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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1319059.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
25.09.17, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 11:51

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. VI-A-04857 Status: öffentlich Eingereicht von Stadträtin Juliane Nagel Stadträtin Katharina Schenk Stadtrat Michael Schmidt Betreff: Übertragung von Mitteln zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe von 2017 in 2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung Jugendhilfeausschuss Jugendhilfeausschuss Ratsversammlung 18.10.2017 13.11.2017 27.11.2017 13.12.2017 Verweisung in die Gremien 1. Lesung 2. Lesung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die Übertragung von Mitteln zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe von 2017 in 2018 in Höhe von 10.000 €, um die „Kreativ-praktische Medienarbeit mit Kindern und Jugendlichen“ des Filmschule Leipzig e.V. für 2018 zu gewährleisten. Sachverhalt: Die Jugendhilfebudgets im Doppelhaushalt 2017/18 waren unterschiedlich groß, da man in 2018 Kostensteigerungen bei Betriebs- und Personalkosten zu erwarten hatte. Dennoch war die Berechnung der Budgetverteilung fehlerhaft, sodass knapp 40.000 € in 2017 nicht ausgereicht werden konnten, da dies zur Folge gehabt hätte, dass eine von dem Geld in 2017 geförderte Maßnahme keine Anschlussfinanzierung in 2018 hätte bekommen können. Daher wurde durch den Jugendhilfeausschuss nicht das vollständige Budget in 2017 ausgeschöpft, verbunden mit der Hoffnung, die übrigen Mittel (39.138,40 €) abzüglich möglicher Nachanträge, in das Folgejahr übertragen zu können. Die Kämmerei erklärte auf Nachfrage, dass eine Mittelübertragung zwar gründsätzlich möglich sei, jedoch nur, wenn das geplante Gesamtergebnis sowie die Liquidität nicht gefährdet wird. Die Mittelübertragung des Budgets durch den Stadtrat ist damit zulässig, da durch die sich weiter positiv entwickelnden Steuereinnahmen bei gleichzeitiger Einhaltung strikter 1/2 Haushaltsdisziplin von einer Gefährdung des Gesamtergebnisses und der Liqidität keine Rede sein kann. Der Filmschule Leipzig e.V. wurde für die Jahre 2017/18 für die „Kreativ-praktische Medienarbeit mit Kindern und Jugendlichen“ aus dem Budget der Jugendhilfe gefördert. Mittlerweile wurden dem Verein jedoch die Räume im Leipziger Osten überraschend gekündigt. Die Suche nach neuen Räumen im Osten der Stadt hat ergeben, dass jährliche Mehrkosten aufgrund höherer Miete von ca. 10.000 € zu erwarten sind. Die Antragsteller unterstützen das Ansinnen des Vereins, die neuen Räumlichkeiten zu beziehen, um die Leistung uneingeschränkt fortsetzen zu können. Die übertragenen Mittel sollen demnach nach entsprechendem Kostennachweis für eine Mehrbedarfsfinanzierung des Vereins dienen. Anlagen: 2/2