Daten
Kommune
Leipzig
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138 kB
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11.04.18, 12:00
Aktualisiert
22.05.18, 11:24
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05742
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Finanzen
Betreff:
Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht Vergabevorschlag
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
20.06.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Dem Vergabevorschlag wird zugestimmt.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
3/3
Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht –
Vergabevorschlag – Öffentlicher Teil
1
Mai 2018
Grundlagen/Veranlassung
Die Stadt hat momentan folgende Vertragsverhältnisse mit Werbefirmen:
-
beklebte Litfaßsäulen –
Konzessionsvertrag bis 2032 mit DSM Deutsche Städte Medien GmbH
-
Kandelaber- und Hotelwegweisung –
Konzessionsvertrag bis 2032 mit DSM Deutsche Städte Medien GmbH
-
Uhrenwerbung –
Konzessionsvertrag bis 2032 mit DSM Deutsche Städte Medien GmbH
-
hinterleuchtete Werbeanlagen, Toiletten, Fahrgastunterstände (FGU), Spritzschutz –
Interimsvertrag bis 30.06.2019 mit Wall GmbH
-
beklebte Großflächen, City-Aufsteller, Überspanner und weitere Uhren –
Interimsvertrag bis 30.06.2019 mit DSM Deutsche Städte Medien GmbH
-
Digitale Werbeanlagen im 9 m² und 18/1 Format –
Testprojekt bis 30.06.2019 mit Wall GmbH
-
Digitale Werbeanlagen im 18/1 Format –
Testprojekt bis 30.06.2019 mit DSM Deutsche Städte Medien GmbH
Die Interimsverträge und Testprojekte für digitale Werbeanlagen wurden nach Beendigung der
ersten Ausschreibung zur Vergabe der hinterleuchteten Werberechte in 2016 entsprechend
des Ratsbeschlusses vom 18.05.2016 zur Vorlage VI-DS-02527 abgeschlossen.
Mit Beendigung der Interimsverträge zum 30.06.2019 werden folgende Anlagen in das Eigentum der Stadt übergehen und waren daher nicht Bestandteil der Ausschreibung:
-
heute vorhandene Spritzschutzgeländer,
-
vier Papierkörbe, vier Fahrplankästen und vier Bänke in/an den Haltestellenkonstruktionen am Hauptbahnhof und Augustusplatz inkl. Glasscheiben.
Nach Beschlussfassung der Vorlage VI-DS-04071 zur Neuausschreibung der neuen Werberechte für den Zeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2034 in der Ratsversammlung begann die Erarbeitung der Ausschreibung und die anschließende Durchführung des Ausschreibungsverfahrens.
Die Ausschreibung erfolgte nach den Maßgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV).
2
Ziel der Vorlage
Ziel der Vorlage ist einerseits die Information des Stadtrates über das durchgeführte Verfahren
sowie andererseits der Beschluss zur Vergabe der Werberechte (Vergabeentscheidung/Zuschlagserteilung).
Der Beschluss der Ratsversammlung sollte am 20.06.2018 erfolgen, damit der Zuschlagsbieter den notwendigen Zeitraum für die logistische Vorbereitung (12 Monate) bis zum Vertragsbeginn zur Verfügung hat.
3
Nicht-Öffentlichkeit
Das Ausschreibungsverfahren über die noch offenen Werberechte wird
-
mit dem Ratsbeschluss zur Zuschlagsentscheidung
-
der anschließenden Versendung der Bieterinformation
-
dem Verstreichen der Informationsfrist von 10 Tagen
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht –
Vergabevorschlag – Öffentlicher Teil
-
Mai 2018
sowie mit der Bezuschlagung durch die Stadt
beendet.
Das Vergabeverfahren ist demnach noch nicht abgeschlossen.
Während des Verfahrens ist in der Öffentlichkeit sicherzustellen, dass
-
die Bieteranonymität (Geheimwettbewerb) gewährleistet ist
-
eine unbeeinflusste Entscheidung des zuschlagerteilenden Gremiums ermöglicht wird
-
trotzdem die notwendige Transparenz gewährleistet bleibt
-
das die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Bieter gewahrt bleiben.
Daher werden die für den Stadtrat zur Entscheidung notwendigen Informationen und Entscheidungsgrundlagen im Nicht-Öffentlichen Teil der Vorlage behandelt.
In diesem vorliegenden öffentlichen Teil, soll die notwendige Transparenz unter den oben aufgeführten Gesichtspunkten gewährleistet werden.
4
Durchgeführtes Verfahren
4.1
Zielsetzung der Ausschreibung
Die Ziele für die Ausschreibung der noch verbliebenen Werberechte wurden mit Ratsvorlage
VI-DS-04071 und dem dazu gefassten Beschluss in der Ratsversammlung vom 07.09.2017
definiert. Im Einzelnen war mit der Ausschreibung das beschlossene Werbekonzept der Stadt,
FGU inklusive der Beschaffung, Reinigung und Unterhaltung sowie eine Übernahme- und
Kaufoption für errichtete FGU am Ende der Konzessionslaufzeit gefordert.
Die mit der Ratsvorlage beschlossenen Ziele der Neuausschreibung wurden mit der entsprechenden Priorisierung umgesetzt:
1. Ziel:
Maximale Anzahl der FGU mit oder ohne Werbung im Verfahren mit dem Bieter verhandeln
als erste Priorität; Restbeschaffung weiterer FGU ohne Werbung über das ausgehandelte Entgelt als zweite Priorität;
2. Ziel:
Designanforderungen erfüllen (Beibehaltung des einheitlichen Designs für FGU und die Zulassung von digitalen Anlagen im Stadtgebiet);
3. Ziel:
Entgelteinnahmen generieren durch Schaffung von Wettbewerb;
4. Ziel:
Kultur- und Eigenwerbung im heutigen Umfang;
5. Ziel:
Abschluss einer Regelung zum Abkauf der FGU nach Konzessionsende;
6. Ziel:
Verhandlungsergebnis muss bis 31.03.2018 feststehen, Zuschlagserteilung muss in der Ratsversammlung Juni 2018 erfolgen
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht –
Vergabevorschlag – Öffentlicher Teil
4.2
Verfahrensablauf
4.2.1
Ausschreibung 2016
Mai 2018
Im Jahr 2016 musste die damalige Ausschreibung zu den hinterleuchteten Werbeanlagen und
FGU aus Gründen der Nichtwirtschaftlichkeit aufgehoben werden. Grund dafür war das nicht
akzeptable Angebot des letzten verbliebenen Bieters im Verfahren. Es war kein Wettbewerb
vorhanden, da einer der beiden verbliebenen Bieter kein Endangebot abgegeben hat, sondern
den Rückzug aus dem Verfahren erklärte.
Das verbliebene Angebot spiegelte nicht annähernd den geschätzten Wert der Werberechte
der Stadt wider.
Das verbleibende Angebot beinhaltete vielmehr
-
die Beibehaltung der Anzahl der vorhandenen Fahrgastunterstände und damit keine Möglichkeit der Nachrüstung an zwingend notwendigen Standorten, z. B. in den Ortsteilen
-
die Zahlung eines relevanten Entgeltes an den Konzessionär statt einer Einnahme für
die Stadt Leipzig aus der Vergabe der Werberechte
4.3
Verfahren 2017/2018 (vorliegendes Verfahren)
4.3.1
Lenkungsgruppe
Zur Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens wurde eine Lenkungsgruppe aus drei Dezernaten gebildet:
Dezernat I: Rechtsamt (amtierender Amtsleiter, Mitarbeiterin)
Dezernat II: Bürgermeister für Finanzen
Dezernat VI: Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau, Verkehrs- und Tiefbauamt (Amtsleiter, Mitarbeiterin)
4.3.2
Verfahrensablauf
Unter der zwingenden Maßgabe, Wettbewerb zu erzeugen, wurden die Ziele der Ausschreibung klar gegliedert und priorisiert (siehe Punkt 4.1).
Auf dieser Grundlage wurde bei der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen insbesondere
auf die Errichtung von FGU für das gesamte Stadtgebiet hingearbeitet. Aber auch eine mögliche Zahlung an die Stadt wurde bei der Betrachtung mit bewertet und ins Verfahren eingeflochten. Zusätzlich waren weitere Leistungen für Eigen- und Kulturwerbung Bestandteil der
Leistungsbeschreibung. Hier war das Ziel, den heutigen Standard zu sichern.
Die Lenkungsgruppe wurde gemäß Beschluss der Ratsversammlung zur Vorlage VI-DS03920-NF-01 vom 21.06.2017 durch eine Kanzleigemeinschaft rechtlich beraten (Vergaberecht, Vertragsrecht).
In Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen wurde somit ein Gestattungsvertrag entworfen,
der das Werberecht in seiner Gesamtheit regelt und gleichfalls den Zielvorgaben der Ratsversammlung gerecht wurde. Dieser wurde Bestandteil der Ausschreibung und gab zusätzlich die
Eckpfeiler für die Bewertungsmatrix vor.
Die Veröffentlichung der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfolgte
nach Erstellung aller Unterlagen am 19.09.2017.
Folgende Werberechte wurden mit dieser Bekanntmachung ausgeschrieben:
-
Bis zu 70 hinterleuchtete Werbeanlagen im 18/1-Format
-
Bis zu 10 City-Stars im 18/1-Format
-
Bis zu 50 geklebte Großflächen im 18/1-Format
-
Bis zu 75 City-Light-Säulen
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht –
Vergabevorschlag – Öffentlicher Teil
Mai 2018
-
City-Light-Poster-Vitrinen ohne Begrenzung wobei eine Mindestanzahl von 300 freistehenden Stadtinformationen anzubieten sind
-
Bis zu 40 digitale Screens
-
Mindestens 670 FGU sowie weitere FGU an Zusatzstandorten
-
30 Stadtinformationsanlagen für Stadtpläne
-
Beschaffung, Aufbau und Betrieb von mindestens 670 FGU
-
Optional Nachbestellung von FGU
-
Optional Beschaffung, Aufbau und Betrieb von bis zu 20 Toiletten
Die Ausschreibung wurde auf die noch nicht vergebenen Werbeträgerarten beschränkt.
Der Erwerb von FGU bei Vertragsende wurde als Vertragsklausel aufgenommen und entsprach somit einer Mindestanforderung an das Angebot der Bieter.
Eine Regelung zu den Spritzschutzgeländern wurde nicht Bestandteil der Ausschreibung,
da dies nach Einschätzung nur zu Lasten der Anzahl an FGU gehen würde.
Mit der Ausschreibung wurde den Bewerbern bekannt gegeben, dass eine Interessenbekundung bis zum 29.09.2017 erfolgen muss. Erst nach Äußerung ihres Interesses, wurden den
jeweiligen Bewerbern die Ausschreibungsunterlagen übersandt. Gleichzeitig wurden die Bewerber darüber informiert, dass man sich vorbehält, eine Zuschlagserteilung ohne Verhandlung auf das beste Angebot vorzunehmen und ggf. eine Zwischenauswahl unter den Bietern
zu treffen.
Das Interesse wurde von fünf Bewerbern erklärt, die daraufhin die jeweiligen Ausschreibungsunterlagen erhielten.
Die Angebotsfrist endete für alle am 17.11.2017 um 12 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt waren fristgerecht Angebote bei der Vergabestelle eingegangen.
Nach Öffnung der Angebote erfolgte eine formelle, materielle und wirtschaftliche Prüfung
der Angebote.
Für die Durchführung der Prüfung wurde das Projektteam, bestehend aus Dezernat II, Dezernat VI, Rechtsamt und Rechtsberatern durch einen zusätzlichen Wirtschaftsberater – der
G. Flascha GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer und
langjährigen Wirtschaftsprüfer, verstärkt.
Trotz der Möglichkeit, auf das erste Angebot ohne Verhandlung den Zuschlag erteilen zu können wurden, um die wirtschaftliche Eignung sicher zu stellen, sowie Unstimmigkeiten im Angebot aufzuklären, Aufklärungsgespräche im Dezember 2017 geführt. In Auswertung der
Aufklärungsgespräche konnte allen Bietern die formelle, materielle und wirtschaftliche Eignung
bestätigt werden.
Die vorläufige Bewertung der ersten Angebote entsprechend der Bewertungsmatrix ergab
eine klare Platzierung.
Zu diesem Zeitpunkt war zu erkennen, dass ein Verhandlungsverfahren möglicherweise zu
einer weiteren positiven Steigerung der ersten Angebote führen könnte. Folglich wurden mit
den aussichtsreichsten Bietern jeweils Verhandlungsgespräche im Januar 2018 zu mehreren zuvor ausgewählten und den Bietern mitgeteilten wirtschaftlichen Themen durchgeführt.
Allen Bietern wurde bereits im Anschreiben zur Abgabe des ersten Angebotes angezeigt, dass
die Stadt von einer Zwischenauswahl bzw. Abstufung des Bieterfeldes Gebrauch macht. Dies
wurde durch die Bieter nicht beanstandet.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht –
Vergabevorschlag – Öffentlicher Teil
Mai 2018
Im Rahmen der Verhandlungen kam es zu weiteren Abstimmungen mit den Bietern zum
Thema Sicherheitsleistungen für die Verpflichtungen des Konzessionärs für die Laufzeit des
Gestattungsvertrages. Daraufhin wurde der Gestattungsvertrag entsprechend angepasst und
am 02.03.2018 an die Bieter mit der Aufforderung zur Abgabe eines Endangebotes versandt.
Die Frist zur Abgabe des Endangebotes lief am 19.03.2018 um 15 Uhr ab.
Es gingen fristgerecht Endangebote bei der Vergabestelle ein. Nach Öffnung der Angebote
wurden diese nach den bekanntgegebenen Zuschlagskriterien entsprechend der Bewertungsmatrix ausgewertet.
Parallel zum Ausschreibungsverfahren hat die Stadt ein Business Case bei der LVV abgefragt
und folgte damit dem Beschluss in der DB des OBM vom 23.08.2019. Die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH übergab am 20.09.2017 im Auftrag der LVV eine entsprechende Kalkulation
für den Fall, dass die Stadt eine Eigenbeschaffung von FGU vornehmen müsste.
4.4
Erläuterung zur Bewertungsmatrix
Zu hier nicht aufgeführte inhaltlichen Details sei an dieser Stelle auf den Nicht-Öffentlichen
Teil der Vorlage hingewiesen.
Die geforderten Zuschlagskriterien wurden in einer entsprechenden Bewertungsmatrix zusammengefasst und einer Wichtung für die jeweiligen Kriterien unterzogen. Diese Bewertungsmatrix wurde allen Bewerbern bereits mit der Abforderung der Ausschreibungsunterlagen
übergeben. In dieser erstellten Bewertungsmatrix fand sich die mit Ratsbeschluss VI-DS04071 vom 07.09.2017 vorgegebene Zielsetzung wieder. Die neue Bewertungsmatrix wich
stark von der Bewertungsmatrix aus der ersten aufgehobenen Ausschreibung ab.
Die Bewertungsmatrix wurde in vier Hauptkriterien mit einer entsprechenden Punktzahl und
Wichtung unterteilt:
1.
Anzahl FGU (Minimum 670)
Maximum 25 Punkte (Gewichtung 50 %)
2.
Festpreis für FGU bei Verzicht
Maximum 25 Punkte (Gewichtung 25 %)
3.
Design und Stadtbildförderung
Maximum 25 Punkte (Gewichtung 15 %)
4.
Akzeptanz des Vertragswerkes
Maximum 25 Punkte (Gewichtung 10 %)
Das Optionslos Toiletten war in die Bewertung der Angebote nicht einzubeziehen.
1. Anzahl an FGU
Hier konnte derjenige Bieter die Maximalpunktzahl erreichen, der die meisten FGU anbietet.
Das Kriterium sollte den Wettbewerb erhöhen und der Stadt eine hohe Anzahl an FGU sichern,
da bei einem Minimum von 670 FGU nur eine Punktzahl von 0 Punkten vorgesehen war. Dies
diente der Umsetzung von Ziel 1 aus dem Ratsbeschluss VI-DS-04071 vom 07.09.2017.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zur Ausschreibung 2016, bei
der kein Wettbewerb zu verzeichnen war, nicht nur eine deutliche Steigerung der Anzahl an
FGU sondern bei der Mehrzahl der Bieter die vollständige Erfüllung des Ausschreibungsziels vorlag.
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Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht –
Vergabevorschlag – Öffentlicher Teil
Mai 2018
2. Festpreis für FGU bei Verzicht
Hier mussten die Bieter einen kalkulatorischen Betrag für einen FGU an die Stadt vertraglich
zusichern. Die Stadt erhält damit die Möglichkeit auf die Errichtung von FGU nach Vertragsschluss zu verzichten und im Gegenzug eine jährliche Zahlung zu erhalten.
Bei diesem Kriterium konnte derjenige Bieter die Höchstzahl erreichen, der den höchsten Betrag pro FGU in seinem Angebot angeboten hat.
Hintergrund dieses Kriteriums war ebenfalls die Umsetzung von Ziel 1 aus dem Ratsbeschluss
VI-DS-04071 vom 07.09.2017, so viele FGU wie möglich angeboten zu bekommen. Gleichzeitig ging man auf Grund der Werthaltigkeit der Werberechte davon aus, dass die Anzahl an
FGU höher ausfallen wird, als diese momentan im Stadtgebiet gebraucht werden. Im Vorfeld
wurde der zukünftige Bedarf im gesamten Stadtgebiet an FGU ermittelt und erhielt ein Ergebnis von rund 900 benötigten FGU.
Dieses Bewertungskriterium wurde genau so entwickelt, um eine „Währung“ zwischen der
Stadt und dem Bieter in Bezug auf FGU zu erhalten. Gleichzeitig erfolgte mit diesem Kriterium
eine Bewertung des entwickelten Gestattungsvertrages in Bezug auf FGU. Der Stadt ist es
nun möglich, binnen drei Monaten nach Beginn des Vertrages auf eine Anzahl an FGU zu
verzichten und sich im Gegenzug den Wert pro FGU jährlich auszahlen zu lassen. Dies war
auf Grund der Zielsetzung 1, so viele FGU wie möglich zu erhalten, die beste Variante. Gleichfalls eröffnet dies die Möglichkeit, trotz der Zielsetzung an FGU, eine Zahlung an die Stadt zu
generieren, und trägt damit zur Realisierung von Ziel 3 des o.g. Ratsbeschlusses bei.
Auch hier sei explizit darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zur ersten Ausschreibung durch
den vorhandenen Wettbewerb bei den meisten Bietern eine signifikante jährliche Einnahme
für die Stadt durch den Verzicht auf nicht zwingend erforderliche FGU möglich wird.
3. Design und Stadtbildförderung
Zu diesem Kriterium wurden Unterkriterien entwickelt, die das künftige Bild von Werbeträgern
und Stadtmöbeln, angelehnt an das Werbekonzept der Stadt, und der gewünschten Stadtbildverträglichkeit abbilden bzw. gewährleisten. Der Bieter musste mit seinem für das Stadtgebiet
entwickeltem Werbekonzept die:
-
Qualität, das Material und die Funktionalität nachweisen,
-
Stadtbildverträglichkeit der FGU begründen sowie
-
Verträglichkeit von Auftritt und Präsenz der Werbeträger erfüllen.
Die höchste Punktzahl konnte nur der Bieter erreichen, der wie im heutigen vorhandenen Standard edle Materialien verwendet, glatte Flächen vorsieht, keine unnötigen Anbauteile oder
sichtbare Verbindungselemente an den FGU anbringt. Von den Bietern war ein stimmiges Design erwartet worden, das sachlich modern und transparent leicht anmutet. Der Bieter sollte
außerdem in seinem Werbekonzept Werbehäufungen gezielt vermeiden.
Diese Unterkriterien dienten zur Erreichung der Zielstellung 2 des o.g. Ratsbeschlusses.
4. Akzeptanz des Vertragswerkes
Mit diesem Kriterium wurde die von jedem Bieter für notwendig gehaltenen Abweichungen
vom Wortlaut des Vertrages, wie er von der Stadt vorgegeben war, und deren wirtschaftliche
Auswirkung bewertet. Auf der Grundlage der Verhandlungsgespräche war eine Konkretisierung dieses Bewertungskriteriums von den Bietern gewünscht worden. Insbesondere die Bewertung der Sicherheiten stand dabei im Vordergrund. Den Bietern wurden mit dem Verfahrensbrief zur Abgabe des Endangebotes weitere Klarstellungen bzw. Erläuterungen zu diesem
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Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht –
Vergabevorschlag – Öffentlicher Teil
Mai 2018
Bewertungskriterium an die Hand gegeben. Dies war notwendig, da im Rahmen der Verhandlungen mit den einzelnen Bietern zum Thema Sicherheiten qualitativ unterschiedliche Ergebnisse über das ursprüngliche Vertragsmaß hinaus verhandelt wurden.
Zusätzlich wurden den Bietern mit der Abforderung zum Endangebot weiterführende Erläuterungen übermittelt.
5
Auswertung und Vergabevorschlag
An dieser Stelle sei ausdrücklich auch auf den Nicht-Öffentlichen Teil der Vorlage verwiesen.
Auf der Grundlage der Bewertungsmatrix erfolgte die Bewertung der Endangebote entsprechend der Wichtung.
Im Rahmen der Auswertung der Angebote mussten vor allem auch die jeweiligen Sicherheiten bewertet werden, damit die Stadt im Fall der Pflichtversagung des Konzessionärs so abgesichert ist, dass die Stadt bei der daraus folgenden Kündigung des Werbevertrages eine
Neuausschreibung der Werberechte ohne einen sichtbaren Qualitätsverlust im Stadtgebiet
vornehmen kann. Mit den jeweils von den Bietern angebotenen Sicherheiten ist dies möglich.
Daher soll dem Bieter mit der höchsten Punktzahl der Zuschlag erteilt werden.
6
Zielerreichung
Mit dem Endergebnis des Ausschreibungsverfahrens konnten alle Ziele und Vorgaben erfüllt
werden.
Es ist vertraglich zugesichert, dass alle FGU, die ohne Werbung angeboten werden, ausbezahlt werden.
Durch das angebotene Design des Bieters konnte ein ansprechendes einheitliches Design
erreicht werden.
Auf den Werbeanlagen wird die Eigen- und Kulturwerbung in gleichem Maße wie bisher stattfinden können. Damit wird der Zielstellung 4 aus dem Ratsbeschluss VI-DS-04071 vom
07.09.2017 Genüge getan.
Mit dem Vertragsabschluss wird der Außenwerber auch zugleich verpflichtet, keine Werbung
zum Aushang zu bringen, die den gesetzlichen Vorschriften nicht entspricht oder die die jeweils aktuellen Empfehlungen des Deutschen Werberates gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen nicht einhält. Unzulässig ist Werbung für Suchtmittel, welche von
Schulen und Kindergärten eingesehen werden kann.
Während des Vertragszeitraumes ist der Stadt vertraglich zugesichert, weitere FGU mit Betrieb vom Außenwerber zu erwerben, um somit einen ggf. zusätzlichen Bedarf an FGU abzudecken.
Zusammenfassend ist auszuführen, dass mit der Ausschreibung ein erfreuliches Ergebnis für
die Stadt erzielt werden konnte und die Einschätzung der Werthaltigkeit der Werberechte aus
dem Jahr 2014 bestätigt wurde.
7
Weitere Ausstattung
7.1
Optionslos Toiletten
Mit der Ausschreibung war auch die Abgabe eines Angebotes für Toilettenanlagen als Option
verbunden. Dieses Ergebnis wird in einer gesonderten Vorlage behandelt.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht –
Vergabevorschlag – Öffentlicher Teil
7.2
Mai 2018
Spritzschutzgeländer
Die heutige Leistung – Reinigung der Spritzschutzgeländer – muss ab dem 01.07.2019 separat an einen Dienstleister vergeben werden, da diese Leistung nicht Bestandteil der Ausschreibung war.
Dafür werden weitere finanzielle Aufwendungen zu erbringen sein und müssen dem erzielten
Ergebnis gegengerechnet werden.
Hilfreich wäre für das gesamte Stadtbild, dass alle Spritzschutzgeländer, die sich im Eigentum
der Stadt befinden, gleichermaßen gereinigt würden. Das könnte zu einer Verbesserung des
gesamten Stadtbildes führen.
Anlagen
Anlage 1 weitere Ausführungen zu den Punkten 3, 4.3.2, 4.4, 5, 6, 8, 9, 10
Aufgrund des laufenden Vergabeverfahrens (Geheimwettbewerb) sowie des Schutzinteresses
von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sind diese weiteren Ausführungen im Gegensatz
zu den Ausführungen bis hier nicht-öffentlich zu behandeln.
Anlage 2 Klarnamen der Bieter (nicht-öffentlich)
Zum Schutz des Verfahrens dürfen die Klarnamen der Bieter erst nach Abschluss des Verfahrens bekannt gegeben werden (siehe dazu auch Anlage 3)
Anlage 3 rechtliches Gutachten zur Nichtöffentlichkeit des Verfahrens (nicht-öffentlich)
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