Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1259686.pdf
Größe
115 kB
Erstellt
10.03.17, 12:00
Aktualisiert
23.05.18, 19:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-03937
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
12.04.2017
Verweisung in die Gremien
FA Allgemeine Verwaltung
18.04.2017
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Transparentes Verwaltungshandeln
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, alle Informations- und Beschlussvorlagen inkl. aller
relevanter Anlagen, die für den Stadtrat zur seiner Meinungsbildung auch zur Abwägung aller
Chancen, Risiken und Varianten erforderlich sind, vollständig offen zu legen.
2. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, alle Beschluss-, Informations- sowie
Dienstberatungsvorlagen, inkl. aller relevanter Anlagen, sollen soweit nicht das öffentliche
Wohl oder die berechtigten Interessen Einzelner gemäß Sächsischer Gemeindeordnung
entgegenstehen, frühzeitig im elektrischen Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig („Allris“)
vollständig zu veröffentlichen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Seite 1/3
Sachverhalt:
Der Oberbürgermeister schreibt in seinem Arbeitsprogramm 2020:
„Wir unterstützen den Stadtrat so, dass er seine Aufgaben erfüllen kann. Dazu gehören auch eine
frühzeitige und offene Information. Beschlussvorlagen und Bekanntgaben bereiten wir zeitgerecht,
kompetent und nachvollziehbar auf. Chancen und Risiken werden dabei erläutert, Alternativen
aufgezeigt.“
Seit Einführung des „Allris“ im September 2014 mahnen wir außerdem an, dass zahlreiche Vorlagen,
die lediglich in nichtöffentlichen Ausschüssen und in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters
beraten werden, immer noch nichtöffentlichen Charakter haben, obwohl sie keine schützenswerten
Inhalte zum Gegenstand haben. Auf eine Veröffentlichung wird unverständlicherweise immer noch
verzichtet, weil diese Vorlagen die öffentliche Sitzung des Stadtrates nicht erreichen.
Deshalb sollen umgehend alle Beschluss- und Informationsvorlagen sowie DB-Vorlagen im „Allris“
öffentlich zugänglich gemacht werden, sofern ihnen keine fundierte Begründung für
Nichtöffentlichkeit beigelegt wird.
Ebenso ist es für die Meinungs- und Entscheidungsfindung des Stadtrates wichtig, die Abwägungen
der Ämter in Entscheidungsprozessen, die damit Chancen und Risiken möglicher Entscheidungen
widerspiegeln, transparent zu machen. Verwaltungsinterne Abwägungen dürfen den
Entscheidungsträgern nicht nach dem Motto „Die Verwaltung spricht mit einer Stimme“ vorenthalten
werden, solange keine kritischen Nachfragen gestellt werden. Der Oberbürgermeister muss
entsprechend seiner Selbstverpflichtung im Arbeitsprogramm die Informationen proaktiv und
öffentlich zur Verfügung stellen, statt diese erst auf Nachfrage und lediglich losgelöst von den
eigentlichen Beratungsunterlagen in nichtöffentlichen Beratungen mündlich zu präsentieren.
Gerade auch das vergangene Haushaltsantragsverfahren zeigte exemplarisch und sehr deutlich die
bestehenden Transparenzdefizite zwischen Verwaltung und Stadtrat auf. So fand zwar zu einem
Großteil der Fraktionsanträge eine verwaltungsinterne inhaltliche Auseinandersetzung statt, deren
Abwägungen jedoch dem Stadtrat in den meisten Fällen zunächst vorenthalten und erst nach
Protesten heraus gegeben wurden. Spätestens diese Erfahrungen müssen zum Anlass dienen, eine
grundlegende Umsteuerung hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Stadtrat mit
dem Ziel einer transparenten und umfassenden Meinungs- und Entscheidungsfindung des
Stadtrates vorzunehmen.
Während die politischen Entscheidungsträger*innen auf frühzeitige, vollumfängliche und offene
Information im Rahmen ihrer demokratischen Willensbildung angewiesen sind, ist ebenso die
Transparenz in Richtung Bürgerschaft und Öffentlichkeit unverzichtbar. Nur durch eine proaktive
Einbindung der Stadtgesellschaft in Planungs- und Entscheidungsprozesse, zumindest durch
Bereitstellung der für die politische Willensbildung relevanter Informationen, wird eine
Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz politischen Handelns möglich sein.
Anlagen:
Seite 2/3