Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1319059.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
25.09.17, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 11:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. VI-A-04857
Status: öffentlich
Eingereicht von
Stadträtin Juliane Nagel
Stadträtin Katharina Schenk
Stadtrat Michael Schmidt
Betreff:
Übertragung von Mitteln zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe von 2017 in
2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Jugendhilfeausschuss
Jugendhilfeausschuss
Ratsversammlung
18.10.2017
13.11.2017
27.11.2017
13.12.2017
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
2. Lesung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Übertragung von Mitteln zur Förderung von Trägern der freien
Jugendhilfe von 2017 in 2018 in Höhe von 10.000 €, um die „Kreativ-praktische Medienarbeit
mit Kindern und Jugendlichen“ des Filmschule Leipzig e.V. für 2018 zu gewährleisten.
Sachverhalt:
Die Jugendhilfebudgets im Doppelhaushalt 2017/18 waren unterschiedlich groß, da man in
2018 Kostensteigerungen bei Betriebs- und Personalkosten zu erwarten hatte. Dennoch war
die Berechnung der Budgetverteilung fehlerhaft, sodass knapp 40.000 € in 2017 nicht
ausgereicht werden konnten, da dies zur Folge gehabt hätte, dass eine von dem Geld in
2017 geförderte Maßnahme keine Anschlussfinanzierung in 2018 hätte bekommen können.
Daher wurde durch den Jugendhilfeausschuss nicht das vollständige Budget in 2017
ausgeschöpft, verbunden mit der Hoffnung, die übrigen Mittel (39.138,40 €) abzüglich
möglicher Nachanträge, in das Folgejahr übertragen zu können. Die Kämmerei erklärte auf
Nachfrage, dass eine Mittelübertragung zwar gründsätzlich möglich sei, jedoch nur, wenn
das geplante Gesamtergebnis sowie die Liquidität nicht gefährdet wird.
Die Mittelübertragung des Budgets durch den Stadtrat ist damit zulässig, da durch die sich
weiter positiv entwickelnden Steuereinnahmen bei gleichzeitiger Einhaltung strikter
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Haushaltsdisziplin von einer Gefährdung des Gesamtergebnisses und der Liqidität keine
Rede sein kann.
Der Filmschule Leipzig e.V. wurde für die Jahre 2017/18 für die „Kreativ-praktische
Medienarbeit mit Kindern und Jugendlichen“ aus dem Budget der Jugendhilfe gefördert.
Mittlerweile wurden dem Verein jedoch die Räume im Leipziger Osten überraschend
gekündigt. Die Suche nach neuen Räumen im Osten der Stadt hat ergeben, dass jährliche
Mehrkosten aufgrund höherer Miete von ca. 10.000 € zu erwarten sind. Die Antragsteller
unterstützen das Ansinnen des Vereins, die neuen Räumlichkeiten zu beziehen, um die
Leistung uneingeschränkt fortsetzen zu können. Die übertragenen Mittel sollen demnach
nach entsprechendem Kostennachweis für eine Mehrbedarfsfinanzierung des Vereins
dienen.
Anlagen:
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