Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1347147.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
11.12.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-A-04109-NF-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Weiterentwicklung der städtischen Anlagerichtlinie um Nachhaltigkeitskriterien im
Sinne von Divestment
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
13.12.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Stadtrat beschließt, dass für städtische Finanzanlagen ab dem 1. Quartal 2018
zusätzlich der Grundsatz gelten soll, nicht mehr in Bereiche zu investieren, die
unter ökologisch, sozial und/ oder ethisch bedenklich sind. Die nach § 89 Abs. 3
Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung bestehenden Grundsätze (Sicherheit,
angemessener Ertrag, Sicherstellung der Liquidität) für städtische Finanzanlagen
sind hiervon unberührt.
Es gilt der Grundsatz, dass die Risikominimierung vor Renditemaximierung steht.
Der Antrag bezieht sich ausschließlich auf Wertpapiere im Sinne des
Wertpierhandelsgesetzes (inkl. Fonds) sowie Einlagen (inkl. Termingelder) mit
einer festen Laufzeit. In diesem Sinne sind die im Antrag verwandten Begriffe "
Finanzanlagen", "städtische Spezialfonds" und "Fonds" zu interpretieren.
Die Stadt Leipzig wird in ihrem Spezialfonds die Quote der nachhaltigen
Direktinvestments je nach Marktlage in den nächsten 3 – 5 Jahren auf 100%
steigern. Die Anlagestrategie wird halbjährlich überprüft.“
2.
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, den städtischen Spezialfonds und
auch alle weiteren nicht Anlagen, d.h. Wertpapiere/Einlagen im Sinne von Pkt.1
Abs. 3 auf die unter Beschlusspunkt 1 genannten Grundsätze zu verpflichten.
3.
Der Stadtrat beschließt als Mindeststandards für die Bewirtschaftung von
Wertpapieren/Einlagen im Sinne von Pkt.1 Abs. 3, die durch die Stadt Leipzig
gehalten werden oder an denen sich die Stadt beteiligt:
keine Beteiligung an Unternehmen, die auf Atomkraft) setzen oder
Schiefergasgewinnung (so genanntes Fracking) betreiben;
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4.
keine Beteiligung an Unternehmen, die Waffen- und Rüstungsgüter herstellen
oder vertreiben;
keine Beteiligung an Unternehmen, welche nicht international anerkannten
Prinzipien wie die UN Universal Declaration of Human Rights und die ILO
Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work (Versammlungsund Vereinigungsfreiheit, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung)
einhalten.
Die Umsetzung erfolgt in Form des sogenannten Best in Class Ansatzes,
kombiniert mit Ausschlusskriterien (Blacklist) gemäß der Beschlusspunkte
Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, mittelfristig für die
Bewirtschaftung von Wertpapieren/Einlagen im Sinne von Pkt.1 Abs. 3 die
nachfolgenden, weitergehenden Grundsätze anzuwenden:
Keine Beteiligung an Unternehmen, die Kohlekraft nutzen;
keine Beteiligung an Unternehmen, die in grüner Gentechnik (Agrogentechnik)
engagiert sind,
keine Beteiligung an Unternehmen, die Tierversuche bei Kosmetika
durchführen,
keine Beteiligung an Unternehmen, die Lebensmittel-/Agrarspekulationen
betreiben.
5.
„Beteiligungsunternehmen, an denen die Stadt Leipzig unmittelbar oder mittelbar
satzungsändernden Einfluss ausüben kann sind aufgefordert, ihre Finanzanlagen
anhand des unter Beschlusspunkt 1 genannten Nachhaltigkeitsgrundsatzes zu
prüfen und das Ergebnis dem Aufsichtsrat zur Bewertung vorzulegen.“
6.
Der Stadtrat wird zukünftig alle zwei Jahre transparent über die Umsetzung und
Einhaltung des Beschlusses und der festgesetzten Kriterien informiert.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Siehe Originalantrag
Anlagen:
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