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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1380179.pdf
Größe
5,7 MB
Erstellt
20.03.18, 12:00
Aktualisiert
02.06.18, 21:26

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05644 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Städtebaulicher Vertrag zur Planung und Herstellung der straßenseitigen Erschließung sowie der Ausgleichsmaßnahmen der Vorhaben auf den Flurstücken 824/1 bis 824/5 sowie 783/53 der Gemarkung Großwiederitzsch im Bereich des Außenrings im BP-Gebiet E 140 "Wohngebiet Martinshöhe" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau OR Wiederitzsch Zuständigkeit Beschlussfassung Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Beschluss des Oberbürgermeisters vom 22.05.2018: 1 Der beigefügte städtebauliche Vertrag zur Planung und Herstellung der straßenseitigen Erschließung sowie der Ausgleichsmaßnahmen der Vorhaben auf den Flurstücken 824/1 bis 824/5 sowie 783/53 der Gemarkung Großwiederitzsch im Bereich des Außenrings im BP-Gebiet E 140 "Wohngebiet Martinshöhe“ zwischen der SchwörerHaus GmbH Co. KG und der Stadt Leipzig wird seitens der Stadt abgeschlossen. 2 Die ggf. ab dem Haushaltsjahr 2018 anfallenden Folgekosten in Höhe von ca. 2362,75 € werden innerhalb des Budgets des Verkehrs- und Tiefbauamtes finanziert. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 ff. zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Verkehrs- und Tiefbauamt anzumelden. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten öff. Verkehrsfläche ca. 649€/a Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) s. Sachverhalt 1.100.54.1.0.01 1.100.54.1.0.01 Oberflächenent (Konto 42419150) wässerung ca. 523,75€/a Beleuchtung Unterhaltung ca.700€/a Beleuchtung Strom ca. 490 €/a 1.100.541.001.09 1.100.5410.01 (Konto 42711200) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Der Erschließungsträger beabsichtigt die Erschließung und Entwicklung seiner Grundstücke im Bereich des B-Plangebietes Nr. E 140 „Wohngebiet Martinshöhe“ auf den Flurstücken 824/1 bis 824/5 sowie 783/53 der Gemarkung Großwiederitzsch im Bereich des Außenrings. Auf seinen Grundstücken sollen 9 Einfamilienhäuser entstehen. Die Grundstücke werden erschlossen durch die teilweise herzustellende öffentliche Straße Außenring sowie einen daran anbindenden Wohnweg. An den Möckernschen Weg wird über einen Gehweg angebunden und in diesem Anbindungsbereich entsteht eine Grünfläche. Der Vertrag regelt weiterhin die Pflanz- und Erhaltungsverpflichtung zu den im Bebauungsplan festgesetzten Baumpflanzungen im privaten Bereich. Das Gesamtvolumen des Vertrages beträgt ca. 256.303,00 €. In dieser Höhe werden die vertraglichen Verpflichtungen über eine Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung als Wirksamkeitsvoraussetzung des städtebaulichen Vertrages abgesichert. Folgekosten Für die in Privateigentum verbleibenden Flächen entstehen für die Stadt keine Folgekosten. Gemäß der Ergebnisse der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen beträgt der Unterhaltungsbedarf für Anliegerstraßen ca. 1,10 €/m² pro Jahr. Hier entstehen ca. 590 m² öffentliche Straßenverkehrsfläche, damit ergibt sich ein Bedarf in Höhe von ca. 649 € pro Jahr (PSP 1.100.54.1.0.01). Für die Oberflächenentwässerung entsteht ein Bedarf in Höhe von ca. 523,75 € pro Jahr (PSP 1.100.54.1.0.01, Konto 42419150). Als Unterhaltungskosten für die Beleuchtung (7 Leuchten) (700 €, PSP 1.100.54.1.0.01.09) und den erforderlichen Strom (490 €, PSP 1.100.54.1.01, Konto 42711100) fallen ca. 1190 € pro Jahr an. Die ggf. ab dem Haushaltsjahr 2018 anfallenden Folgekosten (in Abhängigkeit der Zeitschienen, die sich durch die Vermarktung und Bautätigkeit des Erschließungsträgers und der Bauherren ergeben) in Höhe von ca. 2362,75 € werden innerhalb des Budgets des Verkehrs- und Tiefbauamtes finanziert. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 ff. zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Verkehrs- und Tiefbauamt anzumelden. Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Schaffung von Arbeitsplätzen Der Vertragspartner sichert mit der Durchführung seines Vorhabens seinen eigenen Tätigkeitsbereich, aber durch die Bauarbeiten und die Vermarktung der Häuser auch die Tätigkeitsfelder anderer Unternehmen. Damit werden auch Effekte für andere Unternehmen im Hinblick auf die Sicherung der Arbeitsplätze und Verbesserung der Arbeitsmarktsituation erreicht. Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichene Altersstruktur - Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus Das geplante Vorhaben trägt dazu bei, dass das Wohnangebot und die Infrastruktur der Stadt ausgebaut werden. Damit kann insbesondere einer Abwanderung von Familien ins Umland entgegengewirkt werden. Anlagen: Städtebaulicher Vertrag inklusive Anlage 1 bis 4 3/3 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation s. Anlage Sachverhalt 2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) s. Anlage Sachverhalt 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung hoch mittel ja nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. keine Auswirkung       niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel 1) negative Auswirkung positive Auswirkung 5 Finanzierung Stad t Leip zig 01.1 5/01 6/01 .12 verschlechtert nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1       1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) S. Anlage Sachver halt 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       Stad t Leip zig 01.1 5/01 6/01 .12 -1Stand 02.05.2018 Städtebaulicher Vertrag Die Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, - nachfolgend Stadt genannt und die SchwörerHaus GmbH & Co. KG diese vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin „Schwörer Haus“ Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch ihre Geschäftsführung, Hans-Schwörer-Straße 8, 72531 Hohenstein-Oberstetten  nachfolgend Erschließungsträger genannt - schließen folgenden Vertrag gemäß § 11 BauGB: Präambel Der Erschließungsträger plant die Erschließung seiner Vorhaben im Bereich des Bebauungsplanes Nr. E 140 „Wohngebiet Martinshöhe“ auf den Flurstücken 824/1 bis 824/5 sowie 783/53 der Gemarkung Großwiederitzsch im Bereich des Außenrings. Geplant ist die Bebauung von 9 Grundstücken mit Einfamilienhäusern. Das Flurstück 824/5 ist bereits bebaut. Der Außenring wird in einem Teilbereich zwischen Rotbuchenweg Richtung Möckernscher Weg hergestellt und die Grundstücke A1 und A2 auf Flurstück 824/1 sowie AA1 und AA2 auf Flurstück 783/53 werden über einen Wohnweg erschlossen. An den Möckernschen Weg wird über einen Gehweg angebunden und im Anbindungsbereich entsteht eine Grünfläche. Weiterhin sind im Bebauungsplan Baumpflanzungen festgesetzt im privaten Bereich, die gebietsprägenden Charakter haben. §1 Gegenstand des Vertrages (1) Die Stadt überträgt nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) die Erschließung auf den Erschließungsträger. Die Umgrenzung des Erschließungsgebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 Lageplan Entwurfs-/Genehmigungsplanung (Stand 31.03.17) beigefügten Plan . -2(2) Für die Art, den Umfang und die Ausführung der Erschließung sind maßgebend a) der Bebauungsplan Nr. E 140 „Wohngebiet Martinshöhe“, 4. Änderung, rechtswirksam seit dem 13.01.1998 b) die Erschließungsprojekte auf der Grundlage der Ausbauplanungen, für die die Voraussetzungen des § 125 Abs. 2 BauGB vorliegen müssen, soweit zu diesem Zeitpunkt noch kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt. (3) Der Erschließungsträger verpflichtet sich zur Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen gem. §§ 2 und 3 dieses Vertrages. (4) Die Stadt verpflichtet sich, die im öffentlich gewidmeten Bereich liegenden Erschließungsanlagen bei Vorliegen der in § 8 dieses Vertrages genannten Voraussetzungen in ihre Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen. Eine eventuell erforderliche Übertragung von zukünftig öffentlichen Grundstücksflächen an die Stadt aufgrund eines noch abzuschließenden Notarvertrages hat kosten- und lastenfrei für die Stadt zu erfolgen. Die privat verbleibenden Flächen und Pflanzungen werden nicht von der Stadt übernommen und diese trägt hierfür auch keine Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflichten. (5) Leitungsgebundene Erschließungsanlagen (Abwasser, Wasser, Strom, Gas, Telekommunikation) sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Hierüber hat der Erschließungsträger mit den zuständigen Versorgungsträgern gesonderte Vereinbarungen abzuschließen. In Wiederitzsch ist ist der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land (ZVWALL) zuständig. (6) Im Bebauungsplan sind im privaten Bereich Baumpflanzungen festgesetzt, die auch gebietsprägenden Charakter haben. Weiterhin sind die festgesetzten Baumpflanzungen Anteil der Ausgleichs/Kompensationsmaßnahmen nach § 1 a Abs. 3 BauGB i.V.m. der Eingriffsregelung des BNatschG für die durch die Umsetzung des Bebauungsplanes bewirkte Minderung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 a BauGB bezeichneten Bestandteilen. Bezüglich dieser Festsetzungen sind die Käufer in den Notarverträgen oder in sonst geeigneter Weise auf die Einhaltung bezüglich der Pflanzverpflichtungen zu den auf den Grundstücken gemäß Bebauungsplan zu pflanzenden Bäumen auf den privat verbleibenden Flächen wie nachfolgend beschrieben hinzuweisen. Hiervon sind 46 Baumpflanzungen betroffen, die teilweise auch städtebauliche Akzente straßenbegleitend setzen sollen. -3Bei den Pflanzungen sind heimische, standortgerechte Gehölze bzw. bei Straßenbegleitgrün Zierkirsche oder Zierapfel zu verwenden. Für jeden Baum werden 1000,- € Sicherheitsleistung vereinbart und die Käufer sind in den Kaufverträgen oder in sonst geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass die Stadt oder von ihr beauftragte Dritte bei Nichteinhaltung der Pflanzverpflichtung im Wege der Durchsetzung der Pflanzgebote die Grundstücke betreten dürfen, sowie dass die Stadt Leipzig bei Nichteinhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes die Grundstückseigentümer durch Bescheid verpflichten kann, das Grundstück innerhalb einer zu bestimmenden Frist entsprechend zu bepflanzen und dass zur Durchsetzung der Verpflichtungen Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung in Betracht kommen, wie z.B. Ersatzvornahme, Zwangsgeld (vgl. § 178 BauGB Pflanzgebot). Die Regelungen in den Kaufverträgen oder die Schreiben mit den Hinweisen inklusive der Bestätigung der Kenntnisnahme durch die Käufer sind diesbezüglich als Nachweis der Weitergabe dieser Verpflichtung der Stadt Leipzig vorzulegen. Über diese Verpflichtungen hinaus werden für das Straßenbegleitgrün und den Gehölzstreifen folgende Regelungen getroffen, die nach weiterer Konkretisierung des Sachstandes und der Berücksichtigung bei der Reduzierung der Sicherheitsleistung Berücksichtigung finden: a) Straßenbegleitgrün Die Festsetzungen des B-Plans sehen entlang des Außenrings und am Möckernschen Weg straßenbegleitende Gehölze vor. Es sind die Baumarten Zier-Apfel Malus tschonoskii oder Zier-Kirsche Prunus serrulata `Kanzan` in der Pflanzqualität „Hochstamm, 3-mal verpflanzt, Stammumfang 14-20“, im Abstand von 2 - 3 m zur Straße zu pflanzen. Bestehende geeignete Bäume am Außenring bzw. an der Anliegerstraße werden bei Erhalt anerkannt. Fehlende oder abgängige Bäume sind den Festsetzungen des B-Plans entsprechend zu ersetzen. Die Bäume sind dauerhaft zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. b) Gehölzstreifen Weiterhin ist an der südwestlichen Grenze des Erschließungsgebietes ein 10 m breiter Gehölzstreifen in Doppelreihe festgesetzt. Auf den einzelnen Grundstücken werden bestehende Gehölze (Bäume und Großsträucher) innerhalb dieses Streifens als bebauungsplankonformer Gehölzbestand anerkannt. Fehlende oder abgängige Bäume sind durch einheimische Bäume oder Großsträucher gemäß der Liste einheimischer, standortgerechter Gehölze (Naturschutzbehörde, Stadt Leipzig) entsprechend den Festsetzungen des B-Plans zu ergänzen. Die Bäume sind dauerhaft zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. Unabhängig von den Festsetzungen des B-Plans sind alle Baum- und Strauchfällungen auf den einzelnen Baugrundstücken nach Baumschutzsatzung bei der Stadt Leipzig zu beantragen und entsprechender Ersatz zu leis- -4ten. Ersatzpflanzungen auf den Grundstücken können auch in dem Gehölzstreifen umgesetzt werden, sofern dies unter Einhaltung fachgerechter Pflanzabstände möglich ist. (7) Die Schwörer Haus GmbH & Co. sowie der Gesamtvollstreckungsverwalter der Projektgesellschaft Martinshöhe i.L. für einzelne Gesellschafter haben einzelne Vereinbarungen zu der Entwicklung dieses Plangebiets getroffen, die nunmehr zwischen den Partnern im Streit sind. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass diese Streitigkeiten nicht unmittelbar dieses Vertragsgebiet betreffen, da die Stadt hier bereits Eigentümerin der Straßenfläche Außenring ist und daher die entsprechenden Befugnisse zum Abschluss dieses städtebaulichen Vertrages hat. Beide Vertragspartner sind sich einig, dass die Klärung von Fragen, die sich aus solchen ehemaligen Vereinbarungen ergeben, nicht zu Lasten der Stadt gehen. (8) Die beiden neu herzustellenden Straßenabschnitte werden nicht von Abfallsammelfahrzeugen befahren. Bereitstellplätze für Abfallsammelbehälter sind vor Anmeldung mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig abzustimmen. Diese Verpflichtung hat der Erschließungsträger an die Erwerber der Grundstücke über Regelungen in den Kaufverträgen oder falls dies nicht mehr möglich ist durch Schreiben an die Erwerber weiterzugeben und der Stadt gegenüber schriftlich nachzuweisen, dass die Erwerber hiervon Kenntnis genommen haben. §2 Fertigstellung der Anlagen (1) Der Erschließungsträger verpflichtet sich, die in den beigefügten Plänen dargestellte Entwässerung sowie die Straßen- und Wegeflächen und die Grünanlagen/Baumpflanzungen in dem Umfang fertigzustellen, der sich aus der von der Stadt mit Schreiben vom 11.08.2017 genehmigten Entwurfsplanung (Anlage 1) und daraus zu entwickelnden Ausführungsplanung ergibt. Die Erschließungsanlagen müssen zeitlich entsprechend den Erfordernissen der Bebauung hergestellt, spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Hochbebauung benutzbar sein. (2) Erfüllt der Erschließungsträger seine Verpflichtungen nicht oder fehlerhaft, so ist die Stadt berechtigt, ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Ausführung der Arbeiten zu setzen. Erfüllt der Erschließungsträger bis zum Ablauf dieser Frist die vertraglichen Verpflichtungen nicht, so ist die Stadt berechtigt, die Arbeiten auf Kosten des Erschließungsträgers auszuführen, ausführen zu lassen oder von diesem Vertrag zurückzutreten. §3 Art und Umfang der Erschließungsanlagen -5(1) Die Erschließung nach diesem Vertrag umfasst: a) die Freilegung der öffentlichen und privaten Erschließungsflächen b) die erstmalige Herstellung bzw. den Umbau der Straßen und Wege einschließlich - Fahrbahn, Bankett - Gehweg - Straßenentwässerung  Straßenbegleitgrün  Baumpflanzungen auf den privaten Flächen  Straßenbeleuchtung - Straßenverkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen - Straßennamensschilder nach Maßgabe der von der Stadt mit Schreiben vom 11.08.2017 genehmigten Entwurfsplanung und daraus zu entwickelnden Ausführungsplanung. Für alle Pflanzungen gelten die Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün (Anlage 2). Vor Baubeginn ist mit der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI) die Baufreigabe bei der Stadt (Verkehrs- und Tiefbauamt) zu beantragen. Bei den Straßennamensschildern hat eine Abstimmung mit dem Verkehrsund Tiefbauamt, Sachgebiet Verkehrsleiteinrichtungen zu erfolgen. Für die Markierung und Beschilderung ist mindestens 6 Wochen vor Bauende eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage eines einzureichenden Markierungs- und Beschilderungsplanes einzureichen. (2) Der Erschließungsträger hat notwendige bau-, wasserrechtliche, denkmalschutzrechtliche sowie sonstige Genehmigungen bzw. Zustimmungen vor Baubeginn einzuholen und der Stadt vorzulegen. (3) Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen und Erschließungsanlagen im Erschließungsgebiet ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen. Seine Verbringung und Verwertung außerhalb des Erschließungsgebietes bedarf der Zustimmung der Stadt. §4 Ausschreibungen, Vergabe und Bauleitung (1) Mit der Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung der Erschließungsanlagen beauftragt der Erschließungsträger ein leistungsfähiges Ingenieurbüro, das die Gewähr für die technisch beste und wirtschaftlichste Abwicklung der Baumaßnahme bietet. -6(2) Der Erschließungsträger verpflichtet sich, Bauleistungen nach Ausschreibung auf der Grundlage der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ausführen zu lassen. (3) Die erforderlichen Vermessungsarbeiten (wie Lageplanfertigung, Bauabsteckung, Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster, Bestandsvermessung) werden an einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in Auftrag gegeben. Die Vermessungsarbeiten nach Satz 1 sind mit dem Amt für Geoinformation und Bodenordnung vorher abzustimmen. Erste Vermessungsarbeiten sind bereits erfolgt (Flurstück 824/1 bis 824/5) durch Ing.- und Vermessungsbüro Keller, Walter-Kühn-Straße 1 d, 04356 Leipzig. §5 Baudurchführung (1) Der Erschließungsträger hat durch Abstimmung mit Versorgungsträgern und sonstigen Leitungsträgern sicherzustellen, dass die Versorgungseinrichtungen für das Erschließungsgebiet (z. B. Kabel für Telefon/ Internet- und Antennenanschluss, Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasserleitung) so rechtzeitig in die Verkehrsflächen verlegt werden, dass die zügige Fertigstellung der Erschließungsanlagen nicht behindert und ein Aufbruch fertiggestellter Anlagen ausgeschlossen wird. Das Gleiche gilt für die Herstellung jeglicher Hausanschlüsse. Die Verlegung von Kabeln muss unterirdisch erfolgen. (2) Der Baubeginn ist der Stadt, Verkehrs- und Tiefbauamt vorher schriftlich anzuzeigen. Die Stadt oder ein von ihr beauftragter Dritter ist berechtigt, die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu überwachen und die unverzügliche Beseitigung festgestellter Mängel zu verlangen. Der Erschließungsträger hat vor Beginn der Baumaßnahmen gemeinsam mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt eine Beweissicherung des Zustands der vorhandenen Straßen um das Vertragsgebiet herum vorzunehmen. (3) Bereits bei der Leitungskoordinierung sind die geplanten Baumpflanzungen als auch der Baumbestand zu berücksichtigen. Können die geforderten Mindestabstände nicht eingehalten werden, sind Abstimmungen mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer und den Leitungsträgern/Versorgungsunternehmen zu führen sowie ggf. Leitungsschutzmaßnahmen vorzusehen. (4) Der Erschließungsträger hat im Einzelfall auf Verlangen der Stadt von den für den Bau der Anlage verwendeten Materialien nach den hierfür geltenden technischen Richtlinien Proben zu entnehmen und diese in einem von beiden Vertragsparteien anerkannten Baustofflaboratorium untersuchen zu lassen sowie die Untersuchungsbefunde der Stadt vorzulegen. -7Der Erschließungsträger verpflichtet sich weiter, Stoffe oder Bauteile, die diesem Vertrag nicht entsprechen, innerhalb einer von der Stadt bestimmten Frist zu entfernen. (5) Vor Beginn der Hochbaumaßnahmen sind die Entwässerungsanlagen und die vorgesehene Straße als Baustraße herzustellen. Schäden, einschließlich der Straßenaufbrüche an der Baustraße sind vor Fertigstellung der Straße fachgerecht durch den Erschließungsträger zu beseitigen. Mit der Fertigstellung der Erschließungsstraßen darf erst nach Beendigung der Hochbaumaßnahmen begonnen werden. (6) Im Interesse der Vermeidung und Minimierung baubetrieblicher Bodenbelastungen sind bei den Bauarbeiten die DIN-Vorschriften 18300 – „Erdarbeiten“, 18915 – „Bodenarbeiten“, 18920 – „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und 19731 – „Verwertung von Bodenmaterial“ einzuhalten. Das im Verlauf der baulichen Maßnahme anfallende unbelastete Bodenmaterial ist zu verwerten. Die Verwertung hat Vorrang vor der Beseitigung (§ 7 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24.02.2012). Werden im Vorfeld oder im Verlauf von Baumaßnahmen altlasten- bzw. umweltrelevante Sachverhalte festgestellt, ist gemäß § 10 Abs. 2 des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) das Amt für Umweltschutz umgehend zu informieren. Kosten im Zuge einer erforderlichen Abfallentsorgung sind durch den Erschließungsträger zu tragen. Dies ergibt sich aus § 4 BBodSchG, § 12 SächsABG. §6 Haftung und Verkehrssicherung (1) Vom Tage des Beginns jeglicher Baumaßnahmen an übernimmt der Erschließungsträger im gesamten Erschließungsgebiet die Verkehrssicherungspflicht. (2) Der Erschließungsträger haftet bis zur Übernahme der Anlagen für jeden Schaden, der durch die Verletzung der bis dahin ihm obliegenden allgemeinen Verkehrssicherungspflicht entsteht und für solche Schäden, die infolge der Erschließungsmaßnahmen an bereits verlegten Leitungen oder sonst wie verursacht werden. Der Erschließungsträger stellt die Stadt insoweit von allen Schadensersatzansprüchen frei. Diese Regelung gilt unbeschadet der Eigentumsverhältnisse. Vor Beginn der Baumaßnahmen ist das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung des Erschließungsträgers nachzuweisen. -8§7 Gewährleistung und Abnahme (1) Der Erschließungsträger übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme durch die Stadt die vertraglich vereinbarten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck aufheben oder mindern. Für die privat verbleibenden Flächen/Baumpflanzungen findet keine Abnahme, sondern lediglich eine Feststellung der Fertigstellung statt. Für die gemäß Bebauungsplan festgesetzten Baumpflanzungen gelten die Regelungen bezüglich Abnahme unter § 7 Abs. 2 entsprechend, wobei anstatt der Abnahme eine Feststellung der Fertigstellung stattfindet. (2) Die Gewährleistung richtet sich nach den Regeln der VOB. Die Frist für die Gewährleistung wird auf 5 Jahre festgesetzt. Sie beginnt mit der Abnahme der einzelnen mangelfreien Erschließungsanlage durch die Stadt. Besonders abgenommen werden folgende Teile der Leistung: das Straßenbegleitgrün inklusive Baumpflanzungen, - Technische Kontrollprüfung unmittelbar nach ihrer Herstellung/Pflanzung als ordnungsgemäße Anlage, - Abnahme (Anwuchs- und Austriebskontrolle) nach absolvierter Fertigstellungspflege ab 30. September einer Pflanzung, deren Herstellung als ordnungsgemäße Anlage bis spätestens zum vorhergehenden 30. April erfolgt ist (gemäß ZTV La StB 05) - Schlussfestabnahme nach Beendigung der Entwicklungspflege (Dauer 2 Jahre). Die Gewährleistungsfrist für das Straßenbegleitgrün beginnt mit der Abnahme nach Ablauf der Fertigstellungspflege und beträgt 2 Jahre. (3) Der Erschließungsträger zeigt der Stadt die vertragsgemäße Herstellung der Anlagen schriftlich an. Die Stadt vereinbart einen Abnahmetermin innerhalb von vier Wochen nach der Anzeige. Die Bauleistungen sind von der Stadt und dem Erschließungsträger gemeinsam abzunehmen. Das Ergebnis dieser Abnahme ist zu protokollieren und von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, so sind diese innerhalb einer angemessenen Frist durch den Erschließungsträger zu beseitigen. Im Falle des Verzuges ist die Stadt berechtigt, die Mängel auf Kosten des Erschließungsträgers beseitigen zu lassen. Wird die Abnahme wegen wesentlicher Mängel abgelehnt, kann für jede weitere Abnahme ein Entgelt von 150,- EURO angefordert werden. Dies gilt auch, wenn der Erschließungsträger beim Abnahmetermin nicht erscheint. -9§8 Übernahme der Erschließungsanlagen (1) Im Anschluss an die Abnahme der mangelfreien öffentlichen Erschließungsanlagen übernimmt die Stadt diese in ihre Baulast, wenn und soweit sie Eigentümerin der öffentlichen Erschließungsflächen ist und der Erschließungsträger vorher a) in zweifacher Ausfertigung die vom Ingenieurbüro sachlich, fachtechnisch und rechnerisch richtig festgestellten Schlussrechnungen einschließlich der Bestandspläne übergeben hat, b) die Schlussvermessung durchgeführt und eine Bescheinigung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs über die Einhaltung der Grenzen übergeben hat, aus der sich weiterhin ergibt, dass sämtliche Grenzzeichen sichtbar sind sowie einen Bestandsplan (Topografie) zur Dokumentation der öffentlichen/privaten Straßen und Erschließungsflächen in analoger und digitaler Form, abgestimmt auf das bei der Stadt vorhandene graphische Informationssystem und dessen Inhalt, übergeben hat. Der Erschließungsträger trägt auch die Kosten, die der Stadt durch die Übernahme der gelieferten Vermessungsdaten in die digitale Stadtkarte entstehen. c) Nachweise erbracht hat über Untersuchungsbefunde der nach der Ausbauplanung geforderten Materialien. Sollten die nach Abs. 1b) geforderten Unterlagen nicht in der abgestimmten Form übergeben werden, sind die dem Amt für Geoinformation und Bodenordnung durch die Nachbearbeitung entstehenden Mehrkosten vom Erschließungsträger an die Stadt nach Aufforderung zu erstatten. Die Vertragsparteien vereinbaren die Übergabe sämtlicher vorgenannten Unterlagen als Bestandteile im Rahmen der gemäß Anlage 4 der Stadt zu übergebenden Schlussdokumentation. (2) Vorgelegte Unterlagen und Pläne werden Eigentum der Stadt. (3) Die Stadt bestätigt die Übernahme der Erschließungsanlagen in ihre Verwaltung und Unterhaltung schriftlich. §9 Sicherheitsleistungen (1) Zur Sicherung aller sich aus diesem Vertrag für den Erschließungsträger ergebenden Verpflichtungen leistet er Sicherheit in Höhe von 256.303,00 EURO (in Worten: zweihundertsechsundfünfzigtausenddreihundertunddrei EURO) durch Übergabe einer unbefristeten selbstschuldnerischen Vertragserfüllungsbürgschaft einer - 10 Bank/Sparkasse/Kreditversicherungsunternehmen bzw. durch Einzahlung des entsprechenden Betrages auf das städtische Verwahrkonto (Vertragsgegenstand ...). Die Sicherheitsleistung wird durch die Stadt entsprechend dem Baufortschritt freigegeben unter Berücksichtigung des Erfüllungsstandes aller vertraglichen Verpflichtungen. Bis zur Vorlage der Gewährleistungsbürgschaft erfolgen die Freigaben höchstens bis zu 90 % der Sicherheitsleistungssumme nach Satz 1. Für die Verpflichtungen zur Weitergabe der Pflanzverpflichtung nach § 1 Abs. 4 werden pro Baum 1000,- € einbehalten, solange nicht nachgewiesen ist, dass die unter § 1 Abs. 4 benannten Pflanzverpflichtungen in notariellen Kaufverträgen beurkundet wurden oder in sonstiger geeigneter Weise an die Grundstückserwerber mit deren Bestätigung weitergegeben wurden. Mit Nachweis der Regelungen im Notarvertrag oder Bestätigung des jeweiligen Grundstückserwerbers über die Kenntnisnahme und Nachweis der Pflanzung wird die Sicherheitsleistung für die Baumpflanzungen freigegeben unter Einbehalt von 60,00 Euro Pflegekosten pro Jahr für die vereinbarte Pflegeleistung. Im Übrigen sind die Regelungen aus § 1 Abs. 6 a) und b) zu berücksichtigen. (2) Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Erschließungsträgers ist die Stadt berechtigt, noch offenstehende Forderungen Dritter gegen den Erschließungsträger für Leistungen aus diesem Vertrag aus der Vertragserfüllungsbürgschaft bzw. dem Betrag auf dem Verwahrkonto zu befriedigen. (3) Nach Abnahme der Maßnahme und Vorlage der Schlussrechnungen mit Anlagen ist für die Dauer der Gewährleistungsfrist eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Baukosten vorzulegen. Nach Eingang wird die verbliebene Vertragserfüllungssicherheit freigegeben. Der Erschließungsträger kann diesbezüglich auch seine Gewährleistungsansprüche gegen das ausführende Unternehmen an die Stadt abtreten. Die Gewährleistungsansprüche der Stadt gegen den Erschließungsträger bleiben bestehen. Eine Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Erschließungsträger erfolgt nach vorheriger Rückabtretung der vom Erschließungsträger abgetretenen Gewährleistungsansprüche durch die Stadt (vgl. Entwurf Abtretungserklärung Anlage 3). (4) Mehrere Vertragspartner der Stadt haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. - 11 § 10 Bestandteile des Vertrages Bestandteile dieses Vertrages sind: a) die mit Schreiben vom 11.08.2017 genehmigte Entwurfsplanung mit den Baubeschreibungen (Anlage 1), b) Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün (Anlage 2) c) Entwurf einer Abtretungserklärung (Anlage 3) d) Regelanforderungen für die Schlussdokumentation (Anlage 4) § 11 Schlussbestimmungen (1) Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die Stadt und der Erschließungsträger erhalten je eine Ausfertigung. (2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen. § 12 Wirksamwerden Der Vertrag tritt in Kraft, wenn der Vertrag durch beide Partner unterzeichnet und die Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß § 9 dieses Vertrages hinterlegt wurde bzw. der entsprechende Betrag auf dem Verwahrkonto der Stadt Leipzig eingegangen ist. Leipzig, den .................................... Hohenstein-Oberstetten, den.................. ................................................... Für die Stadt Leipzig .......................................................... Für den Erschließungsträger INFRA T. Salomon Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden Stadt Leipzig 04158 Leipzig / Wiederitzsch Tel.:(03 51) 8 85 89-0 Fax:(03 51) 8 85 89-19 Unterlage 2 Erschließung Wohngebiet „Martinshöhe“ in Leipzig/Wiederitzsch ENTWURFS- UND GENEHMIGUNGSPLANUNG ERLÄUTERUNGSBERICHT Auftraggeber: Planung: SchwörerHaus KG Hans-Schwörer-Str. 8 72531 Hohenstein-Oberstetten INFRA T. Salomon Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden Tel. 03 51/8 85 89-0 Bearbeiter: Herr Salomon Aufgestellt: Dresden, den 31.03.2017 Erschließung Wohngebiet „Martinshöhe“ in Leipzig/Wiederitzsch Seite 1 Projekt-Nr.: S_15012 INFRA T. Salomon Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden Tel.:(03 51) 8 85 89-0 Fax:(03 51) 8 85 89-19 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Situation und Aufgabenstellung 3 2 Grundlagen 3 2.1 Berichte / Planungen / Unterlagen 3 2.2 Literatur 4 3 Bestand 4 3.1 Lage, Topographie, Bebauung 4 3.2 Entwässerung 4 3.3 Leitungen / Medien 5 4 Straßenbau 5 4.1 Höhenlage / Trassierung 6 4.2 Querschnitt / Oberflächenbefestigung 4.2.1 Achse 1 (Außenring) und Achse 2 (Stichstraße) 4.2.2 Grünflächen 4.2.3 Gehwege 6 6 7 7 4.3 Beleuchtung 7 5 Regenwasser 7 6 Schmutzwasser 8 7 Versorgungsanlagen / Medien 9 7.1 Strom 9 7.2 Telekom 9 7.3 Trinkwasserversorgung 9 7.4 Vodafone Kabel Deutschland 9 8 Kosten 10 9 Durchführung der Baumaßnahme 11 Erschließung Wohngebiet „Martinshöhe“ in Leipzig/Wiederitzsch Seite 2 Projekt-Nr.: S_15012 INFRA T. Salomon 1 Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden Tel.:(03 51) 8 85 89-0 Fax:(03 51) 8 85 89-19 Situation und Aufgabenstellung Die SchwörerHaus GmbH & Co. KG plant die weiterführende Erschließung des Wohngebietes „Martinshöhe“. Hierbei handelt es sich um eine Baugebietserschließung auf Grundlage des Bebauungsplanes (B-Plan, Stand: August 1997) „Wohngebiet Martinshöhe“ zwischen Robinienweg und Möckernscher Weg. Das Baugebiet befindet sich nördlich der Stadt Leipzig im Stadtteil Wiederitzsch. Das Ingenieurbüro INFRA T. Salomon, Dresden, ist mit der Planung der bautechnischen Erschließung von 9 Baugrundstücken durch die SchwörerHaus KG aus HohensteinOberstetten beauftragt. Die vorliegende Planung beinhaltet die medientechnische Erschließung der Grundstücke mit den notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen (Schmutzwasser- und Regenwasserkanalisation, Trinkwasserversorgung und weiteren Versorgungsmedien, öffentliche Beleuchtung) sowie die verkehrstechnische Erschließung von einer Planstraße mit grundhaften Straßenausbau einschließlich Nebenflächen und einem Wohnweg. Es ist vorgesehen, nach Fertigstellung der Erschließung die Erschließungsstraßen sowie die Beleuchtung ins Eigentum der Stadt Leipzig zu übernehmen. Die Schmutz- und Regenwasserkanalisation sowie Trinkwasserleitung werden nach Bauende durch die Leipziger Wasserwerke übernommen. 2 2.1 Grundlagen Berichte / Planungen / Unterlagen [1] topografischer Bestandsplan des Vermessungsbüros Messmer Keller aus Leipzig, Stand: Oktober 2015 [2] Bestandsunterlagen Gasversorgung der MITNETZ Gas GmbH, Stand 22.09.2015 [3] Bestandsunterlagen Stromversorgung der MITNETZ Strom GmbH, Stand 03.17.2016 [4] Bestandsunterlagen der Deutschen Telekom Technik GmbH Leipzig, Stand 28.09.2015 [5] Bestandsunterlagen von Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, Stand 22.09.2015 [6] Bestandsunterlagen der Leipziger Wasserwerke, Stand 25.09.2015 [7] Bebauungsplan „Wohngebiet Martinshöhe“ der Gemeinde Wiederitzsch, Stand August 1997 Erschließung Wohngebiet „Martinshöhe“ in Leipzig/Wiederitzsch Seite 3 Projekt-Nr.: S_15012 INFRA T. Salomon 2.2 Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden Tel.:(03 51) 8 85 89-0 Fax:(03 51) 8 85 89-19 Literatur [I] Richtlinie für die Anlagen von Stadtstraßen RASt 06, Ausgabe 2006, Stand 2008 [II] Sammlung Technischer Regelwerke und Amtlicher Bestimmungen für das Straßen- und Verkehrswesen/ Straßenbau A-Z [III] Schneider, Bautabellen für Ingenieure, 19. Auflage 2010 3 3.1 Bestand Lage, Topographie, Bebauung Der Stadtteil Wiederitzsch liegt im Norden der Stadt Leipzig (Bundesland Sachsen) und gehört zum Stadtbezirk Nord. Begrenzt wird Wiederitzsch im Norden von der BAB 14, im Osten von der Bundesstraße 2 und dem Gelände der Neuen Messe sowie im Süden von Bundesstraße 6. Westlich schließt sich der Stadtteil Lindenthal an. Wiederitzsch wurde 1999 in die Stadt Leipzig eingemeindet und hat 8467 Einwohner (Stand 2014). Der geplante Baubereich befindet sich innerhalb des Stadtteiles Leipzig-Grosswiederitzsch im Zentrum des Wohngebiets „Martinshöhe“. Das Wohngebiet grenzt im Norden und Osten an die bereits fertiggestellte Wohnbebauung mit Eigenheimen, Doppel- und Reihenhäusern sowie Mehrfamilienhäusern. Im Südwesten liegt Bestandsbebauung und im Nordwesten bildet der Möckernscher Weg den Abschluss. Entlang des Außenringes, Rotbuchenweges und Platanenweges ist eine bestehende Bebauung aus Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern sowie Mehrfamilienhäusern vorhanden. 3.2 Entwässerung Aus den Unterlagen der Leipziger Wasserwerke geht hervor, dass sich im Außenring, Rotbuchenweg und Platanenweg Schmutz- und Regenwasserkanäle befinden. Die Regenwasserkanalisation im Außenring wird südöstlich in Richtung Platanenweg mit einem Durchmesser von DN 300 entwässert. Das anfallende Oberflächenwasser des Außenrings wird auf der nördlichen Seite über Straßenabläufe in den Regenwasserkanal entwässert. Die Ableitung des Schmutzwassers der bestehenden Gebäude entlang des Außenrings und Rotbuchenweges erfolgt über den vorhandenen Schmutzwasserkanal im Außenring. Die bestehende Haltung des Schmutzwasserkanals besitzt einen Durchmesser von DN 200 und entwässert ebenfalls in Richtung Platanenweg. Dieser Schmutzwasserkanal stellt die Entwässerung der Wohneinheiten sicher. Erschließung Wohngebiet „Martinshöhe“ in Leipzig/Wiederitzsch Seite 4 Projekt-Nr.: S_15012 INFRA T. Salomon 3.3 Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden Tel.:(03 51) 8 85 89-0 Fax:(03 51) 8 85 89-19 Leitungen / Medien Im Bereich des Außenringes und Rotbuchenweges sind erdverlegte Stromleitungen der MITNETZ Strom GmbH, Versorgungsleitungen der Telekom, Trinkwasserleitungen der Leipziger Wasserwerke sowie Gasleitungen der MITNETZ Gas GmbH zur Versorgung des Baugebietes vorhanden. Der Leitungsbestand der Medienträger wurde in den Leitungsbestandsplan übernommen. 4 Straßenbau Zur Erschließung der Grundstücke F und G auf den Flurstücken 824/2 bzw. 3 ist es notwendig, den Außenring vom Rotbuchenweg in Richtung Möckernscher Weg grundhaft auszubauen. Eine Anbindung an Möckernscher Weg erfolgt über einen gemeinsamen Geh/ Radweg. Die Grundstücke A1 und A2 auf Flurstück 824/1 sowie die Grundstücke 1 und 2 auf Flurstück 783/53 werden mit einem Wohnweg (Stichstraße) verkehrstechnisch erschlossen. Angesicht der zu erwartenden geringen Frequentierung durch Anwohnerverkehr und in Abhängigkeit der Sichtverhältnisse werden folgende Straßenquerschnitte gewählt: Der Außenring wird gemäß des Bestands ausgestattet. Achse 1 – Außenring: Achse 2 - Stichstraße: 5,50 m Fahrbahnbreite, einseitig min. > 1,10 m Grünfläche und 1,60 m Gehweg ab Station 0+040 gemeinsamer Geh/ und Radweg min. > 3,00 m 4,00 m Fahrbahnbreite Die geplante Wohnstraße Oberflächenbefestigung. Die Betonsteinpflaster hergestellt. und der Wohnweg Oberflächenbefestigung erhalten eine des Gehwegs bituminöse wird aus Die Randeinfassungen werden mit Tiefbordsteinen und Rundbordsteinen aus Beton hergestellt. Einseitig der Achse 1 ist eine zweizeilige Pflasterrinne aus Beton vorgesehen. Um ein Überfahren der Grünfläche an der Einbindung zum Möckernschen Ring zu verhindern wird die Wohnstraße am Ende mit einem Hochbordstein Anschlag 10 cm begrenzt. Die Bemessung des Fahrbahnaufbaus erfolgt gemäß RstO 12 (siehe Unterlage 11). Erschließung Wohngebiet „Martinshöhe“ in Leipzig/Wiederitzsch Seite 5 Projekt-Nr.: S_15012 INFRA T. Salomon 4.1 Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden Tel.:(03 51) 8 85 89-0 Fax:(03 51) 8 85 89-19 Höhenlage / Trassierung Grundlage der Trassierung sind die „Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen – RASt 06“ [I]. Durch die Einordnung der Erschließungsstraßen in die Straßenkategorie ES V – Wohnstraße bzw. Wohnweg ergaben sich die für die Auswahl der Entwurfselemente maßgebenden Parameter in der Linienführung. Die Achse 1 (Außenring) verläuft mit einer Längsneigung von 0,5 % bis 3,0 % in nordwestliche Richtung und fällt zur angrenzenden Bestandsbebauung hin ab. Die in südwestliche Richtung verlaufende Achse 2 (Stichstraße) zwischen Rotbuchenweg und Platanenweg zur Erschließung der Grundstücke A1 und A2 sowie Flurstück 783/53 erhält eine Längsneigung von 0,5 – 1,0 % und steigt zur angrenzenden Bestandsbebauung hin an. 4.2 Querschnitt / Oberflächenbefestigung Zur Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers erhalten die geplanten Straßen im Baugebiet eine einseitige Querneigung von 2,5 %. Der Fahrbahnaufbau wird gem. RstO 12 bemessen (siehe Unterlage 11). Die Straßen erhalten einen bituminösen Fahrbahnaufbau und der Gehweg einen Pflasterbelag aus Beton. Die Grünfläche wird mit Rasen begrünt. 4.2.1 Wohnstraße Achse 1 (Außenring) und Wohnweg Achse 2 (Stichstraße) Zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers erhalten die Achsen 1 und 2 eine einseitige Querneigung von 2,5 %. Über angeordnete Straßenabläufe erfolgt die Entwässerung der Achse 1 und Achse 2. Die Straßenbreite beträgt: ● ● Achse 1 (Außenring) – 5,50 m Achse 2 (Stichstraße) – 4,00 m Zur Ableitung des Oberflächenwassers werden die Randeinfassungen der Fahrbahnen als überfahrbarer Rundbordsteinen aus Beton mit einem Anschlag von 4cm hergestellt. Ausnahmen davon sind der rechten Fahrbahnrand (in Stationierungsrichtung) der Achse 1 und der linke Fahrbahnrand (in Stationierungsrichtung) der Achse 2. Diese werden als Tiefbordstein aus Beton ohne Anschlag hergestellt. Erschließung Wohngebiet „Martinshöhe“ in Leipzig/Wiederitzsch Seite 6 Projekt-Nr.: S_15012 INFRA T. Salomon Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden Des Weiteren erhält die Achse 1 eine Regenwasserkanalisation angeschlossen wird. einseitige Drainage, Tel.:(03 51) 8 85 89-0 Fax:(03 51) 8 85 89-19 welche an die 4.2.2 Grünflächen Entlang des Außenrings wird zwischen Fahrbahn und Gehweg ein Grünstreifen der Breite > 1,10 m angeordnet. Zwischen Möckernscher Weg und Außenring entsteht eine Grünfläche. Beide Flächen werden mit Rasen begrünt. 4.2.3 Gehwege Im Außenring wird einseitig hinter dem Grünstreifen ein Gehweg angeordnet. Dieser verbindet den Außenring mit dem Möckernschen Weg. Die Gehwegbreite beträgt 1,60 m (Maß ohne Bordstein / Einfassung). Ab Ende der Wohnstraße (Station 0+040) wird der Gehweg erweitert und als gemeinsamer Geh-/ und Radweg ausgebaut. Die Breite beträgt ca. 3,00 m. Zur Ableitung des Niederschlagswassers hat der Gehweg eine einseitige Querneigung von 2,5 % bis 3,0 % und entwässert zum Grünstreifen hin. Die Randeinfassung (außer im Bereich Flst. 63/180) erfolgt mit einem Tiefbordstein aus Beton, der ohne Anschlag versetzt wird. 4.3 Beleuchtung Der Anschluss der Beleuchtung erfolgt über den Möckernschen Weg. Der Bestandsmast am Knotenpunkt Möckernscher Weg / Außenring wird versetzt. Zwischen dem Knotenpunkt Rotbuchenweg / Mittelring und dem Knotenpunkt Platanenweg / Außenring wird die Beleuchtung ergänzt. Entlang des Außenrings werden die Beleuchtungsanlagen im Grünstreifen und im Rotbuchenweg im Gehweg angeordnet. Die Achse 2 (Stichstraße) erhält in der Mitte (Station 0+021) der Straße eine Beleuchtung auf der rechten Seite (in Stationierungsrichtung). Insgesamt werden 7 Beleuchtungen hergestellt sowie eine vorhandene versetzt. Im koordinierten Leitungsplan sind Standorte für die Beleuchtung eingetragen. Es sind Masten mit einer Lichtpunkthöhe von 5,00 m vorgesehen. 5 Regenwasser Die bestehende Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Dabei wird das Regenwasser aus den Dachflächen der Gebäude sowie das Oberflächenwasser aus den Verkehrsflächen dem vorhanden Regenwasserkanal zugeführt. Der bestehende Regenwasserkanal entlang des Außenrings wird ab dem Knotenpunkt Rotbuchenweg/ Außenring um 40 m in Richtung Möckernscher Weg verlängert. Der Erschließung Wohngebiet „Martinshöhe“ in Leipzig/Wiederitzsch Seite 7 Projekt-Nr.: S_15012 INFRA T. Salomon Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden Tel.:(03 51) 8 85 89-0 Fax:(03 51) 8 85 89-19 Regenwasserkanal wird in B DN 300 hergestellt. Zum Anbinden Grundstücksanschlussleitungen werden zwei Fertigteilschächte DN 1000 hergestellt. der In der Trasse der Stichstraße wird ein Regenwasserkanal in B DN 300 hergestellt und mit einem herzustellenden Schachtbauwerk DN 1000 auf den Bestandskanal im Außenring angebunden. Zum Anbinden der Grundstücksanschlussleitungen für die neu zu bildenden Grundstücke 2 und A2 wird ein Fertigteilschacht DN 1000 hergestellt. Die neu zu bildenden Grundstücke 1 und A1 werden auf Strecke angebunden. Die neuparzellierten Grundstücke erhalten jeweils einen Grundstücksanschluss für Regenwasser, welche an den neu herzustellenden bzw. die Bestandskanäle über Anschlussleitungen DN 150 STZ abgebunden werden. Die Grundstücksanschlüsse werden bis 1 m hinter die Grundstücksgrenze zu einem Grundstücksanschlussschacht verlegt. Die Straßenabläufe werden mit STZ-Rohren DN 150 an die Regenwasserkanalisation angeschlossen. Als Kontrollschächte in den Erschließungsstraßen kommen runde Fertigteilschächte DN 1000 nach DIN 4034-1 Typ 2 in Verbindung mit DIN EN 1917 zur Ausführung. 6 Schmutzwasser Das anfallende Schmutzwasser innerhalb des Plangebietes wird ausgehend von Grundstücksanschlussleitungen an die vorhandenen Schmutzwasserkanäle aufgebunden. Im Außenring wird der bestehende Schmutzwasserkanal in Richtung Möckernscher Weg um 40 m verlängert und in STZ DN 200 hergestellt. Zum Anbinden der Grundstücksanschlussleitungen werden zwei Fertigteilschächte DN 1000 hergestellt. In der Stichstraße wird ebenfalls eine Schmutzwasserkanal in STZ DN 200 hergestellt und mit einem neu zu errichtenden Schachtbauwerk DN 1000 auf den Bestandskanal im Außenring angebunden. Zum Anbinden der Grundstücksanschlussleitungen für die neu zu bildenden Grundstücke 2 und A2 wird ein Fertigteilschacht DN 1000 hergestellt. Die neu zu bildenden Grundstücke 1 und A1 werden auf Strecke angebunden. Für die Grundstücksanschlussleitungen je geplantem Grundstück werden STZ-Rohre DN 150 verwendet. Die Anschlussleitungen werden bis ca. 1 m hinter die Grundstücksgrenze zu einem Grundstücksanschlussschacht verlegt und an bestehende bzw. neu herzustellende Bestandskanäle angebunden. Als Kontrollschächte in den Erschließungsstraßen sowie für die Grundstücksanschlüsse kommen runde Fertigteilschächte DN 1000 nach DIN 4034-1 Typ 2 in Verbindung mit DIN EN 1917 zur Ausführung. Erschließung Wohngebiet „Martinshöhe“ in Leipzig/Wiederitzsch Seite 8 Projekt-Nr.: S_15012 INFRA T. Salomon 7 7.1 Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden Tel.:(03 51) 8 85 89-0 Fax:(03 51) 8 85 89-19 Versorgungsanlagen / Medien Strom Jedes Grundstück erhält einen Hausanschluss. Der Anschluss erfolgt an das vorhandene Netz. 7.2 Telekom Die Leitungen werden parallel zu den vorhandenen Stromversorgungsleitungen verlegt. Jedes Grundstück erhält einen Hausanschluss. Der Anschluss erfolgt an das vorhandene Netz im Möckernschen Weg bzw. im Außenring. Die gepl. Trassen sind im koordinierten Leitungsplan dargestellt. Die Detailplanung der Telekommunikationsanlagen wird in Abstimmung mit dem weiteren Planungsverfahren durch die Telekom ausgeführt. 7.3 Trinkwasserversorgung Die Verlegung der Hauptleitung erfolgt im Straßenbereich parallel zur Schmutzwasserbzw. Regenwasserkanalisation. Die Leitungen werden in PE-HD 63x5,8 auf 10 cm Sandbett ausgeführt. Die restliche Grabenverfüllung erfolgt mit Aushub. Jedes Grundstück erhält eine Grundstücksanschlussleitung, die als Stichleitung durch die Leipziger Wasserwerke selbst hergestellt wird. Die Hauptleitungen werden in DA 90, Grundstücksleitungen in DA 63 ausgeführt. Der Anschluss erfolgt im Außenring. Die geplanten Trassen in den Achsen 1 und 2 sind im koordinierten Leitungsplan dargestellt. Die Detailplanung der Trinkwasserversorgung wird in Abstimmung mit dem weiteren Planungsverfahren durch die Leipziger Wasserwerke ausgeführt. 7.4 Vodafone Kabel Deutschland Sollten Leitungen der Vodafone Kabel Deutschland GmbH verlegt werden, dann parallel zu den geplanten Telekom- und Stromleitungen. Jedes Grundstück erhält in diesem Falle einen Grundstücksanschluss. Der Anschluss an den Bestand ist mit der Vodafone Kabel Deutschland GmbH abzustimmen. Die Detailplanung wird in Abstimmung mit dem weiteren Planungsverfahren durch die Vodafone Kabel Deutschland GmbH ausgeführt. Erschließung Wohngebiet „Martinshöhe“ in Leipzig/Wiederitzsch Seite 9 Projekt-Nr.: S_15012 INFRA T. Salomon 8 Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden Tel.:(03 51) 8 85 89-0 Fax:(03 51) 8 85 89-19 Landschaftsbau, Baumpflanzung In den Grundstücken des Erschließungsträges und in Flurstück 824/5 werden Baumpflanzungen gemäß des Bebauungsplanes durchgeführt. Als Baumart wird Zierkirsche bzw. Zierapfel / Hochstamm / STU14-20cm vorgeschlagen. Die Einordnung der Baumstandorte erfolgt unter Beachtung der Festlegungen des Bebauungsplanes, sowie nachbarschaftsrechtlicher bzw. erschließungstechnischer Belange. 9 Kosten Grundlage der Kostenermittlung bilden die Mittelpreise aus aktuellen Baumaßnahmen sowie von Erfahrungswerten aus vergleichbaren Projekten. Folgende Nebenkosten sind nicht berücksichtigt: - Planungskosten - Vermessung - Grunderwerb - Kosten für Schäden an Bauwerken - Kosten für Flurschäden (Entschädigungen) - Gebühren bei Behörden - Kosten für neue Leitungsrechte - Folgekosten für die Wartung, Reparatur und Reinigungsarbeiten - Kosten im Hinblick auf Arbeitsschutz (prov. Abstützungen etc.) - Lohn und Materialpreiserhöhungen. - Kosten für Gutachten (Beweissicherung etc.) Die Gesamtkosten Kostenberechnung für den vorliegenden Baustelleneinrichtung grundhafter Straßenausbau Herstellung RW/SW/TW/Beleuchtung/Medien Baukosten Mehrwertsteuer 19% Gesamtbaukosten Planungsabschnitt betragen nach 4.093,50 € netto 87.417,05 € netto 139.327,23 € netto 230.837,78 € netto 43.859,18 € MwSt. 274.696,96 € brutto Erschließung Wohngebiet „Martinshöhe“ in Leipzig/Wiederitzsch Seite 10 Projekt-Nr.: S_15012 INFRA T. Salomon Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden Tel.:(03 51) 8 85 89-0 Fax:(03 51) 8 85 89-19 10 Durchführung der Baumaßnahme Seitens der SchwörerHaus KG ist eine zeitliche Umsetzung der Baumaßnahme ab 3. Quartal 2017 geplant. Die Bauzeit ist mit 4 Monaten vorgesehen. Zur grundhaften Herstellung des Außenrings und der Stichstraße ist die Zufahrt zu den Grundstücken zu gewährleisten. Die Herstellung der Grundstücksanschlüsse sowie Beleuchtung erfolgt unter Einschränkungen in der Fahrbahn und dem Gehweg. Erschließung Wohngebiet „Martinshöhe“ in Leipzig/Wiederitzsch Seite 11 Projekt-Nr.: S_15012 STRASSENAUFBAU 6 16 3 6 63 44 63 45 63 46 63 47 63 48 63 49 63 50 63 51 63 52 LEGENDE 72 10 2 Erschließung WG "Martinshöhe" in Wiederitzsch M 1 : 250 72 11 2 G 00 G 3 DN e ch gezeichnet 12.10.15 Bender flä ün : von : bis geprüft : Zeichen Datum 31.03.2017 Zeichen bearbeitet gezeichnet 31.03.2017 geprüft 31.03.2017 ZC Salomon geprüft 31.03.2017 Salomon RB4 78 52 3 72 2 4 Art der Änderung Telefon (0351) 8 85 89 - 0 Telefax (0351) 8 85 89 - 19 SA T. Salomon post@IG-INFRA.de nd sta Be Whs I SD Whs II vPD 59 78 16 3 N UE A B INFRA Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden SchwörerHaus KG Hans-Schwörer-Str. 8 72531 Hohenstein-Oberstetten Unterlage 4 Blatt Nr. 1 Datum H=150.00 T=1.85 f=0.01 0.52% 17.24m o. A. 0.07% 11.76m 0.07% 11.76m o. A. 78 45 3 Gr ün flä c he Grünfläche he ün Gr TOR TOR Schp. I PD FD Wi I / FD geprüpft Erschließung Wohngebiet "Martinshöhe" in Wiederitzsch Lageplan Schp. I SD flä c I bearbeitet gezeichnet 78 48 3 0.52% 17.24m 82 5 4 Entwurf- und Genehmigungsplanung T FDrafo Datum Gr TB0 Leickenbach HB 10 78 51 3 e ch flä ün t ran d y H ild sch 66 r h 40 we uer ß DIN e F ä gem A2 B D 12.10.15 Nr. 2 82 4 1 C r tte ho /Sc ies DE E G 78 54 3 78 53 3 .00 R5 A1 e ch flä ün Gr Kie t am en nd Fu e/K Erd 2 82 4 4 Carport I PD att Ra b 78 16 3 Gr ün flä ch e 0- 005 e flä 2.98% 17.77m F bearbeitet Gr sse Stra 1 00 R5. e Einfahrt he flä c ün Gr W Fußweg (Schotter) 0- 005 ha lt As p 0.8% H=150.00 T=0.20 f=0.00.98% 2 17.77m RQ 01 6 16 3 4 Whs I WD 3 2.5% 1.0% 2.5% 0G+rün000 0+ 022.77 ch 0.50 Asphalt 0+ 000 ANG BAUANfteFr Ausbau 0+ 010 1.36 1.60 2.75 2.75 0.50 2.75 2.75 2.5% ün Gr 1.51 1.60 2.5% e ch flä 1.3% 0+ 005 RQ 01 0+ 020 0+ 024.03 0+ 023.05 0+ 030 0+ 029.35 Whs I SD 0+ 038 0+ 040 2.5% HB Beton Form HB grundha stand ng an Be Anbindu Whs I SD 6 0+ 005 o. A. 2.72% 5.00m 2.5% e BB Rotb 6 18 3 1 2.34% 5.00m ch e ch Gr ün flä eg w n e h c u 0- 005 R=450 6 18 3 2 6 16 3 5 78 22 3 nweg Rotbuche 6 17 3 9 6 17 3 8 78 3 6 6 18 3 0 s 9.2 0+ 051.84 6 16 3 3 03 2.72% 5.00m G ton Be RB m RB r Fo n ga n u d bin n A 0+ o. A. 2.34% 5.00m 82 4 3 0 0+ 040.01 03 R=450 : Außenring Station d. SDB DHHN92 oo h 0+ R= ng lic 02 zu gä RQ un 0 82 4 2 02 3.02 0+ flä 0 Gr ün 01 0+ 050 0+ Grünfläche 5% 5 BAUENDE 0+ 051.84 2. 00 Anbindung an Bestand 0+ 0+ 051.76 .22 0 Betonsteinpflaster 039 00 Grünfläche 0+ 0+ 5 Höhensystem . .49 120 .45 120 Asphalt : Großwiederitzsch Straße ETRS89_UTM33 o. A A2 50 20. 0 =1 120.5 TS .55 120 .55 120 82 : Stadt Leipzig Gemarkung 61 TOR flä c he Maßstab: 1:250 ün Whs I PD Maßstab: 1:250 3 40 25 3 Whs I SD 11 40 Whs I SD Whs I SD 13 Wi I PD 34a 7 40 3 Zeichnung: R:\PROJEKTE\S_15012\01_Entwurfs- und Genehmigungsplanung\E_S_LP01.dwg 40 39 3 Anmerkung Die geplanten Grundstücksgrenzen wurden aus dem Lageplan vom 26.02.2016 vom Ing. - und Vermessungsbüro Hans-Peter Keller übernommen. Gr Wi I SD RW-Rinne TOR Betonsteinpflaster GF 63 6 Betonsteinpflaster Gemeinde 2015-0746 02% -1. 2m 2 12. .59 nd sta Be an ung ich ng n gle igu An stelle gsne her chun s Bö 1:1.5 bis 120 .58 120 .54 120 63 .64 120 .64 120 77 1 RB . 120 Möckernscher Weg 027 rm Fo TB Zeichen Blatt.-Nr. = TS er 0+ ton orm nF tai n 02 AA AE . 02% o. A -1. 2m 2 12. Be to Be on TP Datum Grundplan - Kataster + Grundriss 50% -0. 0m 0 27. RB TB an en ll ung ich herste ung gle ig An tand gsne s Be chun s Bö 1:1.5 bis uc Anlage TB0 .65 120 .61 120 .66 120 ung cht leu en Be rstell he Ba RQ tt 64 8 % nke 0 .71 120 .71 121 65 4 % 1.6 0+ 780 Ba e2 7 TS=122.0 TS=122.18 HP 0 0 0.5 TB0 Querneigung Hochpunkt Tiefpunkt Ausrundungsanfang Ausrundungsende Ergänzungen: Grundplan hergestellt: Vermessungsbüro Hans-Peter Keller Reg.-Nr. Detail A 0.5 4.0 ing r Außen 8cm Betonsteinpflaster 4cm Brechsand-Splitt-Gemisch-Gemisch (0/5) 38cm komb. Frostschutzschicht (0/45) Kein amtlicher Lageplan. Die Grenzen sind nur zu Übersichtszwecken dargestellt! Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Gefälle (-) und Steigung (+) in Prozent, Länge der Gefäll- (Steigungs-) Strecke und Halbmesser, Tangentenlänge und Stich 2.5% hs Ac tt ahn TB Beton Form TB 64 9 . 50% o. A -0. 0m 0 27. .68 .70 120 .66 120 nke Ba inne RW-Rpflaster) (Beton 0 hrb Fa alt 0.70% 280.00m 4.75% 305.00m .71 120 enrin Asph r) TB Beton Form TB n Bestand herstelle Angleichung an .5 1:1 bis ng igu Böschungsne 120 .74 Bankett .70 122.95 122.95 122.84 122.84 120 122.92 .96 .96 123.00 123.00 122.54 122.54 .92 122.91 .92 122.91 .0 R5 g 122.21 122.21 122.39 122.39 A3 .01 .01 Fahrstreifen TS=122.32 H=7200.00 T=145.81 f=1.48 Aufbau Gehweg - überfahrbar (Zufahrt zu Flst. 63/180) 50cm Oberbau TB0 .76 120 .76 120 TS=122.94 Grünstreifen TS=122.95 122.88 .89 122.47 AE AA 122.77 TS=122.85 .86 122.84 .74 122.93 AE ung ucht Bele tellen hers Auß 122.18 AA 122.32 120 122.95 Fahrstreifen Form RB errinne TB Beton 2-zeilige Pflast Form TB aus Betonstein 16x16x14 .94 Form RB Schotter .00 R5 310.00 35cm Oberbau Lagesystem .78 .78 .87 Außenring 122.16 120 Achse 1 .88 .86 .82 .86 122.86 fl Grün Rabatte 122.15 1 6 Grünstreifen TB Beton Form TB .87 122.86 Zufahrt 122.86 .82 122 RB Beton Grünstreifen 122.75 122.74 122.70 .76 0.7 .88 .83 122.91 .83 122.81 .79 122.77 120 TB Beton Form TB äche tung Beleuch n herstelle A1 UA BA Ga I FD 122.16 122.30 122.45 122.29 122.44 122.25 n to Be 122.40 RB che nflä Grü ung cht leu llen e B rste he =12 .90 Gehweg 122.90 .92 122.49 and est B au an ng Ausb u d r G bin fte An ndha FAN u N gr Baugrenze Flurstücksgrenzen geplante Flurstücksgrenzen Nummerierung geplante Parzellierung geplante Kanalisation bestehende Kanalisation Straßenablauf mit Anschlussleitung Planungshöhen geplante Beleuchtung geplanter Hydrant 663f Au sI WhD W 44 npflaste g (Beto Fußwe che Grünflä (Zierkirsche bzw. Zierapfel / Hochstamm / STU 14-20cm) n ße TS Geh-/ Radweg 122.97 122.86 122.34 122.79 .92 122.95 .89 Beleuchtung versetzen Beleuchtung herstellen TOR 122.89 .99 TB Beton Form TB g rin 8cm Betonsteinpflaster 4cm Brechsand-Splitt-Gemisch-Gemisch (0/5) 23cm komb. Frostschutzschicht (0/45) Form RB 15/22 (4cm Anschlag) Form HB 15/30 (10cm Anschlag) Form TBB 10/25 (0cm Anschlag) anzupflanzende Bäume .85 Detail A 46 Hydrant Rundbordstein Beton Hochbord Beton Tiefbordstein Beton Absenkstein 120 ild Feuerwehrsch 66 40 gemäß DIN TB Beton Form TB Aufbau Gehweg und Geh-/Radweg 40 m 1.2 30 oo 20 R= 10 Bankett Böschung 000 5 50 cm Oberbau 0+ 0 Fahrbahn 6 16 3 8 6 16 3 9 chtung Beleu llen herste Lageplan Aufbau Fahrbahn Bk 0,3 4 cm Asphaltdeckschicht (AC 8 D N) 10 cm Asphalttragschicht (AC 22 T N) 36 cm komb. Frostschutzschicht (0/45) Gehweg mit Verlegemuster (Betonsteinpflaster) Grünstreifen Entwässerungsrinne Blattgröße: 1.135 m x 0.415 m = 0.471 m2 Zeichen Ergänzungen: Grundplan hergestellt: Vermessungsbüro Hans-Peter Keller Erschließung Wohngebiet "Martinshöhe" in Wiederitzsch LEGENDE PLANUNG M 1 : 250 0 Anlage 5 10 20 30 Neigungsbrechpunkt mit Angabe von : 40 m M 1 : 50 Höhenplan Krümmungsband rechter Fahrbahnrand linker Fahrbahnrand re. FBR li. FBR 0 M 1 : 250 1 3 2 4 5 6 7 Hk = T = = f km = hTS = 300.000 m 8.104 m 0.109 m 0+ 016.75 331.007 m Ausrundungshalbmesser, Tangentenlänge, Stichhöhe, Bau-km, Höhe Tangentenschnittpunkt Zeichen Gemeinde : Stadt Leipzig Gemarkung : Großwiederitzsch Datum Zeichen Datum 31.03.2017 Zeichen bearbeitet gezeichnet 31.03.2017 geprüft 31.03.2017 ZC Salomon geprüft 31.03.2017 Salomon 2015-0746 Reg.-Nr. Gradiente vorhandenes Gelände Planum Datum Grundplan - Kataster + Grundriss Blatt.-Nr. ETRS89_UTM33 Lagesystem Höhensystem Straße : Außenring Station d. SDB : von : bis : DHHN92 bearbeitet 12.10.15 Leickenbach gezeichnet 12.10.15 Bender geprüft 8m Auftrag Abtrag -2.50 % 11.63 m Überhöhung = 5.0 Gradiententiefpunkt Gradientenhochpunkt -7 13 .90% .2 5m AA AE Gefälle (-) und Steigung (+) in Prozent, Länge der Gefäll- (Steigungs-) Strecke Ausrundungsanfang Ausrundungsende Das Straßenplanum ist mit einer Querneigung von 4% herzustellen. Höhenplan Achse 1 - Außenring Höhenplan Achse 2 - Stichstraße Hw = T = = f km = hTS = Hk = T = = f km = hTS = 150.000 m 0.197 m 0.000 m 0+ 005 122.320 m 150.000 m 1.845 m 0.011 m 0+ 022.77 122.850 m Nr. -0.50% 27.00m Art der Änderung -1.02% 12.22m INFRA 0.07% 11.76m 0.52% 17.24m Telefon (0351) 8 85 89 - 0 Telefax (0351) 8 85 89 - 19 post@IG-INFRA.de 120.63 120.50 2.72% 5.00m AE AA 122.85 SA T. Salomon 120.76 2.98% 17.77m 2.34% 5.00m Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden 122.95 122.94 SchwörerHaus KG Hans-Schwörer-Str. 8 72531 Hohenstein-Oberstetten AA AE Unterlage 5 Blatt Nr. 1 Datum 122.07 122.32 Entwurfs- und Genehmigungsplanung Maßstab: 1:250 20.00 27.00 30.00 39.22 119.51 119.52 119.57 119.53 120.66 120.63 120.59 120.50 -1.15 -1.10 -1.02 -0.97 BAUENDE Straßenbau 10.00 -0.00 -0.00 119.92 122.95 -0.08 120.71 122.87 122.94 122.94 -0.25 -0.25 -0.79 122.69 122.69 122.89 -0.02 5.00 122.86 122.86 -0.10 119.96 122.76 122.84 -0.14 [m ü. NHN] 120.74 122.70 122.79 -0.16 Geländehöhe über Gradiente -0.78 50.00 122.64 122.77 -0.16 [m ü. NHN] 0.00 BAUANFANG 40.00 40.01 122.61 122.47 [m ü. NHN] -0.11 Höhe Gradiente 120.76 30.00 122.36 122.31 122.32 122.33 Geländehöhe über Gradiente -0.05 -0.05 -0.06 [m ü. NHN] 120.76 24.61 122.26 122.27 122.27 [m ü. NHN] 122.18 Höhe bestehendes Gelände -0.00 22.77 122.19 Höhe Gradiente 0.00 51.76 51.84 20.92 122.08 [m] 122.94 122.94 20.00 [m ü. NHN] Zeichnungsname: R:\PROJEKTE\S_15012\01_Entwurfs- und Genehmigungsplanung\E_S_LS01.dwg Station Gradiente 122.95 122.95 10.00 Höhe bestehendes Gelände 4.80 5.00 5.20 [m] -5.00 Station Gradiente 122.07 grundhafter Ausbau BAUENDE Straßenbau Achse 2 M = 1:250 Überhöhung = 5.0 118.00 m ü. NHN 0.01 0.00 BAUANFANG 122.18 Achse_1 M = 1:250 Überhöhung = 5.0 121.00 m ü. NHN bearbeitet gezeichnet geprüpft Erschließung Wohngebiet "Martinshöhe" in Wiederitzsch Höhenplan Straßenbau Maßstab: 1:250/50 Blattgröße: 0.950 m x 0.297 m = 0.282 m2 Zeichen Unterbeton (Pflasterbett, Bordbettung, Rückenstütze) ist als C25/30 XF1 C1 Dmax=32 auszuführen. Detail Lichtmasten 15 Tiefbordstein Beton DIN EN 1340 / DIN 483 Form TB TB 100x250mm 15 15 Einordnung Fundamente Lichtmasten 2-zeilige Pflasterrinne aus Betonstein 160x160x140mm 10 8 15 5 5 30 10 22 10 45 15 3 5 4 6 14 8m 7 20 20 C25/30 C25/30 C25/30 C25/30 20 Verdichtungsgrad/Verformungsmodul: OK Planum EV2=45 MN/m² OK Frostschutzschicht EV2=100 MN/m² Regelquerschnitt 01 Achse 1 - Außenring Station 0+020 : Großwiederitzsch Straße : Außenring Station d. SDB : bearbeitet 12.10.15 Leickenbach gezeichnet 12.10.15 Bender von : bis : Datum Zeichen Fundament Lichtmasten Straßenflurstück 20 : Stadt Leipzig Gemarkung DHHN92 geprüft Bankett Bord 8 2 Höhensystem 35 Gemeinde ETRS89_UTM33 Lagesystem (Draufsicht) 15 R5 M 1 : 50 Zeichen 0.60 15 Datum 2015-0746 Reg.-Nr. Hochbordstein Beton DIN EN 1340 / DIN 483 Form HB 150x300mm 30 Regelquerschnitte Straßenbau Grundplan - Kataster + Grundriss Blatt.-Nr. 30 1 Anlage Details Einfassungen Rundbordstein Beton DIN EN 1340 / DIN483 Form RB 150x220mm 0 Ergänzungen: Grundplan hergestellt: Vermessungsbüro Hans-Peter Keller Erschließung Wohngebiet "Martinshöhe" in Wiederitzsch 8,46 0.50 0.60 Sicherheitsraum für Beleuchtung 5,50 0,75 Regelquerschnitt 02 Fahrbahn 0,50 Bankett 2,75 Fahrstreifen Grundstücksgrenze geplant Sicherheitsraum für Beleuchtung Sicherheitsraum für Beleuchtung Achse 2 - Stichstraße Station 0+ 020 0,75 2,75 1,36 * 1,60 Fahrstreifen Grünstreifen Gehweg 0.75 0.50 (* variabel) 0,50 4,00 0,50 Fahrbahn Nr. geplante Flurstücksgrenze Bankett Zeichen Rundbordstein Beton DIN EN 1340 / DIN483 Form RB 15x22cm Anschlag 4cm INFRA gezeichnet 31.03.2017 31.03.2017 Tiefbordstein Beton DIN EN 1340 / DIN 483 Form TB 10x25cm Anschlag 0cm Tiefbordstein Beton DIN EN 1340 / DIN 483 Form TB 10x25cm Anschlag 0cm ±0 2.5% -7 -3 var. -2 +2 2.5% Anbindung an Bestand 15 cm Schotterrasen Auffüllung mit verdichtungsfähigem Material 6% .5 1:1 4.0% 4.0% 30 cm Bodenaustausch geprüft 31.03.2017 ZC Salomon geprüft 31.03.2017 Salomon Rundbordstein Beton DIN EN 1340 / DIN483 Form RB 15x22cm Anschlag 4cm -1 -5 2.5% Tiefbordstein Beton DIN EN 1340 / DIN 483 Form TB 10x25cm Anschlag 0cm ±0 2.5% SchwörerHaus KG Hans-Schwörer-Str. 8 72531 Hohenstein-Oberstetten Entwurf- und Genehmigungsplanung 15 cm Schotterrasen +5 6% Drainage 1:1 4.0% 1:1 . Anbindung an Bestand Unterlage 6 Blatt Nr. 1 Datum .5 8 cm Betonsteinpflaster 4 cm Brechsand-Splitt-Gemisch (0/5) 23 cm komb. Frostschutzschicht (0/45) Bk 0,3 4 cm Asphaltdeckschicht 10 cm Asphalttragschicht 36 cm komb. Frostschutzschicht (0/45) geplante Flurstücksgrenze 2-zeilige Pflasterrinne aus Beton 16x16x14cm geplante Flurstücksgrenze 2.5% Telefon (0351) 8 85 89 - 0 Telefax (0351) 8 85 89 - 19 SA post@IG-INFRA.de 20cm Oberbodenandeckung +7 Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden T. Salomon geplante Flurstücksgrenze Tiefbordstein Beton DIN EN 1340 / DIN 483 Form TB 10x25cm Anschlag 0cm Anbindung an Bestand 0,25 Bankett bearbeitet 15 cm Schotterrasen Auffüllung mit verdichtungsfähigem Material 6% Art der Änderung 5 Anbindung an Bestand Zeichen bearbeitet gezeichnet geprüpft Erschließung Wohngebiet "Martinshöhe" in Wiederitzsch Regelquerschnitte Straßenbau Maßstab: 1:50 35 cm Oberbau 0,30 50 cm Oberbau Bk 0,3 4 cm Asphaltdeckschicht 10 cm Asphalttragschicht 36 cm komb. Frostschutzschicht (0/45) Detail Tiefbord Auffüllung mit verdichtungsfähigem Material (Körnung 0/45) lagenweise einbauen und verdichten Verdichtungsgrad EV2=45 MN/m² 0.50 0.60 50 cm Oberbau Detail Rundbord Zeichnungsname: R:\PROJEKTE\S_15012\01_Entwurfs- und Genehmigungsplanung\E_S_RQ01.dwg Blattgröße: 0.765 m x 0.297 m G DN 72 10 2 G VW 0 10 72 11 2 P STZ 150 STZ 150 G G G 00 Kein amtlicher Lageplan. Die Grenzen sind nur zu Übersichtszwecken dargestellt! 3 DN GG 0G 25 DN GG 0G Gemeinde : Stadt Leipzig Gemarkung : Großwiederitzsch Straße : Außenring Station d. SDB : von : bis : Datum Zeichen Datum 31.03.2017 Zeichen bearbeitet gezeichnet 31.03.2017 geprüft 31.03.2017 ZC Salomon geprüft 31.03.2017 Salomon ETRS89_UTM33 DHHN92 bearbeitet 12.10.15 Leickenbach gezeichnet 12.10.15 Bender VW 10 geprüft 1 VW .0 W2 NHN R + t ach 540 m NHN W2.2 2 h c . + _ S R 120 HA 0m 0 -> DH 18.83 N30 ->RW D 1 0 A2 SH 18.83 DN15 ->A2 A_ G4 H 1 0 r 5 W KA 18.8 ünflächD N1 ->R e 1 0 4 5 E 8 1 . K DN 118 KE 18.84 1 KE . a.B 78 52 3 VW 100 GGG GG 0G 25 GG 0G 30 a.B. a.B. PE 63 72 2 4 Carport I PD Art der Änderung 2 WZ Nr. PE INFRA AW 61 Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden Telefon (0351) 8 85 89 - 0 Telefax (0351) 8 85 89 - 19 est SA AW 59 nB BA Whs I SD A 78 16 3 d n nbi Whs II vPD a ung SchwörerHaus KG Hans-Schwörer-Str. 8 72531 Hohenstein-Oberstetten Unterlage 7 Blatt Nr. 1 Datum Zeichen bearbeitet ch flä Gr ün 78 48 3 78 45 3 gezeichnet e Grünfläche 82 5 4 Entwurf- und Genehmigungsplanung geprüpft Erschließung Wohngebiet "Martinshöhe" in Wiederitzsch e Schp. I PD ch e FD Whs I SD Whs I SD PE 25 Wi I PD 11 PE - Die 25 Trinkwasserleitungen sind nur informativ dargestellt. Die Planung erfolgt durch die Leipziger Stadtwerke. - Die Schmutz- und Regenwasserleitungen werden in Stz DN 150 ausgeführt. ich g La Maßstab: 1:250 3 Whs I SD 34a Anmerkungen zu den Hausanschlüssen 13 40 25 3 flä ün Gr 25 PE 40 39 3 7 ns eu Zeichnung: R:\PROJEKTE\S_15012\01_Entwurfs- und Genehmigungsplanung\E_L_LP01.dwg Maßstab: 1:250 Die geplanten Grundstücksgrenzen wurden aus dem Lageplan vom 26.02.2016 vom Ing. - und Vermessungsbüro Hans-Peter Keller übernommen. 3 a .34 Nr AS RW-Rinne TOR Whs I PD er GF VW 80 GG Betonsteinpflaster 63 6 Betonsteinpflaster Wi I SD Anmerkung Versorgungsleitungen dienen nur zur nachrichtlichen Information. Der eingetragene Leitungsbestand ist den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen der Medienträger entnommen. Die dargestellten Leitungsverläufe erheben aufgrund der Qualität und des Umfanges der Unterlagen keine Gewähr auf Lagegenauigkeit und Vollständigkeit! 25 PE flä ün Gr TOR TOR Koordinierter Leitungsplan Schp. I SD ch I T FDrafo r Zeichen 2015-0746 Reg.-Nr. a.B. G Datum Grundplan - Kataster + Grundriss Blatt.-Nr. post@IG-INFRA.de N UE Wi I / FD r n ge i E Anlage Höhensystem G 0G 10 Ergänzungen: Grundplan hergestellt: Vermessungsbüro Hans-Peter Keller Lagesystem A2 A2 B D AW and DE E 82 4 4 F 82 4 3 G GG 78 51 3 A3 82 4 1 2.0 N SW +NH t h m c a 6 2.2 HN Sch 20.55 m+N ->SW A_2 1 H 6 0 DH 19.19 N20 ->SW A_A2 D 1 H 0 SH 19.19 DN15 ->SW 1 0 KA 19.20 DN15 1 0 KE 19.2 1 KE e ch flä Gr ün C r tte ies /Sc ho e/K Erd .8 3x5 A1 e ch flä s Kie t en am nd Fu e ch flä ün Gr RQ 01 lich ng gä zu un 82 4 2 Grünfläche eN 150 PE 1995 Betonsteinpflaster Grünfläche 82 5 Asphalt 77 Weg r rnsche Möcke Weg r Möckernsche 1 WZ .23 Nr ZA S r ne tai uc on Baugrenze T. Salomon 2 Ba GG TOR e m ü t Flurstücksgrenzen / gepl. Parzellierung VW 9.2 65 4 0 64 9 2 1 Schacht RW1. +NHN DH 122.509 m +NHN SH 120.800 m 33 300 ->259482 KA 120.80 DN 300 ->RW1.0 KE 120.80 DN 150 ->RWHA_E KE 121.80 DN ung cht leu en Be rstell he 233 25948 t h c a N Sch m+NH 6 3 0 . 2 HN DH 12 234 0 m+N 3 1 . 0 2 25948 > 0 SH 1 0 N3 0.12 D RW1.1 KA 12 300 -> N 30 D 3 0.3 59482 2 2 1 > E 0 K N30 0.33 D 0 ->A1 KE 12 DN15 3 3 . 0 KE 12 663f 0G 78 53 3 ch e flä 7 23 N 48 H 9 25 m+N N t .2 h c H 4 W2 234 a N 8 h R + 8 -> m 48 Sc 120. 00 >259 10 3 7 H . N D 118 00 0D SH 18.7 DN3 1 1 KA 119.1 KE 234 948 5 N 2 +NH acht Sch 1.430 m N 37 +NH 259482 12 m H D 233 .680 300 -> 948 119 N 5 2 D SH > C 7 HA_ 19.6 300 KA 1 9.82 DN 0 ->RW A_B 1 H 15 KE 1 .82 DN 0 ->RW 9 5 1 1 KE 1 .82 DN 19 KE 1 Außenring 0 Schacht RW1. +NHN DH 122.906 m +NHN SH 121.300 m 300 ->RW1.1 KA 121.30 DN 150 ->RWHA_F KE 121.30 DN 150 ->RWHA_G KE 121.30 DN -> 6% 7 . 0 -> 6 5m 7.7 .84% -HD 3 E 0 P 0 0 m N2 .25 Z D 0 35 T S 0 N3 BD 119.82 hse 2.64% -> 42.35m PE-HD 63x5.8 AW 40 PE Gr ün 1 alt Asph Ac 7m B DN300 18.9 Achse 1 D enrin Auß Gr ün ch flä Gr ün Schotter 0 19.1 .82 118 g GGG Laterne G 17m 100 Straßenablauf Anschlussleitung Straßenablauf mit Anbindung an Kanal 3 AW 15 150 38. 2 02 RQ 2.22% -> Z B5B0 ST N2 0B Beleuchtungskabel E 2P Hydrant 78 54 3 0 PE 0 STZ DN200 19.79m 5 eN e 30 DN 100 Telekomkabel G GG .2 N W2 +NH 38 R t 82 N m h 4 c H 9 1 N 6 ha 25 Sc 120.6 1 m+ 0 -> W2.0 37 0 3 2 R DH 118.5 DN3 0 -> 5948 0 2 2 3 5 H N -> 8. S 11 00 3D A3 KA 118.5 DN3 0 -> 5 4 KE 18.5 DN1 1 4 KE 18.5 1 KE ba tt 20 8 823 N 4 9 H t 25 m+N N .2 h c 20 NH RW2 ha 0 + c . > S 120 00 m 00 DH 17.5 DN3 1 9 SH 17.8 1 KE Stromkabel A 1 201 02 100 PE 1995 Beleuchtung versetzen 6 16 3 8 Z ST 00 2 DN 2 PE 011 6 16 3 5 011 PE 2 eN 100 äche 78 16 3 120.33 119.88 0 STZ DN 20 n tu g Beleuch n herstelle 0B DN 30 inne RW-Rpflaster) (Beton U BA Ra 150 Gr ün flä ch e Einfahrt 6 16 3 4 Whs I WD e Stra ss che Grünflä G 11 eN r) npflaste g (Beto Fußwe che 119. fl Grün 100 VW and est B au an ng Ausb u d r bin fte G An ndha AN gru NF flä rün G GG g e w n ne a t la . L.u VW PE 63 6 16 3 3 DN 119.4 2.62% -> 17.94m 0 0 3 N BD Außenring Gasleitung .89 PE eN tz. e As ph A1 Wasserleitung 3 20 Abs Z 0 ST 150 AS W Fußweg (Schotter) DN 2 3 00 STZ Asphalt PE 2011 8232 t 2594 h c a h HN Sc 2 m+N 0 0 . 2 2 N DH 1 m+NH 235 25 PE 19.840 25948 1 > 0 SH 0 4 DN2 1.1 P1E9.8 0 ->SW AKWA321 0 2 N 231 9.84 D 25948 > 0 KE 11 0 N2 9.88 D KE 11Rabatte VW eN 100 0- 005 alt TOR PVC 50 150 6 16 3 9 1 2594823 Schacht N 50 m+NH DH 122.1 N 10 m+NH SH 120.3 948232 200 ->25 N D 0 .3 0 8228 KA 12 0 ->2594 0 2 N D 2 KE 120.3 chtung Beleu llen te rs e h B DN 300 GGG VW 100 grundha stand ng an Be Anbindu 0+ 010 0+ 005 0+ 000ANFANG BAU fter Ausbau 0 2594823 Schacht N 90 m+NH DH 122.0 N 60 m+NH 33 SH 120.6 ->259482 0 0 3 N D 6 48229 KA 120.6 00 ->259 3 N D 7 .6 KE 120 6 18 3 2 6 18 3 1 0+ 020 0+ 030 0+ 029.35 0+ 024.03 0+ 023.05 RQ 01 Whs I SD 6 E AW 32 P Whs I SD 0+ 038 0+ 040 78 22 3 6 17 3 9 Rotbuche nweg WZ 6 18 3 0 Gr ün flä ch e 0+ 050 Ga I FD Beleuchtung herstellen 200 STZ DN % -> 7 .2 2 18.02m 5 823 594 N 2 t +NH ach m h c 0 S .38 HN 236 121 m+N ->25948 2 0 DH 6 3 .3 00 482 119 259 DN2 SH > C 5 3 HA_ 19. 200 KA 1 9.42 DN 0 ->SW A_B 1 H 15 ung ucht KE 1 .42 DN 0 ->SW Bele tellen 9 s 5 r 1 e 1 h KE 1 .42 DN 9 1 1 KE 11 03 46 1 Schacht SW1. +NHN DH 122.443 m +NHN SH 120.250 m 32 200 ->259482 KA 120.25 DN 0 200 ->SW1. KE 120.25 DN 150 ->SWHA_E KE 120.25 DN N 2 +NH acht Sch 0.802 m N +NH SW2.2 12 m 0 DH -> 235 .78 200 948 L.u. 15 118 N 5 H 2 D 0S S 6 -> L.u TZ 18.7 2400 . 150 KA 1 8.79 DN4 ST 1 Z KE 1 PE B 3 DN 0+ VW 63 03 STZ Schmutzwasserkanal DN 0+ 6 17 3 8 TZ DN 200 S TZ S 00 2 DN 0 10 Regenwasserkanal 117 100 00 BEZEICHNUNG B A VW 0+ VW 80 GG s I 36 WhD 82 4 5W9 0 78 3 6 TZ 01 BAUENDE 0+ 051.84 E 2P 0S DN 250 PE 3 AW 15 PE 0 Schacht SW1. +NHN DH 122.855 m +NHN SH 120.690 m 200 ->SW1.1 KA 120.69 DN 150 ->SWHA_F KE 120.69 DN 150 ->SWHA_G KE 120.69 DN 64 8 25 PLANUNG 00 . AW 2.2 HN 39 SW m+N N 82 t 4 h H 9 c N 47 25 ha 1 Sc 120.6 6 m+ 00 -> W2. 36 2 S 2 6 82 > H D 118. DN 00 - 2594 0 2 6 N -> SH 118. 0 D 200 9 . A N g 8 K un 11 3D cht leu ellen KE 118.6 e B rst he KE BESTAND DN A PE 0+ 32 z bst TZ 32 0 AW nr e uß 00 L.u . PE 0+ AW 32 M 1 : 250 ing 2 S 50 LEGENDE GG 150 WZ L.u . 6 16 3 6 3 AW 0 50 E 2P 63 44 63 45 63 46 63 47 63 48 63 49 63 50 63 51 63 52 150 STZ Koordinierter Leitungsplan GG eg henw c u b t o R GGG L.u. PE 02 VW 100 150 L.u. AW 32 9 823 N 4 9 H t 25 m+N N .2 h c 70 NH SW2 ha 9 + c . > S 119 00 m 00 DH 16.8 DN2 g 1 tun 6 ch en SH 17.9 u le ll 1 Be rste .96 KE he 117 RQ Erschließung WG "Martinshöhe" in Wiederitzsch Blattgröße: 1.135 m x 0.415 m = 0.471 m2 Ergänzungen: Grundplan hergestellt: Vermessungsbüro Hans-Peter Keller Erschließung Wohngebiet "Martinshöhe" in Wiederitzsch M 1 : 250 0 5 10 20 30 Die Angaben zur Stationierung beziehen sich auf die Kanaltrasse und gehen nicht einher mit der Stationierung des Straßenbaus. 40 m LEGENDE Anlage Höhensystem M 1 : 50 Längsschnitte - RW-Kanal Regenwasserkanal geplant 3 2 4 5 6 7 8m Gemeinde : Stadt Leipzig Gemarkung : Großwiederitzsch Straße : Außenring Station d. SDB : von : bis : Datum Zeichen Zeichen gezeichnet Datum 31.03.2017 31.03.2017 geprüft 31.03.2017 ZC Salomon geprüft 31.03.2017 Salomon ETRS89_UTM33 Lagesystem DHHN92 Höhen Straßenplanung 1 Zeichen 2015-0746 Reg.-Nr. Gelände Bestand 0 Datum Grundplan - Kataster + Grundriss Blatt.-Nr. bearbeitet 12.10.15 Leickenbach gezeichnet 12.10.15 Bender geprüft Regenwasserkanal vorhanden M 1 : 250 Überhöhung = 5.0 Stichstraße Außenring RW2.0 RW1.1 25948233 Anbindung Außenring RW1.0 RW2.2 KP Rotbuchenweg / Außenring Höhe Straßenplanung Höhe Straßenplanung Geländ e Bestand Gelände Bestand Nr. Art der Änderung bearbeitet INFRA Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden Telefon (0351) 8 85 89 - 0 Telefax (0351) 8 85 89 - 19 SA T. Salomon [m] 120.800 120.130 120.800 120.330 19.97 18.97 18.95 17.95 DN 250 B DN 300 B 25.041 26.361 35.371 26.195 159.3 - 2.3 158.8 - 2.2 Gebiet Zeichnungsname: R:\PROJEKTE\S_15012\01_Entwurfs- und Genehmigungsplanung\E_L_LS01.dwg Außenring [m ü. NHN] Schachtnummer RW2.0 Kanaltiefe [m] Sohlhöhe Schacht Sohlhöhe Haltung Haltung Länge Rohr Nennweite / Material Haltung Gefälle Rohr Qvoll Vvoll Wasserspiegel [m ü. NHN] [m ü. NHN] [m] [mm] [o/oo] [l/s - m/s] [m ü. NHN] Stationierung [m] Gebiet Ablauf = 25948238 DN 300 118.519m ü.NHN Zulauf = 25948237 DN 300 118.539m ü.NHN SE-A3 120.66 120.66 120.66 Höhe Schachtdeckel 120.54 119.59 120.54 [m ü. NHN] Zulauf HA DN 150 118.69m ü.NHN HA DN 150 118.68m ü.NHN Zulauf HA DN 150 118.84m ü.NHN HA DN 150 118.84m ü.NHN SE - A2 Ablauf = 25948234 DN 300 120.123m ü.NHN Zulauf 25948230 DN 300 120.330m ü.NHN SE - A1 120.800 121.300 Höhe geplantes Gelände RW2.2 2.13 Stationierung 121.300 [m ü. NHN] 118.830 118.531 118.826 SchwörerHaus KG Hans-Schwörer-Str. 8 72531 Hohenstein-Oberstetten Unterlage 8 Blatt Nr. 1 Datum Entwurfs- und Genehmigungsplanung Zeichen bearbeitet gezeichnet geprüpft Erschließung Wohngebiet "Martinshöhe" in Wiederitzsch Längsschnitte RW-Kanal Maßstab: 1:250/50 118.531 36.25 35.25 DN 300 B 8.249 8.366 89.5 - 1.3 36.75 [m ü. NHN] [m ü. NHN] [m] [mm] [o/oo] [l/s - m/s] [m ü. NHN] 25948233 Höhe Bestandsgelände 1.71 Sohlhöhe Schacht Sohlhöhe Haltung Haltung Länge Rohr Nennweite / Material Haltung Gefälle Rohr Qvoll Vvoll Wasserspiegel RW1.1 M = 1:250 Überhöhung = 5.0 116.00 m ü. NHN 0.50 [m] 122.04 122.04 122.04 Kanaltiefe RW1.0 1.91 Schachtnummer 39.41 [m ü. NHN] 122.51 122.51 122.39 Höhe Schachtdeckel 1.71 [m ü. NHN] 20.47 Höhe geplantes Gelände 122.91 122.91 122.99 [m ü. NHN] 1.61 Höhe Bestandsgelände 0.50 M = 1:250 Überhöhung = 5.0 119.00 m ü. NHN Zulauf HA DN 150 121.81m ü.NHN Zulauf HA DN 150 121.30m ü.NHN, HA DN 150 121.30m ü.NHN post@IG-INFRA.de (Stichstraße) Blattgröße: 0.950 m x 0.297 m Ergänzungen: Grundplan hergestellt: Vermessungsbüro Hans-Peter Keller Erschließung Wohngebiet "Martinshöhe" in Wiederitzsch M 1 : 250 0 5 10 20 30 Die Angaben zur Stationierung beziehen sich auf die Kanaltrasse und gehen nicht einher mit der Stationierung des Straßenbaus. 40 m LEGENDE Anlage Höhensystem M 1 : 50 Schmutzwasserkanal geplant 1 3 2 4 5 6 7 8m Gemeinde : Stadt Leipzig Gemarkung : Großwiederitzsch Datum Zeichen Zeichen gezeichnet Datum 31.03.2017 31.03.2017 geprüft 31.03.2017 ZC Salomon geprüft 31.03.2017 Salomon ETRS89_UTM33 Lagesystem Straße : Außenring Station d. SDB : von : bis : DHHN92 Höhen Straßenplanung 0 Zeichen 2015-0746 Reg.-Nr. Gelände Bestand Längsschnitte - SW-Kanal Datum Grundplan - Kataster + Grundriss Blatt.-Nr. bearbeitet 12.10.15 Leickenbach gezeichnet 12.10.15 Bender geprüft Schmutzwasserkanal vorhanden M 1 : 250 Überhöhung = 5.0 Außenring SW1.0 SW1.1 Stichstraße 25948232 Höhe Straßenplanung Geländ e Besta nd SW2.2 Anbindung Außenring KP Rotbuchenweg / Außenring SW2.0 Höhe Straßenplanung Gelände Bestand Nr. Art der Änderung bearbeitet INFRA Stationierung [m] 120.690 120.250 120.690 120.250 119.840 120.250 119.840 20.79 19.79 19.03 18.03 DN 200 STZ DN 200 STZ 21.167 22.236 21.551 22.747 49.8 - 1.6 50.3 - 1.6 Gebiet Zeichnungsname: R:\PROJEKTE\S_15012\01_Entwurfs- und Genehmigungsplanung\E_L_LS01.dwg Außenring Kanaltiefe [m] Sohlhöhe Schacht Sohlhöhe Haltung Haltung Länge Rohr Nennweite / Material Haltung Gefälle Rohr Qvoll Vvoll Wasserspiegel [m ü. NHN] [m ü. NHN] [m] [mm] [o/oo] [l/s - m/s] [m ü. NHN] Stationierung [m] Gebiet Ablauf = 25948239 DN 200 118.604m ü.NHN 120.65 120.65 120.65 Zulauf = 25948236 DN 200 118.634m ü.NHN 120.56 119.56 120.56 [m ü. NHN] Zulauf HA DN 150 118.99m ü.NHN HA DN 150 118.99m ü.NHN Zulauf HA DN 150 119.20m ü.NHN HA DN 150 119.20m ü.NHN Ablauf = 25948235 DN 200 119.840m ü.NHN 0.00 122.00 Zulauf = 25948231 DN 200 119.880m ü.NHN Schachtnummer [m ü. NHN] post@IG-INFRA.de SW2.0 SW2.2 2.02 [m ü. NHN] [m ü. NHN] [m] [mm] [o/oo] [l/s - m/s] [m ü. NHN] 25948232 Höhe geplantes Gelände 119.196 SA SchwörerHaus KG Hans-Schwörer-Str. 8 72531 Hohenstein-Oberstetten Unterlage 9 Blatt Nr. 1 Datum Entwurfs- und Genehmigungsplanung Zeichen bearbeitet gezeichnet geprüpft Erschließung Wohngebiet "Martinshöhe" in Wiederitzsch Längsschnitte SW-Kanal Maßstab: 1:250/50 118.626 119.189 118.900 38.75 37.75 DN 200 STZ 14.711 7.647 29.1 - 0.9 39.25 Sohlhöhe Schacht Sohlhöhe Haltung Haltung Länge Rohr Nennweite / Material Haltung Gefälle Rohr Qvoll Vvoll Wasserspiegel SW1.1 [m ü. NHN] Telefon (0351) 8 85 89 - 0 Telefax (0351) 8 85 89 - 19 T. Salomon 1.36 [m] SW1.0 Höhe Bestandsgelände 0.50 Kanaltiefe 122.00 Schachtnummer Höhe Schachtdeckel 2.16 [m ü. NHN] 40.31 Höhe Schachtdeckel 122.44 122.44 122.39 [m ü. NHN] 2.19 Höhe geplantes Gelände 21.29 [m ü. NHN] M = 1:250 Überhöhung = 5.0 116.00 m ü. NHN 122.86 122.86 122.98 Höhe Bestandsgelände 0.50 M = 1:250 Überhöhung = 5.0 118.00 m ü. NHN 2.17 Zulauf HA DN 150 120.74m ü.NHN, HA DN 150 120.74m ü.NHN Zulauf HA DN 150 120.30m ü.NHN Bestandskanal Regenwasser DN 300 Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden (Stichstraße) Blattgröße: 0.950 m x 0.297 m Tab.2 entspr. DIN EN 1610 Tab.1 entspr. DIN EN 1610 Erschließung Wohngebiet "Martinshöhe" in Wiederitzsch M 1 : 50 0 1 3 2 5 4 6 7 8m Anlage Mindestgrabenbreite (OD + x) m DN Mindestgrabenbreite m Grabentiefe m verbauter Graben Regelquerschnitte Leitungen 0,80 0,90 >225 bis -< 350 OD + 0,50 OD + 0,50 OD + 0,40 >4,00 1,00 >350 bis -< 700 OD + 0,70 OD + 0,70 OD + 0,40 >700 bis -< 1200 OD + 0,85 OD + 0,85 OD + 0,40 >1200 OD + 1,00 OD + 1,00 OD + 0,40 M 1 : 50 Regelquerschnitt 01 OD + 0,40 Gemeinde : Stadt Leipzig Gemarkung : Großwiederitzsch Datum Zeichen Zeichen gezeichnet Datum 31.03.2017 31.03.2017 geprüft 31.03.2017 ZC Salomon geprüft 31.03.2017 Salomon ETRS89_UTM33 Lagesystem Straße : Außenring Station d. SDB : von : bis : DHHN92 ß< - 60° > 1,00 < 1,75 >1,75 < - 4,00 < 225 - Zeichen 2015-0746 Reg.-Nr. unverbauter Graben ß > 60° Datum Grundplan - Kataster + Grundriss Blatt.-Nr. Höhensystem keine Mindestgrabenbreite vorgegeben <1,00 Ergänzungen: Grundplan hergestellt: Vermessungsbüro Hans-Peter Keller Mindestgrabenbreite in Abhängigkeit von der Nennweite DN Mindestgrabenbreite in Abhängigkeit von der Grabentiefe bearbeitet 12.10.15 Leickenbach gezeichnet 12.10.15 Bender OD + 0,40 geprüft Achse 1 - Außenring Station 0+020 Bei den Angaben OD + x entspricht x/2 dem Mindestarbeitsraum zwischen Rohr und Grabenwand bzw. Grabenverbau (Pölzung). 8,46 Dabei ist: OD der Außendurchmesser, in m ß der Böschungswinkel des unverbauten Grabens, gemessen gegen die Horizontale Sicherheitsraum für Beleuchtung 5,50 0,75 Regelquerschnitt 02 Fahrbahn Details Leitungszonen Sicherheitsraum für Beleuchtung Achse 2 - Stichstraße Station 0+ 020 Leitung 0,75 0,50 2,75 2,75 1,36 * 1,60 Bankett Fahrstreifen Fahrstreifen Grünstreifen Gehweg Verfüllung mit vorh. bzw. zu lieferndem Material (* variabel) 0,50 4,00 0,50 0,30 Bettung Kiessand 0/16 Fahrbahn Bankett Øaußen 0,10 + 1/10 OD Bankett Kabel vorh. Stromversorgung gepl. Telekomleitung +2 2.5% vorh. Stromversorgung -2 gepl. Telekomleitung gepl. Beleuchtung var. bearbeitet Øaußen INFRA Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden Telefon (0351) 8 85 89 - 0 Telefax (0351) 8 85 89 - 19 0,10 post@IG-INFRA.de SchwörerHaus KG Hans-Schwörer-Str. 8 72531 Hohenstein-Oberstetten Unterlage 10 Blatt Nr. 1 Datum .5 1:1 SA T. Salomon gepl. Trinkwasserleitung DN 63x5,8 PE-HD -7 -3 2.5% Bettung Sand 0/2 gepl. SW-Kanal DN200 Stz ±0 Art der Änderung 0,10 gepl. RW-Kanal DN300 B 2.5% gepl. Beleuchtung gepl. RW-Kanal DN300 B gepl. Trinkwasserleitung DN 63x5,8 PE-HD 6% +7 gepl. SW-Kanal DN200 Stz Nr. Verfüllung mit vorh. bzw. zu lieferndem Material Zeichen T= 0.90 4.0% 6% -1 -5 Entwurf- und Genehmigungsplanung +5 6% 2.5% ±0 2.5% bearbeitet .5 ca. T= 1.20 ca. T= 1.53 ca. T= 1.30 4.0% T= 0.90 gezeichnet 1:1 ca. T= 2.03 ca. T= 1.38 ca. T= 1.20 4.0% 1:1 geprüpft .5 Erschließung Wohngebiet "Martinshöhe" in Wiederitzsch Regelquerschnitte Leitungen Maßstab: 1:50 0,75 1,38 3,04 0,65 1,77 1,02 1,75 0,60 0,93 0,40 3,22 0,88 1,02 0,79 1,08 0,30 0,23 1,55 0,45 0,88 0,56 0,90 0,36 1,36 0,77 0,55 0,44 0,20 0,15 0,15 0,15 0,15 0,88 0,80 0,19 Zeichnungsname: R:\PROJEKTE\S_15012\01_Entwurfs- und Genehmigungsplanung\E_L_RQ01.dwg 0,45 0,65 0,40 0,28 0,17 0,03 Blattgröße: 0.765 m x 0.297 m INFRA T. Salomon Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden Stadt Leipzig 04158 Leipzig / Wiederitzsch Tel.:(03 51) 8 85 89-0 Fax:(03 51) 8 85 89-19 Unterlage 11 Erschließung Wohngebiet „Martinshöhe“ in Leipzig/Wiederitzsch ENTWURFS- UND GENEHMIGUNGSPLANUNG ERMITTLUNG DER BAUKLASSEN Auftraggeber: Planung: SchwörerHaus KG Hans-Schwörer-Str. 8 72531 Hohenstein-Oberstetten INFRA T. Salomon Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden Tel. 03 51/8 85 89-0 Bearbeiter: Herr Salomon Aufgestellt: Dresden, den 31.03.2017 Seite 1 Projekt: S_15012 INFRA T. Salomon Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden Tel.:(03 51) 8 85 89-0 Fax:(03 51) 8 85 89-19 Bemessung des Oberbaus nach RStO 2012 Das Baugebiet befindet sich in der Frosteinwirkungszone II, der Boden wird in Frostempfindlichkeitsklasse F3 eingestuft. Die Dimensionierung des Straßenoberbaus wurde nach RStO 2012 festgelegt. Entsprechend der RASt06 wurden für die Erschließungsstraßen die Straßenkategorie ES V gewählt. Diese bildet die Grundlage zur Bemessung des Oberbaus und somit ergibt sich die Belastungsklasse Bk0,3 (nach RStO 2012 Tabelle 2) mit einem frostsicherer Oberbau von 50 cm. Tabelle 2: Mögliche Belastungsklassen für die typischen Entwurfssituationen nach den RASt Zur Ermittlung der Gesamtdicke des frostsicheren Oberbaus wurden folgende Parameter berücksichtigt: Ausgangswerte der Mindestdicke nach RStO 2012, Tafel 6, Zeile 2: • Frostempfindlichkeitsklasse (F3) • Belastungsklasse 0,3 = 50 cm Tabelle 6: Ausgangswerte für die Bestimmung der Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus Dicke in cm bei Belastungsklasse Frostempfindlichkeitsklasse Bk100 bis Bk10 Bk3,2 bis Bk1,0 Bk0,3 F2 55 50 40 F3 65 60 50 Seite 2 Projekt: S_15012 INFRA T. Salomon Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden Tabelle 7: Mehr- oder Minderdicken infolge örtlicher Verhältnisse Örtliche Verhältnisse A B Frosteinwirkung kleinräumige Klimaunterschiede Wasserverhältnisse im Untergrund Lage der Gradiente Entwässerung der Fahrbahn / Ausführung der Randbereiche Zone I Zone II Zone III ungünstige Klimaeinflüsse z. B. durch Nordhang oder in den Kammlagen von Gebirgen keine besonderen Klimaeinflüsse günstige Klimaeinflüsse bei geschlossener seitlicher Bebauung entlang der Straße kein Grund- und Schichtenwasser bis in eine Tiefe von 1,5 m unter Planum Grund- oder Schichtenwasser dauernd oder zeitweise höher als 1,5 m unter Planum Einschnitt, Anschnitt Geländehöhe bis Damm ≤ 2,0 m Damm < 2,0 m Entwässerung der Fahrbahn über Mulden, Gräben bzw. Böschungen Entwässerung der Fahrbahn und Randbereiche über Rinnen bzw. Abläufe und Rohrleitungen Tel.:(03 51) 8 85 89-0 Fax:(03 51) 8 85 89-19 C D E ± 0 cm + 5 cm + 15 cm + 5 cm ± 0 cm - 5 cm ± 0 cm + 5 cm + 5 cm ± 0 cm - 5 cm ± 0 cm - 5 cm Unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderdicken infolge der gegebenen Verhältnisse wie Frosteinwirkungszone II, gemäß Karte der Frosteinwirkungszonen Sachsen, herausgegeben vom Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, Abt. Verkehr vom 07/2012, der Lage in einer geschlossenen Ortschaft auf vorhandenen Geländehöhen und günstiger Entwässerungsverhältnisse sowie der vorhandenen Entwässerungseinrichtungen ergibt sich die endgültige Mindestdicke des frostsicheren Oberbaues nach Tabelle 7 der RStO 12 für Bk0,3 zu 50 cm. Seite 3 Projekt: S_15012 INFRA T. Salomon Nöthnitzer Str. 3 01187 Dresden Mehr- oder Minderdicken Bk0,3 Mindestdicke Frosteinwirkung Zone II kleinräumige Klimaunterschiede Wasserverhältnisse Lage der Gradiente Ausführung der Randbereiche Mindestdicke des Frostsicheren Oberbaus Tel.:(03 51) 8 85 89-0 Fax:(03 51) 8 85 89-19 50 cm + 5 cm ± 0 cm ± 0 cm ± 0 cm - 5 cm 50 cm Folgender Aufbau zur Erschließung des Wohngebietes wurde gewählt: Verkehrsfläche der Wohnwege – Bk0,3 Bituminöse Deckschicht (AC 8 D N ) 4 cm Bituminöse Tragschicht (AC 22 T N) 10 cm komb. Frostschutzschicht (0/45) 36 cm Oberbau 50 cm Gehwege Betonsteinpflaster Brechsand-Splitt-Gemisch (0/5) komb. Frostschutzschicht (0/45) 8 cm 4 cm 23 cm Oberbau 35 cm Seite 4 Projekt: S_15012 Stadt Leipzig ASG Mai 2011 Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün Die Ausbaustandards für Stadtstraßen in Leipzig und die Mindeststandards für Bäume bei Pflanzungen im öffentlichen Straßenraum wurden im Beschluss des Oberbürgermeisters Nr. 37/98 bestätigt und dienen als Grundlage der folgenden Richtlinie. Hinweise zur Planung I. 1. Allgemeine Gestaltungsgrundsätze bei der Bepflanzung von Straßenräumen Wesentliche Grundlagen bei der Gestaltung des öffentlichen Straßenraumes sind: • Lage und Funktion von Hauptverkehrs-, Haupterschließungs- und Anliegerstraßen • - - Charakter und Wertigkeit der Bebauung, Denkmalschutz, Lärmschutz, Wohn- und Aufenthaltsqualität Im öffentlichen Straßenraum ist deshalb am konkreten Standort zu prüfen wie die Vegetationsflächen gestaltet werden. Dabei sind zwei Kategorien zu unterscheiden: • Ausbau von Baumscheiben in Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen, intensiv frequentierten Wohn- und Geschäftsstraßen • - Stadtgestalterischer Aspekt Vegetationsstreifen entlang Hauptverkehrs-, Haupterschließungs- und Anliegerstraßen Pflanzen sind prägende, wertvolle Elemente des Raumes. Sie sind wichtige Punkte der Planung. Bei Rekonstruktion und Neuanlagen von Straßen ist der vorhandene Bestand (Vegetation, Bausubstanz usw.) zu erfassen, zu analysieren und in die Planung zu integrieren. Die Kronendurchmesser der Bäume sind im Lageplan maßstabsgerecht darzustellen. Der Gehölzbestand aus angrenzenden Grundstücken ist ebenfalls im Plan zu erfassen. Flächige Pflanzungen sind entsprechend der FLL Richtlinie „Leitfaden für die Planung, Ausführung und Pflege von funktionsgerechten Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich“ zu planen. 2. Bäume Bei der Gestaltung des Straßenraumes haben Bäume aufgrund ihrer starken raumbildenden Wirkung eine zentrale Bedeutung. Die Art der Bepflanzung ist von der gestalterischen Funktion abhängig: • Allee Betonung des linearen Charakters der Straße • Baumreihen oder wechselseitige Gestaltungselemente zur Abgrenzung des Reihenpflanzungen Straßenraumes und zur Betonung des Straßenverlaufes • Baumgruppen, Blockbildung Betonung von Gebäuden oder Straßenabschnitten • Solitärbaum Platzgestaltung, Orientierungsmerkmal • Baumtor Hervorheben eines Abschnittwechsels Auswahl der Baumarten: Sie richtet sich nach dem Bestand, den vorhandenen räumlichen Bedingungen, den Standortansprüchen sowie der zu erzielenden gestalterischen Wirkung. Hierbei sind die Empfehlungen der Straßenbaumliste des GALK-Arbeitskreis Stadtbäume zu beachten. Eine Festlegung der Baumarten und –sorten hat mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer Leipzig Sachgebiet Stadtbäume zu erfolgen. Seite 1 „Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011 3. Rasen Rasen ist die Vorzugsvariante zur Begrünung von Vegetationsflächen im öffentlichen Straßenraum. Die Zusammenstellung der Rasensaatgutmischung ist standortabhängig. 4. Sträucher und Hecken Aufgrund des hohen Pflegeaufwandes sind Sträucher und Hecken in unmittelbarer Angrenzung zur Straßenfläche nur an ausgewählten Stellen zu pflanzen, z.B. auf Ausgleichsflächen, Randbereichen der Verkehrsanlagen oder Lärmschutzwällen. Die Sicht zwischen Gehweg und Fahrbahn an Knotenpunkten und Querungsstellen darf nicht eingeschränkt werden. 5. Kletterpflanzen Bei der Begrünung von Fassaden, Wänden und technischen Bauwerken ist die Verwendung in Abhängigkeit von der gestalterischen Funktion zu prüfen. 6. Blumenzwiebeln Verwendung in Rasenflächen 7. Technische Ausrüstungs- und Ausstattungselemente des öffentlichen Raumes In der Vorplanung sind Abstimmungen zur Koordinierung erforderlich: - Ver- und Entsorgungsanlagen (oberirdisch und unterirdisch) - Beleuchtungsanlagen - Lichtsignalanlagen - Maste und Fahrleitungsanlagen der Leipziger Verkehrsbetriebe, - Beschilderung (Verkehrszeichen, wegweisende Beschilderung, Schilderbrücken) - Stadtmobiliar - Werbeanlagen - Haltestellen 8. Die Planung muss unter dem Aspekt eines vertretbaren Bewirtschaftungsaufwandes während der Unterhaltungspflege erfolgen Bereits in der Planung müssen die Folgekosten für die Unterhaltungspflege ausgewiesen werden. Folgende Details sind objektkonkret mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer abzustimmen: - Arten- und Sortenwahl von Gehölzen - Bäume auf der Grundlage der aktuellen GALK-Straßenbaumliste - Rasensaatgut- oder Kräutermischungen - Blumenzwiebeln Pflanzabstände der Sträucher zu befestigten Flächen Straße, Geh- und Radweg: - Bodendecker > 0,7 m - mittelhohe Sträucher > 1,5 m - hohe Sträucher, Solitäre > 3,0 m • Im Straßenrandbereich sind Bodendecker zu pflanzen (Ausnahmefall). • Kreuzungsbereiche und Straßenraumsichtfelder sind von Strauchpflanzungen frei zu halten. • Straßenmittelstreifen und Kreisverkehrsmittelflächen sind als Rasenflächen auszubilden. - Flächen mit weiniger als 10 m² sind als Vegetationsflächen nicht geeignet und deshalb mit einem dauerhaften Belag zu versehen. Seite 2 „Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011 II. Anforderungen an die Ausschreibung von Straßenbegleitgrün 1. Mindeststandards für Bäume bei Pflanzungen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Leipzig (Beschluss des OBM der Stadt Leipzig vom 18.05.98) Qualitätskriterien für Alleebäume (Hochstämme für Straßenbepflanzung); in Ergänzung der jeweils aktuellen FLL Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen: Ausschreibungstext für die Baumlieferung Innere Qualität der Bäume: ausgewogen ernährt in der Baumschule ausreichend akklimatisiert frei von Krankheiten und Schädlingen sortenecht Äußere Qualität der Bäume: Krone arttypisch, gleichmäßig mit Ästen in differenzierter Rangordnung aufgebaut maximaler Astdurchmesser 2,5 cm ausgewogenes Verhältnis zwischen Krone und Stamm keine eingeschlossene Rinde zwischen Stamm und Seitenästen Stamm gerade, ohne Quirle und Zwiesel, frei von Verletzungen, mit gerader Verlängerung in der Krone Bewurzelung der Art/Sorte und dem Alter entsprechend ausgebildet regelmäßig verpflanzt, nicht unterschnitten Ballen fest durchwurzelt, Grobwurzeln nicht beschädigt letzter Aufbauschnitt spätestens in der vorletzten Vegetationsperiode Alleebaum, 4 x verpflanzt, mit Drahtballen, Stammumfang 20 - 25 cm, aus extra weitem Stand, mit geradem durchgehenden Leittrieb, einheitlichem Kronenaufbau, einheitlichem Kronenansatz bei mindestens 2,50 m, aus deutschen oder vergleichbaren Anbaugebieten; Lieferbetrieb muss anerkannte Markenbaumschule des jeweiligen Lieferlandes sein (Nachweis). 2. Baumscheiben, Vegetationsstreifen 2.1 Baumscheiben • Mindestfläche der offenen Baumscheibe 6 m² (Nettofläche). Die Grundfläche des durchwurzelbaren Raumes soll mindestens 16 m² und die Tiefe mindestens 80 cm betragen(DIN 18916). Sollten offene Baumscheiben in der geforderten Größe nicht möglich sein, sind folgende Maßnahmen vorzusehen: • Abdeckung mit Baumrosten, Wurzelbrücken oder einem dauerhaft luft- und wasserdurchlässigen Belag in analoger Größe. • Vergrößerung des durchwurzelbaren Raumes durch Wurzelgräben; 2.2 Vegetationsstreifen Mindest-Netto-Breite 2,00 m (Brutto-Breite abzüglich Rückenstütze der Borde). Bei Pflanzungen in Vegetationsstreifen sind zur Verbesserung der Einwachsbedingungen und zur Erweiterung des Wurzelraumes Wurzelgräben zwischen den einzelnen Baumgruben herzustellen (FLL Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2) 2.3 Aushub Tiefe • Baumgruben mindestens 120 cm • Altbaumscheiben 20 cm Entfernen des alten Erdstoffes (in Vegetationsstreifen L = 300 cm) z.B. durch Absaugen mit dem Erdstoffsauger. Arbeiten im Wurzelbereich sind manuell auszuführen. Wurzeln dürfen nicht verletzt werden. • Strauchflächen zwischen den Baumstandorten 40 cm • Rasenflächen 10 cm 2.4 Lockern der Baumgrubensohle und des Untergrundes der Vegetationsflächen Lockerungstiefe unter Baumgrubensohle: 20 cm Seite 3 „Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011 2.5 Einbau Substrat • Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate (FLL Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2) Pflanzgrubenbauweise 1 Pflanzgrube nicht oder nur freitragend überbaut, ihre Oberfläche nicht oder nur geringfügig belastet. Der Baugrund und die Verfüllung müssen nicht unterbaufähig sein. Anforderungen an die einzubauenden Erdstoffe: pflanzenphysiologisch unbedenklich; frei von Verticilliumerregern, Wurzelunkräutern und Fremdstoffanteilen (Nachweis - Zertifikat) Baumneupflanzung - mindestens 110 cm Gemisch A - Oberboden (siehe Definition) - Kompost (Rottegrad 5, Bundesgütegemeinschaft Kompost e.v.) - Sand 0/4 - Lavalit 4/16 - Perlit 2/6 45 % 15 % 10 % 15 % 15 % Gemisch B Für Baumarten, die einen abgemagerten Boden benötigen, wie z.B. Robinie: - Oberboden (siehe Definition) 30 % - Sand 0/4 30 % - Lavalit 4/16 25 % - Perlit 2/6 15 % Definition Oberboden (nach DIN 18196 und DIN 18915): Korngrößenzusammensetzung: - Kieskorn > 2 - < 5 mm - Feinbodenanteil < 2 mm (davon Gehalt an Humus / organische Bodensubstanz 3 - 6 %) Bodengruppe 6 bindiger Boden begrenzt bis auf folgenden Feinanteil: - lehmiger Sand mit Feinanteil < 0,06 mm - sandiger Lehm mit Feinanteil < 0,06 mm pH-Wert 6,0 - 7,5 Salzgehalt < 3 g/kg Vorhandene verfügbare Nährstoffanteile: Phosphor Kalium Magnesium 30 % 70 % 16-20 % 21-25 % 6 - 8 mg/100g 13 - 20 mg/100g 5 - 7 mg/100g Pflanzgrubenbauweise 2 gemäß „FLL Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2 bei ganz oder teilweise als Verkehrsfläche überbauten Pflanzgruben. Darunter müssen Baugrund und Verfüllung/Vegetationsschicht tragfähig/unterbaufähig sein. • • • Altbaumscheibe Rasenflächen Strauchpflanzung 10 cm Kompost 10 cm Oberboden 30 cm Gemisch: 50 % Kompost 50 % Oberboden 2.6 Abdeckung von Baumscheiben und Strauchflächen • Baumscheiben 10 cm Lavalit 4/8 (alternativ Blähschiefer) • Baumscheiben in Rasenflächen 10 cm Lavalit 2/4 (alternativ Blähschiefer) • Vegetationsflächen mit Strauchpflanzungen 10 cm Rindenmulch Seite 4 „Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011 3. Düngung - Jungbäume siehe Punkt 7.2 Entwicklungspflege. - Strauchpflanzungen: Vor dem Aufbringen des Rindenmulches ist ein langsam wirkender N-Dünger einzuarbeiten. 4. Hinweise zur Ausführung von Baumpflanzungen • Lockeres, überschüssiges Bodenmaterial auf dem Ballen ist vor der Pflanzung von Hand, ohne Werkzeug zu entfernen. Die Wurzelanläufe sollen sichtbar sein. • Die Bäume sind nur so tief zu pflanzen, wie sie vorher in der Baumschule gestanden haben. Das Setzmaß ist zu beachten. • Nach dem Einsetzen des Baumes in die vorbereitete Pflanzgrube ist das Drahtgeflecht auf der Oberseite des Ballens zu lösen. • Stammschutz - Schutz vor Temperaturschwankungen: Rindenschutz gegen Verdunstung und Sonneneinstrahlung durch Weißanstrich inklusive Voranstrich herstellen. Stamm mittels Schleifvlies reinigen und mit dem Voranstrich LX 60 oder gleichwertigem "satt" streichen. Rindenschutz durch deckenden Anstrich mehrjährig (>= 5 Jahre) haftender Stammschutzfarbe (weiß) vom Stammfuß bis zum Kronenansatz anlegen. System Arbo-Flex der Fa. Flügel- GmbH Osterode/Harz Tel: 05522/3191-0 oder gleichwertig. Im Falle niedriger Bearbeitungstemperaturen ist eine Zwischensicherung bis zum nächstmöglichen Anstrichzeitpunkt mittels Schilfrohrmatten einlagig ( Höhe bis Kronenansatz) herzustellen. Die Überlappung ist nach Norden auszurichten. Ausnahme: Eichen und Platanen erhalten keinen Stammschutz. • Die Verankerung der neu zu pflanzenden Bäume erfolgt mit je drei Baumpfählen, die untereinander mit Halblatten zu stabilisieren sind. • Als Baumbindung ist ein Baumbindegurt für eine 3-Pfahl-Bindung zu verwenden. Typ: "Baumbindegurt GEFA 2000" oder gleichwertig • Durch die Art der Verbindung von Baum und Verankerung darf keine Verletzung oder Einschnürung der Rinde entstehen und sie muss am Pfahl gegen Verrutschen gesichert sein. Die Bindung muss parallel zwischen Stamm und Verankerung ausgeführt werden. 5. Baumschutz In Abhängigkeit von den Standortverhältnissen ist jeweils am konkreten Fall die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen vor Anfahrschäden zu prüfen. Festlegungen zur Art des Produktes und zum Einbau erfolgen in Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer. Sicherheitsraum: Bei allen Einbauten ist der Sicherheitsraum zur Straße zu beachten (RAS-Q). Einbauten: • Holzpfosten (14 cm x 14 cm x 120 cm, ohne Spitze, mit Fase) aus Hartholz (Robinie, Lärche, Esche oder Eiche), Einbauhöhe 70 cm über Niveau • Baumschutzbügel an exponierten Standorten mit starkem Parkdruck • Poller aus Beton oder Naturstein als Sonderlösung 6. Leitungsschutzmaßnahmen Bei komplexen Erschließungs- bzw. Neubaumaßnahmen von Straßen sind die Regelabstände von Leitungen zu Baumstandorten anzustreben. Können diese nicht eingehalten werden, sind die Festlegungen in der jeweiligen „Vereinbarung zum Schutz der Bäume in der Stadt Leipzig und zum Schutz der unterirdischen Ver- und Entsorgungsanlagen bei Unterschreitung der Regelabstände“ (jeweils zwischen Stadt Leipzig und der SWL GmbH / KWL GmbH / LVB GmbH) zu berücksichtigen. Zum Schutz der Leitungen sind folgende Maßnahmen möglich: • vorzugsweise – planmäßiger Schutz der Leitungen durch Wurzelsperren direkt an der Ver-/Entsorgungsleitung im Leitungsgraben bzw. durch Verlegung in Kabelschutzrohren • Einbau von Folien/Platten als maximal einseitige Wurzelsperre je Baumgrube • Nachträglicher Einbau von teilbaren Kabelschutzrohren 7. Pflanzschnitt, Erziehungs- und Aufbauschnitt (nach ZTV – Baumpflege) Abstimmungen zum Schnitt sind mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer zu führen. Um Schnittflächen möglichst klein zu halten, ist unter Berücksichtigung der arttypischen Wuchsform Fehlentwicklungen rechtzeitig vorzubeugen bzw. sind diese möglichst früh zu korrigieren. • Zur Pflanzung erfolgt der Pflanzschnitt. Zu dicht stehende Äste, nach innen wachsende Zweige, Konkurrenztriebe und beschädigte Triebe sind zu entfernen. Seite 5 „Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011 • • • Der Leittrieb ist frei zu stellen. Nach dem ersten Standjahr beginnen der Aufbau des Lichtraumprofils sowie der Erziehungsund Aufbauschnitt. Die Schnittflächen sind sofort nach den Schneiden mit einem zugelassenen Wundverschlussmittel (fungizidhaltig, rindengrau) zu behandeln. 8. Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege Alle Pflegegänge sind rechtzeitig vor der Ausführung dem AG anzukündigen. 8.1 Fertigstellungspflege Bis zur Abnahme der Pflanzung sind in 3 Pflegegängen die Leistungen der Fertigstellungspflege nach DIN 18916 zu erbringen: • Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs • Beseitigung von Unrat • Wässern Jungbäume: Zeitraum Mai bis September 12 Wassergaben je 100 l/Baum Sträucher: Zeitraum Mai bis September 12 Wassergaben je 10 l/Strauch Die Fertigstellungspflege dauert mindestens bis zum 30. September nach der Herstellung und endet mit der Abnahme (gemäß ZTV La-StB 05, Punkt 4.5.2) 8.2 Entwicklungspflege Für 2 Jahre sind im Leistungsverzeichnis folgende Leistungen zu erfassen: • 3 Pflegegänge/Jahr - Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs - Beseitigung von Unrat. • Wartung der Baumverankerung: pro Jahr ein Durchgang. • Wässern: Jungbäume: Zeitraum Mai bis September 12 Wassergaben je 100 l/Baum Sträucher: Zeitraum Mai bis September 12 Wassergaben je 10 l/Strauch • Düngung der Jungbäume: pro Jahr eine Düngung mit Spezialbaumdünger: 150 g/m² N, P, K mit Mg, Ca und Spurenelementen • Am Ende der Entwicklungspflege, falls nicht anders festgelegt, sind Baumbindungen und Verankerungen zu entfernen. 8.3 Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Rasenflächen Die Anzahl der Rasenschnitte pro Jahr erfolgt in Abhängigkeit von der Lage der Flächen in der Regel: • Innenstadtbereich 8 • Alle anderen Flächen 2 9. Gewährleistung, Abnahmen und Übergaben • Nach Herstellung erfolgt eine Kontrollprüfung der ausgeführten Pflanzarbeiten. • Die Abnahme der mangelfreien Leistung erfolgt nach der Fertigstellungspflege. • Die Gewährleistung richtet sich nach den Regeln der VOB. Die Frist für die Gewährleistung wird auf mindestens 2 Jahre festgesetzt. • Die Abnahme der Entwicklungspflegeleistungen erfolgt zum Ende der vertraglichen Pflegezeit. Gleichzeitig erfolgt eine Endkontrolle zur Mangelfreiheit der Pflanzleistung • Bei Abnahmen und Kontrollprüfungen ist das Amt für Stadtgrün und Gewässer Leipzig hinzu zu ziehen. Es ist jeweils ein Protokoll zu fertigen. 10. Schutz von Bäumen im Baustellenbereich Zum Schutz des Baumbestandes sind folgende Vorschriften und Regelwerke zu beachten: DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen RAS-LP 4 Teil Landschaftspflege; Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen ZTV Baumpflege Baumschutzsatzung - Satzung zum Schutz und zur Pflege des Baumbestandes der Stadt Leipzig Seite 6 „Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011 Im Baustellenbereich sind die Bäume mit einer Bretterummantelung vor Schäden zu schützen. Im Näherungsbereich von Wurzeln sind wurzelschonende Maßnahmen anzuwenden. Wurzeln dürfen nicht verletzt werden. • Absaugen von Erdstoff mit dem Erdstoffsauger • Handschachtung • maschinelle Grabung nur mit Kleintechnik und nach Kenntnis der Wurzelverläufe (Suchschachtungen) 11. Vorschriften und Regeln in den jeweils aktuellen Ausgaben DIN 18299 DIN 18300 DIN 18315 DIN 18317 DIN 18318 DIN 18320 DIN 18915 DIN 18916 DIN 18917 DIN 18918 DIN 18919 DIN 18920 DIN 1998 RAS-LP 4 RAS-Q ZTV ZTV ZTV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Erdarbeiten Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten ohne Bindemittel Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten aus Asphalt Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken, Plattenbeläge und Einfassungen Landschaftsbauarbeiten Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Bodenarbeiten Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Pflanzen und Pflanzarbeiten Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Rasen und Saatarbeiten Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen; Sicherungen durch Ansaaten, Bepflanzungen; Bauweisen mit lebenden und nichtlebenden Stoffen und Bauteilen, kombinierte Bauweisen Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentliche Flächen; Richtlinien für die Planung Teil Landschaftspflege, Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen Teil: Querschnitte Großbaumverpflanzung Baumpflege Baum – StB 04 ZTVE-StB 94 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau ZTV La-StB 05 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau FLL FLL FLL Leitfaden für die Planung, Ausführung und Pflege von funktionsgerechten Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1 Planung, Pflanzarbeiten, Pflege; Teil 2 Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen Baumschutzsatzung zum Schutz und zur Pflege des Baumbestandes der Stadt Leipzig Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.: Qualitätskriterien und Güterichtlinien, Substratkompost Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen Vereinbarung zum Schutz der Bäume in der Stadt Leipzig und zum Schutz der unterirdischen Ver- und Entsorgungsanlagen bei Unterschreitung der Regelabstände mit: • SWL • KWL • LVB Seite 7 „Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011 Abtretungserklärung Vorhaben Titel, Erschließungsvertrag vom Datum Hiermit tritt der Erschließungsträger Name, Anschrift ihre Gewährleistungsansprüche gegen das ausführende Unternehmen Name, Anschrift aus dem Werkvertrag vom Datum und aus den Bürgschaften Nummer bzw. Az., Datum, Betrag der Bürgschaft(en) und Name des Bürgen (der Bank) zur Erfüllung ihrer Gewährleistungspflicht gegenüber der Stadt Leipzig in voller Höhe an die Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig ab. Die Gewährleistungsansprüche der Stadt gegen den Erschließungsträger aus § Gewährleistungsparagraph Erschließungsvertrages vom Datum bleiben bestehen. Eine Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Erschließungsträger erfolgt nur nach vorheriger Rückabtretung der von dem Erschließungsträger abgetretenen Gewährleistungsansprüche durch die Stadt. Unterschrift eines Vertreters des ausführenden Unternehmens Ort, Datum Unterschrift eines Vertreters des Erschließungsträger Ort, Datum Unterschrift eines Vertreters der Bank Ort, Datum Unterschrift eines Vertreters der Stadt Leipzig Ort, Datum Anlage Auszug aus dem Werkvertrag vom Datum Der Werkvertrag ist beizulegen. Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Stand: Februar 17 Abnahmedokumentation Erschließungsmaßnahme Straße Bauvorhaben Projektnummer Bauherr/Erschließungsträger Generalunternehmer 1. Übernahmeerklärung Stadt Leipzig (nach Vertragserfüllung) 2. Genehmigungen / Abnahmen 2.1 Erschließungsvertrag / Städtebaulicher Vertrag, /Durchführungsvertrag Protokollvereinbarungen / Ergänzungen 2.2 Plangenehmigung Entwurfsplanung und Baufreigabeerklärung Verkehrs- und Tiefbauamt 2.3 Nutzungserlaubnis / Verkehrsfreigabeprotokoll 2.4 Abnahmeprotokolle  Straßen-/ Grün-/ Beschilderungs-/ Markierungsabnahmeprotokoll  Schlussabnahmeprotokoll inkl. Anlagen GU, Bauleitererklärung  Bestätigung Mängelbeseitigung GU 2.5 Abnahmeprotokoll Straßenbeleuchtung, Installationsbescheinigung Straßenbeleuchtung 2.6 Gewährleistungsbürgschaften (Kopie) mit Fristangabe oder Erklärung, dass Gewährleistungssicherung über Verwahrkonto läuft 2.7 Abnahmeprotokolle, Vereinbarungen Ver- und Entsorgungsunternehmen / Medien 3. Bestandsdokumentation 3.1 3.2 3.3 3.4 Bebauungsplan Bestandsvermessung, Lageplan M 1:500 Grenzbescheinigung des Vermessungsbüros Komplette Ausführungsplanung Erschließung Straßenbau mit Baubeschreibung und Plänen 4. Qualitätssicherheitsnachweise/Zertifikate 4.1 Verdichtungsnachweise Frostschutz-, bzw. Kiessandtragschicht, Schottertragschicht 4.2 Spülprotokolle Straßenentwässerung / Straßeneinläufe, Versickerungsnachweise 4.3 Zertifikate Betonerzeugnisse, Beton, Mineralbeton, Splitt, Frostschutzmaterial (einschl. Eignungsprüfung), Recyclingmaterial 4.4 Lieferscheine Asphaltbeton bzw. Gussasphalt, Asphaltbinder, bituminöse Tragschicht, sonst. Massenbaustoffe (auf Anforderung) 4.5 Eignungsprüfung der Mischanlage für eingebautes bituminöses Material (auf Anforderung) 5. Kostenzusammenstellung (Übersicht)