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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1379592.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
20.03.18, 12:00
Aktualisiert
04.06.18, 19:03

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Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05639 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bau- und Finanzierungsbeschluss für den weiteren grundhaften Umbau von 6 Einmündungsbereichen in die Georg-Schwarz-Straße zwischen Merseburger Straße und Hans-Driesch-Straße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen SBB Alt-West Zuständigkeit Beschlussfassung Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Beschluss des Oberbürgermeisters vom 22.05.2018: 1. Die Baumaßnahme grundhafter Umbau von 6 Einmündungsbereichen in die GeorgSchwarz-Straße wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zur Zeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 302.377 Euro bei einem Stadtanteil von 179.284 Euro. 3. Die Aufwendungen in Höhe von 302.377 Euro werden im Haushaltjahr 2018 im Innenauftrag 106400000203, SK 42711200 2018 veranschlagt. Die erforderlichen Eigenanteile in Höhe von 179.284 Euro werden in 2018 wie folgt bereitgestellt: Innenauftrag 106400000203 Georg-Schwarz-Straße Innenauftrag 106400000184 Georg-Schumann-Straße = = 116.842 € 62.442 €. 4. Die Einzahlungen wurden/werden im Innenauftrag 106400000203 Finanzkonto 31410000 aus SOP Georg-Schwarz-Straße Zuweisung vom Land in Höhe von 123.093 Euro 2018 geplant. 5. Die ab dem Haushaltjahr 2021 anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltplanung 2021/2022 zu entscheiden. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis 2018 2018 x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein Höhe in EUR wo veranschlagt 123.093 302.377 106400000203 106400000203 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam von Zu Lasten anderer OE 7/2021 Ergeb. HH Erträge x nein bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt 319,92 1.199.551.001 Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Anlage: Gestaltungspläne Einmündungsbereiche 3/3 Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „grundhafter Umbau der Einmündungsbereiche in die Georg-Schwarz-Straße“ Stand vom 16.05.2018 1 Anlage HAUSHALTSVORLAGE Bau- und Finanzierungsbeschluss Sachstand/Begründung Investitionsvorhaben: weiterer grundhafter Umbau von 6 Einmündungsbereichen in die Georg-Schwarz-Straße zwischen Merseburger Straße und Hans-Driesch-Straße Flemmingstraße Güntherstraße Prießnitzstraße (Ost) Ellernweg Landwaisenhausstraße Weinbergstraße (West) Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat VI Verkehrs- und Tiefbauamt Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI Verkehrs- und Tiefbauamt Prager Str. 118 – 136 04317 Leipzig Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „grundhafter Umbau der Einmündungsbereiche in die Georg-Schwarz-Straße“ Stand vom 16.05.2018 2 Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 1. 1.1. 1.2. 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 3. 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 3.5. 4. 5. 6. 7. 8. Grundlagen Beschlüsse Ziel- und Entwicklungskonzeption Fördergebiet Begründete Zielstellung der Investition Beschreibung des Ist - Zustandes Ableitung des Investitionsbedarfes Notwendigkeit / Dringlichkeit der Investition Folgen bei Nichtbeschlussfassung Beschreibung der beabsichtigten Investition Städtebauliche Beschreibung und Nutzungsverbesserung der beabsichtigten Investition Realisierung, Prüfung Straßenausbaubeitragspflicht Wirtschaftlichkeit Nachhaltigkeit Barrierefreiheit und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Investitionsaufwand Finanzierungsplan Einordnung in den mittelfristigen Haushaltplan Folgekosten Fristenplan Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „grundhafter Umbau der Einmündungsbereiche in die Georg-Schwarz-Straße“ Stand vom 16.05.2018 3 Weiterer grundhafter Umbau von 6 Einmündungsbereichen in die GeorgSchwarz-Straße 1. 1.1. - - Grundlagen Beschlüsse „Handlungsschwerpunkt aufgrund teilräumlicher Wirkung“ im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Leipzig 2020 (Beschluss Nr. RBIV-1595/09 vom 20.05.2009) Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-394/10 vom 19.05.2010 zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Georg-Schumann-Straße (SOP) und Georg-Schwarz-Straße (SOP)“ Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV- 861/11 vom 22.06.2011 Städtebauliches Entwicklungskonzept Georg-Schwarz-Straße“ nach § 171 b Abs. 2 BauGB 1.2. Ziel- und Entwicklungskonzeption Fördergebiet Die Georg-Schwarz-Straße ist eine typische städtische Geschäftsstraße mit vielfältiger Nutzungsüberlagerung in der Randbebauung (Wohnen, Ladengeschäfte, Dienstleistungsbetriebe, öffentliche Einrichtungen), die zu einer Konzentration des Gebietsverkehrs führt und vor allen einen hohen Anteil an Fußgängern und Radfahrern mit sich bringt. Verschärft wird die Situation durch den engen Straßenraum und die Funktion als ÖPNV-Hauptachse mit einer stark nachgefragten Straßenbahnlinie. Die Straßenrandbebauung hat vier bis fünf Geschosse und ist größtenteils geschlossen. Eine Konzentration an Ladengeschäften im Abschnitt zwischen Merseburger Straße und HansDriesch-Straße ist zu verzeichnen. Entsprechend der Nutzungsüberlagerungen in der Randbebauung sind auch die Ansprüche an den Verkehrsraum durch alle Verkehrsteilnehmer/Verkehrsmittel sehr hoch. Eine besondere Problematik ergibt sich aus der geringen Breite des öffentlichen Straßenraumes. Gestalterische Elemente oder Grün beschränkt sich auf Lücken in der Randbebauung. Darüber hinaus entsteht abschnittsweise eine besondere Verkehrsempfindlichkeit durch angrenzende Schulen und das Diakonissenkrankenhaus. Unabhängig von der Einstufung als Hauptverkehrsstraße wird sich in der Georg-SchwarzStraße auch künftig ein relativ hohes Kfz-Verkehrsaufkommen einstellen, das sich schon allein aus dem reinen gebietsbezogenen Verkehr ergibt. Daraus resultierend ergeben sich für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer Ansprüche an den Straßenraum. Fußgänger: großzügige Gestaltung der Gehwege mit Regelbreite von mindestens 2,50 m und Fahrbahnquerungen in angemessenen Abständen, vergrößerte Aufenthaltsflächen in regelmäßigen Abständen insbesondere an Straßenbahnhaltestellen Radfahrer: Sicherheitsabstand zur Straßenbahn und parkenden Fahrzeugen, sichere Fahrt im Verkehrsfluss mit Kfz und Straßenbahn Straßenbahn: ungehinderte Fahrt bei optimierter Geschwindigkeit, barrierefreie Gestaltung von Haltestellen Kfz-Verkehr: ungehinderte Fahrt, ausreichend Parkraum Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „grundhafter Umbau der Einmündungsbereiche in die Georg-Schwarz-Straße“ Stand vom 16.05.2018 4 Insofern muss bis zu einer späteren sinnvollen Straßenraumgestaltung eine Kompromisslösung gefunden werden. Deshalb steht in einem kurzfristigen Zeitabschnitt die Verkehrssicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer im Vordergrund. 2. Begründete Zielstellung der Investition 2.1. Beschreibung der Situation Die Georg-Schwarz-Straße wurde im Abschnitt Merseburger Straße bis Hans-Driesch-Straße Anfang der 1990ziger Jahre im Rahmen der vor Ort vorhandenen Bestandsbreiten der Gehwege und der Fahrbahn teilweise saniert und teilweise repariert. Gesicherte Straßenquerungen für Fußgänger gibt es nur an signalisierten Knoten im Bereich der Merseburger Straße und Hans-Driesch-Straße. Hieraus ergeben sich erhöhte Risiken für die Verkehrssicherheit insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen und Kinder. Die Bedingungen für Fußgänger an den einmündenden Nebenstraßen sind nicht akzeptabel und stellen ein hohes Sicherheitsrisiko dar. 2.2. Ableitung des Investitionsbedarfes Durch die Erweiterung der Gehwegbereiche in den Nebenstraßen verbessern sich die Bedingungen für Fußgänger wesentlich. Durch die damit erreichte Verringerung der Querungslänge wird die Verkehrssicherheit für Fußgänger deutlich erhöht. Durch den Umbau der Einmündungsbereiche und die Ausrüstung mit einem Blindenleitsystem wied die Erreichbarkeit des Diakonissenkrankenhauses und der behindertengerecht ausgebauten Straßenbahnhaltestelle deutlich verbessert. 2.3. Notwendigkeit / Dringlichkeit der Investition Ziel ist die unabdingbare Erhöhung der erforderlichen Verkehrssicherheit durch die Umsetzung kleinteiliger punktueller Umgestaltungsmaßnahmen in den Bereichen der Einmündungen von Nebenstraßen. Da die Verkehrssicherheit für Fußgänger im Bereich der Einmündungen in die Nebenstraßen nicht gewährleistet ist, kann eine Aufwertung nicht in Zusammenhang mit einer komplexen Straßenraumgestaltung im Abschnitt Merseburger Straße bis Hans-Driesch-Straße erfolgen und muss deshalb vorgezogen werden. Aufgrund der Anforderung an die wachsende Stadt, wie beispielsweise die Sanierung der Georg-Schwarz-Straße im Abschnitt zwischen Hans-Driesch-Straße und Phillip-Reis-Straße und der unumgänglichen Sanierung der Georg-Schwarz-Brücken, ist über einen sehr langen Zeitraum, kein finanzieller Spielraum vorhanden, eine komplexe Straßenraumgestaltung im Bereich Merseburger Straße bis Hans-Driesch-Straße durchzuführen. Dies würde bedeuten, dass die Belange insbesondere von Fußgängern aller Altersklassen, Radfahrern, des ÖPNV und des KFZ Verkehrs erst in einem Zeitabschnitt von ca. 15 bis 20 Jahren berücksichtigt werden können. Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „grundhafter Umbau der Einmündungsbereiche in die Georg-Schwarz-Straße“ Stand vom 16.05.2018 5 2.4. Folgen bei Nichtbeschlussfassung - Die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger kann nicht gewährleistet werden. Die Qualitätsverbesserung des Straßenraumes bspw. durch Baumpflanzungen kann nicht umgesetzt werden. Die Vorgabe einer Parkordnung (durch Verziehen der Bordlage) in den Nebenstraßen und das Freihalten der Gehwege von parkenden Kfz kann nicht reguliert werden. Die Belange der Bewohner und Akteure des Stadtteils zur Verbesserung der stadträumlichen Situation z.B. mehr Platz vor den Geschäften, mehr Fahrradbügel, mehr Bäume etc. können nicht berücksichtigt werden. Die bereitgestellten Städtebaufördermittel zur Verringerung des Kostenanteils der Stadt können nicht in Anspruch genommen werden. - 3. 3.1. Beschreibung der beabsichtigten Investition Städtebauliche Beschreibung und Nutzungsverbesserung der beabsichtigten Investition Durch die Verbreiterung der Gehwege in den Einmündungsbereichen kann der nötige Raum geschaffen werden, welcher für die Verringerung der Fußgängerquerung der Fahrbahn notwendig ist. Verringerte Fahrbahnbreiten erhöhen den Querungskomfort für Fußgänger. Zudem werden die Sichtverhältnisse im Bereich der Einmündungen verbessert, weil das Parken von Fahrzeugen im direkten Kreuzungsbereich nicht mehr möglich ist. Dadurch können abbiegende Fahrzeuge Fußgänger schneller erkennen, womit diesen eine einfachere und sichere Überquerung der Nebenstraßen parallel zur Georg-SchwarzStraße ermöglicht wird. Neben den sicherheitsrelevanten Aspekten können mittels der neu gewonnen Seitenräume durch Baumpflanzungen eine Qualitätsverbesserung des Straßenraumes erzielt werden. Vorgezogene Seitenräume und das Unterbringen von Fahrradbügeln verhindern das Abstellen von Fahrzeugen in Kreuzungsbereichen und ermöglichen andere Nutzungen, wie z.B. Freisitze, die zur Auflockerung des Straßenbildes beitragen. 3.2. Realisierung, Prüfung Straßenausbaubeitragspflicht Die Umsetzung der Umgestaltungsmaßnahme ist ab 04.09.2018 vorgesehen. Die Fertigstellung erfolgt bis spätestens 30.01.2019. Die vorgesehene Gestaltung der Einmündungsbereiche dient nicht der Erschließung der anliegenden Grundstücke, sondern hat eine städtebauliche Funktion. Damit handelt es sich um keine beitragspflichtige Maßnahme. 3.3. Wirtschaftlichkeit Die Maßnahme ist wirtschaftlich und unabweisbar im Rahmen der Verkehrssicherheit. Die Schaffung von Einmündungsbereichen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit der Gehwege (vgl. Punkt 3.1.) und zum Schutze der Fußgänger sowie mobilitätseingeschränkter Personen. Die Umgestaltungsmaßnahme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Imageverbesserung des Stadtraumes, da ein Mehrwert an Aufenthaltsqualität für den öffentlichen Raum entsteht und Nutzungsdefizite für die gewerblichen Nutzungen ausgeglichen werden (z.B. Platz für Freisitze, Fahrradbügel etc.). Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „grundhafter Umbau der Einmündungsbereiche in die Georg-Schwarz-Straße“ Stand vom 16.05.2018 6 Die Maßnahme ist förderfähig aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – GeorgSchwarz-Straße“. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid für die Förderung 2018 deckt diese Maßnahme ab. Die Förderung beträgt 66,7%. Bei einer finanziellen Repression müssen Leistungen im Versicherungsfall und Reparaturmaßnahmen der Gehwege aus Eigenmitteln der Stadt bezahlt werden. Reparaturmaßnahmen würden jedoch die Verkehrssicherheit nicht verbessern. 3.4. Nachhaltigkeit Die Nachhaltigkeit der Investition wurde bereits durch die Identifizierung der Bewohner mit dieser Umgestaltungsmaßnahme und durch die Einforderung der Umgestaltungsmaßnahme bei vielfältigen Beteiligungsprozessen deutlich, wie z.B. die Forderung der Tempo 30 Zonen in den Nebenstraßen. In eine spätere Straßenraumgestaltung der Georg-Schwarz-Straße werden die hergestellten Einmündungsbereiche einbezogen. Auch bei der Gestaltung des Nebenstraßennetzes ist eine Einbeziehung gesetzt. 3.5. Barrierefreiheit und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Die Entwurfsplanung wurde innerhalb der Stadtverwaltung u.a. mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen abgestimmt. Die entsprechenden Hinweise zur Roll- und Begehbarkeit sowie zum Blindenleitsystem wurden eingearbeitet. Eine direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgte nicht, da außer Fahrradbügeln keine Ausstattungselemente eingeordnet werden. Die Maßnahme wurde in einem integrierten Beteiligungsprozess mit den Bewohnern/Akteuren, Vertretern des Stadtbezirksbeirates und Initiativen und Vereinen im Stadtteil entwickelt. Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „grundhafter Umbau der Einmündungsbereiche in die Georg-Schwarz-Straße“ Stand vom 16.05.2018 7 4. Investitionsaufwand Kostenermittlung nach AKS 85 – Bruttokosten in EUR Mehrwertsteuersatz: 19 Prozent Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung vom 03.05.2017 und Berücksichtigung konjunkturbedingter Preiserhöhungen aus den Erfahrungen des 1. Bauabschnittes – Umsetzung 2017 Kostengruppe Baukosten für 1.154 m² Fahrbahn- Ausführungsplanung und Erstellung der Leisund Gehwegfläche tungsverzeichnisse Verkehrskonzept Baugrunduntersuchungen Vermessung/Absteckung Deklarationsuntersuchungen Deponiekosten Baukosten einschließlich Umleitung Gesamtsumme (brutto) Kosten (brutto) 10.861 € 2.383 € 14.795 € 2.326 € 2.251 € 22.619 € 247.142 € 302.377 € Die Kosten für die Herstellung, Änderung von öffentlichen Erschließungsanlagen sind bis zu einer Förderobergrenze von 160 EUR je Quadratmeter i. H. v. 184.640 € zuwendungsfähig. Die Kosten für die gesamte Umgestaltungsmaßnahme betragen 302.377 €. Die förderfähigen Ausgaben für diese Maßnahme betragen 184.640 €. Demzufolge kann mit Einnahmen in Höhe von 123.093 € gerechnet werden. Der städtische Eigenanteil beträgt 179.284 €. 5. Finanzierungsplan Förderfähigkeit der Maßnahme ⌧ förderfähig Förderprogramm Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Georg-Schwarz- Straße Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in % 66,67 – 2/3 Gesamtkosten in € 302.377 € Förderfähige Kosten in € 184.640 € Anteil Fördermittel in € 123.093 € Eigenanteil in € 179.284 € Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „grundhafter Umbau der Einmündungsbereiche in die Georg-Schwarz-Straße“ Stand vom 16.05.2018 8 Gesamtausgaben Bund-LänderProgramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren GeorgSchwarz-Straße (Fördersatz 66,7%/ - 2/3) Städtische Eigenanteile 6. 302.377 € 302.377 € 123.093 € 123.093 € 179.284 179.284 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltplan (€, brutto) Zusammenfassung der Finanzierung Planung und Bau: Auszahlungen in Euro 2018 Gesamtfinanzierung SOP Georg-SchwarzStraße Innenauftrag 106400000203 FK 42711200 Planungskosten Baunebenkosten Baukosten Eigenanteil Stadt Leipzig davon aus Innenauftrag 106400000184 106400000203 Einzahlungen Innenauftrag 106400000203 SK 31410000 302.377 € 302.377 € 10.861 € 21.755 € 269.761 € 10.861 € 21.755 € 269.761 € 179.284 € 179.284 € 62.442 € 116.842 € 123.093 € 123.093 € Die Fördermittel wurden vom Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung im Zeitraum 2018 im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Georg-Schwarz-Straße“ im Ergebnishaushalt eingeordnet, die entsprechenden gebietsbezogenen Bewilligungsbescheide liegen vor. 7. Folgekosten Folgende Folgekosten sind erforderlich: Bezeichnung PSP- Element Beschreibung Bäume 6 Stück 1.100.551.001 Unterhaltung 8. Fristenplan Baubeginn: Fertigstellung: 04.09.2018 30.01.2019 Kosten pro Jahr 319,92 € Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „grundhafter Umbau der Einmündungsbereiche in die Georg-Schwarz-Straße“ Stand vom 16.05.2018 9 Anlagen: Anlage : Gestaltungspläne Einmündungsbereiche Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja niedrig nein ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. keine Auswirkung       Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung 1 verschlechtert nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- Begründung in Vorlage Seite 1       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       Stadt Leipzig 01.15/016/01.12