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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1347147.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
11.12.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:01

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-A-04109-NF-03 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Weiterentwicklung der städtischen Anlagerichtlinie um Nachhaltigkeitskriterien im Sinne von Divestment Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 13.12.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschließt, dass für städtische Finanzanlagen ab dem 1. Quartal 2018 zusätzlich der Grundsatz gelten soll, nicht mehr in Bereiche zu investieren, die unter ökologisch, sozial und/ oder ethisch bedenklich sind. Die nach § 89 Abs. 3 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung bestehenden Grundsätze (Sicherheit, angemessener Ertrag, Sicherstellung der Liquidität) für städtische Finanzanlagen sind hiervon unberührt. Es gilt der Grundsatz, dass die Risikominimierung vor Renditemaximierung steht. Der Antrag bezieht sich ausschließlich auf Wertpapiere im Sinne des Wertpierhandelsgesetzes (inkl. Fonds) sowie Einlagen (inkl. Termingelder) mit einer festen Laufzeit. In diesem Sinne sind die im Antrag verwandten Begriffe " Finanzanlagen", "städtische Spezialfonds" und "Fonds" zu interpretieren. Die Stadt Leipzig wird in ihrem Spezialfonds die Quote der nachhaltigen Direktinvestments je nach Marktlage in den nächsten 3 – 5 Jahren auf 100% steigern. Die Anlagestrategie wird halbjährlich überprüft.“ 2. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, den städtischen Spezialfonds und auch alle weiteren nicht Anlagen, d.h. Wertpapiere/Einlagen im Sinne von Pkt.1 Abs. 3 auf die unter Beschlusspunkt 1 genannten Grundsätze zu verpflichten. 3. Der Stadtrat beschließt als Mindeststandards für die Bewirtschaftung von Wertpapieren/Einlagen im Sinne von Pkt.1 Abs. 3, die durch die Stadt Leipzig gehalten werden oder an denen sich die Stadt beteiligt:  keine Beteiligung an Unternehmen, die auf Atomkraft) setzen oder Schiefergasgewinnung (so genanntes Fracking) betreiben; 1/4    4. keine Beteiligung an Unternehmen, die Waffen- und Rüstungsgüter herstellen oder vertreiben; keine Beteiligung an Unternehmen, welche nicht international anerkannten Prinzipien wie die UN Universal Declaration of Human Rights und die ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work (Versammlungsund Vereinigungsfreiheit, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung) einhalten. Die Umsetzung erfolgt in Form des sogenannten Best in Class Ansatzes, kombiniert mit Ausschlusskriterien (Blacklist) gemäß der Beschlusspunkte Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, mittelfristig für die Bewirtschaftung von Wertpapieren/Einlagen im Sinne von Pkt.1 Abs. 3 die nachfolgenden, weitergehenden Grundsätze anzuwenden:     Keine Beteiligung an Unternehmen, die Kohlekraft nutzen; keine Beteiligung an Unternehmen, die in grüner Gentechnik (Agrogentechnik) engagiert sind, keine Beteiligung an Unternehmen, die Tierversuche bei Kosmetika durchführen, keine Beteiligung an Unternehmen, die Lebensmittel-/Agrarspekulationen betreiben. 5. „Beteiligungsunternehmen, an denen die Stadt Leipzig unmittelbar oder mittelbar satzungsändernden Einfluss ausüben kann sind aufgefordert, ihre Finanzanlagen anhand des unter Beschlusspunkt 1 genannten Nachhaltigkeitsgrundsatzes zu prüfen und das Ergebnis dem Aufsichtsrat zur Bewertung vorzulegen.“ 6. Der Stadtrat wird zukünftig alle zwei Jahre transparent über die Umsetzung und Einhaltung des Beschlusses und der festgesetzten Kriterien informiert. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt: Siehe Originalantrag Anlagen: 4/4