Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1344756.pdf
Größe
183 kB
Erstellt
04.12.17, 12:00
Aktualisiert
04.06.18, 11:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-A-04658-NF-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
SPD-Fraktion
Betreff:
Aufwertung des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der
öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag (Dritte Neufassung)
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtordnungsdienst als Polizeibehörde zum wirksamen
Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit aufzuwerten.
Zu den notwendigen Maßnahmen gehören insbesondere:
die Verwendung des Begriffes Polizeibehörde in der Außenwirkung (Dienstkleidung,
Fahrzeuge usw.) auf Grundlage des § 80 Sächsisches Polizeigesetz, so wie bereits in Dresden
und Chemnitz praktiziert;
eine finanzielle Untersetzung der 25 zusätzlichen Stellen beim Stadtordnungsdienst im
Nachtragshaushalt;
eine Ausweitung der Einsatzzeiten bis in die Nachtstunden hinein und an Wochenenden;
ein entsprechende Ausbildung der betreffenden Mitarbeiter in enger Kooperation mit der
Polizei;
eine wirksame Ausrüstung der Bediensteten zum Selbstschutz und zur Erfüllung der
Vollzugsaufgaben(z.B. mobile Endgeräte zur effizienten Erfassung und Verarbeitung von
Ordnungswidrigkeiten, stichsichere Weste, Handfessel und Rettungsmehrzweckstock, wie
in Chemnitz);
für die beschlossene Fahrradstaffel sind zeitnah zusätzlich entsprechende Fahrräder und die
notwendige Ausrüstung zu beschaffen;
Prüfung der Anschaffung von Diensthunden;
Ahndung von Verkehrsdelikten auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes, wobei
die genauen Zuständigkeiten in Absprache mit Polizei bzw. SMI zu regeln sind;
die Entlastung der Bediensteten des Ordnungsdienstes von zeitraubenden sachfremden
Aufgaben wie Zeugendiensten.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Begründung:
Nach wie vor sind die Defizite bei der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit ein Thema,
das die Leipziger bewegt. Die Bürgerumfrage „Sicherheit in Leipzig 2016“ belegt dies: das allgemeine
Unsicherheitsgefühl ist vergleichsweise groß, ebenso die Verärgerung vieler Leipziger über
ruhestörenden Lärm, Hundekot auf Gehwegen, Graffitischmiererei und so weiter.
Im Rahmen der gesetzlichen Sicherheitsarchitektur trägt die Stadt Leipzig als örtliche Polizeibehörde
genauso Verantwortung wie die Polizei des Freistaates Sachsen. Eine Schlüsselstellung hat hier der
Stadtordnungsdienst als kommunaler Vollzugsdienst.
Seit der Diskussion um den Antrag A-02158 „Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes
erhöhen!“ hat sich wenig getan: im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017/18 konnte eine
Stellenaufstockung für den Stadtordnungsdienst durchgesetzt werden, dessen praktische Umsetzung
verläuft nach unserer Kenntnis jedoch schleppend.
Gleichzeitig wächst die Stadt Leipzig weiter, mehr Einwohner auf gleichem Raum bedeuten höhere
Einwohnerdichte, zunehmendes Konfliktpotenzial und höheres Risiko von Ordnungswidrigkeiten und
Straftaten.
Ein politischer Handlungsauftrag an den Oberbürgermeister, die Wirksamkeit des
Stadtordnungsdienstes zu erhöhen, ist vor diesem Hintergrund überfällig.
Zu den einzelnen im Beschluss angesprochenen Maßnahmen:
Genau wie die kreisfreien Städte Chemnitz und Dresden ist die Stadt Leipzig die örtliche
Polizeibehörde im Sinne des § 80 Sächsisches Polizeigesetz. Dieser Paragraph bestimmt in
Absatz 1: „Die Ortspolizeibehörden können sich zur Wahrnehmung bestimmter auf den
Gemeindebereich beschränkter polizeilicher Vollzugsaufgaben gemeindlicher
Vollzugsbediensteter bedienen...“ und in Absatz 2: „Die gemeindlichen Vollzugsbediensteten
haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Stellung von Polizeibediensteten im Sinne dieses
Gesetzes.“
Beide genannten Städte haben daraus die Schlussfolgerung gezogen, ihre kommunalen
Vollzugsdienste als Polizeibehörde zu titulieren und Dienstfahrtzeuge sowie Dienstkleidung
entsprechend zu beschriften.
Die Verwendung des Begriffes „Polizeibehörde“ ist rechtlich zutreffend und folgerichtig,
stärkt das Selbstvertrauen und die Motivation der Bediensteten, wertet diese in der
Wahrnehmung der Bürger auf und führt vor allem potenziellen Tätern vor Augen, dass es sich
bei den Bediensteten eben um Polizeibedienstete im Sinne des Polizeigesetzes und nicht nur
um einen quasi „zahnlosen“ Wachschutz handelt. In Kombination mit den anderen
beantragten Maßnahmen kann somit die Streifentätigkeit wirksamer und das allgemeine
Unsicherheitsgefühl in der Bürgerschaft verringert werden.
Die fehlende nächtliche Präsenz des Stadtordnungsdienstes ist seit Jahren Diskussionsthema.
Besonders problematisch ist dies bei nächtlichen Ruhestörungen, etwa durch Trinkergruppen
in Wohngebieten oder durch illegale sogenannte Spontanpartys. Einziger Ansprechpartner
für betroffene Bürger ist dann die Polizei, für die solche Sachverhalte logischerweise
nachgeordnete Priorität haben.
Es ist angebracht die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes in enger Abstimmung mit der
Polizei entsprechend zu schulen und zielgerichtet auf ihre Aufgaben und Befugnisse
vorzubereiten. Die Tätigkeit der Mitarbeiter im Stadtordnungsdienst unterscheidet sich
schließlich doch oft deutlich von der regulären Verwaltungsarbeit.
Die ungenügende Ausrüstung der Bediensteten mit lediglich Pfefferspray wurde bereits im
Antrag A-02158 thematisiert. Der Stadtrat Chemnitz hat im Juni 2016 einstimmig eine
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„Konzeption Stadtordnungsdienst“ beschlossen. Darin enthalten ist u.a. die Ergänzung der
vorhandenen Ausrüstung Reizstoffsprühgerät und Handfessel um Rettungsmehrzweckstöcke,
um zum Beispiel aggressive Hunde abwehren zu können. Auch stichsichere Westen erhöhen
den Selbstschutz für die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes.
Im Zuge der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurde der Aufbau einer
Fahrradstaffel beim Ordnungsamt beschlossen. Die Antwort auf die Anfrage VI-F-04810
(Nutzung von Dienstfahrrädern für die Streifentätigkeit des Stadtordnungsdienstes) machte
deutlich, dass hier noch Nachholbedarf besteht, sodass die Beschaffung der notwendigen
Ausrüstung für die Fahrradstaffel beschleunigt werden muss.
Dass die Stadt Leipzig Verkehrsdelikte von Kraftfahrern wie z.B.
Geschwindigkeitsübertretungen ahndet, nicht jedoch solche von anderen
Verkehrsteilnehmern, wie z.B. Fahren in Fußgängerzonen, ist logisch nicht erklärbar. Nach
unserer Kenntnis vertritt die Stadt Dresden hierzu eine andere Rechtsauffassung als die Stadt
Leipzig. Wie sich inzwischen herausstellte, handelt die Stadt Dresden auf Grundlage des
Ordnungswidrigkeitengesetzes, das bekanntlich in der Stadt Leipzig genauso gilt.
Nach Auskunft des zuständigen Amtsleiters wird die Arbeitszeit der Bediensteten im
Stadtordnungsdienst in erheblichem Maß durch zeitaufwendige und eigentlich sachfremde
Zeugendienste, etwa bei polizeilichen Durchsuchungen beansprucht. Hier sollte durch
Heranziehung anderer städtischer Mitarbeiter eine Lösung gefunden werden, damit sich die
Bediensteten des Stadtordnungsdienstes auf ihre Kernkompetenz, die Präsenz im
öffentlichen Raum, konzentrieren können. Auch dieses Ziel wird in der o.g. „Konzeption
Stadtordnungsdienst“ der Stadt Chemnitz thematisiert.
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