Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1321011.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
29.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-04884
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Öffentlich geförderte Beschäftigung dem Leipziger Arbeitsmarkt anpassen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Allgemeine Verwaltung
FA Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
18.10.2017
Vorberatung
Vorberatung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der
Trägerversammlung des Jobcenters Leipzigs eine Überarbeitung der Richtlinien und
Hinweise für die öffentlich geförderte Beschäftigung (ögB) zu erreichen.
2. Eine Überarbeitung soll die übermäßigen bürokratischen Hürden für die Träger
senken und sich dazu an den in der Begründung aufgeführten Punkten orientieren.
Sachverhalt:
Der Sektor der öffentlich geförderten Beschäftigung in Leipzig ist überschaubar. Dies hängt
auch damit zusammen, dass die wirtschaftliche Entwicklung in unserer Stadt in den
vergangenen Jahren überaus positiv war und die Arbeitslosigkeitsquote nunmehr bei 7,8%
und somit auf einem langjährigen Tiefstand ist. Gleichzeitig gibt es noch immer mehrere
tausend Langzeitarbeitslose, deren berufliche Wiedereingliederung erstrebenswert ist. Dazu
können die Maßnahmen im Bereich der ögB ein wichtiger Baustein sein.
In vielen Jobcentern gibt es eine Grundlegende Übereinkunft welche Ziele mit der ögB
erreicht werden sollen und welche Mittel sich dafür eignen. In den Unterlagen des Leipziger
Jobcenters fehlt eine Grunddefinition allerdings völlig. Ungeachtet dessen gibt es einen
umfangreichen Katalog an Einschränkungen und Vorgaben für die Träger der ögB –
Maßnahmen, die eine Erwirtschaftung von Eigenanteilen zur Finanzierung der Maßnahmen
erheblich erschweren und die Heranführung der Arbeitslosen an den ersten Arbeitsmarkt
behindern, da sie oft nur realitätsfremde Tätigkeit in eingeschränktem Maß übernehmen
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dürfen. Mit diesen Vorgaben geht das Jobcenter weit über die Fachlichen Weisungen der
Bundesagentur für Arbeit (Januar 2017) und vergleichbarer Jobcenter hinaus und schränkt
die geschäftlichen Aktivitäten der Träger deutlich über das Maß des Nötigen zur Einhaltung
der Wettbewerbsneutralität ein.
Die Überarbeitung soll beinhalten:
a) die Erarbeitung einer Zielstellung der Maßnahmen der ögB,
b) Vorgaben zur Transparenz der Fördermittelvergabe, analog zum Jobcenter
Dresden, dass die geförderten Träger öffentlich benennt,
c) die Prüfung der Ermöglichung einer Rabattsystemregelung für die Träger analog
zum Jobcenter Bonn, damit auch der Selbstkostenanteil der Träger an der
Maßnahme erwirtschaftet werden kann und der bürokratische Aufwand der
Vorhaltung der Bedürftigkeitsnachweise der Abnehmer der hergestellten Waren
vermindert wird,
d) eine Aufstellung, welche Kostenpositionen im Bereich der Sach- und
Verwaltungskosten erstattungsfähig sind, analog zum Jobcenter Landkreis Leipzig,
e) eine Überarbeitung der ergehenden Bescheide, so dass die Anrechnung einzelner
beantragter Positionen im Bereich der Sach- und Verwaltungskosten erkennbar
wird,
f) die Aufhebung aller Vorgaben, die in die betriebswirtschaftlichen Prozesse oder
innerbetriebliche Organisation der Träger eingreifen (Schutzgebühr bei
Transporten, Vorgaben zu Käuferkreis, Preisgestaltung, Verkaufsverbote, etc.), da
diese in erheblichem Umfang über die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur
für Arbeit (BfA) hinausgehen,
g) Aufhebung der Obergrenze der Teilnehmerzahl einer Maßnahme und Aufnahme
der sozialpädagogischen Betreuung als Vorgabe für die Träger, analog zu den
fachlichen Weisungen der BfA, bzw. der der JC Dresden und Bonn,
h) die Möglichkeit auf Antrag eine Endabrechnung der Maßnahme beim Jobcenter
einzureichen,
i) eine Aufhebung der Teilnehmermindestzahlen zur Bewilligung von Koordinatoren
und Fachanleitern,
die Erarbeitung eines Prüfkonzepts wie in den Fachlichen Weisungen zu AGH nach §16d
SGB II der BfA vom 11. Januar 2017 genannt.
Anlagen:
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