Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1320782.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
28.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. VI-A-04880
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Bibliotheksausweise für Jugendliche mit Vormund
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendhilfeausschuss
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Migrantenbeirat
Jugendhilfeausschuss
Ratsversammlung
18.10.2017
26.10.2017
13.11.2017
07.12.2017
07.12.2017
11.12.2017
13.12.2017
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
1. Lesung
2. Lesung
Anhörung
2. Lesung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis 01.01.2018 eine Lösung zu finden, die es allen
Jugendlichen mit Vormund in Leipzig ermöglicht einen Leihausweis bei den Städtischen
Bibliotheken zu beantragen. Vormünder dürfen bei der Beantragung nicht privat für die
Bücher und Medien ihrer Mündel haftbar gemacht werden.
Sachverhalt:
Jugendliche, die einen von der Stadt Leipzig bestellten Vormund haben, erhalten in der
Regel von ihrem Vormund keine Erlaubnis sich als Nutzer für die Stadtbibliothek Leipzig
anzumelden. Aufgrund von Haftung bei Nicht-Rückgabe der Bücher, verwehren Vormünder
ihren Mündeln die Unterschrift auf dem Anmeldeformular für die Mitgliedschaft als Nutzer in
den städtischen Bibliotheken.
Somit werden Junge Menschen in Leipzig, direkt und absichtlich von Bildung und Kultur
ausgeschlossen.
Während die Stadt sich dafür einsetzt Jugendliche durch Mitgliedschaften in Sportvereinen
zu stärken und es kein Problem ist für einen jungen Menschen ohne Eltern Mitglied in einem
Sportverein zu werden, wird der Bereich Bildung hier völlig vernachlässigt. Jugendliche, die
die Angebote der Stadtbücherei nutzen möchten, um sich schulisch, sprachlich und
intellektuell zu verbessern werden dadurch direkt von dieser Bildungschance
ausgeschlossen.
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Anlagen:
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