Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1284404.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
31.05.17, 12:00
Aktualisiert
13.06.18, 14:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. VI-A-04390
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff:
Bauliche Unterhaltung von Kitas in freier Trägerschaft
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Jugendhilfeausschuss
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Verweisung in die Gremien
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Beitrag der Stadt Leipzig zur baulichen Unterhaltung von Kitas in freier Trägerschaft
(derzeit 2,56 €/qm für Gebäude und 0,51 €/qm für Freiflächen) wird wie folgt angepasst:
1. Beitrag zur baulichen Unterhaltung von Gebäuden auf 4,62 €/qm
2. Beitrag zur Unterhaltung von Freiflächen auf 0,76 €/qm
3. Ab 2018 jährliche Anpassung gemäß Baukostenindex.
Begründung:
Die Stadt Leipzig wächst rasant und damit auch der Bedarf an Kita-Plätzen. Die Freien
Träger leisten einen wichtigen Beitrag zur Lösung dieser kommunalen Pflichtaufgabe.
Zu 1.
Der Beitrag zur baulichen Unterhaltung von Kita-Gebäuden in freier Trägerschaft ist seit 20
Jahren (!) nicht angepasst worden. Die Baukosten steigen jedoch jährlich um durchschnittlich
3%. Dazu kommen die vom Gesetzgeber induzierten Kostensteigerungen (EnEV,
Brandschutz usw.).
Der beantragte neue Betrag leitet sich aus dem in 20 Jahren kumulierten Anpassungsbedarf
ab.
Zu 2.
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Die Unterhaltung von Freiflächen ist in diesem Antrag mit einer Erhöhung von ca. 2% pro
Jahr berechnet worden, weil die Anforderungen hier nicht in gleicher Weise wie bei
Gebäuden gestiegen sind.
Grundsatz dieses Antrags ist der gesetzlich geregelte Gleichbehandlungsgrundsatz von
Kitas in städtischer und in freier Trägerschaft.
Die Stadtverwaltung prüft derzeit auch kleinere Flächen, um Kitas mit bis zu 75 Plätzen
errichten zu können.
Momentan halten sich vor allem kleinere Träger mit der Schaffung neuer Kapazitäten zurück,
da sie mit dem gegenwärtigen Betrag von 2,56 €/qm kein Kitagebäude kostendeckend
baulich unterhalten können. Für diese Träger ist es wirtschaftlich vertretbarer, vorhandene
Räumlichkeiten in Wohnungen umzuwandeln.
Angesichts der Bedarfslage muss die Finanzierung der baulichen Unterhaltung angepasst
werden, um Anreize zur Schaffung neuer Kitaplätze zu setzen.
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