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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1276012.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
09.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:31

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Inhalt der Datei

Neufassung Nr. VI-A-03945-NF-01 Status: öffentlich Eingereicht von Seniorenbeirat Leipzig Betreff: Fortschreibung des Altenhilfeplanes Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung Behindertenbeirat Zuständigkeit Bestätigung Bestätigung Bestätigung Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Altenhilfeplan für die Stadt Leipzig zu aktualisieren und bis zum IV. Quartal 2018 vorzulegen. Der 4. Altenhilfeplan Leipzig umfasst dann einen Zeitraum von 2019 – 2023 2. Der Altenhilfeplan soll gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit den beteiligten Einrichtungen und Partnern erarbeitet werden. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Kommunen haben eine besondere Verantwortung für die Sicherung und Ausgestaltung der Daseinsvorsorge. In diesem Kontext stellt die Altenhilfe nach § 71 SGB XII eine Pflichtaufgabe dar. Mit den Folgen des demografischen Wandels, dem wachsenden Anteil älterer und hochbetagter Menschen, gehen steigende Anforderungen an die Grundversorgung dieser Generation einher. Ziel ist eine qualitative und quantitative Verbesserung von Rahmenbedingungen für entsprechend nachhaltige Versorgungsstrukturen. Der „3. Altenhilfeplan Leipzig 2012“ (mit Datengrundlage von 2010) war ein wichtiges Dokument auf diesem Weg. Viele der Vorgaben und Ziele wurden Schritt für Schritt mit Erfolg abgearbeitet. Einige Maßnahmen stellten ohnehin Verwaltungshandeln dar und werden fortgesetzt. Inzwischen vorgelegte Arbeitsgrundlagen wie der 7. Altenbericht der Bundesregierung, die Ergebnisse der in 2017 abgeschlossenen Evaluierung der kommunalen Seniorenarbeit oder Erkenntnisse aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept müssen in einen neuen Altenhilfeplan mit Orientierungsfunktion eingearbeitet werden bzw. Berücksichtigung finden. Wir verweisen in dem Zusammenhang auch auf den – lt. Beschluss der Ratsversammlung vom 22.11.2012, Punkt 6 - bis Ende 2013 zu erarbeitenden Fachplan für die offene Seniorenarbeit in der Stadt Leipzig. Diese Aufgabe ist noch offen. Die gesellschaftliche Teilhabe im Alter verlangt ein Mitspracherecht der Älteren bei der Ausgestaltung der notwendigen Rahmenbedingungen. 3/3