Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1289553.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
19.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. A-00692/14-NF-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Anhörungsverfahren
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Allgemeine Verwaltung
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Umwelt und Ordnung
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
23.08.2017
1. Lesung
1. Lesung
1. Lesung
1. Lesung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister schlägt dem Stadtrat bis zum Ende des II. Quartals 2018 ein
Verfahren vor, wie zukünftig im Interesse von Transparenz und einer ehrlichen
Politikfolgenabschätzung öffentliche Anhörungsverfahren, insbesondere bei Satzungen und
vergleichbaren Stadtratsvorlagen mit direkter Auswirkung auf breite Bevölkerungsteile,
gestaltet werden können (z.B. Abfall, Straßenreinigung, Grundsteuer, Winterdienst,
Abwasser).
Zielstellung ist es, insbesondere die direkten Folgen von Stadtratsentscheidungen auf die
Privathaushalte und auch die Unternehmen der Stadt im Voraus durch Anhörung zu
ergründen. Der Verfahrensvorschlag sollte sowohl das Anhörungsverfahren selbst und den
Anwendungsbereich beinhalten, als auch die Einrichtung eines offenen und später dauerhaft
durchlässigen Verteilers für entsprechend interessierte und betroffene Kreise (z.B.
Lobbyregister) berücksichtigen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
Die Erhebungsstruktur und -höhe von Gebühren und Abgaben werden regelmäßig
aktualisiert dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Wenn beispielsweise alle Mieter
und Wohneigentümer durch geänderte Konditionen und Preiserhöhungen im Rahmen dieser
Ratsbeschlüsse betroffen sind, sollten diese im Vorfeld der Stadtratsentscheidung die
Chance der Kenntnisnahme und Stellungnahme erhalten. Gebührenkalkulationen entstehen
regelmäßig aus Sicht der städtischen Unternehmen und ihrer haushalterischen Logik. Die
Sichtweise sowie exemplarische Kalkulationen einzelner Betroffener oder ihrer
Interessenvertretungen fördert die Transparenz und Akzeptanz kommunalpolitischer
Entscheidungen, aber auch ihre ehrliche Folgenabschätzung. Verwaltungsvorlagen zu
Satzungen sollten zukünftig mit der Bitte um Stellungnahme einem festzulegenden
Personenkreis zugestellt werden. Die eingegangenen Stellungnahmen sollten den Stadträten
sinnvoll aufbereitet zur ersten Lesung der Vorlage in den Ausschüssen zur Verfügung
stehen. Belange der Praktikabilität und Verwaltungskosten sowie des Datenschutzes
müssen bei der Erarbeitung des Verfahrensvorschlags Berücksichtigung finden.
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Anlagen:
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