Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1276012.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
09.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-A-03945-NF-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Seniorenbeirat Leipzig
Betreff:
Fortschreibung des Altenhilfeplanes
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
Behindertenbeirat
Zuständigkeit
Bestätigung
Bestätigung
Bestätigung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Altenhilfeplan für die Stadt Leipzig zu
aktualisieren und bis zum IV. Quartal 2018 vorzulegen. Der 4. Altenhilfeplan Leipzig
umfasst dann einen Zeitraum von 2019 – 2023
2. Der Altenhilfeplan soll gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit den beteiligten
Einrichtungen und Partnern erarbeitet werden.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Kommunen haben eine besondere Verantwortung für die Sicherung und Ausgestaltung der
Daseinsvorsorge. In diesem Kontext stellt die Altenhilfe nach § 71 SGB XII eine
Pflichtaufgabe dar. Mit den Folgen des demografischen Wandels, dem wachsenden Anteil
älterer und hochbetagter Menschen, gehen steigende Anforderungen an die
Grundversorgung dieser Generation einher. Ziel ist eine qualitative und quantitative
Verbesserung von Rahmenbedingungen für entsprechend nachhaltige
Versorgungsstrukturen.
Der „3. Altenhilfeplan Leipzig 2012“ (mit Datengrundlage von 2010) war ein wichtiges
Dokument auf diesem Weg. Viele der Vorgaben und Ziele wurden Schritt für Schritt mit
Erfolg abgearbeitet. Einige Maßnahmen stellten ohnehin Verwaltungshandeln dar und
werden fortgesetzt. Inzwischen vorgelegte Arbeitsgrundlagen wie der 7. Altenbericht der
Bundesregierung, die Ergebnisse der in 2017 abgeschlossenen Evaluierung der
kommunalen Seniorenarbeit oder Erkenntnisse aus dem Integrierten
Stadtentwicklungskonzept müssen in einen neuen Altenhilfeplan mit Orientierungsfunktion
eingearbeitet werden bzw. Berücksichtigung finden. Wir verweisen in dem Zusammenhang
auch auf den – lt. Beschluss der Ratsversammlung vom 22.11.2012, Punkt 6 - bis Ende
2013 zu erarbeitenden Fachplan für die offene Seniorenarbeit in der Stadt Leipzig. Diese
Aufgabe ist noch offen.
Die gesellschaftliche Teilhabe im Alter verlangt ein Mitspracherecht der Älteren bei der
Ausgestaltung der notwendigen Rahmenbedingungen.
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