Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1379089.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
19.03.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05393-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Bildungscampus Dölitz
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Süd
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
FA Umwelt und Ordnung
Jugendhilfeausschuss
Ratsversammlung
05.06.2018
06.06.2018
07.06.2018
11.06.2018
12.06.2018
18.06.2018
20.06.2018
Bestätigung
Vorberatung
Anhörung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
Der Standort an der Bornaischen Straße (Flurstücke Nr. 183/14 und Nr. 183/17 der
Gemarkung Dölitz) wird als Schulstandort in die langfristige Schulentwicklungsplanung
aufgenommen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Begründung:
Die kommunale Liegenschaft zwischen der Newton-, Winckler-, und Bornaischen Straße
wurde hinsichtlich ihrer Eignung als Kitastandort geprüft. Das Grundstück mit dem Flurstück
183/14 umfasst eine Fläche von ca. 7.200 m², zusammen mit dem Flurstück Nummer 183/17
Gemarkung Dölitz ergeben sich insgesamt 10.200 m². Inwieweit vorhandene (Grün-) Flächen
auf dem Flurstück 183/17 einbezogen werden können, muss im Rahmen einer vertiefenden
Prüfung untersucht werden.
Das Grundstück ist grundsätzliche für die Nutzung und Bebauung mit einer
mehrgeschossigen Kita geeignet. Es ist ebenso für die Errichtung einer Schule geeignet, die
im Stadtbezirk Süd erforderlich wird. Da das Angebot städtischer Grundstücke, die sich als
Standort eignen, begrenzt ist, soll das Grundstück als Schulstandort genutzt und in die
Schulplanung aufgenommen werden. Die zusätzliche Einordnung einer mehrgeschossigen
Kindertagesstätte auf dem Areal ist flächenmäßig nicht möglich. Eine Einbindung der
bestehenden Schulgebäude der FÖS E.-Zinna und 8. Schule kann perspektivisch geprüft
werden.
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