Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1321614.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
04.10.17, 12:00
Aktualisiert
17.10.18, 08:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-04898
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Erarbeitung von Eigentümerzielen für die LVB GmbH
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Verwaltungsausschuss
Ratsversammlung
18.10.2017
Vorberatung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Eigentümerziele für die LVB GmbH zu erarbeiten
und dem Stadtrat zur Beschlussfassung bis zum 30.06.2018 vorzulegen.
2. Als Eigentümerziele sind neben Finanzzielen (z.B. Kostendeckungsgrad, Verschuldung,
Zuschusshöhe etc.) vor allem verbindliche Sachziele vorzugeben (z.B. zu
Fahrpreiserhöhungen und -gestaltungen, zur Investitionsquote, zum Fahrgastaufkommen, zu
Sicherheit in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen und zum Ticketing etc.).
Sachverhalt:
Mit Gründung eines kommunalen Unternehmens legt die Gesellschafterin Stadt Leipzig den
Geschäftszweck und die zu erfüllenden öffentlichen Aufgaben für ein Unternehmen fest, z.B. Betrieb
des öffentlichen Personennahverkehrs in Leipzig. Daneben werden für bestimmte öffentliche
Aufgabenbereiche durch die Verwaltung längerfristig angelegte Fachkonzepte entwickelt, z.B. der
Nahverkehrsplan.
Um die Vorgaben des Geschäftszwecks und der Fachkonzepte zu präzisieren, kann der Stadtrat
sogenannte Eigentümerziele beschließen. Die Eigentümerziele sind grundsätzlich eine Vorgabe der
Gesellschafterin Stadt Leipzig an das jeweilige Unternehmen. Die Umsetzung der Eigentümerziele
liegt in der Verantwortung der jeweiligen Geschäftsführung des Unternehmens.
Bereits bei der Erarbeitung und Beschlussfassung von Eigentümerzielen für die LWB GmbH, aber
auch von allgemeingültigen Zielen für die LVV GmbH, haben sich diese als Steuerungsinstrument
bewährt. Mit der Beschlussfassung des neuen Nahverkehrsplans als auch der Anpassung des
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages im nächsten Jahr, ist es aus Sicht der SPD-Fraktion sinnvoll,
zeitgleich konkrete Eigentümerziele für die LVB GmbH vorzugeben, um somit den Einfluss des
Stadtrates auf die weitere Unternehmensentwicklung sowie strategischer
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Unternehmensentscheidungen bei der LVB GmbH, wie künftige Fahrpreisentwicklungen, das
Investitionstempo etc. sicherzustellen. Ziel sollte aus unserer Sicht dabei sein, die Attraktivität des
ÖPNV in einer wachsenden Stadt zu verbessern, indem die politisch handelnden und
verantwortlichen Personen mit der Vorgabe von Eigentümerzielen bessere Einfluss- und
Steuerungsmöglichkeiten bekommen.
Anlagen:
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