Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1379592.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
20.03.18, 12:00
Aktualisiert
04.06.18, 19:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05639
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bau- und Finanzierungsbeschluss für den weiteren grundhaften Umbau von 6
Einmündungsbereichen in die Georg-Schwarz-Straße zwischen Merseburger Straße
und Hans-Driesch-Straße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
SBB Alt-West
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 22.05.2018:
1. Die Baumaßnahme grundhafter Umbau von 6 Einmündungsbereichen in die GeorgSchwarz-Straße wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der
Hauptsatzung in der zur Zeit gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 302.377 Euro bei einem Stadtanteil
von 179.284 Euro.
3. Die Aufwendungen in Höhe von 302.377 Euro werden im Haushaltjahr 2018 im
Innenauftrag 106400000203, SK 42711200 2018 veranschlagt. Die erforderlichen
Eigenanteile in Höhe von 179.284 Euro werden in 2018 wie folgt bereitgestellt:
Innenauftrag 106400000203 Georg-Schwarz-Straße
Innenauftrag 106400000184 Georg-Schumann-Straße
=
=
116.842 €
62.442 €.
4. Die Einzahlungen wurden/werden im Innenauftrag 106400000203 Finanzkonto
31410000 aus SOP Georg-Schwarz-Straße Zuweisung vom Land in Höhe von
123.093 Euro 2018 geplant.
5. Die ab dem Haushaltjahr 2021 anfallenden Folgekosten werden zunächst zur
Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der
Haushaltplanung 2021/2022 zu entscheiden.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
2018
2018
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
Höhe in EUR
wo veranschlagt
123.093
302.377
106400000203
106400000203
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
von
Zu Lasten anderer OE
7/2021
Ergeb. HH Erträge
x
nein
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
319,92
1.199.551.001
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Anlage:
Gestaltungspläne Einmündungsbereiche
3/3
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „grundhafter Umbau der Einmündungsbereiche in die Georg-Schwarz-Straße“
Stand vom 16.05.2018
1
Anlage
HAUSHALTSVORLAGE
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Sachstand/Begründung
Investitionsvorhaben:
weiterer grundhafter Umbau von 6 Einmündungsbereichen in die Georg-Schwarz-Straße zwischen Merseburger Straße und Hans-Driesch-Straße
Flemmingstraße
Güntherstraße
Prießnitzstraße (Ost)
Ellernweg
Landwaisenhausstraße
Weinbergstraße (West)
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI
Verkehrs- und Tiefbauamt
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI
Verkehrs- und Tiefbauamt
Prager Str. 118 – 136
04317 Leipzig
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „grundhafter Umbau der Einmündungsbereiche in die Georg-Schwarz-Straße“
Stand vom 16.05.2018
2
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
1.
1.1.
1.2.
2.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
3.
3.1.
3.2.
3.3.
3.4.
3.5.
4.
5.
6.
7.
8.
Grundlagen
Beschlüsse
Ziel- und Entwicklungskonzeption Fördergebiet
Begründete Zielstellung der Investition
Beschreibung des Ist - Zustandes
Ableitung des Investitionsbedarfes
Notwendigkeit / Dringlichkeit der Investition
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Beschreibung der beabsichtigten Investition
Städtebauliche Beschreibung und Nutzungsverbesserung der beabsichtigten Investition
Realisierung, Prüfung Straßenausbaubeitragspflicht
Wirtschaftlichkeit
Nachhaltigkeit
Barrierefreiheit und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Investitionsaufwand
Finanzierungsplan
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltplan
Folgekosten
Fristenplan
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „grundhafter Umbau der Einmündungsbereiche in die Georg-Schwarz-Straße“
Stand vom 16.05.2018
3
Weiterer grundhafter Umbau von 6 Einmündungsbereichen in die GeorgSchwarz-Straße
1.
1.1.
-
-
Grundlagen
Beschlüsse
„Handlungsschwerpunkt aufgrund teilräumlicher Wirkung“ im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Leipzig 2020 (Beschluss Nr. RBIV-1595/09 vom 20.05.2009)
Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-394/10 vom 19.05.2010 zur Aufnahme in das
Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Georg-Schumann-Straße
(SOP) und Georg-Schwarz-Straße (SOP)“
Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV- 861/11 vom 22.06.2011 Städtebauliches
Entwicklungskonzept Georg-Schwarz-Straße“ nach § 171 b Abs. 2 BauGB
1.2.
Ziel- und Entwicklungskonzeption Fördergebiet
Die Georg-Schwarz-Straße ist eine typische städtische Geschäftsstraße mit vielfältiger Nutzungsüberlagerung in der Randbebauung (Wohnen, Ladengeschäfte, Dienstleistungsbetriebe,
öffentliche Einrichtungen), die zu einer Konzentration des Gebietsverkehrs führt und vor allen
einen hohen Anteil an Fußgängern und Radfahrern mit sich bringt. Verschärft wird die Situation durch den engen Straßenraum und die Funktion als ÖPNV-Hauptachse mit einer stark
nachgefragten Straßenbahnlinie.
Die Straßenrandbebauung hat vier bis fünf Geschosse und ist größtenteils geschlossen. Eine
Konzentration an Ladengeschäften im Abschnitt zwischen Merseburger Straße und HansDriesch-Straße ist zu verzeichnen. Entsprechend der Nutzungsüberlagerungen in der Randbebauung sind auch die Ansprüche an den Verkehrsraum durch alle Verkehrsteilnehmer/Verkehrsmittel sehr hoch. Eine besondere Problematik ergibt sich aus der geringen Breite
des öffentlichen Straßenraumes. Gestalterische Elemente oder Grün beschränkt sich auf
Lücken in der Randbebauung.
Darüber hinaus entsteht abschnittsweise eine besondere Verkehrsempfindlichkeit durch angrenzende Schulen und das Diakonissenkrankenhaus.
Unabhängig von der Einstufung als Hauptverkehrsstraße wird sich in der Georg-SchwarzStraße auch künftig ein relativ hohes Kfz-Verkehrsaufkommen einstellen, das sich schon allein
aus dem reinen gebietsbezogenen Verkehr ergibt.
Daraus resultierend ergeben sich für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer Ansprüche an
den Straßenraum.
Fußgänger:
großzügige Gestaltung der Gehwege mit Regelbreite von mindestens 2,50 m und Fahrbahnquerungen in angemessenen Abständen, vergrößerte Aufenthaltsflächen in regelmäßigen Abständen insbesondere an Straßenbahnhaltestellen
Radfahrer:
Sicherheitsabstand zur Straßenbahn und parkenden Fahrzeugen, sichere Fahrt im Verkehrsfluss mit Kfz und Straßenbahn
Straßenbahn:
ungehinderte Fahrt bei optimierter Geschwindigkeit, barrierefreie Gestaltung von Haltestellen
Kfz-Verkehr:
ungehinderte Fahrt, ausreichend Parkraum
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „grundhafter Umbau der Einmündungsbereiche in die Georg-Schwarz-Straße“
Stand vom 16.05.2018
4
Insofern muss bis zu einer späteren sinnvollen Straßenraumgestaltung eine Kompromisslösung gefunden werden. Deshalb steht in einem kurzfristigen Zeitabschnitt die Verkehrssicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer im Vordergrund.
2.
Begründete Zielstellung der Investition
2.1.
Beschreibung der Situation
Die Georg-Schwarz-Straße wurde im Abschnitt Merseburger Straße bis Hans-Driesch-Straße
Anfang der 1990ziger Jahre im Rahmen der vor Ort vorhandenen Bestandsbreiten der Gehwege und der Fahrbahn teilweise saniert und teilweise repariert.
Gesicherte Straßenquerungen für Fußgänger gibt es nur an signalisierten Knoten im Bereich
der Merseburger Straße und Hans-Driesch-Straße. Hieraus ergeben sich erhöhte Risiken für
die Verkehrssicherheit insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen und Kinder.
Die Bedingungen für Fußgänger an den einmündenden Nebenstraßen sind nicht akzeptabel
und stellen ein hohes Sicherheitsrisiko dar.
2.2.
Ableitung des Investitionsbedarfes
Durch die Erweiterung der Gehwegbereiche in den Nebenstraßen verbessern sich die Bedingungen für Fußgänger wesentlich. Durch die damit erreichte Verringerung der Querungslänge
wird die Verkehrssicherheit für Fußgänger deutlich erhöht.
Durch den Umbau der Einmündungsbereiche und die Ausrüstung mit einem Blindenleitsystem
wied die Erreichbarkeit des Diakonissenkrankenhauses und der behindertengerecht ausgebauten Straßenbahnhaltestelle deutlich verbessert.
2.3.
Notwendigkeit / Dringlichkeit der Investition
Ziel ist die unabdingbare Erhöhung der erforderlichen Verkehrssicherheit durch die Umsetzung kleinteiliger punktueller Umgestaltungsmaßnahmen in den Bereichen der Einmündungen
von Nebenstraßen.
Da die Verkehrssicherheit für Fußgänger im Bereich der Einmündungen in die Nebenstraßen
nicht gewährleistet ist, kann eine Aufwertung nicht in Zusammenhang mit einer komplexen
Straßenraumgestaltung im Abschnitt Merseburger Straße bis Hans-Driesch-Straße erfolgen
und muss deshalb vorgezogen werden.
Aufgrund der Anforderung an die wachsende Stadt, wie beispielsweise die Sanierung der
Georg-Schwarz-Straße im Abschnitt zwischen Hans-Driesch-Straße und Phillip-Reis-Straße
und der unumgänglichen Sanierung der Georg-Schwarz-Brücken, ist über einen sehr langen
Zeitraum, kein finanzieller Spielraum vorhanden, eine komplexe Straßenraumgestaltung im
Bereich Merseburger Straße bis Hans-Driesch-Straße durchzuführen. Dies würde bedeuten,
dass die Belange insbesondere von Fußgängern aller Altersklassen, Radfahrern, des ÖPNV
und des KFZ Verkehrs erst in einem Zeitabschnitt von ca. 15 bis 20 Jahren berücksichtigt
werden können.
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „grundhafter Umbau der Einmündungsbereiche in die Georg-Schwarz-Straße“
Stand vom 16.05.2018
5
2.4.
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
-
Die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger kann nicht gewährleistet werden.
Die Qualitätsverbesserung des Straßenraumes bspw. durch Baumpflanzungen kann
nicht umgesetzt werden.
Die Vorgabe einer Parkordnung (durch Verziehen der Bordlage) in den Nebenstraßen
und das Freihalten der Gehwege von parkenden Kfz kann nicht reguliert werden.
Die Belange der Bewohner und Akteure des Stadtteils zur Verbesserung der stadträumlichen Situation z.B. mehr Platz vor den Geschäften, mehr Fahrradbügel, mehr
Bäume etc. können nicht berücksichtigt werden.
Die bereitgestellten Städtebaufördermittel zur Verringerung des Kostenanteils der
Stadt können nicht in Anspruch genommen werden.
-
3.
3.1.
Beschreibung der beabsichtigten Investition
Städtebauliche Beschreibung und Nutzungsverbesserung der beabsichtigten
Investition
Durch die Verbreiterung der Gehwege in den Einmündungsbereichen kann der nötige Raum
geschaffen werden, welcher für die Verringerung der Fußgängerquerung der Fahrbahn notwendig ist. Verringerte Fahrbahnbreiten erhöhen den Querungskomfort für Fußgänger.
Zudem werden die Sichtverhältnisse im Bereich der Einmündungen verbessert, weil das Parken von Fahrzeugen im direkten Kreuzungsbereich nicht mehr möglich ist.
Dadurch können abbiegende Fahrzeuge Fußgänger schneller erkennen, womit diesen
eine einfachere und sichere Überquerung der Nebenstraßen parallel zur Georg-SchwarzStraße ermöglicht wird. Neben den sicherheitsrelevanten Aspekten können mittels der neu
gewonnen Seitenräume durch Baumpflanzungen eine Qualitätsverbesserung des Straßenraumes erzielt werden. Vorgezogene Seitenräume und das Unterbringen von Fahrradbügeln
verhindern das Abstellen von Fahrzeugen in Kreuzungsbereichen und ermöglichen andere
Nutzungen, wie z.B. Freisitze, die zur Auflockerung des Straßenbildes beitragen.
3.2.
Realisierung, Prüfung Straßenausbaubeitragspflicht
Die Umsetzung der Umgestaltungsmaßnahme ist ab 04.09.2018 vorgesehen. Die Fertigstellung erfolgt bis spätestens 30.01.2019.
Die vorgesehene Gestaltung der Einmündungsbereiche dient nicht der Erschließung der anliegenden Grundstücke, sondern hat eine städtebauliche Funktion. Damit handelt es sich um
keine beitragspflichtige Maßnahme.
3.3.
Wirtschaftlichkeit
Die Maßnahme ist wirtschaftlich und unabweisbar im Rahmen der Verkehrssicherheit.
Die Schaffung von Einmündungsbereichen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit der Gehwege (vgl. Punkt 3.1.) und zum Schutze der Fußgänger sowie mobilitätseingeschränkter Personen.
Die Umgestaltungsmaßnahme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Imageverbesserung des
Stadtraumes, da ein Mehrwert an Aufenthaltsqualität für den öffentlichen Raum entsteht und
Nutzungsdefizite für die gewerblichen Nutzungen ausgeglichen werden (z.B. Platz für Freisitze, Fahrradbügel etc.).
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „grundhafter Umbau der Einmündungsbereiche in die Georg-Schwarz-Straße“
Stand vom 16.05.2018
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Die Maßnahme ist förderfähig aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – GeorgSchwarz-Straße“. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid für die Förderung 2018 deckt diese Maßnahme ab. Die Förderung beträgt 66,7%.
Bei einer finanziellen Repression müssen Leistungen im Versicherungsfall und Reparaturmaßnahmen der Gehwege aus Eigenmitteln der Stadt bezahlt werden. Reparaturmaßnahmen
würden jedoch die Verkehrssicherheit nicht verbessern.
3.4.
Nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeit der Investition wurde bereits durch die Identifizierung der Bewohner mit
dieser Umgestaltungsmaßnahme und durch die Einforderung der Umgestaltungsmaßnahme
bei vielfältigen Beteiligungsprozessen deutlich, wie z.B. die Forderung der Tempo 30 Zonen in
den Nebenstraßen.
In eine spätere Straßenraumgestaltung der Georg-Schwarz-Straße werden die hergestellten
Einmündungsbereiche einbezogen. Auch bei der Gestaltung des Nebenstraßennetzes ist eine
Einbeziehung gesetzt.
3.5.
Barrierefreiheit und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Die Entwurfsplanung wurde innerhalb der Stadtverwaltung u.a. mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen abgestimmt. Die entsprechenden Hinweise zur Roll- und Begehbarkeit sowie zum Blindenleitsystem wurden eingearbeitet.
Eine direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgte nicht, da außer Fahrradbügeln
keine Ausstattungselemente eingeordnet werden. Die Maßnahme wurde in einem integrierten
Beteiligungsprozess mit den Bewohnern/Akteuren, Vertretern des Stadtbezirksbeirates und
Initiativen und Vereinen im Stadtteil entwickelt.
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „grundhafter Umbau der Einmündungsbereiche in die Georg-Schwarz-Straße“
Stand vom 16.05.2018
7
4. Investitionsaufwand
Kostenermittlung nach AKS 85 – Bruttokosten in EUR
Mehrwertsteuersatz:
19 Prozent
Kostenermittlungsstufe:
Kostenberechnung vom 03.05.2017 und Berücksichtigung
konjunkturbedingter Preiserhöhungen aus den Erfahrungen
des 1. Bauabschnittes – Umsetzung 2017
Kostengruppe
Baukosten für
1.154 m² Fahrbahn- Ausführungsplanung und Erstellung der Leisund Gehwegfläche tungsverzeichnisse
Verkehrskonzept
Baugrunduntersuchungen
Vermessung/Absteckung
Deklarationsuntersuchungen
Deponiekosten
Baukosten einschließlich Umleitung
Gesamtsumme
(brutto)
Kosten (brutto)
10.861 €
2.383 €
14.795 €
2.326 €
2.251 €
22.619 €
247.142 €
302.377 €
Die Kosten für die Herstellung, Änderung von öffentlichen Erschließungsanlagen sind bis zu
einer Förderobergrenze von 160 EUR je Quadratmeter i. H. v. 184.640 € zuwendungsfähig.
Die Kosten für die gesamte Umgestaltungsmaßnahme betragen 302.377 €.
Die förderfähigen Ausgaben für diese Maßnahme betragen 184.640 €. Demzufolge kann mit
Einnahmen in Höhe von 123.093 € gerechnet werden. Der städtische Eigenanteil beträgt
179.284 €.
5. Finanzierungsplan
Förderfähigkeit der Maßnahme
⌧
förderfähig
Förderprogramm
Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Georg-Schwarz- Straße
Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in % 66,67 – 2/3
Gesamtkosten in €
302.377 €
Förderfähige Kosten in €
184.640 €
Anteil Fördermittel in €
123.093 €
Eigenanteil in €
179.284 €
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „grundhafter Umbau der Einmündungsbereiche in die Georg-Schwarz-Straße“
Stand vom 16.05.2018
8
Gesamtausgaben
Bund-LänderProgramm Aktive
Stadt- und Ortsteilzentren GeorgSchwarz-Straße
(Fördersatz 66,7%/
- 2/3)
Städtische Eigenanteile
6.
302.377 €
302.377 €
123.093 €
123.093 €
179.284
179.284
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltplan (€, brutto)
Zusammenfassung der Finanzierung Planung und Bau:
Auszahlungen in Euro
2018
Gesamtfinanzierung
SOP Georg-SchwarzStraße
Innenauftrag
106400000203
FK 42711200
Planungskosten
Baunebenkosten
Baukosten
Eigenanteil Stadt
Leipzig
davon aus Innenauftrag
106400000184
106400000203
Einzahlungen
Innenauftrag
106400000203
SK 31410000
302.377 €
302.377 €
10.861 €
21.755 €
269.761 €
10.861 €
21.755 €
269.761 €
179.284 €
179.284 €
62.442 €
116.842 €
123.093 €
123.093 €
Die Fördermittel wurden vom Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung im Zeitraum 2018 im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Georg-Schwarz-Straße“ im Ergebnishaushalt eingeordnet, die entsprechenden gebietsbezogenen Bewilligungsbescheide liegen
vor.
7.
Folgekosten
Folgende Folgekosten sind erforderlich:
Bezeichnung
PSP- Element
Beschreibung
Bäume 6 Stück
1.100.551.001
Unterhaltung
8. Fristenplan
Baubeginn:
Fertigstellung:
04.09.2018
30.01.2019
Kosten pro Jahr
319,92 €
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „grundhafter Umbau der Einmündungsbereiche in die Georg-Schwarz-Straße“
Stand vom 16.05.2018
9
Anlagen:
Anlage : Gestaltungspläne Einmündungsbereiche
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
niedrig
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
1
verschlechtert
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12