Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1390410.pdf
Größe
7,6 MB
Erstellt
18.04.18, 12:00
Aktualisiert
23.05.18, 09:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05780
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 431 "Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten
Messe";
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost;
Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
SBB Mitte
FA Stadtentwicklung und Bau
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 22.05.2018:
1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie seine Begründung werden gebilligt.
2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Mit dieser Vorlage soll für den in der Anlage beigefügten Bebauungsplan-Vorentwurf und
seine Begründung die Freigabe für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit herbeigeführt werden.
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt
gegeben:
Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von
Arbeitsplätzen
In Folge der Aufstellung des Bebauungsplanes ist davon auszugehen, dass durch die
Ansiedlung des Bau- und Gartenmarktes neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
Das Ziel wird durch die Planung nicht berührt.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen.
Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der
Aufstellung des Bebauungsplanes auf die Stadt zukommen können (einschließlich
Maßnahmen auf städtischen Flächen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der
Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz),
können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Nach Bestätigung dieser Vorlage in der Dienstberatung des OBM und abschließender
Behandlung im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau wird das Dezernat
Stadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt,
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf und seiner Begründung und
zeitgleich die frühzeitige Beteiligung der TöB durchführen sowie
die Bürgervereine beteiligen.
Dem Stadtbezirksbeirat Mitte wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten
unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
Anlagen:
1 Prüfkatalog
2 Übersichtskarte
3 Übersichtsplan
4 Lageplan des Vorhabens
5 Gebäudeplanung
6 Begründung zum Bebauungsplan
3/3
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
1
Seite
1 Arbeitsplatzsituation
☒
☐
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☒
☐
☐
☐
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☒
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch ☒ mittel
☐ niedrig
☐
☐
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
keine
Auswirkung
☒ ja
☐ ja
☐ ja
5 Finanzierung
Leipzig
Stadt
Leipzig
Stadt
01.15/016/01.12
01.15/016/01.12
1
☐ nein
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt
☐ nein
☐ nein ☐
Bebauungsplan Nr. 431 "Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe"
Übersichtskarte - Lage des Plangebietes
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1:10.000, Stand: 10/2015
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 431 "Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe"
Übersichtsplan - Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1:5000, Stand: 10/2015
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 431
„Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“
Lageplan des Vorhabens
Puschstraß
e
HALLE 1 NEU
WERTSTOFFHOF
HALLE 2 NEU
MITTELSCHIFF
BESTAND
Beispiel Freiraumplanung Hornbach, Alte-Messe
WARENEINGANG
ANLIEFERUNG
420.7
m²
Puschstr.
469.8
m²
Puschstr.
Legende
Parkplatz, wasserdurchlässiges
Pflaster
.
WERTSTOFFHOF
1
HALLE 1 NEU
HALLE 2 NEU
MITTELSCHIFF
BESTAND
1
1
ANLIEFERUNG
1
1
WARENEINGANG
Ladezone
F
s
tto
F
F
3
Ausgang PORTAL BESTAND
Imbiss
F
O
Eingangszone
Ausgang
1
GARTENFREILAND
DRIVE-IN
DRIVE-IN FREIFLÄCHE GGF. ÜBERDACHT
GARTENMARKT
BAUMARKT
E
tr.
ÜBERDACHUNG GM
E
E
E
GLASFUGE
E
1
E
HAUPTEINGANG
Ladezone
1
1
GASFL.LAGER
MIETCENTER
101.5
m²
231.3
m²
1
HAUPTEINGANG
Ladezone
F
Ladezone
E
E
E
E
E
F
F
F
F
F
Elektroparker, wasserdurchlässiges
Pflaster
Ausgleichsfläche Blauflügelige Ödlandschrecke
und Blauflügelige Sandschrecke
Rasen
Stauden/ Gräser
Gehölzbestand
erhalten
Gehölzfläche Bestand
Dachbekiesung
Biotop
Gehölzbestand
erhalten
Mietcenter
F
GASFL.LAGER
1
E
Imbiss
9
15 2
3
9
15 5
2
Frauenparkplatz,
wasserdurchlässiges Pflaster
E
Parkplatz,
Rasengittersteine
3444.1
m²
DRIVE-IN FREIFLÄCHE GGF. ÜBERDACHT
1
DRIVE-IN
2
1531.4
m²
F
1041.1
m²
1
Ausgang
.
644.2
m²
1964.2
m²
Eingangszone
.
GARTENFREILAND
ÜBERDACHUNG GM
GARTENMARKT
8425.0
m²
PORTAL BESTAND
.
.
BAUMARKT
Ausgang
Ladezone
Fußweg/
Platz
413.2
m²
GLASFUGE
Straße, Asphalt
10
MIETCENTER
St
Biotop
nn
ma
Legende
430 STELLPLÄTZE
422 Stk. Parkplätze insgesamt
1
tr.
9
15 4
2
Ladezone
R
r.
R
tos
Ot
Straße, Asphalt
eh
-L
rd
a
ich
n
ma
-
rd
a
ich
tr.
S
n-
2
.
h
Le
4
47 2
1
4
47 4
1
Ba
.
4
Fußweg/
Platz
0
12
.
14 Stk. Einkaufswagen-Parkbox
7 Stk. Motorradparkplatz,
wasserdurchlässiges Pflaster
Ausgleichsfläche Blauflügelige Ödlandschrecke
und Blauflügelige Sandschrecke, 6189 qm
T
Ga
R
E
6 Stk. Elektroparker mit Lademöglichkeit,
wasserdurchlässiges Pflaster
Stauden/ Gräser
52 Stk. Parkplatz,
Rasengittersteine
Gehölzfläche Bestand
14 Stk. Einkaufswagen-Parkbox
51 Stk. Fahrradständer
für 94 Stk. Fahrräder und 8 Stk. Lastenräder
Ausgleichsfläche Blauflügelige Ödlandschrecke
und Blauflügelige Sandschrecke, 6189 qm
Mischwasserkanal
Lageplan
1
Stand: 02.05.2018
GRZ: 0,76
Beispiel Freiraumplanung Hornbach, Alte-Messe
3-1.1
Plan-Nr.
Lageplan
Bauherr: Hornbach-Baumarkt-AG
Hornbachstraße 11
76879 Bornheim
Index:
Format:
Planung: fagus - FachGesellschaft für Umweltplanung und
Stadtentwicklung mbH • Hauptstraße 9 • 04416 Markkleeberg
Telefon 0341 356 79 44 • Fax 0341 356 79 33
ohne
A0
Maßstab:
1:400
Bearbeiter:
SE/ST
Gebäudeplanung:
Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 431
Hornbach - Alte Messe, Leipzig
KuBuS architektur + stadtplanung, Wetzlar
tr.
tos
Ot
ue
a
ck
i
Zw
F
Rasen
5
–––––––––––––––––––––––––––––––––––
1
5 Stk. Frauenparkplatz,
wasserdurchlässiges Pflaster
.
eh
-L
rd
a
ich
9
11
n
ma
r.
St
n-
4
47 2
3
4
8 Stk. Parkplatz für Menschen mit Behinderung
1
9
15 5
3
1
1
351 Stk. Parkplatz wasserdurchlässiges Pflaster:
davon 334 Stk. PKW, 17 Stk. Hängerstellplätze
Lageplan Variante 2
Bauherr: Hornbach-Baumarkt-AG
Hornbachstraße 11
76879 Bornheim
Freiraumplanung:
Plan-Nr.
Index:
Format:
3-1.2
ohne
fagus - FachGesellschaft für UmweltplanungA2
Planung: fagus - FachGesellschaft für Umweltplanung und
Stadtentwicklung mbH • Hauptstraße 9 • 04416 Markkleeberg
Telefon 0341 356 79 44 • Fax 0341 356 79 33
Maßstab:
1:750
und Stadtentwicklung mbH, Markkleeberg
Datum:
11.10.2017
Bearbeiter:
SE/ST
rS
tr.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 431
„Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“
Gebäudeplanung
ANSICHT NORDOST (RÜCKSEITE)
ANSICHT NORDWEST (BAUMARKT)
Perspektive Portal Messehalle 17
Perspektive Gartenmarkt und Baustoff-Drive In
±0,00 entspricht 129,29 üNN
DRIVE IN
BAUSTOFF - ZENTRUM
ENTWURF
HORNBACH "Alte Messe" LEIPZIG
ANSICHT NORDWEST (BAUMARKT)
Planbezeichnnug/Bauteil:
ANSICHTEN
ANSICHT SÜDWEST (HAUPTFASSADE)
ANSICHT SÜDOST (DRIVE-IN)g
zu
b
ora
V
Maßstab:
1:500
Projekt Nr.:
Plan Nr.:
Plandatum:
1.00-04103-01
A.3.010
09.02.2018
Index:
Bauvorhaben:
DRIVE IN
BAUSTOFF - ZENTRUM
ANSICHT NORDWEST (BAUMARKT)
Neubau eines HORNBACH Bau- und Gartenmarktes
mit Baustoff-Abhollager, "Alte Messe" Leipzig II
Ottostraße
04103 Leipzig
±0,00 entspricht 129,29 üNN
ENTWURF
Bauherr:
HORNBACH Immobilien AG
LEIPZIG
HORNBACH "Alte Messe"
ANSICHT
SÜDOST (DRIVE-IN)
Hornbachstrasse 11
76879 Bornheim b. Landau
Planbezeichnnug/Bauteil:
ANSICHTEN
fon: 06441-9485-0
fax: 06441-9485-22
mail: info@kubus-architektur.de
Format:
H/B = 297 / 1100 (0.33m²)
Vo
1:500
Plan Nr.:
Plandatum:
ANSICHT NORDOST (RÜCKSEITE)
1.00-04103-01
A.3.010
09.02.2018
Bauvorhaben:
Neubau eines HORNBACH Bau- und Gartenmarktes
mit Baustoff-Abhollager, "Alte Messe" Leipzig II
Ottostraße
04103 Leipzig
Bauherr:
Datum:
Unterschrift:
architektur + stadtplanung
Altenberger Str.5
35576 Wetzlar
z
rab
Projekt Nr.:
Unterschrift:
KuBuS
ug
Maßstab:
Datum:
Planverfasser:
Index:
890x1800
gezeichnet/geprüft:
gesehen:
Tag:
Name:
Plotdatum:
09.02.2018
Allplan 2018
Ansichten M 1 : 1.000
Stand: 02.05.2018
–––––––––––––––––––––––––––––––––––
Gebäudeplanung:
ANSICHT NORDWEST (BAUMARKT)
KuBuS architektur + stadtplanung, Wetzlar
Begründung zum
vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 431
„Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten
Messe“
(Vorentwurf)
Stadtbezirk:
Mitte
Ortsteil:
Zentrum-Südost
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
02.05.2018
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ (Vorentwurf)
Seite 2
1.
Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Mitte und
dort im Ortsteil Zentrum-Südost zwischen Richard-Lehmann-Straße, Ottostraße, Puschstraße und SBahn-Trasse.
Es umfasst eine Fläche von ca. 5,5 ha und wird umgrenzt
•
im Norden von der Südgrenze des Flurstückes 159/102,
•
im Osten von der Puschstraße und der Rückseite des Hauptgebäudes (Kreis' scher Kuppelsaal)
der denkmalgeschützten ehemaligen Messehalle 16,
•
im Süden von der oberen Böschungskante der S-Bahn-Trasse und im weiteren Verlauf von der
Richard-Lehmann-Straße bis zur Ostgrenze des Flurstücks 159/35 sowie
•
im Westen von der östlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 159/35 und der Ottostraße.
Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus dem Lageplan auf dem Deckblatt ersichtlich.
Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wurde das Plangebiet um eine ca. 5.000 m2 große, südlich
der Puschstraße gelegene Fläche reduziert, da dieser Grundstücksteil nicht Gegenstand des Kaufvertrages mit dem Vorhabenträger geworden ist und somit nicht in dessen Entwicklungsbereich liegt.
2.
Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis
Ausgangslage
In Übereinstimmung mit dem Strategiepapier Alte Messe 2013 (RB V – 2006/14 vom 19. März
2014) sollen alle Denkmäler auf dem Gelände der Alten Messe auf dem Markt angeboten werden.
Über den Umgang mit den Denkmälern im Detail soll einzelfallbezogen und bei Vorliegen eines
konkreten Projektes entschieden werden. Dabei ist weiterer Handel unter Beachtung von stadtentwicklungsplanerischer Verträglichkeit möglich.
Planungsanlass
Anlass für die Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht der Eigentümerin, auf einem Grundstück auf der Alten Messe unter Erhalt von Teilen der denkmalgeschützten ehemaligen Messehalle 17 einen Neubau für die Ansiedlung eines Bau- und Gartenfachmarktes
inklusive Baustoff-Drive In zu errichten.
Planungserfordernis
Das Erfordernis für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes begründet sich insbesondere daraus, dass
•
sich das Vorhaben aufgrund des Umfangs der geplanten Verkaufsfläche nicht in die Eigenart der
näheren Umgebung einfügt und somit nicht auf der Grundlage von § 34 BauGB zulässig ist,
•
eine dem Vorhaben und seinem städtebaulichen Umfeld angemessene städtebauliche Ordnung
hergestellt werden soll,
•
die Erschließung und verkehrliche Anbindung des Vorhabens sichergestellt werden muss,
•
die Belange des Umwelt- und Naturschutzes in der Vorhabenplanung Berücksichtigung finden
müssen.
02.05.2018
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ (Vorentwurf)
Seite 3
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung des Vorhabens bedarf es deshalb der Aufstellung dieses Bebauungsplanes.
3.
Städtebauliches Konzept
Vorhabenplanung
Die Firma HORNBACH-Baumarkt AG hat ein mit der denkmalgeschützten Messehalle 17 bebautes
Grundstück auf der Alten Messe erworben, um dort den Neubau für einen Bau- und Gartenfachmarkt mit Baustoff-Drive In zu errichten. Die realisierbare Verkaufsfläche des Vorhabens wurde zur
Gewährleistung der Einzelhandelsverträglichkeit fachgutachterlich auf maximal 15.000 m2, davon
8.000 m2 für den Baumarkt, 5.000 m2 für den Gartenfachmarkt und 2.000 m2 für Baustoffe, begrenzt.
Bei der Neubebauung sollen in Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde wesentliche
Teile der Messehalle 17 erhalten und in das neue Gebäudekonzept integriert werden. Die Messehalle 17 war 1920 aus den Bauteilen von drei Flugzeughallen errichtet worden. In den Jahren 1937/38
erhielt sie im Zuge eines umfassenden Umbaus einen Kopfbau nach Südwesten. Außerdem wurde
das Mittelschiff erhöht. Der Kopfbau, der sich über die gesamte Gebäudebreite erstreckt, wurde mit
einem Portal aus zwölf jeweils 13 m hohen Pfeilern in regelmäßiger Anordnung gestaltet. Hintergrund war die geplante Anlage einer Platzfläche für Großveranstaltungen im Südosten der Halle, für
die der Kopfbau eine repräsentative Platzfassade bieten sollte.
In Übereinstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde wird der Vorhabenträger den Kopfbau
und das Mittelschiff erhalten und in die Neubauplanung einbeziehen. Die Seitenschiffe werden abgerissen und durch Neubauten für den Baumarkt ersetzt. Nach Südosten wird sich in der Bauflucht
des Kopfbaus ein neuer Gebäudeteil für den Gartenfachmarkt anschließen, gefolgt von einer Freilandfläche für Gartenprodukte und einem weiteren Baukörper für den Baustoff-Drive In und das
Baustofflager. Der Kopfbau, der in mittiger Lage den künftigen Haupteingang in den Baumarkt aufnimmt, ist auf den Kundenparkplatz orientiert.
Der Kundenparkplatz erhält ca. 430 Stellplätze, die über eine eigene Zu- und Abfahrt an die
Richard-Lehmann-Straße angebunden werden. Der Anbindepunkt wird so ausgebaut, dass er die
künftigen Verkehre aufnehmen kann. Der zufahrende Anlieferverkehr wird getrennt vom Kundenverkehr ausschließlich über die Puschstraße abgewickelt. Die Anlieferzonen befinden sich in den
rückwärtigen, für die Kunden nicht zugängigen Bereichen der Gebäude. Lediglich Anlieferungen
direkt ins Baustofflager benötigen als Abfahrtoption auch den Weg über den Kundenparkplatz.
Die Freiflächenplanung zielt auf eine sichere, von den Fahrgassen des Parkplatzes separierte Führung der Kundenströme zu und zwischen den einzelnen Gebäudeteilen. Insbesondere vor dem
Haupteingang entstehen großzügige Zugangsbereiche mit Fahrradstellplätzen, Ladezonen und einem Aufenthaltsbereich mit Imbiss. Geordnete Baumpflanzungen lockern die Stellplatzflächen auf
und begünstigen das Stadtklima. Die Stellplätze werden mit wasserdurchlässigem Pflaster und in
den südwestlichen Randbereichen mit Rasengittersteinen befestigt, um den Grad der Versiegelung
zu minimieren. Die Begrünung der unbebauten Grundstücksflächen berücksichtigt notwendige Ausgleichsflächen für den Artenschutz.
Aufgrund der denkmalpflegerischen Relevanz der Messehalle 17 als Einzeldenkmal in Verbindung
mit einem hohen städtebaulichen und stadtgestalterischen Anspruch an die Alte Messe als Denkmalensemble wurde ein erster Entwurf des Vorhabens im Gestaltungsforum der Stadt Leipzig behandelt. Den Empfehlungen des Gestaltungsforums folgend wurden die Kubaturen der Baukörper überarbeitet und die architektonische Gestaltung der Fassaden qualifiziert. Dies betrifft insbesondere das
02.05.2018
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ (Vorentwurf)
Seite 4
deutliche Abrücken der neuen Baukörper von der Messehalle 17, die Ausbildung einer insgesamt Lförmigen Gesamtanlage sowie die Ausführung der Neubaufassaden in einer eigenständigen, kontrastierenden Farbigkeit.
4.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und
Zwecke verfolgt werden:
•
Stärkung der oberzentralen Funktionen Leipzigs im Bereich des Einzelhandels gegenüber der
bestehenden Konkurrenz auf der „grünen Wiese“,
•
Reduzierung des Kaufkraftabflusses in das Leipziger Umland und Vermeidung von Verkehr
durch die Ansiedlung von Betrieben im nicht zentrenrelevanten langfristigen Bedarf auf der Alten Messe,
•
Behebung eines teilräumigen Versorgungsdefizites in Leipzig für den Raum Mitte-Süd an einem
Standort in zentraler und für alle Verkehrsarten gut erreichbaren Lage,
•
Gewährleistung der Einzelhandelsverträglichkeit des Vorhabens durch eine Begrenzung der
maximal zulässigen Verkaufsfläche,
•
Reaktivierung und dauerhafte Nachnutzung einer weitgehend brachliegenden Fläche in integrierter Lage auf dem Gelände der Alten Messe,
•
Weitgehender Erhalt der denkmalprägenden Elemente der ehemaligen Messehalle 17,
•
Sicherstellung einer der besonderen Lage des Grundstückes im denkmalgeprägten Umfeld der
Alten Messe gerecht werdende städtebauliche und freiräumliche Gestaltung,
•
Sicherstellung der stadtökologischen Verträglichkeit des Vorhabens.
Zur Umsetzung der vorgenannten Ziele sollen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan folgende wesentliche Inhalte geregelt werden:
•
Regelungen zu den maximal zulässigen Verkaufsflächen sowie der Zusammensetzung der Sortimente des Bau- und Gartenfachmarktes,
•
Definition der städtebaulichen Konfiguration der Baukörper bis hin zur Ausbildung der Gebäudekubaturen und der Fassaden durch die Bindung des Vorhaben- und Erschließungsplanes an
den Bebauungsplan,
•
Regelungen zur äußeren und inneren Erschließung des Plangebietes für alle Verkehrsarten sowie zur Dimensionierung und Gestaltung der Stellplatzanlage,
•
Regelungen zur Begrünung des Plangebietes und zur Sicherung des Ausgleiches für den Eingriff in Natur und Landschaft,
•
Regelungen zum Schallschutz in Bezug auf die schutzwürdigen Nutzungen in der Umgebung.
5.
Auswirkungen der Planung
Bei Umsetzung der Planung sind folgende wesentliche Auswirkungen zu erwarten:
•
Weitere Aufwertung des Geländes der Alten Messe und Reaktivierung als Stadtraum durch die
Nachnutzung und Gestaltung des Vorhabengrundstückes,
02.05.2018
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ (Vorentwurf)
Seite 5
•
Erhalt eines weiteren, den besonderen Charakter des Messegeländes prägenden Baudenkmals in
seinen wesentlichen Bestandteilen durch die Sanierung von Teilen der Messehalle 17,
•
Schließen einer Versorgungslücke im Raum Mitte-Süd durch die Ansiedelung eines Bau- und
Gartenfachmarktes,
•
Verkehrsvermeidung und Verhinderung eines weiteren Kaufkraftabflusses an Konkurrenzstandorte in der Peripherie und außerhalb Leipzigs aufgrund der Nähe des Vorhabens zu großen
Wohnquartieren,
•
Stärkung der lokalen Wirtschaft durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze bei Vermeidung von
Verkehr aufgrund der Lage der Arbeitsplätze in der Nähe zu großen Wohnstandorten,
•
Reduzierung der Versiegelung des gesamten Vorhabengrundstückes infolge der Planung um ca.
7 %,
•
Zunahme der Verkehrsströme im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes aufgrund der Anziehungskraft des Vorhabens,
•
Verlust von Teilen eines Kulturdenkmals, da der Vorhabenträger aus funktionalen und wirtschaftlichen Gründen nicht alle Teile der Messehalle 17 erhalten wird.
In der Bilanz scheinen die negativen Aspekte durch die positiven Auswirkungen des Vorhabens
mehr als aufgewogen zu werden.
6.
Bereits erfolgte gutachterliche Untersuchungen und fachliche
Abstimmungen
Bislang wurden verschiedene Fachgutachten zur Beurteilung und Beherrschung der Auswirkungen
des Vorhabens erarbeitet sowie fachliche Abstimmungen zu Teilaspekten der Planung geführt. Das
betrifft im Einzelnen die Fachthemen Einzelhandel, Verkehr, Denkmalschutz und Artenschutz. Die
Ergebnisse der Gutachten und Abstimmungen werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt:
Einzelhandel
Aus der stadtentwicklungspolitischen Zielstellung heraus wird die Ansiedlung eines Bau- und Gartenfachmarktes in zentraler und für alle Verkehrsarten gut erreichbarer Lage im Raum Mitte-Süd
positiv gesehen. Das der Planung zugrunde liegende Vorhaben entspricht dabei der Strategie, die
Entwicklung von Bestandsimmobilien und bereits vorgeprägten Standorten zu priorisieren, um städtebauliche Risiken wie Leerstände und Nachnutzungen mit zentrenrelevanten Einzelhandelsnutzungen, die dem STEP Zentren widersprechen, zu minimieren. Um die städtebauliche Verträglichkeit
des Vorhabens zu prüfen, wurde noch vor der Fassung des Aufstellungsbeschusses ein Einzelhandelsgutachten erarbeitet.
Im Ergebnis wird festgestellt, dass die Wettbewerbsintensität für das geplante Vorhaben für das
Leipziger Stadtgebiet als Oberzentrum mit einer unterdurchschnittlichen Ausstattung mit Baumärkten eher gering ausgeprägt ist und das eine insgesamt auf 15.000 m², davon 8.000 m² für den Baumarkt, 5.000 m² für den Gartenfachmarkt sowie 2.000 m² für Baustoffe begrenzte Verkaufsfläche in
diesem Segment marktverträglich ist. Grund dafür ist, dass der Umsatz des Vorhabens angesichts
der bislang geringen Marktbedeutung projektrelevanter Bestandsbetriebe in einem zugrunde gelegten Kerneinzugsgebiet allein durch eine Steigerung der Kaufkraftbindung generiert werden kann. Es
wird geschätzt, dass nach Realisierung des Vorhabens die Marktanteile im Leipziger Teil des Kerneinzugsgebietes in den Warenbereichen „Baumarktartikel“ und „Gartenbedarfsartikel“ noch unter
60 % bleiben werden.
02.05.2018
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ (Vorentwurf)
Seite 6
Weiterhin wird auch bezüglich der zentrenrelevanten Randsortimente des Vorhabens die städtebauliche Verträglichkeit der angestrebten Verkaufsflächengröße festgestellt. Dem Gutachten nach
sind die Verkaufsflächen für die zentralen Randsortimente
•
auf 400 m² im Segment „Aquaristik/Tierbedarf“ (Sortiment laut Leipziger Sortimentsliste 2014:
„zoologische Artikel, lebende Tiere“),
•
auf 400 m² im Sektor „Lampen/Leuchten/Elektro“ (Sortimente laut Leipziger Sortimentsliste
2014: „Lampen, Leuchten, Leuchtmittel“; „Elektrokleingeräte“; „Elektrogroßgeräte“),
•
auf 250 m² im Bereich „Bilder/Deko/Basteln“ (Sortimente laut Leipziger Sortimentsliste 2014:
„Kunstgewerbe/Bilder/Bilderrahmen, Wohndekorationsartikel“; „Künstlerartikel/Bastelzubehör,
Sammlerbriefmarken und -münzen“),
•
auf 90 m² bei „Heimtextilien“ (Sortiment laut Leipziger Sortimentsliste 2014: „Heimtextilien,
Gardinen, Dekostoffe, Haus-, Bett- und Tischwäsche“) und
•
auf 20 m² bei „Lehrbüchern/-videos“ (Sortimente laut Leipziger Sortimentsliste 2014: „Bildund Tonträger“; „Bücher“)
zu beschränken.
Verkehrsplanung
Noch im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens sollten im Rahmen eines Verkehrsgutachtens die
verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens geklärt werden. Ziel des Verkehrsgutachtens war es,
die Möglichkeiten der verkehrlichen Erschließung zu prüfen und den Ausbaubedarf der angrenzenden Straßen und Knotenpunkte für den Bau- und Gartenfachmarkt aufzuzeigen. Drei wesentliche
Rahmenbedingungen waren zu berücksichtigen:
− Der zentrale Bereich des alten Messegeländes von der Puschstraße bis zur Prager Straße soll von
einem vorhabenbedingten zusätzlichen Pkw-Aufkommen freigehalten werden.
− Die vom Vorhabenträger verfolgte Trennung von Lieferverkehr und Kundenverkehr soll umgesetzt werden.
− Die vom Vorhabenträger gewünschte Pkw-Anbindung von der Richard-Lehmann-Straße in alle
Richtungen wird geprüft.
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen wurden folgende Ergebnisse formuliert:
Die Hauptanbindung wird mit einem neu zu errichtendem lichtsignalgeregelten Knotenpunkt an der
Richard-Lehmann-Straße erfolgen. Für die verkehrlichen Themen einschließlich des neuen Knotenpunktes ist im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes eine Fachplanung zu erstellen. Eine
weitere untergeordnete Erschließung für den Kundenverkehr soll über die Ottostraße erfolgen.
Die Zu- und Abführung des Lieferverkehrs erfolgt dagegen über die für das vorhabenbedingte LkwAufkommen und die geringen Schwerverkehrsmengen auf dem Gelände der Alten Messe ausreichend breit dimensionierte Puschstraße.
Darüber hinaus werden durch das Gutachten für nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer ergänzende
infrastrukturelle Maßnahmen empfohlen, wie
− die Errichtung einer ausreichenden Anzahl von Fahrradabstellplätzen für Kunden und Beschäftigte,
− das Anlegen von Gehwegen zwischen den bestehenden Gehwegen der öffentlichen Straßen und
den Eingangsbereichen der Gebäude.
Die Maßnahmen dienen dazu, die Erreichbarkeit des Vorhabens zu verbessern und damit die Qualität des Standortes aufzuwerten. Die planungsrechtliche Umsetzung dieser Empfehlungen soll im
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ (Vorentwurf)
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weiteren Verfahrensverlauf durch die Planung sichergestellt werden.
Denkmalschutz
Noch vor der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wurde geprüft, ob die denkmalgeschützte Messehalle 17 insgesamt in ihrer Kubatur mit den beiden Seitenschiffen erhalten werden kann. Auf der
Grundlage einer statischen Untersuchung wurde jedoch nachgewiesen, dass die Seitenschiffe die
geplanten Lasten für die für das Vorhaben erforderlichen technischen Anlagen nicht tragen können.
Aus diesem Grund wurde für die Seitenschiffe in Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde ein
Abriss als unabdingbar angesehen und möglich gemacht, während die aus den Jahren 1937/38
stammende Stahlkonstruktion der Mittelhalle und der zeitgleich errichtete Kopfbau mit dem Säulenportal zu erhalten und in den neuen Hallenbau für den Baumarkt zu integrieren sind.
Artenschutz
In einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Vorhaben wurde festgestellt, dass durch die Planung keine artenschutzfachlichen Konflikte in Bezug auf das Vorkommen von Pflanzenarten bestehen. Hinsichtlich besonders schützenswerter Tierarten wurden Risiken bei dem Tatbestand des Verbotes der Zerstörung oder Beschädigung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild lebender Tierarten erkannt. Zur Vermeidung dieser Verbotstatbestände werden Maßnahmen zum Schutz bzw. Ersatz
− der Brutstätten höhlenbrütender sowie baum- und gebüschbrütender Vogelarten,
− gebäudebrütender Vogel- und Fledermausarten,
− sowie zum Ersatz von Fortpflanzungsstätten der Blauflügeligen Sandschrecke und der Blauflügeligen Ödlandschrecke
vorgeschlagen. Dieser Sachverhalt wird im Bebauungsplanverfahren weiter untersucht und in der
Planung berücksichtigt.
7.
Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Leipzig stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als „Gewerbliche Baufläche“ dar. Mit der Baurechtsschaffung für einen Bau- und Gartenmarkt mit insgesamt 15.000 m² Verkaufsfläche gilt der aufzustellende Bebauungsplan nicht mehr
als, wie in § 8 Abs. 2 BauGB gefordert, aus dem FNP entwickelt.
Für das weitere Verfahren ist deshalb die Änderung der Darstellung des FNP für den Geltungsbereich beabsichtigt. Zukünftig soll analog zu anderen großflächigen Baumärkten im Stadtgebiet ein
„Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Bau- und Gartenfachmarkt“ dargestellt werden. Aus diesem Grund erfolgt zeitgleich zum Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplanes ein Parallelverfahren zur Änderung der Darstellung des wirksamen FNP entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB.
8.
Verfahren, weiteres Vorgehen
Der Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan wurde am 12.04.2017 gefasst (Beschluss Nr.
VI-DS-03088) und im Leipziger Amtsblatt Nr. 9/2017 vom 06.05.2017 bekannt gemacht.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll im Vollverfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen
(§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – aufgestellt werden.
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ (Vorentwurf)
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Im weiteren Verfahren sind unter anderem die folgenden Sachverhalte zu klären:
•
Für eine dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen gerecht werdende Verkehrserschließung des
Plangebietes über die Richard-Lehmann-Straße werden gemäß der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens zum Vorhaben weiterführende Fachplanungen für den Ausbau eines Knotenpunktes mit
Abbiegespuren sowie die Errichtung einer Lichtsignalanlage notwendig. Diese Maßnahmen
müssen im weiteren Verfahren in Abstimmung mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt präzisiert
und in die Planung integriert werden.
•
Bezüglich des Natur- und Umweltschutzes müssen im Rahmen der bevorstehenden Grünordnungsplanung detailliert diejenigen Maßnahmen abgeklärt und festgelegt werden, die dazu geeignet sind, die stadtklimatischen Auswirkungen der Planung positiv zu beeinflussen und den
naturschutzrechtlichen Ausgleich für erfolgte Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren. Auch die Behandlung des Oberflächenwassers ist zu thematisieren. Für den Artenschutz
liegen die entsprechenden gutachterlichen Anforderungen bereits vor und werden bei der weiteren Freiraumplanung Berücksichtigung finden.
•
In einem Schallgutachten muss untersucht werden, ob die Planung wesentliche Auswirkungen
auf das Schutzgut Mensch hat. Hierbei sind insbesondere die Schallemissionen zu betrachten,
die vom Anlieferverkehr per Lkw auf die nördlich und nordöstlich an das Vorhaben angrenzenden Nutzungen ausgehen.
Die Ergebnisse der vertiefenden Untersuchungen werden in die weitere Planung einfließen.
Leipzig, 04.05.2018
gez.
Stefan Heinig
amt. Amtsleiter
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