
Reg.-Nr.
unverbauter Graben
ß > 60°
Datum
Grundplan - Kataster + Grundriss
Blatt.-Nr.
Höhensystem
keine Mindestgrabenbreite vorgegeben
<1,00
Ergänzungen:
Grundplan hergestellt: Vermessungsbüro Hans-Peter Keller
Mindestgrabenbreite in Abhängigkeit von der Nennweite DN
Mindestgrabenbreite in Abhängigkeit von
der Grabentiefe
bearbeitet
12.10.15
Leickenbach
gezeichnet
12.10.15
Bender
OD + 0,40
geprüft
Achse 1 - Außenring Station 0+020
Bei den Angaben OD + x entspricht x/2 dem Mindestarbeitsraum zwischen Rohr
und Grabenwand bzw. Grabenverbau (Pölzung).
8,46
Dabei ist:
OD der Außendurchmesser, in m
ß der Böschungswinkel des unverbauten Grabens, gemessen gegen die Horizontale
Sicherheitsraum
für Beleuchtung
5,50
0,75
Regelquerschnitt 02
Fahrbahn
Details Leitungszonen
Sicherheitsraum
für Beleuchtung
Achse 2 - Stichstraße Station 0+ 020
Leitung
0,75
0,50
2,75
2,75
1,36 *
1,60
Bankett
Fahrstreifen
Fahrstreifen
Grünstreifen
Gehweg
Verfüllung mit
vorh. bzw. zu
lieferndem Material
(* variabel)
0,50
4,00
0,50
0,30
Bettung
Kiessand 0/16
Fahrbahn
Bankett
Øaußen
0,10 + 1/10 OD
Bankett
Kabel
vorh. Stromversorgung
gepl. Telekomleitung
+2
2.5%
vorh. Stromversorgung
-2
gepl. Telekomleitung
gepl. Beleuchtung
var.
bearbeitet
Øaußen
INFRA
Nöthnitzer Str. 3
01187 Dresden
Telefon (0351) 8 85 89 - 0
Telefax (0351) 8 85 89 - 19
0,10
post@IG-INFRA.de
SchwörerHaus KG
Hans-Schwörer-Str. 8
72531 Hohenstein-Oberstetten
Unterlage
10
Blatt Nr.
1
Datum
.5
1:1
SA
T. Salomon
gepl. Trinkwasserleitung
DN 63x5,8 PE-HD
-7 -3
2.5%
Bettung
Sand 0/2
gepl. SW-Kanal DN200 Stz
±0
Art der Änderung
0,10
gepl. RW-Kanal DN300 B
2.5%
gepl. Beleuchtung
gepl. RW-Kanal DN300 B
gepl. Trinkwasserleitung
DN 63x5,8 PE-HD
6% +7
gepl. SW-Kanal DN200 Stz
Nr.
Verfüllung mit
vorh. bzw. zu
lieferndem Material
Zeichen
T= 0.90
4.0%
6%
-1 -5
Entwurf- und Genehmigungsplanung
+5 6%
2.5%
±0
2.5%
bearbeitet
.5
ca. T= 1.20
ca. T= 1.53
ca. T= 1.30
4.0%
T= 0.90
gezeichnet
1:1
ca. T= 2.03
ca. T= 1.38
ca. T= 1.20
4.0%
1:1
geprüpft
.5
Erschließung Wohngebiet
"Martinshöhe" in Wiederitzsch
Regelquerschnitte
Leitungen
Maßstab: 1:50
0,75
1,38
3,04
0,65
1,77
1,02
1,75
0,60
0,93
0,40
3,22
0,88
1,02
0,79
1,08
0,30
0,23
1,55
0,45
0,88
0,56
0,90
0,36
1,36
0,77
0,55
0,44
0,20 0,15
0,15
0,15
0,15
0,88
0,80
0,19
Zeichnungsname: R:\PROJEKTE\S_15012\01_Entwurfs- und Genehmigungsplanung\E_L_RQ01.dwg
0,45
0,65
0,40
0,28
0,17
0,03
Blattgröße: 0.765 m x 0.297 m
INFRA
T. Salomon
Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden
Stadt Leipzig
04158 Leipzig / Wiederitzsch
Tel.:(03 51) 8 85 89-0
Fax:(03 51) 8 85 89-19
Unterlage 11
Erschließung Wohngebiet „Martinshöhe“
in Leipzig/Wiederitzsch
ENTWURFS- UND GENEHMIGUNGSPLANUNG
ERMITTLUNG DER BAUKLASSEN
Auftraggeber:
Planung:
SchwörerHaus KG
Hans-Schwörer-Str. 8
72531 Hohenstein-Oberstetten
INFRA
T. Salomon
Nöthnitzer Str. 3
01187 Dresden
Tel. 03 51/8 85 89-0
Bearbeiter:
Herr Salomon
Aufgestellt:
Dresden, den 31.03.2017
Seite 1
Projekt: S_15012
INFRA
T. Salomon
Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden
Tel.:(03 51) 8 85 89-0
Fax:(03 51) 8 85 89-19
Bemessung des Oberbaus nach RStO 2012
Das Baugebiet befindet sich in der Frosteinwirkungszone II, der Boden wird in Frostempfindlichkeitsklasse F3 eingestuft.
Die Dimensionierung des Straßenoberbaus wurde nach RStO 2012 festgelegt. Entsprechend der RASt06 wurden für die Erschließungsstraßen die Straßenkategorie ES V gewählt. Diese bildet die Grundlage zur Bemessung des Oberbaus und somit ergibt sich die
Belastungsklasse Bk0,3 (nach RStO 2012 Tabelle 2) mit einem frostsicherer Oberbau von
50 cm.
Tabelle 2: Mögliche Belastungsklassen für die typischen Entwurfssituationen nach den RASt
Zur Ermittlung der Gesamtdicke des frostsicheren Oberbaus wurden folgende Parameter
berücksichtigt:
Ausgangswerte der Mindestdicke nach RStO 2012, Tafel 6, Zeile 2:
•
Frostempfindlichkeitsklasse (F3)
•
Belastungsklasse 0,3 = 50 cm
Tabelle 6: Ausgangswerte für die Bestimmung der Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus
Dicke in cm bei Belastungsklasse
Frostempfindlichkeitsklasse
Bk100 bis Bk10
Bk3,2 bis Bk1,0
Bk0,3
F2
55
50
40
F3
65
60
50
Seite 2
Projekt: S_15012
INFRA
T. Salomon
Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden
Tabelle 7: Mehr- oder Minderdicken infolge örtlicher Verhältnisse
Örtliche Verhältnisse
A
B
Frosteinwirkung
kleinräumige
Klimaunterschiede
Wasserverhältnisse
im Untergrund
Lage der Gradiente
Entwässerung
der Fahrbahn /
Ausführung
der Randbereiche
Zone I
Zone II
Zone III
ungünstige Klimaeinflüsse
z. B. durch Nordhang oder in
den Kammlagen von Gebirgen
keine besonderen Klimaeinflüsse
günstige Klimaeinflüsse bei
geschlossener seitlicher
Bebauung entlang der Straße
kein Grund- und Schichtenwasser bis in eine Tiefe von
1,5 m unter Planum
Grund- oder Schichtenwasser dauernd oder zeitweise höher als 1,5 m unter
Planum
Einschnitt, Anschnitt
Geländehöhe bis Damm
≤ 2,0 m
Damm < 2,0 m
Entwässerung der Fahrbahn
über Mulden, Gräben bzw.
Böschungen
Entwässerung der Fahrbahn
und Randbereiche über
Rinnen bzw. Abläufe und
Rohrleitungen
Tel.:(03 51) 8 85 89-0
Fax:(03 51) 8 85 89-19
C
D
E
± 0 cm
+ 5 cm
+ 15 cm
+ 5 cm
± 0 cm
- 5 cm
± 0 cm
+ 5 cm
+ 5 cm
± 0 cm
- 5 cm
± 0 cm
- 5 cm
Unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderdicken infolge der gegebenen Verhältnisse
wie Frosteinwirkungszone II, gemäß Karte der Frosteinwirkungszonen Sachsen, herausgegeben vom Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, Abt. Verkehr vom 07/2012, der Lage in einer geschlossenen Ortschaft auf vorhandenen Geländehöhen und günstiger Entwässerungsverhältnisse sowie der vorhandenen Entwässerungseinrichtungen ergibt sich
die endgültige Mindestdicke des frostsicheren Oberbaues nach Tabelle 7 der RStO 12 für
Bk0,3 zu 50 cm.
Seite 3
Projekt: S_15012
INFRA
T. Salomon
Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden
Mehr- oder Minderdicken Bk0,3
Mindestdicke
Frosteinwirkung Zone II
kleinräumige Klimaunterschiede
Wasserverhältnisse
Lage der Gradiente
Ausführung der Randbereiche
Mindestdicke des Frostsicheren Oberbaus
Tel.:(03 51) 8 85 89-0
Fax:(03 51) 8 85 89-19
50 cm
+ 5 cm
± 0 cm
± 0 cm
± 0 cm
- 5 cm
50 cm
Folgender Aufbau zur Erschließung des Wohngebietes wurde gewählt:
Verkehrsfläche der Wohnwege – Bk0,3
Bituminöse Deckschicht (AC 8 D N )
4 cm
Bituminöse Tragschicht (AC 22 T N)
10 cm
komb. Frostschutzschicht (0/45)
36 cm
Oberbau
50 cm
Gehwege
Betonsteinpflaster
Brechsand-Splitt-Gemisch (0/5)
komb. Frostschutzschicht (0/45)
8 cm
4 cm
23 cm
Oberbau
35 cm
Seite 4
Projekt: S_15012
Stadt Leipzig
ASG
Mai 2011
Standards der Stadt Leipzig
für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün
Die Ausbaustandards für Stadtstraßen in Leipzig und die Mindeststandards für Bäume bei
Pflanzungen im öffentlichen Straßenraum wurden im Beschluss des Oberbürgermeisters Nr. 37/98
bestätigt und dienen als Grundlage der folgenden Richtlinie.
Hinweise zur Planung
I.
1. Allgemeine Gestaltungsgrundsätze bei der Bepflanzung von Straßenräumen
Wesentliche Grundlagen bei der Gestaltung des öffentlichen Straßenraumes sind:
•
Lage und Funktion von
Hauptverkehrs-, Haupterschließungs- und
Anliegerstraßen
•
-
-
Charakter und Wertigkeit der Bebauung,
Denkmalschutz, Lärmschutz, Wohn- und
Aufenthaltsqualität
Im öffentlichen Straßenraum ist deshalb am konkreten Standort zu prüfen wie die
Vegetationsflächen gestaltet werden. Dabei sind zwei Kategorien zu unterscheiden:
•
Ausbau von Baumscheiben
in Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen,
intensiv frequentierten Wohn- und Geschäftsstraßen
•
-
Stadtgestalterischer Aspekt
Vegetationsstreifen
entlang Hauptverkehrs-, Haupterschließungs- und
Anliegerstraßen
Pflanzen sind prägende, wertvolle Elemente des Raumes.
Sie sind wichtige Punkte der Planung.
Bei Rekonstruktion und Neuanlagen von Straßen ist der vorhandene Bestand (Vegetation,
Bausubstanz usw.) zu erfassen, zu analysieren und in die Planung zu integrieren.
Die Kronendurchmesser der Bäume sind im Lageplan maßstabsgerecht darzustellen.
Der Gehölzbestand aus angrenzenden Grundstücken ist ebenfalls im Plan zu erfassen.
Flächige Pflanzungen sind entsprechend der FLL Richtlinie „Leitfaden für die Planung, Ausführung
und Pflege von funktionsgerechten Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich“ zu planen.
2. Bäume
Bei der Gestaltung des Straßenraumes haben Bäume aufgrund ihrer starken raumbildenden Wirkung
eine zentrale Bedeutung.
Die Art der Bepflanzung ist von der gestalterischen Funktion abhängig:
•
Allee
Betonung des linearen Charakters der Straße
•
Baumreihen oder wechselseitige Gestaltungselemente zur Abgrenzung des
Reihenpflanzungen
Straßenraumes und zur Betonung des
Straßenverlaufes
•
Baumgruppen, Blockbildung
Betonung von Gebäuden oder Straßenabschnitten
•
Solitärbaum
Platzgestaltung, Orientierungsmerkmal
•
Baumtor
Hervorheben eines Abschnittwechsels
Auswahl der Baumarten:
Sie richtet sich nach dem Bestand, den vorhandenen räumlichen Bedingungen, den
Standortansprüchen sowie der zu erzielenden gestalterischen Wirkung.
Hierbei sind die Empfehlungen der Straßenbaumliste des GALK-Arbeitskreis Stadtbäume zu
beachten. Eine Festlegung der Baumarten und –sorten hat mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer
Leipzig Sachgebiet Stadtbäume zu erfolgen.
Seite 1
„Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011
3. Rasen
Rasen ist die Vorzugsvariante zur Begrünung von Vegetationsflächen im öffentlichen Straßenraum.
Die Zusammenstellung der Rasensaatgutmischung ist standortabhängig.
4. Sträucher und Hecken
Aufgrund des hohen Pflegeaufwandes sind Sträucher und Hecken in unmittelbarer Angrenzung zur
Straßenfläche nur an ausgewählten Stellen zu pflanzen, z.B. auf Ausgleichsflächen, Randbereichen
der Verkehrsanlagen oder Lärmschutzwällen.
Die Sicht zwischen Gehweg und Fahrbahn an Knotenpunkten und Querungsstellen darf nicht
eingeschränkt werden.
5. Kletterpflanzen
Bei der Begrünung von Fassaden, Wänden und technischen Bauwerken ist die Verwendung in
Abhängigkeit von der gestalterischen Funktion zu prüfen.
6. Blumenzwiebeln
Verwendung in Rasenflächen
7. Technische Ausrüstungs- und Ausstattungselemente des öffentlichen Raumes
In der Vorplanung sind Abstimmungen zur Koordinierung erforderlich:
- Ver- und Entsorgungsanlagen (oberirdisch und unterirdisch)
- Beleuchtungsanlagen
- Lichtsignalanlagen
- Maste und Fahrleitungsanlagen der Leipziger Verkehrsbetriebe,
- Beschilderung (Verkehrszeichen, wegweisende Beschilderung, Schilderbrücken)
- Stadtmobiliar
- Werbeanlagen
- Haltestellen
8. Die Planung muss unter dem Aspekt eines vertretbaren Bewirtschaftungsaufwandes
während der Unterhaltungspflege erfolgen
Bereits in der Planung müssen die Folgekosten für die Unterhaltungspflege ausgewiesen werden.
Folgende Details sind objektkonkret mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer abzustimmen:
- Arten- und Sortenwahl von Gehölzen
- Bäume auf der Grundlage der aktuellen GALK-Straßenbaumliste
- Rasensaatgut- oder Kräutermischungen
- Blumenzwiebeln
Pflanzabstände der Sträucher zu befestigten Flächen Straße, Geh- und Radweg:
- Bodendecker
>
0,7 m
- mittelhohe Sträucher
>
1,5 m
- hohe Sträucher, Solitäre
>
3,0 m
•
Im Straßenrandbereich sind Bodendecker zu pflanzen (Ausnahmefall).
•
Kreuzungsbereiche und Straßenraumsichtfelder sind von Strauchpflanzungen frei zu halten.
•
Straßenmittelstreifen und Kreisverkehrsmittelflächen sind als Rasenflächen auszubilden.
- Flächen mit weiniger als 10 m² sind als Vegetationsflächen nicht geeignet und deshalb mit einem
dauerhaften Belag zu versehen.
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„Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011
II.
Anforderungen an die Ausschreibung von Straßenbegleitgrün
1. Mindeststandards für Bäume bei Pflanzungen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Leipzig
(Beschluss des OBM der Stadt Leipzig vom 18.05.98)
Qualitätskriterien für Alleebäume (Hochstämme für Straßenbepflanzung); in Ergänzung der jeweils
aktuellen FLL Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen:
Ausschreibungstext für die Baumlieferung
Innere Qualität der Bäume:
ausgewogen ernährt
in der Baumschule ausreichend akklimatisiert
frei von Krankheiten und Schädlingen
sortenecht
Äußere Qualität der Bäume:
Krone arttypisch, gleichmäßig mit Ästen in differenzierter Rangordnung aufgebaut
maximaler Astdurchmesser 2,5 cm
ausgewogenes Verhältnis zwischen Krone und Stamm
keine eingeschlossene Rinde zwischen Stamm und Seitenästen
Stamm gerade, ohne Quirle und Zwiesel, frei von Verletzungen, mit gerader
Verlängerung in der Krone
Bewurzelung der Art/Sorte und dem Alter entsprechend ausgebildet
regelmäßig verpflanzt, nicht unterschnitten
Ballen fest durchwurzelt, Grobwurzeln nicht beschädigt
letzter Aufbauschnitt spätestens in der vorletzten Vegetationsperiode
Alleebaum, 4 x verpflanzt, mit Drahtballen, Stammumfang 20 - 25 cm, aus extra weitem Stand,
mit geradem durchgehenden Leittrieb, einheitlichem Kronenaufbau, einheitlichem Kronenansatz
bei mindestens 2,50 m, aus deutschen oder vergleichbaren Anbaugebieten; Lieferbetrieb muss
anerkannte Markenbaumschule des jeweiligen Lieferlandes sein (Nachweis).
2. Baumscheiben, Vegetationsstreifen
2.1 Baumscheiben
•
Mindestfläche der offenen Baumscheibe 6 m² (Nettofläche). Die Grundfläche des
durchwurzelbaren Raumes soll mindestens 16 m² und die Tiefe mindestens 80 cm
betragen(DIN 18916).
Sollten offene Baumscheiben in der geforderten Größe nicht möglich sein, sind folgende Maßnahmen
vorzusehen:
•
Abdeckung mit Baumrosten, Wurzelbrücken oder einem dauerhaft luft- und
wasserdurchlässigen Belag in analoger Größe.
•
Vergrößerung des durchwurzelbaren Raumes durch Wurzelgräben;
2.2 Vegetationsstreifen
Mindest-Netto-Breite 2,00 m (Brutto-Breite abzüglich Rückenstütze der Borde).
Bei Pflanzungen in Vegetationsstreifen sind zur Verbesserung der Einwachsbedingungen und zur
Erweiterung des Wurzelraumes Wurzelgräben zwischen den einzelnen Baumgruben herzustellen (FLL
Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2)
2.3 Aushub
Tiefe
•
Baumgruben mindestens
120 cm
•
Altbaumscheiben
20 cm
Entfernen des alten Erdstoffes (in Vegetationsstreifen L = 300 cm)
z.B. durch Absaugen mit dem Erdstoffsauger. Arbeiten im Wurzelbereich sind manuell
auszuführen. Wurzeln dürfen nicht verletzt werden.
•
Strauchflächen zwischen den Baumstandorten
40 cm
•
Rasenflächen
10 cm
2.4 Lockern der Baumgrubensohle und des Untergrundes der Vegetationsflächen
Lockerungstiefe unter Baumgrubensohle:
20 cm
Seite 3
„Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011
2.5 Einbau Substrat
•
Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und
Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate (FLL Empfehlungen für
Baumpflanzungen Teil 2)
Pflanzgrubenbauweise 1
Pflanzgrube nicht oder nur freitragend überbaut, ihre Oberfläche nicht oder nur geringfügig
belastet. Der Baugrund und die Verfüllung müssen nicht unterbaufähig sein.
Anforderungen an die einzubauenden Erdstoffe:
pflanzenphysiologisch unbedenklich; frei von Verticilliumerregern, Wurzelunkräutern und
Fremdstoffanteilen (Nachweis - Zertifikat)
Baumneupflanzung - mindestens
110 cm
Gemisch A
- Oberboden (siehe Definition)
- Kompost (Rottegrad 5, Bundesgütegemeinschaft Kompost e.v.)
- Sand 0/4
- Lavalit 4/16
- Perlit 2/6
45 %
15 %
10 %
15 %
15 %
Gemisch B
Für Baumarten, die einen abgemagerten Boden benötigen, wie z.B. Robinie:
- Oberboden (siehe Definition)
30 %
- Sand 0/4
30 %
- Lavalit 4/16
25 %
- Perlit 2/6
15 %
Definition Oberboden (nach DIN 18196 und DIN 18915):
Korngrößenzusammensetzung:
- Kieskorn
> 2 - < 5 mm
- Feinbodenanteil
< 2 mm
(davon Gehalt an Humus / organische Bodensubstanz 3 - 6 %)
Bodengruppe 6 bindiger Boden begrenzt bis auf folgenden Feinanteil:
- lehmiger Sand mit Feinanteil
< 0,06 mm
- sandiger Lehm mit Feinanteil
< 0,06 mm
pH-Wert
6,0 - 7,5
Salzgehalt
< 3 g/kg
Vorhandene verfügbare Nährstoffanteile:
Phosphor
Kalium
Magnesium
30 %
70 %
16-20 %
21-25 %
6 - 8 mg/100g
13 - 20 mg/100g
5 - 7 mg/100g
Pflanzgrubenbauweise 2
gemäß „FLL Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2
bei ganz oder teilweise als Verkehrsfläche überbauten Pflanzgruben. Darunter müssen
Baugrund und Verfüllung/Vegetationsschicht tragfähig/unterbaufähig sein.
•
•
•
Altbaumscheibe
Rasenflächen
Strauchpflanzung
10 cm Kompost
10 cm Oberboden
30 cm Gemisch:
50 % Kompost
50 % Oberboden
2.6 Abdeckung von Baumscheiben und Strauchflächen
•
Baumscheiben
10 cm Lavalit 4/8 (alternativ Blähschiefer)
•
Baumscheiben in Rasenflächen
10 cm Lavalit 2/4 (alternativ Blähschiefer)
•
Vegetationsflächen mit Strauchpflanzungen 10 cm Rindenmulch
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„Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011
3. Düngung
- Jungbäume siehe Punkt 7.2 Entwicklungspflege.
- Strauchpflanzungen:
Vor dem Aufbringen des Rindenmulches ist ein langsam wirkender N-Dünger einzuarbeiten.
4. Hinweise zur Ausführung von Baumpflanzungen
•
Lockeres, überschüssiges Bodenmaterial auf dem Ballen ist vor der Pflanzung von Hand,
ohne Werkzeug zu entfernen. Die Wurzelanläufe sollen sichtbar sein.
•
Die Bäume sind nur so tief zu pflanzen, wie sie vorher in der Baumschule gestanden
haben. Das Setzmaß ist zu beachten.
•
Nach dem Einsetzen des Baumes in die vorbereitete Pflanzgrube ist das Drahtgeflecht auf der
Oberseite des Ballens zu lösen.
•
Stammschutz - Schutz vor Temperaturschwankungen:
Rindenschutz gegen Verdunstung und Sonneneinstrahlung durch Weißanstrich inklusive
Voranstrich herstellen. Stamm mittels Schleifvlies reinigen und mit dem Voranstrich LX 60 oder
gleichwertigem "satt" streichen. Rindenschutz durch deckenden Anstrich mehrjährig (>= 5 Jahre)
haftender Stammschutzfarbe (weiß) vom Stammfuß bis zum Kronenansatz anlegen.
System Arbo-Flex der Fa. Flügel- GmbH Osterode/Harz Tel: 05522/3191-0 oder gleichwertig.
Im Falle niedriger Bearbeitungstemperaturen ist eine Zwischensicherung bis zum
nächstmöglichen Anstrichzeitpunkt mittels Schilfrohrmatten einlagig ( Höhe bis Kronenansatz)
herzustellen. Die Überlappung ist nach Norden auszurichten.
Ausnahme: Eichen und Platanen erhalten keinen Stammschutz.
•
Die Verankerung der neu zu pflanzenden Bäume erfolgt mit je drei Baumpfählen, die
untereinander mit Halblatten zu stabilisieren sind.
•
Als Baumbindung ist ein Baumbindegurt für eine 3-Pfahl-Bindung zu verwenden. Typ:
"Baumbindegurt GEFA 2000" oder gleichwertig
•
Durch die Art der Verbindung von Baum und Verankerung darf keine Verletzung oder
Einschnürung der Rinde entstehen und sie muss am Pfahl gegen Verrutschen gesichert sein.
Die Bindung muss parallel zwischen Stamm und Verankerung ausgeführt werden.
5. Baumschutz
In Abhängigkeit von den Standortverhältnissen ist jeweils am konkreten Fall die Notwendigkeit von
Schutzmaßnahmen vor Anfahrschäden zu prüfen. Festlegungen zur Art des Produktes und zum
Einbau erfolgen in Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer.
Sicherheitsraum: Bei allen Einbauten ist der Sicherheitsraum zur Straße zu beachten (RAS-Q).
Einbauten:
•
Holzpfosten (14 cm x 14 cm x 120 cm, ohne Spitze, mit Fase)
aus Hartholz (Robinie, Lärche, Esche oder Eiche), Einbauhöhe 70 cm über Niveau
•
Baumschutzbügel
an exponierten Standorten mit starkem Parkdruck
•
Poller aus Beton oder Naturstein als Sonderlösung
6. Leitungsschutzmaßnahmen
Bei komplexen Erschließungs- bzw. Neubaumaßnahmen von Straßen sind die Regelabstände von
Leitungen zu Baumstandorten anzustreben. Können diese nicht eingehalten werden, sind die
Festlegungen in der jeweiligen „Vereinbarung zum Schutz der Bäume in der Stadt Leipzig und zum
Schutz der unterirdischen Ver- und Entsorgungsanlagen bei Unterschreitung der Regelabstände“
(jeweils zwischen Stadt Leipzig und der SWL GmbH / KWL GmbH / LVB GmbH) zu berücksichtigen.
Zum Schutz der Leitungen sind folgende Maßnahmen möglich:
•
vorzugsweise – planmäßiger Schutz der Leitungen durch Wurzelsperren direkt an der
Ver-/Entsorgungsleitung im Leitungsgraben bzw. durch Verlegung in Kabelschutzrohren
•
Einbau von Folien/Platten als maximal einseitige Wurzelsperre je Baumgrube
•
Nachträglicher Einbau von teilbaren Kabelschutzrohren
7. Pflanzschnitt, Erziehungs- und Aufbauschnitt (nach ZTV – Baumpflege)
Abstimmungen zum Schnitt sind mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer zu führen.
Um Schnittflächen möglichst klein zu halten, ist unter Berücksichtigung der arttypischen Wuchsform
Fehlentwicklungen rechtzeitig vorzubeugen bzw. sind diese möglichst früh zu korrigieren.
•
Zur Pflanzung erfolgt der Pflanzschnitt. Zu dicht stehende Äste, nach innen wachsende
Zweige, Konkurrenztriebe und beschädigte Triebe sind zu entfernen.
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„Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011
•
•
•
Der Leittrieb ist frei zu stellen.
Nach dem ersten Standjahr beginnen der Aufbau des Lichtraumprofils sowie der Erziehungsund Aufbauschnitt.
Die Schnittflächen sind sofort nach den Schneiden mit einem zugelassenen
Wundverschlussmittel (fungizidhaltig, rindengrau) zu behandeln.
8. Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
Alle Pflegegänge sind rechtzeitig vor der Ausführung dem AG anzukündigen.
8.1 Fertigstellungspflege
Bis zur Abnahme der Pflanzung sind in 3 Pflegegängen die Leistungen der Fertigstellungspflege nach
DIN 18916 zu erbringen:
•
Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs
•
Beseitigung von Unrat
•
Wässern
Jungbäume:
Zeitraum Mai bis September 12 Wassergaben je 100 l/Baum
Sträucher:
Zeitraum Mai bis September 12 Wassergaben je 10 l/Strauch
Die Fertigstellungspflege dauert mindestens bis zum 30. September nach der Herstellung und endet
mit der Abnahme (gemäß ZTV La-StB 05, Punkt 4.5.2)
8.2 Entwicklungspflege
Für 2 Jahre sind im Leistungsverzeichnis folgende Leistungen zu erfassen:
•
3 Pflegegänge/Jahr
- Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs
- Beseitigung von Unrat.
•
Wartung der Baumverankerung: pro Jahr ein Durchgang.
•
Wässern:
Jungbäume:
Zeitraum Mai bis September 12 Wassergaben je 100 l/Baum
Sträucher:
Zeitraum Mai bis September 12 Wassergaben je 10 l/Strauch
•
Düngung der Jungbäume:
pro Jahr eine Düngung mit Spezialbaumdünger:
150 g/m² N, P, K mit Mg, Ca und Spurenelementen
•
Am Ende der Entwicklungspflege, falls nicht anders festgelegt, sind Baumbindungen und
Verankerungen zu entfernen.
8.3 Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Rasenflächen
Die Anzahl der Rasenschnitte pro Jahr erfolgt in Abhängigkeit von der Lage der Flächen in der Regel:
• Innenstadtbereich
8
• Alle anderen Flächen
2
9. Gewährleistung, Abnahmen und Übergaben
• Nach Herstellung erfolgt eine Kontrollprüfung der ausgeführten Pflanzarbeiten.
• Die Abnahme der mangelfreien Leistung erfolgt nach der Fertigstellungspflege.
• Die Gewährleistung richtet sich nach den Regeln der VOB. Die Frist für die Gewährleistung wird auf
mindestens 2 Jahre festgesetzt.
• Die Abnahme der Entwicklungspflegeleistungen erfolgt zum Ende der vertraglichen Pflegezeit.
Gleichzeitig erfolgt eine Endkontrolle zur Mangelfreiheit der Pflanzleistung
• Bei Abnahmen und Kontrollprüfungen ist das Amt für Stadtgrün und Gewässer Leipzig hinzu zu
ziehen. Es ist jeweils ein Protokoll zu fertigen.
10. Schutz von Bäumen im Baustellenbereich
Zum Schutz des Baumbestandes sind folgende Vorschriften und Regelwerke zu beachten:
DIN 18920
Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
RAS-LP 4
Teil Landschaftspflege; Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei
Baumaßnahmen
ZTV
Baumpflege
Baumschutzsatzung - Satzung zum Schutz und zur Pflege des Baumbestandes der Stadt Leipzig
Seite 6
„Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011
Im Baustellenbereich sind die Bäume mit einer Bretterummantelung vor Schäden zu schützen.
Im Näherungsbereich von Wurzeln sind wurzelschonende Maßnahmen anzuwenden. Wurzeln dürfen
nicht verletzt werden.
•
Absaugen von Erdstoff mit dem Erdstoffsauger
•
Handschachtung
•
maschinelle Grabung nur mit Kleintechnik und nach Kenntnis der Wurzelverläufe
(Suchschachtungen)
11. Vorschriften und Regeln
in den jeweils aktuellen Ausgaben
DIN 18299
DIN 18300
DIN 18315
DIN 18317
DIN 18318
DIN 18320
DIN 18915
DIN 18916
DIN 18917
DIN 18918
DIN 18919
DIN 18920
DIN 1998
RAS-LP 4
RAS-Q
ZTV
ZTV
ZTV
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Erdarbeiten
Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten ohne Bindemittel
Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten aus Asphalt
Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken, Plattenbeläge und Einfassungen
Landschaftsbauarbeiten
Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Bodenarbeiten
Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Pflanzen und Pflanzarbeiten
Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Rasen und Saatarbeiten
Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen;
Sicherungen durch Ansaaten, Bepflanzungen; Bauweisen mit lebenden und
nichtlebenden Stoffen und Bauteilen, kombinierte Bauweisen
Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von
Grünflächen
Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentliche Flächen; Richtlinien für die
Planung
Teil Landschaftspflege, Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei
Baumaßnahmen
Teil: Querschnitte
Großbaumverpflanzung
Baumpflege
Baum – StB 04
ZTVE-StB 94
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im
Straßenbau
ZTV La-StB 05 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau
FLL
FLL
FLL
Leitfaden für die Planung, Ausführung und Pflege von funktionsgerechten
Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich
Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1 Planung, Pflanzarbeiten, Pflege; Teil 2
Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und
Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate
Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen
Baumschutzsatzung zum Schutz und zur Pflege des Baumbestandes der Stadt Leipzig
Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.: Qualitätskriterien und Güterichtlinien, Substratkompost
Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen
Vereinbarung zum Schutz der Bäume in der Stadt Leipzig und zum Schutz der unterirdischen Ver- und
Entsorgungsanlagen bei Unterschreitung der Regelabstände mit:
• SWL
• KWL
• LVB
Seite 7
„Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011
Abtretungserklärung
Vorhaben Titel, Erschließungsvertrag vom Datum
Hiermit tritt der Erschließungsträger
Name, Anschrift
ihre Gewährleistungsansprüche gegen das ausführende Unternehmen
Name, Anschrift
aus dem Werkvertrag vom Datum und aus den Bürgschaften
Nummer bzw. Az., Datum, Betrag der Bürgschaft(en) und Name des Bürgen (der Bank)
zur Erfüllung ihrer Gewährleistungspflicht gegenüber der Stadt Leipzig in voller Höhe an
die Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
ab.
Die Gewährleistungsansprüche der Stadt gegen den Erschließungsträger aus §
Gewährleistungsparagraph Erschließungsvertrages vom Datum bleiben bestehen. Eine
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Erschließungsträger erfolgt
nur nach vorheriger Rückabtretung der von dem Erschließungsträger abgetretenen
Gewährleistungsansprüche durch die Stadt.
Unterschrift eines Vertreters des ausführenden Unternehmens
Ort, Datum
Unterschrift eines Vertreters des Erschließungsträger
Ort, Datum
Unterschrift eines Vertreters der Bank
Ort, Datum
Unterschrift eines Vertreters der Stadt Leipzig
Ort, Datum
Anlage
Auszug aus dem Werkvertrag vom Datum
Der Werkvertrag ist beizulegen.
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Stand: Februar 17
Abnahmedokumentation Erschließungsmaßnahme Straße
Bauvorhaben
Projektnummer
Bauherr/Erschließungsträger
Generalunternehmer
1. Übernahmeerklärung Stadt Leipzig (nach Vertragserfüllung)
2. Genehmigungen / Abnahmen
2.1 Erschließungsvertrag / Städtebaulicher Vertrag, /Durchführungsvertrag
Protokollvereinbarungen / Ergänzungen
2.2 Plangenehmigung Entwurfsplanung und Baufreigabeerklärung Verkehrs- und
Tiefbauamt
2.3 Nutzungserlaubnis / Verkehrsfreigabeprotokoll
2.4 Abnahmeprotokolle
Straßen-/ Grün-/ Beschilderungs-/ Markierungsabnahmeprotokoll
Schlussabnahmeprotokoll inkl. Anlagen GU, Bauleitererklärung
Bestätigung Mängelbeseitigung GU
2.5 Abnahmeprotokoll Straßenbeleuchtung, Installationsbescheinigung
Straßenbeleuchtung
2.6 Gewährleistungsbürgschaften (Kopie) mit Fristangabe oder Erklärung, dass
Gewährleistungssicherung über Verwahrkonto läuft
2.7 Abnahmeprotokolle, Vereinbarungen Ver- und Entsorgungsunternehmen / Medien
3. Bestandsdokumentation
3.1
3.2
3.3
3.4
Bebauungsplan
Bestandsvermessung, Lageplan M 1:500
Grenzbescheinigung des Vermessungsbüros
Komplette Ausführungsplanung Erschließung Straßenbau mit Baubeschreibung
und Plänen
4. Qualitätssicherheitsnachweise/Zertifikate
4.1 Verdichtungsnachweise Frostschutz-, bzw. Kiessandtragschicht, Schottertragschicht
4.2 Spülprotokolle Straßenentwässerung / Straßeneinläufe, Versickerungsnachweise
4.3 Zertifikate Betonerzeugnisse, Beton, Mineralbeton, Splitt, Frostschutzmaterial
(einschl. Eignungsprüfung), Recyclingmaterial
4.4 Lieferscheine Asphaltbeton bzw. Gussasphalt, Asphaltbinder, bituminöse
Tragschicht, sonst. Massenbaustoffe (auf Anforderung)
4.5 Eignungsprüfung der Mischanlage für eingebautes bituminöses Material (auf
Anforderung)
5. Kostenzusammenstellung (Übersicht)