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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1284404.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
31.05.17, 12:00
Aktualisiert
13.06.18, 14:04

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. VI-A-04390 Status: öffentlich Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff: Bauliche Unterhaltung von Kitas in freier Trägerschaft Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Jugendhilfeausschuss Ratsversammlung Zuständigkeit Verweisung in die Gremien Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Beitrag der Stadt Leipzig zur baulichen Unterhaltung von Kitas in freier Trägerschaft (derzeit 2,56 €/qm für Gebäude und 0,51 €/qm für Freiflächen) wird wie folgt angepasst: 1. Beitrag zur baulichen Unterhaltung von Gebäuden auf 4,62 €/qm 2. Beitrag zur Unterhaltung von Freiflächen auf 0,76 €/qm 3. Ab 2018 jährliche Anpassung gemäß Baukostenindex. Begründung: Die Stadt Leipzig wächst rasant und damit auch der Bedarf an Kita-Plätzen. Die Freien Träger leisten einen wichtigen Beitrag zur Lösung dieser kommunalen Pflichtaufgabe. Zu 1. Der Beitrag zur baulichen Unterhaltung von Kita-Gebäuden in freier Trägerschaft ist seit 20 Jahren (!) nicht angepasst worden. Die Baukosten steigen jedoch jährlich um durchschnittlich 3%. Dazu kommen die vom Gesetzgeber induzierten Kostensteigerungen (EnEV, Brandschutz usw.). Der beantragte neue Betrag leitet sich aus dem in 20 Jahren kumulierten Anpassungsbedarf ab. Zu 2. 1/2 Die Unterhaltung von Freiflächen ist in diesem Antrag mit einer Erhöhung von ca. 2% pro Jahr berechnet worden, weil die Anforderungen hier nicht in gleicher Weise wie bei Gebäuden gestiegen sind. Grundsatz dieses Antrags ist der gesetzlich geregelte Gleichbehandlungsgrundsatz von Kitas in städtischer und in freier Trägerschaft. Die Stadtverwaltung prüft derzeit auch kleinere Flächen, um Kitas mit bis zu 75 Plätzen errichten zu können. Momentan halten sich vor allem kleinere Träger mit der Schaffung neuer Kapazitäten zurück, da sie mit dem gegenwärtigen Betrag von 2,56 €/qm kein Kitagebäude kostendeckend baulich unterhalten können. Für diese Träger ist es wirtschaftlich vertretbarer, vorhandene Räumlichkeiten in Wohnungen umzuwandeln. Angesichts der Bedarfslage muss die Finanzierung der baulichen Unterhaltung angepasst werden, um Anreize zur Schaffung neuer Kitaplätze zu setzen. 2/2