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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1387559.pdf
Größe
138 kB
Erstellt
11.04.18, 12:00
Aktualisiert
22.05.18, 11:24

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05742 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Finanzen Betreff: Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht Vergabevorschlag Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 20.06.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Dem Vergabevorschlag wird zugestimmt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 3/3 Verkehrs- und Tiefbauamt Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht – Vergabevorschlag – Öffentlicher Teil 1 Mai 2018 Grundlagen/Veranlassung Die Stadt hat momentan folgende Vertragsverhältnisse mit Werbefirmen: - beklebte Litfaßsäulen – Konzessionsvertrag bis 2032 mit DSM Deutsche Städte Medien GmbH - Kandelaber- und Hotelwegweisung – Konzessionsvertrag bis 2032 mit DSM Deutsche Städte Medien GmbH - Uhrenwerbung – Konzessionsvertrag bis 2032 mit DSM Deutsche Städte Medien GmbH - hinterleuchtete Werbeanlagen, Toiletten, Fahrgastunterstände (FGU), Spritzschutz – Interimsvertrag bis 30.06.2019 mit Wall GmbH - beklebte Großflächen, City-Aufsteller, Überspanner und weitere Uhren – Interimsvertrag bis 30.06.2019 mit DSM Deutsche Städte Medien GmbH - Digitale Werbeanlagen im 9 m² und 18/1 Format – Testprojekt bis 30.06.2019 mit Wall GmbH - Digitale Werbeanlagen im 18/1 Format – Testprojekt bis 30.06.2019 mit DSM Deutsche Städte Medien GmbH Die Interimsverträge und Testprojekte für digitale Werbeanlagen wurden nach Beendigung der ersten Ausschreibung zur Vergabe der hinterleuchteten Werberechte in 2016 entsprechend des Ratsbeschlusses vom 18.05.2016 zur Vorlage VI-DS-02527 abgeschlossen. Mit Beendigung der Interimsverträge zum 30.06.2019 werden folgende Anlagen in das Eigentum der Stadt übergehen und waren daher nicht Bestandteil der Ausschreibung: - heute vorhandene Spritzschutzgeländer, - vier Papierkörbe, vier Fahrplankästen und vier Bänke in/an den Haltestellenkonstruktionen am Hauptbahnhof und Augustusplatz inkl. Glasscheiben. Nach Beschlussfassung der Vorlage VI-DS-04071 zur Neuausschreibung der neuen Werberechte für den Zeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2034 in der Ratsversammlung begann die Erarbeitung der Ausschreibung und die anschließende Durchführung des Ausschreibungsverfahrens. Die Ausschreibung erfolgte nach den Maßgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV). 2 Ziel der Vorlage Ziel der Vorlage ist einerseits die Information des Stadtrates über das durchgeführte Verfahren sowie andererseits der Beschluss zur Vergabe der Werberechte (Vergabeentscheidung/Zuschlagserteilung). Der Beschluss der Ratsversammlung sollte am 20.06.2018 erfolgen, damit der Zuschlagsbieter den notwendigen Zeitraum für die logistische Vorbereitung (12 Monate) bis zum Vertragsbeginn zur Verfügung hat. 3 Nicht-Öffentlichkeit Das Ausschreibungsverfahren über die noch offenen Werberechte wird - mit dem Ratsbeschluss zur Zuschlagsentscheidung - der anschließenden Versendung der Bieterinformation - dem Verstreichen der Informationsfrist von 10 Tagen Seite 1 Verkehrs- und Tiefbauamt Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht – Vergabevorschlag – Öffentlicher Teil - Mai 2018 sowie mit der Bezuschlagung durch die Stadt beendet. Das Vergabeverfahren ist demnach noch nicht abgeschlossen. Während des Verfahrens ist in der Öffentlichkeit sicherzustellen, dass - die Bieteranonymität (Geheimwettbewerb) gewährleistet ist - eine unbeeinflusste Entscheidung des zuschlagerteilenden Gremiums ermöglicht wird - trotzdem die notwendige Transparenz gewährleistet bleibt - das die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Bieter gewahrt bleiben. Daher werden die für den Stadtrat zur Entscheidung notwendigen Informationen und Entscheidungsgrundlagen im Nicht-Öffentlichen Teil der Vorlage behandelt. In diesem vorliegenden öffentlichen Teil, soll die notwendige Transparenz unter den oben aufgeführten Gesichtspunkten gewährleistet werden. 4 Durchgeführtes Verfahren 4.1 Zielsetzung der Ausschreibung Die Ziele für die Ausschreibung der noch verbliebenen Werberechte wurden mit Ratsvorlage VI-DS-04071 und dem dazu gefassten Beschluss in der Ratsversammlung vom 07.09.2017 definiert. Im Einzelnen war mit der Ausschreibung das beschlossene Werbekonzept der Stadt, FGU inklusive der Beschaffung, Reinigung und Unterhaltung sowie eine Übernahme- und Kaufoption für errichtete FGU am Ende der Konzessionslaufzeit gefordert. Die mit der Ratsvorlage beschlossenen Ziele der Neuausschreibung wurden mit der entsprechenden Priorisierung umgesetzt: 1. Ziel: Maximale Anzahl der FGU mit oder ohne Werbung im Verfahren mit dem Bieter verhandeln als erste Priorität; Restbeschaffung weiterer FGU ohne Werbung über das ausgehandelte Entgelt als zweite Priorität; 2. Ziel: Designanforderungen erfüllen (Beibehaltung des einheitlichen Designs für FGU und die Zulassung von digitalen Anlagen im Stadtgebiet); 3. Ziel: Entgelteinnahmen generieren durch Schaffung von Wettbewerb; 4. Ziel: Kultur- und Eigenwerbung im heutigen Umfang; 5. Ziel: Abschluss einer Regelung zum Abkauf der FGU nach Konzessionsende; 6. Ziel: Verhandlungsergebnis muss bis 31.03.2018 feststehen, Zuschlagserteilung muss in der Ratsversammlung Juni 2018 erfolgen Seite 2 Verkehrs- und Tiefbauamt Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht – Vergabevorschlag – Öffentlicher Teil 4.2 Verfahrensablauf 4.2.1 Ausschreibung 2016 Mai 2018 Im Jahr 2016 musste die damalige Ausschreibung zu den hinterleuchteten Werbeanlagen und FGU aus Gründen der Nichtwirtschaftlichkeit aufgehoben werden. Grund dafür war das nicht akzeptable Angebot des letzten verbliebenen Bieters im Verfahren. Es war kein Wettbewerb vorhanden, da einer der beiden verbliebenen Bieter kein Endangebot abgegeben hat, sondern den Rückzug aus dem Verfahren erklärte. Das verbliebene Angebot spiegelte nicht annähernd den geschätzten Wert der Werberechte der Stadt wider. Das verbleibende Angebot beinhaltete vielmehr - die Beibehaltung der Anzahl der vorhandenen Fahrgastunterstände und damit keine Möglichkeit der Nachrüstung an zwingend notwendigen Standorten, z. B. in den Ortsteilen - die Zahlung eines relevanten Entgeltes an den Konzessionär statt einer Einnahme für die Stadt Leipzig aus der Vergabe der Werberechte 4.3 Verfahren 2017/2018 (vorliegendes Verfahren) 4.3.1 Lenkungsgruppe Zur Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens wurde eine Lenkungsgruppe aus drei Dezernaten gebildet: Dezernat I: Rechtsamt (amtierender Amtsleiter, Mitarbeiterin) Dezernat II: Bürgermeister für Finanzen Dezernat VI: Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau, Verkehrs- und Tiefbauamt (Amtsleiter, Mitarbeiterin) 4.3.2 Verfahrensablauf Unter der zwingenden Maßgabe, Wettbewerb zu erzeugen, wurden die Ziele der Ausschreibung klar gegliedert und priorisiert (siehe Punkt 4.1). Auf dieser Grundlage wurde bei der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen insbesondere auf die Errichtung von FGU für das gesamte Stadtgebiet hingearbeitet. Aber auch eine mögliche Zahlung an die Stadt wurde bei der Betrachtung mit bewertet und ins Verfahren eingeflochten. Zusätzlich waren weitere Leistungen für Eigen- und Kulturwerbung Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Hier war das Ziel, den heutigen Standard zu sichern. Die Lenkungsgruppe wurde gemäß Beschluss der Ratsversammlung zur Vorlage VI-DS03920-NF-01 vom 21.06.2017 durch eine Kanzleigemeinschaft rechtlich beraten (Vergaberecht, Vertragsrecht). In Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen wurde somit ein Gestattungsvertrag entworfen, der das Werberecht in seiner Gesamtheit regelt und gleichfalls den Zielvorgaben der Ratsversammlung gerecht wurde. Dieser wurde Bestandteil der Ausschreibung und gab zusätzlich die Eckpfeiler für die Bewertungsmatrix vor. Die Veröffentlichung der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfolgte nach Erstellung aller Unterlagen am 19.09.2017. Folgende Werberechte wurden mit dieser Bekanntmachung ausgeschrieben: - Bis zu 70 hinterleuchtete Werbeanlagen im 18/1-Format - Bis zu 10 City-Stars im 18/1-Format - Bis zu 50 geklebte Großflächen im 18/1-Format - Bis zu 75 City-Light-Säulen Seite 3 Verkehrs- und Tiefbauamt Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht – Vergabevorschlag – Öffentlicher Teil Mai 2018 - City-Light-Poster-Vitrinen ohne Begrenzung wobei eine Mindestanzahl von 300 freistehenden Stadtinformationen anzubieten sind - Bis zu 40 digitale Screens - Mindestens 670 FGU sowie weitere FGU an Zusatzstandorten - 30 Stadtinformationsanlagen für Stadtpläne - Beschaffung, Aufbau und Betrieb von mindestens 670 FGU - Optional Nachbestellung von FGU - Optional Beschaffung, Aufbau und Betrieb von bis zu 20 Toiletten Die Ausschreibung wurde auf die noch nicht vergebenen Werbeträgerarten beschränkt. Der Erwerb von FGU bei Vertragsende wurde als Vertragsklausel aufgenommen und entsprach somit einer Mindestanforderung an das Angebot der Bieter. Eine Regelung zu den Spritzschutzgeländern wurde nicht Bestandteil der Ausschreibung, da dies nach Einschätzung nur zu Lasten der Anzahl an FGU gehen würde. Mit der Ausschreibung wurde den Bewerbern bekannt gegeben, dass eine Interessenbekundung bis zum 29.09.2017 erfolgen muss. Erst nach Äußerung ihres Interesses, wurden den jeweiligen Bewerbern die Ausschreibungsunterlagen übersandt. Gleichzeitig wurden die Bewerber darüber informiert, dass man sich vorbehält, eine Zuschlagserteilung ohne Verhandlung auf das beste Angebot vorzunehmen und ggf. eine Zwischenauswahl unter den Bietern zu treffen. Das Interesse wurde von fünf Bewerbern erklärt, die daraufhin die jeweiligen Ausschreibungsunterlagen erhielten. Die Angebotsfrist endete für alle am 17.11.2017 um 12 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt waren fristgerecht Angebote bei der Vergabestelle eingegangen. Nach Öffnung der Angebote erfolgte eine formelle, materielle und wirtschaftliche Prüfung der Angebote. Für die Durchführung der Prüfung wurde das Projektteam, bestehend aus Dezernat II, Dezernat VI, Rechtsamt und Rechtsberatern durch einen zusätzlichen Wirtschaftsberater – der G. Flascha GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer und langjährigen Wirtschaftsprüfer, verstärkt. Trotz der Möglichkeit, auf das erste Angebot ohne Verhandlung den Zuschlag erteilen zu können wurden, um die wirtschaftliche Eignung sicher zu stellen, sowie Unstimmigkeiten im Angebot aufzuklären, Aufklärungsgespräche im Dezember 2017 geführt. In Auswertung der Aufklärungsgespräche konnte allen Bietern die formelle, materielle und wirtschaftliche Eignung bestätigt werden. Die vorläufige Bewertung der ersten Angebote entsprechend der Bewertungsmatrix ergab eine klare Platzierung. Zu diesem Zeitpunkt war zu erkennen, dass ein Verhandlungsverfahren möglicherweise zu einer weiteren positiven Steigerung der ersten Angebote führen könnte. Folglich wurden mit den aussichtsreichsten Bietern jeweils Verhandlungsgespräche im Januar 2018 zu mehreren zuvor ausgewählten und den Bietern mitgeteilten wirtschaftlichen Themen durchgeführt. Allen Bietern wurde bereits im Anschreiben zur Abgabe des ersten Angebotes angezeigt, dass die Stadt von einer Zwischenauswahl bzw. Abstufung des Bieterfeldes Gebrauch macht. Dies wurde durch die Bieter nicht beanstandet. Seite 4 Verkehrs- und Tiefbauamt Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht – Vergabevorschlag – Öffentlicher Teil Mai 2018 Im Rahmen der Verhandlungen kam es zu weiteren Abstimmungen mit den Bietern zum Thema Sicherheitsleistungen für die Verpflichtungen des Konzessionärs für die Laufzeit des Gestattungsvertrages. Daraufhin wurde der Gestattungsvertrag entsprechend angepasst und am 02.03.2018 an die Bieter mit der Aufforderung zur Abgabe eines Endangebotes versandt. Die Frist zur Abgabe des Endangebotes lief am 19.03.2018 um 15 Uhr ab. Es gingen fristgerecht Endangebote bei der Vergabestelle ein. Nach Öffnung der Angebote wurden diese nach den bekanntgegebenen Zuschlagskriterien entsprechend der Bewertungsmatrix ausgewertet. Parallel zum Ausschreibungsverfahren hat die Stadt ein Business Case bei der LVV abgefragt und folgte damit dem Beschluss in der DB des OBM vom 23.08.2019. Die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH übergab am 20.09.2017 im Auftrag der LVV eine entsprechende Kalkulation für den Fall, dass die Stadt eine Eigenbeschaffung von FGU vornehmen müsste. 4.4 Erläuterung zur Bewertungsmatrix Zu hier nicht aufgeführte inhaltlichen Details sei an dieser Stelle auf den Nicht-Öffentlichen Teil der Vorlage hingewiesen. Die geforderten Zuschlagskriterien wurden in einer entsprechenden Bewertungsmatrix zusammengefasst und einer Wichtung für die jeweiligen Kriterien unterzogen. Diese Bewertungsmatrix wurde allen Bewerbern bereits mit der Abforderung der Ausschreibungsunterlagen übergeben. In dieser erstellten Bewertungsmatrix fand sich die mit Ratsbeschluss VI-DS04071 vom 07.09.2017 vorgegebene Zielsetzung wieder. Die neue Bewertungsmatrix wich stark von der Bewertungsmatrix aus der ersten aufgehobenen Ausschreibung ab. Die Bewertungsmatrix wurde in vier Hauptkriterien mit einer entsprechenden Punktzahl und Wichtung unterteilt: 1. Anzahl FGU (Minimum 670) Maximum 25 Punkte (Gewichtung 50 %) 2. Festpreis für FGU bei Verzicht Maximum 25 Punkte (Gewichtung 25 %) 3. Design und Stadtbildförderung Maximum 25 Punkte (Gewichtung 15 %) 4. Akzeptanz des Vertragswerkes Maximum 25 Punkte (Gewichtung 10 %) Das Optionslos Toiletten war in die Bewertung der Angebote nicht einzubeziehen. 1. Anzahl an FGU Hier konnte derjenige Bieter die Maximalpunktzahl erreichen, der die meisten FGU anbietet. Das Kriterium sollte den Wettbewerb erhöhen und der Stadt eine hohe Anzahl an FGU sichern, da bei einem Minimum von 670 FGU nur eine Punktzahl von 0 Punkten vorgesehen war. Dies diente der Umsetzung von Ziel 1 aus dem Ratsbeschluss VI-DS-04071 vom 07.09.2017. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zur Ausschreibung 2016, bei der kein Wettbewerb zu verzeichnen war, nicht nur eine deutliche Steigerung der Anzahl an FGU sondern bei der Mehrzahl der Bieter die vollständige Erfüllung des Ausschreibungsziels vorlag. Seite 5 Verkehrs- und Tiefbauamt Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht – Vergabevorschlag – Öffentlicher Teil Mai 2018 2. Festpreis für FGU bei Verzicht Hier mussten die Bieter einen kalkulatorischen Betrag für einen FGU an die Stadt vertraglich zusichern. Die Stadt erhält damit die Möglichkeit auf die Errichtung von FGU nach Vertragsschluss zu verzichten und im Gegenzug eine jährliche Zahlung zu erhalten. Bei diesem Kriterium konnte derjenige Bieter die Höchstzahl erreichen, der den höchsten Betrag pro FGU in seinem Angebot angeboten hat. Hintergrund dieses Kriteriums war ebenfalls die Umsetzung von Ziel 1 aus dem Ratsbeschluss VI-DS-04071 vom 07.09.2017, so viele FGU wie möglich angeboten zu bekommen. Gleichzeitig ging man auf Grund der Werthaltigkeit der Werberechte davon aus, dass die Anzahl an FGU höher ausfallen wird, als diese momentan im Stadtgebiet gebraucht werden. Im Vorfeld wurde der zukünftige Bedarf im gesamten Stadtgebiet an FGU ermittelt und erhielt ein Ergebnis von rund 900 benötigten FGU. Dieses Bewertungskriterium wurde genau so entwickelt, um eine „Währung“ zwischen der Stadt und dem Bieter in Bezug auf FGU zu erhalten. Gleichzeitig erfolgte mit diesem Kriterium eine Bewertung des entwickelten Gestattungsvertrages in Bezug auf FGU. Der Stadt ist es nun möglich, binnen drei Monaten nach Beginn des Vertrages auf eine Anzahl an FGU zu verzichten und sich im Gegenzug den Wert pro FGU jährlich auszahlen zu lassen. Dies war auf Grund der Zielsetzung 1, so viele FGU wie möglich zu erhalten, die beste Variante. Gleichfalls eröffnet dies die Möglichkeit, trotz der Zielsetzung an FGU, eine Zahlung an die Stadt zu generieren, und trägt damit zur Realisierung von Ziel 3 des o.g. Ratsbeschlusses bei. Auch hier sei explizit darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zur ersten Ausschreibung durch den vorhandenen Wettbewerb bei den meisten Bietern eine signifikante jährliche Einnahme für die Stadt durch den Verzicht auf nicht zwingend erforderliche FGU möglich wird. 3. Design und Stadtbildförderung Zu diesem Kriterium wurden Unterkriterien entwickelt, die das künftige Bild von Werbeträgern und Stadtmöbeln, angelehnt an das Werbekonzept der Stadt, und der gewünschten Stadtbildverträglichkeit abbilden bzw. gewährleisten. Der Bieter musste mit seinem für das Stadtgebiet entwickeltem Werbekonzept die: - Qualität, das Material und die Funktionalität nachweisen, - Stadtbildverträglichkeit der FGU begründen sowie - Verträglichkeit von Auftritt und Präsenz der Werbeträger erfüllen. Die höchste Punktzahl konnte nur der Bieter erreichen, der wie im heutigen vorhandenen Standard edle Materialien verwendet, glatte Flächen vorsieht, keine unnötigen Anbauteile oder sichtbare Verbindungselemente an den FGU anbringt. Von den Bietern war ein stimmiges Design erwartet worden, das sachlich modern und transparent leicht anmutet. Der Bieter sollte außerdem in seinem Werbekonzept Werbehäufungen gezielt vermeiden. Diese Unterkriterien dienten zur Erreichung der Zielstellung 2 des o.g. Ratsbeschlusses. 4. Akzeptanz des Vertragswerkes Mit diesem Kriterium wurde die von jedem Bieter für notwendig gehaltenen Abweichungen vom Wortlaut des Vertrages, wie er von der Stadt vorgegeben war, und deren wirtschaftliche Auswirkung bewertet. Auf der Grundlage der Verhandlungsgespräche war eine Konkretisierung dieses Bewertungskriteriums von den Bietern gewünscht worden. Insbesondere die Bewertung der Sicherheiten stand dabei im Vordergrund. Den Bietern wurden mit dem Verfahrensbrief zur Abgabe des Endangebotes weitere Klarstellungen bzw. Erläuterungen zu diesem Seite 6 Verkehrs- und Tiefbauamt Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht – Vergabevorschlag – Öffentlicher Teil Mai 2018 Bewertungskriterium an die Hand gegeben. Dies war notwendig, da im Rahmen der Verhandlungen mit den einzelnen Bietern zum Thema Sicherheiten qualitativ unterschiedliche Ergebnisse über das ursprüngliche Vertragsmaß hinaus verhandelt wurden. Zusätzlich wurden den Bietern mit der Abforderung zum Endangebot weiterführende Erläuterungen übermittelt. 5 Auswertung und Vergabevorschlag An dieser Stelle sei ausdrücklich auch auf den Nicht-Öffentlichen Teil der Vorlage verwiesen. Auf der Grundlage der Bewertungsmatrix erfolgte die Bewertung der Endangebote entsprechend der Wichtung. Im Rahmen der Auswertung der Angebote mussten vor allem auch die jeweiligen Sicherheiten bewertet werden, damit die Stadt im Fall der Pflichtversagung des Konzessionärs so abgesichert ist, dass die Stadt bei der daraus folgenden Kündigung des Werbevertrages eine Neuausschreibung der Werberechte ohne einen sichtbaren Qualitätsverlust im Stadtgebiet vornehmen kann. Mit den jeweils von den Bietern angebotenen Sicherheiten ist dies möglich. Daher soll dem Bieter mit der höchsten Punktzahl der Zuschlag erteilt werden. 6 Zielerreichung Mit dem Endergebnis des Ausschreibungsverfahrens konnten alle Ziele und Vorgaben erfüllt werden. Es ist vertraglich zugesichert, dass alle FGU, die ohne Werbung angeboten werden, ausbezahlt werden. Durch das angebotene Design des Bieters konnte ein ansprechendes einheitliches Design erreicht werden. Auf den Werbeanlagen wird die Eigen- und Kulturwerbung in gleichem Maße wie bisher stattfinden können. Damit wird der Zielstellung 4 aus dem Ratsbeschluss VI-DS-04071 vom 07.09.2017 Genüge getan. Mit dem Vertragsabschluss wird der Außenwerber auch zugleich verpflichtet, keine Werbung zum Aushang zu bringen, die den gesetzlichen Vorschriften nicht entspricht oder die die jeweils aktuellen Empfehlungen des Deutschen Werberates gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen nicht einhält. Unzulässig ist Werbung für Suchtmittel, welche von Schulen und Kindergärten eingesehen werden kann. Während des Vertragszeitraumes ist der Stadt vertraglich zugesichert, weitere FGU mit Betrieb vom Außenwerber zu erwerben, um somit einen ggf. zusätzlichen Bedarf an FGU abzudecken. Zusammenfassend ist auszuführen, dass mit der Ausschreibung ein erfreuliches Ergebnis für die Stadt erzielt werden konnte und die Einschätzung der Werthaltigkeit der Werberechte aus dem Jahr 2014 bestätigt wurde. 7 Weitere Ausstattung 7.1 Optionslos Toiletten Mit der Ausschreibung war auch die Abgabe eines Angebotes für Toilettenanlagen als Option verbunden. Dieses Ergebnis wird in einer gesonderten Vorlage behandelt. Seite 7 Verkehrs- und Tiefbauamt Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht – Vergabevorschlag – Öffentlicher Teil 7.2 Mai 2018 Spritzschutzgeländer Die heutige Leistung – Reinigung der Spritzschutzgeländer – muss ab dem 01.07.2019 separat an einen Dienstleister vergeben werden, da diese Leistung nicht Bestandteil der Ausschreibung war. Dafür werden weitere finanzielle Aufwendungen zu erbringen sein und müssen dem erzielten Ergebnis gegengerechnet werden. Hilfreich wäre für das gesamte Stadtbild, dass alle Spritzschutzgeländer, die sich im Eigentum der Stadt befinden, gleichermaßen gereinigt würden. Das könnte zu einer Verbesserung des gesamten Stadtbildes führen. Anlagen Anlage 1 weitere Ausführungen zu den Punkten 3, 4.3.2, 4.4, 5, 6, 8, 9, 10 Aufgrund des laufenden Vergabeverfahrens (Geheimwettbewerb) sowie des Schutzinteresses von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sind diese weiteren Ausführungen im Gegensatz zu den Ausführungen bis hier nicht-öffentlich zu behandeln. Anlage 2 Klarnamen der Bieter (nicht-öffentlich) Zum Schutz des Verfahrens dürfen die Klarnamen der Bieter erst nach Abschluss des Verfahrens bekannt gegeben werden (siehe dazu auch Anlage 3) Anlage 3 rechtliches Gutachten zur Nichtöffentlichkeit des Verfahrens (nicht-öffentlich) Seite 8