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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1390410.pdf
Größe
7,6 MB
Erstellt
18.04.18, 12:00
Aktualisiert
23.05.18, 09:52

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05780 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 431 "Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe"; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost; Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters SBB Mitte FA Stadtentwicklung und Bau Zuständigkeit Beschlussfassung Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Beschluss des Oberbürgermeisters vom 22.05.2018: 1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie seine Begründung werden gebilligt. 2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Mit dieser Vorlage soll für den in der Anlage beigefügten Bebauungsplan-Vorentwurf und seine Begründung die Freigabe für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit herbeigeführt werden. Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben:  Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen In Folge der Aufstellung des Bebauungsplanes ist davon auszugehen, dass durch die Ansiedlung des Bau- und Gartenmarktes neue Arbeitsplätze geschaffen werden.  Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur Das Ziel wird durch die Planung nicht berührt. Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt. Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen. Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet nicht vorhanden. Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung des Bebauungsplanes auf die Stadt zukommen können (einschließlich Maßnahmen auf städtischen Flächen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz), können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden. Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Nach Bestätigung dieser Vorlage in der Dienstberatung des OBM und abschließender Behandlung im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau wird das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt,  die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf und seiner Begründung und  zeitgleich die frühzeitige Beteiligung der TöB durchführen sowie  die Bürgervereine beteiligen. Dem Stadtbezirksbeirat Mitte wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. Anlagen: 1 Prüfkatalog 2 Übersichtskarte 3 Übersichtsplan 4 Lageplan des Vorhabens 5 Gebäudeplanung 6 Begründung zum Bebauungsplan 3/3 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung 1 Seite 1 Arbeitsplatzsituation ☒ ☐ ☐ ☐ 2 Ausbildungsplatzsituation ☒ ☐ ☐ ☐ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☒ negative Auswirkung keine Auswirkung 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☒ mittel ☐ niedrig ☐ ☐ private Mittel Drittmittel/ Fördermittel finanzielle Folgewirkungen für die Stadt keine Auswirkung ☒ ja ☐ ja ☐ ja 5 Finanzierung Leipzig Stadt Leipzig Stadt 01.15/016/01.12 01.15/016/01.12 1 ☐ nein ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt ☐ nein ☐ nein ☐ Bebauungsplan Nr. 431 "Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe" Übersichtskarte - Lage des Plangebietes Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1:10.000, Stand: 10/2015 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 431 "Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe" Übersichtsplan - Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1:5000, Stand: 10/2015 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ Lageplan des Vorhabens Puschstraß e HALLE 1 NEU WERTSTOFFHOF HALLE 2 NEU MITTELSCHIFF BESTAND Beispiel Freiraumplanung Hornbach, Alte-Messe WARENEINGANG ANLIEFERUNG 420.7 m² Puschstr. 469.8 m² Puschstr. Legende Parkplatz, wasserdurchlässiges Pflaster . WERTSTOFFHOF 1 HALLE 1 NEU HALLE 2 NEU MITTELSCHIFF BESTAND 1 1 ANLIEFERUNG 1 1 WARENEINGANG Ladezone F s tto F F 3 Ausgang PORTAL BESTAND Imbiss F O Eingangszone Ausgang 1 GARTENFREILAND DRIVE-IN DRIVE-IN FREIFLÄCHE GGF. ÜBERDACHT GARTENMARKT BAUMARKT E tr. ÜBERDACHUNG GM E E E GLASFUGE E 1 E HAUPTEINGANG Ladezone 1 1 GASFL.LAGER MIETCENTER 101.5 m² 231.3 m² 1 HAUPTEINGANG Ladezone F Ladezone E E E E E F F F F F Elektroparker, wasserdurchlässiges Pflaster Ausgleichsfläche Blauflügelige Ödlandschrecke und Blauflügelige Sandschrecke Rasen Stauden/ Gräser Gehölzbestand erhalten Gehölzfläche Bestand Dachbekiesung Biotop Gehölzbestand erhalten Mietcenter F GASFL.LAGER 1 E Imbiss 9 15 2 3 9 15 5 2 Frauenparkplatz, wasserdurchlässiges Pflaster E Parkplatz, Rasengittersteine 3444.1 m² DRIVE-IN FREIFLÄCHE GGF. ÜBERDACHT 1 DRIVE-IN 2 1531.4 m² F 1041.1 m² 1 Ausgang . 644.2 m² 1964.2 m² Eingangszone . GARTENFREILAND ÜBERDACHUNG GM GARTENMARKT 8425.0 m² PORTAL BESTAND . . BAUMARKT Ausgang Ladezone Fußweg/ Platz 413.2 m² GLASFUGE Straße, Asphalt 10 MIETCENTER St Biotop nn ma Legende 430 STELLPLÄTZE 422 Stk. Parkplätze insgesamt 1 tr. 9 15 4 2 Ladezone R r. R tos Ot Straße, Asphalt eh -L rd a ich n ma - rd a ich tr. S n- 2 . h Le 4 47 2 1 4 47 4 1 Ba . 4 Fußweg/ Platz 0 12 . 14 Stk. Einkaufswagen-Parkbox 7 Stk. Motorradparkplatz, wasserdurchlässiges Pflaster Ausgleichsfläche Blauflügelige Ödlandschrecke und Blauflügelige Sandschrecke, 6189 qm T Ga R E 6 Stk. Elektroparker mit Lademöglichkeit, wasserdurchlässiges Pflaster Stauden/ Gräser 52 Stk. Parkplatz, Rasengittersteine Gehölzfläche Bestand 14 Stk. Einkaufswagen-Parkbox 51 Stk. Fahrradständer für 94 Stk. Fahrräder und 8 Stk. Lastenräder Ausgleichsfläche Blauflügelige Ödlandschrecke und Blauflügelige Sandschrecke, 6189 qm Mischwasserkanal Lageplan 1 Stand: 02.05.2018 GRZ: 0,76 Beispiel Freiraumplanung Hornbach, Alte-Messe 3-1.1 Plan-Nr. Lageplan Bauherr: Hornbach-Baumarkt-AG Hornbachstraße 11 76879 Bornheim Index: Format: Planung: fagus - FachGesellschaft für Umweltplanung und Stadtentwicklung mbH • Hauptstraße 9 • 04416 Markkleeberg Telefon 0341 356 79 44 • Fax 0341 356 79 33 ohne A0 Maßstab: 1:400 Bearbeiter: SE/ST Gebäudeplanung: Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 431 Hornbach - Alte Messe, Leipzig KuBuS architektur + stadtplanung, Wetzlar tr. tos Ot ue a ck i Zw F Rasen 5 ––––––––––––––––––––––––––––––––––– 1 5 Stk. Frauenparkplatz, wasserdurchlässiges Pflaster . eh -L rd a ich 9 11 n ma r. St n- 4 47 2 3 4 8 Stk. Parkplatz für Menschen mit Behinderung 1 9 15 5 3 1 1 351 Stk. Parkplatz wasserdurchlässiges Pflaster: davon 334 Stk. PKW, 17 Stk. Hängerstellplätze Lageplan Variante 2 Bauherr: Hornbach-Baumarkt-AG Hornbachstraße 11 76879 Bornheim Freiraumplanung: Plan-Nr. Index: Format: 3-1.2 ohne fagus - FachGesellschaft für UmweltplanungA2 Planung: fagus - FachGesellschaft für Umweltplanung und Stadtentwicklung mbH • Hauptstraße 9 • 04416 Markkleeberg Telefon 0341 356 79 44 • Fax 0341 356 79 33 Maßstab: 1:750 und Stadtentwicklung mbH, Markkleeberg Datum: 11.10.2017 Bearbeiter: SE/ST rS tr. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ Gebäudeplanung ANSICHT NORDOST (RÜCKSEITE) ANSICHT NORDWEST (BAUMARKT) Perspektive Portal Messehalle 17 Perspektive Gartenmarkt und Baustoff-Drive In ±0,00 entspricht 129,29 üNN DRIVE IN BAUSTOFF - ZENTRUM ENTWURF HORNBACH "Alte Messe" LEIPZIG ANSICHT NORDWEST (BAUMARKT) Planbezeichnnug/Bauteil: ANSICHTEN ANSICHT SÜDWEST (HAUPTFASSADE) ANSICHT SÜDOST (DRIVE-IN)g zu b ora V Maßstab: 1:500 Projekt Nr.: Plan Nr.: Plandatum: 1.00-04103-01 A.3.010 09.02.2018 Index: Bauvorhaben: DRIVE IN BAUSTOFF - ZENTRUM ANSICHT NORDWEST (BAUMARKT) Neubau eines HORNBACH Bau- und Gartenmarktes mit Baustoff-Abhollager, "Alte Messe" Leipzig II Ottostraße 04103 Leipzig ±0,00 entspricht 129,29 üNN ENTWURF Bauherr: HORNBACH Immobilien AG LEIPZIG HORNBACH "Alte Messe" ANSICHT SÜDOST (DRIVE-IN) Hornbachstrasse 11 76879 Bornheim b. Landau Planbezeichnnug/Bauteil: ANSICHTEN fon: 06441-9485-0 fax: 06441-9485-22 mail: info@kubus-architektur.de Format: H/B = 297 / 1100 (0.33m²) Vo 1:500 Plan Nr.: Plandatum: ANSICHT NORDOST (RÜCKSEITE) 1.00-04103-01 A.3.010 09.02.2018 Bauvorhaben: Neubau eines HORNBACH Bau- und Gartenmarktes mit Baustoff-Abhollager, "Alte Messe" Leipzig II Ottostraße 04103 Leipzig Bauherr: Datum: Unterschrift: architektur + stadtplanung Altenberger Str.5 35576 Wetzlar z rab Projekt Nr.: Unterschrift: KuBuS ug Maßstab: Datum: Planverfasser: Index: 890x1800 gezeichnet/geprüft: gesehen: Tag: Name: Plotdatum: 09.02.2018 Allplan 2018 Ansichten M 1 : 1.000 Stand: 02.05.2018 ––––––––––––––––––––––––––––––––––– Gebäudeplanung: ANSICHT NORDWEST (BAUMARKT) KuBuS architektur + stadtplanung, Wetzlar Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ (Vorentwurf) Stadtbezirk: Mitte Ortsteil: Zentrum-Südost Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt Planverfasser: 02.05.2018 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ (Vorentwurf) Seite 2 1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Mitte und dort im Ortsteil Zentrum-Südost zwischen Richard-Lehmann-Straße, Ottostraße, Puschstraße und SBahn-Trasse. Es umfasst eine Fläche von ca. 5,5 ha und wird umgrenzt • im Norden von der Südgrenze des Flurstückes 159/102, • im Osten von der Puschstraße und der Rückseite des Hauptgebäudes (Kreis' scher Kuppelsaal) der denkmalgeschützten ehemaligen Messehalle 16, • im Süden von der oberen Böschungskante der S-Bahn-Trasse und im weiteren Verlauf von der Richard-Lehmann-Straße bis zur Ostgrenze des Flurstücks 159/35 sowie • im Westen von der östlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 159/35 und der Ottostraße. Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus dem Lageplan auf dem Deckblatt ersichtlich. Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wurde das Plangebiet um eine ca. 5.000 m2 große, südlich der Puschstraße gelegene Fläche reduziert, da dieser Grundstücksteil nicht Gegenstand des Kaufvertrages mit dem Vorhabenträger geworden ist und somit nicht in dessen Entwicklungsbereich liegt. 2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis Ausgangslage In Übereinstimmung mit dem Strategiepapier Alte Messe 2013 (RB V – 2006/14 vom 19. März 2014) sollen alle Denkmäler auf dem Gelände der Alten Messe auf dem Markt angeboten werden. Über den Umgang mit den Denkmälern im Detail soll einzelfallbezogen und bei Vorliegen eines konkreten Projektes entschieden werden. Dabei ist weiterer Handel unter Beachtung von stadtentwicklungsplanerischer Verträglichkeit möglich. Planungsanlass Anlass für die Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht der Eigentümerin, auf einem Grundstück auf der Alten Messe unter Erhalt von Teilen der denkmalgeschützten ehemaligen Messehalle 17 einen Neubau für die Ansiedlung eines Bau- und Gartenfachmarktes inklusive Baustoff-Drive In zu errichten. Planungserfordernis Das Erfordernis für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes begründet sich insbesondere daraus, dass • sich das Vorhaben aufgrund des Umfangs der geplanten Verkaufsfläche nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und somit nicht auf der Grundlage von § 34 BauGB zulässig ist, • eine dem Vorhaben und seinem städtebaulichen Umfeld angemessene städtebauliche Ordnung hergestellt werden soll, • die Erschließung und verkehrliche Anbindung des Vorhabens sichergestellt werden muss, • die Belange des Umwelt- und Naturschutzes in der Vorhabenplanung Berücksichtigung finden müssen. 02.05.2018 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ (Vorentwurf) Seite 3 Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung des Vorhabens bedarf es deshalb der Aufstellung dieses Bebauungsplanes. 3. Städtebauliches Konzept Vorhabenplanung Die Firma HORNBACH-Baumarkt AG hat ein mit der denkmalgeschützten Messehalle 17 bebautes Grundstück auf der Alten Messe erworben, um dort den Neubau für einen Bau- und Gartenfachmarkt mit Baustoff-Drive In zu errichten. Die realisierbare Verkaufsfläche des Vorhabens wurde zur Gewährleistung der Einzelhandelsverträglichkeit fachgutachterlich auf maximal 15.000 m2, davon 8.000 m2 für den Baumarkt, 5.000 m2 für den Gartenfachmarkt und 2.000 m2 für Baustoffe, begrenzt. Bei der Neubebauung sollen in Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde wesentliche Teile der Messehalle 17 erhalten und in das neue Gebäudekonzept integriert werden. Die Messehalle 17 war 1920 aus den Bauteilen von drei Flugzeughallen errichtet worden. In den Jahren 1937/38 erhielt sie im Zuge eines umfassenden Umbaus einen Kopfbau nach Südwesten. Außerdem wurde das Mittelschiff erhöht. Der Kopfbau, der sich über die gesamte Gebäudebreite erstreckt, wurde mit einem Portal aus zwölf jeweils 13 m hohen Pfeilern in regelmäßiger Anordnung gestaltet. Hintergrund war die geplante Anlage einer Platzfläche für Großveranstaltungen im Südosten der Halle, für die der Kopfbau eine repräsentative Platzfassade bieten sollte. In Übereinstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde wird der Vorhabenträger den Kopfbau und das Mittelschiff erhalten und in die Neubauplanung einbeziehen. Die Seitenschiffe werden abgerissen und durch Neubauten für den Baumarkt ersetzt. Nach Südosten wird sich in der Bauflucht des Kopfbaus ein neuer Gebäudeteil für den Gartenfachmarkt anschließen, gefolgt von einer Freilandfläche für Gartenprodukte und einem weiteren Baukörper für den Baustoff-Drive In und das Baustofflager. Der Kopfbau, der in mittiger Lage den künftigen Haupteingang in den Baumarkt aufnimmt, ist auf den Kundenparkplatz orientiert. Der Kundenparkplatz erhält ca. 430 Stellplätze, die über eine eigene Zu- und Abfahrt an die Richard-Lehmann-Straße angebunden werden. Der Anbindepunkt wird so ausgebaut, dass er die künftigen Verkehre aufnehmen kann. Der zufahrende Anlieferverkehr wird getrennt vom Kundenverkehr ausschließlich über die Puschstraße abgewickelt. Die Anlieferzonen befinden sich in den rückwärtigen, für die Kunden nicht zugängigen Bereichen der Gebäude. Lediglich Anlieferungen direkt ins Baustofflager benötigen als Abfahrtoption auch den Weg über den Kundenparkplatz. Die Freiflächenplanung zielt auf eine sichere, von den Fahrgassen des Parkplatzes separierte Führung der Kundenströme zu und zwischen den einzelnen Gebäudeteilen. Insbesondere vor dem Haupteingang entstehen großzügige Zugangsbereiche mit Fahrradstellplätzen, Ladezonen und einem Aufenthaltsbereich mit Imbiss. Geordnete Baumpflanzungen lockern die Stellplatzflächen auf und begünstigen das Stadtklima. Die Stellplätze werden mit wasserdurchlässigem Pflaster und in den südwestlichen Randbereichen mit Rasengittersteinen befestigt, um den Grad der Versiegelung zu minimieren. Die Begrünung der unbebauten Grundstücksflächen berücksichtigt notwendige Ausgleichsflächen für den Artenschutz. Aufgrund der denkmalpflegerischen Relevanz der Messehalle 17 als Einzeldenkmal in Verbindung mit einem hohen städtebaulichen und stadtgestalterischen Anspruch an die Alte Messe als Denkmalensemble wurde ein erster Entwurf des Vorhabens im Gestaltungsforum der Stadt Leipzig behandelt. Den Empfehlungen des Gestaltungsforums folgend wurden die Kubaturen der Baukörper überarbeitet und die architektonische Gestaltung der Fassaden qualifiziert. Dies betrifft insbesondere das 02.05.2018 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ (Vorentwurf) Seite 4 deutliche Abrücken der neuen Baukörper von der Messehalle 17, die Ausbildung einer insgesamt Lförmigen Gesamtanlage sowie die Ausführung der Neubaufassaden in einer eigenständigen, kontrastierenden Farbigkeit. 4. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt werden: • Stärkung der oberzentralen Funktionen Leipzigs im Bereich des Einzelhandels gegenüber der bestehenden Konkurrenz auf der „grünen Wiese“, • Reduzierung des Kaufkraftabflusses in das Leipziger Umland und Vermeidung von Verkehr durch die Ansiedlung von Betrieben im nicht zentrenrelevanten langfristigen Bedarf auf der Alten Messe, • Behebung eines teilräumigen Versorgungsdefizites in Leipzig für den Raum Mitte-Süd an einem Standort in zentraler und für alle Verkehrsarten gut erreichbaren Lage, • Gewährleistung der Einzelhandelsverträglichkeit des Vorhabens durch eine Begrenzung der maximal zulässigen Verkaufsfläche, • Reaktivierung und dauerhafte Nachnutzung einer weitgehend brachliegenden Fläche in integrierter Lage auf dem Gelände der Alten Messe, • Weitgehender Erhalt der denkmalprägenden Elemente der ehemaligen Messehalle 17, • Sicherstellung einer der besonderen Lage des Grundstückes im denkmalgeprägten Umfeld der Alten Messe gerecht werdende städtebauliche und freiräumliche Gestaltung, • Sicherstellung der stadtökologischen Verträglichkeit des Vorhabens. Zur Umsetzung der vorgenannten Ziele sollen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan folgende wesentliche Inhalte geregelt werden: • Regelungen zu den maximal zulässigen Verkaufsflächen sowie der Zusammensetzung der Sortimente des Bau- und Gartenfachmarktes, • Definition der städtebaulichen Konfiguration der Baukörper bis hin zur Ausbildung der Gebäudekubaturen und der Fassaden durch die Bindung des Vorhaben- und Erschließungsplanes an den Bebauungsplan, • Regelungen zur äußeren und inneren Erschließung des Plangebietes für alle Verkehrsarten sowie zur Dimensionierung und Gestaltung der Stellplatzanlage, • Regelungen zur Begrünung des Plangebietes und zur Sicherung des Ausgleiches für den Eingriff in Natur und Landschaft, • Regelungen zum Schallschutz in Bezug auf die schutzwürdigen Nutzungen in der Umgebung. 5. Auswirkungen der Planung Bei Umsetzung der Planung sind folgende wesentliche Auswirkungen zu erwarten: • Weitere Aufwertung des Geländes der Alten Messe und Reaktivierung als Stadtraum durch die Nachnutzung und Gestaltung des Vorhabengrundstückes, 02.05.2018 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ (Vorentwurf) Seite 5 • Erhalt eines weiteren, den besonderen Charakter des Messegeländes prägenden Baudenkmals in seinen wesentlichen Bestandteilen durch die Sanierung von Teilen der Messehalle 17, • Schließen einer Versorgungslücke im Raum Mitte-Süd durch die Ansiedelung eines Bau- und Gartenfachmarktes, • Verkehrsvermeidung und Verhinderung eines weiteren Kaufkraftabflusses an Konkurrenzstandorte in der Peripherie und außerhalb Leipzigs aufgrund der Nähe des Vorhabens zu großen Wohnquartieren, • Stärkung der lokalen Wirtschaft durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze bei Vermeidung von Verkehr aufgrund der Lage der Arbeitsplätze in der Nähe zu großen Wohnstandorten, • Reduzierung der Versiegelung des gesamten Vorhabengrundstückes infolge der Planung um ca. 7 %, • Zunahme der Verkehrsströme im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes aufgrund der Anziehungskraft des Vorhabens, • Verlust von Teilen eines Kulturdenkmals, da der Vorhabenträger aus funktionalen und wirtschaftlichen Gründen nicht alle Teile der Messehalle 17 erhalten wird. In der Bilanz scheinen die negativen Aspekte durch die positiven Auswirkungen des Vorhabens mehr als aufgewogen zu werden. 6. Bereits erfolgte gutachterliche Untersuchungen und fachliche Abstimmungen Bislang wurden verschiedene Fachgutachten zur Beurteilung und Beherrschung der Auswirkungen des Vorhabens erarbeitet sowie fachliche Abstimmungen zu Teilaspekten der Planung geführt. Das betrifft im Einzelnen die Fachthemen Einzelhandel, Verkehr, Denkmalschutz und Artenschutz. Die Ergebnisse der Gutachten und Abstimmungen werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt: Einzelhandel Aus der stadtentwicklungspolitischen Zielstellung heraus wird die Ansiedlung eines Bau- und Gartenfachmarktes in zentraler und für alle Verkehrsarten gut erreichbarer Lage im Raum Mitte-Süd positiv gesehen. Das der Planung zugrunde liegende Vorhaben entspricht dabei der Strategie, die Entwicklung von Bestandsimmobilien und bereits vorgeprägten Standorten zu priorisieren, um städtebauliche Risiken wie Leerstände und Nachnutzungen mit zentrenrelevanten Einzelhandelsnutzungen, die dem STEP Zentren widersprechen, zu minimieren. Um die städtebauliche Verträglichkeit des Vorhabens zu prüfen, wurde noch vor der Fassung des Aufstellungsbeschusses ein Einzelhandelsgutachten erarbeitet. Im Ergebnis wird festgestellt, dass die Wettbewerbsintensität für das geplante Vorhaben für das Leipziger Stadtgebiet als Oberzentrum mit einer unterdurchschnittlichen Ausstattung mit Baumärkten eher gering ausgeprägt ist und das eine insgesamt auf 15.000 m², davon 8.000 m² für den Baumarkt, 5.000 m² für den Gartenfachmarkt sowie 2.000 m² für Baustoffe begrenzte Verkaufsfläche in diesem Segment marktverträglich ist. Grund dafür ist, dass der Umsatz des Vorhabens angesichts der bislang geringen Marktbedeutung projektrelevanter Bestandsbetriebe in einem zugrunde gelegten Kerneinzugsgebiet allein durch eine Steigerung der Kaufkraftbindung generiert werden kann. Es wird geschätzt, dass nach Realisierung des Vorhabens die Marktanteile im Leipziger Teil des Kerneinzugsgebietes in den Warenbereichen „Baumarktartikel“ und „Gartenbedarfsartikel“ noch unter 60 % bleiben werden. 02.05.2018 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ (Vorentwurf) Seite 6 Weiterhin wird auch bezüglich der zentrenrelevanten Randsortimente des Vorhabens die städtebauliche Verträglichkeit der angestrebten Verkaufsflächengröße festgestellt. Dem Gutachten nach sind die Verkaufsflächen für die zentralen Randsortimente • auf 400 m² im Segment „Aquaristik/Tierbedarf“ (Sortiment laut Leipziger Sortimentsliste 2014: „zoologische Artikel, lebende Tiere“), • auf 400 m² im Sektor „Lampen/Leuchten/Elektro“ (Sortimente laut Leipziger Sortimentsliste 2014: „Lampen, Leuchten, Leuchtmittel“; „Elektrokleingeräte“; „Elektrogroßgeräte“), • auf 250 m² im Bereich „Bilder/Deko/Basteln“ (Sortimente laut Leipziger Sortimentsliste 2014: „Kunstgewerbe/Bilder/Bilderrahmen, Wohndekorationsartikel“; „Künstlerartikel/Bastelzubehör, Sammlerbriefmarken und -münzen“), • auf 90 m² bei „Heimtextilien“ (Sortiment laut Leipziger Sortimentsliste 2014: „Heimtextilien, Gardinen, Dekostoffe, Haus-, Bett- und Tischwäsche“) und • auf 20 m² bei „Lehrbüchern/-videos“ (Sortimente laut Leipziger Sortimentsliste 2014: „Bildund Tonträger“; „Bücher“) zu beschränken. Verkehrsplanung Noch im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens sollten im Rahmen eines Verkehrsgutachtens die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens geklärt werden. Ziel des Verkehrsgutachtens war es, die Möglichkeiten der verkehrlichen Erschließung zu prüfen und den Ausbaubedarf der angrenzenden Straßen und Knotenpunkte für den Bau- und Gartenfachmarkt aufzuzeigen. Drei wesentliche Rahmenbedingungen waren zu berücksichtigen: − Der zentrale Bereich des alten Messegeländes von der Puschstraße bis zur Prager Straße soll von einem vorhabenbedingten zusätzlichen Pkw-Aufkommen freigehalten werden. − Die vom Vorhabenträger verfolgte Trennung von Lieferverkehr und Kundenverkehr soll umgesetzt werden. − Die vom Vorhabenträger gewünschte Pkw-Anbindung von der Richard-Lehmann-Straße in alle Richtungen wird geprüft. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen wurden folgende Ergebnisse formuliert: Die Hauptanbindung wird mit einem neu zu errichtendem lichtsignalgeregelten Knotenpunkt an der Richard-Lehmann-Straße erfolgen. Für die verkehrlichen Themen einschließlich des neuen Knotenpunktes ist im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes eine Fachplanung zu erstellen. Eine weitere untergeordnete Erschließung für den Kundenverkehr soll über die Ottostraße erfolgen. Die Zu- und Abführung des Lieferverkehrs erfolgt dagegen über die für das vorhabenbedingte LkwAufkommen und die geringen Schwerverkehrsmengen auf dem Gelände der Alten Messe ausreichend breit dimensionierte Puschstraße. Darüber hinaus werden durch das Gutachten für nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer ergänzende infrastrukturelle Maßnahmen empfohlen, wie − die Errichtung einer ausreichenden Anzahl von Fahrradabstellplätzen für Kunden und Beschäftigte, − das Anlegen von Gehwegen zwischen den bestehenden Gehwegen der öffentlichen Straßen und den Eingangsbereichen der Gebäude. Die Maßnahmen dienen dazu, die Erreichbarkeit des Vorhabens zu verbessern und damit die Qualität des Standortes aufzuwerten. Die planungsrechtliche Umsetzung dieser Empfehlungen soll im 02.05.2018 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ (Vorentwurf) Seite 7 weiteren Verfahrensverlauf durch die Planung sichergestellt werden. Denkmalschutz Noch vor der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wurde geprüft, ob die denkmalgeschützte Messehalle 17 insgesamt in ihrer Kubatur mit den beiden Seitenschiffen erhalten werden kann. Auf der Grundlage einer statischen Untersuchung wurde jedoch nachgewiesen, dass die Seitenschiffe die geplanten Lasten für die für das Vorhaben erforderlichen technischen Anlagen nicht tragen können. Aus diesem Grund wurde für die Seitenschiffe in Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde ein Abriss als unabdingbar angesehen und möglich gemacht, während die aus den Jahren 1937/38 stammende Stahlkonstruktion der Mittelhalle und der zeitgleich errichtete Kopfbau mit dem Säulenportal zu erhalten und in den neuen Hallenbau für den Baumarkt zu integrieren sind. Artenschutz In einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Vorhaben wurde festgestellt, dass durch die Planung keine artenschutzfachlichen Konflikte in Bezug auf das Vorkommen von Pflanzenarten bestehen. Hinsichtlich besonders schützenswerter Tierarten wurden Risiken bei dem Tatbestand des Verbotes der Zerstörung oder Beschädigung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild lebender Tierarten erkannt. Zur Vermeidung dieser Verbotstatbestände werden Maßnahmen zum Schutz bzw. Ersatz − der Brutstätten höhlenbrütender sowie baum- und gebüschbrütender Vogelarten, − gebäudebrütender Vogel- und Fledermausarten, − sowie zum Ersatz von Fortpflanzungsstätten der Blauflügeligen Sandschrecke und der Blauflügeligen Ödlandschrecke vorgeschlagen. Dieser Sachverhalt wird im Bebauungsplanverfahren weiter untersucht und in der Planung berücksichtigt. 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Leipzig stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als „Gewerbliche Baufläche“ dar. Mit der Baurechtsschaffung für einen Bau- und Gartenmarkt mit insgesamt 15.000 m² Verkaufsfläche gilt der aufzustellende Bebauungsplan nicht mehr als, wie in § 8 Abs. 2 BauGB gefordert, aus dem FNP entwickelt. Für das weitere Verfahren ist deshalb die Änderung der Darstellung des FNP für den Geltungsbereich beabsichtigt. Zukünftig soll analog zu anderen großflächigen Baumärkten im Stadtgebiet ein „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Bau- und Gartenfachmarkt“ dargestellt werden. Aus diesem Grund erfolgt zeitgleich zum Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplanes ein Parallelverfahren zur Änderung der Darstellung des wirksamen FNP entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB. 8. Verfahren, weiteres Vorgehen Der Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan wurde am 12.04.2017 gefasst (Beschluss Nr. VI-DS-03088) und im Leipziger Amtsblatt Nr. 9/2017 vom 06.05.2017 bekannt gemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll im Vollverfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – aufgestellt werden. 02.05.2018 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ (Vorentwurf) Seite 8 Im weiteren Verfahren sind unter anderem die folgenden Sachverhalte zu klären: • Für eine dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen gerecht werdende Verkehrserschließung des Plangebietes über die Richard-Lehmann-Straße werden gemäß der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens zum Vorhaben weiterführende Fachplanungen für den Ausbau eines Knotenpunktes mit Abbiegespuren sowie die Errichtung einer Lichtsignalanlage notwendig. Diese Maßnahmen müssen im weiteren Verfahren in Abstimmung mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt präzisiert und in die Planung integriert werden. • Bezüglich des Natur- und Umweltschutzes müssen im Rahmen der bevorstehenden Grünordnungsplanung detailliert diejenigen Maßnahmen abgeklärt und festgelegt werden, die dazu geeignet sind, die stadtklimatischen Auswirkungen der Planung positiv zu beeinflussen und den naturschutzrechtlichen Ausgleich für erfolgte Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren. Auch die Behandlung des Oberflächenwassers ist zu thematisieren. Für den Artenschutz liegen die entsprechenden gutachterlichen Anforderungen bereits vor und werden bei der weiteren Freiraumplanung Berücksichtigung finden. • In einem Schallgutachten muss untersucht werden, ob die Planung wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch hat. Hierbei sind insbesondere die Schallemissionen zu betrachten, die vom Anlieferverkehr per Lkw auf die nördlich und nordöstlich an das Vorhaben angrenzenden Nutzungen ausgehen. Die Ergebnisse der vertiefenden Untersuchungen werden in die weitere Planung einfließen. Leipzig, 04.05.2018 gez. Stefan Heinig amt. Amtsleiter 02.05.2018