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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1321614.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
04.10.17, 12:00
Aktualisiert
17.10.18, 08:36

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-04898 Status: öffentlich Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff: Erarbeitung von Eigentümerzielen für die LVB GmbH Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Verwaltungsausschuss Ratsversammlung 18.10.2017 Vorberatung 1. Lesung Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Eigentümerziele für die LVB GmbH zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung bis zum 30.06.2018 vorzulegen. 2. Als Eigentümerziele sind neben Finanzzielen (z.B. Kostendeckungsgrad, Verschuldung, Zuschusshöhe etc.) vor allem verbindliche Sachziele vorzugeben (z.B. zu Fahrpreiserhöhungen und -gestaltungen, zur Investitionsquote, zum Fahrgastaufkommen, zu Sicherheit in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen und zum Ticketing etc.). Sachverhalt: Mit Gründung eines kommunalen Unternehmens legt die Gesellschafterin Stadt Leipzig den Geschäftszweck und die zu erfüllenden öffentlichen Aufgaben für ein Unternehmen fest, z.B. Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs in Leipzig. Daneben werden für bestimmte öffentliche Aufgabenbereiche durch die Verwaltung längerfristig angelegte Fachkonzepte entwickelt, z.B. der Nahverkehrsplan. Um die Vorgaben des Geschäftszwecks und der Fachkonzepte zu präzisieren, kann der Stadtrat sogenannte Eigentümerziele beschließen. Die Eigentümerziele sind grundsätzlich eine Vorgabe der Gesellschafterin Stadt Leipzig an das jeweilige Unternehmen. Die Umsetzung der Eigentümerziele liegt in der Verantwortung der jeweiligen Geschäftsführung des Unternehmens. Bereits bei der Erarbeitung und Beschlussfassung von Eigentümerzielen für die LWB GmbH, aber auch von allgemeingültigen Zielen für die LVV GmbH, haben sich diese als Steuerungsinstrument bewährt. Mit der Beschlussfassung des neuen Nahverkehrsplans als auch der Anpassung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages im nächsten Jahr, ist es aus Sicht der SPD-Fraktion sinnvoll, zeitgleich konkrete Eigentümerziele für die LVB GmbH vorzugeben, um somit den Einfluss des Stadtrates auf die weitere Unternehmensentwicklung sowie strategischer 1/2 Unternehmensentscheidungen bei der LVB GmbH, wie künftige Fahrpreisentwicklungen, das Investitionstempo etc. sicherzustellen. Ziel sollte aus unserer Sicht dabei sein, die Attraktivität des ÖPNV in einer wachsenden Stadt zu verbessern, indem die politisch handelnden und verantwortlichen Personen mit der Vorgabe von Eigentümerzielen bessere Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten bekommen. Anlagen: 2/2